Frau ist gleicher a...
 
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Frau ist gleicher als Mann und zahlt nicht!

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich habe auch noch nie verstanden, warum Unterhaltsforderungen von Leuten höher bewertet werden, als Andere.

Weil UH-Forderungen unmittelbare Lebenskosten darstellen, Forderungen anderer Gläubiger i.d.R. haben auch "Profit" darin enthalten. Oder wozu sind z.B. Zinsen weit oberhalb des Bundesbankzinssatzes die Regel bei Kreditaufnahme, warum schlägt der Einzelhandel gerne mal 75% oben drauf? Alles tatsächliche Kosten? Wie funktioniert dann z.B. der eigentlich nicht mehr existierende WSS oder SSV rentabel? Warum fahren Firmenchefs i.d.R. Wagen der gehobenen Preisklasse, die für die eigentliche Wahrnehmung ihres Zweckes keinerlei Sinn erfüllen - außer Prestige? Sicher gibt es Beispiele, wo genau diese Schuldverpflichtungen die reine Existenzsicherung des entsprechenden Unternehmens darstellen. Nur - wer hinterfragt (und wieder) i.d.R. vorherige Bilanzen und heutzutage entsprechende Geschäftsführung? Das wird dann als gegeben hingenommen, vorherige - ich sage mal - Zweckentfremdung wird nicht nur nicht hinterfragt, sondern als Non Plus Ultra der Selbstbedienung interpretiert. Eine Gewinnmarge unter 15% wird als tödlich angesehen - das ist doch die Regel. Aber das schweift langsam wirklich vom Thema ab. Sorry.

Gruß oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2014 00:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wo hast du das denn her?
Aber ich denke auch, das führt zu weit ab.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2014 00:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich schaue einfach in die Presse (z.B. Wirtschaftsnachrichten, Börsen-Meldungen), höre anderen (betroffenen) Leuten zu (quasi Insidern) , und habe die Akkumulation der Wirtschaft mal irgendwann vermittelt bekommen (BWL). Alles Dinge, welche ich zum Allgemeinverständnis zähle, wenn man mitdenken = begreifen möchte.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2014 00:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ne, ich meine nicht deine Annahmen über Gewinnmargen, sondern den Bezug zur Titulierung von Unterhalt.
Ich habe noch nie gehört, dass jemand den Titulierungszwang oder die gesenkten Pfändungsgrenzen des §850d damit begründet hätte.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 27.02.2014 01:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ok. Wenn ich auch nur die leiseste Wahlmöglichkeit habe zu wählen, meinen knurrenden Magen mit was essbaren zu befriedigen und dafür nicht die dazu aufwendigen Mittel einem fremdem Menschen wegen Schulden zu reichen - was würde ich wohl tun? Das - in Bezug auf von mir zu verantwortende schwache Mitglieder dieser Gesellschaft, wie sie Kinder darstellen - vermute ich (da ich es nicht wissen kann) hinter dem §850d.

Und die "direkte Existenzsicherung" von Kindern hat für mich freilich einen höheren Stellenwert als die Tilgung von Schulden, welche i.d.R. nicht in erster Linie der Existenzsicherung anderer Kinder zugute kommt. Nenne es Moral, Verantwortungsgefühl, etc. Wenn eine Gesellschaft unbedingt die Sicherung der Existenz ihrer schwächsten Mitglieder über das der anderen Mitglieder stellt, so hat das was. Generelle Gleichheit aller Mitglieder der Gesellschaft zählt da nicht, es zählt m.E. der Blick in/auf die gemeinsame Zukunft.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 27.02.2014 01:37
(@entsorgtervater2009)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Abend,

ich finde es traurig, wenn die Gründe für einen Sorgerechtsentzug (hier: körperliche Misshandlung der eigenen Kinder) nun in den Vordergrund gerückt werden, damit argumentiert wird, dass die “Messlatte“ für einen Sorgerechtsentzug in Deutschland relativ hoch gelegt ist, und im gleichen Zusammenhang auf der Gleichgültigkeit und Zahlungsunwilligkeit der KM herumgeritten wird. Hier soll eine KM, die angeblich kein Interesse an ihren Kindern hat, an den Pranger gestellt und als säumige Unterhaltsschuldnerin kriminalisiert werden, während der KV (“GmbH-Geschäftsführer“) auf hohem Niveau herumjammert, eigentlich nur SEINE Rechte einfordert und *ironieschalteran* alles so gemein findet, weil diese bösen Scharzkittel nicht nach seinen Vorstellungen (Anspruchdenken) beschließen *ironieschalteraus*. Zum Glück gibt es gewiefte Rechtsbeistände, die alles unter die Lupe nehmen, selbst eine augenscheinlich korrekte Bilanz. 

@ Mux
Wenn Du wirklich daran glaubst, dass eine massive Kindeswohlgefährdung vorliegen muss, um ein Sorgerecht zu entziehen, dann träume weiter diesen Traum.

Körperliche Misshandlungen von beiden oder einzelnen Elternteilen sind nur zu einem sehr geringen Anteil Grund, weshalb ein Sorgerecht beendet wird. In weit über dreiviertel der von Familiengerichten entschiedenen Sorgerechtsstreitigkeiten ist fehlende Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit Grund gewesen, weshalb das Sorgerecht dem einen Elternteil entzogen und dann als alleiniges Sorgerecht des anderen Elternteils weitergeführt wurde. Größtenteils waren es KV, denen das Sorgerecht entzogen wurde, aber es betraf auch nicht wenige KM. Für diese einschneidende Maßnahme, immerhin ein Eingriff in ein garantiertes Grundrecht (Art. 6 II GG), wird vielfach die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs herangezogen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03 = BerfGK 2, 185 = FamRZ 2004, 354; BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - XII ZB 158/05 = FamRZ 2008, 592).

Die Nichtkommunikation zwischen den Ex-Partnern stellt wohl kaum eine massive Kindeswohlgefährdung dar, sondern ist eher eine gängige Verfahrenspraxis, um die finanziellen Vorteile, die das alleinige Sorgerecht mit sich bringt, bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Kindes zu sichern, EGAL, ob der betreuende Elternteil die KM oder der KV ist. DAS ist nun mal so!! In den wenigsten Fällen wird das physische und psychische Wohlergehen der gemeinsamen Kinder - so wie Martin argumentiert - in den Vordergrund gerückt und die “Wohlverhaltensklausel“ beachtet, besonders wenn die finanzielle Verpflichtung des KU-Zahlers ausbleibt. 

Psychische Misshandlungen, d.h. Langzeitschäden, die durch die bewusste Ausgrenzung des anderen Elternteils, infolge der Instrumentalisierung des betreuenden Elternteils, bei den betroffenen Kindern eintreten, wurden von den Familiengerichten, insbesondere in den strukturkonservativen OLG-Bezirken, bislang wenig bis gar nicht beachtet, da es üblich war, das Kontinuitätsprinzip als Rechtfertigungsgrund für den Sorgerechtsentzug heranzuziehen. Glücklicherweise findet nunmehr ein Umdenken statt. Auch in den strukturkonservativen OLG-Bezirken kommt es immer öfter (zuletzt das OLG München) zu einer “Sternstunde der Jurisprudenz“. Gerade junge FamilienrichterInnen “auf Probe“ stellen sich den tradierten Ansichten ihrer älteren KollegInnen mutig entgegen und beschließen nach objektiver Beurteilung der Sachlage, und nicht nach althergebrachten Grundsätzen.

