Ein freundliches hallo an alle hier!
Ich habe mich heute hier angemeldet, um mit und von euch einige Meinungen zu meiner Scheidung und deren Folgen zu diskutieren oder zu hören.
Kurz zu meiner Person: Ich bin 43j alt, Angestellter und allein erziehender Vater einer 18j Tochter die bei mir lebt. Meine beiden Söhne (20j + 7j) leben bei der Mutter. Meine Ex und ich haben uns im Frühjahr 2009 nach 19j Ehe getrennt.
Seit einigen Monaten überlege ich, meine Ex bei der Polizei anzuzeigen. Warum?
Seit der Trennung habe ich einige Sachen erfahren, die meine Ex in den Jahren der Ehe beganngen hat, die mir den Boden unter den Füßen weggezogen hat.
Meine Ex hat in den Jahren der Ehe ohne mein Wissen sogenannte Eingehungsbetrüge begangen. Das heißt, Einkäufe, Bestellungen und Geschäftsabschlüsse auf falschen Namen. Dazu hat sie falsche und die Namen unserer Kinder verwendet. Meine Tochter und mein ältester Sohn sind seit einigen Jahren durch dieses Verhalten der Mutter überschuldet.
Meine Kinder sind über das Verhalten ihrer Mutter informiert. Wenn mein ältester Sohn der Mutter gegenüber etwas direkter wird, wird ihm mit Rauswurf gedroht. Bei mir kann er aus Platzgründen nicht auf Dauer wohnen. Meine Tochter hat ihr eigenes Zimmer und ich schlafe im Wohnzimmer.
Der größte Hammer ist aber, dass meine Ex im Jahr 2008 (wir Wohnten noch als Familie unter einem Dach) mit ihrem Anwalt, Unterhalt bei der ARGE beantragt und bekommen hat. Ich soll nun über 6.700€ an die ARGE zurück zahlen. Diese Rückzahlung ist dank meiner Anwältin aber ausgesetzt worden. Die ARGE ist auch über den "Betrug" meiner EX in Kenntniss gesetzt worden.
Mitlerweile habe ich den Großteil der Schulden meiner Kinder auf mich übertragen lassen.
Warum ist mir dies alles in den Jahren nich aufgefallen? Weil sie eine verdammt gute Schauspielerin ist und ich meiner Ex damals noch vertraut habe.
Wie o.g. möchte ich nun meine Ex anzeigen! Was glaubt ihr? Nützt das was? Bringt es meinen Kindern was?
Für eure Meinungen und Anregungen währe ich euch dankbar!
Gruß
Blankenheim
Hallo B,
deine beiden Kinder sind doch volljährig. Warum zeigen sie ihre Mutter nicht selbst an?
Gruß
Bart
Servus Blankenheim,
ebenso die ArGe und der ganze Rest, die von Deiner Ex betrogen wurden.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael,
hallo Bart,
die beiden Kid's scheuen sich die Mutter anzuzeigen!
Unterhalt fürt die Jungs darf ich nur direkt an die ARGE und nich an die Ex zahlen, vermutlich wird davon eine Summe x zum Ausgleich des "Betrugs" abgezogen. Soll heißen, meine Jungs "verzichten" auf Unterhalt wegen der Mutter.
Ob die ARGE Anzeige erstattet weiß ich bzw. meine RA nicht!
Gruß
Blankenheim
Moin blankenheim,
Anzeigen im Rahmen familienrechtlicher Streitigkeiten (Ihr seid ja noch nicht geschieden) werden regelmässig als Racheakte o. ä. subsummiert, mit denen sich die Streitparteien beharken und zermürben. Umsomehr, wenn der Anzeigende gar nicht der Geschädigte ist.
