Um es vorweg zu nehmen: Ich bin eine Frau, Mutter von vier erwachsenen Kindern, Großmutter von derzeit vier Enkeln (da kommen sicher noch ein paar 🙂 ). Ich war viele Jahre alleinerziehend, hätte mir gewünscht, dass der Vater für seine Kinder da ist. Die andere Seite, also die, die hier so viele in leidvollen Geschichten schildern, habe ich nie gekannt, hätte sie auch nicht für möglich gehalten. Wenn dann immer mal in großen Abständen Berichte in den Medien auftauchen, wie sie viele hier erleben, habe ich gezweifelt und war der Meinung, dass da nur die halbe Geschichte erzählt wird. Jetzt weiß ich es besser.
Ich habe meinen Freund Anfang 2009 kennen gelernt. Mein Freund und ich sind beide jetzt 54 Jahre alt. Er hat einen kleinen Sohn, jetzt fast acht Jahre alt. Von Anfang an habe ich das Verhältnis zwischen der Mutter und meinem Freund als sehr belastet kennen gelernt. Die deutlich jüngere Frau hatte sich meinen Freund, der seinerzeit in einem sehr langwierigen und mit allen unangenehmen Begleiterscheinungen belasteten Scheidungsverfahren steckte, als geeignetes Opfer ihrer eigenen Heiratswünsche ausgesucht. Äußerungen meines Freundes, die ihr ganz klar zu verstehen geben sollten, dass er alles andere wolle, nur nicht eine neue Beziehung zu diesem Zeitpunkt wurden von ihr ignoriert. Um ihre eigenen Interessen durchzusetzen, wurde sie nach kurzer Zeit schwanger und bekam dann dieses Kind gegen den Wunsch meines Freundes. Nach der Geburt des Jungen versuchte mein Freund gegen besseres Wissen und die eigenen Empfindungen, eine Beziehung mit dieser Frau zu führen, um dem Kind die Familie zu bieten, die wichtig ist für sein Heranwachsen. So was funktioniert natürlich nie und hat es in diesem Falle auch nicht. Mein Freund war von Anfang an für seinen Sohn da, kümmerte sich immer, funktionierte auf Fingerschnippen der Frau, stellte eigene Interessen zurück. Das kann ich alles aus eigenem Erleben berichten. Mir ist es auch wichtig, dass er für seinen Sohn da ist. Ein Mann, der seinem eigenen Kind gegenüber gleichgültig oder ablehnend gegenübersteht, wäre kein Partner für mich. Wie Kinder unter fehlenden Vätern leiden, habe ich selbst erlebt. So einen Mann könnte ich an meiner Seite nicht akzeptieren.
Mein Freund und die Mutter des Kindes haben das gemeinsame Sorgerecht - auf dem Papier. Ich habe von Anfang an eine sehr gespannte Elternbeziehung erlebt, in der die Mutter Ansagen macht und der Vater sich unterordnet. Dies oft genug zu Lasten des Jungen. Die Spannungen wurden noch schlimmer, als mein Freund der Mutter erklärte, dass er nunmehr eine neue Freundin habe. Da war dann erst mal für Monate Papaverbot angesagt, damit ich keinen negativen Einfluss auf das Kind nehmen könne. Ich habe diese Frau von Anfang an extrem angespannt erlebt. Alle negativen Gefühle, ihre Wut und Enttäuschung, ließ und lässt die Frau am Vater des Kindes aus, wollte ihn immer wieder bestrafen mit Kindesentzug. Dass sie dabei ihr eigenes Kind am meisten bestraft, erkennt sie nicht. Ich möchte es vermeiden, Einzelsituationen zu schildern - die kennt hier jeder zu Genüge. Bei der Mutter des Jungen kommt hinzu, dass sie extrem lügt. Das tut sie auch, wenn sie sich in keiner Zwangssituation befindet. Das Ergebnis ist, dass sie keine Freunde hat. Sie wechselt häufig die Arbeitsstellen, kann sich nicht mit anderen Menschen arrangieren, sondern überwirft sich über kurz oder lang mit ihnen. Mit ihren Lügengeschichten verscheucht sie alle, die ihr zuerst aufgeschlossen und freundlich gesonnen sind. Ich hatte immer gehofft, dass die Frau mal einen Mann kennen lernt, der ihre Wünsche nach einer stabilen Partnerschaft erfüllt, habe gehofft, dass sie dann entspannter mit meinem Freund umgehen kann. Wie naiv war ich doch!
