Hallo ins Rund!
:hilfe:
Langsam bin ich am Verzweifeln, denn ich fühle mich einfach nur noch hilflos...
Aber ich will von vorne beginnen:
Mein Freund (29) lernte seine Ex-Freundin (24) im Juni 2002 kennen, im August des gleichen Jahres wurde sie ungeplant schwanger (jedenfalls kann ich mit Sicherheit sagen, dass ER es nicht geplant hat!). Im Dezember zogen sie zusammen in eine schöne neue Wohnung in den Ort, in dem mein Freund schon vorher lebte.
Im April 2003 wurde dann ihre gemeinsame Tochter geboren :baby: für die gemeinsames Sorgerecht besteht. Hier beginnt nun das Übel: Die Kindmutter wusste es stets zu verhindern, dass die Eltern meines Freundes die Kleine länger als 2 Minuten auf dem Arm hielten oder dass mein Freund mit der Kleinen gar ALLEIN zu seinen Eltern fährt. Sie hatte von Anfang an kein gutes Verhältnis zu den beiden (was ich ÜBERHAUPT nicht nachvollziehen kann, denn die beiden sind herzensgute Menschen, die JEDER mag!)
Als die Kleine ca. ein halbes Jahr alt war kam es zum Eklat, die Kindsmutter zog mit der Tochter aus der gemeinsamen Wohnung aus und wieder in ihre Heimatstadt, wo (seltsamerweise) schon alles für ihre Wiederkehr bereit war, sprich eine neue Wohnung war SEHR schnell gefunden. Mein (damals noch nicht)-Freund war völlig fertig mit den Nerven, nicht so sehr weil SIE weg war, sondern weil er nun sein Baby nicht mehr bei sich hatte. ;(
Er sprach sofort mit seinem Anwalt, um zu klären welche Rechte und Pflichten er nun hatte.
Seit dem, also seit November 2003, zahlt mein Freund unaufgefordert für beide Unterhalt. :dafuer: Anfangs ist er jedes Wochenende seine Tochter besuchen gefahren, dann nur noch jedes zweite, weil es für ihn eine zu große finanzielle Belastung darstelle, denn die Entfernung beträgt immerhin ca. 100 km. Bei seinen Besuchen war die Kindsmutter stets dabei, er durfte also nicht alleine mit seiner Tochter spazieren gehen oder so.
Im Sommer 2004 sind dann beide zusammen zum zuständigen Jugendamt, da mein Freund (mit dem ich übrigens seit März 2004 zusammen bin) endlich alleiniges Umgangsrecht erreichen wollte. Die Dame vom Jugendamt hat die Kindsmutte auch "gerügt", dass es so nicht geht wie sie es sich vorstelle, also dass sie immer dabei ist.
Mein Freund hatte ab dem Zeitpunkt also vom Jugendamt grünes Licht, seine Tochter alle 14 Tage, bzw. im gewohnten Rythmus stundenweise (Freitagmittag bis Freitagabend) allein zu sehen! Die Freude war natürlich groß, aber an der Umsetzung scheiterte es. Die Kindsmutter kam wie bisher mit, ließ die beiden höchstens 1 bis 2 Mal für eine halbe Stunde wegen einem Arzttermin allein auf dem Spielplatz. :dagegen:
Ihr Plan sei es, wie sie sagt, die Zeit schrittweise zu erhöhen, damit das Kind sich langsam an die neue Bezugsperson gewöhnen kann. Inzwischen ist es so, dass sie sich am Spielplatzrand auf eine Bank setzt, liest oder ähnliches und mein Freund in der Zeit mit der Kleinen toben kann. Aber DABEI ist sie trotzdem! Ich muss dazu sagen, dass die Kleine sich immer TIERISCH freut, wenn ihr Papa kommt, sie fällt ihm um den Hals und ist total begeistert. Nichts mit fremdeln oder so, wie die Kindsmutter es vorgab; von Anfang an nicht!
