Hallo und gleich me...
 
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Hallo und gleich meine Geschichte 🙁 hab ich ne chance ?

 
(@raffaeld)
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Hallo Gemeinde ich bin Raffael und Papa einer unehelichen tochter, hoffe jemand hat erfahrung und kann mir in dem fall sagen ob ich ne chance habe.
Also zu meiner Geschichte

ich habe vor 3 1/2 jahren meine ex kennengelert und bin von ort A nach ort b wegen ihr gezogen (entfernung zwischen beiden orte 55 km) wir waren 3 jahre zusammen dort und haben auch ne kleine tochter die nun  ein jahr und 6 monate alt ist .

Mitte Januar ging die beziehung in die brüche da sie das wort Treue nicht kennt, ich bin dann auch gleich wieder zu ort a gezogen weil da auch meine arbeitsstelle näher ist ( das heisst ich bin fast 3 jahre wegen ihr täglich 50 km ein weg für arbeit gefahren) , wie dem auch sei, wir hatten dann uns zwar vertragen aber waren nicht mehr zusammen das ging ca 2 wochen gut bis ende januar, anfang feb. fing sie mal streit an dort bei ihr und ich fuhr weg ...... ab dem tag hat sie nur noch geblockt und hat nichts mehr mit mir zu tun haben wollen ( ihr werdet noch mitbekommen wieso) nämlich sie hatte da schon den nächsten und es ist nicht die rede von dem mit dem sie fremd ging., also der 2. nach 2 wochen schon ......egal .......... so ich meldete mich und sie blockte ab . ich dachte sie spinnt mal wieder aber als 3 wochen vergingen hab ich das Jugendamt kontaktiert da sie mir ja die kleine nicht mehr zeigte ....... jugendamt hat sie angeschrieben und es kam keine reaktion..... aufn 2. brief rief sie den sachbearbeiter an und sagte sie habe kein interesse an ein gemeinsames gespräch, als ich das vom jugendamt so mitbekam hab ich anwaltliche hilfe geholt und erst dann war es möglich die kleine nach 7 wochen sehen zu dürfen, sie hat sich nen gegenanwalt genommen und man einigte sich das ich die kleine erstmals jedes 2. we für 3 stunden BEI IHR IN DER WOHNUNG sehen dürfte ........ für mich war das verständlicher weise nicht leicht denn man stelle sich vor man soll seine kleine bei der ex besuchen wo man noch vor 7 wochen mit zusammen gewohnt hat und nu ist der neue schon drinne........ auch wenn es schwer war und es weh tat hab ich ins saure apfel gebissen und der kleinen zuliebe das angebot erstmal angenommen hauptsache ich würde sie sehen....... meine anwältin und strebten aber vornerein dazu das das umgangsrecht dann ausgeweitet wird (meine vorstellung ich würde die kleine jeden 2. sonntag  10 uhr ca holen und 17 uhr wieder bringen da ich ja ne halbe stunde fahren muss. Beide Anwälte waren sich einig das es nach 3 besuche auch so stattfinden würde ............ die besuche bei ihr waren die hölle ....... 2 stunden mit der kleine in 10 qm .....da ich nur einen raum natürlich zur verfügung hatte , die kleine maus krabbelte und wurde natürlich auf dauer dann unruhig , ihr wisst ja wie sie dann ins andere zimmer wollen und so ........um die kleine nicht zu quälen habe ich die besuche rechtzeitig abgebrochen dann , beim letzten besuch habe ich die kleine mitgenommen aufn spielplatz..... ...... zuvor hat mir die km vorschriften gemacht ich solle bloß net mit dem auto wegfahren und solle net zu lang wegbleiben.

