Es darf nicht wahr ...
 
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Es darf nicht wahr sein....Kind musste zur Mutter zurück Dank Gutachten

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(@joshua1505)
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Hallo zusammen,

ich hatte letzte Woche Termin wegen elterliche Sorge. Mein Sohn 5 lebte 1,5 Jahre bei mir weil die Mutter damals meinte es gehe ihm bei mir besser. Die Mutter kümmerte sich alle 2 Wochen um ihn Samstag und Sonntag. Auf erweiterten Umgang hat sie verzichtet ebenso die Mitwirkung einer Ferienregelung für den kleinen bei versch. Stellen(Jugendamt,Gutachterin)

Wir wurden vom Gericht aufgefordert bei einem Gutachten mit zu wirken was wir auch getan haben, ich habe mich ganz normal und offen und ehrlich verhalten. Habe mich der Mutter gegenüber total neutral verhalten und auch keinerlei Schuldzuweisungen gemacht. Im Gegenteil ich musste mich von der Mutter während der Termine beleidigen lassen müssen. Viele Angaben die ich beweisen kann sind von der Mutter bewusst falsch angegeben worden. Sie hat weder zu meiner Familie noch zu Ihrer Kontakt, der Kontakt zu meinen Ex-Schwiegereltern und Schwägerin erfolgte immer über mich und meine Ex wollte dies unterbinden.Die Gutachterin war auch der Meinung das ich den Wunsch meiner Ex bezüglich ihrer Familie hätte nachkommen müssen.
Das Ende vom Lied ist nun das die Gutachterin zum Entschluss kam, das der kleine aufgrund "Kindeswohl Gefährdung" besser bei der Mutter aufgehoben ist. Dies hat die Gutachterin so zu Protokoll gegeben und die Richterin stimmte dem zu. Die Begründung war, dass ich anscheinend die Mutter im Beisein des Kindes schlecht machen würde z.Bs. im Kindergarten, was absolut nicht stimmt und auch nicht bewiesen wurde, lediglich war die Gutachterin der "Meinung" das dies den kleinen belasten würde und sie dadurch eine Kindeswohl Gefährdung sieht. Die Tante vom Jugendamt war nicht begeistert und die Tante vom Verfahrensbeistand ebenso nicht und zwar die sofortige Alleinige Sorge wurde auf die Mutter übertragen. Ich durfte meinen kleinen nicht mal mehr vom Kindergarten abholen. Mein Anwalt hat danach ihr die Termine eröffnet die Sie mit dem kleinen wahrnehmen sollte unter der Woche wie z.Bs. Logopäde und Kinderpsychologe. Letzteren hat sie bereits abgesagt.
Ich werde mich nun dieser Tage mit meinem Anwalt unterhalten wie wir weiter vorgehen.
Vielleicht hat von Euch schon mal jemand eine ähnliche Situation erlebt und kann mir meine Fragen beantworten?
- Macht es Sinn Einspruch gegen das Urteil einzulegen und somit die Sache beim OLG Stuttgart zu verhandel?
- Was bringt ein Obergutachten?
- Ist es nicht auch eine Form der Diskriminierung wenn man gegen 5 Frauen antreten muss vor Gericht?(Richterin,Ex,Gutachterin,Jugendamt,Verfahrensbeistand)
- Kann man das Gutachten anfechten bzw. das Urteil aufgrund dessen das meine Ex falsche angaben gemacht hat und sich nun genau gegenteilig ihrer Zusagen im Gutachten verhält?
- Kann man die Gutachterin Zivilrechtlich belangen??

Ich würde mich tierisch über Antworten genauso wie über Fragen von Euch freuen.

Ein tief trauriger Vater  ;(

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2013 15:19
(@diskurso)
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Moin,

zunächst einmal bleibt hier unklar, wie die Vorgeschichte war:

Mein Sohn 5 lebte 1,5 Jahre bei mir weil die Mutter damals meinte es gehe ihm bei mir besser. Die Mutter kümmerte sich alle 2 Wochen um ihn Samstag und Sonntag. Auf erweiterten Umgang hat sie verzichtet

- Wie lange hast Du und KM und Kind zusammengewohnt ?
Wann erfolgte die Trennung ?
Wann und ab welchem Alter lebte das Kind dann allein bei Dir ?