Mit der Betreuung des Kindes schien mir die Frau immer überfordert. Sie ist dermaßen mit ihren eigenen Problemen, mit ihrer eigenen Unzufriedenheit überlastet, dass da gar kein Raum ist für andere Probleme und Pflichten. Das Kind war sich in der Regel selbst überlassen, schaute unkontrolliert Fernsehen, spielte am Computer. Der gerade Fünfjährige erzählte mir seinerzeit Storys, bei denen man Gänsehaut bekam: Beim Spaziergang krabbelten Ameisen auf dem Weg. Er berichtete mir, dass man sich vor den roten Ameisen in Acht nehmen müsse, das seien Killerameisen. Er habe in einem Film gesehen, wie diese Ameisen einen Menschen aufgefressen hätten. Er erklärte mir auch, was Mumien sind: Leichen, die ganz in Toilettenpapier eingewickelt sind. Einmal hatte er einen Alptraum, in dem ein anderer, der genau wie er aussähe, dem Papa und mir die Arme und Beine abgebissen und aufgefressen hätte. Aber das sei nicht er gewesen, sondern ein Zombie. Seine Lieblingsfilme seien Herr der Ringe - die habe er gemeinsam mit Mama geschaut. Aber Jurassic Park mag er gar nicht, das sei zu gruselig. Dafür durfte er auf dem Spielplatz der Wohnanlage nicht spielen gehen, da die Spielgeräte angeblich einem Kind aus dem Hause gehörten und andere damit nicht spielen dürfen. Oft beklagten die Erzieherinnen im Kindergarten, dass das Kind lange Zeiten nicht im Kindergarten sei.
Im April 2010 zog die Frau mit dem Kind - natürlich ohne vorherige Absprache - um. Nicht weit weg, sie blieb hier im Landkreis. Kurz nach diesem Umzug lernte sie einen Mann kennen (wie schon so oft in der Zeit, die ich sie kenne). Von diesem Mann berichtete sie triumphierend, dass der sie heiraten werde, dass er das Kind adoptieren wolle und dass er ein viel besserer Vater sei als mein Freund. Kein Grund zur Beunruhigung, diese Story hatten wir schon so oft gehört. Leider waren diese besseren Väter immer nur Eintagsfliegen, haben schnell das Weite gesucht. Diesmal war es anders. Bereits Anfang August 2010 zog die Frau zu diesem Mann, der rund 90 km von uns entfernt lebt - selbstredend ohne vorherige Absprache mit meinem Freund. Meine Hoffnung, dass sich das Verhältnis nun entspannen werde, wurde bitter enttäuscht. Ich weiß nicht, was für Storys die Frau ihrem neuen Freund erzählt hat, jedenfalls wurde alles noch schlimmer. Die Frau lehnte dann jedes Gespräch mit meinem Freund ab, ließ sich oft durch ihren Freund verleugnen. Es waren keine Absprachen mehr möglich. Briefe, die ihr dann per Einschreiben geschickt wurden, holte sie nicht ab.
Wir haben dann beim Jugendamt Hilfe gesucht. Unser Gespräch fand mit zwei Mitarbeiterinnen statt: die eine ist damit beschäftigt, mit Eltern, die nicht miteinander können, Wege zur Verständigung zu finden, die andere ist für Kindeswohlgefährdung zuständig. Es kam also das Angebot, gemeinsame Gespräche mit Mutter und Vater zu führen, vorausgesetzt, die Mutter spielt mit. Von der anderen kam unmissverständlich die Ansage, dass der Vater genau so zuständig sei wie die Mutter, auch wenn diese den Umgang erschwere, ihm wichtige Informationen vorenthalte, ihn belüge. Er habe tätig zu werden, wenn er Gefahr für sein Kind sähe.
Also haben wir uns an die Ratschläge der Amtstanten gehalten. Der Mutter wurde per Einschreiben mitgeteilt, dass wir den Jungen in den Osterferien 2011 komplett bei uns behalten. Der Brief wurde wieder mal nicht abgeholt. Als dann das Kind zur üblichen Zeit nicht nach Hause kam, wurde telefonisch nachgefragt - auf einmal konnte sie dann doch mit ihm reden. Mein Freund hat ihr dann mitgeteilt, dass er den Jungen entsprechend seiner schriftlichen Mitteilung (wir hatten diesen Brief noch nicht zurück erhalten) die Ferien über bei uns behalten wollten. Am anderen Ende der Leitung ging ein Geschrei und Gezeter vom Feinsten los. Sie ginge zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Entführung etc. Am nächsten Tag rief sie wieder an, "erlaubte" dass das Kind die Ferien über beim Papa bleibe unter der Bedingung, dass der Junge ihr am Telefon erkläre, dass er die Ferien über hier bleiben wolle. Ihre entsprechende Frage bejahte das Kind. Sie fragte ihn daraufhin, ob er sie denn gar nicht mehr lieb habe. Außerdem hätten die Eltern ihres Freundes den ganzen Tag auf ihn gewartet und seien nun sehr traurig nach Hause gefahren. Wir nutzten die Ferien dazu, um verschiedene Behauptungen sowohl des Kindes als auch der Mutter zu überprüfen: Mutter behauptete immer wieder, was für eine aufopfernde und tolle Mutter sie sei, Kind behauptete, noch nie bei einem Arzt gewesen zu sein. Wir besuchen also einen Zahnarzt (den kannte der Junge angeblich auch nur aus dem Fernsehen). Der stellte dann mal gleich neun kariöse Zähne fest. Der Kinderarzt stellte eine altersgerechte Entwicklung mit leichter Übergewichtigkeit fest. Kein Wunder, das Kind ernährt sich überwiegend mit Süßigkeiten bei seiner Mutter, darf sich an diese nach Lust und Laune bedienen, geregelte Mahlzeiten kannte er dort nicht. Die von der Mutter immer wieder behauptete Krebserkrankung stellte sich erwartungsgemäß als Spinnerei heraus.
