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Hallo Alle miteinander, ich bin nun auch betroffen und stelle mich mal vor

 
(@flomax)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ich bin seit heute auch registrierter Vater in diesem Forum. Kurz zu mir:

Ich bin nun 34 Jahre alt, seit 2008 mit meiner Frau verheiratet und seit 2001 mit Ihr zusammen. seit 2005 bzw. 2008 bin ich Vater von zwei geplanten Wunsch-Jungs (7 Jahre 1. Klasse Grundschule und 4 Jahre, Kita) Eigentlich lief alles gut, bis sich meine Beziehung zu meiner Frau vor ein paar Jahren begonnen hat, auseinander zu triften. Bedingt durch Depressionen denen ich unterliege und deren Symptome ich wohl zu spät ernst genommen habe, hat sich meine Frau nun Anfang des Jahres von mir schweren Herzens getrennt. Ich wohnen nun im Hause meiner Mutter in einer eigenen Wohnung (nein, nicht im eigenen Kinderzimmer!) und sehe meine Jungs mehrlmals wöchentlich und habe beide auch ein bis zwei Nächte in der Woche bei mir. Bis dahin alles OK, aber ich habe das Gefühl, dass sich nun doch der lange geahnte Rosenkrieg entwickelt.

Nun zu meinen Problemen/Fragen:

Meine Frau und ich haben bis Ende April 2012 ein gemeinsames Konto, auf welches mein bis heute Teilzeiteinkommen und Ihr Vollzeiteinkommen eingingen. Seit Mai haben wir die Konten getrennt und ich gehe seitdem in Vollzeit (40 Wochenstunden) arbeiten. Natürlich geht es nun los mit dem kompletten finanziellen Rosenkrieg. Meine Frau verlangt nun, dass ich Ihr das bisschen ersparte zu 100 % auszahle (Vermögensausgleich/Zugewinngemeinschaft?!), bereits seit April Unterhalt für die Jungs zahle (obwohl wir bis Ende des Monats ein gemeinsames Konto hatten) und mich an der freiwilligen Kindesbetreuung durch eine privat organisierte Tagesmutter beteilige. Des weiteren zahle ich einen Wohnungsrenovierungskredit von monatlich 414 Euro zu 50% weiter, mit welchem wir in der Vergangenheit unsere gemeinsame Mietswohnung im Eigenheim ihrer Eltern komplett saniert haben. Die 200 Euro die Sie trägt, haben wir vom KU abgezogen. Demnach zahle ich ab Mai KU nach DDTabelle abzgl. der 200 Euro Kreditrate:241 (KU1) + 291 (KU2) -200 (Kredit)= 310 Euro.

Meine Fragen gehen demnach natürlich ums Finanzielle:
• Das ich KU nach der DDTabelle zahle ist selbstverständlich. Ich liebe meine Jungs und bin selbstverständlich auch finanziell für Beide da.
• Da meine Noch-Frau ebenfalls Vollzeit arbeitet und ein fast gleichhohes Monatseinkommen hat wie ich, fällt ein EGU wohl recht gering aus, oder?
• Ich bin mir außerdem nicht sicher, ob ich aus der Kreditnummer (Privatkredit in dem ich und meine Frau als 1. und 2. Darlehensnehmer eingetragen sind) nicht komplett rauskomme, bzw. dieser als Schulden dem KU angerechnet werden kann?
• Wenn ich in so einer Momentansituation bin, kann es für mich nachteilig sein, wenn ich einen Anwalt einschalte (ich habe einen Beratungstermin am 08.05.)?
• wie sieht es mit dem Vermögensausgleich/Zugewinngemeinschaft aus?
• Sollte ich meine Noch-Frau aus der Lebensversicherung als leistungsberechtigte Person in meinem Todesfall durch meine Kinder ersetzen?
• Wie sieht es mit den Betreuungskosten aus? Es fallen ja die städtischen Betreuungskosten für Schule und Kita an. Außerdem die private Betreuung damit beide Vollzeit arbeiten gehen können.
Die Jungs wohnen aber bei der Mutter im Haushalt. Sollte die private Betreuung auch finanziell dann nicht zu 100% Ihre Sache sein?

