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Ja, dann will ich auch mal...

 
(@hfo1986)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

zunächst einmal: Ich bin, wie ihr seht, neu hier und finde es super was ihr macht und beaobachte schon die ganze Zeit "passiv" die verschiedensten Themen hier auf eurem Forum. Zunächst einmal DANKE dafür!

Zu meiner Geschichte:

Bin 27 Jahre alt, seit Februar 2013 von meiner noch Ehefrau getrennt und wir haben jetzt eine Tochter, die 2,5 Jahre alt ist. Nach der Trennung (zu dieser kam es, weil es differenzen gab, eine Paartherapie leider mehrfach abgelehnt wurde etc.) ist meine kleine zusammen mit der KM 300 km weit weg gezogen, an ihren ursprünglichen Herkunftsort.

Ihr könnt euch sicherlich vorstellen, dass diese Kilometer natürlich einiges dazu tun, das man das Kind nicht oft sehen kann. Nach der Trennung habe ich meinen Job verloren und bin in die nähe meiner Eltern gezogen, sodass ich jetzt knapp 200 km sparen kann. Natürlich habe ich auch einen neuen Job gefunden, der aber leider nicht allzugut bezahlt ist, aber ich bin erstmal zufrieden damit, Unterhalt konnte ich auch bisweilen zahlen (an beide, wie lieb, ich weiß...).

Leider musste ich im Rahmen des Jobwechsels einen Vorschuss bekommen vom Arbeitgeber, da ich sonst 1,5 Monate komplett ohne Geld da gestanden hätte, also habe ich mich mit dem Arbeitgeber darauf geeinigt, dass ich den Vorschuss bekomme und dieser (Leider!!!) innerhalb von 3 Monaten zurückzuzahlen sei. Das Ende vom Lied: Ein Gehalt bis noch einschl. November in Höhe von 700 bis 800 €...

Habe der KM mittgeteilt dass ich nun knapp 3 Monate nicht zahlen kann, jedoch selbstverständlich wieder zahle sobald der Vorschuss getilgt ist. Leider wurde hierauf nur mit einer Unterhaltsklage reagiert -> Nein, nicht nur für die kleine, Nein, die KM möchte auch etwas haben obwohl diese 80% arbeitet und einen VollzeitKG Platz für die kleine hat).

Grundlage der Unterhaltsklage ist jedoch ein Entgelt nach LStKl. III, welche ich zum Zeitpunkt der Trennung besaß. Leider hat die KM vor dem Finanzamt Mitte August den 30.12.2012 als Trennungsdatum angegeben, d.h. mein Einkommen muss ich komplett rückwirkend nach LStKl I versteuern, da diese bereits seit dem 01.01.2013 gilt. Nur per Zufall erfahren, aber man ist ein Schelm wenn man der KM unterstellen würde, sich finanziell bereichern würde. :knockout:

Weiterhin möchte die KM Geld, welches durch meine Eltern zur Verfügung gestellt haben, hälftig für sich einklagen, da es ja mein Geld gewesen wäre... Desweiteren hätte ich aus der Spardose des Kindes Geld im Verlauf der Trennung entwendet....  Aber wer würde hier auch böses denken?!??  😉

Bezüglich des Umgangs hatte ich die Möglichkeit seit der Trennung das Kind 3 Mal (!!!) zu sehen, der letzte Umgang wurde im August unterbunden, da mich die KM hat in eine Falle laufen lassen, sodass ich verprügelt wurde und in ärztliche Behandlung gehen musste (Notaufnahme, Krankschreibung, warten auf Therapieplatz...). Selbstverständlich ist das nie passiert, und meine kleine hätte sehen müssen wie ich aggressiv auf alles los gegangen wäre... Auch das natürlich absoluter Nonesens!!!

Ich denke ihr versteht einen Teil meiner misslichen Lage, denn ich soll jetzt finanziell ausgebeutet werden (KU möchte ich ja zahlen und zählt hier ausdrücklich nicht dazu!!!) und jetzt wird mir, da ich mit meinem Anwalt klagen möchte, vorgeworfen, ich hätte mich um den Umgang nicht gekümmert (Ja klar, zig Anrufe, Briefe, E-Mails -> unbeantwortet seitens der KM)...

Naja, wollte das nur mal loswerden, und freue mich, wenn ihr ein paar Anregungen habt oder mir ein einfach ein "Herzliches Willkommen" da lasst  🙂

euer
HFO


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2013 18:03
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was das Trennungsdatum angeht: wann ist sie ausgezogen?
Aber das kann auch noch über Anwalt später geklärt werden.