Mein Freund reichte nunmehr beim zuständigen Familiengericht Klage ein, um für die Zukunft sicher zu stellen, dass er seine Rechte und Pflichten als erziehungsberechtigter Vater vernünftig wahrnehmen kann. Er forderte weiterhin auch Auskunft zu den behandelnden Ärzten, der Krankenkasse des Kindes, zu den Vorsorgeuntersuchungen und dem Impfstand des Kindes. Weiterhin wurde um Aufklärung gebeten, wann der bereits bei der Geburt festgestellte Hodenhochstand operiert werde (hier behauptete die Frau immer wieder, dass dies erst zwischen dem 7. und 10. Lebensjahr erfolge). Im Laufe des Verfahrens stellte sich dann heraus, dass das Kind bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht krankenversichert war. Daraufhin beantragte mein Freund bei seiner Krankenkasse die Familienversicherung des Kindes. Das Kind wurde nun ohne großes Theater rückwirkend bis zur Geburt bei ihm familienversichert. Das ganze Gerichtstheater zog sich neun Monate hin. Eine Gutachterin wurde eingeschaltet, da mein Freund auf Grund der zwischenzeitlichen Erkenntnisse über den tatsächlichen Umfang der Nichtbetreuung des Kindes das alleinige Sorgerecht für den Jungen beantragt hatte. Die Gutachterin kam zu der Erkenntnis, dass das Kind bei seiner Mutter gut aufgehoben ist. Die fehlende medizinische Betreuung sei einer Schwäche der Mutter zuzuschreiben. Aus Angst, dass dem Kind etwas passieren könne, habe sie sowohl die Operation bislang verhindert als auch keine Impfungen durchführen lassen. Außerdem habe sie Angst vor meinem Freund, habe deshalb auch oft gelogen. Nunmehr seien ja durch die Schritte, die mein Freund eingeleitet habe, die Dinge auf den Weg gebracht und schließlich sei ja nichts passiert. Ja, es ist glücklicherweise nichts passiert. Der Junge hat eine robuste Gesundheit, hat sich keine Tetanusinfektion zugezogen oder eine andere Krankheit, die in ärztliche Behandlung gehört. Die Tatsache, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit zeugungsunfähig sein wird, kann jetzt noch nicht nachgewiesen werden, spielt daher auch keine Rolle. Das Verfahren wurde nun eingestellt. Auf seine Fragen wurde meinem Freund von der Richterin erklärt, dass es keinen Grund gäbe, der Mutter das Sorgerecht zu entziehen. Bezüglich seiner aktiven Teilhabe am gemeinsamen Sorgerecht erklärte ihm die Richterin, dass man da nichts machen könne. Es bleibe alles beim alten.
Für mich ist das alles so unfassbar. Was läuft in diesem Land ab? Müssen hier Kinder wirklich immer erst gesundheitliche Schäden nehmen, bevor irgendwas in Gang kommt? Und was ist mit der Psyche dieser Kinder? Kümmert es irgend wen, wie es in den Kindern aussieht? Die werden von keinem Gesetz und keinem Amt tatsächlich geschützt.
Moin,
ganz ehrlich: Mit solchen Beschreibungen habe ich meine Probleme:
Die deutlich jüngere Frau hatte sich meinen Freund, der seinerzeit in einem sehr langwierigen und mit allen unangenehmen Begleiterscheinungen belasteten Scheidungsverfahren steckte, als geeignetes Opfer ihrer eigenen Heiratswünsche ausgesucht. Äußerungen meines Freundes, die ihr ganz klar zu verstehen geben sollten, dass er alles andere wolle, nur nicht eine neue Beziehung zu diesem Zeitpunkt wurden von ihr ignoriert. Um ihre eigenen Interessen durchzusetzen, wurde sie nach kurzer Zeit schwanger und bekam dann dieses Kind gegen den Wunsch meines Freundes.
