D.h. die Bedürftigkeit für den Aufstockungsunterhalt hätte schon im März/April bei der Scheidung vorliegen müssen und nicht erst im November. Wenn ich es richtig sehe hatte die KM bei der Scheidung einen Nebenjob und war damit nicht bedürftig.
Das ist der springende Punkt. Der Unterhaltstatbestand muss zum Zeitpunkt der Scheidung vorgelegen haben. Dann kann er auch nach der Scheidung geltend gemacht werden. ZB war die Frau zum Scheidungstermin arbeitslos. Dann kann sie auch 3 Monate später Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit verlangen. Allerdings erhält sie diesen erst ab Forderung und nicht ab der Scheidung, so wie im vorliegenden Fall ab November ´20. Falls sie 3 Monate nach der Scheidung arbeitslos wird, hat sie einfach Pech gehabt. Sie kann nichts fordern. Das Gleiche gilt für chronische Erkrankungen, die nach der Scheidung auftreten. Das ist persönliches Pech, und der Exmann hat damit nichts mehr zu tun, sofern die Unterhaltskette gerissen ist (er zahlt keinen Unterhalt mehr). Er muss keinen Unterhalt wegen Krankheit bezahlen. Und das ist wichtig, denn bei entsprechender Krankheit zahlt man(n) den lebenslang.
Interessant im vorliegenden Fall ist nun, was hat sie im Monat der Scheidung, also im März 2020, insgesamt verdient und leitet sich daraus ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt ab. Damit verbunden ist auch die Frage nach den ehebedingten Nachteilen. Dazu wurde nichts vorgetragen. Es wurde ja nicht mal vorgetragen, welcher Grund geltend gemacht wird.
Aber was solls. Falls das vor Gericht landet, herrscht eh Anwaltszwang. Es ist daher irgendwie auch sinnlos, sich hier dazu Gedanken zu machen. Das ist dann die Aufgabe des beauftragten Anwalts oder der Anwältin.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Im März 2020 hat sie ebenfalls ca.1750€ verdient, zzgl.Nebenjob cam200€.
Grüße
Nino
@ Susi: sie sind seit März 2020 geschieden. Deshalb hast du auch völlig recht, dass zu diesem Zeitpunkt schon diese Bedürftigkeit hätte vorliegen müssen. Die danach eintretenden wirtschaftlichen Probleme hat der geschiedene Partner nicht auszugleichen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Im März 2020 hat sie ebenfalls ca.1750€ verdient, zzgl.Nebenjob cam200€.
Bei so geringen Einkommensunterschieden wird der Aufstockungsunterhalt, um den es hier wohl geht, in der Regel verneint. Dazu kommt die recht kurze Ehezeit von nur 5 Jahren. Ich gehe davon aus, dass Du keinen nachehlichen Unterhalt zahlen musst.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Reicht die Begründung vom gegnerischen Anwalt nicht aus, dass ich ihr nachehelichen Unterhalt zahlen muss, weil sie nun seit dem KU am Existenzminimum lebt?
Grüße
Nino
Man soll ja nie sagen, dass etwas unmöglich ist. Aber ich halte das für unwahrscheinlich. Er rechnet sie mit dem Arbeitsanreiz bedürftig. Solange ihr 1080 Euro bleiben, lebt sie eben mit dem Selbstbehalt wie Millionen andere Unterhaltspflichtige auch.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Reicht die Begründung vom gegnerischen Anwalt nicht aus, dass ich ihr nachehelichen Unterhalt zahlen muss, weil sie nun seit dem KU am Existenzminimum lebt?
Grüße
Nino
Nein. Die Bedürftigkeit muss zum Zeitpunkt der Scheidung bestanden haben. Wer zum Zeitpunkt der Scheidung keinen Unterhalt bekommen hätte, wenn er gefordert worden wäre, der erhält auch später keinen, wenn eine Bedürftigkeit auf einmal besteht.
Ansonsten wäre das auch der Traum vieler KU zahlender Männer, wenn sie Unterhalt von der Exfrau verlangen könnten, weil sie durch die KU Zahlungen auf einmal deutlich weniger zur Verfügung haben als die Ex. Davon habe ich ganz ehrlich noch nie gelesen. Das würde letztendlich ja auch bedeuten, dass die Ex für einen Teil des KU aufkommen müsste. Nein, nachwievor gilt (leider), einer betreut, EINER zahlt.
Und ich bin wirklich der Meinung, dass es nicht in Ordnung ist, dass sie ihren Kindsunterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Die muss jetzt endlich ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommen und einen Nebenjob annehmen. Im Grunde muss der auch fiktiv zu ihrem aktuellen Einkommen dazu gerechnet werden. Und dann kann sie das mit dem nachehelichen Aufstockungsunterhalt eh vergessen. Wenn ich Anwalt wäre, ich würde so argumentieren.
