Erst mal ein Hallo an alle interessierten und "Leidensgenossen"
Ich skizziere mal den Verlauf der letzen fast 5 Jahre.
Habe im September 07 meine damalige Lebensgefährtin (nicht verheiratet) und meine fast 3 jährige Tochter(kein Sorgerecht, Vaterschaft anerkannt) verlassen.
Bekam dann nach ca. 4 Wochen ein Umgangsrecht (alle 14 Tage 2 Stunden)
Musste meine Tochter immer bei den Großeltern abholen un und zrückbringen....mit Schimpfkanonaden....
Habe mir dann ein Umgansrecht von 6 Stunden alle 2 Wochen erstritten... sollte dann irgendwann auch mal über Nacht erweitert werden....
Wurde von den Großeltern immer wieder übelst beschimpft...sie händigten mir das Kind aufgrund eines "nicht zulässigen Kindersitzes" nicht aus...somit hatte sich das "übernacht" erledigt...ich unterstelle Absicht
Meine Tochter wollte dann angeblich nicht mehr zu mir....
Wieder Gericht....evtl ..betreuter Umgang....also zu so einer Sozialtante die den betreuten Umgang vorbereitete....
1 mal hat der dann stattgefunden....und meine Tochter wollte nichts mit mir zu tun haben ...sie war gerade 6 Jahre alt.
Ich darf ihr zum Geburtstag und zu Weihnachten ne Karte schicken....aber sonst kein Kontakt...
....
Inzwischen wurde ich auf Betreuungsunterhalt verklagt, da die Kindsmutter Schicht arbeitet und ihre Eltern, beide Rentner, sich nicht um das Kind können!(Was sie seit fast 9 Jahren tun, da wir beide im Schichtdiest waren) Natürlich muss ich den Betreuungunterhalt auch zahlen.
So nun sind mittlerwile 2 1/2 Jahre vergangen
Heute hatte meine Tochter 1. hl. kommunion und ich war in der Kirche (habe aber selbst nachgeforscht, hätte sonst nix erfahren) und jetzt gehts mir total schlecht...was kann ich tun...ich will mein Kind wiedersehen.
danke für euer Interesse und eure Ratschläge im Voraus
Viele Grüße desault
Moin desault,
das sieht nicht nach einem sehr stringenten Vorgehen Deinerseits aus; für fünf Jahre ist das Ergebnis reichlich dünn. Aber ohne Kenntnis der relevanten Details kann man wenig sagen.
Sicher ist: Eine Umgangsregelung inklusive Übernachtung bekommt man in D auch ohne Sorgerecht relativ leicht; man muss das aber auch durchziehen. Wenn man sich schon von zeternden Grosseltern beeindrucken oder gar etwas verbieten lässt, wird das nix. Auch nicht, wenn Du nach einem einzigen Umgangstermin bereits die Flinte ins Korn wirfst, weil "das Kind nicht will". Was tust Du, wenn das Kind mal nicht essen will? Gleich aufgeben und verhungern lassen?
Warum Du zu Betreuungsunterhalt verurteilt worden sein sollst, erschliesst sich mir ebenfalls nicht; das geht nach geltender Rechtssprechung bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Deines ist inzwischen 8; da gibt es für BU für die Mutter keinen Platz mehr. Kann es sein, dass Du Dich mit der Thematik nicht befasst und/oder keinen oder einen lausigen Anwalt hattest?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi und willkommen
...was kann ich tun...ich will mein Kind wiedersehen.
In deinem Fall sehe ich Gespräche mit Km als geschteiert an.Dein Weg ist daher erst Kontakt mit dem JA aufnehmen und dort um Vermittlung bitten, wenn auch das keine Einigung bringt, bleibt nur der Gang zum Gericht.
Die Grosseltern haben schlicht und einfach nichts am Umgang zu sagen.
Umgang hat stattzufinden genau wie die Pflicht zur Schule zu gehen.
Nicht nur du als Vater hast ein Umgangsrecht, sondern auch deine Tochter.
Auf in den Kampf
Gruss Wedi
Hi Des,
schließe mich den anderen an. Du solltest mit Hilfe der User hier erstmal eine Idee für ein stringentes Umgangskonzept ausarbeiten, Dich über die Animositäten so manchen JAs informieren und dann einen Plan zur Umsetzung entwickeln. Da Widerstand zur erwarten ist, sollte auch schon mal zumindest der Erstkontakt zu einem guten Anwalt für FamRecht gesucht werden.
Aber Du kannst auch konkret etwas an Dir arbeiten: Die Zeitsprünge die aus Deinen Schilderungen deutlich werden, deuten schon auf große Probleme in der Zielstrebigkeit auch bei Dir hin.
Wir haben uns hier im Forum z.B. auch schon über die Problematik von Kindersitzen für Motorräder, die dann als KFZ zugelassen waren, unterhalten. Warum gerade Dein Kindersitz keine gültige EU-Prüfnorm mehr gehabt haben soll, ist mir ziemlich schleierhaft - und das Problem hätte auch mit ca. 100 Euro aus der Welt geschafft werden können. Es sind jedoch alles keine Argumente, einen Kontaktabbruch von mehreren Jahren zu rechtfertigen. Von keiner Seite her. Gruß Ingo
Hi
Das Problem mit den Kindersitzen hatte ich auch schon mal.
Km hatte deswegen die Polizei gerufen, weil die Kindersitze, die ich dabei hatte nicht der ''Norm'' enstprechen würden, ich aber trotzdem meine Kinder mitnehmen wollte.
