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Habe ich eine Chance?

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

'n Abend

Sehe es mal anders herum. Was hast Du zu verlieren? Genau, einen fast exakt bezifferbaren Betrag über 2000€, zzgl. Gerichtskosten etc.. Dafür erhältst Du Gewissheit. Und diese 2000€ stellen noch nicht mal den Jahresbetrag für den Mindest-UH im ersten Lebensjahr (nur) des Kindes dar. Auf sagen wir mal 20 Jahre bezogen (absolute Schön-Berechnung - mit Garantie) liegt hier das Risiko einer Fehlinvestition bei gerade mal bei 4%. Du bist kein Banker, stimmts? Die würden selbst bei 50% zuhauf angerannt kommen.

Fast jeder einzelne Punkt oben von meiner Liste würde bei mir einen Vaterschaftstest auslösen. Mit wachsender Kenntnis des dt. Familienrechts stellt der Beruf eines Eunuchen einen Segen dar. Auch wenn er auf manches verzichten muss, wird er mit anderem gesegnet. Sorry, war zynisch gemeint.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 01:47
 dodo
(@dodo)
Schon was gesagt Registriert

ich glaube, du hast eine Chance. Viel Glück!!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 09:12
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
ergänzend zu oldie: warte nicht zu lange, denn je mehr Zeit verstreicht, bis du mal unbeaufsichtigten Umgang haben solltest usw., desto schwerer kannst du dann argumentieren, dass du erst die Vaterschaftsanerkennung unüberlegt unterschrieben hast, dir dann aber Zweifel gekommen sind...in der Zwischenzeit, bis dann alles geklärt ist,  hast du weit mehr als 2000 € investiert.
Ich denke deshalb auch dass die TOTAL GUT angelegt sind!

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 10:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin johnborn,

noch eine Ergänzung: Vielleicht sollte irgendwer Deiner Ex mitteilen, dass die Kosten einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung im Zweifelsfall von ihr zu tragen sind, falls sich herausstellt, dass nicht Du "getroffen" hast. Die Aussicht auf vermeidbare Ausgaben in 4-stelliger Höhe könnte ihre Gesprächsbereitschaft vielleicht beflügeln...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 12:53
(@jetzt-erst-recht)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo johnborn,

einen Tipp möchte ich Dir aus eigener Erfahrung geben.

Frag die Leute hier bevor Du etwas unterschreibst.

Zu deiner Titelierung des Unterhalts. Um die Titelierung kommst Du nicht rum, aber auf das was Du unterschreibst hast Du noch Einfluß.
Ich habe mich damals belabern lassen eine Stufe höher zu unterschreiben, weil es ja für meine Tochter ist. Nun will mir der Anwalt noch eine Stufe oben drauf packen. Normal wäre Stufe 1, kämpfe nun gegen Stufe 3, weil ich zu blöd war und es nicht besser wusste.
Genauso mit der Pfändung bei nicht bezahlen, ich habe eine sofortige Pfändung unterschrieben.Habe dann erst hier erfahren, das auch andere Formulierungen möglich gewesen wären.

Solltest Du nach Stufe 1 KU bezahlen müssen, kannst Du freiwillig immer noch was drauflegen, wenn es Dir finanziell gut geht. Aber erstmal unterschrieben ist Fakt und da kommst Du schlecht wieder raus.

Egal was bei Dir nun noch alles passiert, frag hier rum bevor Du Nägel mit Köpfen, sprich Unterschriften, machst.

Gruß
Dirk

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 13:44
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi johnborn,

na denn: "Wilkommen im Club!!!"

Du hast Recht, die Geschichte ähnelt wirklich. Könnte ja gut sein das meine KM nen Leitfaden verfasst hat.  🙂

Zum Vaterschaftstest:
Es ist richtig das man(n) es nie 100%ig weiß, deswegen wäre es in Deinem Fall schon angebracht einen machen zu lassen. Obwohl ich da geteilter Meinung bin, denn wenn sich dabei heraustellen sollte das Du doch der Vater bist wird Dir das ewig nachhängen. Ob das nun bei der KM, beim JA oder sogar bei Gericht erwähnt wird.
Bei mir hat sich der Test mittlerweile erübrigt, weil meiner Meinung nach die KM diesen ganzen Stress (3 Jahre Kampf), das ganze Geld (ca. 4000,-€), Therapie (halbes Jahr) nicht auf sich nehmen würde, wenn sie wüßte das ich nicht der Vater wäre.

Zum JA:

versuche immer Termine einzuhalten, sei freundlich und verliere nie Dein Ziel aus den Augen. Versuche auch, nicht von der Vergangenheit zu reden. Zeige mit Vorschlägen Dein Interesse am Umgang mit Deinem Sohn. Ich denke mal das die JA Tante nur erstmal den Fall als "Standard" sieht.
Wenn es denn so ablaufen sollte das die KM sich weiter so an ihren Plan (Umgangsverweigerung) hält, dann wird KM selbst dafür sorgen das die JA Tante das dann auch anders sieht.