Dein Freund wurde von der Mutter seines Kindes ja sicher nicht vergewaltigt; die Zusammenhänge zwischen $ex und Schwangerschaft dürfte er mit damals Mitte 40 auch gekannt haben; ebenso die eigenen Möglichkeiten zur Verhütung. Sich selbst um eine Vasektomie zu drücken, aber von der Partnerin einen Schwangerschaftsabbruch zu erwarten ist jedenfalls alles andere als die moralische Basis, von der aus man behaupten kann, man habe "ein Kind angehängt bekommen."
Dein Engagement in allen Ehren, aber die Beschreibung von Ex-Partnern durch Jetzt-Partner sehen wir hier immer mit recht gemischten Gefühlen: Du warst in der Vergangenheit nicht dabei und bist es auch heute höchstens ausnahmsweise. Für echte Hilfe für Deinen Freund wäre es daher sinnvoll, er würde sich selbst hier anmelden. Der Weg über Dritte ist in der Regel nicht zielführend, denn jeden Schritt, zu dem man raten kann, muss anschliessend er machen - nicht Du und auch nicht Ihr.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin, danke für Deine kritischen Worte. Ich gebe Dir bedingt Recht.
Was das Zustandekommen einer Schwangerschaft betrifft, gibt es für mich nichts zu diskutieren. Mein Freund hatte noch vor dem Kennenlernen der Mutter des Kindes die Vasektomie durchführen lassen. Auf Grund des damals laufenden Scheidungsverfahrens wurde sein Antrag zu diesem Zeitpunkt abgelehnt (auch die Gründe für diese Ablehnung erschließen sich mir.). Er hatte der seinerzeitigen Aussage der Mutter des Jungen Glauben geschenkt, dass sie infertil sei. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass so ein Kind nicht durch Windbestäubung entsteht. In diesem Punkt bin ich bislang mit meinem Freund auf keinen gemeinschaftlichen Nenner gekommen. Letztlich ist mir das Wie des Zustandekommens eines Kindes auch ziemlich egal. Wichtig ist lediglich, dass das Kind da ist und nun Sorge dafür getragen werden muss, dass es gut heranwächst.
Den zweiten Teil Deiner Antwort sehe ich etwas anders. Dass neue Partnerschaften eingegangen werden, gehört dazu. Und die neuen Partner gehören auch dazu. Ich denke, dass es für das Kind wichtig ist, dass alle Personen - Mutter und Vater und die neuen Partner - für es da sind. Es ist wichtig, dass das Kind im täglichen Leben erfährt, dass Mama und Papa zwar nicht mehr miteinander können, dass dies aber nichts mit ihm zu tun hat. Und es ist wichtig, dass es in den neuen Partnern zusätzliche Menschen findet, die sein Leben bereichern. Aus diesem Grunde finde ich es auch so wichtig, dass alle vier miteinander kommunizieren können und sich abstimmen im Interesse des Kindes.
Der Kontakt zwischen meinem Freund und der Mutter findet nur per Mail statt (auf Empfehlung des Jugendamtes, da die Briefe angeblich nie angekommen sind). Wenn der Junge zum Vater kommt, gehe ich zur Haustür, um ihn abzuholen und auch wieder abzugeben, da die Mutter der Gutachterin gegenüber geäußert hat, dass sie Angst vor meinem Freund habe und es deshalb immer wieder zu Auseinandersetzungen käme. Mit mir käme sie besser klar. Ich sehe mich durchaus als Beteiligte. Mir ist es wichtig, dass endlich diese ganzen Querelen enden, dass das Kind das Gefühl bekommt, dass es sicher aufgehoben ist bei Mama und Marcus, bei Papa und mir.
Nochmals danke für Deine Worte!
Barbara
Hi Barbara,
mir fällt auf, dass hier immer von Briefen (sogar per Einschreiben) die Rede ist, die die KM nicht erreichen bzw. die sie nicht "annimmt".
Neben dem Einschreiben "persönlich" (welches genau diese Annahmeproblematik auslöst), gibt es auch die Zustellform "Einschreiben Einwurf", die absolut ausreichend ist, um den Zugang zu dokumentieren. Hierbei wird das Einschreiben in den Briefkasten der KM eingeworfen und dies vom Postbediensteten quitiert. Den Beleg könnt ihr Euch dann im Internet mit der Sendungsnummer ausdrucken. Also alles kein Hexenwerk und so könnt ihr auch "verbindlich" zustellen, ohne auf solche Spielchen eingehen zu müssen. Gruß Ingo
Moin,
in Ergänzung zu Ingo: Einschreibebriefe von privat an privat - egal welcher Art - werden generell überbewertet: Sie "beweisen" lediglich, dass ein Umschlag mit unbekanntem (oder auch gar keinem) Inhalt an Person X zugestellt wurde; nicht mehr. Und selbst dieser "Beweis" interessiert im Zweifelsfall niemanden.