Die PAS-Problematik rechtfertigt eher einen Sorgerechtsentzug als die Nichtkommunikation zwischen den Ex-Partnern. Jeder/ jede, der/ die daran mitwirkt, die Meinung und Willensbildung eines Kindes/ Jugendlichen zu manipulieren, d.h. durch aktives Handeln bzw. durch Unterlassen derartige Bestrebungen fördert, macht sich zum MittäterIn einer fortgesetzten Kindeswohlgefährdung!! Nicht zu vergessen: PAS-geschädigte Kinder und Jugendliche belasten in erheblichem Maße die Sozialkassen.

Die Messlatte für einen Sorgerechtsentzug sollte eigentlich hoch liegen, und sich nach den festgelegten Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.04.2009 und 17.06.2009 - 1 BvR 467/09) richten. Die Realität spricht eine andere Sprache.

Ich weise gerne noch mal auf die NDR-Dokumentation von Uta König und Gesa Berg “Das Kind kriegst du nicht - Eltern im Scheidungskampf“ hin. Der Fall der dortigen, “entsorgten“ Mutter, die ich persönlich kenne, zeigt, dass andere, viel profanere Beweggründe ausschlaggebend war, ihr das Sorgerecht zu entziehen. Der KV sitzt im Vorstand eines privaten Trägers einer Hamburgischen Erziehungsberatung, hat Macht und Einfluss … auch auf FamilienrichterInnen, die in seinem Sinne beschlossen haben. loewenmama liegt schon richtig mit ihren Ansichten, dass andere, niedere Beweggründe vielfach im Vordergrund stehen, um “entsorgt“ zu werden.

Lieber Mux, schau’ Dir die Dokumentation einfach mal an, damit Du die Realität siehst, Deine Augen öffnest und dann mitreden kannst.
   
NDR-Dokumentation von Uta König und Gesa Berg “Das Kind kriegst du nicht - Eltern im Scheidungskampf“ (ursprüngliche 45 Minuten Version, Erstausstrahlung in der ARD am 15.10.2012, um 23.40 Uhr, Wiederholungen auf WDR 3 im März 2013 und 3sat im Juli 2013)
www.youtube.com/watch?v=JzvehbTGAuo

die Reportage: “Das Kind gehört mir! Eltern im Scheidungskrieg“ (gekürzte 30 Minuten Version von “Das Kind kriegst du nicht - Eltern im Scheidungskampf“, ausgestrahlt in allen Dritten Programmen der ARD)
www.youtube.com/watch?v=aMAZXfJAKes

Verfahren, die nach § 1666 BGB betrieben werden, haben die behördliche Inobhutnahme des Kindes durch das JA zum Ziel, und nicht eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil. Vielfach ist das alleinige Sorgerecht zu Beginn des Verfahrens bereits der IST-Zustand. Antragsteller sind die JA, und nicht ein Elternteil, der ein solches Geschütz auffährt. KM und KV waren miteinander verheiratet. Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den KV wird nach § 1671 BGB erfolgt sein, und nicht nach § 1666 BGB!!

Zum Schluss: Hört endlich auf von “schwedischen Gardinen“ zu philosophieren. Ein Beschuldigter bzw. eine Beschuldigte, der/ die aufgrund einer Verletzung der UH-Pflicht (§ 170 StGB) rechtskräftig verurteilt wird, kommt mit einer Freiheitsstrafe AUF BEWÄHRUNG (!) davon. Eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe OHNE Bewährung steht dem stetigen Fluss von KU-Zahlungen an den Unterhaltsberechtigten entgegen. Der Strafanspruch des Staates tritt hier zurück!! Ein Haftbefehl wird erst ausgestellt, wenn der/ die Verurteilte gegen die angeordneten Bewährungsauflagen mehrmals verstößt, d.h. die Bewährung letztlich widerrufen wird oder wenn zu befürchten ist, dass der/ die UnterhaltsschuldnerIn sich dauerhaft durch Flucht ins Ausland (außerhalb der EU) der UH-Pflicht entziehen will. ALLE anderen Argumentationen sind Schwachsinn und widersprechen der juristischen Praxis.

Bemerkenswert finde ich, dass erst die zweite Strafanzeige gegen die KM zum Strafbefehl führte, weil die erste Strafanzeige angeblich aufgrund Untätigkeit der StA im Sande verlief (Post v. Dez. 2013). Verletzung der UH-Pflicht ist ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt!! Es besteht ein Strafverfolgungszwang - Legalitätsprinzip nach § 163 StPO!! Ich denke mir mein Teil … über den “armen“ KV

@ Beppo und oldie
Klasse Diskussion … macht weiter so!! Schade, dass ich mit meinem Posting dazwischen gehe.

Einen schönen Abend Euch allen und gute Nacht

EntsorgterVater2009


Nimm' das Leben nicht so ernst, du kommst da ja doch nicht lebend raus 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2014 01:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Naja, stellen wir uns vor, ich bin selbständiger Handwerker - und irgendwelche Schlauberger bezahlen ihre Rechnungen nicht. Stellen wir uns die folgenden Fragen:

- kann ich deshalb die Gehälter meiner Mitarbeiter ganz oder teilweise einbehalten?
- kriege ich vom Besitzer meiner Geschäftsräume einen Mieterlass?
- kann ich die Bezahlung meiner Material-Rechnungen verweigern?
- darf ich meine Firmenfahrzeuge an der Tanke gratis auftanken?

Die Antwort heisst in allen Fällen schlicht "Nein". Nicht bezahlte Rechnungen gehen also unmittelbar von meinen eigenen Einkünften als Unternehmer ab - und werfen deshalb auch die Frage auf: "Wovon lebt am Ende meine eigene Familie?"

Warum genau sollen irgendwelche Schlauberger einfach entscheiden dürfen, meine Firma und die darin arbeitenden Menschen  in Gefahr bringen zu dürfen, weil sie ihre Finanzen nicht im Griff haben - oder weil sie finden, ich hätte sowieso ein zu dickes Auto und es würde ja keinen Falschen treffen?

Für manche Leute ist Rechnungen bezahlen auch einfach "uncool" geworden. In Internet-Foren kursieren längst Tipps wie "denk Dir bei Handwerkerrechnungen einen Mangel aus und bezahle nicht. Kurz nach dem Mahnbescheid bietest Du die Hälfte an. Wenn der Handwerker nicht drauf eingeht, bietet Dein Anwalt im Gerichtsverfahren ebenfalls einen Vergleich über die Hälfte an - oder ein aufwendiges, teures und langwieriges Mängelgutachten. Die meisten unterschreiben den Vergleich."

