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Erfahrungen mit Borderlinern?

 
 Obby
(@obby)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin neu hier. Ich habe den Tipp für diese Community aus einem anderen Forum bekommen: Borderline Community. Und damit bin ich beim Thema:
Seit etwa 4 Monaten will (und will doch nicht) sich meine Frau von mir trennen, wir haben eine Tochter (2 Jahre) und ein zweites Kind ist unterwegs. Wir haben zwei Paarberatungen / -therapien begonnen, beide sind von meiner Frau abgebrochen worden (Kommentar meiner Frau: "Jetzt bin ich wieder das Problem, dabei bist doch Du das Problem!"). Für mich überraschend war, dass beide Berater / Therapeuten unabhängig voneinander der Meinung waren, dass bei meiner Frau der Verdacht auf ein Borderline-Syndrom besteht - auch wenn dies noch keine amtliche Diagnose ist. Ich haben mich allerdings daran erinnert, dass meine Frau mir früher einmal erzählt hat, dass ihre älteste Schwester Borderliner ist. Also es scheint etwas daran zu sein.
Die Psychotherapeutin, bei der wir beim zweiten Anlauf waren, hat mir danach in einem Einzelgespräch empfohlen, bei einer Trennung auf das alleinige Sorgerecht zu bestehen. Bis dahin war ich davon ausgegangen, dass selbstverständlich meine Frau das Sorgerecht hat und unsere Tochter bzw. Kinder bei ihr wohnen werden, und ich ein Umgangsrecht (alle 1 - 2 Wochenenden die Kinder bei mir) bekommen werde. Nun will ich mir eine Meinung bilden, ob diese Botschaft der Psychotherapeutin (alleiniges Sorgerecht bei mir) sinnvoll ist (immerhin arbeite ich vollzeit und müsste eine Tagesmutter o.ä. Anstellen) und ob dies überhaupt gerichtlich durchzusetzen wäre (meine Frau würde nie freiwillig zustimmen). Abgesehen davon, dass ich meiner Frau das eigentlich nicht antuen will und es schon sehr trifftige Gründe bestehen müssen, dass ich diesen Schritt tue. (Aber welche Gründe wären das und welche nicht?)

Auch grundsätzlich: wie geht man mit einer solchen Situation um? Hat jemand Erfahrungen?

Ich freue mich auch Rückmeldungen!

Gruß
Obby

Obby

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2006 10:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Obby,

willkommen auf vatersein.de, der WebSite auch für "Abhängige" 😉

Ich empfehle dir, das Forum nach dem Begriff "Borderline" und "BL" zu durchsuchen.

Sollte tatsächlich BL erhärtet im Raume stehen, so empfehle ich dir als Pflichtlektüre >dieses Buch. Richte es so ein, dass du das Buch unbemerkt lesen kannst.

Wichtig für dich und die Kinder ist es, sich aus dieser Abhängigkeit zu lösen. Ihr müsst begreifen, dass ihr so gut wie nichts tun könnt. Einsicht wird die Ex nicht zeigen, das hast du selbst schon feststellen müssen.

Das ASR zu erlangen wird knifflig, besonders angesichts der Tatsache, dass ein Kind noch ungeboren ist.

Abgesehen davon, dass ich meiner Frau das eigentlich nicht antuen will und es schon sehr trifftige Gründe bestehen müssen, dass ich diesen Schritt tue.

Aufgrund dessen du ein Borderline-Partner bist, ist dieses Denken vollkommen nachvollziehbar, hingegen auch grottenfalsch! Du bist nicht für sie verantwortlich. Sie demontiert dich. Sie macht dich zur Schnecke. Sie manipuliert dich. Sie kontrolliert dich. Dies alles musst du für dich erst realisieren. Und dabei darfst du ihr nie das Gefühl geben, sie hätte an Macht verloren. Ein Eiertanz sondergleichen.

