Und wegen meinen Sohn werde ich das Jugendamt einschalten, schon alleine zu seinem Wohl und um eine Gefährdung auszuschliessen.
Welche Gefährdung erwartest du denn?
Wenn du deinen Sohn nicht auf der Streckbank hast liegen sehen, würde ich davon absehen.
Da kannst du im Moment keine Punkte machen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo TR,
Jetzt ist halt nur noch die Frage, wie sich das für mich finanziell auswirken würde, denn ich bezahle ja die Raten fürs Haus und sie dafür keine Miete.
Yep, genau diesen Schiet gilt es zu verhindern.
Wenn du mal Zahlen lieferst, dann könnten wir ausrechnen, was da an Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt ohnehin auf dich zukommt, und wenn das Ergebnis es hergibt, dann könnte ein möglicher Kuhhandel mit der Ex ungefähr so lauten: "Madame, du erhältst zwar so-und-so-viel Euro an Trennungsunterhalt, aber genau davon zahlst du dann auch alle Kosten für das Haus, insbesondere also die Kreditraten".
Wenn die finanzielle Situation es nicht hergibt, oder Madame sich in dieser Hinsicht zickig zeigt (sie wäre weder die erste noch die letzte, die sich einbildet, sie könne "gratis Unterkunft" zusätzlich zum Barunterhalt bekommen), dann muss dieses Haus verkauft werden. Wenn's geht, im Einvernehmen mit Madame; wenn nicht, dann auf die harte Tour, auch wenn das auch für dich einen eigentlich unnötigen finanziellen Verlust bedeutet - aber besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. So weit sind wir allerdings zum Glück noch nicht - erst mal feststellen, ob (a) das Haus überhaupt zu halten ist und (b) ob Madame kooperativ genug für eine vernünftige Lösung ist.
Und ignoriere in dieser Frage bitte jegliche Vorwürfe der Dame, wie du es wagen könntest, dem Kinde seine gewohnte Umgebung zu rauben. Madame hat offenbar keine Skrupel, dich als Vater weitgehend aus dem Leben des Kindes zu entfernen; da kommt es dann aber auf ein paar blöde Backsteine auch nicht mehr an! Im übrigen braucht ein Kind vor allen Dingen die bedingunglose Liebe seiner beiden Eltern; ein bestimmtes Haus in einer bestimmten Straße ist für das Lebensglück eines Kindes hingegen von ziemlich untergeordneter Bedeutung.
Weißt du, in welchem Maße deine Ex mit diesem Haus verbunden ist; d.h. ob sie unbedingt genau dort wohnen bleiben möchte, oder ob es ihr nicht so sehr darauf ankommt? Das hat nämlich einen gewissen Einfluss darauf, wie du dich in den Verhandlungen mit ihr geben sollest: Wenn ihr genau dieses "traute Heim" ganz, ganz wichtig ist, dann solltest du um so gleichgültiger wirken hinsichtlich der Frage, ob man das Eigentum an dieser Hütte behalten kann oder nicht ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
je nachdem, wie Madame drauf ist, würde ich mich auf diesen Kuhhandel
"Madame, du erhältst zwar so-und-so-viel Euro an Trennungsunterhalt, aber genau davon zahlst du dann auch alle Kosten für das Haus, insbesondere also die Kreditraten".
nicht einlassen, sondern die Kreditraten und sonstigen Hauskosten vorab vom Unterhalt abziehen und gar nicht erst an Madame überweisen. Weiss man, ob Madame den Kredit überhaupt bedienen will? Das ist juristisch zwar nicht dauerhaft haltbar, aber vorläufig geht es ja um aussergerichtliches Geplänkel; da kann man vereinbaren, was man möchte.
Vorteil: Das hier
Das hier
sie wäre weder die erste noch die letzte, die sich einbildet, sie könne "gratis Unterkunft" zusätzlich zum Barunterhalt bekommen
ist tatsächlich durchaus verbreitet; gerne begründet mit "jetzt hüte ich schon dem sein Kind und das halbe Haus gehört mir sowieso; da zahl ich doch nicht auch noch Miete!"