So nu waren paar wochen vergangen und die besuche fanden statt , als meine anwältin anfragte ob es nun ausgeweitet wird , sprich nicht mehr bei ihr in der wohnung sondern das mit dem abholen und abends brigen sagten sie wieder nein es müsste so bleiben wie es ist und mit mitnehmen ist nichts.

so nu meine frage ,

diese art von umgang ist unerträglich und unbefriedigend , meine anwältin hat nun nen gerichtsantrag gestellt ......... meine frage ist hab ich eine chance das ich das durchbekomme das ich die kleine für stunden mit zu mir nehmen kann ? (übernachtungen schließe ich ja selbst aus da sie noch zu jung ist ) aber paar stunden ??? die kleine wird täglich (ich schwöre ) von 8 morgends bis 16 uhr zu ihrer oma abgeschoben, wieso sollte sie dann nicht mit ihrem papa jedes 2. we paar stunden verbringen ? ich finde es wichtig weil es wichtig für die beziehung der kleinen zu mir ist um vertrauen aufzubauen.

ich bin mehr der familienmensch , das heisst bei uns ist das familienleben ganz anderst als bei ihr, sie ist einzelkind und kennt diese nächsteliebe nicht ........ meine schwestern ( 41 und 34) leiden sogar weil sie meine kleine seit januar nicht mehr gesehen haben.

auf gut deutsch  sie will das es nur bei ihr stattfindet , ich will das ich "erstmals" auf grund des alters die kleine jedes 2. we 10 bis 17 uhr oder so hole ........ hat wer damit erfahrungen ? ist das zuviel verlangt oder hab ich ne chance vor gericht ?

würde mich über eure meinung freuen

mfg


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2008 17:59
(@raffaeld)
Schon was gesagt Registriert

hat wirklich keiner mit solch ähnlichen fall zu tun gehabt und hat dann vor gericht sich durchsetzen  können oder nicht ?

mfg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2008 13:28
 elwu
(@elwu)

diese art von umgang ist unerträglich und unbefriedigend , meine anwältin hat nun nen gerichtsantrag gestellt ......... meine frage ist hab ich eine chance das ich das durchbekomme das ich die kleine für stunden mit zu mir nehmen kann ?

Hallo,

was *genau* hat deine Anwältin denn beantragt? Und klar hast du eine gute Chance, einen regelmäßigen Umgang bei dir durchzusetzen.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 13:40
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Raffael,

hat wirklich keiner mit solch ähnlichen fall zu tun gehabt und hat dann vor gericht sich durchsetzen  können oder nicht ?

Doch, sicherlich sogar eine ganze Menge Leute, aber:
Du liegst m. E. ganz gut "im Rennen". Du hast bereits einen Anwalt eingeschaltet, Du hast bereits Umgang, nur ist dieser verständlicherweise nicht ausreichend, aber mit gerichtlichen Schritten, wird dies wohl in andere Bahnen gelenkt werden.

meine frage ist hab ich eine chance das ich das durchbekomme das ich die kleine für stunden mit zu mir nehmen kann ?

Auf jeden Fall!

(übernachtungen schließe ich ja selbst aus da sie noch zu jung ist )

Da würd ich nicht drauf verzichten. Wenn nicht mehr gestillt wird, gibt es keinen Grund, auf Übernachtungen zu verzichten.
Außerdem kannst du ja ruhig etwas mehr fordern, als Du dann voraussichtlich bekommen wirst.

Bitte berichte uns über den Verlauf bei Gericht. Liest sich so, als wenn Deine Ex-Madame den Anweisungen des Gerichts Folge leisten wird.
Also, keep cool und warte ab. Sollten Schwierigkeiten auftreten oder solltest Du Hilfe benötigen, frag einfach hier nach, aber im moment ist da glaub nicht wirklich ein Bedarf?

Gruß
jo


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 13:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Raffael,

Deine Fragen sind Standardfragen, die regelmässig gestellt werden und schon X mal beantwortet wurden. Benutze einfach einmal die Suchfunktion mit den Begriffen "Umgang" und "Kleinkind"; dann wirst Du einen Eindruck bekommen, was möglich ist und was nicht. Wie in Deinem konkreten Fall entschieden wird, kann eh niemand vorhersagen; es hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 13:46
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Also ich würde den umgang im Wöchentlichen wechsel statt finden lassen, sonst ist es zu lange abstand für die Maus.
Als ich mich von meiner Ex Frau trennte durfte ich meine Tochter auch nur bei ihr sehen habe aber schnell gesagt,daß ich nicht bei meiner EX in der Wohnung verbringen möchte, da ich mich auch vorher alleine um unsere Tochter gekümmert habe wenn Ex auf Arbeit ist und somit möchte ich auch dies nun weiterhin ohne Exchens wachsamen Augen machen.
Zuerst hatte ich meien Tochter jeden Sonntag von 11 uhr -15 Uhr und dann wollte ich wieder nach 2 Monaten nachdem meine  Tochter in den Kiga gekommen ist eine ausweitung haben und durfte meine Tochter jeden Sonntag von 11 uhr bis 17 Uhr mit nehmen.

