Hallo zusammen
Ich möchte euch kurz meine Geschichte erzählen, vielleicht kann sich auch der eine oder andere sich auch noch an mich erinnern? Ich war vor gute 14 jahren schon mal hier (gerd), dazu später vielleicht mehr?
Ich habe mich vor 9 Monaten von meiner Ex getrennt bzw wir hatten zuvor immer öfter streit, hauptpunkt war fast immer unserer heute 5 Jährige Tochter, da ich viel Beruflich unerwegs war viel mir doch immer wieder auf das meine Ex ein Problem mit unserer Tochter hatte den sie durfte in ihren Augen so gut wie garnichts, war fast den ganzen tag nur in ihrem Zimmer und wenn sie mal draussen war wurde sehr häufig mit ihr nur geschümpft oder gemaßtregelt von ihr, und wenn ich mal zuhause war durfte die kleine selten länger als 5 min mit mir mal auf dem Sofa kuscheln, als ich 2014 meine Fahrerlaubniss abgeben musste wurde diese Situation immer schlimmer weil ich immer mehr mitbekam wie sie mit ihr umgegagen ist, letztes Jahr lerten wir neue Freunschften knnen, ok ist nichts schlimmes bei denkt ihr, ich auch erst bis mir aufviel das meine Ex sehr intensiv mit Ihm schrieb über Watt`s App, es ging von morgens bis Abends und auch in die Nacht rein, irgendwann nach Wochen sagte ich mal zu ihr das wir uns von ihr vernachlässigt fühlten, aua das war wohl falsch den sie fauchte mich und sagte „sie würde sich die neue freundschaft nicht kaputt machen lassen“ !!!! davon war nie die Rede !
Es kam ein Tag da war sie bei der neuen Freundschaft eingeladen zum Reiten, ok dachte ich mir warum nicht ich bat sie nur darum mir auch mal zu schreiben zwischendurch, was natürlich nicht geschah, dementsprechend war ich etwas sauer als sie abends kam, zumal sie in den wochen zuvor ihr Handy nicht eine Sec. Aus den Augen lies selbst auf Toilette nicht, wollte sie mir erzählen sie hätte es beim Reiten im Auto gelassen damit sie es nicht Verliert (haha), auf jedenfall war ich nicht bereit ihr zu zuhören wie toll es doch war, obwol wir zwieschenzeitlich auch Finanziellen schwirigkeiten hatten, wo sie merkte das es mich nicht Interessiert erklärte sie mir am 19.01.2015 das sie unsere Ehe als beendet ansieht und sich trennen würde (Bummm)
das kam aus heiterm Himmel, von da an konnte man zusehen wie schnell es bei uns rapide abwärts ging, sie fing an zu Trinken (Wishky mit Cola) und wir besser ich vollzog die Häusliche Trennung innerhalb des kurz zuvor Angeschafte Haus (Mietkauf) sie belagerte das Wohnzimmerh den Rest mit den beiden Kindern (Sohn 2 Jahre) sie kümmerte sich kaum noch um die Kinder war fast jeden Tag von morgens bis abends unterwegs mit dem Auto troz Alkohol im Blut, sie brachte auch immer seltener unsere Tochter in den Kindergarten, auch zur Arbeit fuhr sie nicht wie ich es durch ein Telefonat herraus bekam, auf jedenfall wurde es immer schlimmer Täglicher Streit, den kam es zu einer Situation in ihrem Zimmer, ich wollte mit ihr reden jedoch saß unsere Tochter bei ihr und bat die kleine sie möge doch mal kurz raus gehen, sie wolle gerade aufstehen und loslaufen da warf meine Ex die kleine wieder um und fauchte „sie kann bleiben sie kann es ruig mitbekommen was ich zu sagen hätte“ das war wie ein schlag in mein gesicht
ich balte nur eine Faust und bin ohne was zu sagen aus dem Zimmer, ich merkte das ich an einer krenze angekommen bin wo ich nicht mehr wusste wie lange ich noch inne halten kann ohne das es eskaliert und handgreiflich wird, ich wantmich Telefonisch ans Jugendamt und erklärte unsere derzeitige situation, was ich nicht wusste war das meine Ex zu diesem zeitpunkt bereits eilantrag auf das ABR gestellt hatte, die Dame am Telefon fragte ob ich anderweitig unterkommen kann mit den Kindern, was ich bejate, darauf Sagte sie ich solle die Kinder und ein paar sachen nehmen und das Haus sofort verlassen, was ich den auch am 11,02,2015 tat, sie hatte nichts besseres zu tun ausser am ächsten tag die schlösser auszutauschen, Jedoch wurde vom JUG und uns Vereinbart das beide Kinder bis zur Gerichtsverhandlung bei mir verbleiben, ok ich suchte mir darauf hin eine eigene Wohnung da sie darauf bestand das ich das Haus nicht mehr betreten dürfte !!
