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Habe ich eine Chance?

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(@johnborn)
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Hallo erstmal,

am 20.01.2010 bin ich Vater geworden. Mein Sohn heißt ***. Bisher konnte ich ihn einmal sehen, weil mir eine Nachbarin meiner Exfreundin verraten hat das sie mit dem Kind im Krankenhaus ist (Geburt).

Ganz kurz zur Vorgeschichte:
Ich war mit meiner Ex-Freundin knappe 4 Monate zusammen als sie schwanger wurde. Haben uns ca zwei Monate später getrennt weil wir nicht zusammen passten. Kennengelernt hatten wir uns über eine Anzeige im Internet in der ich auch drin stehen hatte das ich bei der richtigen Frau nicht abgeneigt wäre Kinder zu bekommen. Wir hatten beim  **tsts - ID 10** eigentlich immer mit Kondomen verhütet, nur zweimal ohne, sie hatte angeblich ausgerechnet das sie nicht schwanger werden könnt;-) ich war so naiv und habe ihr geglaubt! Nach der Trennung gabs ein wenig hin und her und dann sagte sie mir plötzlich das für mich jetzt nur noch das Pflichtprogramm zählt. Alle Anrufe von mir wurden ignoriert, selbst ein nett formulierter Brief in dem ich mich natürlich auch meiner Verantwortung stellte blieb unbeantwortet. Und ich schwöre bei gott: ich bin niemals gegenüber dieser Frau laut geworden oder sonst was, das ist nicht meine Art.

Zwei Tage nach der Geburt bin ich dann ins Krankenhaus gefahren, mit Blumen für die KM und natürlich nem Geschenk für <Sohn>. Ihre Frage"Was willst Du denn hier" hat mich natürlich direkt wieder auf den Boden der Tatsachen zurück geholt! Nachdem sie mir sagte das <Sohn> einen Vater hat, einen der sich kümmert, und das ich vom JA Post bekommen würde, sie hätte alles schon geplant... war mir klar was auf mich zukommt.

Als die Anfrage zur Vaterschaftsanerkennung dann bei mir ankam habe ich mich unverzüglich mit dem JA in Verbindung gesetzt und einen Termin zur Urkundenunterschrift gemacht. Ja ich bin mir ziemlich sicher das es mein Sohn ist. Habe auch direkt nach einer Ansprechpartnerin vom sozialen Dienst gefragt und sofort einen Termin bekommen um das Thema Umgangsrecht zu klären.
Das Gespräch war sehr nett und die Dame vom JA hat mir versprochen am gleichen Tag meine Ex-Freundin anzuschreiben. Eine Woche später habe ich nachgefragt und es war natürlich noch kein Brief rausgegangen, habe denen dann gesagt das mir das wichtig ist und am nächsten Tag hab ich die Info erhalten das der Brief raus ist!

Zwei Wochen später habe ich dort angerufen, da teilte mir die Dame mit das die KM Gründe vorgetragen habe dem Umgangsrecht nicht zuzustimmen und ich das ich das dann gerichtlich klären müsse.

Ich nehme keine Drogen, habe eine Wohnung, Arbeitsplatz...ganz normaler Typ mit Hobbies und so...hab ich eine Chance, ist es im Sinne des Kindes weiter zu kämpfen...Fragen über Fragen die mich gerade ein wenig überfordern. Was kostet so ein Streit....

Freu mich über wertvolle Tipps von erfahrenden Vätern

Edit durch Malachit: Bitte nenne nicht den Namen deines Kindes - siehe Forenregeln (Nr. 2)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2010 00:59
 elwu
(@elwu)

Hallo,

mal einige wenige Fragen vornweweg

- wie ist das zu verstehen dass der Sohn einen Vater hat der sich kümmert
- hast du die Vaterschaft tatsächlich anerkannt, ohne Vaterschaftsfeststellung
- wie alt seid ihr beide
- wie sind eure Familienstände
- wie eure berufliche Situation und eure Einkommen

/elwu,

es nimmt kein Ende... :/

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 01:31
(@johnborn)
Schon was gesagt Registriert

Sie hat mir dies im Krankenhaus so mitgeteilt und zwar so: Sie: "Das Kind hat einen Vater", ich antwortete"ja das bin ja wohl ich" und sie: "Nein, das ist der jenige der sich kümmert.

