Hallo Hugh,
Leider meldete sich das Finanzamt wegen Zahlung Grunderwerbssteuer. Erst jetzt habe ich erfahren, dass bei einem Verkauf zwischen Eheleuten keine Grunderwerbssteuer anfällt.
Leider war sie nur meine Freundin; aber immerhin die Mutter meines Sohnes. Darf ich hier trotzdem auf " irgendwelche Vergünstigungen" hoffen?
Eine Übersicht über Ausnahmen von der Grunderwerbsbesteuerung gibt's hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(Deutschland)#Ausnahmen_von_der_Besteuerung
Sieht aber m.E. leider nicht so aus, als ob etwas passendes für deinen Fall dabei wäre.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@malachit Trotzdem danke für deine Antwort. Schade ums Geld. Ein kleiner Knackpunkt wäre zu dem gewesen, dass man innerhalb eines Monats Einspruch einlegen muss ................ 🙁
Ich würde es trotzdem versuchen, Stichworte: eheähnliche Gemeinschaft mit Nachwuchs, damit Familienwohnung (auch wenn nicht gehelicht), etc.
Mehr als eine Absage kannst Du nicht kriegen, oder?
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!