am 04.03.15 hatten wir Verhandlung in Eisenach, dort wurde vorläufig Beschlossen das dass ABR für unsere Tochter an mich ging und für den kleinen an sie, ausserdem wurde eine Wechselmodel (1 Woche beide jeweils bei einem Elternteil) vereinbart vorgeschlagen vom Jug, da wir uns bis dahin einig wahren das wir die Kinder nicht auseinanderreissen und sie hatte sich bereit erklärt die notwendigen fahrten für die Kinder zu übernehmen, was allerdings nur bis Mai 15 von ihr eingehalten wurde den da holte sie unseren Sohn zu sich mit der aussage das sie sich das nicht mehr leisten könne mit dem fahren (7 x 96 km) so sehen sich die Kinder nun jedes WE bei einem Elternteil, jeweils der elternteil wo die Kinder sind muss sie holen.
Nun komt der absolute hammer, letztes WE war unsere tochter bei ihr und sie brachte unsere Tochter am Samstag mittag ins KH und erklärte sie hat den Verdacht des Sexuellen missbrauchs an ihr durch den Vater (bomm) sie informirte mich natürlich nicht darüber ich erfuhr es erst am Sonntag gegen 18 uhr als ich unsere Tochter bei ihr abholen wollte, ich fuhr natürlich gleich zum KH und dort wurde es mir den mitgeteilt, dieser verdacht bestätigte sich natürlich nicht aber man hatte das JUG bereits eingeschaltet und man würde warten was die dazu sagen würden, also musste ich unsere Tochter noch eine Nacht im KH lassen
am Montag rief ich natürlich sofort die zuständige Jug mitarbeiterin an die mir aus vorgespräche bekannt war, die auch ca 2 std später ercheinte, ich konnte den unsere Tochter wieder mitnehmen und vereinbarten zu Donnerstags einen Haustermin wo es nichts zu beanstanden gab, auch mit unserer Tochter haben sie sich Unterhalten alleine, was da gesagt oder gefragt wurde ist mir (noch) nicht bekannt, nun stelle ich mir die frage geht es den unserem Sohn bei ihr gut ?? Antrag auf ABR ist gestellt Termin war am 07.10.15 der allerdings nicht gut für mich aussieht da laut Kinderartzt und Kindergarten alles bestens sei, Jug-Bericht aus Thüringen fehlt noch da die Mitarbeiterin lieber in Urlaub gefahren ist ohne das Gericht zu informieren, so nun beende ich es erst mal da sich in den Monaten zwischendurch immer wieder was ereigent hatte.
Lg
Gerd
Anm. Mod.
Leerzeilen eingefügt
Lieber Gerd,
Herzlich Willkommen (zurück)!
Leider ist dein Beitrag sehr schwer zu lesen.
Kannst Du ev. versuchen, die aktuelle Situation und dein Anliegen nochmal zu schreiben - mit Absätzen und Satzzeichen?
Denke, dann können wir Dir viel besser helfen...
Was ich so rauslese, lebt die Tochter (5J) bei Dir und der Sohn (2J) bei der KM - korrekt?