Überdies muss man dann nicht ständig auf Zahlungseingänge der Ex achten, die sich ja jederzeit überlegen kann, ob sie sich an die getroffene Vereinbarung halten will und dass sie das Geld jetzt eigentlich erst mal für wichtigere Dinge braucht.
Und nicht zuletzt: Es ist durchaus vorteilhaft, wenn die Ex sich gleich an kleine anstatt an grosse Unterhaltsbeträge gewöhnt.
Falls die Dame sich mittelfristig störrisch zeigt, was die weitere Zukunft der gemeinsamen Immobilie angeht, würde ich durchaus Unruhe ins Spiel bringen und das Haus mal samt Muddi's Telefonnummer und vollständiger Adresse in einer der gängigen Immobilienbörsen inserieren. Die eigene Erfahrung zeigt: Es wirkt... 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo TR,
noch kurz zur Information. Im ersten Jahr nach der Trennung ist der Wohnvorteil (subjektiver Wohnvorteil) geringer - praktisch wird das (hier nicht) vorhandene Einkommen der DEF zugrunde gelegt und die Höhe für eine angemessene Wohnung, die sie für sich alleine ausgeben würde. Nach einem Jahr jedoch ist jedoch der objektive Wohnvorteil anzusetzen - also die ortsübliche Miete! Ihr Einkommen wird um diesen Betrag erhöht und verringert so den Unterhaltsanspruch. Wann ist das Trennungsjahr um? Wie ist die ortübliche Miete?
Alle Kosten wie Grundsteuer, Reparaturen etc. werden geteilt, Heiz-, Wasser- und Stromkosten muss sie selbst tragen. Nicht die GEZ vergessen 😉 . Du verlierst also nicht wirklich Geld sondern wirst Vermieter. In naher Zukunft wird sie merken, dass das Portemonnaie schmaler wird und wird in Aussicht auf das viele Geld 😛 einem Verkauf zustimmen. Abwarten, zurücklehnen und die Zeit arbeiten lassen... Ohne wirklich eigenes Einkommen wird sie auf die Dauer dies nicht stemmen können.
Die Darlehensraten sollten jedoch weiterhin von dir bedient werden, damit du sicherstellst, dass das Geld bei der Bank ankommt.
Ich habe inzwischen selbst das ehemals gemeinsame Haus übernommen und ohne eigenen Job mit entsprechendem Gehalt wäre dies nicht möglich gewesen - auch nicht in dem ersten Trennungsjahr als mir noch ein Wohnvorteil angerechnet wurde...
Also unternehme nichts, was euer "Verhältnis" weiter belastet sondern kümmere dich allein um euer Kind. Die Zeit arbeitet für dich!
LG
Sternchen
Hi nochmal,
mal eine kleine (stark vereinfachte) Beispielrechnung mit angenommenen Beträgen:
Berechnung:
Einkommen Ehemann (6/7 seines Einkommens) 3.100 €
abzgl. Kindesunterhalt (bei einem Kind eine Stufe höher) -314 €
Einkommen Ehemann (6/7 seines Einkommens) 2.786 €
Einkommen der Ehefrau +700 €
abzgl. Zins und Tilgung -900 €
zzgl. Wohnvorteil +850 €
Gesamt Einkommen 3.436 €
Bedarf der Ehefrau (1/2 von 3.436) 1.718 €
abzgl. Wohnvorteil -900 €
abzgl. Einkommen Ehefrau (6/7 ihres Einkommens) -600 €
Unterhaltsanspruch 218 €
...also das beruhigt doch! :redhead:
Dem Mann verbleiben 1.668 Euro, der Frau inkl. KU 1.132 Euro.... Zwar mietfrei, aber die Nebenkosten für ein Haus steigen schon mal leicht auf über 400 Euro. TR, setze mal deine eigenen Zahlen ein. Die Unterhaltscracks können dir hier weiterhelfen. Das bereinigte Einkommen spielt nämlich eine große Rolle.
