ich versteh noch nicht ganz, warum dein jüngstes Kind nicht bei dir bleiben sollte?
Hast du mal die großen Mädels gefragt, ob sie ihre kleine Schwester betreuen könnten?
Wissen sie überhaupt, dass die Kleine weg soll/muss?
Sie sind ja nun keine kleinen Kinder mehr. Ich stell mir vor, dass du mit der Kleinen zusammen frühstücken kannst und sie in den KiGa bringen würdest.
Dort kann sie sicherlich bis 17/18 Uhr betreut werden. Das würde bedeuten, dass deine Kleine am Nachmittag 1-2 Stunden mit ihren Geschwistern allein ist.
Dann gibt es Abendbrot, du machst die kleine bettfertig, liest ihr noch vor und der Tag ist um. Das WE habt ihr dann gemeinsam, zumindest jedes 2. WE.
Oder du reduzierst deine Arbeitszeit tatsächlich um täglich 1-2 Stunden.
...
Ich würde deine Kleine nicht ziehen lassen.
Hi Mekmen, Simsam schreibt mir aus der Seele. Au pair Mädchen sind häufig nicht älter als deune Töchter, wenn sie ihren Job antreten. Selbst wenn das skizzierte Szenarion nur bewirken sollte, dass die KM ihre eigenen Umzugspläne überdenkt, würde ich es an deiner Stelle mit Hilfe eines ABR-Verfahrens und eines zielstrebigen und erfahrenen Fachanwalts für Familienrecht vor das zuständige Familiengericht tragen bevor die KM Fakten geschaffen hat.
Selbstverständlich kann die dame deines Hauses ihre Zelte aufschlagen, wo es ihr gefällt. Als Bundesbürgerin genießt sie Freizügigkeit. Das gibt ihr aber nicht das Recht, die Geschwister ohne weiteres zu trennen. Antragsberechtigt sind deine älteren Kinder selbst nicht, aber du kannst die Geschwisterbindung als gewichtiges Argument führen.
Viel Erfolg 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hi Simsam und Biggi,
wahrscheinlich habt ihr recht, aber mit meinem Job wird das wahrscheinlich nicht vereinbar sein. Hier auf dem Land haben die KiGas nur bis 16h auf, ich fahre ca. 45 - 50 Min. zur Arbeit, also müsste mein Job schon um 15 h zu Ende sein. Ausserdem habe ich immer wieder mal Abend- und auch WE - Dienste.
Ich hab das alles schon durchgedacht und gerechnet, seriöserweise bekomme ich das mit einer Kleinen nicht gebacken, leider, leider.
Aber als Drohung in der Hinterhand kann ich durchaus mal durchscheinen lassen.
Jetzt habe ich vorgestern einen furchtbaren Streit wegen der Kohle gehabt (da wurden die Geldscheine durch WoZi geschmissen), gestern war wieder alles ok. Ich befürchte, dass diese Achterbahnfahrt noch die nächsten Wochen weitergeht.
Die 3 größeren wissen es dass meine DEF geht, insgeheim sind sie auch erleichtert (Aschenputtel lässt grüßen, die gemeinsame kleine Prinzessin bekommt alles, meine 3 müssen um alles bitten bzw. betteln).
Wir haben uns - oh Wunder - auch beim Umgang halbwegs geeinigt, allderdings will ich jetzt möglichst schnell alles schriftlich fixieren, bevor der nächste Abend kommt, an dem die Fetzen, Vasen und Möbel fliegen.
Was mich erstaunt, ist, dass offenbar der jetzige Kindergarten und auch der neue, in den die kleine ab September gehen soll, ohne Nachfragen akzeptieren, dass da jemand kommt, behauptet getrennt zu sein und einfach alle Formalitäten allein erledigt. Sollte ich mal im neuen KiGa anrufen und klarstellen ,dass ich ein durchaus interessierter Vater bin und ob sie so ohne Weiteres Anmeldungen nur eines Elternteils ohne Sorgerecht/ABR - Nachweis bzw. irgendetwas schriftlichem akzeptieren ?
Meine DEF teilte mir mit, dass sie bei Umzug in ein anderes Bundesland auch die Kindergeldstelle informieren muss, damit der Umzug auch offiziell ist ? Wir wollten eigentlich bis Ende diesen Jahres dort alles beim Alten lassen, weil ein 4.Kind 215,- statt 184,- bekommt (hätte ihr das dann schon weitergereicht bzw. mit anderen Posten verrechnet). So verzichtet sie/wir auf 30,- im Monat ohne Not. Stimmt das ?
Ab Jan. 14 hätten wir dann sowieso die St.klassen getrennt,
mekmen
Was mich erstaunt, ist, dass offenbar der jetzige Kindergarten und auch der neue, in den die kleine ab September gehen soll, ohne Nachfragen akzeptieren, dass da jemand kommt, behauptet getrennt zu sein und einfach alle Formalitäten allein erledigt. Sollte ich mal im neuen KiGa anrufen und klarstellen ,dass ich ein durchaus interessierter Vater bin und ob sie so ohne Weiteres Anmeldungen nur eines Elternteils ohne Sorgerecht/ABR - Nachweis bzw. irgendetwas schriftlichem akzeptieren ?
Meine DEF teilte mir mit, dass sie bei Umzug in ein anderes Bundesland auch die Kindergeldstelle informieren muss, damit der Umzug auch offiziell ist ? Wir wollten eigentlich bis Ende diesen Jahres dort alles beim Alten lassen, weil ein 4.Kind 215,- statt 184,- bekommt (hätte ihr das dann schon weitergereicht bzw. mit anderen Posten verrechnet). So verzichtet sie/wir auf 30,- im Monat ohne Not. Stimmt das ?