Ja ich habe die Vaterschaft anerkannt ohne Vaterschaftsfestsellung, hätte ich das nicht gemacht hätte ich ja den vaterschaftstest bezahlen müssen wenn ich der Vater bin. Mal eben zwei tausend Euro hab ich nicht locker und ich bin mir sicher das sie treu war! Soviel Vertrauen meinerseits war zumindest in der Hinsicht vorhanden.
Sie ist 28 Jahre alt und ich 34 Jahre. beide ledig, ich bin Angestellter im Einzelhandel und sie war vorher Teilzeitkraft als Arzthelferin!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2010 01:59
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Johnborn,

erst mal, willkommen hier. Wenigstens hast du uns noch gerade rechtzeitig gefunden 😉

Um die Frage "habe ich eine Chance?" zu beantworten: Ja, hast du. Aber:

Was kostet so ein Streit....

Bei dieser Kindesmutter (bzw. Kindesbesitzerin), vor allen Dingen: ziemlich viel Nerven.

Geld natürlich auch, aber Geld wird es auch kosten, wenn du das tätest, was die KM offenbar am liebsten hätte: Dich still und leise vom Acker machen, Unterhalt zahlen, und ansonsten dein Kind nie sehen. Allerdings klingst du nicht gerade so, als würdest du dich mal eben zum Zahldeppen machen lassen wollen - und das ist auch gut so. Fangen wir also gleich mal an:

Als die Anfrage zur Vaterschaftsanerkennung dann bei mir ankam habe ich mich unverzüglich mit dem JA in Verbindung gesetzt und einen Termin zur Urkundenunterschrift gemacht. Ja ich bin mir ziemlich sicher das es mein Sohn ist.

AUTSCH! Ich hoffe, es ist noch nicht zu spät, und du hast das Ding doch hoffentlich noch nicht unterschrieben? Wenn nicht - Vaterschaftstest verlangen und erst bei positivem Ergebnis die Vaterschaft anerkennen. Die Dame nimmt es mit der Wahrheit offenbar nicht ganz so genau. Und nein, damit meine ich nicht die Geschichte mit den angeblich unfruchtbaren Tagen, du weiß genau so gut wie ich, dass das keine besonders sichere Verhütungsmethode ist; wenn es nur das wäre, könnte man sagen, "kann passieren, dumm gelaufen". Nein, ich meine die Tatsache, dass das Mädel offensichtlich einen vollständig ausgearbeiteten Plan in der Hinterhand hatte, wie sie dich umweltfreundlich entsorgen kann - und so professionell wie das klingt, hat die sich m.E. bereits vorher schlau gemacht, wie so was läuft.

Wenn sie es nun aber mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, dann beträgt die Wahrscheinlichkeit für deine Vaterschaft vielleicht nur 50%. Oder 33%. Oder sogar nur 25%. Was weiß ich - die Wahrheit kennt nur die KM, und die wird einen Teufel tun und dir erzählen, was sie alles unternommen hat, um auch ja schwanger zu werden. Dein "ziemlich sicher" solltest du also in deinem ureigensten Interesse durch Fakten unterfüttern. Der Unterscheid zwischen "deins" und "nicht deins" beträgt hier gerne mal an die einhunderttausend europäische Eier, verteilt über die nächsten achtzehn Jahre. Mir persönlich wäre da "ziemlich sicher" mit ziemlicher Sicherheit nicht sicher genug 😉

Habe auch direkt nach einer Ansprechpartnerin vom sozialen Dienst gefragt und sofort einen Termin bekommen um das Thema Umgangsrecht zu klären.
Das Gespräch war sehr nett und die Dame vom JA hat mir versprochen am gleichen Tag meine Ex-Freundin anzuschreiben. Eine Woche später habe ich nachgefragt und es war natürlich noch kein Brief rausgegangen, habe denen dann gesagt das mir das wichtig ist und am nächsten Tag hab ich die Info erhalten das der Brief raus ist!
Zwei Wochen später habe ich dort angerufen, da teilte mir die Dame mit das die KM Gründe vorgetragen habe dem Umgangsrecht nicht zuzustimmen und ich das ich das dann gerichtlich klären müsse.