Ich kloppe mich gerade mit einem Mieter, bei dem ich nett genug war, ihm wegen seiner laufenden Trennung Mietschulden zu stunden statt ihn rauszuschmeissen. Irgendwann waren 6.000 EUR offen. Das AG-Verfahren hat er verloren; im OLG-Verfahren bot er dann 2.000 an; sonst würde er in die Privat-Inso gehen, und dann bekäme ich gar nichts. Ich habe mit dem Kopf geschüttelt: Selbst wenn am Ende die ganze Kohle für den Gerichtsvollzieher draufgeht: Er wird ihn oft sehen.

Und wenn solche Leute für Kinder unterhaltspflichtig sind: Was geht es mich an und warum soll ich es co-finanzieren? Weil irgendwer befindet, dass Kindesunterhalt wichtiger sei als alles andere? Wenn wir Klassenkampf und Wildwest-Verhältnisse haben wollen, in denen jeder nach seinen persönlichen Befindlichkeiten entscheidet, stelle ich mir gerne einen Arge-Mitarbeiter vor, der für ALG-Empfänger entscheidet "Für Arbeitslose genügt zur Ernährung pro Tag auch eine Packung Toast plus eine Dose Margarine. Trinkbares gibt's aus dem Wasserhahn, und mehr als 10 Grad Raumtemperatur braucht auch niemand."

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2014 03:04
 Mux
(@mux)
Registriert

@Entsorgter Vater,

@ Mux
Wenn Du wirklich daran glaubst, dass eine massive Kindeswohlgefährdung vorliegen muss, um ein Sorgerecht zu entziehen, dann träume weiter diesen Traum.

Körperliche Misshandlungen von beiden oder einzelnen Elternteilen sind nur zu einem sehr geringen Anteil Grund, weshalb ein Sorgerecht beendet wird.

Bitte genauer lesen: Die Gleichsetzung von Kindeswohlgefährdung und körperlicher Misshandlung erfolgte durch Dich - ich hatte von Kindeswohlgefährdung geschrieben - und ist falsch.
Für eine Feststellung der Kindeswohlgefährdung kommen weitaus mehrere Merkmale in Betracht.  

Was Deine weitschweifenden Ausführungen über den Sorgerechtsentzug in diesem Zusammenhang sollen, ist wahrscheinlich nur Dir klar; mir musst Du hier jedenfalls nicht erklären, dass man (i.d.R. nur als Vater) schneller das Sorgerecht verlieren kann, als dass man "Pups" sagen. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass

1. hier moralische Verurteilungen nicht angebracht sind, da nicht alle Tatsachen des Falles bekannt sind und
2. aufgrund von 1. vermutet, dass schon einiges vorgefallen sein muss, dass der Mutter! (bitte lesen: nicht dem Vater) das Sorgerecht entzogen wurde bzw. auf den TO übertragen wurde.
3. Ob dieses direkt übertragen wurde oder zunächst entzogen und dann auf den Vater übertragen wurde, ist nicht bekannt, aber auch egal.

Langjährige Forenerfahrung sowie eigene Erfahrungen zeigen, dass es eben nicht egal ist, ob es sich um eine Sorgerechtsübertragung von der KM auf den KV oder umgekehrt handelt oder ob das Sorgerecht der KM oder dem KV entzogen werden soll.

Die Realität in Zahlen:

"Übertragung der alleinigen Sorge auf die Mutter bleibt der Regelfall Nur in 6 % der Verfahren, in denen das Familiengericht bereits bei der Scheidung über die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder
entschieden hat, wurde dem Vater die alleinige Sorge zugesprochen. Der Mutter wurde die alleinige Sorge in zwei Dritteln der Fälle übertragen. Offensichtlich ist in Deutschland ein Familienmodell, in dem die Mutter alleine für die Kinder zuständig ist, immer noch weit verbreitet." (Quelle: Statistisches Bundesamt 2011 http://www.rechtsanwalt-richter.com/anwalt-muenchen/wp-content/up-loads/2011/10/BroschuereJustizBlick2011.pdf )

Die "Dokumentationen" im Fernsehen über Umgang / Sorgerecht / Entführung, meist von engagierten aufrechten vaterfreundlichen Regisseurinnen, tue ich mir nicht mehr an. Wer daraus sein Wissen bezieht, kann natürlich mit Recht anderen vorwerfen, er träume. Wer hier einen Ironie on / off Schalter vermisst, hat Recht.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2014 12:17
 Ola
(@ola)
Schon was gesagt Registriert

.....also Leute, ich habe mir nun alle Beiträge hier durchgelesen und finde es recht interessant und bin teilweise über die Denkensweise mancher etwas irritiert und erstaunt ...

Es geht einfach schlicht weg, um das Wohlergehen der Kinder!!
Kinder sind nun mal teuer und man möchte ihnen als Vater oder Mutter den besten Weg für die Zukunft ebnen und so gut wie es geht, ihre Träume erfüllen, denn Kinder sind unsere Zukunft. Das vergessen hier wohl einige!

Es ist im Prinzip egal, ob die Kinder beim Vater oder Mutter leben. Der Elternteil der sie nicht hat, sollte genauso für die Kinder aufkommen und seinen Anteil für das Wohlergehen der Kinder beisteuern.
Oft ist es doch so, dass die meisten sich davor drücken ihren Unterhalt zu zahlen. Und es ist nun mal tätsächlich so, dass in unserem Rechtsystem die Frauen damit besser durchkommen.
Warum sollte es also nicht auch das Recht eines Mannes sein, diesen Anspruch wehement geltend zu machen? Machen doch Frauen genauso!

Alle schreiben hier von, man sollte selbst schauen wie man rum kommt, man sollte nicht gegen die Ex angehen und zufrieden sein, mit dem was man hat, blablabla....
Das ist in meinen Augen doch nur Mist!

Obwohl ich Unterhalt von meinem Expartner bekomme, Teilzeit arbeite (mein jüngster ist 11 Jahre und braucht noch meine Unterstützung) und noch auf 400 Euro-Basis arbeite, muss ich zu meinen Kindern sagen "tut mir leid, einen Urlaub können wir uns nicht leisten, sorry ich kann dir keinen Führerschein bezahlen, sorry ein Auto bekommst du auch nicht von mir, sorry du kannst nicht studieren gehen, weil ich mir das nicht leisten kann, sorry diesen Monat gibt es kein Taschengeld, etc.
Ich habe es satt, mir anzuhören, dass es dafür Unterstützung gibt und man nur zu den Ämtern muss, und nur Anträge und Formulare auszufüllen hat!
Ich bin kein Mensch der betteln geht!
Meine Kinder sind alt genug und nicht doof, um das nicht mitzubekommen und es ist ihnen peinlich, wenn die Mama zur Schule oder sonst wo hin muss, um Anträge zu stellen, damit sie ins Landschulheim gehen können oder ähnliches.
Da mein Ex und ich noch Altlasten aus unsere Ehe abtragen müssen, kann mein Ex es sich eben auch nicht leisten, mehr als den Unterhalten zu bezahlen und ich bin darüber froh, dass er es das wenigstens kann.