Zu den Umgängen:

Es ist schwer den vorgesetzten Umgangszeiten zu folgen, wenn man in Lohn und Brot steht. Ich habe das "Glück" einen sehr flexiblen Chef zu haben der mir alle möglichen Termine zugesagt hat. Es war im ersten Jahr komplettes Chaos, mal vormittag, mal nachmittag, die ersten Versuche der KM die Umgänge zu verhindern. Im Nachhinein hat es mir ne ganze Menge Plus-Punkte vor Gericht und JA gebracht, das jeder noch so kompliziert gelegte Umgang von mir wahrgenommen wurde.

Weg zu den Umgängen:

Da kann ich den Vorrednern nur zustimmen, bis auf einen kleinen Punkt.
Zwischen dem JA und dem Gericht gibt es noch eine andere Stelle. Das JA versucht immer eine friedliche Lösung herbeizuführen, deswegen werden sie vorschlagen ein Gespräch bei einer Familienberatungstelle zu machen (bei mir war es die AWO). Dieser Versuch ist wichtig bevor es zu Gericht geht, den die wollen sehen das alles "friedliche" versucht wurde. Zeige Dich also Gesprächsbereit, es ist immer Gut wenn man einen Schritt voraus ist.

Zum Schluß:

Momentan ist die Lage leider auch noch nicht viel besser als vor 4 Jahren, aber es gibt doch noch Hoffnung. Und wer weiß (habs schon oft geschrieben) wenn ich schon früher in diesem Forum gelesen hätte, wäre ich vielleicht schon viel weiter.

Ich hoffe das sich Deine KM da schon so Schlau gemacht hat, das Ihr schon vor dem ganzen Gericht´s SCH... eine Lösung findet.

MfG Dibaa

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 13:29
(@johnborn)
Schon was gesagt Registriert

Also, es gibt noch keine Unterhaltstitulierung aber ich bezahle den normalen Unterhalt aus der 1. Stufe. So wurde dies ermittelt vom JA.
Die Arge wollte auch schon Unterhalt für die KM einfordern aber aufgrund von Schulden konnte ich dies gerade noch abwenden.

Na ja und nen Vaterschaftstest konnte ich ja nicht machen weil ich meinen Sohn ja noch nicht zu Gesicht bekommen habe...erstens wollte ich das sich die Gemüter beruhigen und zweitens musste ich das ganze ja auch erstmal verarbeiten und muss sagen das ich schon jetzt anfange zu zittern wenn ich nur daran denke diese Person noch mal wieder sehen zu müssen...hab nicht die besten Nerven, keine Angst das macht sich äusserlich nicht bemerkbar, ich merk das nur selber!!!

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Themenstarter Geschrieben : 09.11.2010 14:05
(@johnborn)
Schon was gesagt Registriert

Update:

Nachdem ich im November nochmalls beim JA um Vermittlung gebeten habe und die KM diesem nicht zugestimmt hat habe ich nun Seid Mitte Dezember  einen Anwalt, der Gerichtstermin ist nächste Woche Freitag und das Vorgespräch beim JA ist gut gelaufen, die werden den betreuten Umgang für den Anfang empfehlen...die Frage ist nur, wie gehts dann weiter, wie lange muss ich das dann so mitmachen?Wird mir beim betreuten Umgang geholfen an meinen Sohn herangeführt zu werden. Bin ich Papa oder ein Onkel für ihn...leider weiß ich noch nicht ob die KM einen Vaterersatz für meinen Sohn hat...ein bissel mulmig wird mir da schon, weil ich gar nicht weiß was da auf mich zukommt...zumindest bin ich dank Internet schon an Bilder von meinem Sohn gekommen, habe auch versucht ein Weihnachtsgeschenk zukommen zu lassen...was gescheitert ist....ah sorry musste das hier mal los werden...danke das es das hier gibt!

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Themenstarter Geschrieben : 14.01.2011 20:23
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

die werden den betreuten Umgang für den Anfang empfehlen...die Frage ist nur, wie gehts dann weiter, wie lange muss ich das dann so mitmachen?

Ich finde es auch nicht verkehrt, wenn dir zu Beginn jemand an die seite gestellt wird, der die ganze Sache unterstützt.

Du darfst auch selbst was sagen und nicht nur wortlos in empfang nehmen, was Dir vorgeschlagen wird.

An Deiner Stelle würde ich aber gleich bei der Verhandlung versuchen, die Weichen für später zu stellen.
Eben genau dorthin, dass Du auch irgendwann allein die Umgänge übernehmen kannst bzw. auch das Thema Übernachtungen eines Tages eine Rolle spielen wird.