Wie Bart schon schrieb: Eventuelle Rückforderungen müssen Deine volljährigen Kinder schon selbst an ihre Mutter stellen; Du bist da gar nicht (mehr) vertretungsbefugt. Was den Leistungsbezug durch die ARGE angeht, genügt es, wenn Du - ggf. bekräftigt durch eine Eidesstattliche Versicherung - darlegst, dass Ihr zum Zeitpunkt des Leistungsbezuges noch gar nicht getrennt gewesen seid, sondern noch gemeinsam gewirtschaftet habt. Die ARGE kümmert sich dann schon selbst um ihre Rückforderungen. Vorteil für Dich: Deine Ex ist damit anderweitig beschäftigt und hat weniger Zeit, Dir Schwierigkeiten zu machen.
Grüsles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus B,
welches Ziel würdest Du eigentlich mit einer Anzeige verfolgen?
Außerdem könnte bei einigen Fällen bereits die Verjährung gegriffen haben?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo
Verjährungen greifen nicht. Alle Fälle datieren aus den letzten 6-8 Jahren.
Welches Ziel verfolge ich? Tja, da bin ich mir nicht so sicher! Weil mir bewusst ist das eine Anzeige einen "Krieg" auslösen würde. Ach im Verwandschaftskreis!
Meine beiden volljährigen Kid's sehe ich schon als geschädigt an. Sie bekommen beide durch den negativen Schufa Eintrag kein Gehaltskonto. Ob und Was auf dem Namen meines jüngsten gelaufen oder läuft weiß ich nicht.
Gruß
Blankenheim
Moment mal,
wenn die Käufe in den Jahren erfolgten, als die Kinder noch nicht volljährig waren, dann können sie doch dafür gar nicht haftbar gemacht werden. Sie waren doch gar nicht voll geschäftsfähig. Und Schulden auf Dich übertragen lassen, wie soll das gehen? Was meinst Du damit genau?
Erklär das bitte mal genauer, denn das passt so nicht.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin blankenheim,
Verjährungen greifen nicht. Alle Fälle datieren aus den letzten 6-8 Jahren.
das würde - unabhängig von allen anderen Überlegungen - mit einiger Sicherheit die Frage aufwerfen, ob und was Du selbst davon gewusst hast bzw. ob Du selbst daran beteiligt warst. Schliesslich wart Ihr bis vor kurzem eine Haushaltsgemeinschaft; da spricht erheblich mehr für gemeinschaftlich begangene Betrügereien als für vollkommene Ahnungslosigkeit.
Welches Ziel verfolge ich? Tja, da bin ich mir nicht so sicher! Weil mir bewusst ist das eine Anzeige einen "Krieg" auslösen würde. Ach im Verwandschaftskreis!
die Frage ist vor allem: Was könntest Du damit erreichen? Ich behaupte: Nicht viel - ausser einer ganzen Menge Unannehmlichkeiten für Dich selbst.
Meine beiden volljährigen Kid's sehe ich schon als geschädigt an. Sie bekommen beide durch den negativen Schufa Eintrag kein Gehaltskonto.
Wie schon geschrieben: Du bist gar nicht (mehr) aktiv legitimiert, die Vermögensinteressen Deiner volljährigen Kinder zu vertreten. Das müssen sie schon selbst tun. Und einen negativen Schufa-Eintrag werden sie durch eine Anzeige auch erst einmal nicht los.
Ob und Was auf dem Namen meines jüngsten gelaufen oder läuft weiß ich nicht.
das kannst Du durch eine formlose Anfrage über www.meineschufa.de leicht feststellen. Streng genommen brauchst Du dafür allerdings auch das OK Deiner Ex als mitsorgeberechtigtem Elternteil...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
zur ersten Frage:
Ich habe nach meinen finanziellen Möglichkeiten, die mir bekannten und auf meine beiden nun volljährigen Kinder laufenden Schulden übernommen und zum größten Teil abbezahlt. Namentlich und Rechtlich läuft alles noch auf die Kid's.
Den Gläubigern ist es erst mal egal wie alt die Kinder waren/sind. Die wollen erst mal ihr Geld.