Ich würde an deiner Stelle Jeden Sonntag Umgangsrecht beantragen, oder sogar noch alle 2 Wochen von Samstag auf Sonntag plus einen Tag in der Woche.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 14:38
(@raffaeld)
Schon was gesagt Registriert

ich habe meinen text nochmals durchgelesen und habe gesehen das ich nicht alles genau beschrieben habe.

also als ich die kleine bei ihr sehen durfte spielte sich das so ab, beim 1. besuch durften wir ins wohnzimmer was auch gut geklappt hat ( spannung war da wie gesagt in der wohnung wo ich vor 7 wochen selbst drinne gewohnt hab)

ab den 2. besuch wurde es unverschämt , wir mussten in die küche, die küche ist nicht all zu groß und man weiss wie kleine kinder sind , sie krabbeln hin und her wollen ins andere zimmer ...... so habe ich den besuch nach 1 stunde abgebrochen um die kleine net weinen zu lassen. Sie "verpfeifte" es ihrer anwältin und es kam nen brief in dem stand ich solle mich an die besuchszeiten halten damit sie das so planen kann ........was sie nicht wusste war das ich gleich am nächsten tag nach dem besuch den jugendamt erzählte wieso ich nach einer stunde ging, genauso meiner anwältin .... übrigens war ich etwas schlauer und bin seit dem 1. tag an mit dem sachbearbeiter vom JA in kontakt geblieben, rufe ihn regelmäßig an und berichte wie die besuche waren.

die folgende besuche waren nur noch in der küche, ich habe auch fotos gemacht (weiss nicht ob ich das durfte) deswegen hab ich nichts meiner anwälin davon gesagt.

irgendwann fragte ich ob ich mit der kleinen spazieren durfte da schönes wetter war ......... ich wurde von ihr regelmäßig dumm angemacht und mit provokanten ton musste ich mir anhören "du weisst net all zu lange und auch net mit dem auto wegfahren"

meine anwältin beantragte jetzt einen Antrag auf eine vorläufige Anordnung ( das mit dem erstmal die kleine mitnehmen darf) da die sache so bei ihr in der wohnung net so weitergehen kann............ sie beantragte die vorläufige anordnung auf "ab" den 11.5 .08 das heisst demnächst müsste bescheid kommen ob das durch ist oder nicht das ich die kleine vorläufig nicht mehr bei ihr besuche sondern mitnehmen kann........ ..... hab oben gelesen "ich würde jede woche .................." jep das würde dann in der großen verhandlung kommen.

ex weiss noch nichts von den anträgen , sie ist wirklich im glauben ich hätte mich damit abgefunden die kleine nur bei ihr zu besuchen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2008 18:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Raffael,

man kann dir im Moment wenig raten und noch weniger vorhersagen.

Du hast den Schritt zur gerichtlichen Umgangsregelung bereits getan. Das Ergebnis kann dir dann nur dein Richter sagen.

Die Bandbreite der richterlichen Willkür ist im Familienrecht besonders hoch, jedoch wird er die Zumutungen des Umgangs in Exens Küche mit Sicherheit beenden.

Dein Kind und du habt ein Recht auf Umgang in Würde.

Eine Unsicherheit besteht bei kleinen Kindern immer darin, was der Richter dir und dem Kind zutraut.
Du solltest da daher selbstbewusst als erprobter Vater auftreten, der überhaupt kein Problem damit hat, ein Kind, auch länger als ein paar Stunden und ausserhalb der Küche zu betreuen.

Dann wird das schon werden.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 19:52