Lies dich in das Thema ein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2006 11:04
 kuwe
(@kuwe)

Moin Obby,

schön das du den Weg hierhin gefunden hast. :thumbup:
Hier sind einige in der Problematik drin.
Meine Erfahrungen stehen im großen und ganzen in "Meine Geschichte" ...dieser Weg wird steinig und schwer...
Die ersten Tipps hatte ich dir ja schon gegeben, und - wie Deep Thought richtig meint, lasse es nicht "aus Versehen" rumliegen.
Ansonsten sprechen wir halt nächste Woche.
Manches an Tipps und guten Ratschlägen wird dir widersprüchlich vorkommen, aber wie gesagt, es geht hier auch nicht um den gesunden Menschenverstand, sondern um gravierende psychische Störungen, die allerdings für die meisten Familienrichter und Jugendämter schlichtweg nicht existieren....
Aber wie gesagt, darüber sprechen wir nächsten Dienstag

Ich wünsche Dir alles Gute und das du das Richtige tust
Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2006 12:25
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Obbi,

wenn Deine Vermutung wahr sein sollte, was Du für Dich entscheiden kannst,
---das wirst Du nach der Lektüre des Buches sein- - - - oder mit einem psychologischen Gutachten, selbst dann steht immernoch fest, das eine solche Beeinträchtigung erst durch Lebensalter gelindert wird.

Alle Gänge zu Therapeuten sind zwecklos.

Alle Versuche, eine Beeinträchtigte heilen zu wollen, sind ehrenhaft aber zum scheitern verurteilt.

Und alle Anträge auf Entzug des SR mit der alleinigen Begründung die KM hat BPD (Borderline Personality Disorder ) auch.

Also auch von mir: Willkommen bei VS.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2006 12:55
 Obby
(@obby)
Schon was gesagt Registriert

Herzlichen Dank erstmal! Ich bin froh, ein Forum gefunden zu haben, wo ich das Problem angemessen ansprechen kann.

Ausserdem habe ich den Kontakt zu einem Familienberater gehalten (einem der erfolglosen Versuche, unsere Ehe zu erhalten), der mir den Rücken stärkt und mit Tipps zu meinem Verhalten gibt.

Als Szenario das Sorgerechte wäre ja auch ein gemeinsames Sorgerecht denkbar. Bislang hatte ich aber keine Lust auf den zu erwartenden "Eiertanz" (um den empfohlenen Buchtitel schon einmal zu verwenden), denn eine Einigung mit meiner Frau ist meist sehr aufreibend, meist nicht zielführend (sie wirft die Entscheidung bald darauf ohnehin wieder über den Haufen). Wenn ich aber Kuwe höre, dann ist das vielleicht doch der beste Wege, um ein wenig Kontrolle zu behalten.

Wie seht ihr das?

Gruß
Obby

Obby

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2006 14:35
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein paar Angaben zur Klarheit fehlen mir noch:

Seid ihr verheiratet?

Das erste Kind: Ehelich, unehelich, ich nehme mal an, das ihr keine Sorgerechtsvereinbarung unterschrieben habt, denn die hättest Du erwähnt oder ?

Für das Ungeborene:
Wenn ihr nicht verheiratet seid ist die Vaterschaft festzustellen.
Das geht - wenn DU Dir sicher bist - per Unterschrift beim JA.

Wenn nichts unternommen wird, hat die Mutter das Alleinige Sorgerecht.
Wenn die Mutter einverstanden ist, kann beim Jugendamt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben werden.
( und genau diese Bereitschaft der Mutter , die DU brauchst, ist ggf. eine dicke Hürde, die ihr mit der evtl. Anerkennung der Vaterschaft lecker gemacht werden kann. )

. . . und die Erklärung über die Gemeinsame Sorge bekommt auch eine noch so kranke Mutter nicht so schnell wieder gekippt.

btw.: Wann habt ihr Termin im Kreissaal?