Man sollte auch dem Expartner noch Luft zum Leben lassen (Fall Papa2013: soviel zu der Aussage, dass die KM vlt. deshalb keinen Unterhalt bezahlt, damit er das Geld mit der neuen Partnerin nicht ausgeben kann..das ist die  Rache dafür, seinen Kindern kein Unterhalt zu bezahlen und ihnen nichts mehr im Leben zu gönnen,  Hallooooo???!!!)
Umgekehrt sehe ich es allerdings genauso. Man sollte den unterhaltspflichtigen Partner auch nicht schröpfen und ihm einen Neuanfang nicht schwer machen.

....grundsätzlich sollte man mal darüber nachdenken, dass Kinder auch Fürsorge brauchen, das man sich um sie kümmern sollte und Zeit mit ihnen verbringen sollte, egal wie alt sie sind.
Was ja wohl bei Papa2013 nicht geht, weil er ja Vollzeit (womöglich auch am WE) arbeiten muss, damit er seinen Kinder überhaupt was bieten kann.

Und auch verstehe ich nicht, in welcher Welt manche leben! Es ist nicht mehr wie in den 60er/70er, als alles noch so einfach händelbar war. Seht euch doch nur unser Schulsystem und unsere Gesellschaft an! Der Druck, der auf den Kinder lastet, ist heute enorm!

Also wie schwer ist es dann für jemanden, der gar keinen Unterhalt bekommt?
Deshalb verstehe ich es voll und ganz, dass Papa2013 auf Unterhalt klagt.
Und das die Tochter dem Verfahren beigetreten ist, ist auch in Ordnung.
Warum sollte sie nicht den Anspruch stellen, von ihrer Mutter Geld zu bekommen? Die Mutter kann sich ja alles leisten, wie Urlaub, Tennis spielen, etc. und noch dazu die Gläubiger bedienen. Das bekommt die Tochter auch direkt von der Mutter mit.
Und sie möchte schließlich ebenfalls etwas aus ihrem Leben machen und in diesem Fall studieren gehen... und ich denke mal, sie weiß genau was sie tut, nämlich deshalb, weil sie sicherlich genau das so oft von ihrem Vater zu  hören bekommen hat wie "sorry diesen Monat kein Taschengeld, das kann ich dir nicht kaufen, da kannst du nicht mit, etc.
Und auch, weil sie mitbekommen hat, dass das alles durch die Trennung passiert ist und ihr Vater eben keinen Unterhalt von der KM bekommt! Kinder sind doch nicht woe bereits gesagt nicht doof! Sie bekommen immer irgendwas mit und stellen Fragen!

Und ob jetzt Strafanzeige gegen die Mutter oder nicht, sei dahingestellt.
Aber im Ernst, wer sich so verhält, verdient auch mal einen Denkzettel!
Ich finde im Gegenzug auch  Mütter total schrecklich, die ihren Kindern den Vater vorenthalten aus Rache aber trotzdem schön abkassieren wollen! (natürlich mit Ausnahmen, wie bei Mißhandlungen etc.)

Und zu dem Thema Gläubiger bedienen:
Natürlich haben Gläubiger auch einen Anspruch auf ihr Geld. Allerdings sind die meisten Gläubiger der unterhaltspflichtigen Elternteile meistens Banken oder Großunternehmen wie Mobilfunkanbieter, Leasingbanken, Bausparkassen, etc. 
Wen juckt es schon, ob die ihr Geld gleich bekommen oder nicht!!! Auf jeden Fall ist das kein Grund, diese vor seinen eigenen Kindern zu bedienen. So sehe ich das!!


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2014 15:08
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ola, willkommen im Forum.

sorry du kannst nicht studieren gehen, weil ich mir das nicht leisten kann, sorry diesen Monat gibt es kein Taschengeld, etc.
Ich habe es satt, mir anzuhören, dass es dafür Unterstützung gibt und man nur zu den Ämtern muss, und nur Anträge und Formulare auszufüllen hat!
Ich bin kein Mensch der betteln geht!

Meine Schwester, mein Schwager, meine Schwägerin, mein geschiedener Mann und ich haben alle mit BaföG studiert. Unsere Kinder - soweit sie alt und begabt genug für ein Studium sind - werden dasselbe tun. Das hat absolut nichts mit betteln zu tun.

Ob es Taschengeld gibt oder nicht, ist keine Frage der spontanen Befindlichkeit, sondern einer angemessenen Finanzplanung.

Bei uns geht es weiß Gott nicht üppig zu. Dennoch gibt es ein paar Dinge, daran spare ich nicht. Das regelmäßige (wenn auch zugegebenermaßen vergleichsweise dürftige) Taschengeld meiner Kinder gehört dazu. Ebenso wie Miete und Rechnungen.

Allerdings sind die meisten Gläubiger der unterhaltspflichtigen Elternteile meistens Banken oder Großunternehmen wie Mobilfunkanbieter, Leasingbanken, Bausparkassen, etc. 
Wen juckt es schon, ob die ihr Geld gleich bekommen oder nicht!!!

Ich habe selten so einen Unfug gelesen.
Wenn ich mir ein geleastes Auto oder einen teuren Mobilfunkvertrag nicht leisten kann, dann schließe ich solche Verträge nicht ab. Wenn die Miete zu teuer ist, muss ich umziehen und/oder Wohngeld beantragen. Auch das ist kein betteln.
Meine Rechnungen pünktlich zu bezahlen, gehört ebenso zu meinem Wertesystem und meinen Erziehungszielen wie Verlässlichkeit in anderen Angelegenheiten. "Mobilfunkanbieter, Leasingbanken, Bausparkassen, etc."  sind als Arbeitgeber und Aktiengesellschaften ebenso verantwortlich für das verlässliche Einkommen von Arbeitnehmern und Anteilseignern, wie ich als Mutter für das verlässliche Taschengeld meiner Kinder verantwortlich bin. Verträge einzugehen, die ich mir vorhersehbar nicht leisten kann, finde ich (auch als Vorbild für die Kinder, die mit mir in einem Haushalt leben) unverantwortlich.

Obwohl ich Unterhalt von meinem Expartner bekomme, Teilzeit arbeite (mein jüngster ist 11 Jahre und braucht noch meine Unterstützung) und noch auf 400 Euro-Basis arbeite, muss ich zu meinen Kindern sagen "tut mir leid, einen Urlaub können wir uns nicht leisten,

Obwohl ich Vollzeit arbeite und für mich keinen Unterhalt von meinem geschiedenen Mann bekomme, fahre ich in den Ferien mit den Kindern eine Woche zum Zelten oder in die Jugendherberge. Selbstverständlich verlange ich von beiden Vätern den kompletten Unterhalt. Und ebenso selbstverständlich dürfen die Kinder studieren, falls sie das Zeug dazu haben.

so gut wie es geht, ihre Träume erfüllen

Für die Träume meiner Kinder fühle ich mich nicht zuständig - solange es keine Alpträume sind, und die Kinder nachts Trost brauchen.
Für eine angemessene (Aus-)Bildung fühle ich mich sehr verantwortlich und nehme dafür auch den jeweiligen Vater energisch in die Pflicht. Dann klappt es später hoffentlich auch mit der Erfüllung der kindlichen Wunschträume. 

