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Hilfe !! Falscher Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs an meinem Sohn

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(@Jarod48)

Dann frage ich mich, aus was dein Anwalt noch wartet? An seiner Stelle hätte ich das ganze Paket geschnürt und einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung gestellt, wegen Umgangswiederherstellung.

Wenns der Anwalt nicht macht, darfst Du das auch alleine, musst nur gewisse Gepflogenheiten beachten.

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Geschrieben : 10.02.2015 17:49
(@unrecht)
Schon was gesagt Registriert

Ich weiss das er auch nen Umgangsantrag gestellt hat.Hab aber gerade nochmal versucht ihn anzurufen um zu fragen ob es ein normaler Antrag auf Umgang war oder so wie du es beschreibst, erreiche ihnen aber leider erst morgen mittag wieder.
Werde ihn aber auf jeden Fall morgen nochmal drauf anhauen!

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Themenstarter Geschrieben : 10.02.2015 18:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, die Sache ist sehr böse. Aber Du hast offensichtlich einen guten Anwalt.
Wichtig ist, das Umgangsrecht hast Du einfach weil Du der Vater bist, das hängt nicht vom Sorgerecht ab. Ich denke nicht, dass die VB Einsicht in die Kriminalakte hat. Wichtig wäre aber, dass das Verfahren eingestellt wird. Diese Einstellung des Verfahrens bringt Dir eigentlich alle Punkte, die Du brauchst. Sollte das nicht passieren wäre es sehr schlimm.

Wie ist Dein Kontakt zum Kindergarten? Es wäre schon wichtig, wenn zumindest bestätigt wird, dass bis zu diesem ominösen Tag nichts auffällig war, schliesslich soll es ja nach Aussage der KM schon viel früher angefangen haben.
Vor Gericht wird Deine Ex richtig auftrumpfen lassen wollen, sie darauf vorbereitet und bleibe cool, Du bestreitest die Vorwürfe, die blauen Flecken sind beim Spielen entstanden, etwas anderes ist Dir nicht bekannt. Du hast immer das Wohl Deines Sohnes im Auge und so argumentierst Du auch. Alles andere lässt Du außen vor, auch Gerichte wissen, dass mit Dreck geschmissen wird.
Mach Dir auch Gedanken wie Du Dir den Umgang vorstellst, willst Du mehr als bisher? Wichtig wäre auch wie Du Dir die Wiederanbahnung des Umgangs vorstellst. Ich denke ohne das ein Gericht den Umgang ausurteilt wird hier keiner mehr stattfinden und auch mit Gerichtsurteil wird es schwierig weil eine gewissen Entfremdung schon stattgefunden hat.

VG Susi

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Geschrieben : 10.02.2015 18:09
(@Jarod48)

Ein Antrag über ein Hauptsacheverfahren ist in deinem Fall weniger hilfreich. Bevor in einem Hauptsacheverfahren ein Termin anberaumt wird, dauert es ne Weile. Ein Antrag auf einstweilige Anordnung muss schneller verhandelt werden, meist nach 2 Wochen, max 2 Monaten. Frage morgen deinen Anwalt. Es sollte also möglich sein, den Umgang sofort wieder herzustellen. Beachtet werden sollte auch, dass der KM keine andere Wahl gelassen wird, als den Umgang zu ermöglichen. Wirkt sie dem entgegen, muss von fehlender Bindungstoleranz ausgegangen werden, was die Erziehungsfähigkeit erheblich beeinflusst. Aber das sollte deinem Anwalt geläufig sein.

