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Fragen für einen Freund

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(@mimamause)

hallo,

ich habe heute eine Nachricht von einem Freund erhalten, er bekam gestern eine Räumungsklage seiner Frau zugestellt.

Sie leben seit einigen Monaten getrennt im gemeinsamen Haus. Beide stehen im Grundbuch, er zahlt, Kind ist 3 Jahre alt. er arbeitet Vollzeit, sie nicht oder Teilzeit, ich weiss es nicht genau..

Sie hat Gewaltvorwürfe in den Raum gestellt.

Er sagt, er wird da nicht freiwillig ausziehen. Hat heute nachmittag mit seinen Eltern einen Termin, die sind beide Anwälte, ich glaube aber nicht für Familienrecht..

Das ist der worst case, oder? Was kann in so einer Situation noch getan werden?

Ist einer von euch schon mal glimpflich aus dieser Situation rausgekommen, ohne EU und die Hausraten weiter für Ex und Next zahlen zu müssen?

Sie läßt ihn trotz der Gewaltvorwürfe immer mal wieder mit dem Kind alleine, leider kann er das nicht beweisen, sonst hätte er ihre Vorwürfe entkräften können, oder?

Ideen oder Erfahrungen? Gibt es irgendwas, was er JETZT SOFORT tun kann und muss, um den Karren noch aus dem Dreck zu bekommen?

mmm

Zitat
Geschrieben : 14.08.2014 12:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo mmm,

sehr schwierige Sache. Die Gewaltvorwürfe sind bisher nur Vorwürfe, da sie nicht aktenkundig sind, vermute ich mal, dass kann sich aber schnell ändern, wenn sie gegen den Schrank läuft oder einfach nur laut kreischt und die Polizei ruft. Dann kann er gemäß Gewaltschutzparagraph sehr schnell rausgeschmissen werden.

Wichtig wäre zu wissen, was er erreichen will. Aus meiner Sicht wird sie das Kind soweiso bekommen (Kontinuitätsprinzip), da sie nicht bzw. wenig arbeitet, wird er EU zahlen müssen. Die Schulden des Hauses müssen beide begleichen, da sie ehebedingt sind, kann er sie mit seinem Einkommen verechnen. Was er versuchen kann, ist sich freizukaufen und das Haus damit Ex und Next zu überlassen.

Leider sehe sehr wenig Spielraum für eine andere Lösung. Er kann eigentlich nur für möglichst viel Umgang kämpfen und sich eine Wohnung in der Nähe suchen. Auch wenn es nicht gerecht ist, sie sitzt einfach am längeren Hebel.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 13:03
(@mimamause)

hallo Susi,

Hauverkauf geht wohl nur mit fettem minus.

Wenn sie ihn sich also nicht freikaufen lässt zahlt er Haus für Ex und Next weiter?

Und wenn er einfach auszieht und das Kind mitnimmt, also Tatsachen schafft?

Ist der Drops echt gelutscht?

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 13:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo mmm,

wenn er auszieht und das Kind mitnimmt, wird sie mehr oder weniger sofort zum Gericht gehen. Er kann in dieser Frage natürlich auf Zeit spielen, aber hat er wirklich ein Betreuungskonzept für ein Kiga-Kind?  Sind die Kiga-Zeiten mit seinen Arbeitszeiten vereinbar? Wie sieht es mit einem Wechselnodell aus?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 13:19
(@mimamause)

in der momentanen Situation schafft er zeitlich weder, das Kind komplett noch im WM zu betreuen. Aber was wäre, wenn er seine Arbeitszeiten reduziert? Das geht nicht, oder?

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 13:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Arbeitszeiten zu reduzieren ist möglich, trotzdem hat die KM das Recht auf ihrer Seite, schliesslich betreut sie das Kind als Hauptbezugsperson und das von Geburt an. Deinem Freund würde die Arbeitszeitreduzierung und die Mitnahme des Kindes mit Sicherheit böse ausgelegt. Die Frage ist ob er dies um jeden Preis will.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 14:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mmm,

ganz grundsätzlich ist eine Trennungssituation - zumal eine derart streitige - nicht der Zeitpunkt, um statt der bisherigen einvernehmlichen Rollenverteilung neue Modelle einzuführen; zumindest nicht eigenmächtig. Bei einer gerichtlichen Klärung würde das Kind allein aufgrund der bisherigen Verhältnisse bei der Mutter bleiben; Dein Bekannter bekäme vorhersehbar eine Unterhaltspflicht für Mutter und Kind zugeurteilt. Arbeitszeitreduzierungen spielen dabei keine Rolle; für die Unterhaltshöhe würde das Gericht sich einfach an den ehelichen Verhältnissen orientieren.

