Hallo Zusammen,
Freue mich hier sein zu können und hoffe auf viele nützliche Tipps und Erfahrungen zu stoßen.
Folgende Situation, meine Ex Freundin ist verheiratet aber von ihrem Ehemann getrennt lebend als wir uns kennen lernten. Während unserer Beziehung planten wir ein gemeinsames Kind und siehe da, sie wurde auch schwanger. Leider trennte sie sich kurz danach von mir und tauchte seit dem vollständig unter. Ich vermute sie ist wieder bei ihrem Mann aber sicher weiß ich es nicht denn sie hat ihre Telefonnummer und auch ihre Adresse geändert. Ich bin ein paar Mal zu ihrere alten Wohnung gefahren aber sie steht vollkommen leer.
Jetzt gehöre ich zu den Männern die gerne Verantwortung für ihr leibliches Kind übernehmen wollen. Ich will ihr das Kind nicht wegnehmen und sollte sie bei ihrem Ex-Mann sein, ist es auch für mich ok wenn das Kind dort aufwächst. Aber es handelt sich um mein Kind und ich möchte dem Kind auch ein Vater sein und mich der Verantwortung stellen. Ich möchte mich um das Kind kümmern und es sehen.
Leider gab mir weder das Jugendamt noch das Standesamt irgendwelche Auskünfte außer das ein Kind geboren wurde. Ich kenne weder das Geschlecht, noch den Namen noch den Geburtstag. Mit einem Anwalt habe ich bereits gesprochen und wir wollen eine Vaterschaftsfeststellung mit DNA Test machen um sicher zu gehen. Leider weiß Niemand wo die Frau jetzt ist bzw. Niemand will mir Auskunft geben. Es sieht so aus als ob man in dieser Situation nicht viele Rechte bzw. Möglichkeiten hat!
Wer kann mir vielleicht Ratschläge für die weitere Vorgehensweise geben? Welche Rechte habe ich (wenn überhaupt denn die Situation in DE ist ja echt erschreckend). Ich bin verzweifelt und habe Angst mein leibliches Kind vielleicht niemals zu Gesicht zu bekommen.
Danke für Eure Hilfe und Einschätzung!
Die Rechtslage - die dir sicherlich dein Anwalt auch erklärt hat - ist sehr einfach und eindeutig:
Das Kind wurde innerhalb der Ehe geboren, also ist automatisch der Ehemann der rechtliche Vater. Ein Dritter hat keine Möglichkeit sich "dazwischen" zu klagen.
Hallo Sportlerherz,
Du könntest als leiblicher Vater maximal ein Umgangsrecht durchsetzen, sofern es dem Kindeswohl entspricht. Das ist aber nur sehr schwer durchzusetzen.
Gruß
BP
Hallo Sportlerherz,
meine Vorredner haben recht. Als Ergänzung, Du hast keine Möglichkeit die Vaterschaft anzufechten, das kann nur der Ehemann bzw. das Jugendamt, wenn es im Interesse des Kindes ist, was ich in Deinem Fall aber nicht als gegeben sehe.
Das einzige was Du versuchen kannst einzuklagen ist ein Umgangsrecht, wie BP schon gesagt hat.
VG Susi
Servus Sportlerherz und willkommen!
Das einzige was Du versuchen kannst einzuklagen ist ein Umgangsrecht, wie BP schon gesagt hat.
Dafür müsste doch aber erst die biologische Vaterschaft festgestellt werden, oder? Anderenfalls ergäbe sich m.E. kein Umgangsrecht...oder liege ich falsch?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
so hart es klingt: Du hast hier keine Chance.
Wenn das Kind in der Ehe geboren wurde ist der Ehemann der rechtliche Vater und daran kannst du nichts ändern.
Allerdings solltest du dich absichern. Wenn der Ehemann irgendwann diese Ehe beendet und die Vaterschaft anfechten will kann das unter gewissen Umständen dazu führen, dass du Unterhalt nachzahlen musst. Die ganz genauen Bedinungen hab ich nicht im Kopf, aber es gibt einen 2jährigen Zeitraum in dem die Vaterschaft vom Ehemann angefochten werden kann und zwar ab dem Tag an dem er berechtigte Zweifel hatte nicht der Vater zu sein. Das ist recht schwammig und im Fall der Fälle steht Aussage gegen Aussage und der leibliche Vater kann da dann im blödesten Fall Unterhalt nachzahlen müssen.
Fakt ist: Solange die beiden einen auf glückliche Ehe machen hast du nix zu melden. Weis der Mann deiner Ex von dir?
LG
Nadda
Hallo Zusammen,
Danke für Eure schnellen Antworten. Leider habe ich genau das befürchtet und es macht mich sehr traurig das man hier keinerlei Rechte hat als leiblicher Vater. Ich fühle mich benutzt ein Kind zu zeugen und dann geht sie einfach wieder zu ihrem Ex-Mann und spielt heile Familie und ich habe keine Chance das Kind zu sehen außer ich erklage mir ein Umgangsrecht bei dem die Chancen nicht gut stehen. Ist das moralisch gesehen nicht ziemlich mies? Wenn das Kind einmal ein Teenager ist und Fragen stellt, ein dummer Zufall oder ähnliches, dann könnte es auffliegen!