LG  🙂 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2014 15:50




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Und zu dem Thema Gläubiger bedienen:
Natürlich haben Gläubiger auch einen Anspruch auf ihr Geld. Allerdings sind die meisten Gläubiger der unterhaltspflichtigen Elternteile meistens Banken oder Großunternehmen wie Mobilfunkanbieter, Leasingbanken, Bausparkassen, etc. 
Wen juckt es schon, ob die ihr Geld gleich bekommen oder nicht!!! Auf jeden Fall ist das kein Grund, diese vor seinen eigenen Kindern zu bedienen. So sehe ich das!!

mit derselben Begründung wird auch immer wieder gerne Bankraub oder Versicherungsbetrug gerechtfertigt: "Es trifft ja keine Armen, die haben's ja. Und ihre Kunden abzocken tun sie auch." Das ist in dieser Pauschalität etwa so zutreffend wie "alle Hartzer sind stinkfaul".

Ich bin in den vergangenen Jahren dreimal auf Mieter reingefallen, die sich - in einem Fall sogar mit gefälschten Einkommensbelegen - mein Vertrauen erschlichen haben und kurz nach dem Einzug im Vertrauen auf ein hypersoziales Mietrecht einfach ihre Zahlungen einstellten und mir eine Nase drehten. Hätte ich nicht noch ein paar Reserven gehabt, um die Zeit bis zur erfolgreichen Räumungsklage zu überbrücken und die Renovierung zu bezahlen, hätte das meine Immobilien-Altersversorgung durchaus in Gefahr bringen können, denn ich muss zu jedem Monatsersten meine Bank bedienen; egal, ob meine Mieter zahlen oder nicht; ansonsten macht die Bank MIR die Hütte dicht.

Deswegen ist es mir mittlerweile scheissegal, ob ein säumiger Mieter seinen Unterhaltsverpflichtungen noch nachkommen kann, ob seine Kinder Taschengeld bekommen oder ins Landschulheim fahren können, wenn ich ihn auf Zahlung in Anspruch nehme und ggf. auch pfänden lasse. Ich bin nicht das Sozialamt und sehe mich nicht in der Pflicht, solchen Luschen ihre verkorkste Finanz- und Lebensplanung zu sponsern. Und ich kann jede Bank und jeden Handy-Provider verstehen, die dasselbe tun.

Und nochmals zur Erinnerung: Im vorliegenden Fall ist die Privat-Inso sechs und die Unterhaltspflicht erst drei Jahre alt. Da hat man als Schuldner gar keinen Einfluss darauf, welche Forderungen vorrangig bedient werden; das entscheidet der Insolvenzverwalter.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2014 16:47
 Ola
(@ola)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an Alle,

...ich beziehe das mit den Gläubigern auf die Schulden die während der Ehe entstanden sind...bevor man die Gläubiger (Banken) nach einer Insolvenz zufrieden stellt, würde ich immer zuerst meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, weil mir meine Kinder wichtig wären und ich sie liebe!

Allerdings sollte man natürlich trotzdem versuchen seine Schulden zu begleichen. Das mache ich ja ebenfalls und mein Ex auch. Dann muss man halt den Gürtel enger schnallen.
Genau das ist es, was beide Elternteile bei einer Trennung berücksichtigen sollten. Zusammen schauen, dass es den Kindern gut geht und alles andere nach hinten stellen. So ist es bei uns. Das Wohlergehen unserer Kinder ist für uns oberste Priorität, egal was zwischen uns vorgefallen ist.

Außerdem beziehe ich mich wirklich auf Gläubiger wie Banken etc. Denn ich beschäftige mich seit Jahren mit unserem System und weiß genau wie es funktioniert. Von wem leben denn die Banken und die ganzen Aktiengesellschaften? Doch nur von uns! Gebe es uns nicht, würde das ganze System nicht funktionieren. Also macht euch keine Sorgen um die Banken. Die sind gut abgesichert.
Das soll allerdings kein Freibrief sein, um sich weiterhin zu verschulden und sich auf Kosten von anderen ein schönes Leben zu machen.

@ Biggi: ich versuche immer alles was ich zu zahlen habe, hinzubekommen. Trotzdem reicht es nicht, eben weil ich meine Altlasten abtragen muss. Ich sehe das genauso, dass man als Vorbild voran gehen sollte. Es ist schwer als Alleinerziehende alles unter einen Hut zu bekommen und die Kinder glücklich zu machen und wie gesagt, in der heutigen Gesellschaft und mit den ganzen Ansprüchen die gestellt werden, ist es nicht einfach... 

@Martin: damit meine ich natürlich nicht "Privatpersonen" die auf ihren Mietkosten sitzen bleiben müssen. Das finde ich natürlich ebenfalls nicht gut. Trotzdem sollte es die moralische Pflicht des Unterhaltspflichtigen sein, beides schaukeln zu können. 

Das Bafög ist dafür da, finanziell schwache Familien zu unterstützen und wird von der Allgemeinheit getragen (Staatsdarlehen). Wir alle sind der Staat und das System. Schließlich zahlen wir ja auch Steuern für jeden Mist!

Und nur weil es Bafög gibt, braucht die unterhaltspflichtige Mutter keinen Unterhalt zu bezahlen? Sie macht sich ein schönes Leben, weil es ja schließlich Bafög gibt?! Na klar! Das ist sowas von unmoralisch seinen Kindern gegenüber...aber naja, das sehen ja einige hier anders!

Bafög ist eine feine Sache, allerdings auch nicht umsonst und ob man später evtl. mehr oder weniger zurückbezahlen muss, ist ja für unsere Kinder später auch ausschlaggebend und natürlich davon abhängig, ob der andere Elternteil seinen Beitrag dazu geleistet hat oder nicht. 
Klar bekommt man dafür die Chance zu studieren und evtl. einen besser bezahlten Job zu bekommen, trotzdem hat man danach über mehrere Jahre ein Darlehen an der Backe.
Bei Frauen stelle ich mir das für die Zukunft nicht einfach vor. Die sollten auf jeden Fall einen super bezahlten Job danach haben, keine Kinder vor Abzahlung des Darlehens bekommen oder dann doch einen reichen Mann heiraten...

Nochmal zum Abschluß:
Es geht mir lediglich darum, dass beide Elternteile die gleichen Pflichten haben, dazu gehört auch die Zahlung von Unterhalt.
Ich bezog mich lediglich auf das Insolvenzverfahren der KM.
Unterhalt hat immer vor Gläubigern vorrang. Hier ist aber der Fall, dass die KM lieber das Geld den Gläubigern gibt als ihren Kindern und das ist für mich unmoralisch ohne Ende.
Man kann auch beides mit einem Kompromiss bedienen, dann wäre jeder zufrieden und die Kinder hätten auch was davon.
Es geht doch darum, den Kindern das Leben zu erleichtern und ihnen die beste Zuwendung zukommen zu lassen. Alle Eltern die ihre Kinder lieben, würden das so sehen. Aber meistens ist die RACHE an EX ja viel wichtiger, als die eigenen Kinder!