Das Ergebnis kann man hier beispielhaft besichtigen: Madame holt den Brief einfach nicht ab und dokumentiert damit, auch den (behaupteten) Inhalt nicht zu kennen. Aus die Maus; niemand ist verpflichtet, Privatbriefe zu öffnen oder gar zu lesen.
Um jemanden zum Sprechen zu bringen braucht es (mindestens) ein Gespräch in Gegenwart von Dritten (z. B. beim Jugendamt); ggf. eben auch eine Gerichtsverhandlung. Das Porto für Einschreibebriefe investiert man dagegen besser und sinnvoller in eine Pizza.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Martin hat vollkommen Recht.
Wer sich mal mit Postleuten unterhält, weiß, dass selbst diese in der Ausbildung lernen, dass diese ganzen Einschreibeformen (Einschreiben Rückschein) eigentlich unnötig sind. Dort wird auch beigebracht, dass das Einschreiben Einwurf auch ausreicht, wenn man einen Zustellungssnachweis haben möchte.
In Ergänzung dazu: Die Zustellung über den Briefkasten ist so unwichtig nicht, zumindest im Behördenbereich. Denn diese können die Postzustellungsurkunde benutzen, die einfach in den Briefkasten zugestellt werden kann und so als rechtssicher zugestellt gilt.
Dazu auch der in den Verwaltungsprüfungen beliebte § 41 Abs. 2 VwVfG der die Bedeutung des Briefkastens und der Zustellung in den Verfügungsbereich des Betroffenen (auch als ganz normaler Brief) verdeutlicht:
(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.
Gruß Ingo
Moin Ingo,
In Ergänzung dazu: Die Zustellung über den Briefkasten ist so unwichtig nicht, zumindest im Behördenbereich. Denn diese können die Postzustellungsurkunde benutzen, die einfach in den Briefkasten zugestellt werden kann und so als rechtssicher zugestellt gilt.
das stimmt schon; deshalb hatte ich mein Statement ja auch auf "von privat an privat" beschränkt.
Bei einer Behörde kann man davon ausgehen, dass sie keine leeren Briefumschläge verschickt; dass es bei Verwaltungsakten aber gleichzeitig die Notwendigkeit einer amtlichen Zustellung gibt.
Unter Privatleuten sind Einschreibebriefe dagegen meist rausgeschmissenes Geld, denn mehr als die postalische Zustellung eines Briefumschlages beweisen sie nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke an Euch! So wie von Euch dargestellt, habe ich das Thema Einschreiben noch nicht gesehen. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass jemand einen leeren Briefumschlag versendet... Wie dem auch sei, das Thema Kommunikation ist ja fürs erste vom Tisch. Der Vorschlag der Jugendamtstante, per Mail zu korrespondieren, funktioniert ja. Diese ist zumindest zustande gekommen - wenn auch weiterhin sehr belastet, aber sie funktioniert. Und auch der Austausch von kleineren Informationen über mich läuft. Mir hört die Frau bzw. ihr Mann zu, wenn ich kurze Informationen beispielsweise über Begebenheiten vom Wochenende gebe und es kommt in der Regel auch zu einem feedback.
Mit meinem Bericht habe ich u. a. zum Ausdruck bringen wollen, dass jeder Schritt, den man unternimmt, gut überlegt sein will. Man sollte sich nicht alles gefallen lassen. Aber wann geht man zum Gericht, wann zum Jugendamt? Auf jeden Fall verschärft man die zwischenmenschliche Beziehung zumindest vorübergehend, wenn man sich zu einem dieser Schritte entschließt. Andererseits ist bei dem Jungen meines Freundes eine ganz wichtige Sache in Gang gekommen: Er ist jetzt krankenversichert, der Hodenhochstand wurde operiert, er ist in zahnärztlicher Behandlung. Bei allen negativen Umständen kann man diese Erfolge für das Kind nicht hoch genug einschätzen.