Der Ex-Mann weiß von mir!
😡
Vllt solltest Du als allererstes mal herausfinden, ob die beiden wieder zusammen sind.
Wenn nicht, ist die Chance ungleich größer, dass der rechtliche Vater "mitspielt".
Moin Sportlerherz,
so hart es klingt: Du hast hier keine Chance.
Keine Chance will ich nicht sagen ... aber so gut wie keine Chance, will ich Dir mit der "Quadratur des Kreises" zur Rechtslage kurz erklären:
Ohne rechtliche Vaterschaft stehen die Chancen auf Umgang wegen fehlender sozialer Bindung (gegen den Willen der Eltern) bei genau Null.
Um rechtlich Vater zu werden, müßtest Du die Vaterschaft zunächst anfechten. Dazu bist Du grundsätzlich berechtigt (§ 1600 BGB).
(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind: [...]
2. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben, [...]
Dem entgegen steht aber:
(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.
Was Du aber in jedem Falle tun solltest: Informiere Vater und Mutter nachweislich darüber, daß Du Dich für den Vater hältst.
Das schützt Dich nicht davor, irgendwann einmal die finanzielle Verantwortung für ein Kind, zu dem Du nie Kontakt aufnehmen durftest, übernehmen zu müssen ...
... senkt aber das Risiko, irgendwann einmal seitens des Scheinvaters in Regreß genommen zu werden.
Der Mutter darf auch in 20 Jahren noch ungestraft einfallen, daß da mal was war.
In genau solchen Fällen ist die Rechtsprechung mehr als abstrus ...
... ein bisserl ist zwar passiert, weil die Brüsseler Menschenrechtler Deutschland erklärt haben, daß auch Väter Menschen sind, dennoch sieht´s aktuell düster aus.
Gruß
United
Keine Chance will ich nicht sagen ... aber so gut wie keine Chance, will ich Dir mit der "Quadratur des Kreises" zur Rechtslage kurz erklären:
Ohne rechtliche Vaterschaft stehen die Chancen auf Umgang wegen fehlender sozialer Bindung (gegen den Willen der Eltern) bei genau Null.
@united: Wie die Chancen stehen, vermag ich mangels eigener Erfahrung hier nicht beurteilen. Seit dem 13. Juli 2013 trat aber das "Gesetz zur Stärkung
des leiblichen Vaters" in Kraft. Demnach kann ein vermutlich biologischer Vater gegen den Willen der Mutter und ohne das eine Bindung zum Kind
besteht, ein Umgangsverfahren eröffnen.
vgl. auch den Nachbarthread:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-29369-start-msg341532.html#msg341532
@mux:
Hast ja Recht ... habe ich in dem Nachbarthread auch gerade eingeräumt.
Gruß
United
Moin Sportlerherz,
Keine Chance will ich nicht sagen ... aber so gut wie keine Chance,
Bei der Vaterschaftsanfechtung stehen aber die Chancen sehr wohl bei null, denn in §1600 BGB (4) wird eine sozial-familiäre Beziehung bei Verheirateten vermutet. Evtl. müsste Sportlerherz darauf hoffen, dass sie sich irgendwann scheiden lassen oder der rechtliche Vater von sich aus die Vaterschaft anfechtet.
Ich kenne keinen Fall, wo ein leiblicher Vater erfolgreich gegen den Willen der verheirateten Eltern die Vaterschaft angefochten hat.
@united: Wie die Chancen stehen, vermag ich mangels eigener Erfahrung hier nicht beurteilen. Seit dem 13. Juli 2013 trat aber das "Gesetz zur Stärkung
des leiblichen Vaters" in Kraft. Demnach kann ein vermutlich biologischer Vater gegen den Willen der Mutter und ohne das eine Bindung zum Kind
besteht, ein Umgangsverfahren eröffnen.
Setzt aber immer noch voraus, das das Umgangsrecht des leiblichen Vaters dem Kindeswohl dient. Zudem muss er deutliches Interesse an dem Kind gezeigt haben. Insofern ist Sportlerherz gut beraten, seine Umgangsklage alsbald auf den Weg zu bringen.
Servus Sportlerherz und willkommen!Dafür müsste doch aber erst die biologische Vaterschaft festgestellt werden, oder? Anderenfalls ergäbe sich m.E. kein Umgangsrecht...oder liege ich falsch?
Nicht nur das, er bräuchte auch eine zustellfähige Adresse. Wenn Madame eine Auskunftsperre beim Einwohnermeldeamt hinterlegt hat, wirds schwierig. Es sei denn, sie wohnt wieder beim Ehemann.