Oh mein Gott, es gibt so viele Fragen, die wahrscheinlich schon so oft gestellt wurden und viele von Euch schon hinter sich haben, bei mir geht's jetzt erst los. Von daher bin ich froh und glücklich, wenn ich hier unter "Gleichgesinnten" eventuell gute Tips und Ratschläge bekäme.

Vielen lieben Dank im Voraus an alle, die Ihre Kenntniss an einen Neuling weitergeben  😉

Liebe Grüße aus dem Pott,
Flomax

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2012 19:16
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Flomax,

willkommen hier im Forum. Hier wirst Du viele gute Tipps bekommen. Für die Unterhaltsfragen können Dir unsere Unterhaltsexperten am besten Auskunft geben. Dazu musst Du aber noch ein paar mehr konkrete Zahlen liefern (Einkommen / Ausgabe für Altersvorsorge / berufsbedingte Aufwendungen).

Generell fällt mir auf, dass es Dir / Deiner Ex offentsichtlich zu Beginn doch schwer gefallen ist mit der Trennung. Normalerweise werden Konten recht zügig getrennt nach einer Trennung, von "Anfang des Jahres" bis jetzt April / Mai ist es schon ein Stückchen. In einer Ehe ist man meist stärker miteinander "verwoben" als man denkt. Es ist wichtig, hier ziemlich zügig, alles soweit wie möglich zu trennen. Das geht los bei den Konten und geht weiter über die Ab- und Ummeldung des Zweitwagens, der vielleicht immer noch auf Dich angemeldet ist und mit dem Deine Ex-Frau herumfährt. Aus eigener Erfahrung kann ich nur dazu raten, solche Haftungsrisiken sofort zu verändern.

Da ihr räumlich getrennt lebt, hat Deine Ex natürlich Anspruch auf KU. Sie kann sogar beim Jugendamt die Erstellung eines Titels gegenüber Dir verlangen. Deshalb würde ich hier auch dazu raten, die Beträge nochmal richtig auszurechnen. Verrechnungen mit anderen Krediten sind im Bereich KU dabei absolut tabu.

Da ich ansonsten (noch) keine größeren Konfliktherde bei Euch sehen kann, würde ich Dir empfehlen, hieran weiterzuarbeiten. Geeignet ist dazu aus meiner Sicht die Scheidungsfolgenvereinbarung, ausgearbeitet durch einen RA und abgeschlossen beim Notar. Vorteil: Ihr regelt einvernehmlich alle strittigen Punkte (Zugewinn, Kinder, Ehewohnung, Hausrat, Versorgungsausgleich, mögl. nacheehlicher Unterhalt) und fasst das im Notarvertrag zusammen. Neben dem Punkt, dass es dann kaum noch etwas zu streiten gibt habt ihr somit alles vorbereitet um nach dem Trennungsjahr eine einvernehmliche Scheidung hinzubekommen, die sowohl Euch viel Geld und Nerven spart und auch die Kinder von Stress entlastet.

Also, nimm auf jeden Fall den RA Termin wahr. Beratung ist wichtig. Du bist aber derjenige, der die Marschrichtung dort vorgibt. Besprich auch dort mal die Möglichkeiten zur einvernehmlichen Scheidung und sprech dann auch mal mit Deiner Ex darüber. Wenn ein Restvertrauen zwischen Euch besteht, kann dies eine gute Möglichkeit sein. Solange Du keine neue Partnerschaft hast, würde ich die LV so weiter bestehen lassen.

Generell wichtig für Dich: Wenn Deine Ex /ihr Anwalt / das JA Dich auffordern, irgendetwas zu unterschreiben, frag bitte vorher IMMER hier nach und hohl Dir Meinungen dazu ein. Man kann dann viele Stolperfallen wenigstens etwas entschärfen. Gruß Ingo

P.S. Sehr lesenswert für Neulige ist auch der Trennungs-FAQ: www.trennungsfaq.de

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 22:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Flo.
Gleich vorweg:
Der erste Fehler war gleich auszuziehen.
Damit hast du deine, auf Grund deiner Teilzeit relativ gute Position im Kampf um die Kinder aufgegeben.

Aber das ist nun vergossene Milch.