Ich hätte es gern gesehen, wenn der Vater meiner Kinder nach der Trennung weiter für diese da gewesen wäre. Bei der Scheidung wurde keine Umgangsregelung getroffen, das Gericht war der Ansicht, dass die Eltern in der Lage sind, den Umgang allein verantwortungsvoll zu regeln. Ich habe dann nach der Scheidung erst mal abgewartet, dass sich alles ein wenig beruhigt. Nach einigen Wochen habe ich mich dann auf den Weg gemacht, um mit dem Vater eine Umgangsregelung zu treffen. Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine neue Partnerin. Als ich mein Anliegen vorbrachte, nahm riss die Frau gleich das Gespräch an sich, erklärte, dass der arme Mann so sehr unter der Trennung von seinen Kindern gelitten hätte, dass er jetzt langsam zur Ruhe käme und es für ihn nicht gut wäre, wenn diese Wunde wieder aufgerissen würde. Auch für die Kinder sei es ihrer Ansicht nach nicht gut, wenn sie immer wieder daran erinnert würden, dass der Papa jetzt woanders wohne. Er selbst hatte dem nichts hinzuzufügen. Auch nachdem diese Beziehung den Bach runter ging, änderte sich seine Einstellung nicht. Er war für seine Kinder nicht mehr da. Mir gegenüber äußerte er irgendwann einmal, er habe keine Kinder. Nach dieser Äußerung richtete er sein Verhalten. Die Kinder haben weiterhin seine Mutter und seine Geschwister besucht. Auch wenn er selbst dort zu Besuch war, kam keine Annäherung zustande.
Aber so isses eben. Wenn einer nicht will, kann man ihn nicht zwingen. Weder den, der den Umgang vereitelt noch den, der ihn verweigert. Auf der Strecke bleiben die Kinder.
Hallo Steinburger,
auch wenn hier gelegentlich der/die Next als Fallschilderer und Lösungssuchender nicht gern beraten werden, sehe ich das nicht so streng.
Ein achtjähriges Kind ohne jeglichen Ärztebesuch (auch keine einzige U-Untersuchung ?) ist tatsächlich ein sehr deutlicher Hinweis auf Vernachlässigung.
Hinzu kommt die offenbar mangelnde Förderungsfähigkeit der KM.
Wird Dein Freund (fach)anwaltlich vertreten ?
Die Gutachterin kam zu der Erkenntnis, dass das Kind bei seiner Mutter gut aufgehoben ist. Die fehlende medizinische Betreuung sei einer Schwäche der Mutter zuzuschreiben. Aus Angst, dass dem Kind etwas passieren könne, habe sie sowohl die Operation bislang verhindert als auch keine Impfungen durchführen lassen.
Die kinderfeindliche und mütterorientierte Aussage der Gutachterin ist völlig absurd.
Eine Mutter, die dringend notwendige medizinische Behandlungen aus eigener Schwäche und absurden Ängsten verhindert, ist schlicht erziehungsunfähig, denn sie gefährdet massiv das Kindeswohl - allein schon aufgrund der fehlenden Impfungen!
Nunmehr seien ja durch die Schritte, die mein Freund eingeleitet habe, die Dinge auf den Weg gebracht und schließlich sei ja nichts passiert.
Zu dieser (verharmlosenden) Aussage ist die Gutachterin normalerweise überhaupt nicht befugt.
Wie genau lautete denn die Frage (Auftrag), die der Gutachterin vom Gericht zur Klärung gestellt wurde?
Das Problem Gutachten ist sehr komplex, möglich wäre evtl. auch noch ein Gegengutachten (teuer).
Das Verfahren wurde nun eingestellt.
Das heisst, sein Antrag auf alleinige Sorge wurde von einem Amtsgereicht abgewiesen?
Ist die Frist zur Beschwerde bereits abgelaufen (vier Wochen nach Einstellung)?
Falls nicht, wäre noch die nächste Instanz zu bemühen.
Bezüglich seiner aktiven Teilhabe am gemeinsamen Sorgerecht erklärte ihm die Richterin, dass man da nichts machen könne. Es bleibe alles beim alten.
Schon allein dies wäre ein Grund der Beschwerdezulassung des OLG.
Selbstverständlich hätte die Richterin die KM zumindest zur Auskunftspflicht zwingen können.
Und was ist mit der Psyche dieser Kinder? Kümmert es irgend wen, wie es in den Kindern aussieht? Die werden von keinem Gesetz und keinem Amt tatsächlich geschützt.
Willkommen im deutschen Familienrecht, in dem solche Fragen unerwünscht sind, obwohl man beständig das (Un)wort "Kindeswohl" um die Ohren gehauen bekommt.
Mein Freund hatte noch vor dem Kennenlernen der Mutter des Kindes die Vasektomie durchführen lassen.
Also doch Windbestäubung ! Schon mal an einen Vaterschaftstest gedacht?
Auf Grund des damals laufenden Scheidungsverfahrens wurde sein Antrag zu diesem Zeitpunkt abgelehnt
Welcher Antrag worauf ?
Ich hätte es gern gesehen, wenn der Vater meiner Kinder nach der Trennung weiter für diese da gewesen wäre.
