Hallo Euch Allen,
ich versuche seit einem Jahr meine EU wegen Verwirkung los zu werden.
Meine Ex ist seit der Trennung 2004 mit einem neuen LG liiert. Man lebt mal zusammen, mal nicht, wie es gerade passt (erst zusammenleben wegen Aufenthaltsbestimmungsrechtsklage; dann Trennug wegen Unterhalt und Hartz 4). Angeblich wurde die Beziehung irgendwann beendet, trotzdem brachte der LG meine Tochter zum Kindergarten und holte sie auch wieder dort ab (mit Zeugnis),
Im April 2007 durfte ich dann feststellen, dass meine Ex schwanger ist (wie Jungfrau Maria), also strengte ich eine Abänderungsklage an, auf Verwirkung.
Das AG schlug in der Verhandlung eine Begrenzung des EU bis 6 Monate nach der Geburt des Kindes an; im Urteil wurde ich dann dcoh dazu verpflichtet Unterhalt bis September 2010 zu zahlen (8. Geburtstag meiner Tochter), da der LG nicht leistungsfähig ist.
Ich legte dann Berufung vorm OLG ein. zuerst legte mir das OLG nahe meine Klage zurückzuziehen, da nach aktuellen Unterhaltsrecht keine Aussichten auf Erfolg bestehen.
Am nächsten Tag beschloss der Bundestag die Unterhaltsrechtsreform.
Dank des neuen Unterhaltsrechtes musste die Klage dann doch zugelassen werden.
Das OLG hat sich dann daruaf eingeschossen das Scheidungsurteil auseinanderzunehmen, da man scheinbar den Berechnungen des AG nicht folgen kann. Leider hatte der dortige Richter es versäumt eine expizite Rechnung aufzustellen, sondern zu jedem Punkt ein paar Sätze geschrieben.
Nachhdem das OLG scheiterte mir meine Wohnvorteil zweimal in Abzug zu bringen wurden andere Punkte gesucht mich reich zu rechnen. So wollte man Sonderbelastungen in der letztjährigen Steuererklärung (Scheidung, Beerdigung) mit ins neue Jahr einrechnen.
Im Urteil wurde dann ein neuer Trick gefunden. Im Urteil des AG wurden mir Ausgaben in Höhe von € 418,- angerechnet (u.a. für einen Kredit, da ich meiner Ex zum Abschied auch noch Geld hinterhergeschmissen habe).
Da diese Kosten im Urteil aber nicht einzeln aufgeführt wurden und meine aktuellen Belege nicht angeguckt wurden, wurde dieser Posten restlos gestrichen.
Dadurch habe ich jetzt mehr Geld zu verteilen als vorher, trotz neuer Ehe mit frisch geborenem Kind.
Weiterhin liess es sich das OLG nicht nehmen folgende Punkte aussen vor zu lassen:
- Elterngeld meiner neuen Frau wird in voller Höhe angerechnet, darf aber nur alles was über €300,-/€150,- hinausgeht.
- die durch das Elterngeld bewirkte steuerliche Progression wird nicht eingerechnet
- eine verkürzte Frist zur Verwirkung wird angenommen, aber da muss ich wohl mal testweise neu klagen, ob diese
abgelaufen ist.
- für die Zeit nach Ende des Bezuges von Elterngeld bis auslaufen des Unterhalts (immerhin 10 Monate) müssen wir
gucken wo wir bleiben, oder meien Frau muss arbeiten, damit meine Ex weiter ihren Hintern auf dem Sofa lassen kann.
Nach meinen bisherigen Erfahrungen wird sich meine Ex bis dahin eh wieder von ihrem LG getrennt haben und dann aufseiner Leistungsunfähigkeit von mir noch mal Geld einklagen.
Jetzt aber zu meinem Anleigen:
Da wir ja den tollen $ 26 EGZPO Nr. 9 haben, bin ich nun gerichtlich am Ende, da das Gericht die Revision ausgeschlossen hat. Sonst könnte ja das böse BGH ihr Urteil anzweifeln.
Mir schweben nun verschiedene Vorgehensweisen vor, um mir mit meinem Problem Gehör zu verschaffen:
- Justizministerium
- Präsidium des OLG
- mein MDB
- Medien
- Petitionsauschuss
Hat von euch jemand Erfahrung in diesem Bereich.
Gerne höre ich eure Erfahrungen.