Tatsache ist: du hast jetzt Steuerklasse I mit 0,5 Kinderfreibetrag. Von diesem wird der Kindesunterhalt und evtl. noch Trennungsunterhalt gezahlt. Bis zum Alter von 3 Jahren hat die Mutter Anspruch auf Unterhalt. Danach muss sie nachweisen dass sie bedürftig ist.
Der Kindergartenbeitrag - ohne Verpflegung - ist von beiden Elternteilen nach Einkommen geqoutelt zu zahlen. Da gilt der Selbstbehalt aber auch.
Allerdings müsste auch die Umgangskosten - Fahrtkosten etc. -Berücksichtigung finden, da die Mutter die Entfernung geschaffen hat.

Vielleicht können dir deine Eltern Geld leihen, so dass du zumindest den Unterhalt zahlen kannst.

Bezüglich Umgang: da würde ich mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen.

Was das Geld von deinen Eltern angeht: wofür wurde das zur Verfügung gestellt, gab es eine Überweisung auf das gemeinsame Konto? Dies wäre dann im Zuge des Zugewinnverfahrens auszugleichen, wenn über haupt.

Geld aus der Spardose des Kindes: da würde ich gar nicht drauf reagieren oder wusstest du wieviel da drin ist?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2013 19:00
(@hfo1986)
Schon was gesagt Registriert

Getrennt haben wir uns am 21.02.2013, der Auszug ihrerseits fand am 16.03.2013 statt...

Die Anwälte hatten sich vorab eigentlich auf das Februar Datum geeinigt, jedoch hat sie hinten rum mit dem Finanzamt ein falsches Spiel gespielt, indem sie dort unwahre Angaben gemacht hat und einer gemeinsamen Veranlagung nicht zugestimmt hat -> Ergo hat sie sich hier auf MEINE KOSTEN finanziell besser gestellt, in dem man einfach gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben bezüglich des Trennungsdatums macht, damit ich für das Kalenderjahr natürlich schön nachzahlen darf... Witziger Weise möchte sie aber sowohl den KU als auch den Trennungsunterhalt nach LStKl III berechnet haben und gibt vor dem Gericht weiterhin den 21.02. an...

Das Geld wurde mir Bar übergeben, um die Kaution bezahlen zu können, da wir im Jahre 2012 umgezogen sind in eine neue Wohnung wegen der kleinen, die sollte ja auch ein eigenes Zimmer bekommen  🙂

Bezüglich des Umgangs wollten mein Anwalt und ich das Klageverfahren vor dem Familiengericht einreichen, denn wir sind beide der Meinung, dass sie sich eh nicht an die Vereinbarungen hält die das Jugendamt aufstellt...

Nein, darauf habe ich auch nie reagiert, auch wenn sie mich diesbezüglich natürlich auch zivilrechtlich Verklagen möchte... Den Inhalt der Spardose wusste ich nicht, da ich dies immer meiner Frau überlassen habe...

HFO


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2013 20:55
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn du ein Schreiben ihres Anwaltes hast in dem der 21.02.2013 als Trennungsdatum steht würde ich das dem Finanzamt im Original zeigen und dort eine Kopie lassen und dann aber die Steuerklasse jetzt auf I lassen und nur nicht nachversteuern wollen.
Damit wird der Unterhalt nur von Steuerklasse I berechnet und nicht mehr von III was deutlich weniger ist.
Dem Gericht würde ich dann mitteilen, dass sie dem Finanzamt als Trennungsdatum ein Datum aus dem Jahr 2012 angegeben hat und deshalb nur noch nach Steuerklasse I berechnet werden kann.

Bei uns haben sie direkt bei der Scheidung auch noch mal nach dem Trennungsdatum gefragt...

Das Familiengericht sieht es meist positiv wenn es Gespräche beim Jugendamt gab bzw. fordert das teilweise sogar. Insofern solltest du einen Termin beim Jugendamt machen evtl. erst alleine und dann um ein gemeinsames Gespräch mit der Mutter bitten. Wenn die Mutter nicht kommt, dann ist aber zumindest dokumentiert. Im Regelfall wird das Jugendamt vom Familiengericht bei Umgangssachen gefragt bzw. geben eine Information an das Familiengericht ab. Ansonsten kann es passieren, dass deine Klage abgewiesen wird, weil du erst versuchen sollst eine Einigung beim Jugendamt zu erzielen.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2013 00:10