Nun wollte mein Freund dass die Kleine mich auch kennenlernt. Das will die Kindsmutter jedoch nicht. Sie meinte, dass die Beziehung Vater-Tochter erstmal weiter ausgebaut werden soll und mein Freund erstmal eine Respektsperson werden muss, da er ja im Moment nur der Spaßpapa sei. :nichtzufassen:
Ich weiß nicht wie dieser Frau beizukommen ist. Alles was mein Freund möchte, wird im Keim von ihr erstickt. Man kann mit ihr auch nicht reden, da sie sich alles so hindreht, dass es ihr zu pass ist. Diese Frau scheint ein Rethorik-Genie zu sein. Mein Freund kann sich den Mund fusselig reden, es kommt nichts bei rum. :shouting:
Meiner Meinung nach benimmt sie sich nicht wie eine Mutter, sondern wie ein Kleinkind, das sein Spielzeug nicht teilen will!
Mein Freund hatte eigentlich geplant, dass er im Sommer die Kleine auch mal für ein Wochenende zu uns holen kann (seit September 2004 wohne ich bei ihm), aber wenn das in diesen Minischritten, die SIE vorgibt, weiter geht, wird das wohl erst was, wenn die Kleine in die Schule geht.
Es kann doch nicht sein, dass diese Frau alles in der Hand hat?!? Es besteht doch immerhin das gemeinsame Sorgerecht!!!
Der Text ist nun gar nicht so wütend geworden wie ich mich eigentlich fühle. :gunman: :mad2: :headcut: :grr: Und wenn es mir schon so geht, wie geht es dann erst meinem Freund?!? Er versucht aber stark zu sein und zeigt es nicht so, dass ihn die Situation völlig fertig macht. Er tut mir so leid. 🙁
Wie kann ich ihm nur helfen? Was können wir tun? Und vor allem was DARF er tun? Kann er mit "der Faust auf den Tisch hauen" und sagen was er will und es auch durchziehen? Er hat panische Angst davor, dass wenn er das tut, die Kindsmutter ihm das Umgangsrecht ganz entzieht. Vor Gericht möchte er eigentlich nicht.
Ich hoffe, mir kann jemand Rat geben. Vielleicht ist hier ja auch jemand in der gleichen Situation.
Ich danke euch schon mal für eure Antworten.
Liebe Grüße,
die traurige Freundin
Hi, du traurige Freundin!
Um den Umgang zu ermöglichen, auf den er und das Kind auch volles Recht haben, gibt es zwei Wege: Entweder man kommt sich gegenseitig soweit entgegen, dass beide einverstanden sind, oder man muss den gerichtlichen Schritt gehen.
Ich bin mir nicht sicher, welche Auffassung das JA vertritt. Da ihr nun an der ersten Möglichkeit weitgehend gescheitert seit und die Mutter ihren Sturkopf durchsetzt, müsst ihr euer Recht erkämpfen. Es gibt zwar keine klaren Regelung, ab welchem Alter wieviel Umgang mit und ohne Beisein der Mutter stattfinden soll oder darf, aber ihr habt sicher keine abgehobenen Vorstellungen.
Wenn das JA nicht mitzieht und sich selbst einschaltet, um für euch eine zufriedenstellende Lösung zu finden, dann könnt ihr nur noch vor das Familiengericht ziehen. Ob ihr es nun über einen Fachanwalt schafft, mit etwas Schriftverkehr schon eine Einsicht ihrerseits zu erreichen, kann ich nicht beurteilen.
Wenn dein Freund nicht vor Gericht zieht, wird er im Ernstfall immer auf seinen Rechten sitzenbleiben und nach ihrem Willen handeln...
LG
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Danke für Deine Antwort Papa Nico!
Ich dachte mir schon, dass es wohl vor's Gericht muss, aber wie gesagt, das möchte er vermeiden, um das bestehende "gute Verhältnis", das aus Brocken schlucken und stillhalten besteht, nicht zu gefährden.
Ich glaube, nur "ein Brief" vom Anwalt wird sie nicht von ihrer Meinung abbringen.
Hat sie irgendwelche Möglichkeiten, ihm das Umgagsrecht zu verweigern? Sie meinte neulich am Telefon zu ihm "wenn Du es wagen solltest, hier mal unangemeldet mit Deiner Freundin vor der Tür zu stehen, siehst Du mich von hinten"
Hat er das Recht mich zu Treffen mitzubringen auch wenn sie es nicht will?