Und Du machst Dir Sorgen, inwieweit der Kleine bei ihr gut aufgehoben ist?
Inwieweit ist denn der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs offiziell vom Tisch?
Was hast Du hier in der Hand?
Du hast jetzt auch das ABR für den Jungen beantragt?
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Guten morgen
Entschuldigt das ich meinen vortrag oben mir so nur Runtergeschrieben habe !!!
Veruche jetzt mal Klarheit rein zubekommen,
Trennung : 19.01.2015 durch Frau Erklärt,
11.02.2015 : Ungewollter Auszug auf Anraten des Jug. Wegen verhinderung einer Eskalation. Mit Absprache des Jug sollen beide Kinderin meiner Obhut bleiben bis Gerichtermin.
04.03.2015 Gerichtstermin wegen ABR unserer beiden Kinder (Antragstellung durch Frau)
ergebniss, ABR für unsere Tochter ging Vorläufig auf mich, für unseren Sohn vorläufig an Sie.
Umgang wurde geregelt (Wechselmodell beide Kinder jeweils 1 Woche bei einem Elternteil) zusage vor Gericht meiner Ex das sie die Notwendigen Fahrten Übernimmt.
Mai 2015
Abänderung der Umgangsregelung durch Ex und Jug, erklärung „sie könne sich die Fahrerrei nicht mehr leisten“folge, Geschwistertrennung da meine Ex unseren Sohn zu sich genommen hat. Kinder sehen sich jetzt nur an den Wochenenden bei jeweils einem Elternteil.
Seid anfang Juni 2015 Beobachtete ich das unser Sohn oft Krank war (Husten, Rascheln auf den Bronchen, starkes Wundsein im Intimbereich (KH Bericht vom 21.08.2015 Windelitis, Neurotermitis, Bindehautentzündung)
Antrag auf ABR für meinen Sohn gestellt am 21.08.2015
30.09.2015 Vermittlungsversuch des Jug ist gescheitert, Jugendamtsmitarbeiterin erkärt „Sie bat bei Gericht um Verlegung des Termins wegen Abwesenheit“ (Urlaub) wurde nicht Stattgegeben, sollte Schriftlichen Bericht einreichen ?
Gerichtstermin am 07.10.2015
Ergebniss: Richter Irritiert da Jugendamt nicht Anwesend ! Er Telefonierte mit Jug da erfuhr er erst das die zuständige Mitarbeiterin in Urlaub ist, ersichtliche Ratlosigkeit beim berichten das wir es wussten. Kein ergeniss beim Termin da Berichte vom Kindergarten, Kinderärztin fehlten wo sich das Jug drum kümmern wollte! Jug-Bericht nur vom letzten Vermittlungsespräch (30.09.2015). Anforderung der Berichte durch Gericht, Neuterminierung/Verkündungstermin zum 04.11.2015 (Anwesenheit der Partein nicht Notwendig)
Beschluss 04.11.2015
Stell ich euch ein
Amtsgericht
6F~
Geschaftsnummer
In der Familiensache
beglaubigte Abschrift
Beschluss
04.11.2015
Gerhard xxxxxxxxx xxxxxxxxxx32. 36xxxxxxxx
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin xxxxxxxxxxxx
gegen
xxxxxx, xxxxxxxxxx15 99 xxxxxxxxxx
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmachtigte:
Rechtsanwälte
xxxxxx geb. am xx. xx.xxxx
- Kind-
Verfahrensbevollmachtigter: ./.
Landratsamt Wartburgkreis Jugendamt. Exxxxxxx xxxxxx 14, 36433 Bxx Sxxxxxxxx
1. Nach den vorgelegten Stellungnahmen vom Kindergarten und Kinderärztin wiederholt
das Gericht seinen Hinweis aus der Sitzung vom 07.10.2015, wonach derzeit kein
Anlass besteht, die Regelung zur elterlichen Sorge abzuändern. Der Antragsteller
möge daher bis zum 20.11.2015 erklären, ob der Antrag aufrechterhalten bleibt.