Dein Bekannter sollte versuchen, mit Hilfe eines friedensstiftenden Dritten (Mediator, gemeinsamer Freund etc.) die Situation soweit zu entschärfen, dass keine Gewaltvorwürfe ins Spiel kommen, denn diese müssen nicht zutreffen; nur geglaubt werden. Evtl. gibt es für beide ja auch die Möglichkeit, sich innerhalb des gemeinsamen Hauses so zu arrangieren, dass keiner ausziehen muss. Wenn er es dagegen auf Stress ankommen lässt, zieht er bei einem Wohnungs-Zuweisungsverfahren vorhersehbar den Kürzeren. Und natürlich sind davon seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank unberührt; die laufen weiter.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 14:38
(@mimamause)

hallo Martin,

so war es ja bisher gehandhabt, mein Bekannter war im selben Haus in einer kleinen Einliegerwohnung. Das scheint der Ex aber nun nicht mehr zu passen.

Gewaltvorwürfe sind schon im Spiel, das ist ja das blöde.

Ich habe ihm geraten, schnellstmöglich einen Termin beim Anwalt zu machen (hat er, Termin ist Montag) und zur Familienberatung der Diakonie/Caritas zu gehen.

Also soll er jetzt von selber ausziehen?

Dass er TU, wahrscheinlich auch EU sowie KU zahlen muss ist klar.

Ideal wäre, wenn er aus der Nummer mit dem Haus rauskommen würde (also nicht weiterzahlen müßte, wenn die DEF mit Next dort wohnt) und natürlich großzügigen Umgang. Dadurch, dass er noch mit im Haus wohnt bis jetzt hat er natürlich viel Kontakt zum Kind.

Kann er nicht auf einem Verkauf des Hauses bestehen oder Auszahlung durch DEF bestehen?

danke schonmal

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 15:06
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Mimamause,

wenn beide im Grundbuch stehen, kann ein Verkauf auch nur durch beide erfolgen. Seine Frau braucht nur sagen: "Nöö, ich will aber nicht verkaufen" , dann wirds auch nichts mit dem Verkauf. Die Bank will aber trotzdem weiter das Geld von ihm. Und die Bank interessiert es auch überhaupt nicht, wenn er nicht mehr im Haus wohnt sondern die DEF und der NEXT.

Verkauf geht nur einvernehmlich, sonst bleibt nur die Teilungsversteigerung. Und dass ist halt finaziell ne schlechte Idee...

Einem Verkauf wird seine DEF sicher nicht zustimmen, wenn er erstmal ausgezogen ist und brav weiter bezahlt...

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 15:15
(@mimamause)

danke Krümelmonster,

habe gerade das mit der Teilungsversteigerung nachgelesen.....

da steht, durch das Kind kann die DEF diese Teilungsversteigerung 5 Jahre lang aufschieben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung

Der hat ja echt null Chance, die nächsten Jahre über den Selbstbehalt zu kommen, das kann doch nicht wahr sein!

Ich mein, KU und TU, alles schön aber das mit dem Haus ist doch kacke.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 15:25




(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin mimamause,

wie lange seine DEF die Teilungsversteigerung rauszögern kann entscheidet im Zweifelsfall ein Richter als Einzelfallentscheidung. 5 Jahre ist da kein Standart. Ich hab das Problem damals anders gelöst.

Weil ich zu faul bin, dass alles nochmal aufzuschreiben:

Guck mal da, da hab ich das schon mal gepostet: http://www.vatersein.de/Forum-topic-26675-start-msg302432.html#msg302432

Das wichtigste ist natürlich dabei, dass man einen Banker hat, der das Spiel mitträgt. Ich hatte da Glück.

Gruß vom Krümelmonster

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AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 15:52
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

sich jetzt mit der Möglichkeit einer Teilungsversteigerung zu beschäftigen, ist ein wenig verfrüht (gegen den Willen der Ex ist das vor der Scheidung nahe an unmöglich) ...

Aktuell stellt sich erst mal die Frage, wie die Räumungsklage (ist das tatsächlich eine Räumungsklage oder ein Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung) begründet ist.

Da das nicht zwingend etwas mit Familienrecht zu tun hat, können seine Eltern diesbezüglich evtl. helfen.

Die Unterhaltsdinge und ob das Haus an der Backe wirklich kacke ist, hängen vom Einzelfall ab (vieles, was Du darstellst, deutet in der Tat darauf hin).

Du kannst ihm ja gerne mal empfehlen, sich in diesem Forum anzumelden (aus eigener Erfahrung weißt Du, dass es ne Vielzahl väterfreundlicher Mitforisten gibt).
Tips auf Basis von Informationen aus zweiter Hand (wie z.B. "seine Frau arbeitet Teilzeit oder gar nicht") sind eher schwierig.