Die Frage, ob du dich weiter an der Darlehenstilgung beteiligen sollst/musst hängt auch ein wenig von der Frage ab, ob es ne Eigentumswohnung ist oder nicht und wem sie gehört.
Das vom KU abzuziehen ist aber schlecht, denn den kann sie dann auch doppelt fordern.
Ku gehört den Kindern, deswegen ist deine Schuld ihnen gegenüber nicht beglichen.
Das ist Juristendenke, obwohl das Geld natürlich trotzdem in Mutterns Taschen rollt.

Dass du ihr 100% des gemeinsamen Vermögens auszahlen sollst, ist natürlich absurd.
Wenn überhaupt, dann die Hälfte und selbst das nicht jetzt, sondern erst im Rahmen des Zugewinnausgleichs.
Sonst zahlst du vielleicht zweimal.

Wenn es ein gemeinsames Konto ist.
Kann sie es selbst abheben?
Sofort zu machen!

Anwalt würde ich noch nicht und nicht als erster einschalten.
Das sind fast immer Brandstifter. Auch wenn sie in Feuerwehruniform auftreten.

Lebensversicherung ändern ist zwar ok, aber nicht wichtig, denn wenn du stirbst hat sie doch wieder vollen Zugriff auf das Geld der Kinder und kann es nach belieben ausgeben.

Anteilige Betreuungskosten nur für Kita. Nicht für Tamu. Und anteilig heist, nach Einkommen gequotelt.

Anosnten, frag einfach weiter. Dafür sind wir da.

Einen kleinen Blick in den Folterkeller, der auf dich warten könnte, wenn du erstmal in den gierigen Schlund der Justiz gefallen bist, kannst du auch werfen. hier
Es muss nicht so kommen wie es da steht aber es kann und es ist gut, das zu wissen und darauf vorbereitet zu sein.
Und denk immer dran: Die Justiz ist kein gerechter Streitschlichter sondern dein schlimmster Feind.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 23:14
(@flomax)
Schon was gesagt Registriert

Hej, das sind ja schonmal teilweise gute Nachrichten.

Eine Tamu zu zahlen sähe ich ehrlich gesagt auch nicht ein. Aber gut, manN kann sich in dieser Situation generell glaub ich nicht vorsichtig genug bewegen.

Was den KU angeht, so bin ich ja bereit, diesen laut DDTabelle zu leisten. Die Sache mit der Anrechnung des hälftigen Kredits war eine Idee von meiner Ex und mir. Laut DDTabelle sind "berücksichtigungsfähige Schulden in der Regel vom Einkommen abzuziehen", dies wären dann 415,- Euro. Bei meinem Netto von z.Zt. 1622,- abzüglich der 414,- bleiben 1208,-. Der Selbstbehalt liegt bei 1050,- also blieben 158,- Euro KU (dann noch hälftiges Kindergeld anrechnen…) manN kann sich die Sache auch schönreden, oder?
Aber dann sollte ich besser den kompletten KU in Höhe von 592 Euro monatlich zahlen (einen 7- und einen 4-jährigen Sohn). Allerdings ist doch der Selbstbehalt von 1050,- Euro ausschlaggeben, wie hoch der KU dann tatsächlich ist, oder?

Unsere gemeinsame Wohnung ist eine ganz normale Mietswohnung, allerdings im Eigenheim Ihrer Eltern (kann ich mich ummelden, bevor ich aus dem Mietsvertrag raus bin? Die Mietvertragskündigung ist in Essen nicht bei der Ummeldung vorlzulegen!). Der Kredit selbst ist auch nicht als Baukredit sondern als normaler Privatkredit definiert. Ich denke dass sieht recht aussichtslos aus. Das gemeinsame Konto existiert aber inzwischen nicht mehr, und das Vermögenskonto lief immer schon allein auf meinen Namen. Somit gehört alles auf diesem Konto doch eigentlich mir, oder?

Aber dann wäre es vielleicht doch richtig, das alles bei einem RA im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung notariell festzuhalten. Das ist auch ein Thema, was ich am kommenden Dienstag beim RA angesprochen hätte. Ich möchte im Moment keine weiteren voreiligen Handlungen machen, die mich dann ggf. in eine noch schlechtere Position bringen (wie z.B. der direkte Auszug in Teilzeit). Deshalb möchte ich auch den RA-Termin wahrnehmen. Es geht ja dann nicht direkt mit nem Anwaltsschreiben und irgendwelchen Forderungen bzw. Scheidungsantrag meinerseits auf meine Ex los. Ich möchte nur gewappnet sein, falls Sie damit anfängt!