LG
Sternchen
Hallo TR,
noch kurz zur Information. Im ersten Jahr nach der Trennung ist der Wohnvorteil (subjektiver Wohnvorteil) geringer
Ganz klare Ansage: Wenn Madame dieses dreckige Spielchen zu spielen wünscht, dann wird die Hütte eben verkauft. Wenn sie zu Beginn "nur" das will, worauf sie einen Anspruch hat, dann kriegt sie eben auch in der Folgezeit nur noch das, worauf sie einen Anspruch hat. Wenn sie gerne die "Frau Hausbesitzerin" spielen will, dann soll sie das bitteschön mit allen Konsequenzen tun; und insbesondere, jedes Gejammere und Geseiere über hohe Nebenkosten würde mir persönlich dabei glatt am Allerwertesten vorbeigehen. Wenn's ihr zu teuer ist, dann soll sie sich was suchen, was angemessen ist.
Ach so, @Sternchen67, was diese blödsinnige Aussage hier betrifft:
Also unternehme nichts, was euer "Verhältnis" weiter belastet sondern kümmere dich allein um euer Kind. Die Zeit arbeitet für dich!
Im Moment ist es hier offenbar in allererster Linie die Frau, die das Verhältnis sabotiert! Dieser Sorte von Leuten kommt man aber nicht unnötig entgegen, denn diese Sorte betrachtet erfahrungsgemäß jedes Entgegenkommen als Schwäche, und stellt im Anschluss daran nur noch unverschämtere Forderungen!
Nix für ungut,
Malachit.
P.S. diese "Beispielrechnung" sehe ich mir nachher auch nochmal in Ruhe an ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi zusammen,
Entschuldigung, kleiner Rechenfehler: Wohnvorteil 1x 850 Euro und 1x 900 Euro, macht aber nicht viel aus :redhead:
Hallo Malachit,
du vergisst, dass das Kind von 3,5 Jahren bei ihr wohnt! Gerade mit den hier gesammelten Erfahrungen und aufgrund der Krankheit und einer jetzigen 80% Behinderung wird niemand eine Ausweitung ihrer Berufstätigkeit verlangen - noch dazu im Trennungsjahr. Das sogenannte dreckige Spielchen ist der übliche Wohnvorteil im Trennungsjahr!
TR braucht nicht zu agieren, die Zeit arbeitet für ihn! Und jetzt lese noch einmal meinen Beitrag gaaaanz genau... 😉 Die Hütte einfach zu verkaufen, geht nicht solange einer boykottiert. Teilungsversteigerung geht auch nicht solange das Trennungsjahr läuft und meist ergebnislos solange noch alle Darlehen eingetragen sind... Habe ich alles durch und selbst mein RA hat mir bescheinigt, "darin kennen Sie sich besser aus"
LG
Sternchen
... Hast du ein Problem damit, dass ich mein Haus übernommen habe :rofl2:
Hallo Sternchen67,
bereits beim ersten Überfliegen deines Gesamtergebnisses:
Dem Mann verbleiben 1.668 Euro, der Frau inkl. KU 1.132 Euro.... Zwar mietfrei, aber (...)
Kindergeld hast du natürlich "vergessen", damit hat Madame schon mal 1.316 Euro in bar für sich und das Kind; plus mietfreies Wohnen im Gegenwert von 850 Euro. In Summe also 2.166 Euro, die sich zusammensetzen aus 600 Euro eigener Leistung, 1.382 Euro Transferleisung durch ihren Ex, und 184 Euro Kindergeld.
Unterhaltsanspruch 218 €
...also das beruhigt doch! :redhead:
Wenn du die ganzen "Nebengeräusche" ausblendest, d.h. den Unterschied zwischen 218 Euro und 1.382 Euro, ja, dann würde das "beruhigen" - aber wenn du glaubst, einen Neuling mit solchen Halbwahrheiten hinters Licht führen zu können, dann hast du die Rechnung ohne mich gemacht!