[Editiert am 3/3/2006 von Elternteil_m]

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2006 15:55
 Obby
(@obby)
Schon was gesagt Registriert

Hab ich in der Tat vergessen: Wir sind verheiratet. Insofern bin ich auch amtlich als Vater des ersten Kindes anerkannt und das wird - soweit ich sehe - auch für das zweite Kind gelten.

Momentan spricht meine Frau ständig davon, sich von mir zu trennen, "da sie sonst wieder krank wird".

Der Geburtstermin unseres zweiten Kindes ist Anfang Mai.

Schöne Grüße und ein schönes Wochende,
Obby

Obby

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2006 18:03
(@rick67)
Rege dabei Registriert

hallo obby,

in jedem fall schließe ich mich den vorrednern hier an. rechne mit allem und hoffe auf das beste.

BL ist eine schwere persönlichkeitsstörung, führt zwangsläufig zur erziehungsunfähigkeit .

sieh zu, dass du dein kind da herausbekommst.

rick

Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2006 23:54
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Och Rick, werd doch unser Richter ja ? 😉

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2006 23:57
 kuwe
(@kuwe)

hallo obby,

in jedem fall schließe ich mich den vorrednern hier an. rechne mit allem und hoffe auf das beste.

BL ist eine schwere persönlichkeitsstörung, führt zwangsläufig zur erziehungsunfähigkeit .

sieh zu, dass du dein kind da herausbekommst.

rick

Wieso, er hat doch recht,was hat denn das mit Richter sein zu tun?
Meiner Ex ist sogar im Gutachten die Erziehungsfähigkeit abgesprochen worden. Zwar nicht wegen Borderline, sondern wegen kindswohlgefährdendem Verhalten,
aber das eine ist eine zwangsläufige Folge es anderen....

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2006 00:03




(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich möchte gar nicht wissen, wievielen Frauen eine BDS nachgewiesen ist, die ihr Kind trotz Gutachten alleine weitererziehen, die den Umgang boykottieren, denen beigebracht wird, wie Ochsen gemolken werden. . . und unsere Richter sagen:
Lieber das Kind bei der kranken Mutter, evtl. sogar zur Heilung der Mutter, weil das BDS keine anerkannte Krankheit ist, weil sich die Richter nicht trauen, über etwas zu urteilen, was es garnicht gibt.

von daher wäre es schön, wenn seine Meinung des Richters Meinung werden würde. . .

[Editiert am 3/3/2006 von Elternteil_m]

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2006 00:12
 kuwe
(@kuwe)

...exakt so läuft es bei mir.....und wenn sie das Sorgerecht entziehen, dann wird das Kind eher in eine Pflegefamilie oder ein Heim gesteckt , als das es zum Vater kommt, das ist Realität in Deutschland... :thumbdown:

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2006 00:14
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber ganz s oweit scheint es ja bei Obby noch nicht eskaliert zu sein,
also können wir ihm gute Beispiele geben, wie mit solch Frauen in den Anfängen und grundsätzlich umgegangen werden kann. . . .bevor der Umgang futsch ist . . .

cu

Elternteil_m

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2006 00:53
 kuwe
(@kuwe)

Das wird der Sinn der Sache sein....aber erstmal muß er sich auch sicher sein, daß seine Frau an Borderline erkrankt ist, deswegen muß er sich über die Krankheit auch schlau machen....

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2006 00:56
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Obby und @all,
vielleicht hilfts, wenn ich von meinem Fall erzähle.
BL-Verdacht ducht einen Psychologen bei meinem ersten Antrag auf das ASR. Die erste Gutachterin (vor ca. 6 J.) wurde von der Ex voll über den Tisch gezogen, Ex zeigte sich als hilfsbedürftig. Vor einem Jahr ging Ex zum JuA, da Probleme bei der Erziehung auftraten (Knuddel wurde aggressiv). Eingeschalteter Psychologe sagte mir, Ex habe BL bzw. eine Neurose und es besteht die Gefahr, dass Knuddel auch krank würde. Ich soll ASR beantragen.
Jetzt läuft Antrag auf ABR mit dem Ziel des hälftigen Aufethalts. Einen GA zum zweiten mal abgelehnt -- Entsch. offen.