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Geschrieben : 10.02.2015 18:19
(@unrecht)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmalfür den Tip mit der einstweiligen Anordnung nochmal Jarod!!
Natürlich wäre es schön wenn ich mein Sohn komplett zu mir kriegen würde aber da mach ich mir noch nicht all zu grosse Hoffnung.
Ich denke auch das Umgang nur per Gericht durchzusetzen ist!
Ich denke der beste weg ist auch erstmal über begleitenden Umgang den kontakt wieder herzustellen.Ich kann auch nicht sagen wie das erste wiedersehen ausfallen wird und von daher wäre ich auch schon froh wenn jemand professioneles dabei wäre da ja die Entfremdung schon im vollem gange ist.Laut neuer Anwältin wünscht sich mein Sohn mein Tod,was ich überhaupt nicht verstehen kann,er ist hier immer glücklich gewesen und dafür hab ich auch genug Zeugen.
Und nein,bis zu diesem ominösen Tag war er nie auffällig! Ist auch so in der Akte vermerkt! Aber selber Kontakt mit dem Kindergarten habe ich nicht,wollte erstmal die Füsse stillhalten und nicht gleich überall draufkloppen.

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Themenstarter Geschrieben : 10.02.2015 18:26
(@Jarod48)

Eine Entfremdung? Echt jetzt? Du hast glaub ich geschrieben, dass Du deinen Sohn der 5 Jahre alt ist, seit Oktober voriges Jahr nicht mehr gesehen hast. Von einer Entfremdung zu sprechen, ist da in höchstem Maße übertrieben. Ich glaube eher, dein Sohn wird auf dich zu wirbeln und sich freuen, dass er den Papa endlich wieder sehen darf. Der wird dich anspringen und hoch genommen werden wollen. Mein Sohn zum Beispiel ist 6 Jahre und selbst wenn ich Umgang habe und ihn also morgens in den KiGa bringe und nachmittags wieder abholen komme, ist er so euphorisch, als hätte er mich Wochen nicht gesehen.

Begleiteter Umgang ist nicht hilfreich um den Verantwortlichen zu demonstrieren, dass von dir keine Gefahr ausgeht. Überleg mal selbst. Wer gibt im Beisein von Dritten Anlass zur Sorge? Begleiteter Umgang hätte nur einen Faden Beigeschmack. Hier muss die ganz klare Aussage rüber kommen "Ich tue meinem Kind sowas nicht an!!".

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Geschrieben : 10.02.2015 18:41
(@unrecht)
Schon was gesagt Registriert

Ja seit Okt. ist richtig.Ich hoffe natürlich auch das er mir in die Arme springt aber ich kann mir gut vorstellen das er von der Mutter entsprechend bearbeitet wird.Musste aber bis jetzt lesen das er sich keinen Umgang wünscht bzw. das er sich meinen Tod wünscht was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann da wir immer ein super Verhältnis hatten.Und ich finde es hört sich nicht Kindgerecht an, das ein 5 Jähriges Kind sich den Tod seines Vaters wünscht.Meiner Meinung nach möchte doch jedes Kind eigentlich das die Eltern wieder zusammen kommen, oder nicht?Meine Mutter hatte ihn kurz vor Weihnachten  mit meiner Ex in der statt gesehen,meine Mutter wollte natürlich Hallo sagen und rief nach meinem Sohn,der wollte auch gleich freudig zu seiner Grossmutter rennen, bis ihn seine Mutter am Arm packte und wegrannte.Meine Mutter hat tagelang geheult nach dem Vorfall!!Und ich möcht mir nicht vorstellen was in meinem Sohn vorging...laut meiner Mutter wusste er gar nicht was in diesem Moment geschieht,der arme Kleine!
Ich lese auch manchmal das es auch eine gute Sache sein kann mit dem begleiteten Umgang, aber gebe dir auch recht.Denke mir aber auch lieber begleitet als gar kein Umgang, wobei ich das mein Sohn auch nicht unbedingt antun möchte.

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Themenstarter Geschrieben : 10.02.2015 18:55
(@Jarod48)

Ja, sowas kenne ich auch. Mein Sohn sah seine Halbschwester und wurde von Mama daran gehindert sie freudig zu begrüßen. Egal wen von meiner Familie meine Ex sieht, wenn man sich zufällig über den Weg läuft, sie zerrt das Kind an sich, hält es fest und wenn man versucht sich zu nähern, greift sie nach ihrem Handy und droht mit der Polizei, als wären wir Schwerverbrecher. Nicht ganz knusper in meinen Augen.