- Warum meinte die KM, dass es dem Kind besser gehen würde, wenn es bei Dir wohnen würde ?
Warum ist die KM nun nach 1,5 Jahren anderer Meinung ?
War die KM vielleicht psychisch krank und in psychiologischer Behandlung ?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 15:51
(@joshua1505)
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@diskurso

ich war mit der KM 10 Jahre verh. der kleine kam mit 3,5 Jahren zu mir die Trennung erfolgte als der kleine 2,5 Jahre alt war. Ich hatte bald eine neue Freundin mit der ich heute noch zusammen bin. Die Mutter wollte ich nicht zurück und die Scheidung die ich unbedingt wollte erfolgte 1 Monat als der kleine zu mir kam.
Die KM meinte damals in einem Schreiben das ich so an meinem Sohn hängen würde und es ihr schwer fallen würde diesen gehen zu lassen aber es ist das beste für den kleinen.Das war ihre Antwort.

Nun war Sie der Meinung das es besser wäre das der kleine zu ihr zurück kommen sollte das ich ja Psychisch krank wäre, Unreif usw.!!

Und ja die Mutter war in Behandlung bei einem Psychologen das ist der GA bekannt. es war auch bekannt das die KM damals überfordert gewesen wäre mit dem kleinen und litt deshalb an Magersucht!! Auch dies ist der GA bekannt und hat sie selbst so zu Protokoll gegeben!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2013 15:59
(@diskurso)
Registriert

Nun war Sie der Meinung das es besser wäre das der kleine zu ihr zurück kommen sollte

Heisst das, dass sie selbst einen Antrag auf Alleinsorge bei Gericht gestellt hat (weil Du das Kind "behalten" wolltest) ?

das ich ja Psychisch krank wäre

Sind das nur falsche Behauptungen, oder ist da was dran ?

es war auch bekannt das die KM damals überfordert gewesen wäre mit dem kleinen und litt deshalb an Magersucht!! Auch dies ist der GA bekannt und hat sie selbst so zu Protokoll gegeben!!

Ist die (damalige?) Diagnose nur Magersucht (nach ICD-10 genauer F50.0 - Anorexia nervosa) ?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 16:42
 Mux
(@mux)
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Hallo Joshua1505,

erstmal mein aufrichtiges Mitgefühl zu Deiner Situation. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat bisher Dein Sohn bei der gewohnt, aber lebt jetzt aufgrund des Urteils wieder bei der Mutter?
Deine Aussichten sind leider nicht besonders. Auf der Amtsebene hat die Richterin entschieden. Demnach wurde Dir das Sorgerecht entzogen und auf die Mutter übertragen.

Dagegen kannst Du nur innnerhalb der Beschwerdefrist Einspruch beim OLG einlegen. Leider habe ich über das OLG Stuttgart nicht besonders Positives zu berichten, um es mal positiv auszudrücken.
Ich hatte Antrag auf GSR gestellt, hatte beim Amtsgericht verloren und bin vors OLG Stuttgart gezogen. Die haben meine Beschwerde schriftlich ohne mündlichen Anhörung entschieden und das Urteil
des Amtsgerichts bestätigt. Und die Gegenseite hatte nichts anzuführen außer meinen Umgangsverfahren.

Ich bin ehrlich gesagt etwas ratlos, was ich an Deiner Stelle machen würde. Wahrscheinlich würde ich es trotzdem versuchen. Dein Sohn hat bisher bei Dir gelebt, und ich kann nicht nachvollziehen, warum
das auf einmal kindeswohlgefährdend sein soll. Leider hast Du dieses Gutachten gegen Dich, wo ich nicht genau weiß wie dagegen angegangen werden kann. Hat Dir Dein Anwalt schon Optionen empfohlen bzw.
seine Erfahrungen mit dem OLG Stuttgart genannt?

Wann läuft die Beschwerdefrist aus?