Nach kurzer Begutachtung durfte ich dann doch fahren. 🙂
Diese Dinge sind für Kindesbesitzer notwendige Mittel, ....man muss sich doch etwas einfallen lassen, um den Umgang zu verhindern. :exclam:
Gruss Wedi
Ps. Ingo, du hast gerade eine Schnapszahl, es ist deine ''eintausendeinhunderteinundelfzigste'' Antwort(wenn da man nicht einer fällig ist, Prost). 😉
:thumbup:
Danke für eure Antworten,
ich habe wirklich geämpft...das könnt ihr mir glauben, war insgessamt 3 mal vor Gericht und ein viertes mal wegen dem BU---aber man kann dem Spruch "Vor Gericht ist es wie auf hofer SEE"....glauben schenken!
Den BU muss ich zahlen weil in unserer ländlichen Gegend (Oberbayern) nicht die notwendigen Betreuungsmöglichkeiten gegeben sin....Original Ton Richter.
Die Geschichte mit dem betreuten Umgang war wirklch so...nach dem ersten mal hat die Dame von der "Stelle" den Umgang im Interesse des Kindes abgebrochen....und die Regelung mit den Postkarten vorgeschlagen....
wisst ihr...ich habe ca 150. 000 € für das gemeinsame Haus in den Wind geschlagen...und die ganzen Prozesse haben auch Geld gekostet und schließlich und endlich fas 500 € Unterhalt (Kind - u. Betreuung)...woher soll ich es nehmen?
Ich habe mir gedacht...ich schreibe einen Brief an die KM und versuche es noch mal im vernünftigen...oder probier vielleicht über den Bruder der KM, de eigentlich große Stücke auf mich hält, ein bißchen ranzukommen mit den beamteten sozialarbeitern vom JA habe ich äußerst schlechte Erfahrungen gemacht...freiwillig tun die nichts,,die brauchen wenn dann schon einen Auftrag vom gerich...und wenn man nicht nachhackt....wartet mann....
Hat jemand von euch Erfahrungen mit dem Jugendamt Neuburg/Donau?
Freu mich auf eure Tipps
...ach ja...wegen des Kindersitzes bin ich damals sofort zur Polizei, die meinten nur da mischen sie sich nicht ein,,,,,, 😡
Hi,
wie lange mußt du denn den BU noch zahlen? Und in welcher Höhe? Wenn er nicht befristet ist, soltlest du schleunigst mal eine Abänderungsklage eirneichen und versuchen das los zu werden.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo desault,
möglicherweise handelt es sich nicht um Betreuungunterhalt sondern um Betreungskosten ?
Betreungsunterhalt wird an die Kindmutter gezahlt, weil die Ex wegen des Kindes nicht arbeitetn gehen kann. Betreuungskosten werden für die Betreuung durch Fremde gezahlt, damit die Ex arbeiten gehen kann.
Bitte erkläre, was in deinem Fall zutrifft.
Grüße
Tom
250 € im Monat Betreuungsunterhalt...steht so im Urteil... ist begrenzt bis ende 4.te Klasse also noch ca. 1 Jahr.
Freu mich weiter auf Ratschläge Tipps...etc!!!
viele grüße
gil
Hallo Desault,
klingt jetzt irgendwie für den Bereich Neuburg/Schrobenhausen echt unwahrscheinlich, dass gar keine Kinderbetreuung möglich ist - zumindest ich kann mir das gar nicht vorstellen. Es war vermutlich ein Fehler dieses Urteil mit dem Betreuungsunterhalt zu akzeptieren, da wärst du beim Oberlandesgericht mit nem guten Anwalt eventuell besser gefahren. Also würde ich dir als allererstes raten dir jetzt einen guten Anwalt für Familienrecht zu besorgen.
Auch die Sache mit dem Umgang ist richtig mistig gelaufen, nur du hast zu lange Zeit verstreichen lassen. Es wird jetzt wesentlich schwerer hier etwas zum Laufen zu kriegen. Generell gilt bei Umgang immer schnell sein, gleich handeln und im Fall der Fälle sofort das nächste Gerichtsverfahren hinterher, auch wenn das Geld kostet.
Du wirst dir jetzt anhören müssen, dass dein Kind keinerlei Beziehung zu dir hat und deshalb der Kontakt langsam und nur begleitet wieder aufgebaut werden kann. Und für dein Kind ist das auch richtig so. Nachdem was du so erzählst ist davon auszugehen das dein Kind auch gar keine Lust darauf hat jetzt Kontakt zu haben - selbst wenn sie wollen würde, würde sie sich nicht trauen das zu sagen. Offensichtlich sind deine Ex und ihre Eltern ja nicht gut auf dich zu sprechen und haben das dem Kind mehr als deutlich vorgelebt.
Also überleg dir gut was du willst, es wird nicht einfach und du wirst definitiv einen guten Anwalt, Geld und starke Nerven brauchen.
LG
Nadda
Oh je, dass is ja noch heftiger als bei mir. Fakt is aber, dass die Großeltern gar nix zu melden haben. Erst kommen die Eltern, dann der Rest. Ich habe damals auch den Umgang einklagen müssen und dann hatte ich meine alten Umgangszeiten wieder. Ich hatte übrigens eine Richterin, die sicher tausende solcher Mütter kennt. Ich finde das sehr arm und traurig, dass die KM´s ihre Wut und Macht an den Kindern ausüben müssen. Leider wird dieses Verhalten in D noch zu sehr gefördert.