Viel Erfolg bei der Verhandlung und berichte, wie es ausgegangen ist.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 21.01.2011 15:34
(@johnborn)
Schon was gesagt Registriert

Hallo  🙂

Ich komme gerade frisch aus dem Gerichtsaal. Ich habe für ein halbes Jahr betreuten Umgang, erst mal eine Stunde pro Woche was dann aber gesteigert werden kann. Ausserdem wurde von der Richterin erwähnt das dies vom Jugendamt begleitet und auch erweitert wird...da stellt sich die Frage ob die Kindesmutter da wieder gegen wettert und ich nicht doch wieder vor Gericht muss. Aber sie hat sich heute schon ein paar schoene Eigentore geschossen, somit hatte ich die Richterin und teilweise sogar die gegnerische Verteidigung auf meiner Seite. Bin gespannt wie es sich jetzt weiter entwickelt.

Ihr habt mir hier sehr viel Mut und Hilfestellung gegeben, alleine schon durch die ganzen Geschichten hier. Danke :thumbup:

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Themenstarter Geschrieben : 21.01.2011 16:10




(@sandra33)
Schon was gesagt Registriert

Hoffentlich hast du alles gut erledigt, Viel Glück weiter.

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Geschrieben : 24.01.2011 10:57
(@johnborn)
Schon was gesagt Registriert

Ich kanns einfach nicht glauben... :exclam:

Vor vier Wochen hab ich den Beschluß bekommen das ich betreuten Umgang bekomme, vor einer Woche hatte ich ein Vorgespräch beim JA und sie ist nicht erschienen. Heute habe ich erfahren das sie sich nen neuen Anwalt genommen hat und in Berufung gehen will, so das Jugendamt.

Habe heute mit meinem Anwalt telefoniert und ihm die Situation geschildert, er wird jetzt die Androhung auf Zwangsgeld fordern...man man man hört das denn nie auf?

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Themenstarter Geschrieben : 18.02.2011 21:29
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

hmmmm...., kommt mir bekannt vor!

Ein weiterer Schritt in die lächerlichkeit. :rofl2:

Denke mal KM wird dem "neuen AW" ne Lügengeschichte erzählt haben und spätestens beim nächsten Gerichtsprozess erfährt er die Wahrheit und muß sich ganz schnell mit seiner Mandantin beraten.  :question: :question:

In meinem Fall gibt es schon die dritte AW´in und es war auch ein AW dabei, also insgesamt vier.

Gut ist das dadurch (meistens) bei manchen SB, Therapeuten, Richtern, AW´en, usw. ein klitzekleines Zweifeln an KM ihrer Geschichte aufkommen.  :thumbup:

Schlecht ist natürlich das dadurch wieder Zeit geschunden wird und weiterhin die Umgänge nicht stattfinden.  :thumbdown:

MfG Dibaa

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2011 03:12
(@johnborn)
Schon was gesagt Registriert

Für mich stellt sich dann nur die Frage: Wenn doch allen Seiten klar ist das sie hier nur Zeit schinden möchte, welche Möglichkeit habe ich denn das zu unterbinden? Sie sagt sich warscheinlich: :gunman:"ich bekomm ja Prozesskostenbeihilfe und mach das so lang bis es nicht mehr geht"

Es geht hier ja erstmal auch nur um betreuten Umgang.

Kann eine Berufung ohne Prozess auch abgeschmettert werden?

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2011 01:15
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus johnborn,

für Dich wird es auf alle Fälle wichtig sein, dass die Androhung von Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft in den Beschluss mit aufgenommen wird.

Verfahrenskostenhilfe steht auch ihr nur dann zu, wenn ihre Anträge bei Gericht auch Aussicht auf Erfolg haben.
Dass was sie nun hier abzieht, würde ich aber schon als mutwillig ansehen und der Hintergrund dafür ist offensichtlich.

Erfolgschancen dürfte sie dagegen kaum haben.

So sollte auch der Tenor Deines Anwaltes in der Erwiderung sein.

Dann hoffentlich noch einen guten und vernünftigen Richter dazu...

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 22.02.2011 09:34
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Für mich stellt sich dann nur die Frage: Wenn doch allen Seiten klar ist das sie hier nur Zeit schinden möchte, welche Möglichkeit habe ich denn das zu unterbinden?

Ich würde sagen "Du" hast keine Möglichkeit. Die müssen das wirklich alleine merken, vorher kannst nur froh sein das die Dich ein wenig ernst nehmen.  😡

Sie sagt sich warscheinlich: :gunman:"ich bekomm ja Prozesskostenbeihilfe und mach das so lang bis es nicht mehr geht"

Auszug aus einem meiner Beschlüsse:

"Diese Verfahrenskostenhilfe war wegen Mutwilligkeit zu versagen.

Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung dann, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (Brandenburgisches OLG FamRZ 2008,70). Ein Beteiligter, welcher Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen will, hat von mehreren gleichwertigen Wegen denjenigen zu bestreiten, welcher die geringsten Kosten verursacht. Dies folgt aus der Verpflichtung jedes bedürftigen Staatsbürgers gegenüber der Allgemeinheit, diese nur im Falle der Notwendigkeit eines Prozesses kostenmäßig in Anspruch zu nehmen."

Kann eine Berufung ohne Prozess auch abgeschmettert werden?

Ja! Bei mir gerade aktuell, wurde die Beschwerde der KM vom OLG abgewiesen!

MfG Dibaa

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 19:51
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