LG,
Mux 

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 17:05
 Mux
(@mux)
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Noch mal ergänzend nachgefragt:

Warum wurde denn das Gutachten nicht von Euch angegriffen? Es hätte Euch ja vor der Verhandlung vorliegen müssen. Oder wie hat Dein Anwalt auf die Fehler im Gutachten reagiert?
Wurde ein Antrag auf ein Gegengutachten gestellt? Ein Obergutachten wird meines Wissens vom Gericht angeordnet, wenn bereits zwei sich widersprechende Gutachten vorliegen, kommt
also in Deinem Fall nicht in Frage. Auch Deine restlichen Fragen kannst Du vergessen. Deine einzige Option ist die Beschwerde vorm OLG.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 17:20
(@joshua1505)
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Heisst das, dass sie selbst einen Antrag auf Alleinsorge bei Gericht gestellt hat (weil Du das Kind "behalten" wolltest) ?

Sie hat selbst einen Antrag gestellt, ich lediglich das die Umgänge gerichtlich geregelt werden sollen, da Sie sich absolut null um den kleinen gekümmert hat.

Sind das nur falsche Behauptungen, oder ist da was dran ?

Da ist absolut nichts dran, das sind lediglich versuche andere Menschen wie mich zu Diskreditieren.

Ist die (damalige?) Diagnose nur Magersucht (nach ICD-10 genauer F50.0 - Anorexia nervosa) ?

Es war auch die überforderte Situation mit einem damals 3 jährigen Kind was ihr eigenes ist, zurück zu führen aber ein Attest liegt nicht vor.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2013 16:03
(@joshua1505)
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@Mux,

also die Begründung lag ja zum Schwerpunkt das ich die Mutter an anderen Stellen schlecht machen würde, was aber nicht der Fall ist! Dadurch sah die GA eine Kindswohl Gefährdung. Das Jugendamat und der Verfahrensbeistand sahen dies nicht so.
GA: Kind soll über den Vater kein Kontakt zur Großmutter mütterlichen Seite haben, da dies meine Ex so wünscht und leider keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter hat.
JA: Schrieb mir ne Mail das sie sich sehr freut das ich der Großmutter erlaube ihr Enkel zu sehen, nachdem sich die Großmutter über die eigene Tochter beim Jugendamt beschwert hatte.

GA: Auf die Frage meines Anwaltes; ob sie eine Gefährdung des Kindeswohl sehe, wenn der kleine weiterhin beim Vater lebt. Antwort GA: JA!!!!
JA:Sie sehe das nicht so!!
Anwalt: Ja wenn eine so dramatische KWG vorliegt wieso hat dann das JA niemals darauf reagiert, oder besser gesagt das GA vom 05.08.13 hinterfragt und nicht sofort eingegriffen???
Auf diese Antwort warten wir noch bis heute  😡 😡

Laut dem Gespräch mit meinem Anwalt gester Abend. Wird er Beschwerde gegen den Beschluss des AG Nürtingen einlegen. Ebenso gegen das GA. Er wird die Beschlussgründe des AG wiederlegen und auch durch Beweise vortragen das eine KWG niemals bestand hatte. Und sich selbst auch die Ämter bzw. Organe nicht einig sind. Zudem gäbe es ein neues Gesetzt nachdem GA auch Haftbar gemacht werden können. Sollte der Beschluss wiederlegt werden und es kommt eine Verhandlung zum OLG dann kann es sein das bis auf weiteres mein Sohn wieder zu mir kommt bis die Sache beim OLG abgeschlossen ist.

Jetzt muss ich einfach mal abwarten wie es weiter geht  :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2013 16:14
(@diskurso)
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Es war auch die überforderte Situation mit einem damals 3 jährigen Kind was ihr eigenes ist, zurück zu führen aber ein Attest liegt nicht vor.

Magersucht ist eine schwere, unter Umständen tödliche Erkrankung, die nicht so ohne Weiteres geheilt wird.
Die von Dir genannte Überforderung der KM war ganz sicher nicht die Ursache der Magersucht, sondern eher die Folge davon.
Die GA müsste das eigentlich ausführlich untersucht haben, die Empfehlung zur Alleinsorge müsste eine (ärztlich bestätigte!) Heilung voraussetzen.