Verjährung und Mittäterschaft:
Meine Ex hat nach Aussage bei Ihrem Anwalt die Taten zugegeben. Durch meine Berufstätigkeit (sie war/ist Hausfrau) hat sie mir die Post (Mahnbescheide ect.) vorenthalten/unterschlagen können und mir Abends immer nur die "gute" Post ausgehändigt. Das ich evtl. auch mal in diese "Betrüge" reingezogen werden kann, macht mich auch nervös. Ich bin mir bewusst das Sie das so darstellen kann.
Darum habe ich u.a. dieses Thema hier angesprochen!
Schufaeintrag:
Bingo! Das ist das Problem. Die Ex macht nicht mit.
Legitimiert für die Kinder zu handeln:
Ob Rechtlich ok oder nicht! Es sind meine Kinder und denen helfe ich!
Gruß
Moin,
Den Gläubigern ist es erst mal egal wie alt die Kinder waren/sind. Die wollen erst mal ihr Geld.
das ist ein Irrtum; der schlichte Hinweis darauf, dass der angebliche Schuldner (für den dann ein falsches Geburtsdatum abgegeben worden sein muss) noch nicht volljährig und damit noch nicht uneingeschränkt geschäftsfähig ist, genügt vollkommen, um das Ganze glattzuziehen. Einklagbare Schulden entstehen nicht; meines Wissens sind bei Minderjährigen daher auch keine negativen Schufa-Einträge möglich.
Grüssles
Martin
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Moin,
genau so ist es. Geschäfte Minderjähriger bedürfen der vorherigen Zustimmung der Sorgeberechtigten, sonst ist das getätigte Geschäft schwebend unwirksam. Der Zustand kann durch die Genehmigung (nachträglich) beendet werden. Lies dazu §§ 104ff BGB.
Du kannst daher auch für diese Schulden nicht haftbar gemacht werden, aber für die Zeit, als die Kinder nicht geschäftsfähig waren, Anzeige gegen Deine Ex erstatten.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
da ich ja nicht weiß wie die Geschäfte zustande gekommen sind, kann ich auch nicht sagen wer dem zugestimmt hat.
Die Gläubiger drohen aber meinen Kid's mit Inkasso, RA und Gerichtsvollzieher ect.
Selbst die Schulnerberatung sagt, das die Gläubiger (ohne Rücksicht auf Erfolgchancen) alles Versuchen wird.
Wenn ich LBM richtig verstehe, kann ich Einspruch gegen die Vorderungen der Gläubiger an meine Kid's einlegen. Vorrausgesetzt ich weiß über alle Sachen bescheidt.
Gruß
Moin blankenheim,
ich hatte dasselbe vor Jahren mit einem ebay-Kauf mit anschliessender Reklamation durch meinen damals noch minderjährigen Sohn. Da kam auch die gesamte Klaviatur bis hin zum Inkasso. Ich habe dem Gläubiger formlos das Geburtsdatum meines Sohnes mitgeteilt; danach war schlagartig Ruhe.
Ich wüsste daher nicht, wo das Problem ist. Ausser natürlich, wenn Du Forderungen bereits beglichen hast - dann gehen die Gläubiger (zu Recht) vom Einverständnis der Erziehungsberechtigten aus. Die Kohle ist dann tatsächlich weg.
Irgendwelche "Anzeigen" lösen jedoch keins dieser Probleme.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Meine Ex hat in den Jahren der Ehe ohne mein Wissen sogenannte Eingehungsbetrüge begangen. Das heißt, Einkäufe, Bestellungen und Geschäftsabschlüsse auf falschen Namen. Dazu hat sie falsche und die Namen unserer Kinder verwendet. Meine Tochter und mein ältester Sohn sind seit einigen Jahren durch dieses Verhalten der Mutter überschuldet
1.)Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (Vater oder Mutter oder beide ) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen(innerhalb von 14 Tagen)
da ich ja nicht weiß wie die Geschäfte zustande gekommen sind, kann ich auch nicht sagen wer dem zugestimmt hat.
zu 1.) ..... wenn sie nicht mit Einwilligung des Gesetzlichen Vertreters geschlossen werden ........