Das dein Sohn sich mit 5 Jahren deinen Tod wünscht, kann ich mir auch nicht vorstellen. Hier wird massiv von Mama daran gearbeitet den Umgang zu verhindern. Was ist da schon die ein oder andere Lüge. Dient ja in ihren Augen nur dem Kindeswohl. Meine Ex versucht unserem Sohn einzureden, dass alles was es bei mir zu Essen gibt giftig ist. Toll gell? Ich gebe meinem Sohn dann immer wieder zu bedenken, dass ich es ja schließlich auch esse und wäre es giftig, würden wir nicht zusammen sitzen und die Mahlzeit genießen. Meine Ex hat meinem Sohn auch schon gesagt, der Papa ist bald weg, weil er stirbt. Einem Kind solche Angst zu machen, halte ich im höchsten Maße für Kindeswohlgefährdend. Nur wird solchen Aussagen eines Kindes für gewöhnlich kein Glauben geschenkt, da die ja der Mutter ein extremes Fehlverhalten bescheinigen.Sagt das Kind jedoch, es mag den Papa nicht sehen, wird meist nicht einmal nach einer Begründung gefragt.

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Geschrieben : 10.02.2015 19:15
(@unrecht)
Schon was gesagt Registriert

Mein Sohn sagte auch ich hätte ihn an einem Montag vergiften wollen vor der Gutachterin,dabei hatte ich ihn nie Montags und dann auch nachdem ich gar kein Umgang mehr mit ihm hatte...

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Themenstarter Geschrieben : 10.02.2015 19:21
(@Jarod48)

Mein Sohn sagte auch ich hätte ihn an einem Montag vergiften wollen vor der Gutachterin,dabei hatte ich ihn nie Montags und dann auch nachdem ich gar kein Umgang mehr mit ihm hatte...

Das nennt man dann wohl mütterlichen Einfluss, der schwer zu beweisen ist und wenn Du das Kind danach fragst, woher er das hat, bist Du der Böse.

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Geschrieben : 10.02.2015 19:59




(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also Unrecht,

wenn ich das so lese, würde ich dafür kämpfen, dass Kind in deinen Haushalt wechseln zu lassen.

Drogen, LG Sohn eines Zuhälters, psychische Probleme, usw. wären für mich ein "Gaumenschmaus" daraus etwas zu basteln.
Nun wird das Kind so indoktriniert, dass es dir Vergiftung an einem Montag vorwirft, was du aber bombensicher widerlegen kannst.
Das Gutachten spricht nur für dich ...

Was ich aber nicht verstehe ist, warum du nicht um wenigstens begleiteten Umgang gekämpft hattest, damit keine Entfremdung entsteht.
Sollte das Verfahren bald eingestellt werden, heisst es erst einmal "Kind muss zur Ruhe kommen".
Wieder geht Zeit verloren und die Verlierer des gewaltsam herbeigeführten Ist-Zustandes sind Sohnemann und du.

Seit Oktober nicht mehr gesehen... ich pack mir grade an den Kopf... dafür habe ich null Verständnis.
Und du denkst wirklich, das Jugendamt könne dir helfen? Ich halte von dieser Institution gar nichts!

Was hast du sonst noch gegen die KM in der Hand?
So wie du sie hier beschreibst, scheint sie schwer einen an der Waffel zu haben.

Einem Verdacht auf Drogen muss die Justiz nachgehen.
Eben habe ich gelesen, dass jemand meinte, dein Anwalt sei gut... ich sehe das völlig anders.

Und jetzt lass dir bitte was einfallen, wie du mit deinem Sohn wieder anbandeln kannst.

LG D

PS: Was mich so richtig an solchen Geschichten ank*** ist, dass wenn wirklich sexueller Missbrauch stattfindet, diesem nicht mehr so viel Bedeutung zugesprochen wird, da meist Mütter dieses eiskalt missbrauchen ... der Missbrauch des Missbrauchs... da könnte ich platzen!

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2015 17:11
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