Was kann sie im schlimmsten Falle tun?
Viele Fragen, ich weiß, aber wir wollen das doch endlich mal in Gang bringen. Seine Eltern haben die Kleine jetzt 1,5 Jahre nicht gesehen!
Sie meinte einmal, als er die Sprache das erste Mal darauf brachte, die Kleine in naher bis mittelferner Zukunft auch mal über's Wochenende zu sich holen zu wollen "Du weißt, dass ich sie Dir nicht mitgeben muss bis sie ins schulpflichtige Alter kommt"
Nun, das wissen wir nicht, ist das so?
Liebe Grüße,
die traurige Freundin
Ich dachte mir schon, dass es wohl vor's Gericht muss, aber wie gesagt, das möchte er vermeiden, um das bestehende "gute Verhältnis", das aus Brocken schlucken und stillhalten besteht, nicht zu gefährden.
Dann tanzt ihr nach ihrer Pfeife. Entscheidet selbst, was besser ist.
Hat sie irgendwelche Möglichkeiten, ihm das Umgagsrecht zu verweigern?
Beim GSR nicht. Der Umgang bzw. das Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vater (in eurem Fall) ist nach BGB geregelt.
Hat er das Recht mich zu Treffen mitzubringen auch wenn sie es nicht will?
Was ihr dann in eurer Zeit macht, ist eure Sache. Sie darf Einfluß darauf nehmen, wenn ihr irgendwelchen extrem gefährlichen Gestaltungen wählt. Dann greift ihre "mütterliche" Verpflichtung, das Kind vor Gefahren zu schützen.
Sie meinte einmal, als er die Sprache das erste Mal darauf brachte, die Kleine in naher bis mittelferner Zukunft auch mal über's Wochenende zu sich holen zu wollen "Du weißt, dass ich sie Dir nicht mitgeben muss bis sie ins schulpflichtige Alter kommt"
Nun, das wissen wir nicht, ist das so?
Es spricht im Grunde nichts dagegen, dass der Vater das Kind mit 3 Jahren bei sich hat. Meine Tochter ist 1,5 Jahre und auch jedes Wochenende bei mir - Freitag bis Sonntag.
Viele Fragen, ich weiß, aber wir wollen das doch endlich mal in Gang bringen.
Wenn sie nicht einlenkt, dann müsst ihr den harten Weg wählen. Eine Anfrage beim JA kann nicht schaden. Hier scheiden sich die Geister - manche JA's reagieren aktiv und loyal, manche stempeln Väter als Sündenböcke ab und arbeiten gegen sie... Rechtzeitig abspringen ist die Devise.
Ich bevorzuge erst einmal die gegenseitige Variante, aber wenn es nicht geht, dann bleibt eben nur der Behörden-, Anwalts- oder Gerichtsweg...
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hat sie irgendwelche Möglichkeiten, ihm das Umgagsrecht zu verweigern?
Beim GSR nicht. Der Umgang bzw. das Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vater (in eurem Fall) ist nach BGB geregelt.
:question: Was hat das SR mit Umgang zu tun :question:
Das Recht auf bzw. die Pflicht zum Umgang ist in § 1684 BGB ohne Einschränkung oder Bedingung aufgeführt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland bekanntermaßen etwas unterschiedlich. Das GSR ist ein einfaches Argument, um Recht zu bekommen.
Nico
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(Dante)
Danke!
Ich werde mal mit meinem Freund darüber reden, nochmal zum Jugendamt zu gehen, evtl. sogar mit mir zusammen. Dann sollten wir wohl auch noch mal versuchen gemeinsam mit der Kindsmutter zu reden, und ihr verdeutlichen, dass er selber und allein entscheiden kann, was er in "seiner" Zeit mit seiner Tochter macht und dass er sehr wohl auch entscheiden kann, wen seine Tochter kennenlernt. Vielleicht weiß sie das ja gar nicht.
Meine Tochter ist 1,5 Jahre und auch jedes Wochenende bei mir - Freitag bis Sonntag.
Wie hast Du das erreicht?