Nun werde ich erstmal die von Euch erwähnten www.trennungsfaq.de in Ruhe durchgehen.

Bis hierhin aber schonmal recht herzlichen Dank. Auch solche Infos sind für mich momentan Gold wert.

Schönen Abend zusammen, liebe Grüße,

Flomax

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2012 00:36
(@Inselreif)

Hi Flomax,

Laut DDTabelle sind "berücksichtigungsfähige Schulden in der Regel vom Einkommen abzuziehen"

"In der Regel" - das heisst in der Regel nur dann, wenn Du dadurch kein Mangelfall wirst.

Der Selbstbehalt liegt bei 1050,-

Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern liegt bei 950,-. Und das Kindergeld bleibt in der Mangelfallberechnung aussen vor.

Richte Dich darauf ein, dass Du um den Mindestunterhalt nicht herumkommst: 225,- + 272,- = 497,-
Stufe 2 sehe ich allerdings selbst dann nicht, wenn Du mit dem Einkommen nach Bereinigung noch über 1.500,- bleiben solltest (Herabstufung wegen drei Unterhaltsberechtigten, alternativ über den Bedarfskontrollbetrag).

Was das Darlehen angeht, solltet ihr am Besten jeder die Hälfte an die Bank zahlen. Alternativ kann sie Dir die Hälfte überweisen. Aber niemals mit KU verrechnen.
Wenn Du alles freiwillig zahlst, läuftst Du Gefahr, darauf sitzen zu bleiben:
- entweder berechnet ihr den TU, dann wäre die Darlehensrate auf Deiner Seite eine Abzugsposition. Ob Du trotzdem die Hälfte davon wiedersiehst, wage ich zu bezweifeln.
- oder ihr fordert keinen Unterhalt, dann müsstest Du nachweisen, dass die Ehe zerrüttet ist, um angesichts des Verwendungszwecks einen Gesamtschuldnerausgleich durchzubekommen.
(letzteres kannst Du vor Ablauf des Trennungsjahres vergessen - ausser Deine Ex ist vielleicht so doof, das bei Gericht zu Protokoll zu geben)

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2012 09:28
(@flomax)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ich hatte gestern meinen Termin beim RA. Dieser hat mir einiges aus Euren Beiträgen bestätigt. So zum Beispiel die KU-Berechnung nach Stufe 2
(EK - Rate + hälftige Rate der EX + ca. Wohnvorteil= bereinigtes EK - KU)  Den hälftigen Kredit eben nicht vom KU direkt abziehen,
sondern separat als Dauerauftrag von der Ex anfordern und im Gegenzug den KU per klar definiertem Dauerauftrag an Sie einrichten.

TU würde in meinem Fall sogar mir zustehen, da ich nach Abzug des KU ein geringeres EK habe als meine Ex. Das ist mir neu, ich dachte dass auch hier
die Frau für sich persönlich den TU anfordern kann und nicht der Mann;-) Aber dies ist laut meinem RA mit Vorsicht zu genießen in Bezug auf das Umgangsrecht.
Teilweise folgt dann sogar Ihrerseits das Einsetzen des Umgansrechts/der Kinder als Druckmittel…

Fazit von gestern:

• schriftlich den KU bestätigen lassen,
• aus dem Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung rauskommen,
• mit Ihr in vorheriger Absprache Verträge für Mobilfunk, Festnetz, Strom, etc. auf Sie umschreiben lassen oder fristgerecht kündigen,
• die städtischen Kinderbetreuungskosten für Schule und Kita hälftig überweisen (keine Ganztagsbetreuung in Form von Essensgeldern zahlen!)

Das wär's erstmal. Den Scheidungsantrag kann ich frühestens zum Januar 2013 stellen. Bis dahin läuft es dann im Idealfall so weiter.

Vielen Dank hier nochmals an Eure Infos, Meinungen, etc.