Dein Anwalt macht genau das Richtige und mit der Unterstützung des JA und des Verfahrensbeistands bestehen auch gewisse Chancen am OLG.
Sehr ungewöhnlich ist auch die sofortige - noch im Gerichtssaal - Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter.
Die einzige(!) Begründung (Kindeswohlgefährdung durch schlecht reden über die KM) für eine so drastische Maßnahme ist völlig absurd und wäre höchstens bei Gewalttätigkeit, Drogen o.ä. gerechtfertigt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2013 17:20
(@joshua1505)
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@diskurso

Die GA hat nichts untersucht(es ging ja auch um die KM) 😉
Ich bin weder Gewalttätig noch sonst der gleichen, dadurch das die GA eine KWG ausgesprochen hat wurde ihr auch sofort das Alleinige Sorgerecht mit übertragen.
Das Gutachten hat ein Datum vom 05.08.13 der Beschluss war am 19.09.13 also bestand in dieser ZEIT keine KWG??? 😡 😡
Alles in allem sehr sonderbar und mein kleiner Sohn leidet drunter  ;( ;( ;(

Zudem hat mich die Kinderpsychologin heute informiert das meine Ex alle Termine bis auf weiteres abgesagt hat!!  😡 😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2013 17:40




(@diskurso)
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Zudem hat mich die Kinderpsychologin heute informiert das meine Ex alle Termine bis auf weiteres abgesagt hat!! 

Sie dürfte Dir das jetzt eigentlich gar nicht mehr mitteilen ...
Das klingt daher so, als ob sie auch eher auf Deiner Seite steht - das könnte zukünftig noch wichtig sein.
Vielleicht verfasst sie für Dich eine Stellungnahme für das Gericht, in dem sie die Bedeutung der Fortsetzung der Behandlung im Interesse des Kindeswohls betont und Du damit darlegen kannst, das die KM nicht für die alleinige Sorge geeignet ist ...

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2013 17:51
(@joshua1505)
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@diskurso

das ist eine fabelhafte Idee 🙂
Würde Sie das nur machen wenn man Sie per Gericht auffordert oder darf mein Anwalt aufgrund des Gutachten, wo ja auch Ihre Stellungnahme drin steht die nicht der Wahrheit entspricht!!
Das sie es mir nicht sagen dürfte weiß ich, aber Sie hat mir versprochen mich auf dem laufenden zu halten. Und auch Sie hat eine Meinung zu meiner EX da sie ihr ja bekannt ist!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2013 17:56
(@joshua1505)
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Anbei meine Mail an meinen RA

Hallo Herr ...,

ich werde Ihnen nun schreiben wie ich den Sachverhalt sehe aufgrund des Beschluss beim AG N.
Begründung: Frau H. hat schlicht viele Fakten zugunsten von
weg gelassen. Auch gegenüber Frau H. hat keine wahrheitsgemäße angaben gemacht, wie z.Bsp. Nebenjob, Freitag Nachhilfe(geht sie gar nicht) usw.!! Wie kann es sein das man eine GA anlügen darf und diese bewusst hinters Licht führt und diese GA belegbare Sachen von meiner Seite (Großmutter,Nebenjob,Termine mit N.) einfach außen vor lässt??
Die GA hat Aussagen falsch wieder gegeben wie z.Bsp. die Aussage von Frau S. der Kinderpsychologin von N.. Die GA hat auf hören sagen und auf ihre eigene Meinung ein Gutachten verfasst, was eigentlich überhaupt nicht wahr sein kann. Zumal man auch berücksichtigen sollte das ja Frau H. am Gericht, uns und dem Gericht gegenüber eine "Akute Kindeswohl Gefährdung" bescheinigt hat.
Dann muss ich mich fragen wieso Frau H
das JA Frau P. nicht sofort darüber informiert hat? Den das Gutachten datiert vom 05.08.2013!!!
Also war im Zeitraum von August bis letzten Donnerstag keine Kindeswohl Gefährdung vorhanden?? Wie kann das sein?? Also gehe ich davon aus das man nicht auf Basis von Wissen sonder auf verdacht und Meinung geurteilt hat. Wieso hat das Gericht nicht sofort entschieden nach Erhalt des GA??
Wieso ist Frau P. vom Jugendamt nicht der Meinung von der GA Frau H.?
Auch fühlte ich mich gegenüber den 5 Frauen nicht wohl und absolut nicht Fair behandelt!!