1
2
2. Neuer Verkündungstermin wird bestimmt auf Mittwoch, den 04.12.2015, 13.00 Uhr,
8aa1216.
STEMPEN Entfehrnt
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
1.
Amtsgericht Eisenach
6 F 439/15
:.' .
. :-. .•.. ,',,'
07.10.2015
Protokoll
aufgenommen in ~ nicht öffentlicher Sitzung
Anwesend:
Richter am Amtsgericht
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Das Protokoll wird in Kurzschrift aufgenommen.
~ Auf die Hinzuziehung eines Urkundsbeamten xxxxxxxx Geschäftsstelle wird verzichtet.
In der Familiensache
Gerhard xxxxxx, xxxxxxxxxx xxx. 32, 36xxx xxxxxxxx (xxxxx)
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin
gegen
xxxxxx, xxxxxxxxxx xxxxxxx 15, 99xxx xxxxx/xxxxx
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte
Erscheint/erscheinen nach Aufruf:
der Antragsteller mit Rechtsanwältin xxxxxxxx sowie die Antragsgegnerin mit Rechtsanwalt xxxxx .
Parteivertreter erhalten Abschriften des Jugendamtsberichts vom 30.09.2015, welcher zum Gegen-
stand der mündlichen Verhandlung gemacht wird.
Antragsgegnervertreter erklärt, dass der Junge inzwischen regelmäßig den Kindergarten besuche und
legt eine Bescheinigung des Kindergartens zur Einsichtnahme vor. Er erklärt, dass diese in Kopie
nachgereicht werde.
Mit den Beteiligten wird die Sach- und Rechtslage erörtert.
Das Gericht weist darauf hin, dass nach derzeitigem Sachstand eine Abänderung hinsichtlich der
Entscheidung zu elterlichen Sorge nicht angezeigt ist.
Zur endgültigen Entscheidung wird das Gericht einen eigenen Bericht des Kindergartens und der be-
handelnden Kinderärztin anfordern, sofern beide Eltern die entsprechenden Schweigepflicht
Entbindungserklärungen abgeben. Zudem wird das Gericht einen ergänzenden Bericht des Jugendamtes
anfordern.
Beide Eltern erklären zu Protokoll des Gerichts, dass sie die Exxxxxxx Kindertagesstätte Kxxxxx-
Axxxxx Wxxxxxxx in xxxxxxxxx sowie die behandelnde Kinderärztin Dr. xxxxxxx xxxxxxxx von der
Schweigepflicht entbinden und gestatten, dass das Gericht angeforderte Informationen erteilt werden
dürfen im Hinblick auf das gemeinsame Kind Rxxxx, geboren am xx.xx.xxxx.
Antragstellervertreterin stellt Antrag aus dem Schriftsatz vom 21.08.2015 (Blatt 2 der Akte).
Antragsgegnervertreter beantragt, den Antrag zurückzuweisen sowie der Antragsgegnerin Verfah-
renskostenhilfe unter seiner Beiordnung zu bewilligen. Die entsprechenden Unterlagen werden binnen
14 Tagen nachgereicht.
Beschlossen und verkündet:
2. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die den Termin zur Einsicht vorgelegte Bescheinigung
des Kindergartens in Kopie sowie eine Kopie des Untersuchungsheftes für das Kind *** bin-
nen 14 Tagen vorzulegen.
3. Termin zur Verkündung einer Entscheiduno wird bestimmt auf Mittwoch den 04.11.2015,
13:00 Uhr, Saal xxx.
Für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger:
,.