Grüße Demel
Mir schweben nun verschiedene Vorgehensweisen vor, um mir mit meinem Problem Gehör zu verschaffen:
- Justizministerium
- Präsidium des OLG
- mein MDB
- Medien
- PetitionsauschussHat von euch jemand Erfahrung in diesem Bereich.
Hi Demel
und herzlich willkommen bei vatersein.de. Das zitierte wird nur dein Gemüt beruhigen, alles unternommen zu haben. Im Ergebnis bringt es Dir nix ausser ein paar vorgefassten Antwortschreiben, die du links lochen und abheften kannst.
Ich kenne dieses "reichrechnen" beim OLG auch (würg!). Mein Einkommen wurde um 50% gegenüber meinem Nettoeinkommen erhöht, keinerlei Kosten angerechnet und der Umstand AE-Vater zu sein spielte kaum eine Rolle.
Versuche jetzt das Zusammenleben Deiner Ex mit ihrem Lover zu belegen. Sammle Beweise für die Zukunft. Nur so kannst Du vorzeitig aus der Sache rauskommen.
LG und viel Glück, Uli
Moin,
- Justizministerium
- Präsidium des OLG
- mein MDB
- Medien
- Petitionsauschuss
Es wird nix bringen. Von den Medien wirst du max. ein "Ach du armer Kerl!" bekommen. Alle anderen von dir Genannten werden sich nicht einmischen.
Es gibt jedoch noch die Nichtzulassungsklage beim BGH. Erfolgsaussichten sind allerdings sehr gering.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Uli,
danke für die Info, aber die ist doch dank $ 26 EGZPO Nr. 9 ausgeschlossen.
Naja, dann gucke ich mal, ob ich das Geld für den EU irgendwo abzweige oder lieber in den Knast gehe.
Obwohl ich es mir ja nicht nehmen lasse diverse Schreiben loszulassen, mann fühlt sich ja besser danach!
danke für die Info, aber die ist doch dank $ 26 EGZPO Nr. 9 ausgeschlossen.
Ich meinte hier nicht eine Revision vor dem BGH sondern eine erneute erstinstanzliche Abänderungsklage wg. veränderter Rahmenbedingungen. So hatte ich es auch gemacht.
Hallo Uli,
bei mir hat sich leider nichts verändert im Gegensatz zum OLG Urteil. Ich kann jetzt nur in einem Jahr nue Klagen und hoffen, dass das AG dann findet, dass meine Ex lang genug mit ihrem LG zusammenlebt.
Das OLG-Urteil ist ja erst vom April 2008
das war in Düsseldorf!
Hallo,
ich war bis dato immer der Meinung, dass der EU verwirkt / aufgehoben wird, wenn die holde Ex ein Kind von jemanden anderen bekommen hat.
Liege ich so daneben mit meiner Annahme???
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
habauch Probleme mit derLebensgemeinschaft deiner Ex, weil
1. egal ist, ob der neue LG leistungsfähig ist, das ist ihr Problem (freie Partnerwahl)
2. egal ist, ob die zusammen wohnen, da auch Ehepaare getrennte Wohnungen haben können
3. eine LG nach 2-3 Jahren schon anerkannt wird
4. durch das Kind eine Verbindung der beiden nachgewiesen ist
Komische Angelegenheit!
Kleiner Tip: Achte auf öffentliches Auftreten (Geburtstage von Freunden, Stadtfeste, Aktionen mit denKindern).Treten beide gemeinsam als Paar auf (und du hast Zeugen oder Beweise) wird es viel wert sein!
LG,Angel
ich war bis dato immer der Meinung, dass der EU verwirkt / aufgehoben wird, wenn die holde Ex ein Kind von jemanden anderen bekommen hat.
Liege ich so daneben mit meiner Annahme???
Davon bin ich bislang auch immer ausgegangen. Vermutl. haben die Richter aber bemerkt, dass die Sippschaft ihr neues Familienglück komplett auf HARTZ IV begründen möchte. Da kann man schon mal nervös werden! Ich weiß heute, dass nichts unmöglich ist - zumindest im Familienrecht.
Hallo,
so ein Mist aber auch...dabei habe ich doch schon immer fleißig Annoncen für die Ex geschaltet.... :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Nicht ganz ernst gemeint...
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin,
ich war bis dato immer der Meinung, dass der EU verwirkt / aufgehoben wird, wenn die holde Ex ein Kind von jemanden anderen bekommen hat.
Hiermit hat sich der BGH beschäftigt und >dieses< Urteil im Namen der Sozialkassen gesprochen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Die Richter dürfen aber alles ignorieren, was nicht zum gewünschten Urteil passt!