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen,
so, dann machen wir diese Beispielrechnung noch einmal. Ausgangsbasis für dieses fiktive Beispiel lautet: 6/7 seines Einkommens sind 3.100 Euro, d.h. sein tatsächliches Netto sind ca. 3.616 Euro; ihr Einkommen ist 700 Euro; der Wohnvorteil beträgt 850 Euro, die Last für Zins und Tilgung insgesamt 900 Euro.
Zunächst die Bereinigung des Einkommens. Ich gehe bei beiden von 5% für berufsbedingte Aufwendungen aus, dann bleiben bei ihm 3.435 Euro und bei ihr 665 Euro. Für den KU ist es unerheblich, ob ich bei ihm noch die ganze oder einen Teil der Tilgung als zusätzliche Altersvorsorge abziehen kann, es wird so oder so Zeile 6 der Düsseldorfer Tabelle sein. Da es zwei Unterhaltsempfänger gibt, brauchen wir uns mit Herauf- oder Herunterstufungen nicht herumzuschlagen; die 314 Euro KU sind somit korrekt für ein dreijähriges Kind.
Bei ihm bleiben also nach berufsbedingten Kosten und KU, aber vor Berücksichtigung der Immobilie, 3.121 Euro übrig; bei ihr 665 Euro.
Erste Rechenvariante (analog zu Sternchens Berechnung): Er zahlt weiterhin die vollen Kreditraten, der Ex wird ein Wohnvorteil angerechnet. Dann hat er 3.121 Euro minus 900 Euro gleich 2.221 Euro; sie hat 665 Euro plus 850 Euro gleich 1.515 Euro. Differenz beträgt 706 Euro. Bei der 3/7-Regelung beträgt der TU somit 303 Euro; bei der 10%-Regelung wären es 318 Euro.
In der Endabrechnung (bei der 3/7-Regelung): Er hat für sich und ein "Wochenendkind" 2.221 Euro minus 303 Euro TU gleich 1.918 Euro; sie hat für sich und das Kind 665 Euro eigenes Einkommen, mietfreies Wohnen im Wert von 850 Euro, 303 Euro Unterhalt für sich selbst, 314 Euro Unterhalt fürs Kind, sowie 184 Euro Kindergeld; insgesamt 2.316 Euro. Bei der 10%-Regelung verschiebt sich die Sache noch geringfügig zu ihren Gunsten.
Zweite Rechenvariante: Wir vergessen zunächst die Wohnung. Er hat 3.121 Euro, sie hat 665 Euro. Differenz also 2.456 Euro; bei der 3/7-Regelung beträgt der TU somit 1.053 Euro, bei der 10%-Regelung 1.106 Euro.
In der Endabrechnung (bei der 3/7-Regelung): Er hat für sich und ein "Wochenendkind" 3.121 Euro minus 1.053 Euro TU gleich 2.068 Euro; sie hat für sich und das Kind 665 Euro eigenes Einkommen, 1.053 Euro Unterhalt für sich selbst, 314 Euro Unterhalt für das Kind, sowie 184 Euro Kindergeld; insgesamt also 2.216 Euro. Es ist ihre Entscheidung, ob sie in der Wohnung bleibt und von diesen 2.216 Euro erst mal die 900 Euro an die Hypothekenbank abdrückt, oder ob sie sich nicht lieber doch eine angemessene Mietwohnung sucht. Auch hier verschiebt sich die Sache bei der 10%-Regelung natürlich noch geringfügig zu ihren Gunsten.
Wie man aber unschwer erkennt, ist hier die zweite Variante für ihn die etwas günstigere, denn ihm bleiben 150 Euro mehr in der Kasse. Allein schon deshalb ist es angebracht, dass er in der ersten Variante nicht noch zusätzliches Entgegenkommen gegenüber seiner Ex zeigt.