Dazu hat sie falsche und die Namen unserer Kinder verwendet. Meine Tochter und mein ältester Sohn sind seit einigen Jahren durch dieses Verhalten der Mutter überschuldet.
§ 104
Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähig ist:
1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.
ich möchte das nur nochma revue passieren lassen
was ich nicht so ganz verstehe ist folgendes
soweit ich mich noch erinnere dürfen Kinder unter 18 ihr Konto nicht überziehen nur im Haben halten
sollte dann Rechnung auf Namen der Kinder ausgestellt worden sein muss die RE ja jemand zahlen
da die Namen der Kinder angegeben wurden sind sie Rechnungsnehmer auf dem Papier
dann müsste ja noch ein falsches Geb. Datum angegeben worden sein, sonst könte man ja nicht
bestellen.
Meine beiden volljährigen Kid's sehe ich schon als geschädigt an. Sie bekommen beide durch den negativen Schufa Eintrag kein Gehaltskonto
also hatten sie vorher schon kein Kinderkonto bei der Sparkasse
dann müsste ja alles auf Rechnung gelaufen sein
Wenn ich LBM richtig verstehe, kann ich Einspruch gegen die Vorderungen der Gläubiger an meine Kid's einlegen. Vorrausgesetzt ich weiß über alle Sachen bescheidt.
aber nur für den Zeitraum vor Volljährigkeit
Ich habe nach meinen finanziellen Möglichkeiten, die mir bekannten und auf meine beiden nun volljährigen Kinder laufenden Schulden übernommen und zum größten Teil abbezahlt. Namentlich und Rechtlich läuft alles noch auf die Kid's.
Den Gläubigern ist es erst mal egal wie alt die Kinder waren/sind. Die wollen erst mal ihr Geld.
somit hast du die abgeschlossenen Verträge die vor volljährigkeit schwebend unwirksam sind im nachhinein als rechtlich gültig
geschlossen
Um hier einsicht in die vertragswerke zu bekommen wann wer wie wo was abgeschlossen hat ist ein Fachanwalt notwendig
auch würde ich mich über einen Beratungsschein beim Anwalt informieren
wie die rechtliche seite aussieht da ihr ja noch nicht geschieden seit und die (Alle Fälle datieren aus den letzten 6-8 Jahren)
Verjährungen noch nicht zu greifen scheint
Die Gläubiger drohen aber meinen Kid's mit Inkasso, RA und Gerichtsvollzieher ect.
und wenn die kinder nicht mehr zahlungsfähig sind die beiden Elternteile anteilig zuir haftung herangezogen werden.
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Hallo euch allen!
Erst mal vielen Dank für eure Antworten Tipps und Anregungen.
Wie und was ich im Bezug auf die Kid's unternehmen muss/kann, wird mir nur ein RA abschließend sagen können. Ob ich einen Beratungschein bekomme? Eher nicht! Habe leider ein ausreichendes Einkommen!
Meine Frage ob ich die Ex Anzeigen soll, ist wohl ein wenig untergegangen. Ich weiß aber auch, dass keiner von euch eine Abschließende Antwort geben kann. Mehr hatte ich auch gehofft, dass es einige von euch gibt, die leider gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Dann möchte ich euch allen ein großes Kompliment machen. Keiner von euch hat mir irgendwelche Tipps gegeben wie man seine Ex fertig machen kann/soll. Keiner hat irgendwelche Hetzataken geblasen. Das zeigt mir, dass ich das Richtige Forum gefunden habe. Es spricht für euer Niveau. Super!!
Gruß
Blankenheim
Meine Frage ob ich die Ex Anzeigen soll, ist wohl ein wenig untergegangen.
du hast sie schon selber gegeben
Wie und was ich im Bezug auf die Kid's unternehmen muss/kann, wird mir nur ein RA abschließend sagen können
auch die antwort in bezug auf Ex
fällt hier mit rein das wird nur ein RA abschließend sagen können
was noch geht und vorallem wie
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