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(@riesling85)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
hier mal eine Geschichte, die vor 25 Jahren sich abgespielt hat. Ich beginne mit einem Urteil zum Umgangsrecht:
(Zitat, Fall ist Beispielsfall aber dem geschilderten sehr ähnlich)
Umgangsrecht: Biologischer - nicht rechtlicher - Vater hat ohne sozial-familiäre Bindung kein Umgangsrecht
Der nur biologische - nicht rechtliche - Vater hat kein Umgangsrecht mit seinem biologischen Kind, wenn zwischen ihm und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung und kein sozial-familiäres Band besteht.
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Rechtsstreit um eine Umgangsregelung hin. Die Kindesmutter ist anderweitig verheiratet und war dies auch bei der Geburt des Kindes. Das Ehepaar hat bereits drei Kinder. Es lebt mit allen Kindern zusammen und teilt sich die Versorgung und Pflege des Kindes, das aus einer kurzen Beziehung der Mutter mit dem Antragsteller stammt.
Die Richter machten deutlich, dass nach dem Gesetz derjenige als Vater des Kindes gelte, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Dies sei gerade nicht der Antragsteller. Dieser sei "nur" der biologische Vater. Er könne die rechtliche Vaterschaft des Ehemanns der Kindesmutter auch nicht anfechten, da dieser mit den Kindern in einer sozial-familiären Beziehung lebe. Der Antragsteller habe auch kein Umgangsrecht als "enge Bezugsperson" des Kindes. Er trage für das Kind weder die tatsächliche Verantwortung, noch diene der Umgang mit dem Kind dessen Wohl. Es sei zu befürchten, dass die ganze Familie, auch die drei älteren Kinder, unter weiteren Treffen mit dem Antragsteller leiden würden. Der Antrag diene damit nicht dem Erhalt einer sozial-familiären Beziehung, sondern berge vielmehr die Gefahr der Störung der familiären Beziehung der Kinder (OLG Karlsruhe, 2 UF 206/06).

Nach oben erwähnten 25 Jahren taucht die Mutter solch eines Kindes beim ehemaligen Seitensprungpartner auf, nachdem ihre Ehe seit 5 Jahren geschieden ist  und alle Kinder erwachsen sind. Sie verlangt von diesem Mann, der mittlerweile glücklicher Ehemann und Vater und noch dazu Vermögen erarbeitet und auch geerbt hat, den Unterhalt für das Kind. Der Mann versucht Kontakte zu seinem beinahe unbekannten Kind aufzubauen, die zuvor gerichtlich verwehrt wurden, leider erfolglos. Stattdessen ficht das Kind die Ehelichkeit gerichtlich an, sagt von allem nichts gewußt zu haben, Mutter und Ziehvater bestätigen das, allerdings nach Zeugenaussagen offensichtlich gelogen und der Erzeuger wird im Nachhinnein rechtlicher Vater, zahlt ordentlich an den Ziehvater und hat nun einen zusätzlichen Erben.

Bitte um Beurteilung
a. Verhalten der Mutter
b. Verhalten vom Kind
c. Verhalten vom leiblichen, nun rechlichen Vater

Mit freundlichem Gruß
Riesling85

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2012 17:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Riesling,

Deine Geschichte hakt schon an einem wesentlichen Punkt:

der **tsts - ID 28** wird im Nachhinnein rechtlicher Vater, zahlt ordentlich an den Ziehvater

wenn der "Ziehvater" von seiner Nicht-Vaterschaft wusste, kann er nachträglich keine Unterhaltsansprüche gegen den biologischen Vater geltend machen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2012 18:38
(@romyh)
Registriert

der Ex-Mann der KM wusste doch schon lt Urteilstext, dass es nicht sein Kind war, von daher keine Chance, jetzt noch das Gegenteil zu behaupten.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2012 19:05
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Riesling.

Ist die Geschichte in der Gegenwart ist also noch Fiktion oder gab es tatsächlich die Aufhebung der Vaterschaft
zum bisherigen Vater?

Das Kind selbst kann die Vaterschaft zu seinem rechtlichen Vater anfechten mit Beginn der Volljährigkeit.
Für das vollj. Kind gilt keine 2-Jahresfrist seit Kenntniserhalt von den elterlichen Verhältnissen wenn Folgendes
eintritt:
Es beginnt für die Anfechtung eine Frist von zwei Jahren, wenn die Umstände der bestehenden Vaterschaft
"unzumutbar" werden.
Der biologische Vater kann so zum rechtlichen Vater werden und das so, als wenn er ab der Geburt des Kindes
rechtlicher Vater gewesen wäre. Die Vaterschaft des bisherigen "rechtlichen Vaters" wird quasi "rückabgewickelt".
Da das erwachsene Kind keine Bindung zum biologischen, potentiell rechtlichen und begüterten Vater wünscht,
ist moralisch fraglich, aber rechtlich höchstwahrscheinlich unerheblich.