Wenn sie nur vernünftig und normal wäre, könnte das Leben so schön sein. Wir hätten die Kleine jedes zweite Wochenende hier (mehr erwarten wir ja erstmal gar nicht) und alles wäre gut. Aber nein, diese Frau lässt es nicht wahr werden aus angeblicher Angst um ihr Kind. Aber, verdammt nochmal, mein Freund ist der Vater der Kleinen, kümmert sich, wenn er darf, rührend um das Kind. Wovor hat sie bloß Angst, wir wollen ihr die Kleine doch nicht wegnehmen!
Verzweifelte Grüße,
die traurige Freundin
Auf gegenseitigem Einverständnis habe ich alle Kids jedes WE. Es war nicht nötig, einen Streit zu verkünden.
Nico
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(Dante)
Gemeinsames SorgeRecht
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)
Hallo traurige Freundin,
die Situation ist schon ziemlich eingefahren und deshalb sollte sich doch schnell etwas ändern.
Erstmal möchte ich euch davon abraten, daß du unverabredet mit zu einem Umgangstag gehst. So wie du die Aussagen der Ex-Freundin beschreibst, wird es zum Streit kommen und das Kind wird alles mitbekommen.
Geht dieser Situation lieber aus dem Weg, das Kind wird nicht verstehen worum es überhaupt geht. Die Situation würde nur verschärft werden.
Ich fürchte auch, daß sich an dieser Situation nichts ändern wird wenn dein Freund nichts unternimmt.
Man muss ja nicht gleich in die Vollen gehen. Ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt kann da schon sehr helfen.
Nach deinen Schilderungen habe ich den Eindruck, die Ex nutzt seine Unwissenheit aus. Dem sollte er ein Ende setzen. Andernfalls wird sich auch an der Situation nichts ändern und sie wird weiterhin Druck ausüben und über sein Leben bestimmen. Die Umgangsgestaltung steht ihm zu, auch das Kind hat das Recht seinen Vater ohne "Aufpasser" zu sehen.
Ihr werdet einen Weg finden.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland bekanntermaßen etwas unterschiedlich.
Das ist bekannt. Ferner ist das von Gerichten festgelegte nicht unbedingt mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar.
Das GSR ist ein einfaches Argument, um Recht zu bekommen.
Dieser Maßgabe folgend hätten alle Väter nicht ehelicher Kinder denen nicht das Mit-Sorgerecht (=GSR) seitens der KM eingeräumt wurde rechtlich einen schlechteren Stand bei Geltendmachung von Umgangskontakten? Das ist doch nicht dein Ernst!?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@papa nico,
Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland bekanntermaßen etwas unterschiedlich. Das GSR ist ein einfaches Argument, um Recht zu bekommen.
Nico
nachmeinem empfinden geht deine beratung komplett fehl.
wenn das GSR nicht besteht haben nach deiner äusserung die KM oder KV kein recht auf umgang und dies ist blödsin.
versuche bitte nicht alles zuvermischen was geht dies ist nicht richtig
mel
Ich mach einen Vorschlag:
Ich bin immer offen für was neues: Gebt mir die Info's zu Umgang hinsichtlich dem Sorgerecht. Ihr habt sicher ein paar verläßliche Quellen zu dieser Frage. Dann wäre es ein für alle mal geklärt.
Vielen Dank an euch beide!
Nico
Ein Gedanke dazu noch:
Ich wollte nie aussagen, dass ein Vater (egal ob Sorgerecht oder nicht) kein Recht auf den Umgang hätte. Das BGB sagt immerhin etwas anderes aus. Wenn das Kind des Recht auf beide Elternteile hat, dann hat umgekehrt auch der Vater Rechte auf das Kind. Da habe ich mich wohl nicht verständlich ausdrückt und bitte dies auch zu entschuldigen.
Nico
[Editiert am 14/4/2005 von Papa Nico]
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Noch mal kurz zu meiner Frage:
Die KM hat also nicht das Recht meinem Freund zu verbieten, mich seiner Tochter vorzustellen? Kann man das so sagen?
Sie sagte nämlich, er solle jetzt die nächsten Treffen erstmal allein mit seiner Tochter auf den Spielplatz (was ja sogesehen für uns schon ein Fortschritt ist) und dann (wenn SIE meint, dass es soweit ist) irgendwann (<-- dieses Wort kann man ja deeeeeehnen bis sonstwohin) darf ich dann vielleicht mal dazukommen.