Richter am Amtsgericht
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Anm. Mod.: Noch ein paar Namen entfernt
Moin Gerd,
Abänderung der Umgangsregelung durch Ex und Jug, erklärung „sie könne sich die Fahrerrei nicht mehr leisten“folge, Geschwistertrennung da meine Ex unseren Sohn zu sich genommen hat. Kinder sehen sich jetzt nur an den Wochenenden bei jeweils einem Elternteil.
spannend, da dieses Verhalten aus meiner Forenbeobachtung auch recht regelmäßig erfolgt. Zeit und Geld möchten nur wenige Exen für Fahrdienste aufbringen. Auch die Geschwistertrennung ist "interessant". Wie ist der Unterhalt geregelt? Hebt dieser sich durch das Wechselmodell auf? Oder bist Du doch in der Pflicht? Du solltest also aufpassen, dass hier nichts anbrennt. Es geht nach Trennungen zum Großteil nur ums Geld. Gruß Ingo
😡 Morgen zusammen
da ich jetzt nicht weiß wohin hiermit setzte ich es mal hier unter meinen Bericht, sollte es woanders hin gehören bitte ich um versetztung!!!!!!!!!!!!!!
Ich weiß jetzt kommt eventuell wieder eine blöde frage! aber gibt es eine Komunikationspflich zwieschen den Elternteilen? und kann das Gerichtlich sowas festsetzten ?
Das Problem ist das meine Ex seid ca 3 Monaten jeglichen kontakt Blockiert (Watt`s App, Handy,Skype) Tele nur AB) bzw es mir immer schwerer macht gewisse dinge zu regeln,
Servus Gerd (gerd50?)!
Um was geht es genau: Umgang, Sorgerecht, sonst irgendwas?
Es gibt hier genügend Unterforen (Umgangsrecht, Sorgerecht, etc.), um Dein Anliegen zu platzieren. eröffne doch dort bitte einen neuen Thread.
Ich kenne die Situation, da hilft m.E. nur die gute, alte Briefpost, wobei auch hier keine Garantie auf Rückantwort besteht...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
hi,
nein, es gibt keine Kommunikationspflicht. "Mein" KV verweigert als UET jegliche Kommunikation auf Elternebene (auf Paarebene ist das wieder was anderes, da kommen reihenweise rührseelige mails die ich aber nicht beantworte) und über die Kinder will er mit mir nur bei persönlichen Treffen sprechen...aaahja :knockout:
Das Jugendamt und die Umgangsbegleiter sagen, da könne man nichts machen.
Mima
Moin,
im Grunde gibt es die moralische und auch gesetzliche Pflicht, sich gemeinsam um das Kind zu kümmern und zu fördern. Dies setzt eine Kommunikation voraus ...
Aber, wenn es absolut nicht möglich ist, irgendwelche Gespräche zu führen, dann wird es schwer werden irgendjemanden zu etwas zu zwingen. Und ganz ehrlich, in machnchen Situationen ist es dann einfach besser, sich aus dem Weg zu gehen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
:mad:Morgen zusammen
da ich jetzt nicht weiß wohin hiermit setzte ich es mal hier unter meinen Bericht, sollte es woanders hin gehören bitte ich um versetztung!!!!!!!!!!!!!!
Ich weiß jetzt kommt eventuell wieder eine blöde frage!
aber gibt es eine Komunikationspflich zwischen den Elternteilen bei Gemeinsamer Sorge ? und kann das Gerichtlich sowas festsetzten bzw erzwingen ?
Das Problem ist das meine Ex seid ca 3 Monaten jeglichen kontakt Blockiert (Watt`s App, Handy,Skype) Tele nur AB) bzw es mir immer schwerer macht gewisse dinge zu regeln,
Servus Gerd!
Es macht keinen Sinn, dreimal den gleichen Faden mit unterschiedl. Überschriften in einem Unterforum zu eröffnen...ich lösche die beiden anderen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ja danke, gab ein problem beim Schreiben
Moin
Da Du inzwischen Deinen login zu Deinem alten Account wider gefunden hast, deaktiviere/lösche bitte daher den neuen unter gerd50 selber. Dürfte schon allein vom Verständnis her logisch sein: siehe Forenregeln. Denn mein Finger ist mitunter zittrig.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.