Der Anwalt von hat ja noch bei Gericht einen Umgang von Freitag bis Montag vorgeschlagen also gehe ich davon aus das laut Herr W ja keine KWG vorliegen kann!! Nun muss ich mich doch fragen wenn ich ein so schlechter Vater bin und versuche laut GA versch. Menschen gegen zu beeinflussen. Laut Meinung der GA dies N. anhand meiner Mimik und meinem Verhalten mitbekommen würde,muss(wenn dies von meiner Seite tatsächlich so wäre) ich mich fragen was in Zukunft anders ist wenn N. mit mir Umgang hat????

Termine mit N.: Ich habe mit N. versch. Termine wahrgenommen, wenn es manchmal nicht anders ging unterstützte mich meine Familie dabei. Aber N. konnte seine Termine stets einhalten.

Leben von N.: N. lebte bei mir und meiner Lebensgefährtin mit der ich seit 2,5 Jahren zusammen bin. Also hatte N. sein geregeltes. In der Familie ist er voll integriert und von allen heiß geliebt. N. hatte hier ein ruhiges und vor allem stetes Umfeld.

Herr R.,
dies sind mal einige Eindrücke die ich davon habe was letzten Donnerstag passiert ist.

Mein Wunsch wäre es: Das N. wieder bei mir lebt. Vorstellbar wäre vieles und habe mir darüber viele Gedanken gemacht.

1. N. beleibt bei mir gemeldet. N. lebt an den WE von Freitag bis Montag(Kindergarten) bei mir. Unter der Woche von Montag bis Freitag bei der Mutter.
Das Sorgerecht bleibt gemeinsam. Der Kindesunterhalt wird gegenseitig aufgehoben. Ich werde weiterhin den Kindergarten bezahlen. Die Ferien werden hälftig per Gericht geregelt. Ausnahmen an den WE sollte etwas mit N. vorhaben sind jederzeit möglich ebenso für mich unter der Woche(jedoch eine Woche Vorlauf). Der Vorteil wäre das ich unter der Woche in Ruhe meine Arbeit erledigen könnte und dies an den WE wo Sie ja ihrer Nebentätigkeit nachgeht.

2. N. kommt wieder zu mir zurück und es bleibt wie vor dem Beschluss vom AG N. Dann jedoch mit Unterhalt usw. zudem  gerichtlich festgelegte Ferien jeweils zur hälfte.

Nun habe ich zudem noch einige Fragen bezüglich des weiteren Vorgehen.

- Wenn Sie Einspruch gegen den Beschluss und das GA einlegen, wird der Beschluss dann bis auf weiteres aufgehoben? und N. darf dann sofort wieder zu mir zurück?? Kann man da ein Eilantrag stellen oder ist das ganze überhaupt nicht möglich?? Wie lange würde dieses Vorgehen andauern??
- Wenn N. sofort zurück dürfte, wie schnell passiert dies, da ich ja im Urlaub bin. Aber ich natürlich in Deutschland erreichbar bleibe. Und meine Familie auch da wäre um N. in Empfang zu nehmen.
- Kann man jetzt schon etwas gegen Frau H. in die Wege leiten?? Oder eine Art Haftung für Ihrer Aussagen beantragen??

Bezüglich darauf würde ich mich freuen wenn wir vor meinem Urlaub bis nächsten Dienstag nochmal die Möglichkeit hätten zusammen kurz zu telefonieren.

Mit freundlichen Grüßen

Hat sonst von Euch noch jemand eine Idee oder Erfahrungen zu schreiben!! Wäre echt über jeden Ratschlag dankbar !!!


Anm,:Realnamen entfernt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2013 20:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Die GA hat nichts untersucht(es ging ja auch um die KM) 😉

Heißt das, dass du gar nicht begutachtet wurdest?

Wie hat sie dann ermittelt, dass du Kindeswohlschädlich bist?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2013 22:57
(@joshua1505)
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@Beppo

im Bezug der Untersuchung auf Magersucht hat die GA nicht ermittelt bzw. es Untersuchen oder Attestieren lassen.
Das hatte ich damit gemeint und so hatte ich die Frage auch verstanden!!
Die GA hat mit der Ex meinem kleinen und auch mir Gespräche geführt!!