Ich könnte mich so aufregen über diese Frau... :againstwall:
Dir traurige Freundin
Hey!
@traurige Freundin
Die KM hat also nicht das Recht meinem Freund zu verbieten, mich seiner Tochter vorzustellen? Kann man das so sagen?
Nein verbieten kann sie das eigentlich wahrlich nicht, würde auch ansich keinen Sinn machen, dann dürfte sie sich ja auch nie einen neuen Partner suchen .. z.B. bzw dürfte das Kind den auch erst vvvviiieelll später kennenlernen..
Nein, und dennoch sollte man es von beiden behutsam evtl angehen .. auf der einen Seite sollte die KM ds Kind vorbereiten langsam darauf und umgekehrt auch der KV .. und dann sollte man auf die Wünsche auch des Kindes mal achten und sich unter den Elternteilen hinsichtlich dieser Sache auch austauschen ...
Immerhin muß man ja auch erklärt haben warum man sich z.B. getrennt hat u wie es weiter geht für alle ..
Und auch dazu gehören nunmal neue Partner .. und darüber sollte man sprechen ..
Und ich denke einem Kennenlernen sollte ansich nichts entgegen stehen ...
Und verbieten kann die KM es nun nicht, dennoch sollte man sich einigen im interesse aller u behutsam da vorgehen damit es kein Problem für das Kind wird ..
Verbieten ist da völliger Blödsinn von seiten der KM..
Und auch albern...
Klingt aber auch so als wenn die KM ansich gar nicht "loslassen" will ..deshalb will sie wohl auch nicht den Umgang ohne sich stattfinden lassen, sie möchte gern wie es ihr beliebt einschreiten können .. (leider scheinbar auch eine weit verbreitetet Einstelölung bei KM`s)
Gruß
Jens
Hallo traurige Freundin,
also erstmal:
rechtlich gesehen ist es natürlich so, dass dein LG die Pflicht hat, Umgang mit seinem Kind zu pflegen und die KM dies unterstützen muss. Es ist nämlich das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen, welches hier rechtlich angesprochen wird.
Und zweitens:
Natürlich kann (rein rechtlich gesehen) dein LG darauf bestehen, die Kleine ohne die KM zu sehen und sich um sie zu kümmern. Und er kann vor Gericht seinen Umgang erstreiten. Rein rechtlich gesehen.
Dagegen spricht meine Erfahrung:
Die KM wird sich durchsetzen und machen könnt ihr nix, aber auch gar nix. Im Zweifel holt sie die Keule "Umgangsverweigerung" und "Manipulation des Kindes" raus und das Kind hat überhaupt keinen Zugang zum Vater mehr.
Wenn ihr zum Gericht lauft und sich die Anwälte die Taschen mit eurem Geld vollstopfen, werdet ihr verwundert feststellen, dass dein LG seine Tochter im Zweifel noch nicht einmal nach einem für ihn positivem Urteil wiedersieht. ;(
Selbst wenn der KM Zwangsgeld angedroht wird, wenn sie sich nicht an das Urteil hält... kann man einer nackten Frau in die Tasche greifen?
Macht euch bewusst, dass jede Aktion eine Reaktion bei der KM hervorrufen wird, so auch, wenn du dich in den Vordergrund drängst.
Du bist jetzt ein Jahr mit deinem Schatz zusammen, versuche bitte nicht, dich noch mehr einzubringen. Das Kind braucht dich nicht, es braucht Vater und Mutter. Klar wäre es schön, wenn ihr zusammen die Wochenenden verleben könnt, glaub mir, das wird auch irgendwann der Fall sein. Aber bitte, mach nicht den Fehler, dich da rein zu drängen, wo die Eltern gefragt sind. Wenn der Vater der KM die Auskunft gibt, dass er alleine entscheiden wird, mit wem er wo sein Kind betreut, dann halte dich da raus. Das ist eine Klärung, die nur die Eltern angeht, das müssen die beiden unter sich ausmachen! Ich weiss, wie schwer das sein kann...