Hallo!
Wenn ich den Ausgangspost richtig interpretiere hat sich die KM noch in der Schwangerschaft getrennt.
Somit hat das Kind seinen leiblichen Vater noch nie gesehen.
Allein schon daraus folgend ist die Einrichtung eines Umganges dem Kindeswohl zum jetzigenzeit nicht förderlich - ich behaupte sogar er wäre schädlich.
Hallo!
Wenn ich den Ausgangspost richtig interpretiere hat sich die KM noch in der Schwangerschaft getrennt.
Somit hat das Kind seinen leiblichen Vater noch nie gesehen.Allein schon daraus folgend ist die Einrichtung eines Umganges dem Kindeswohl zum jetzigenzeit nicht förderlich - ich behaupte sogar er wäre schädlich.
Ja genau so ist es. Die Trennung war in der Schwangerschaft. Danach hat sie jeglichen Kontakt abgebrochen inkl. neue Telefonnummer usw...
Hallo sportlerherz,
alle reden hier davon, ob und wie Du vielleicht Umgang bekommst, die Vaterschaft anerkennen lassen kannst. Auf das Grundproblem geht jedoch keiner ein. Bevor Du auch nur irgendwas in der Richtung machen könntest, musstest Du deine Ex-Freundin erst einmal finden.
Du schriebst, dass ihr Ex-Mann von dir weiß. Hat sie das gesagt? Es sollte doch möglich sein, ihren Aufenthaltsort herauszufinden. Einen Namen hast Du ja, sofern der stimmt. Ich mein, wer lässt sich heute schon den Ausweis zeigen, nur um zu schauen, ist die Person auch die, für die sie sich ausgibt. Dann ist sie abgehauen, als sie wusste, sie ist schwanger. Möglicherweise ist sie zu ihrem Mann zurück und hat ihn nur "verlassen", um irgendwie schwanger zu werden. Weiß man ja nicht. Frauen ticken manchmal komisch.
Ich habs erlebt. Meine damalige Freundin war von mir schwanger, hatte sich in einer Laune getrennt, ich hatte inzwischen wieder was neues am Start, die schwangere wollte mich wieder zurück und die Neue mich nicht verlieren, also gab die Neue an (nach zwei Wochen Beziehung), von mir schwanger zu sein. Ich hab da auch nicht schlecht geschaut, als ich den Mist hörte. Natürlich hab ich meiner schwangeren Ex noch eine Chance gegeben. Da denkt man auch, Sachen gibts. Auf sowas kommt kein vernünftiger Mensch.
Wie findest Du jetzt deine Ex? Jugendamt gibt dir keine Auskunft, Anwalt kanns auch nicht, also bleibt übrig, dass Du zum Einwohnermeldeamt gehst und die Karten auf den Tisch legst. Eventuelle gemeinsame Bekannte wirst Du ja schon gefragt haben, nehm ich an. Und die Polizei hilft dir auch nicht weiter, da die eine Adresse zwar ermitteln können, aber sie nicht an dich rausgeben dürfen.
Gruß
Jarod
Das Einwohnermeldeamt darf sicherlich auch keine Adressinformation 'rausgeben. Und letztendlich kann die KM überall sein, du vermutest ja nur, dass sie bei ihrem Ex ist. Dementsprechend kann es sein, dass gar keine "sozial-familiäre Beziehung" zu irgendeinen rechtlichen Vater besteht. Hast du auch keine Adressen von Eltern, Angehörigen etc.? Namen vom Ex?
Allein schon daraus folgend ist die Einrichtung eines Umganges dem Kindeswohl zum jetzigenzeit nicht förderlich - ich behaupte sogar er wäre schädlich.
Das würde ich nicht so einfach behaupten, es kommt ja u.a. an, wie alt das Kind ist.
Das Einwohnermeldeamt darf sicherlich auch keine Adressinformation 'rausgeben.
Mir ist bewusst, dass sie das eigentlich nicht dürfen. Deswegen schrieb ich ja auch, er solle die Karten auf den Tisch legen. Mir ging es mal ähnlich und ich bekam die Adresse, wenn auch nur indirekt.
Dementsprechend kann es sein, dass gar keine "sozial-familiäre Beziehung" zu irgendeinen rechtlichen Vater besteht. Hast du auch keine Adressen von Eltern, Angehörigen etc.? Namen vom Ex?
Für eine sozial-familiäre Beziehung müssen sie nicht zwangsläufig zusammen wohnen.
Das ist richtig, aber da Sportlerherz Null Informationen hat kann es auch sein, dass sie alleine lebt ohne Ex oder Next.
Ich kann das Thema intellektuell nicht nachvollziehen, so sehr ich mich auch anstrenge.
Wie kann man sich so in ein Kind reinsteigern, das man nicht mal kennt und von dem man nicht mal mit Sicherheit weiß, ob es von einem ist. Oder wo es sich überhaupt befindet.