Klingt nach einem JA, das für dich definitiv nicht hilfreich ist. Keine Sorge, das kommt häufiger vor und ist auch nicht wirklich schlimm, allerdings solltest du bei denen nochmal anklingeln und darum bitten, dass das JA ein Vermittlungsgespräch zwischen dir und deiner Ex-Freundin moderiert. Das wird in diesem Fall zwar vorhersehbar nichts bringen; entweder weil die Ex das von vornherein ablehnt, oder aber zwar zum Gespräch erscheint, dort aber alles blockiert (bleib' ruhig dabei, bleib' sachlich, bleib' freundlich, lass' dich ja nicht provozieren) - aber auf diese Weise kann dir vor Gericht niemand vorwerfen, du hättest keine friedliche und außergerichtliche Einigung versucht. Der nächste Schritt ist dann nämlich tatsächlich eine Umgangsklage vor dem Familiengericht, die du auch mit ziemlicher Sicherheit gewinnen wirst. Überlege dir also schon mal, wie häufig und für wie lange du Umgang mit deinem Kind haben willst. Bei einem so kleinen Kind wird's auf stundenweisen Umgang hinauslaufen, da musst du halt sehen, wann und wie oft du das mit deiner Arbeit in Übereinklang bringen kannst - je häufiger, desto besser, versteht sich. Ach so, und schau schon mal, dass du einen guten Fachanwalt für Familienrecht bei dir in der Nähe findest; möglichst einen, der sich mit Kindesentfremdung (PAS) durch den anderen Elternteil auskennt. Stell' ggf. eine entsprechende Frage im Unterforum Rechtsanwälte.

Zwei Wochen später habe ich dort angerufen, da teilte mir die Dame mit das die KM Gründe vorgetragen habe dem Umgangsrecht nicht zuzustimmen

Hat die JA-Trulla irgendwas gesagt, was das für Gründe sein mögen? Wie eigentlich sogar die dümmste JA-Schnepfe wissen sollte, gibt es nur einen Grund, das Umgangsrecht zu verweigern: Kindeswohlgefährdung. Da du das Kind bislang offenbar noch nicht ein einziges Mal gesehen hast, und da du mutmaßlich kein polizeilich gesuchter Kinderfresser bist, kann es für eine Kindeswohlgefährdung ja wohl kaum einen nachvollziehbaren Grund geben. Markiere dir diese JA-Mitarbeiter also in Gedanken schon mal mit dem Aufkleber "gehört zum feindlichen Lager".

Nebenbei bemerkt: Umgangsrecht ist das eine, Sorgerecht ist das andere. Ich glaube zwar nicht, dass diese KM dir freiwillig das Sorgerecht einräumt (und ohne ihre Zustimmung kriegst du es in dieser väterverachtenden Republik nicht, obwohl die BRD es inzwischen vom Europäischen Gerichtshof sogar schriftlich hat, dass diese Regelung gegen die Menschenrechte verstößt) - aber hast du wenigstens schon gefragt, entweder sie selber, oder beim Jugendamt?

Fragen über Fragen die mich gerade ein wenig überfordern.