Versuch dich mehr in die Lage der KM zu versetzen, schließlich will sie, wie der Vater auch, nur das Beste für ihr Kind. Das alleine ist ihr anzurechnen.
Lies dir ein bisschen in den verschiedenen Foren die Fälle durch (es gibt auch noch andere Foren zum Thema Zweitfamilie) und du wirst feststellen, dass eure Ex noch eine der harmloseren Gattungen entspricht. 😎 *Mutmach
Kopf hoch, und net so viel ärgern lassen...
Wolfsfrau
traurige Freundin
die KM kann den kontakt zu dem KV nicht mit der begründung : freundin ist " schädlich fürs kind " nicht verbieten.
wir hatten hier eine userin, die angeblich schädlich fürs kind was, die KM verweigerte den kontakt zwischen KV und kind.
jetzt lebt das kind bei den grossältern vom KV bis zur verhandlung
mel
Hallo Wolfsfrau,
danke erstmal für Deine Antwort (und den anderen natürlich auch!)
Du hast Recht, man muss es der KM wirklich anrechnen, dass es der Kleinen bei ihr wenigstens gut geht. Sie ist immer sauber und ordentlich, bekommt Zuwendung und hat Umgang mit Gleichaltrigen. Ich will der KM ja auch nichts zum Vorwurf machen, sie sollte lediglich dem KV seine Rechte einräumen. Nämlich, dass er seine Tochter ohne ihre Aufsicht sehen darf. Ihrer Auffassung nach geht das zu schnell und wäre nicht gut für IHR Kind. (das "IHR Kind" betont sie IMMER so, als sei mein LG nur ein dahergelaufener Babysitter :nichtzufassen: )
Du bist jetzt ein Jahr mit deinem Schatz zusammen, versuche bitte nicht, dich noch mehr einzubringen. Das Kind braucht dich nicht, es braucht Vater und Mutter. Klar wäre es schön, wenn ihr zusammen die Wochenenden verleben könnt, glaub mir, das wird auch irgendwann der Fall sein. Aber bitte, mach nicht den Fehler, dich da rein zu drängen, wo die Eltern gefragt sind
Der Entschluss, dass ich seine Tochter kennenlernen soll, stammt ja nicht von mir allein, es ist auch der Wunsch meines LG. Ganz einfach auch deswegen, weil er seine Tochter auch möglichst bald mal ein Wochenende bei sich zu Hause haben würde, aber bevor diese mich nicht kennt, geht das ja gar nicht. Und so zögert die KM das hinaus.
Ich will mich da ja gar nicht "einbringen", will der Kleinen keine Ersatzmama sein. Sie soll mich einzig aus dem Grund kennenlernen, dass der Vorgang beschleunigt wird und sie möglichst bald mit zu meinem Freund nach Hause kann. Wir wollen weder dass sie GANZ zu uns kommt noch irgendwas am Sorgerecht ändern (natürlich WOLLEN wir das, aber das versuchen wir nicht zu erreichen!).
Ich bringe mich nur in so weit ein, als dass ich versuche meinem Freund den Rücken zu stärken, ihn zu unterstützen und ihm Mut zu machen, endlich seine Rechte vehementer durchzusetzen. Wenn das nämlich so weiter geht wie bisher, geht mein Freund an dieser Situation kaputt. Die Kleine leidet natürlich NICHT unter der Situation, denn sie kennt es nicht anders, als dass der Papa immer nur alle 14 Tage für ein paar Stunden da ist, aber sie freut sich immer soooo dermaßen ihn zu sehen!!!
Wenn der Vater der KM die Auskunft gibt, dass er alleine entscheiden wird, mit wem er wo sein Kind betreut, dann halte dich da raus. Das ist eine Klärung, die nur die Eltern angeht, das müssen die beiden unter sich ausmachen!
