Kinder in der Schwe...
 
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Kinder in der Schweiz und kein Sorgerecht !

 
(@casimir2001)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe eine Frage an alle die bereits Erfahrungen mit dem Schwezer Recht haben:
Meine beiden Kinder wohnen seit der Trennung 2005 (jetzt 9 und 13 Jahre) bei Ihrer Mutter. Ich habe kein Sorgerecht (haben wir vergessen  :mad:), jedoch die ersten Jahre die Kinder zu 50 % mitbetreut. Seit 2006 wohnen die beiden mit Ihrer Mutter in der Schweiz. Ständig werde ich aufgefordert meine EInkommensunterlagen zu hinterlegen, damit eine "unabhängige" Schweizer Stelle den KU errechnet. Ich zahle seit der Trennung regelmäßig Unterhalt und betreue die Kinder 1/3 des Jahres (WE und Ferien), hole Sie ab, fahre Sie wieder zurück zu Ihrer Mutter. Seit einem Jahr zahle ich Höchssatz nach Düsseldorfer Tabelle. (516,- /Kind) . Seitdem ist einigermaßen Ruhe. Jedoch vernachlässigt Sie die Kinder immer mehr und nun äußern die Kinder den Wunsch zu mir zu ziehen.
hat jemand Erfahrung mit
1. Unterhaltsrecht SChweiz (wird das NettoEK aus D herangezogen?)
2. Was muß die Mutter zahlen an Unterhalt?
3. Können die Kinder auch nach Deutschland ziehen?
Vielleicht hat jemand ein paar Anregungen.
Vielen Dank.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2010 16:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Casimir,

für substantiierte Antworten fehlen ein paar Infos; beispielsweise die Staatsangehörigkeit von Ex und Kindern sowie Deine Einkommenszahlen. Zu Deinen Fragen vorab:

1. Ja; allerdings mit unterschiedlichen Möglichkeiten der Indexierung und von Abzugsbeträgen. Hierfür brauchen wir Deine Einkommenszahlen.
2. Sie muss sich nicht am Barunterhalt beteiligen, da sie ihre Unterhaltsleistung durch Betreuung der Kinder erbringt.
3. Wenn sie 18 sind, können sie ihren Wohnort frei wählen; vorher nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2010 18:30
(@casimir2001)
Schon was gesagt Registriert

...die Kinder und die Mutter sowie ich haben alle die deutsche Staatsangehörigkeit. Somit ist die Frage welches Recht im Fall von Sorgerecht anwendbar ist....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2010 19:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Casimir,

Somit ist die Frage welches Recht im Fall von Sorgerecht anwendbar ist....

für Nicht-Sorgerechts-Inhaber ist es egal, welches nationale Sorgerecht nicht angewendet wird. So wie es für Nichtraucher egal ist, welche Zigaretten-Marke sie nicht rauchen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2010 19:48
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Casimir!

Ohne Sorgerecht hast Du keine Möglichkeit die Kids -gegen den Willen der Mutter- zu Dir zu holen. Für Dich kann es leider nur um Unterhalt und Umgangsregelung gehen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2010 22:28