Ab Jan. 14 hätten wir dann sowieso die St.klassen getrennt,
Zu 1: Ja, das würde ich da bekannt geben. Nicht im Sinn von "ich mache euch Ärger" sondern eher im Sinn von "Ich bin übrigens auch interessiert und zudem sorgeberechtigt."
Zu 2: Das was Deine Ex macht ist korrekt, das was Du geplant hast Beschiss, der zudem für Dich nach hinten losgehen kann, wenn sie die Änderung ggf. später bekannt gibt und das KG rückwirkend beantragt, denn dann bekommt sie es ausgezahlt und Du musst es zurück zahlen.
Außerdem bleibt ein 4. Kind immer 4. Kind, auch wenn die Bezugsberechtigten wegen verschiedener Wohnsitze nicht die Gleichen sind. Die Kinder, die nicht bei Dir wohnen, sind aber sog. "Zählkinder", d. h., sie zählen eben mit. Wenn dann das älteste Kind irgendwann nicht mehr berechtigt ist, dann wird das 2. zum 1. Kind, das 3. zum 2. und das 4. zum dritten Kind...
Ich rate immer von solchen Mauscheleien ab, denn die paar Kröten schaffen eine Menge Potential als Druckmittel oder um allgemein Ärger zu machen.
Die Steuerklassen können sofort auf 4/4 geändert werden, was ich SOFORT tun würde, wenn Unterhaltsberechnungen daran hängen. Ab 14 dann auf 1/1 oder 1/2 oder wenn beide Elternteile ohne anderen Erwachsenen mit je wenigstens einem KG-berechtigten Kind leben auch auf 2/2.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke LBM für die Einschätzung
Zu 1: Ja, das würde ich da bekannt geben. Nicht im Sinn von "ich mache euch Ärger" sondern eher im Sinn von "Ich bin übrigens auch interessiert und zudem sorgeberechtigt."
Hab ich sowieso nicht vor, ich möchte mich jetzt telefonisch vorstellen und beim 1. Umgangs WE die Kleine im KiGa abholen und gleich richtig vorstellen.
Zu 2: Das was Deine Ex macht ist korrekt, das was Du geplant hast Beschiss, der zudem für Dich nach hinten losgehen kann, wenn sie die Änderung ggf. später bekannt gibt und das KG rückwirkend beantragt, denn dann bekommt sie es ausgezahlt und Du musst es zurück zahlen.
Außerdem bleibt ein 4. Kind immer 4. Kind, auch wenn die Bezugsberechtigten wegen verschiedener Wohnsitze nicht die Gleichen sind. Die Kinder, die nicht bei Dir wohnen, sind aber sog. "Zählkinder", d. h., sie zählen eben mit. Wenn dann das älteste Kind irgendwann nicht mehr berechtigt ist, dann wird das 2. zum 1. Kind, das 3. zum 2. und das 4. zum dritten Kind...
Ich rate immer von solchen Mauscheleien ab, denn die paar Kröten schaffen eine Menge Potential als Druckmittel oder um allgemein Ärger zu machen.
Mir gings nicht ums Mauscheln. Im Moment ist die Kleine mein 4. Kind und Mamas 1. Kind. Ich dachte, dann fällt die Kindergeldauszahlung, wenns an Mama geht wieder auf Stufe 1. Kind zurück ?? Das Kindergeld hätte ich ihr schon 1:1 weiter überwiesen.
Die Steuerklassen können sofort auf 4/4 geändert werden, was ich SOFORT tun würde, wenn Unterhaltsberechnungen daran hängen. Ab 14 dann auf 1/1 oder 1/2 oder wenn beide Elternteile ohne anderen Erwachsenen mit je wenigstens einem KG-berechtigten Kind leben auch auf 2/2.
da 3 Kids bei mir bleiben und 1 bei Mama werden wir ab Jan. beide 2/2 beantragen. Da Steuerklassen wohl aber nur 1 mal im Jahr geändert werden können und dann fürs ganze Jahr, dann habe ich eine ordentliche Steuernachzahlung an der Backe, wenn wir jetzt auf 4/4 gehen oder ?
Danke
Mekmen
LG LBM
Moin mekman,
da 3 Kids bei mir bleiben und 1 bei Mama werden wir ab Jan. beide 2/2 beantragen. Da Steuerklassen wohl aber nur 1 mal im Jahr geändert werden können und dann fürs ganze Jahr, dann habe ich eine ordentliche Steuernachzahlung an der Backe, wenn wir jetzt auf 4/4 gehen oder ?
Die Steuerschuld bleibt auf das gesamte Jahr gerechnet und bei gemeinsamer Veranlagung, gleich hoch. Ein Wechsel in 4/4 hat also keinen Einfluss auf eine mögliche Nachzahlung oder Erstattung.
Der Vorteil des Steuerklassenwechsels liegt darin, dass Unterhaltszahlungen geringer ausfallen, da diese auf Basis des bereinigten Nettogehaltes berechnet werden.
Gruß
Brainstormer
Ein Wechsel in 4/4 hat also keinen Einfluss auf eine mögliche Nachzahlung oder Erstattung.
Kurze Berichtigung: Da die einbehaltene Lohnsteuer in LSK 4 höher ist als in LSK 3, wird natürlich die zuviel entrichtete Einkommenssteuer mit der Einkommensteuererklärung erstattet.
Gruß
Brainstormer