LG Ola


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2014 21:01
(@papa2013)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen  🙂
sehr interesssnt wie sich das hier entwickelt  :thumbup:
Jeder hat mit seinen ausgelagerten Gedanken und seiner Meinung etwas recht.
Aber darum geht es gar nicht!
Ich hatte Anfangs meine Geschichte hier eingestellt um zu erfahren was andere in so einer Situation machen.
Nun ja,  es scheint eher daran gelegen zu sein anzuprangern was jemand schreibt oder zu verurteilen, dass ein KV darauf besteht, dass beide Elternteile ihre Pflicht den Kindern gegenüber nachkommen.
Zum Thema Bafög... wann wer warum von wem Bafög bekommt.... im Ernst?
Ein Elternteil hat keine Lust KU zu zahlen versäuft es lieber oder geht shopen...oder befriedigt eine Bank die eh nach 6 Jahren raus ist.
Och dann eben Bafög und alles ist gut. Für mich steht das gar nicht zur Debatte. Meine Tochter zieht in eine WG und bekommt von mir 244 €. Das ist ihr Rechtsanspruch und dafür erwirbt sie einen Titel. Mehr ist es nicht.  und so hat sie nach dem Rechtsspruch auch einen Titel gegen ihre Mutter.  Und ich werde mich sogar mit mehr beteiligen damit sie studieren kann. Bafög oder nicht.
Ach ja....was müsse eine 18 Jährige machen, wenn die Eltern sich weigern KU zu zahlen? Genau sie muss klagen!  Alles von vorne! So tritt sie einem laufenden Verfahren bei und hat einen Titel den sie evtl.  durchsetzen muss.  Wenn beide zahlen nicht aber kann wenn sie muss.  Auch das gibt es,  dass beide Eltern sich drücken,  frei nach dem Motto,  Kind wohnt nicht mehr hier also zahle ich nicht.
In meinem Fall geht es darum, dass die Mutter sich seit 3 Jahren einen scheiß darum schehrt. Und eben lieber die Bank glücklich macht, die im übrigen gegen Kreditausfälle versichert ist.

@Martin um Deinen Vergleich mit Deinen Mietnomaden aufzugreifen.
Das passt wie die Faust aufs Auge!
Dein Mieter zahlt nicht, verwüstet Deine Wohnung.
Du bekommst mit,  dass die Mieter sich sky leisten und mit einem neuen Auto rumfahren und sich viele andere Annehmichkeiten leisten...
nämlich von der Miete die sie Dir nicht zahlen.
oder den Kredit für genau dieses Auto bedienen.
Genau dann gehst Du nicht zum Anwalt und du machst keine Räumungsklage!
Klar! :knockout:

Ach so, das hätte ich fast vergessen.  Unterhaltspflichtverletzung ist ja nur zum Spass im Straftatkatalog.
Und wenn jemand das 3 Jahre lang extrem treibt,  dann bitte nicht anzeigen,  weil. ...?.....? ja warum eigentlich?
Ach ja weil es schlecht für die Kinder ist!?
Das Problem hier ist, dass viele ihre eigenen Fälle reinmischen und andere Konstellationen reininterpretieren.
Ich brings mal auf den Punkt:
- 2 Kinder...eines will seine Mutter gar nicht sehen und eines nur ab und zu.  Wegen physischen und seelischen Traumata
-eine  "Mutter" (Achtung " in Anführungszeichen") zeigt ihren Kindern indirekt den Hintern indem sie bewusst KU Pflicht verletzt.  Und zwar so,  dass die Staatsanwaltschaft einen Straafbefehl erlässt.

Aber trotzdem passiert bis heute Null!
Wie viele Väter hatten odet hätten schon viel früher die Polizei im Haus oder waren/wären schon in Beugehaft?
Und darum geht es!
Oder geht es darum, dass es unmoralisch ist das zur Anzeige zu bringen oder, dass ein Kind seine Mutter oder seinen Vater auf Unterhalt verklagt.
Das arme Kind das sowas machen muss! ! Ups es wurde vergessen,  dass das arme Kind genau von diesem Elternteil jahrelang misshandelt wurde.
Und da kann man ewig darauf rumreiten.
Auch das bringt nichts und tut auch nichts an der Tatsache ab,  dass da immer noch jemand sich nur drückt. ...
Und wenn es morgen immer noch so ist, habe ich trotzdem glückliche Kinder die einen Haufen Mist nicht mehr jeden Tag erleben müssen und wieder lachen können.
Und es ist egal ob da jemand hinter Gitter sitzt oder nicht. ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2014 21:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin P2013,

Dein Zitat mit den Mietnomaden greift nicht wirklich: Die müssen in Deutschland die Bude nach einer verlorenen Räumungsklage eben räumen; damit hat es sich. Wenn ich sie zuvor entmietet habe, muss ich ihren Krempel auch noch auf meine Kosten irgendwo einlagern, und fehlende Mieten oder fällige Renovierungskosten kann man sich in Deutschland üblicherweise in die Haare schmieren: Die armen Schweine haben ja nix. Das einzige, was man nicht darf: Sie in schwarzen Listen notieren oder anderweitig vor ihnen warnen - das wäre ein Verstoss gegen den Datenschutz und gegen ihre Persönlichkeitsrechte. Moralisch finde ich das unter aller Sau. Rechtlich kann ich kaum etwas gegen solche Vögel tun, auch wenn ich mir auch schon gewünscht hätte, so jemand müsste unter der Brücke schlafen, bis er seine Schulden bezahlt hat. De facto hat er das neueste iPhone in der Tasche, wohnt in einer hübschen Wohnung, die die ARGE bezahlt - und dreht mir eine Nase.

Du siehst: gefühlte Ungerechtigkeiten sind keine Spezialität des Familienrechts.

In Deinem Fall - ich kann es nur wiederholen - ist die Privat-Inso aber deutlich älter als die Unterhaltspflicht Deiner Ex. Ob Du es aktuell moralisch angemessener fändest, Deine Ex würde Unterhalt bezahlen als ihre/Eure alten Gläubiger zu bedienen, spielt keine Rolle: An wen sie was bezahlt, kann sie während einer noch laufenden PI gar nicht selbst entscheiden; das tut der Insolvenzverwalter für sie. Oder hat Du ein Gerichtsurteil in der Hand, das diese Reihenfolge ausser Kraft setzt?

Du selbst entscheidest lediglich, ob Du ein Kind in ein Verfahren treibst, an dessen Ende seine Mutter eventuell im Knast sitzt. Bringt Dir oder dem Kind keinen zusätzlichen Euro, aber dem Kind möglicherweise einen Knacks für's Leben. Das mag irgendeinem übersteigerten Gerechtigkeitsempfinden oder der Schublade "ein Mann wäre dafür auch bestraft worden" gut tun; in der Sache bringt es nicht das Geringste: Es macht die Welt nicht besser oder gerechter und Dein Kind nicht reicher. Es gibt Kinder, die mit ihren Eltern keinen Kontakt haben möchten, aber ich habe noch nie davon gehört, dass ein Kind den Wunsch gehabt hätte, einen Elternteil wegen ausbleibendem Unterhalt in den Knast zu bringen. Ein "Mein Vater hat mich damals dazu gezwungen, das zu tun" würde allerdings möglicherweise ein Leben lang nachwirken.