Verständlich. Lies dich hier mal ein bisschen in die Unterforen ein, und bei Fragen - einfach fragen 😉

Eine andere Frage noch, weil das neben dem Umgangsrecht die zweite große Baustelle werden wird: Hat sie oder hat das JA dich bereits mit Unterhaltsforderungen für Mutter und Kind konfrontiert?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 02:02
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Johnborn,

da hat sich eine meiner Fragen aus meiner vorigen Antwort schon erledigt. Leider mit einem ziemlich dämlichen Ergebnis:

Ja ich habe die Vaterschaft anerkannt ohne Vaterschaftsfestsellung, hätte ich das nicht gemacht hätte ich ja den vaterschaftstest bezahlen müssen wenn ich der Vater bin. Mal eben zwei tausend Euro hab ich nicht locker und ich bin mir sicher das sie treu war! Soviel Vertrauen meinerseits war zumindest in der Hinsicht vorhanden.

Wer hat dir die Halbwahrheit mit den zweitausend Euro für den Vaterschaftstest erzählt? Wahr ist: Ein gerichtlicher Vaterschaftstest kostet ungefähr so viel. Wahr ist aber auch: In deinem Fall hätte es ein privater Vaterschaftstest auch getan, und der kostet ca. zweihundert Euro. Der ist zwar nicht gerichtsverwertbar, aber wozu auch: Ist das Ergebnis positiv, erkennt du die Vaterschaft ohne Mucken und Murren an, Gerichtsverfahren somit überflüssig. Ist das Ergebnis negativ, dann erkennst du die Vaterschaft eben nicht an; wenn das der KM nicht passt, kann sie zwar gerne selbst ein Gerichtsverfahren anstreben, aber dessen Ergebnis hättest du sehr locker entgegensehen können, wenn der private Vaterschaftstest vorher bereits "negativ" gesagt hat (diese Test sind inzwischen wirklich sehr zuverlässig).

Aber: Das ist alles "hätte, wäre, könnte". Wer immer dir aber die Story mit den zweitausend Flocken erzählt hat, hatte offenbar ein gewisses Interesse daran, dir den Vaterschaftstest auszureden - wenn diese "Information" von der KM oder ihren Beratern kam, dann verstärkt das meine Meinung, hier ist ein Vaterschaftstest dringend geboten. Auch nachträglich noch. Einfach, um sicher zu sein.

Übrigens: Je nach deinen finanziellen Verhältnissen sind sogar diese zweitausend Euro nicht mehr als zwei bis vier Monate Unterhalt für Mutter und Kind ... nur, um diese scheinbar große Zahl in Relation zu setzen zu dem, was dich in nächster Zeit noch erwartet.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 02:14
(@johnborn)
Schon was gesagt Registriert

Danke für diese schnelle Anwort hier 🙂

und ich habe auch schon mein Gehalt offen gelegt. Sie hat wohl ne Beistandschaft beim JA und die haben mich gefragt ob sie direkt einen Titel gegen mich erwirken sollen. Da habe ich bisher aber noch nix unterschrieben. Und das ist auch gut so weil ich bereits von diesen Titeln negativ gelesen habe.

Ich habe nächste Woche nochmal nen Termin mit der Trulla vom JA und da wird sie mir die Gründe offenlegen. Soll ich für solche Gespräche nen unabhängigen Zeugen mitnehmen oder ein Gesprächsprotokoll anfertigen lassen.
Werde natürlich nach einem Vermittlungsgespräch verlangen, das hatte ich eh schon überlegt.

Die Information mit dem Vaterschaftstest kam unabhängig! Ich habe bereits seit Juli kein persönliches Wort mehr mit der KM reden können, weil sie alles abgeblockt hat!

Liebe Grüße

johnborn

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2010 02:27
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Johnborn,

und ich habe auch schon mein Gehalt offen gelegt.

Wenn du magst, dann mach' einen neuen Thread im Unterforum Unterhaltsrecht auf, und stell' da deine Zahlen ein (und auch das, was sie vor der Schwangerschaft mit ihrem Teilzeit-Job verdient hat). Dann können wir da mal rechnen und du hast bei dem JA-Gespräch ein gewisses Gefühl dafür, welche Dinge richtig sind, und vor allem: wo man dir einen Bären aufbinden will (üblicherweise einen ziemlich teuren Bären).