Wichtig ist an der Stelle noch, was Kasper geschrieben hat. Zitat:
PS: mach Dich nicht bei jedem Schreiben des Anwaltes wild. Die fordern (fast schon grundsätzlich) Phantasiesummen, wohl wissend dass sie damit nicht durchkommen. Meist hat es den Zweck, dass in einer Güteverhandlung (Richter stehen auf Vergleiche) man sich irgendwo vergleicht. Wer also viel fordert, bekommt am Ende vielleicht mehr, als er tatsächlich bei einem gültigen Beschluss bekommen würde.
Beispiel: die KM fordert astronomisch viel, du bietest nichts. Und dann kommt "vielleicht" ein Vorschlag mit 50 Euro für ein paar Monate, aber sie im Umkehrschluss die volle Mindestunterhaltsstufe.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Ihr habt Recht, ich mache mir insbesondere beim Zugewinnausgleich extrem große Sorgen, wenn Ihre Schulden keine Rolle spielen.
Ich mache mir ehrlich gesagt auch Sorgen wie meine Anwältin darauf reagiert.
Sie ist Anfang 30 und vllt nicht so erfahren wie der gegnerische Anwalt mit Anfang 60 und male mir aus, ob Sie einknickt und ich unter die Räder komme.
Grüße
Nino
Lass dir ALLE Schreiben vorher zeigen und sie erst raus gehen, wenn du sie so abgesegnet hast. Dann können wir hier mal drüber schauen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ihr habt Recht, ich mache mir insbesondere beim Zugewinnausgleich extrem große Sorgen, wenn Ihre Schulden keine Rolle spielen.
Ich mache mir ehrlich gesagt auch Sorgen wie meine Anwältin darauf reagiert.
Sie ist Anfang 30 und vllt nicht so erfahren wie der gegnerische Anwalt mit Anfang 60 und male mir aus, ob Sie einknickt und ich unter die Räder komme.
Wie war das eigentlich mit der Restschuldbefreiung genau? Du hast geschrieben "unmittelbar nach Scheidungsantrag". Was heißt das genau? Also nur mal so als Beispiel: Wenn einen Tag nach Zustellungs des Scheidungsantrags die Restschuldbefreiung erfolgte, obwohl sie auch vorher hätte erfolgen können, dann kann das von einem Gericht durchaus als mutwillige Zugewinnschmälerung zu Deinem Nachteil aufgefasst werden.
Bezüglich des Alters Deiner Anwältin würde ich mir an deiner Stelle keine besonderen Sorgen machen. Es gibt da noch andere Dinge, die durchaus auch zählen, als da wären Kampfgeist, Engagement und Intelligenz. Ein alter Anwalt kann auch ein ausgelutscher Typ sein, dem die Lust vergangen ist oder den so ein Kleinscheixx langweilt.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
@LBM danke
Wann die Restschuldbefreiung erfolgte, kann ich genau nicht sagen.
Auf alle Fälle im Jahr 2019.
Ich hoffe, dass die Anwältin die Unterlagen anfordert.
Grüße
Nino
Dann können wir hier mal drüber schauen.
Dann sollte ein SFF eingerichtet werden.
Du kannst deiner Anwältin auch sagen, dass sie das fordern soll.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Sorry Kasper, wofür steht SFF?
Sorry Kasper, wofür steht SFF?
Sonderfallforum. Das ist ein nichtöffentliches Forum hier, zu dem nur Leute der Spezialgruppe, Moderatoren und von Dir benannte User Zugriff haben. Da kann man dann auch mal Tacheles reden und zB Ross und Reiter nennen, sowie heikle Themen anschneiden.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo Zusammen,
die Verkehrswertermittlung der Wohnung steht fest und beträgt 172.000€.
Zum Stichtag (Scheidungsantrag) hatte ich bei der Bank 148.000€ Schulden.
172.000€ - 148.000€ = 24.000€
Zugewinn für meine Ex: = 12.000€
Die Finanzierung lief nur auf mich.
Wisst ihr, ob die Vorfälligkeitszinsen auch eine Rolle spielen?
Meine Anwältin wusste gar nicht so recht was die Restschuldbefreiung nach dem Scheidungsantrag auf sich hat und wollte sich mit einem Insolvenzverwalter kurz schließen bzw. Informationen einholen, ob es einen Schlupfloch gibt.
Zwecks nachehelichen Unterhalt meinte meine Anwältin, dass das vllt so hinhaut und ich ihr tatsächlich etwas zahlen muss.
Sie prüft das entgegen, meint jedoch, dass ich nicht drum herum komme.
Wenn ich ehrlich bin, bestätigen sich meine Befürchtungen, dass sie vermutlich nicht die richtige ist.
Ich schicke euch mal das 1te Schreiben von meiner Anwältin:
Mein Mandant hat sich bzgl. des Kindesunterhalts an das Jugendamt
gewandt. Grund hierfür ist, dass Ihre Mandantin keinerlei Unterhalt
bezahlt. Ursprünglich war vereinbart, dass Ihre Mandantin zumindest
die Kosten der Hobbys der Kinder bezahlt. Auch diese Zahlungen hat
sie seit März 2020 eingestellt.