Your choice.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2014 22:33
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Unabhängig von allem Finanziellen: sie ist die leibliche Mutter Deiner Kinder. Das mag für die Dame tatsächlich keine Rolle spielen, für Dich auch nicht mehr, aber für Deine Kinder tut es das in einem ganz dramatischen Ausmaß: niemand, wirklich niemand kann einen leiblichen Elternteil in vollem Maße ersetzen. Und ich sage es nochmal: damit Deine Kinder ihren Frieden mit der Frau machen können (und das müssen sie lebensnotwendigerweise), brauchen sie etwas anderes als einen Vater, der sie mit seinem eigenen Hass in ihrem Hass vorwärtstreibt. Hier geht es vielleicht schon lange nicht mehr nicht um´s Geld und das wäre die eigentliche Tragödie. Was haben Deine Kinder davon, wenn ihre Mutter einen Strafbefehl an der Backe hat? Emotional? Finanziell? NICHTS.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2014 22:51
(@loewenmama)

@alanai:

:applaus1: :applaus1: :applaus1:

LG
LM

niemand, wirklich niemand kann einen leiblichen Elternteil in vollem Maße ersetzen. Und ich sage es nochmal: damit Deine Kinder ihren Frieden mit der Frau machen können (und das müssen sie lebensnotwendigerweise), brauchen sie etwas anderes als einen Vater, der sie mit seinem eigenen Hass in ihrem Hass vorwärtstreibt


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2014 23:24
(@papa2013)
Schon was gesagt Registriert

gumo 
gestern habe ich mir meiner Lebensgefährtin darüber diskutiert.
es ist erstaunlich wie sich die Antworten hier haben voraussagen lassen.

@ brille 07
und schon wird wieder hinein interpretiert.
Wer hat behauptet, dass die Insolvenz schon länger besteht als der KU?
Nur weil "entsorgterVater2009 geschrienen hatte, dass das erwähnen von 6 Jahren darauf hindeutet!
Hindeuten hinrininterpretieren und mutmaßen. ...
ganz toll....

seit 2011, und man staune über meine Aussage "Mutter drückt sich seit 3 Jahren um KU", bin ich alleinerziehend.
Hatte ich aber auch schon erwähnt und das hätte man sogar berechtigt  hinrininterpretieren dürfen.
Insolvenz hat meine ex Mitte 2012 beantragt. 
Die 6 Jahre kommen nur daher, weil eben eine Privatinsolvenz eben so lange dauert und danach die Banken das ausbuchen als  Steuerabschreibung verwerten und dann vom Rúckversicherer ihr Geld holen.

Ach ja mein hinkender Vergleich mit den Mietnomaden....
....auf einmal ist es schlimm, dass man zusätzliche Kosten wegen den bösen Mitten an der Backe hat.
Aber Kosten für Kinder die einen auffressen weil sich die KM um den KU drückt sind gefälligst auszuhalten und wehe man belästigt die arme KM und stört sie womöglich noch beim Skiurlaub.....
man man......

@alanai

Unabhängig von allem Finanziellen: sie ist die leibliche Mutter Deiner Kinder. Das mag für die Dame tatsächlich keine Rolle spielen, für Dich auch nicht mehr, aber für Deine Kinder tut es das in einem ganz dramatischen Ausmaß: niemand, wirklich niemand kann einen leiblichen Elternteil in vollem Maße ersetzen. Und ich sage es nochmal: damit Deine Kinder ihren Frieden mit der Frau machen können (und das müssen sie lebensnotwendigerweise), brauchen sie etwas anderes als einen Vater, der sie mit seinem eigenen Hass in ihrem Hass vorwärtstreibt.

Das ist genau das was oberflachlich nach irgendwelchen Standards immer hinein interpretiert wird.
Irgend wo steht geschrieben "niemand kann die leibliche Mutter ersetzen" und schon ist man Experte und meint was ganz kluges von sich gegeben zu haben.
Dann unterhalte dich mal mit Menschen die sich damit auskennen und nicht nur nach cliche arbeiten oder am besten mit Kindern in ihren individuellen Situationen.
Meine Kinder lieben meine Partnerin und wir trennen das von Anfang an strickt im Freundin vom Papa und Mama...und Mama bleibt auch immer Mama.  Und trotzdem hat mein Sohn aus eigener Initiative das Jugendamt aufgesucht., weil er mit Umgangsbeistand seine Mutter besuchen musste und es nicht mehr ausgehalten hatte. Das Jugendamt hat dann beschlossen, dass man ihn nicht mehr gegen seinen Willen zur Mutter zerrt.
Leibliche Mutter als Notwendigkeit für das Wohlergehen,  völliger Schwachsinn.  Das Kind zu der Person zwingen die es jahrelang misshandelt gat.
Kinder brauchen weibliche Zuwendung und ehrliche Liebe und nicht was Leibliches!
Meine Kinder haben meiner Partnerin sogar etwas zum Muttertag geschenkt obwohl sie nicht als Mutter agiert? Alles was die Erziehung betrifft regle ich mit den Kindern. Uns so halten wir es auch bei ihren Kindern. Weitreichende Entscheidungen informiere ich sogar immer noch die "leibliche" Mutter obwohl die nie antwortet.  Selbst nach einem Sportunfall meines Sohnes,  hat sie sich nicht gemeldet. Auch zum Geburtstag kommt nicht einmal ein Gruß! Wass soll dann das Geschwärzt mit leiblicher Mutter???
Glück und Liebe sind von viel elementareren Dingen abhängig als ein gebährender Körper.  :applauskopf:

Dass meine Kinder glücklich sind sehe und spüre ich jeden Tag.  Im Herzen und in der Seele. Trotzdem ist der tägliche Kampf ums finanzielle Auskommen belastend!

Und um zum Thema an sich zurück zu kommen. ...... Frau ist gleicher als Mann....ganz einfavh  weil Väter die nicht zahlen in null Komma nichts weg vom Fenster sind und eine Frau sich 3 Jahre erlauben kann was die will...das ist Fakt....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2014 11:49
(@karlson69)
Zeigt sich öfters Registriert

@Papa2013
Dein Frust ist absolut nachvollziehbar. Ich selbst trage ein Paket, das anders geschnürt wurde und im Endeffekt dazu führte, dass ich meinem EXchen ein komplettes Studium im Gegenwert von ca. 55.000 Euro bezahlen durfte (plus die Hälfte meiner Altersbezüge, meiner spärlichen Ersparnisse, etc.).

Ich habe jetzt die Möglichkeit, mich damit abzufinden, oder mich den Rest meines Lebens darüber zu ärgern.
Diese Entscheidung musst Du auch treffen.
Es gibt tausende von Leuten, die ähnliche Entscheidungen treffen müssen, prominente Vertreter wären z.B. Kachelmann, Mollath, etc.