@TR: und wenn du uns noch die "richtigen" Zahlen lieferst, dann können wir's auch mal direkt für deinen Fall durchrechnen. Bis hierhin sind das ja alles nur Sandkastenspiele mit erfundenen Zahlen 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke Malachit,
:thumbup:
nebenbei hat er so noch die Möglichkeit des Vermögensaufbaus. Wie sieht es eigentlich steuertechnisch aus? Kann er den Wohnvorteil genauso wie EU von der Steuer absetzen?
Finanziell gesehen bezogen auf das Haus kann TR sich mit dieser Beispielrechnung wirklich beruhigt zurücklegen und seiner Gesundung widmen.
LG
Sternchen
Hallo Sternchen,
falls du die wichtigste Zeile meines vorigen Beitrags übersehen hast, hier ist sie noch einmal:
@TR: und wenn du uns noch die "richtigen" Zahlen lieferst, dann können wir's auch mal direkt für deinen Fall durchrechnen. Bis hierhin sind das ja alles nur Sandkastenspiele mit erfundenen Zahlen 😉
Bislang sind dies nämlich keine Zahlen, Daten und Fakten, die zu diesem Fall gehören, sondern Zahlen, die du selber in einem deiner heutigen Beiträge zusammenfantasiert hast. Was zwar durchaus in Ordnung ist, um das Rechenschema zu erläutern bzw. zu diskutieren - nur, mit dem konkreten Fall, um den es hier geht, hat dieses Beispiel erst mal nichts zu tun (und die angenommenen dreitausendsechshundert Euro Nettoeinkommen aus deinem Beispiel, die verdient hierzulande längst nicht jeder).
Um eine andere Beispielrechnung zumindest zu skizzieren: Tausend Euro weniger eigenes Netto-Einkommen (was also immer noch sehr respektable zweitausendsechshundert Euro netto sind), dazu 'ne arbeitsscheue Ex und eine Zwangsbeteiligung an den Kindergartenkosten und/oder Sonderbedarf - und schon ist Mann ziemlich nahe am Selbstbehalt ...
Und den Wegfall des steuerlichen Ehegattensplittings ab Januar 2015 haben wir bislang noch nicht einmal erwähnt, geschweige denn in die Berechnung und Langfristplanung mit aufgenommen!
Kein Anlass also für @TR, sich beruhigt zurückzulehnen, sondern im Gegenteil ein Anlass, die Sache mit den eigenen Zahlen durchzurechnen bzw. durchrechnen zu lassen.
Was übrigens das hier betrifft:
(...) und seiner Gesundung widmen.
Das ist nun einigermaßen zynisch von dir, denn du weißt so gut wie ich, was es für einen Unterhaltspflichtigen bedeutet, wenn er mit Rücksicht auf seine Gesundheit beruflich kürzer tritt, egal ob freiwillig oder weil es gar nicht mehr anders geht: Der Unterhalt wird für mindestens sechs Monate noch anhand seines vorherigen, ggf. deutlich höheren Einkommens berechnet ... wenn's richtig dumm läuft, dann "darf" man während dieser Zeit mehr Unterhalt zahlen, als man insgesamt überhaupt an Geld zur Verfügung hat!
Wenn du das deutsche Unterhaltsrecht schönquatschen willst, dann tu' das gefälligst im Frigitte-Forum o.ä. - hier kriegst du bei solchem Nonsense jedenfalls ordentlich Gegenwind!
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Oh, bitte nicht aufregen, Ihr Lieben !
Also, die Zahlen sind in etwa: 2726,- Netto für mich, zuzüglich 184 E Kindergeld. Ich weiss natürlich nicht genau, inwieweit davon Sachen wie laufende Kredite abzugsfähig sind, aber meiner Meinung nach müssten sie das sein, denn genau wie "Zugewinn" müsste es ja in der Ehe "Zuverlust" geben.
Meine "Süsse" arbeitet zur Zeit 3-4 Stunden am Tag selbständig als Journalistin und hat Hochschulabschluss. Verdient dabei aber nicht gut, ich schätze das sie im Moment dafür 400 E´s Netto bekommt. Zuzüglich 305 E´s Pflegegeld.