Das aber auch ein Kind durch Vaterschaftsanerkennung für seinen Vater einstehen muß, wird gerne schnell vergessen.
Da wäre es für den Mann vielleicht besser, er wäre arm und krank statt glücklich und reich verheiratet.

Der Ziehvater kann Unterhalt rückwirkend verlangen, allerdings nur insoweit, das es für den Mann keine
unzumutbare Härte ist. In der Beweispflicht für die Härte ist natürlich der Mann.
§ 1613 Abs. 3 BGB und § 94 Abs. 3 Nr. 2. Der Mann wird also sein Haus wohl nicht verkaufen müssen.
Der Mann braucht bei Erhebung einer Anfechtungsklage des Kindes
dringend einen fähigen Anwalt im Kindschafts- und Familienrecht.

(Debugged, der hiermit keine Werbung für Rechtsanwälte machen will)

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2012 19:06
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

der Ex-Mann der KM wusste doch schon lt Urteilstext, dass es nicht sein Kind war, von daher keine Chance, jetzt noch das Gegenteil zu behaupten.

Der ja, aber das Kind (angeblich) nicht und nur darauf kommt es an.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2012 19:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Kind kann aber keinen Unterhalt für die Vergangheit verlangen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2012 19:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Der ja, aber das Kind (angeblich) nicht und nur darauf kommt es an.

das Unterhaltsthema ist durch; das Kind kann keinen Unterhalt "nachverlangen". Es ist zwar vom "falschen Vater" (mit dessen Wissen und Billigung) grossgezogen und unterhalten worden, aber es ist dem dadurch ja kein Schaden entstanden. Und der nichtleibliche UH-Zahler wusste ja, was er tut.

Bestenfalls könnte es - falls die VS-Anfechtung schnell geht und sein Studium noch nicht beendet ist - für den Rest der Studienzeit noch UH-Ansprüche gegen den biologischen Vater geltend machen. Und ja: Ein Erb-/Pflichtteilsanspruch gegen den leiblichen Vater kann sich auch noch ergeben (und auch um den kann man noch streiten, wenn das Kind nur Kohle, aber keinen Kontakt haben möchte).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2012 19:37
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Im Familienrecht halte ich ja nichts mehr für unmöglich.
Der biologische Vater hat ja alles unternommen, um anerkannt zu werden und nun soll er, nachdem er
per Gerichtsbeschluss abgebügelt wurde,
keine Rechtssicherheit mehr haben und seine ganze weitere Lebensplanung in diesem Teil war für die Katz?
Mir ist schon bewußt, das auch ein Richter die Intentionen (nur Geld, kein Kontakt) des Kindes/der Mutter
zur Kenntnis nehmen wird.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2012 19:54
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo *,

ich weiss nicht, wo das Problem ist.

Eine Riesenmenge Unterhalt wird auf den biologischen Vater nicht zukommen. Das ist also verschmerzbar.

Und wenn es um das Erben geht, findet sich bestimmt eine geeignete Lösung (z.B. Schenkungen zu Lebzeiten an die anderen Kinder), dass der Pflichtteil erkläglich bleibt.

So what?

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 00:21
(@riesling85)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
Dank für die Antworten. Wie erwähnt, war das vorgestellte Urteil nur ein Umriss, die Problematik zu schildern. Im tatsächlichen Fall (vor 25 Jahren) gab es diese Klage nicht. Die Mutter hat den biol. Vater und den Ehemann gegeneinander ausgespielt. Biologischem  Vater wurde gesagt "er bringt dich um, wenn das rauskommt, also halt die Klappe"
Ehemann wußte von Beginn an Bescheid und hat geschwiegen, weil er seine Kinder nicht verlieren wollte.
Der biol. Vater wurde einfach obligatorischer Patenonkel. Ihm war bewußt, dass ihm vor allem zu damaliger Zeit keinerlei Rechte und Chancen blieben.Zudem war er beinahe mittellos und nicht in der Lage finanziell für eine Familie zu sorgen. Allerdings hat er weiter erheblich Druck bei der Mutter aufgebaut, bis diese dazu überging, ihn mit einer anderen Frau (heutige Ehefrau) zu verkuppeln, um endlich Ruhe zu haben.
Dann kommt in jüngster Vergangenheit die geschilderte Situation.
Klage des Kindes gegen den Vater, Klage auf Anerkennung der Vaterschaft, Klage des Ziehvaters auf Regress.
ca 20t. Euros sind geflossen, die zuvor von der Kindsmutter gestiftete Ehe wird stark beeinträchtigt und wie gesagt, kein Umgang mit dem Kind.
Anwälte scheinbar überfordert und deren Aussage:"Die wollen nur Geld!"
Wie soll so ein Mann, der in seiner Ehe ein allerbester Vater zu seinen 2 Kindern war und ist  sich nun verhalten?
Vorzeitig schenken und künstlich arm machen?
Wenn das erstgeborene Kind wenigstens bereit gewesen wäre, den zuvor verlogenen Patenkontakt auf ehrliche Beine zu stellen, wäre ja alles kein Problem.
Offensichtlich war dieses Kind überfordert.