Trotzdem, wichtigster Ratschlag von allen: Beim JA niemals irgendetwas direkt unterschreiben. Beim JA erzählst du, du möchtest die Unterlagen mit nach Hause nehmen um dir das alles in Ruhe anzusehen, du musst noch 'ne Nacht drüber schlafen, oder irgendwas in der Art - und dann frag' hier nach. Wäre nicht das erste Mal, dass sich ein JA zu Gunsten der KM verrechnet.

Und das ist auch gut so weil ich bereits von diesen Titeln negativ gelesen habe.

Um die Titulierung des Unterhalts wirst du nicht herumkommen, darauf haben die KM bzw. das Kind einen Rechtsanspruch. Wichtig ist aber, dass im Titel kein höherer Betrag drin steht als das, was du tatsächlich an Unterhalt leisten musst; der genannte Betrag kann nämlich jederzeit bei dir gepfändet werden, und eine Änderung (Senkung) des Titels musst du in aller Regel gerichtlich erkämpfen. Ach so, und noch eins ist wichtig: Der Titel muss unbedingt auf den 18. Geburtstag des Kindes befristet werden (das ist zwar bei deinem Kind noch sehr lange hin, aber es ist besser, du lässt das von Anfang an richtig machen).

Sie hat wohl ne Beistandschaft beim JA

Ich sagte ja bereits: Die Dame hatte einen sauber ausgearbeiteten Plan und weiß genau, wie sie dich an den Haken kriegt. Also gibt ihr mit unserer Hilfe mal ein bisschen Contra ... besser, sie merkt gleich von Anfang an, dass sie dich nicht ganz so einfach über den Tisch ziehen kann, wie sie es sich vermutlich gedacht hat.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 02:44
(@johnborn)
Schon was gesagt Registriert

Lieben Dank und erst mal ne Guute Nacht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2010 03:11
(@susa300)
Schon was gesagt Registriert

Vaterschaftstest sind nicht so teuer. Privat kann man diese für ca. 200 Euro durchführen (schau mal bei Google), aber dafür muß die Mutter natürlich zustimmen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 16:33
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vaterschaftstest sind nicht so teuer. Privat kann man diese für ca. 200 Euro durchführen (schau mal bei Google), aber dafür muß die Mutter natürlich zustimmen.

Selbstverständlich muss die Mutter zustimmen. Man darf ja auch keine rote Ampel ignorieren, und man darf keine Steuern hinterziehen; deswegen tut das ja auch kein anständiger Bürger, denn der hält sich immer fein an die Regeln. Das ist so selbstverständlich, dass man es eigentlich kaum zu erwähnen braucht.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 16:53




(@oldie)
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Hi johnborn

Du bist blauäugig, und Du wurdest unter Druck gesetzt, ebenso bist Du wahrscheinlich falschen Versprechungen aufgesessen. Mich stört ein bischen das ganze Timing.
- ihr kennt euch 4 Monate, sie wird schwanger trotz Kondome oder "nichtfruchtbare" Phase
- zwei Monate später, vielleicht ab dem Tage der Vorlage des Schwangerschaftstests, ist die Beziehung zu Ende
- ein Vaterschaftstest kostet 2000€ - hat sie das gesagt?
- ab dann Null Kontakt, aber Du bist der Vater nach zwei Schuss (spielst Du auch Lotto? Ich könnte mal 'nen Tipp gebrauchen)
- das Kind hat bereits einen "Vater", welcher aber nicht Du bist
- Du sollst natürlich zahlen, und bestimmt auch bald für sie
- Du darfst das Kind nicht sehen
- Jugendamt ist bereits durch die KM instrumentalisiert und lehnt Unterstützung anscheinend pauschal ab
- die Frau ist Arzthelferin und bereits 28 Jahre alt (dann schau noch mal zum Thema "Vater")
- Du sagst, sie war treu - oder doch nur eiskalt berechnend?
- per Internet kennen gelernt - etwa per Kontaktbörse? Mit Deiner Aussage, einem Kinderwunsch nicht entgegen zu stehen?