Das Haus kostet ca. 550 E´s Kredit (Zins und Tilgung, wir sind hier nicht so teuer) und natürlich noch Strom, Wasser, Gas, Müll, GEZ, Telefon, was ich im Moment komplett alles bezahle. Sie gibt von ihrem Geld definitiv nix dazu.
Beginn des Trennungsjahr ist zum 1. Februar vereinbahrt worden (mit "Kühlschrankteilung und Herdbenutzungszeiten).
Das Haus hat Daumenwert 90 qm und sie behält es. Ich miete mir Wohnung um 40 qm für billige 280 E´s
Wer mag mal rechnen ?
Das Haus ist noch mindestens 20 Jahre in Finanzierung, würde als beim Verkauf garantiert kein Plus bei rumkommen, wenn überhaupt ne rote Null aber eher ein Minus.
Nix für ungut, Malachit
Was bringt die Schwarzmalerei. Das männliche Frigitte-Forum scheint besser für dich geeignet zu sein. Bei mir ist immer das Glas "halb voll", bei dir anscheinend immer "halb leer". Falls untenstehende Berechnung deinen Ansprüchen nicht genügt, wende dich gerne an unser Amtsgericht.
Hallo TR,
ich habe mal meinen alten Beschluss vom Amtsgericht heraus gekramt. Damals ging es mir um die Festschreibung des Wohnvorteils, damit nicht irgendwann in Zukunft rückwirkend Nutzungsentschädigung verlangt werden kann. Mein Ex war ganz in den Fängen seines RA und hielt nichts von außergerichtlicher Einigung. Vereinbarungen beim Notar sind wesentlich günstiger, aber dabei können RAs nicht verdienen 😉 :
Ich fange mal erst beim Netto an. Der Richter hat vorher ganz detailliert gerechnet und auch pauschal berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt.
Netto-Einkommen Ehefrau 400€ abzgl. Erwerbstätigenbonus 342,86 €
Naturaleinkommen (Wohnwert, nehme mal den gleichen Betrag wie Darlehenswert) 550,00 €
anteiliges Einkommen 892,86
Netto-Einkommen Ehemann 2726 € abzgl. Erwerbstätigenbonus 2336,57 € (evtl. direkt in Steuerklasse IV wechseln?!)
Schulden, Belastungen 550,00 €
unterhaltsrechtliches Einkommen € 1786,57
Kindesunterhalt 241 € (Malachit, nicht hauen! Der Kindesunterhalt wurde wirklich nach Abzug seiner hälftigen Darlehenskosten berechnet!)
Berechnung Gatten/Partnerunterhalt
Einkommen von DEF 400 €
Einkommen von TR 1786,57 €
abzgl. KU -241 €
bleibt 1545,57 €
Einkommen DEF 400 €
abzgl. Erwerbstätigenbonus - 57,14 €
Gesamtbedarf 1888,43 €
Einzelbedarf 1888,43 / 2 = 944,22 €
Unterhalt von DEF
Eigeneinkommen 892,86 €
Unterhalt 51,36 €
Dies mit den jetzigen Zahlen gerechnet. Dein Netto wird sich jedoch in 2015 in Steuerklasse I deutlich verringern. Bei ca. 400 Euro weniger Einkommen sieht die Berechnung natürlich ganz anders aus, es ergibt sich keinerlei Unterhaltsanspruch.
Das Kindergeld wird wohl in Zukunft auf DEF laufen. Das Pflegegeld wird wohl nicht als Einkommen berechnet. Die Unterhaltscracks können dir bestimmt das konkrete Netto nach I nennen. Nimm es als Verhandlungsgrundlage. Die Nebenkosten solltest du sofort ummelden bzw. abmelden. Diese sind mit Sicherheit höher als ca. 52 Euro!
LG
Sternchen
Danke, Sternchen !
Liebe Grüsse vom TR
Moin TR,
welches Oberlandesgericht ist für Euch zuständig ?