Gruß
Riesling85

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2012 10:25




(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie soll so ein Mann, der in seiner Ehe ein allerbester Vater zu seinen 2 Kindern war und ist  sich nun verhalten?
Vorzeitig schenken und künstlich arm machen?
Wenn das erstgeborene Kind wenigstens bereit gewesen wäre, den zuvor verlogenen Patenkontakt auf ehrliche Beine zu stellen, wäre ja alles kein Problem.
Offensichtlich war dieses Kind überfordert.

Gruß
Riesling85

Also quasi ein spät geborener Loyalitätskonflikt des Kindes zu den Eltern. Ich kann mir schon vorstellen, daß das auch für
einen jungen Erwachsenen noch recht belastend ist. Dieses Verhalten kann auch ein Selbstschutz sein, auch wenn die
materielle Werte das Thema begleiten. Die emotionale Anschauung der "Tragödie" scheint dem Vater hier ja sehr wichtig zu sein.
Da ist ja jetzt sozusagen die Büchse der Pandora aufgegangen. Egal, wohin sich der Vater von 2 Kindern ab jetzt hinwendet, überall nur Tretminen.
Nun stehen dem Mann ja einige Betrachtungen offen:

- Er kann z. B. dem "verlorenen Sohn" trotz allem anbieten, weiterhin die Tür aufhalten, je nach Rückhalt der eigenen Familie. Gegen diesen Rückhalt
allerdings hätte er ein neues Problem. Das wird schmerzhaft für alle Beteiligten.

-Er interpretiert die Klage auch als "Lossagung" und bricht alle Brücken ab, rettet seine Schäfchen ins Trockene.
Letztlich aktzeptiert er, das er Vater/Onkel auf Zeit gewesen ist.
Das ist zwar auch eine zeitlang schmerzhaft für den Vater, ist aber auch eine Form der Trauerarbeit, wenn man so sagen kann, damit
er wieder seinen Frieden findet und ganz für seine Familie da ist.

Hat der Vater Überlegungen hinsichtlich psychologischer Hilfe angestellt? Ich halte das durchaus für legitim und angemessen.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 11:06
(@riesling85)
Schon was gesagt Registriert

hallo "Debugget"

danke für die sehr klare Aussage. Hast die Problematik sehr gut erkannt. Hilfe wäre bestimmt nicht schlecht. Dazu kommt natürlich eine allgemeine Misstrauensbildung vielen Menschen gegenüber. Dieser Mann war der Mutter seines ersten Kindes absolut verfallen und hat ein absolut blindes Vertrauen auf die Aussagen und Handlungsweisen gehabt.
Es hieß seinerzeit: " Finanziell hast du mit diesem Kind überhaupt nichts zu tun. Du sollst nur wissen, dass es von dir ist!"
Dass dieser Mann in fernerer Zukunft einmal erben würde, war der Frau allerdings schon klar.
Im Nachgang geht der Mann davon aus, dass der Kinderwunsch dieser Frau ihm gegenüber kalt berechnend war (Verhütung abgebrochen, da der Mann klarmachte, die Bezioehung wegen Aussichtslosigkeit zu beenden)
Nach solch einer Biographie sterben  dann die meißten Freundschaften, da so intieme Geheimnisse durch den Gang zum Gericht öffentlich gemacht werden.
Also nicht nur Verlußt von einem Kind (als die Mutter kam und sagte: "So, ich hab es ihr nun gesagt!", war das wie eine neue Geburt für den Mann), auch Verlußt vieler Freunde und gefühlte Abwendung Vieler wegen eines "öffentlichen Tabubruches"
Mutter und Kind wäre es warscheinlich nur Recht gewesen, der Patenonkel zahlt noch mal ordentlich, so um 50t Euro und dann bleibt alles wie es ist.
Aber nicht mit diesem Mann!
Gruß
Riesling85

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2012 11:56
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke mal, dass man dem Kind nur dem Pflichtteilsanspruch geben kann, ohne das es Probleme geben dürfte, später einmal.

Was die Vererbung an die anderen Kinder angeht, da kann man ja viel zu Lebzeiten mit Schenkungen etc., teilweise durch Nießbrauch eigene Rechte behalten, machen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 12:03