Verständlich, aber ein anderes Thema!
PS
Ist denn wenigstens der Umgang befriedigend geregelt ?
Hallo diskurso,
entschuldige bitte meine späte Antwort. Ich versuche mal, der Reihe nach Deine Fragen zu beantworten:
Ja, ein fast achtjähriges Kind ohne jegliche Arztbesuche - das gibt es hierzulande. Als wir diese Feststellung treffen mussten, haben wir auch immer wieder nach dem Fehler in unseren Gedankengängen gesucht. Den gab es nicht. In der ersten Gerichtsverhandlung gab die Mutter die TK als Krankenversicherung an. Sie weigerte sich jedoch weiter, dem Vater bei Besuchen und auch im Urlaub die Versicherungskarte auszuhändigen. Auf die telefonische Nachfrage bei der TK erhielten wir eine negative Antwort. Danach versuchten wir es blind bei der KV, bei der mein Freund versichert ist (er weiß sicher, dass die Mutter dort zumindest zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes versichert war) und bei der AOK. Beides Fehlanzeige. Nach Rücksprache mit einer Mitarbeiterin der KV meines Freundes wurde der Junge dann rückwirkend bis zur Geburt bei dieser KV versichert. Im späteren Verlauf der ganzen Sache stellte sich dann übrigens heraus, dass die Mutter selbst nach wie vor bei dieser Kasse versichert ist. Die hätten also sofort gesehen, dass das Kind dort versichert ist, wenn es zuträfe. Dem entsprechend gab es keine einzige U-Untersuchung. Das gelbe Heft und auch das Impfbuch sind angeblich beim letzten Umzug verloren gegangen. Die Frage der Gutachterin nach dem behandelnden Arzt vor dem Umzug zum neuen Mann wurde wie immer flüssig beantwortet. Der Arzt selbst erklärte der Gutachterin, dass er das Kind nie behandelt habe...
Nein, mein Freund wird nicht anwaltlich vertreten. Er war der (naiven) Ansicht, dass es ihm ja in erster Linie darum gehe, dass das Kind ordentlich versorgt wird und nicht nur um die Durchsetzung seiner "Vaterrechte". Er vertraute der Justiz.
Kleine Korrektur meinerseits: In Deutschland gibt es keine Impfpflicht. Daraus kann man der Supermama keinen Vorwurf machen. Aber sowohl in Schleswig-Holstein (wo der Junge bis zum Umzug zum neuen Partner lebte) als auch in Niedersachsen (da lebt er eben jetzt) ist seit Jahren die Teilnahme an den U-Untersuchungen Pflicht. Diese Tatsache wurde sowohl durch das Gericht als auch durch die Gutachterin völlig ignoriert.
Die Gutachterin hatte die Aufgabe festzustellen, bei wem das Kind künftig seinen Lebensmittelpunkt haben solle, da beide Elternteile im Verlaufe der Verhandlung geltend machten, dass das Kind beim jeweiligen Elternteil besser aufgehoben sei. Ich muss hier ergänzen, dass der Junge, der anfangs erklärte, er würde auch gern beim Papa leben, wenn er dann auch die Mama so besuchen darf, wie jetzt den Papa, später vehement darauf bestand, dass er bei Mama bleiben möchte. Gründe hierfür waren unter anderem, dass er seine ganzen Spielsachen bei Mama lassen müsse. Er wisse, dass man die alle neu kaufen könne, aber dann müsse er ja alles von vorn spielen und dazu habe er keine Lust. Dies war der einzige Grund, den er uns gegenüber angab. Bei der Gutachterin erklärte er dann noch, dass die Schule in seinem neuen Wohnort viel schöner sei, dass er in dieser Schule endlich Freunde gefunden habe, bei Papa hat er keine Freunde. Das stimmt allerdings alles auch. Diese Schule ist zwar eine ganz normale Grundschule, aber mit Superplusausstattung bis hin zur eigenen Schwimmhalle! Freunde hat er tatsächlich zum ersten Mal in der Schule gefunden. Und wir wohnen hier ziemlich abseits - auch vom Dorf, so dass soziale Kontakte über die Schule hinaus nur möglich sind, wenn man ihn mit dem Auto hinfährt und abholt.
Eine weitere Instanz gibt es nicht, der Drops ist gelutscht. Zwischenzeitlich kam das Sitzungsprotokoll. Ich zitiere:
...
Die Kindeseltern erklärten:
Wir stimmen dahingehend überein, dass der künftige Lebensmittelpunkt von D. weiterhin bei der Kindesmutter ist. Wir sind damit einverstanden, dass eine Familienhilfe eingerichtet wird. Wir möchten Vermittlungsgespräche beim Jugendamt des Landkreises H. in Anspruch nehmen.