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2013 11:58
(@diskurso)
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Der Vorteil wäre das ich unter der Woche in Ruhe meine Arbeit erledigen könnte

Das würde ich nicht unbedingt erwähnen, da es den Eindruck erwecken könnte, dass Du die Betreuung des Kindes unter der Woche gar nicht ausreichend gewährleisten kannst.
Der Rest ist sehr gut argumentiert.

... bis auf die Rechtschreibung.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2013 13:16
(@joshua1505)
Zeigt sich öfters Registriert

@diskurso

wer einen Fehler findet darf ihn behalten  🙂
Nein das werden wir natürlich nicht in dem Schreiben erwähnen.
Mein Anwalt hat bereits am folgendes an das AG schreiben lassen.

wegen elterlicher Sorge, lege ich im namens und in Vollmacht des Antragstellers gegen den am 19.09.13 verkündeten Beschluss, Beschwerde ein.
Anträge und deren Begründung bleiben einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.

So jetzt heißt es abwarten und Tee trinken  :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2013 14:11
(@joshua1505)
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@ Update der Situation

habe einen Anruf vom JA vergangenen Donnerstag bekommen. Da wurde mir folgendes mitgeteilt.
- KM war Dienstag zum Termin.
- Wollte eine Erziehungsbeistandschaft einrichten.
- Wollte sofort den Umgang festlegen lassen.
JA hat ihr gesagt das solange der Beschluss nicht da ist und auch nichts rechtskräftig ist werde Sie nichts machen und darf dies auch nicht.
Das JA wollte von mir erfahren wie ich nun weiter vorgehe und was mein Anwalt mache usw. Darauf habe ich ihr folgendes gesagt.
- Das ich keinen Beschluss habe.
- Mir zu gegebener Zeit mit meinem Anwalt Rücksprache halten werde.
- Das ich ab 01.10 im Urlaub bin bis zum 18.10 und ich traurig bin das mein Sohn nicht mit kann bzw. darf weil er ja mit dem Sohn geplant war.
- Das für Notfälle bzw. weitere Fragen sie sich gerne an meinen Anwalt wenden kann, sollte dies erforderlich werden.
Abschließend meinte die Frau vom JA das ich den Beschluss nicht persönlich nehmen solle, den "ich hätte mich die letzten 1,5 Jahre sehr Gut um meinen Sohn gekümmert".

Ich habe in diesem Gespräch mich sehr defensiv verhalten habe mir bereits bekannte vorgehen(Anwalt) nicht an das JA weitergegeben. Habe mich auch total neutral und freundlich verhalten und zudem kein einziges Wort über die KM verloren.
Meine Frage hier, was hättet Ihr gemacht oder Euch verhalten gegenüber dem JA??

Grüße Joshua

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2013 16:31
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Joshua1505,

Ich habe in diesem Gespräch mich sehr defensiv verhalten habe mir bereits bekannte vorgehen(Anwalt) nicht an das JA weitergegeben. Habe mich auch total neutral und freundlich verhalten und zudem kein einziges Wort über die KM verloren.
Meine Frage hier, was hättet Ihr gemacht oder Euch verhalten gegenüber dem JA??

Ich finde, du hast dich hier gegenüber dem JA optimal verhalten: d.h. höflich und ohne Vorwürfe an wen auch immer; und wie die Strategie hinsichtlich Anwalt / OLG im Detail aussieht, braucht ein JA in so einer Situation wirklich nicht einmal dann zu wissen, wenn es, wie in deinem Fall, anscheinend eher auf deiner als auf Muddis Seite steht 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2013 19:13
(@joshua1505)
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Danke Malachit 🙂 für Deine Worte....es ist bei mir tatsächlich so das man echt nicht mehr weis was man zu wem überhaupt noch sagen darf!!
Gestern stand die KM samt Sohn vor einer Gaststätte wo ich eigentlich an den Kindfreien WE immer mein Fussball geschaut habe.
Meine Ex war sonst bisher nie in der Gegend, mein Umfeld meint das Sie vielleicht versuchen wird mich zu demütigen und kränken, bzw. das ich sie anbettel meinen Sohn zu bekommen!!
Teilt Ihr diese Meinung??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2013 15:22




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