Dass eine "Räumungsklage" in der Post liegt und Gewaltvorwürfe im Raum stehen, ist schon eine dicke Eskalation ...
... mit einem bockigen "ich ziehe einfach nicht aus" wird das jedenfalls nicht zu beheben sein.

Zu einer derartigen Eskalation haben in aller Regel aber beide Beteiligten ihren Anteil beigetragen, insofern sollte er mit der Fähigkeit zur Selbstkritik hier aufschlagen, denn die Schlüsselfrage lautet:
"Wie schliesse ich Frieden ?" und nicht "Wie gewinne ich den Krieg ?".

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 15:53
(@mimamause)

danke ihr beiden,

ich hab ihm den link zum forum schon heute früh geschickt, ich  sags ihm nochmal. Ich glaube, er ist immer noch überzeugt, dass das Gute siegt.
 
heute morgen schrieb er das hier

das Haus gehört laut Grundbuch beiden, aber ich bezahle es (noch die nächsten 20-30 Jahre). Die Räumungsklage hab ich bekommen, weil ich das Haus "zum Wohle des Kindes" räumen soll. Kind
soll sich räumlich nicht ändern, das würde seiner Entwicklung schaden, behauptet DEFs Anwältin. Und DEF ist wie gehabt zu absolut keinen Kompromissen bereit, auch nicht zur Einschaltung eines Mediators oder so (weil der ja neutral und damit nicht auf ihrer Seite ist) ...

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 16:07
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

l. Ich glaube, er ist immer noch überzeugt, dass das Gute siegt.

Dann soll er erstmal die trennungs FAQ lesen...
http://www.trennungsfaq.de/trennung.html

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 16:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn es tatsächlich eine abgeschlossene Einliegerwohnung ist, sieht es schon ein wenig besser aus.

Wenn es getrennte Zugänge gibt, wird sie ihn kaum da raus werfen können.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 16:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

sashier

Die Räumungsklage hab ich bekommen, weil ich das Haus "zum Wohle des Kindes" räumen soll. Kind
soll sich räumlich nicht ändern, das würde seiner Entwicklung schaden, behauptet DEFs Anwältin.

ist natürlich Breitwandschwachsinn. Kinder brauchen kein bestimmtes Haus, sondern ungehinderten Zugang zu beiden Eltern. Ansonsten müsste man Eltern von Gesetzes wegen grundsätzlich verbieten, aus beruflichen oder sonstigen Gründen aus einem Haus oder einer Wohnung auszuziehen, bevor die Kinder aus dem Haus sind.

Wenn man den Banker kennt, kann man mit ihm etwas vereinbaren wie "ich stelle jetzt die Zahlungen für's Haus ein und Du schreibst meiner Frau und mir dann einen bösen Brief und wedelst mit der Zwangsversteigerung." Denn natürlich muss auch eine Bank keine Rücksicht darauf nehmen, ob in einem Haus ein Kind wohnt. Mögliche Folge: Den Eltern oder dem Next der Ex fällt ein, in die Immobilienfinanzierung einzusteigen. Und ansonsten platzt das Ding eben. Wenn man den Banker persönlich besser kennt als der die DEF kennt, kann man da eine ganze Weile pokern.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 16:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was heißt denn, dass er alleine bezahlt?
Heißt das, dass er alleiniger Kreditnehmer ist?
Das wäre die nächste fatale Baustelle.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 16:46
(@mimamause)

Wohnungssituation

Sie haben das Haus aufgeteilt, DEF und Kind wohnen oben, er hat ein Minizimmer als Wohn-Schlaf-Büro unten und das Wohn-Ess-Fernsehzimmer ist Gemeinschaftsraum.

DEn Rest weiss ich noch nicht, warte auf Rückmeldung

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 17:32
(@mimamause)

sooo...Kredit läuft auf beide...

Gut oder schlecht?

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 19:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mmm,

sooo...Kredit läuft auf beide...

nochmal: Über "stille Post" - also "mimamause schreibt hier irgendwelche Informationshäppchen, kriegt eine Antwort, gibt die weiter und das Ganze beginnt wieder von vorn" wird sich das Problem Deines Bekannten nicht ansatzweise lösen lassen. Der sollte sich selbst hier anmelden und Fragen stellen; ansonsten hat er schneller eine Räumungsverfügung an der Backe als Du hier tippen kannst.

Und wenn er nichts von Internet-Forenlösungen hält, ist das eben so; wird aber durch Kommunikation über drei Ecken auch nicht besser.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 20:01




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