Er hat ja schon allein mit ihr geredet. Beim ersten Mal hat er sie wirklich sehr nett GEFRAGT, ob ich beim nächsten oder übernachsten Mal mitkommen könnte, damit erstmal SIE mich kennenlernt und wir uns ein bisschen unterhalten können, während er dann ganz ungestört mit seiner Tochter spielen kann und ein NEIN als Antwort erhalten (O-Ton der Ex: "man solle nicht den 5. vor dem 2. oder 3. Schritt tun" HALLO?!? Welche Schritte sollen bitte noch dazwischen kommen?!? Sowieso, sie immer mit ihrem "Schritteplan" :pfff: ), beim zweiten Mal hat er es ANGEKÜNDIGT und darauf zu hören bekommen, dass er sie von hinten sehen würde wenn er einfach so mit mir da auftaucht und dass SIE es zu bestimmen hätte, wann die Kleine mich kennenlernt.
Deswegen denke ich, es wäre ganz hilfreich, wenn wir alle drei zusammen noch mal zum JA marschieren, mein LG und ich unsere Wünsche darlegen und der KM noch mal erklärt wird welche Rechte SIE eigentlich hat. Und dazu gehört mit Sicherheit nicht, dass sie ALLES zu bestimmen hat, wie sie meint. Denn obwohl gemeinsames Sorgerecht besteht, hat mein LG in der Erziehung rein gar nichts zu melden, wird um NICHTS gefragt was die Kleine betrifft. Die KM entscheidet alles alleine. Im Gegenteil, die KM sagt ihm sogar noch, was er seiner Tochter zum Geburtstag schenken soll.
dass eure Ex noch eine der harmloseren Gattungen entspricht.
Würdest Du sie kennen, würdest Du das nicht sagen... das einzige, was sie von den "heftigen" Exen unterscheidet ist, dass sie die Kleine gut behandelt. Sie hatte ja nur noch nicht die Gelegenheit drastischer zu werden, weil von meinem LG noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden. Denn davor haben wir ja auch Angst, dass sie den Umgang dann komplett verweigert, weil es nicht nach ihrer Nase geht. Als das JA gesagt hatte, dass mein LG die Kleine stundenweise ALLEINE sehen darf, hat sie anscheinend auf Durchzug geschaltet, denn das ist jetzt ein dreiviertel Jahr her und er hat die Kleine bis heute nicht EINMAL mittags von zu Hause abgeholt und abends zurückgebracht wie ein "normaler" Wochenendpapa. Immer treffen sie sich irgendwo in der Stadt, klar dass dann die KM immer dabei ist oder auf ner Bank daneben sitzt, das ist doch lächerlich! Auch hat er die Kleine früher immer wenn er da war gebadet und ins Bett gebracht, das fällt durch die Vorgehensweise der KM ja auch flach. Meiner Meinung nach ist das aber auch wichtig für eine gesunde Beziehung zwischen Vater und Tochter, in der er nicht nur zum Spielen vorbei kommt. Wie soll er eine Respektsperson für die Kleine werden, wie SIE es verlangt (und was ja auch durchaus richtig ist), wenn SIE ihm keine Gelegenheit dazu gibt.
Es tut mir leid, dass mein Text schon wieder so lang geworden ist und @Wolfsfrau, das sollte keine Rechtfertigung auf Deine Antwort sein und war in keinem Falle bös gemeint. Denn ich bin sehr dankbar für eure Antworten. Es tut nur einfach WAHNSINNIG gut, sich einfach mal hier auskotzen zu können.
Naja, jedenfalls hab ich gestern die Sprache darauf gebracht, dass wenn er die nächsten beiden Male seine Tochter NICHT allein hat (also mittags zu Hause abholen, nachmittags zurückbringen, dort noch etwas spielen und abends evtl. ins Bettchen bringen) sollten wir beide zusammen zum JA gehen, evtl. mit der KM, und mal klären, dass es so nicht läuft. Und er fand den Vorschlag gut.
Vielleicht zeigt es ja Wirkung wenn man die KM mit dem JA "nicht in Ruhe lässt", sprich nicht wieder soo lange wartet bis man wieder zum JA geht wenn es wieder nicht laufen sollte.
Danke für's lesen 🙂
Noch einmal eine Verständnisfrage hintendran:
Ist es auch bei so kleinen Kindern (die Kleine wird diesen Monat 2 Jahre alt) so, dass die Umgangsgestaltung dem Umgangselternteil obliegt? Oder ist das erst ab einem bestimmten Alter so und die KM ist im Recht damit, dass sie da noch den Daumen drauf hat??? :question:
