Hallo und ein frohes neues an alle!
Bin seit 19 Jahren geschieden und Vater von 2 Töchtern 22 und 19 Jahre alt.
Die ersten vier Jahre nach der Trennung hatte ich regelmässigen Umgang mit den Kindern, der wurde dann aber auf betreiben der Mutter vollkommen abgebrochen. Das tat sehr weh, ich musste es aber nach langem Kampf schließlich akzeptieren.
Die Mutter der Kinder hat dann noch drei weitere Kinder von ebensovielen Vätern bekommen. Ein sechzehnjähriger Sohn hat schon mehrfach Schwierigkeiten mit der Polizei gehabt- Diebstahl, Drogen usw. Die Mutter selber arbeitet in einer Nachtbar. Das nur zur Veranschaulichung des Millieus .
Nun gut, ich zahlte Unterhalt und kam schließlich über die ganze Sache hinweg.
Vor einem Monat hat meine jüngste Tochter vollkommen überraschend Kontakt zu mir aufgenommen und Sprach von Nachholbedarf und neuem Kennenlernen etc.
Ich habe mich natürlich sehr gefreut und wir haben uns ein paar mal getroffen zum reden und shoppen.
Gestern nun rief die Kleine an und teilte mir mit, das sie schwanger sei, bereits im dritten Monat- und ich sollte nun die Abtreibung in Holland bezahlen!
Da war ich aber platt!
Natürlich lehnte ich schließlich ab, bot ihr aber meine Hilfe an, wenn das Kind geboren würde.
Wortloses auflegen Ihrerseits.
Es folgten dann per sms die wüstesten Beschimpfungen von ihr und ihrer Mutter.
Jetzt bin ich leicht sauer. Morgen werde ich zum Jugendamt gehen und erstmal die weitere Unterhaltspflicht abklären.
Wie lange ist man eigentlich unterhaltspflichtig, wenn die Kinder sich weigern eine Ausbildun zu machen oder schwanger werden?
Viele Grüße !
Franjo
Hallo Franjo
und ein herzliches Willkommen bei Vatersein.de. Da hast Du Dir ja ein paar nette Früchtchen ans Bein gebunden! :exclam:
Zunächst ein paar Fragen:
Gibt es zu dem werdenden Kind auch einen Vater?
Aus welchen sozialen Schichten stammt dieser?
Wäre er leistungsfähig?
Bevor Du den Zahlemann machst, wäre er zunächst mal min. 3 Jahre für Dein Töchterchen und selbstverständlich für das Kind unterhaltsverpflichtet.
Ich denke aber mal, die wollen das Kind garnicht. Du solltest vermutlich als erste Geldquelle abgeschöpft werden. Jetzt werden die sich die Kohle woanders her holen!
LG, Uli
Hallo, Uli!
Danke für Deine Antwort. Es hilft ja schon, sichmal was von der Seele zu schreiben!
Ja, der Vater ist (nicht mir aber meiner Tochter) bekannt. Das war natürlich auch meine erste Frage.
Er ist aber angeblich in der Ausbildung und hat kein Geld.
LG Franjo
Hallo franjo1,
wenn die Geschichte mit der Schwangerschaft tatsächlich so stimmt und nicht erfunden ist (reine Intuiton), dann würde ich die Tochter als erstes fragen, warum sie unbedingt in Holland abtreiben will und nicht in Deutschland. In Deutschland dürfte es kein großes Hindernis sein, eine Abtreibung genehmigt zu bekommen.
Mir kommt es eher so vor, als ob sie nur an deinen Geldbeutel will :exclam:
Bevor sie die Schwangerschaft nicht "beweist", würde ich auch nicht zum JA gehen. Zahlst du denn noch Unterhalt für deine Kinder? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Gruß
eskima
Hallo, eskima!
Sie will nach Holland, weil sie schon inder 12ten Woche ist-hattse gesacht- und es danach in Deutschland nicht mehr genehmigt wird.
Ja, ich zahle für beide Kinder Unterhalt, weil beide noch keine Ausbildung haben.
Die ältere macht angeblich gerade das Abitur nach und die kleine wollte das ursprünglich auch.
Ich habe einmal den Unterhalt nicht gezahlt, weil ich den Wohnort der älteren irgendwie herausfinden wollte und ich anders keine Auskunft bekam.
Die Folge war: Ich musste zur Polizei und wurde da zur Zahlung verdonnert.
Nette Anekdote am Rande: Der Kripobeamte sagte, man solle sich von seiner Frau nichtscheiden lassen, sondern sie einfach die Kellertreppe runterschmeißen.
"Dann kriegste 5 Jahre, wirst bei guter Führung nach 3Jahren entlassen und hast Ruhe! So haste mindestens 20 Jahre wasdavon!" Sollte n Scherz sein- aber bei längerem Nachdenken.......
Hi Franjo!
Die Idee mit der Kellertreppe is nicht schlecht (Ironie off).
Ich würds drauf ankommen lassen. Sie will nach Holland, weil sie was zu verbergen hat. Sie wird nicht wollen, daß das hier in BRD zur Sprache kommt. Ergo würde ich ihr vorschlagen gemeinsam zum JA zu gehen und mit dortiger Hilfe darüber zu sprechen. Hass-SMS können Dich schließlich nicht zum Einlenken bewegen und eine konstruktive Kommunikation ist das auch nicht.
Somit in die Bredoullie gebracht verbessert sich dann vielleicht ihre Kommunikationsfähigkeit wieder und sie tauscht sich vernünftig -ohne JA- mit Dir aus. Dann könntet Ihr die entsprechenden Möglichkeiten vernünftig besprechen.
Mit Druck kämen die bei mir allerdings keinen Zentimeter weiter.
Grüße,
Milan
rehi Franjo,
Sie will nach Holland, weil sie schon inder 12ten Woche ist-hattse gesacht- und es danach in Deutschland nicht mehr genehmigt wird.
Ich hab extra nochmal gegoogelt, weil ich deine/ihre Aussage für falsch hielt und halte: Abtreibung mit sozialer Indikation ist in Deutschland bis 14 Wochen nach der letzten Periode erlaubt. Demzufolge gibt es keinen Grund, nach Holland zu fahren.
Ja, ich zahle für beide Kinder Unterhalt, weil beide noch keine Ausbildung haben.
Die ältere macht angeblich gerade das Abitur nach und die kleine wollte das ursprünglich auch.
Ich habe einmal den Unterhalt nicht gezahlt, weil ich den Wohnort der älteren irgendwie herausfinden wollte und ich anders keine Auskunft bekam.
Einfach die Zahlungen einstellen darfst du ja auch nicht 😉 aber Auskunft würde ich mir an deiner Stelle schon einholen, bzw. einen Nachweis, dass Bedürftigkeit besteht, möglicherweise durch eine aktuelle Schulbescheinigung und das letzte Zeugnis 🙂
Bei Volljährigen ist die KM auch unterhaltspflichtig, das weißt du aber, oder?
@ Milan
würdest du wirklich eine volljährige, und damit erwachsene, Tochter zum JA zwecks Gespräch "überreden" wollen? Also ich nicht. :redhead: Ab sofort ist sie für ihre Taten selbstverantwortlich und was sie sich einlöffelt, muss sie auch auslöffeln.
Gruß
eskima
Moin,
PhoeniX ist mir zuvorgekommen (interessanter Link übrigens), denn diese Frage stellte ich mir ebenfalls die ganze Zeit:
WARUM zahlst Du noch ....
Grundsätzlich müssen Deine Kinder nach Ihrer Volljährigkeit ihre Bedürftigkeit NACHWEISEN. Ein weiterer Gedankengang ist noch, ob noch ein Titel vorhanden ist und dieser (hoffentlich) nicht mehr gültig ist.
Für das Rumgammlen muss man keinen Unterhalt zahlen, wohl aber für die Zeit der Ausbildung .... allerdings wird hierbei das Einkommen der Mutter mit eingerechnet (beide zum Unterhalt verpflichtet) und der Freibetrag ist höher. Aber der wichtigste Punkt ist der, das die Kinder diese Ausbildung nachweisen müssen.
Ich glaube Du zahlst da schon eine ganze weile ein nettes Zusatzeinkommen (diese Aussage ist aber rein Spekulativ).
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
(interessanter Link übrigens),
Ja, aber er ist nach Meinung des OLG Hamm ja schon überholt. Die Betreuungsleistung fällt mit dem dem Ende des 16ten Lebensjahres ganz weg und hat sich ein Jahr zuvor schon halbiert. Dann sind die Kids nämlich schon so alt, dass sie nicht nur nicht mehr betreut werden müssen, sondern gar eine Hilfe sind!!! Demnach hätte Madame Betreuungsmutter aus ihr Nachtbartätigkeit schon seit einer Weile ein wenig hinzutun können!
LG, Uli
Hey Leute,Dankeschön hab immer bezahlt weil ich meine Kinder eigentlich sehr gern habe.
Habe natürlich auch immer - wenn auch nur von fern - ein Auge auf sie gehabt.
Doch nun sind sie in einem Alter wo es wirklich gefährlich wird.
Es kann doch kein Mensch von mir verlangen, das ich zusehe wie die beiden abstürzen-oder?
Allein über die Geldschiene kann ich sie erreichen!
Immer das gleiche- zum kotzen!
Hallo franjo,
Es kann doch kein Mensch von mir verlangen, das ich zusehe wie die beiden abstürzen-oder?
Nun... deine Möglichkeiten sind begrenzt, oder? Dann überlege, welches Mittel welches Ergebnis bringt.
Allein über die Geldschiene kann ich sie erreichen!
Immer das gleiche- zum kotzen!
Ich würde ihnen erst wieder helfen, wenn sie etwas lebensnotwendiges vermissen (Wohnung, Heizung, Gesundheitsfürsorge, Nahrung). Die Kosten einer Abtreibung in Holland gehören btw. nicht dazu.
Solltest du dich dazu entscheiden, zu helfen, würde ich darauf bestehen Tochter in die entsprechende Klinik zu fahren, mit den Ärtzen zu sprechen, im Vorfeld schon die entsprechenden Unterlagen zu erhalten - allein schon deshalb, um die "Ernsthaftigkeit" des Vorhabens vorher zu prüfen.
Gruß
Martin
Hallo Franjo,
was willst du denn machen? Du kannst hingucken oder weggucken, mehr Möglichkeiten hast du doch gar nicht!!!! Deine Kinder sind erwachsen, ihre Entwicklung ist zum größten Teil abgeschlossen und sie wenden nur noch an, was sie früher mal gelernt haben!
Auch wenn das jetzt wehtut (und das kann ich sehr gut verstehen!).
Die Jüngste ist alt genug zum Poppen (darf man das hier schreiben? Ansonsten wird die Wortsperre zuschlagen), dann sollte sie auch in der Lage sein, über Folgen, bzw. Verhütung nachzudenken. Wenn sie das jetzt noch nicht gelernt hat und im dritten Monat mehr oder weniger zufällig merkt, dass sie schwanger ist, dann ist da in ihrem Leben schon soviel verkehrt gelaufen, das kannst du nie im Leben mehr auffangen. Ergo muss sie selber ihre Erfahrungen machen und daraus lernen.
Für Eltern ist es häufig am schwersten, die "Kinder" ihre Erfahrungen machen zu lassen. Aber wir alle hier mussten auch unsere Erfahrungen machen, second-hand-Erfahrungen zählen nämlich nicht 😉
eskima
Hallo und vielen Dank an alle!
Das Kind muß von mir sein - is einfach nur bekloppt.
Habe diesen Monat aus Ärger den Unterhalt nur ein paar Tage später überwiesen-die Rache des kleinen Mannes-, schon hagelt es wieder die schönsten sms.
Ansonsten hab ich mich schlau gemacht - ich zahle wahrscheinlich schon seit einem Jahr ohne zu müssen.
Dazu kommt, dass ich jetzt nur noch Krankengeld bekomme, also der Selbstbehalt bei den paar Mücken ohne Provisionen sowieso unterschritten wird. Also auf zum Rechtsanwalt um eine Abänderungsklage zu erreichen.
Wenn jemand ne andere Idee hat die ein bisschen günstiger ist-bitte bitte...!
Wenn du zahlst ohne zu müssen kannst du auch darum biten, das du den Titel ausgehändigt bekommst. Das wäre kostengünstig, nur wird das weder die eine noch die andere Tochter machen.
Oder schau dir den Titel oder das Urteil nochmal genau an, ob da eine zeitliche Begrenzung drin steht.
Ansonsten wird dir nur der Weg zum Anwalt bleiben, was meist eben auch vernünftiger ist.Er soll die Rückgabe des Titels verlangen, Nachweise über die Bedürftigkeit der Kinder (Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Nachweise über Bewerbungen). Desweiteren müßten die Kinder aufgefordert werden, die Auskunft darüber zu geben, inwieweit sie die KM zum Unterhalt aufgefordert haben und ob und in welchem Rahmen diese leistungsfähig ist.
Es ehrt dich ,das du gerne zahlst, damit deine Kidner nicht unter die Räder kommen. Aber als Eltern hat man auch die Verpflichtung die Kidner in ihre eigen Verantwortung für ihr Leben zu bringen. Das bedeutet aber auch, das man nicht unbegrenz der Geldesel spielen sollte. So haben sie doch gar keinen Anreiz ins Berufsleben zu gehen. Wenn Not am Mann ist kann man ja imemr noch helfen, aber nicht so, das sie es gar nicht nötig haben, sich um ihre Zukunft zu kümmern. Stel dir vor, du erleidest heute einen tödlichen Unfall. Was dann? Dann gibt es nämlich keinen Unterhalt mehr von dir. Und beim Alter deiner Kinder wird es nur Halbwaisenrente geben, wenn sie die Bedingungen dafür erfüllen (nämlich noch zur Schule gehen oder in der Ausbildung ihren Lebensunterhalt noch nicht vollständig bestreiten können)
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo franjo,
mal eine ganz naive Frage von einem Frischling in Trennungs- und Scheidungsfragen. So wie ich dein Eingangsposting lese, hast Du weder das Umgangsrecht noch das Sorgerecht behalten dürfen und bist nur noch Unterhaltszahler. Deine Tochter ist darüber hinaus volljährig.
Unterhalt ist die Gesamtheit der für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Deren Höhe wird aus praktischen Gründen standardisiert festgelegt (siehe Düsseldorfer Tabelle). Dann sollte mit denn Unterhaltszahlungen Dein Beitrag für die Kosten ihrer amourösen Abenteuer abgegolten sein. Oder sehe ich das ganz falsch?
Grüße
bronze
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo, bronze,
das ich in diesen Fragen ziemlich naiv , gewollt blind oder einfach nur blöd bin hast du mir jetzt wirklich nett und subtil mitgeteilt.
Das wusste ich aber schon!
Natürlich hast du Recht!
Es ist einfach nur sehr schwer, loszulassen wenn - nicht unberrechtigte- Befürchtungen da sind, das die Bälger dann mit ihrer Mutter zusammen abkacken, die tritz allem einen riesigen Einfluss auf die Kinder hat.
Gruß franjo
Hallo franjo,
ich wollte Dich nicht als naiv oder blind bezeichnen. Das bitte nicht so auffassen. Solche Anmerkungen in meinen Schreiben sind nur auf mich zu beziehen. Ich sehe Deinen inneren Konflikt.
Wenn ich die weiteren Nachrichten richtig verstanden habe, bist Du gar nicht mehr zur Unterhaltszahlung verpflichtet, hast aber einen inneren Widerwillen die Zahlungen einzustellen. Einerseits drückt Dich die Sorge um das Wohlergehen der Kinder, andererseits mußt Du zusehen, wie das Geld in einer maladen Lebensführung versickert.
Nun scheint Deinem Damentrio ja mehr an Deinem Geld zu liegen als an Deiner Fürsorge. Wenn Du zweifelsfrei nicht mehr zahlen mußt, gleichzeitig aber weitere Zahlungen für notwendig erachtest um das "Abkacken" zu verhindern und zudem mehr Einfluss auf den Lebensstil der Kinder nehmen möchtest, wäre es dann eine Möglichkeit, den jetzt gezahlten Unterhalt auf ein Anderkonto zu überweisen? Über die Zeit könnte da ein erklecklicher Betrag auflaufen. Wenn Du mit dessen Auszahlung winkst, dürfte das das Interesse an Deinen Wünschen und Vorstellungen zu bestimmten Fragen der Lebensplanung und -führung unter Umständen steigern. Z. B. die XX Euro werden ausgezahlt, wenn Dein Töchterlein eine Ausbildung beginnt. Und dann in in bestimmten Abständen abhängig vom Ausbildungsfortgang. Hilft in der aktuellen Frage nicht weiter, wäre aber vielleicht ein Ansatz für die zukünftige Vorgehensweise.
Beste Grüße
bronze
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)