Weisst Du, aus solchen Umständen entstehen Märchen. Bist Du schon mal auf den Gedanken gekommen, hier könnte Vorsatz die treibende Kraft sein? Und wenn ein Vaterschaftstest 5000€ kosten würde - nix wie hin. Meine Meinung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 17:18
(@johnborn)
Schon was gesagt Registriert

- ein Vaterschaftstest kostet 2000€ - hat sie das gesagt?

neun, hat sie nicht gesagt!

Gibt es eine  Möglichkeit eine Vaterschaft nach 4 Wochen anzufechten wenn ich diese Gründe die hier genannt wurden angebe?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2010 00:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde eher zusehen, den Vaterschaftstest privat zu machen. Wenn Du Vater bist, hast Du keinen Fehler gemacht, bist Du es nicht, musst Du die Vaterschaft anfechten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 01:04
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Johnborn,

so viel ich weiß, gibt es kein "Widerrufsrecht", wenn einem Mann nach Anerkennung der Vaterschaft doch noch Zweifel kommen. Im Fall des Falles würdest du jetzt die Vaterschaft gerichtlich anfechten müssen (und damit sind wir vermutlich tatsächlich bei mindestens zweitausend Euro Kosten).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 01:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deswegen auch erst einen privaten Test machen.

Wenn der TO Vater ist, ist das Thema mit 200,- € erledigt.

Wenn nicht, kann er ruhigen Mutes das "reguläre" Verfahren anleiern, denn das zahlt der "Verlierer"

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 01:09
(@johnborn)
Schon was gesagt Registriert

sie redet ja nicht mit mir, warum sollte sie da zustimmen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2010 01:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja, was kann man da machen?

Ich frage mich das auch immer, wenn ich nachts an einer roten Fußgängerampel stehe.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 01:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Selbstverständlich muss die Mutter zustimmen. Man darf ja auch keine rote Ampel ignorieren, und man darf keine Steuern hinterziehen; deswegen tut das ja auch kein anständiger Bürger, denn der hält sich immer fein an die Regeln. Das ist so selbstverständlich, dass man es eigentlich kaum zu erwähnen braucht.

Lies die Antwort mal im Subtext. Dann kommst Du vielleicht drauf, welchen Weg Du gehen kannst.
Es geht ja primär um DEINE innere Sicherheit.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 01:25
(@johnborn)
Schon was gesagt Registriert

dafür muß ich aber erst mal Umgangsrecht bekommen, das dann ohne Betreuung ist...bin gespannt was sie beim Jugendamt für fadenscheinige Gründe angebracht hat. Das erfahre ich am Dienstag!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2010 01:31
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

sie redet ja nicht mit mir, warum sollte sie da zustimmen?

Yep. Problem erkannt.

Dank Frau Zypries stellt sich jetzt allerdings die Frage nach dem taktischen Vorgehen. Die offizielle Variante, die KM um Erlaubnis zu bitten, dürfte hier (wie in den meisten vergleichbaren Fällen) noch viel mehr Öl ins Feuer gießen (sofern das bei dieser KM überhaupt noch einen Unterschied macht). Die erlaubte Alternative, nämlich die gerichtliche Klärung, ist erstens teuer und zweitens auch nicht gerade friedensfördernd, falls sich herausstellt, dass du tatsächlich der Vater bist. Und die einfache Lösung, nämlich erst mal auf "gut Wetter" zu machen, den ersten Umgang abzuwarten und dabei den inzwischen vorbereiteten Vaterschaftstest heimlich zu machen, tut zwar niemandem weh, ist aber inzwischen illegal.  

Bah. Möge die Zypresse für ihr Betrügerinnenschutzgesetz für die nächsten hunderttausend Jahre im Fegefeuer schmoren.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 01:31




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