Liebe Grüße,
Flomax

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 13:02
(@Wolkenhimmel)

Hi Flomax,

bist Du wegen Deiner Depression in Behandlung?
Ich frage deswegen, weil ich mich vor einigen Jahren ebenfalls sehr schweren Herzens aus den gleichen Gründen getrennt habe.
Mein Mann hat danach alles menschenmögliche unternommen um gesund zu werden, inklusive anfangs einer Medikation und einer längerfristigen und aufwändigen Therapie.
Wir haben uns dann, nach über 2 Jahren Trennung, wieder zusammengetan... und darüber bin ich sehr glücklich.

Wärst Du so lieb mir noch kurz zu erklären wofür die zusätzliche TaMu zu Hort und KiTa gut ist, bzw welche Zeiten sie abdeckt?

LG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 14:07
(@flomax)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Wolkenhimmel,

wegen der Depressionen bin ich seit 3,5 Jahren in Behandlung, allerdings erst seit Anfang diesen Jahres regelmäßig, also 1x wöchentlich. Seitdem auch mit zusätzlicher Medikation.
Ich habe damals auch ehrlich gesagt nur anteilig aus eigenem Interesse die Therapie begonnen, größten Teils habe ich mir Hoffnungen gemacht, das meine Ex das respektiert und sich dadurch überzeugen lässt.

Allerdings habe ich damit wohl zu spät begonnen und dann bei ner falschen Therapeutin, die immer nur diese Quartalstermine nutzte. Bei meinem jetzigen Therapeuten und Hausarzt habe ich nach den ersten 5 Sitzungen von meiner Krankenkasse dann die Info bekommen, dass eine Langzeittherapie bewilligt wird. Inzwischen mach ich das, um selbst wieder auf'n Damm und zu mir zurück zu finden.

Ob wir im Endeffekt irgendwann wieder zusammen kommen? Keine Ahnung, zur Zeit ist mir eher nach Scheidung und zwar am Liebsten noch innerhalb des Trennungsjahres.

Aber dass ist ja hier kein Depressionsforum:
Die TaMu die wir zusätzlich "eingestellt" haben beutreut unsere Kinder zwischen 16 und 19 Uhr dreimal wöchentlich. Meine Ex und ich arbeiten beide Vollzeit (wohnen in Essen, arbeiten beide in Düsseldorf und fahren mit den Öffentlichen) bis frühestens 18 Uhr. Deshalb haben wir in der Schule die Ganztagsbetreuung bis 16 und in der Kita die "40-Stundenwoche" bis 17 Uhr gebucht, fehlt aber dann immer noch einiges, bis wir Feierabend haben und zu Hause sind. Jeweils einmal wöchentlich gibt's dann die Oma-/Opa-Tage bei meiner Ma und bei Ihren Eltern. So bleiben drei Tage die Woche übrig. Solange die Jungs darunter nicht leiden, haben wir uns darauf eingelassen.

Gut, das ist nun seit meinem Auszug Schnee von Gestern. Falls meine Ex damit nicht zurecht kommt, würde ich in TZ gehen und die Jungs nehmen (wird Sie aber selbstverständlich NICHT zulassen) - Ha, ha, ha. Bzw. Sie müsste dann sehen, wie Sie mit der Kinderbetreuung und nem Job zurecht kommt…

Liebe Grüße,
Flomax

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 14:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Falls meine Ex damit nicht zurecht kommt, würde ich in TZ gehen und die Jungs nehmen (wird Sie aber selbstverständlich NICHT zulassen) - Ha, ha, ha. Bzw. Sie müsste dann sehen, wie Sie mit der Kinderbetreuung und nem Job zurecht kommt…

kannst Du Dir das finanziell denn leisten? Die Kinder werden dadurch nicht billiger; das Einzige, was sich sparen liesse, sind die Kosten für die Tagesmutter (die sicher weniger kostet als Du durch Teilzeit verlierst). Deine DEF wird jedenfalls nicht zu Trennungsunterhalt für Dich verurteilt, wenn Du eigenmächtig Dein Einkommen reduzierst und damit die behauptete Bedürftigkeit selbst verschuldest.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 14:59
(@flomax)
Schon was gesagt Registriert

Moin Martin,

ich müsste den TU schon selbstständig einfordern und dass auch nur, wenn ich weiterhin Vollzeit arbeite und weniger verdiene als meine Ex.

Deine DEF wird jedenfalls nicht zu Trennungsunterhalt für Dich verurteilt, wenn Du eigenmächtig Dein Einkommen reduzierst und damit die behauptete Bedürftigkeit selbst verschuldest.