Die Geltendmachung etwaiger Zugewinnausgleichs- oder Unterhalts-
ansprüche durch Ihre Mandantin überrascht nicht, sie hatte meinem
Mandanten ja bereits angekündigt, dass sie dies anstreben wird, so-
fern er Kindesunterhalt fordert.
Es ist wirklich sehr bedauerlich, auf welcher Motivationsgrundlage diese Auseinandersetzung nun beruht.
Die Parteien haben drei gemeinsame Kinder, die bei meinem Mandanten leben. Mein
Mandant arbeitet zudem in Vollzeit. Ihre Mandantin möchte sich nicht an den Kosten
für die Kinder beteiligen und möchte zudem noch Unterhalt von meinem Mandanten.
Weitere Ausführungen bedarf es an dieser Stelle nicht.
Anbei erhalten Sie die Gehaltsabrechnungen aus dem Zeitraum November 2019 bis
Oktober 2020.
Ihrer Mandantin steht kein Unterhaltsanspruch zu. Mein Mandant ist zum einen nicht
leistungsfähig zum anderen ist hier nicht ersichtlich auf welcher Grundlage ein solcher
Anspruch bestehen soll.
Ihre Mandantin hat keinen ehebedingten Nachteil erhalten. Vor der Ehe hat sie nicht
3.000,00 € netto verdient, wohl eher 2.500,00 € brutto.
Sollte Ihre Mandantin ernsthaft weiterhin der Auffassung sein, ihr würde ein Anspruch
auf nachehelichen Unterhalt zustehen, so fordern wir sie bereits jetzt auf, ihr Gehalt
vor der Ehe darzulegen und mittels Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen zu bele-
gen.
Des Weiteren fordern wir Ihre Mandantin ebenfalls auf, Auskunft über ihr Einkommen
zu erteilen, durch Vorlage der Gehaltsabrechnungen aus dem Zeitraum November
2019 bis Oktober 2020.
Ihre Mandantin übt außerdem eine Nebentätigkeit aus. Auch diesbezüglich erwarten
wir die Vorlage der Lohnabrechnungen aus dem Zeitraum November 2019 bis ein-
schließlich Oktober 2020.
2.
Ihre Mandantin strebt einen Zugewinnausgleich an.
Ihre Mandantin befand sich in der Privatinsolvenz und kam mit erheblichen Schulden
in die Ehe.
Nunmehr ist sie restschuldbefreit.
Ihre Mandantin möge noch einmal verinnerlichen, dass ihr Zugewinn deutlich höher
liegen dürfte als der Zugewinn meines Mandanten.
Vor diesem Hintergrund schlage ich vor, dass wir das ganz schnell wieder vergessen.
Um kurzfristige Bestätigung wird höflich bis zum 07.12.2020 gebeten.
Andernfalls wird höflich darum gebeten, die von Ihnen gesetzte Frist zur Auskunftser-
teilung bis zum 23.12.2020 zu verlängern. Die von Ihnen gesetzt Frist kann aufgrund
des derzeitigen Arbeitsanfalls nicht eingehalten werden.
Des Weiteren fordern wir Ihre Mandantin ebenfalls auf, bis zum 23.12.2020 Auskunft
über ihr Vermögen zum Stichtag 18.12.2013 (Anfangsvermögen) und zum Stichtag
25.01.2019 (Endvermögen) durch Vorlage einer in sich aufgegliederten Vermögensaufstellung zu erteilen.
Was meint ihr?
Klang selbstsicher und nun sagt sie quasi indirekt dass der gegnerische Anwalt vermutlich durchkommt.
Liebe Grüße
Nino
Ich hoffe nicht, dass Du Deine Zustimmung zum Abschicken dieses Schreibens gegeben hast.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Das war damals das 1te Schreiben Ende November.
Da hatte ich nicht daran gedacht mir vorher das Schreiben zu zeigen.
Wie kommt das Schreiben rüber?
Ich finde das Schreiben zwar etwas hakelig und stilistisch einfach formuliert, aber inhaltlich ganz gut, denn sie sagt deutlich zwischen den Zeilen: HACKT ES BEI DER??? Und es kommt nicht durch, dass sie fürchtet, Ex könne sich durchsetzen. Das sie dich vorwarnt, dass es so kommen könnte, ist ehrlich.
Spannend!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wie kommt das Schreiben rüber?
Unprofessionell. Und zwar durch so Sätze wie:
Es ist wirklich sehr bedauerlich, auf welcher Motivationsgrundlage diese Auseinandersetzung nun beruht.
Weitere Ausführungen bedarf es an dieser Stelle nicht.
Ihre Mandantin möge noch einmal verinnerlichen, dass ihr Zugewinn deutlich höher
liegen dürfte als der Zugewinn meines Mandanten.
Vor diesem Hintergrund schlage ich vor, dass wir das ganz schnell wieder vergessen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Mir gab sie das mit dem Scheiben das Gefühl, dass meine Ex keine Chance hat und jetzt plötzlich meint sie, dass meine Ex wohlmöglich so durchkommt.
Man sollte von vornherein wissen wie die Chancen stehen.
Wie soll ich vorgehen?
Abwarten oder mir gar einen anderen Anwalt aufsuchen?