Ein paar Anmerkungen zu @sternchens Berechnung:
Naturaleinkommen (Wohnwert, nehme mal den gleichen Betrag wie Darlehenswert) 550,00
Bis zum Ablauf des Trennungsjahres wird ein "subjektiver Wohnwert" angesetzt (d.h. nicht gemessen am Mietspiegel, sondern eine fiktive Miete, die KM für eine angemessene Wohnung zahlen würde).
Welchen Wert das zuständige Familiengericht hierfür ansetzt, ist unterschiedlich (bei mir waren´s 300 EUR, habe im Forum jüngst von 450 EUR gelesen).
Netto-Einkommen Ehemann 2726 abzgl. Erwerbstätigenbonus 2336,57 (evtl. direkt in Steuerklasse IV wechseln?!)
Der Abzug des Erwerbstätigenbonus vor Kindesunterhalt ist unüblich, der Abzug Berufsbedingten Aufwands fehlt.
Der Kindesunterhalt wurde wirklich nach Abzug seiner hälftigen Darlehenskosten berechnet!
Die Berücksichtigung ehebedingter Schulden vor KU ist durchaus üblich.
@TR: Hast Du andere Altersvorsorge (Lebensversicherung, Riester) ?
Gesamtbedarf 1888,43
Der Wohnwert gehört auch in den Gesamtbedarf.
So das OLG bekannt ist, könnte man die Rechnung nochmal überarbeiten. Tendenziell läge der TU höher als die 52 EUR.
und schon ist Mann ziemlich nahe am Selbstbehalt ...
... ist jedenfalls keine Schwarzmalerei, sondern spätestens ab Januar Realität.
Gruß
United
Der Wohnwert gehört auch in den Gesamtbedarf.
Stimmt, United! War gestern doch etwas spät :redhead: . Bei mir wurde das Netto bereits um den Wohnwert erhöht und so in der Berechnung des Gesamtbedarfs aufgeführt. Grundsätzlich ist es dann doch erst recht sinnvoll direkt in die Steuerklasse IV zu wechseln (I kommt ja sowieso in 4 Monaten) um erst gar keine "Begehrlichkeiten" 😉 zu wecken...
Der Abzug des Erwerbstätigenbonus vor Kindesunterhalt ist unüblich, der Abzug Berufsbedingten Aufwands fehlt.
Ich fange mal erst beim Netto an. Der Richter hat vorher ganz detailliert gerechnet und auch pauschal berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt.
Konnte ich für TR nicht abschätzen, eventuell sind die tatsächlichen Aufwendungen ja auch nachweislich höher... Deshalb habe ich TRs Angaben des Nettos so ungekürzt übernommen.
Ich oute mich mal als positiv eingestellter Mensch 😉 : Die momentanen Zahlungen für Nebenkosten etc. sind auf jeden Fall höher als der zu erwartende Unterhaltspflicht (TU/EU).
Wäre die Dame ein wenig schlauer - Journalistin mit Hochschulabschluss - würde sie mal ein wenig recherchieren... Anschließende Worst/Best Case Berechnungen sowie die zu erwartenden RA-/Gerichtsrechnungen können sehr hilfreich für Kompromissbereitschaft sein 🙂 .
LG
Sternchen
Moin,
Anschließende Worst/Best Case Berechnungen sowie die zu erwartenden RA-/Gerichtsrechnungen können sehr hilfreich für Kompromissbereitschaft sein 🙂 .
Auch hier ein wenig Sinn für Realismus ...
... Dank zu erwartender Verfahrenskostenhilfe muss DEF keineswegs kompromissbereit sein.
Das ist keine Schwarzmalerei, sondern eigene Erfahrung.
Einzige Chance auf eine erhöhte Kompromissbereitschaft wäre, dass sie so dermaßen am eigenen Haus hängt, dass sie ihre Arbeitstätigkeit aus eigenem Antrieb erhöht, um es zu halten.
Dazu ist aber eine gewisse Einsicht notwendig ...
... da darfst Du dann gerne wieder optimistisch sein, mein Optimismus hielte sich in Grenzen.
Gruß
United