Was die TZ für mich angeht: Weshalb sollte ich in TZ gehen? So habe ich unter der Woche mehr Ablenkung, mehr Geld (ohne dass der KU in die nächsthöhere Stufe rutscht) und im Idealfall noch TU den ich bei Ihr geltend machen kann. Davon ab würde Sie mir die Kinder nicht kampflos überlassen. Denn dann wäre Sie ja barunterhaltspflichtig gegenüber den Kindern. Ob ich mir TZ leisten kann denke ich auf Dauer ehrlich gesagt auch nicht. Ich habe bis Ende April anstatt 40 "nur" 35 Stunde/Wo gemacht. Wir hatten aber noch die gemeinsame Kontoführung und ich habe die TaMu "eingearbeitet". Nun, da ich raus bin, sehe ich keinen einzigen Grund mehr der für mich in TZ spräche…

Liebe Grüße,
Flomax

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 15:25




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin flomax,

um ein Missverständnis zu vermeiden: Bei Unterhaltsfragen wird keine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung gemacht, sondern es werden die "eheprägenden Verhältnisse" betrachtet (und anschliessend fortgeschrieben). TU kannst Du - bestenfalls - geltend machen, wenn Deine DEF bereits zu Ehezeiten mehr verdient hat als Du. Möglicherweise mit der Folge, dass Deine DEF anschliessend beschliesst, dass die Kids in Folge der Trennung jetzt mehr mütterliche Zuwendung brauchen und sie ihre Vollzeittätigkeit nicht mehr in gewohnter Weise fortsetzen kann. Was das für Dich finanziell und umgangstechnisch bedeutet, können Dir zahlreiche User dieses Forums erzählen. Und nein: Es geht nicht um "Geschlechter-Gerechtigkeit"; gerade in solchen Fragen ist unsere Familienrechtsprechung eindeutig mütterlastig.

Möglicherweise hältst Du also gerade ein Streichholz an einen offenen Benzinkanister - und weisst es nicht einmal...

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 15:38
(@flomax)
Schon was gesagt Registriert

Hej brille007,

es ist mir schon klar, dass der Anspruch auf TU meinerseits klare Kosequenzen mit sich bringt. Deshalb sehe ich auch erst mal davon ab und denke gar nicht drüber nach. Wenn manN die Füße still hält, glaube ich kommt manN wohl besser weg (oder zu blauäugig? Bin erst seit kurzem Getrennt). Ich bin natürlich nicht der Meinung dass dann plötzlich mehr mütterliche Zuwendung nötig ist, was wiederum bedeutet, dass Sie in TZ geht, weniger als ich verdiene und dann zum KU Ihrerseits bis zur Scheidung noch TU geltend machen kann.

Was das für Dich finanziell und umgangstechnisch bedeutet […] Möglicherweise hältst Du also gerade ein Streichholz an einen offenen Benzinkanister - und weisst es nicht einmal...

Mein RA hat mir gestern vom Anspruch auf TU meinerseits dringend ABGERATEN;-) Ich werd also KU schön brav nach DDTabelle zahlen und von Ihr dann die hälftige Monatsrate einfordern (vertraue auch hier auf die Aussage meines RA)

Danke Euch und Dir!

Liebe Grüße,
Flomax

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 16:06
(@Wolkenhimmel)

Allerdings habe ich damit wohl zu spät begonnen und dann bei ner falschen Therapeutin, die immer nur diese Quartalstermine nutzte.

Aber dass ist ja hier kein Depressionsforum:

Och. Wenn Du Dich hier mal umliest wirst Du bei recht vielen Elternteilen depressive Tendenzen erkennen. Manche in Behandlung und manche der Meinung es sei nicht nötig...

Gut, dass Du es angehst. Mein Mann ist zeitweise bis zu 3x pro Woche je 2h zum Therapeuten gegangen.

Die TaMu die wir zusätzlich "eingestellt" haben beutreut unsere Kinder zwischen 16 und 19 Uhr dreimal wöchentlich.