Laut diktiert, erneut vorgespielt und genehmigt.
Die Kindeseltern erklärten:
Das vorliegende Verfahren hat sich erledigt.
Laut diktiert, erneut vorgespielt und genehmigt.
...
Der Termin lief wie üblich: Mein Freund kam nicht zu Wort, die anwesenden Damen fielen einmütig über ihn her. Als er einmal seinen angefangenen Text zu Ende bringen wollte, wurde er von der Anwältin der Mutter angepöbelt, er möge diese doch bitte ausreden lassen. Dass sie selbst ihm ins Wort gefallen war schien weder ihr selbst noch irgend jemandem sonst aufzufallen. Dass er selbst seine Anträge zurückgenommen hat, einen Vergleich eingegangen ist, ist meinem Freund in der Verhandlung überhaupt nicht bewusst geworden. Er wollte ursprünglich in diesem Termin seinen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechtes zurücknehmen, da dem Jungen sehr viel daran liegt, bei seiner Mutter weiterhin zu leben. Und wie schon geschrieben, hoffen wir, dass nun, wo der Junge krankenversichert ist, auch die medizinische Betreuung weiter stattfindet. In diesem Zusammenhang erklärte ihm dann die Richterin, dass es keine Anträge mehr zu stellen gäbe, die Sache habe sich erledigt. Er fragte dann noch weiter, was nun mit seinen Problemen bezüglich des gemeinsamen Sorgerechtes sei. Darauf erklärte die Richterin, dass sie daran nichts ändern könne. Wenn die Kindesmutter nicht mitzieht, bleibt alles wie es ist.
Die Richterin hätte eine ganze Menge machen können, nicht nur zur Auskunft zwingen. Sie erklärte der Mutter im ersten Termin, ganz genau, wo diese allein entscheiden könne und wo sie nur in Zusammenarbeit mit dem Vater Entscheidungen treffen könne. Das war es dann aber auch schon. Die Richterin ignorierte regelmäßig, wenn Äußerungen, die die Mutter machte, sich als Lüge herausstellten. Es gab nicht mal einen Hinweis auf die Strafbarkeit unrichtiger Aussagen vor Gericht!
Vasektomie:
Mein Freund wollte bereits vor dem Kennenlernen der Mutter des Kindes die Vasektomie durchführen lassen.
So muss der Satz richtig heissen. Dann ergibt auch der nachfolgende Satz wieder Sinn.
Umgang:
Zur Zeit läuft der Umgang ordentlich. Das hängt vornehmlich mit der neuen Beziehung der Mutter zusammen. An dem Wochenende, an dem der Junge bei der Mutter ist, kommt die kleine Tochter aus der ersten Ehe des neuen Mannes zu Besuch. An dem anderen Wochenende ist der Junge bei uns, da haben dann die Mutter und ihr Mann ein kinderfreies Wochenende.
Leider ist die Regelung der Ferienzeiten nicht so leicht. Mein Freund arbeitet als Nachtwache in einem Pflegeheim. Seine Arbeitszeiten sind starr geregelt: eine Woche Nachtschicht, eine Woche frei. Auf der Station gibt es zwei Nachtwachen, fällt eine wegen Urlaub oder Krankheit aus, müssen in der Regel die anderen Mitarbeiter, die im Früh- und Spätdienst arbeiten, die Nächte mit abdecken. An diesem Schichtrhythmus orientiert sich mein Freund also, wenn es um die Planung der Ferienzeiten geht. Beispiel Sommerferien: Er möchte den Jungen in den letzten drei Ferienwochen haben, da er dann zwei Freiwochen hat und nur in der dazwischen liegenden Arbeitswoche Urlaub nehmen muss. In der Firma fehlt er tatsächlich drei Wochen. Sie möchte jedoch auch diese drei Wochen haben, er solle die ersten drei Wochen nehmen. Dies bedeutet, zwei Wochen Urlaub, dazwischen eine Woche frei und zu allem Überfluss vor der ersten Urlaubswoche und nach der zweiten jeweils eine Freiwoche. Das sind dann fünf Wochen, die er ausfallen würde - in der Hochsaison. Das macht kein Arbeitgeber mit und das ist auch den Kollegen nicht zuzumuten. Schicht tauschen ist auch immer schwer möglich, weil jeder mit dieser starren Regelung rechnet. Wir haben also für das gesamte Jahr noch keine Ferienregelung gefunden und werden diese wohl auch nicht finden. Das bedeutet, dass der Junge immer nur dann bei Papa sein kann, wenn Papa grad zufällig frei hat.
So, ich hoffe, nicht wieder irgend welche Knüller fabriziert zu haben... :redhead:
Viele Grüße, Barbara