Was wird, wenn man die Kurve nicht bekommt, schildert der Fall Horst Arnold.
Zugegeben, das sind alles schon echte Härtefälle (für ein Drehbuch bekäme man eine adäquate Entschädigung), aber im Kleinen spielt sich das alles auch bei uns im Vorgarten ab.
Auf jeden Fall hast Du einen Neuanfang selbst in der Hand. Es liegt an Dir, die Vergangenheit ruhen, oder weiter über Dein Leben bestimmen zu lassen.

Neben allen Widerwärtigkeiten Deiner EX musst Du zur Kenntnis nehmen, dass sie die Mutter Deiner Kinder ist - und diese Tatsache kann man nicht ignorieren. Auch wenn sie sich noch so sch... verhält, sie ist die biologische Mutter und auf immer mit Deinen Kindern verbunden. Die Qualität dieser Verbindung steht in einem anderen Buch.
Ganz grundsätzlich haben die Kinder ein Recht darauf, ihr eigenes Urteil über ihre Mutter zu bilden; als Vater musst Du dafür sorgen, dass ihnen die Möglichkeit eines eigenen Urteils immer offen steht.

Du kannst mir glauben, ich weiß, dass das schwer fällt und es mehr bedarf, als ein gutgemeinter Ratschlag von mir aus sicherer Distanz. Aber an Deiner Stelle würde ich mir dieses Ziel stecken.
Wenn Du Stress mit der Alten wg. KU hast, dann ist das Deine Baustelle, aber NICHT die deiner Kinder. Ich kenne Deine Tochter nicht, aber wenn ich mir meinen 18-jährigen Sohn anschaue, dann wäre er mit einer Klage gegen seine eigene Mutter überfordert. Auch da würde ich mich noch zwischen Sohn und Mutter stellen, um meinen Sohnemann zu schützen.

Ich hatte mich in meinem Fall auch oft gefragt, wie das ist, wenn meine Rachegelüste dann plötzlich befriedigt würden - aber am Ende stellte ich fest, dass das eigentlich nicht von Bedeutung ist. Von entscheidender Bedeutung ist doch eher, dass man neu anfangen kann. Sei froh, dass Du Deine Kinder bei Dir hast und dass Du Dein Vatersein so leben kannst. Viele Väter hier wären wahrscheinlich gerne in Deiner Position.
Würdest Du denn mit der KM tauschen wollen? Welche Lebenssituation ist Dir lieber?

Ich habe vier Jahre ohne meine Jungs leben müssen - da will ich nie wieder hin!
Auch wenn Deine EX ins Sonnenstudio gehen kann - na und? Du kannst Dir dafür mit Sohni die Fussball-Weltmeisterschaft ansehen. Oder es muss für mehr Platz am Frühstückstisch gesorgt werden, weil Freund bzw. Freundin dazukommen...
Du bist doch am Drücker - nicht Deine EX.

Beste Wünsche und Grüße,
karlson


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2014 15:58
(@seerobbe)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen,

ich erlebe ähnliches nur eben durch den KV . Mein Ex sieht sich nicht in der Lage seit gut einem Jahr den KU zu zahlen, warum auch immer;Infos kommen keine. wozu auch? Gleichzeitig hat er den Umgang dann vollständig eingestellt!!

Meine zwei Kids (14,16) sind nur frustriert. Geburtstage, Weihnachten etc. Anruf oder Post Fehlanzeige - er hat von beiden die email-Adresse und die Handynummer und nein weder die ein noch die andere wird von mir kontrolliert. Ich versuche seit der Trennung (vor 12 Jahren) alles, damit der Kontakt erhalten bleibt, habe ihm sogar jahrelang die Kinder mehr oder weniger bis zu Haustür gebracht, halbe Strecke beim Nachhausebringen in Kauf genommen, Züge bzw. Flüge gebucht und  und und. Ich habe fast 3 Jahre gebraucht um seine Unterschrift für Kontoeröffnungen zu bekommen, damit die Kinder ein eigenes Girokonto/ Sparkonto bekommen konnten - wie lange soll das bei einem BaföG-Antrag dauern? Wo ist die Grenze des Zumutbaren für die Kinder?

Nun ist ein etwas größerer 4-stelliger Betrag aufgelaufen, Tochter geht bald auf Oberstufenfahrt, Sohn auf Klassenfahrt, Tochter braucht fast jedes Jahr neue Brillengläser (Kontaktlinsen verträgt sie nicht) und da gehen bei der Stärke keine 08/15-Gläser und und und

Hätte ich nicht einen tollen 2. Mann, ich wäre schon längst am Ende finanziell und nervlich. Was mich am meisten aufregt, ist dass mein Ex es nicht schafft zu kommunizieren, wenn es mal knapp wäre bei ihm, wäre ich gerne bereit das zu strecken oder zu warten, wenn er es mal schaffen würde mit mir zu sprechen, aber nein, besser ist die Vogel-Strauß-Variante - es passiert schon nichts.

Das Problem für mich ist diese Hilflosigkeit gegenüber der Dreistigkeit einfach nicht zu zahlen und da ist es egal ob es KV oder KM ist, das ist wie wenn man einem Kind mit dem Finger droht, aber die Konsequenzen nicht einfordert.
Ich kann Papa2013 verstehen und wäre ich an der Stelle, meine Tochter und mein Sohn würden mit 18 auch sofort dem Rechtsstreit beitreten und ich würde ihnen das durchaus zutrauen, das auch durchzuziehen. Das hat nichts mit Hass auf den/die Ex zu tun sondern einfach nur Rechte einfordern. sicher ist da auch viel Frust nach jahrelangen Enttäuschungen dabei, aber den Kindern abzusprechen die Konsequenzen für ihr psychisches Wohl nicht zu sehen oder von dem anderen Elternteil getrieben zu werden halte ich für maßloss übertrieben, Meine Kinder sind auf Grund des Verhaltens des KV oft an der Grenze zum psychischen Wrack, ich fange das oft genug auf besonders nach den Geburtstagen oder Festtagen, also sehe ich darin - so blöd es für einige von euch klingt - für sie auch eine Art Therapie, sich mit dem verantwortungslosen Verhalten des Gegenparts auseinanderzusetzen und damit abschließen zu können.

Ach ja, das Jugendamt hat mich schon vor einem halben Jahr gefragt, ob ich ihn nicht anzeigen will.......

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2014 16:00
(@loewenmama)

Moin Moin,

was wohl wäre, wenn diese Aussage mit umgekehrten Vorzeichen hier stehen würde, also das Kinder männliche Zuwendung brauchen....und nicht etwas leibliches?

Diese Aussage lässt nicht nur auf fehlende Bindungstoleranz schliessen!

Keine Next kann die Mutter ersetzen, und kein Next den Papa!

Kopfschüttel
LM

gumo  

Kinder brauchen weibliche Zuwendung und ehrliche Liebe und nicht was Leibliches!


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2014 17:03




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