Gut, das ist nun seit meinem Auszug Schnee von Gestern. Falls meine Ex damit nicht zurecht kommt, würde ich in TZ gehen und die Jungs nehmen (wird Sie aber selbstverständlich NICHT zulassen) - Ha, ha, ha. Bzw. Sie müsste dann sehen, wie Sie mit der Kinderbetreuung und nem Job zurecht kommt…

Auf das schmale Brett würde ich mich nicht begeben. Im Zweifel beschliesst Deine Ex, dass sie sich (mangels finanzieller Beteiligung des Flomaxen) jetzt an den Abenden selbst um die Kinder kümmern muss und geht selbst in TZ... dann stehst Du recht schnell da und zahlst ausser KU auch noch BU.

LG WH

P.S.: Martin war fixer, ich lasse es trotzdem stehen. Und ja, Du bist noch ein bisschen blauäugig. Aber besser Du lernst es hier als bei Deiner Ex...  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 16:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Flomax,

in Ergänzung zu @Wolkenhimmel:

Ich bin natürlich nicht der Meinung dass dann plötzlich mehr mütterliche Zuwendung nötig ist, was wiederum bedeutet, dass Sie in TZ geht, weniger als ich verdiene und dann zum KU Ihrerseits bis zur Scheidung noch TU geltend machen kann.

das ist so ein Beleg für Blauäugigkeit: Was Du selbst in einer solchen Frage glaubst, spielt keine Rolle, wenn von der Mutter etwas anderes behauptet wird. Es setzt sich kein Richter an ihren Küchentisch und prüft es nach; eine um ihre Kinder besorgte Mutter hat nach allgemeiner Annahme nur die besten und vor allem altruistische Gründe; niemals egoistische.

Deshalb raten wir hier immer, möglichst viele Fragen einvernehmlich zu lösen, sich dabei nicht über peanuts zu streiten und die gefundenen Antworten in eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu giessen. Denn wenn erst einmal die"es steht mir zu!"-Nummer ins Spiel kommt und die Helferindustrie die Messer wetzt, hast Du als Vater ratzfatz verloren.

Nein, es ist nicht gerecht. Aber das hat auch niemand versprochen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 16:18
(@flomax)
Schon was gesagt Registriert

Hej Wolkenhimmel,

danke dafür  😉

Ich werd meinerseits wie gesagt, KU laut Tabelle zahlen, sonst nix einfordern. Ich bin auch bis jetzt noch fest davon überzeugt, das meine Ex niemals den Job von selbst hinschmeissen würde (viel zu ehrgeizig). Die Alternative wäre doch, dass ich in TZ geblieben wäre. Dann hätte Sie aber die Kinderbetteuung mir überlassen müssen und müsste Ihrerseits KU zahlen (und ggf. dann auch noch BU an mich). Da bin ich lieber in Vollzeit beschäftigt und leiste KU nach Tabelle.

Sollte ich denn Eurer Meinung nach die privaten Betreuungskosten auch noch weiterhin hälftig finanzieren (15 h/Wo x 4 Wochen x 7 Euronen :2= 210 Euronen zusätzlich!!!)???

Liebe Grüße,
Flomax

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 16:21
(@flomax)
Schon was gesagt Registriert

Hej Martin,

generell bin ich ja der Meinung, das was geht einvernehmlich zu regeln und auch schriftlich festzuhalten. Ich weiß nur nicht, ob ich zu Allem was von Ihr kommt Ja und Amen sagen muss?

Deshalb raten wir hier immer, möglichst viele Fragen einvernehmlich zu lösen, sich dabei nicht über peanuts zu streiten und die gefundenen Antworten in eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu giessen.

Dank Dir;-)

Liebe Grüße,
Flomax

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 16:26
(@Wolkenhimmel)

Sollte ich denn Eurer Meinung nach die privaten Betreuungskosten auch noch weiterhin hälftig finanzieren (15 h/Wo x 4 Wochen x 7 Euronen :2= 210 Euronen zusätzlich!!!)???

An der Stelle musst Du Dir die Frage stellen, was im worst case passieren könnte (und ob Deine Ex der Typ für solche Szenarien ist).
Also mal durchrechnen, ob es für Deine Ex nicht dann finanziell günstiger ist auf TZ zu gehen, denn 420€ netto wollen erstmal verdient sein... und nur 25 statt 40h zu arbeiten ist auch viiieeel entspannter.  😉

LG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 16:40