Meine Erfahrungen schließen sich den obigen an, mein Weg ist/war jedoch anders.
ASR gerichtlich zu erhalten war chancenlos.
Ohne Rückendeckung durch das Gericht hätte ich Knuddel nie gesehen. Ich mußte prozessieren, denn während dieser Zeit klappte dann auch der Umgang. War eine gerichtliche Vereinbarung getroffen, so gab es nach ein paar Monaten wieder Schwierigkeiten und ein neues Verfahren wurde von mir eröffnet. Und dann klappte der Umgang wieder. Insofern sind lange Gerichtsverfahren für mich positiv zu werten. 😉

Meine erste Erfahrung also: gerichtliche Schritte unterstützen den Kontakt, außergerichtlich oder mit dem JuA (auch Paarberatung während der Ehe versucht) waren zwecklos. Insbesondere ist es bei mir stressfreier.

Warum ich jetzt nicht den Antrag auf das ASR gestellt habe hat mehrere Gründe:
-- ASR ist chancenlos. (wie oben erwähnt. Noch ein OLG-Urteil bei einem Kollegen, dessen Ex psychisch krank war: "die Kinder müssen lernen, mit der Krankheit der Mutter zu leben" 😮 --und durften nicht mit dem gesunden Vater zusammen sein 😡 )
-- Knuddel liebt seine Mutter. Wenn ich mir vorstelle, dass er nur noch alle zwei Wochenenden (oder wie jetzt bei mir wöchtenlich) bei seiner Mutter ist, dann ist da einiges futsch. Insbesondere lebt bei seiner Mutter seine Halbschwester (24 J), die er ebenfalls liebt und die vieles im Haushalt und bei der Erziehung und Betreuung macht.
-- Ich finde, ich kann Knuddel es leichter verständlich machen, dass er genau so lange bei Mama wie Papa ist. Das kapiert er.
-- Beim hälftigen Umgang (besser: Knuddel hat zwei Zuhause) erfährt und erlebt Knuddel zwei sehr unterschiedliche Lebensarten und Wertesysteme. Ich habe das Gefühl, dass bei einem 14- Umgang die Psyche eines Kindes amputiert ist --- es fehlt der andere Elternteil. Und das wird das Kind irgendwann nachholen wollen bzw. diese Last aus der Kindheit wird ihn im Alter einholen.

Obby, wie gesagt, das war / ist bei mir! Ich weiß nicht, wie Deine Frau auf gerichtliche Schritte reagiert.

Noch eine Erfahrung zu den Gerichten.
Ich lese zwischen den Zeilen bei Obby, dass seine Frau nicht arbeitet (Obby arbeitet voll, Mutter hat bereits ein Kind und ist jetzt wieder schwanger). Dann achten die Gerichte darauf, dass die KM mit den Kindern finanziell versorgt sind. Diese Ansicht, die nichts mit dem Kindeswohl zu tun hat, kommt erschwerend hinzu. Es wird der klassische Vorwurf kommen, dem Vater ginge es nur ums Geld.

Ich wünsche Dir, Obby, und allen anderen Betroffenen, viel Glück und Kraft

Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2006 07:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Dann achten die Gerichte darauf, dass die KM mit den Kindern finanziell versorgt sind. Diese Ansicht, die nichts mit dem Kindeswohl zu tun hat, kommt erschwerend hinzu.

Diese Aussage kann ich unterschreiben. Mir liegt ein Urteil eines OLG vor. Eine KM hatte den KV denunziiert, falsche EVs abgegeben und Strafantrag nach § 170 StGB eingeleitet, wissentlich, dass dieser unbegründet ist.

Im Strafverfahrne hat die KM an ihren falschen Aussagen fest gehalten. Der KV wurde frei gesprochen.

Das Verfahren wegen Unterhaltsverwirkung hat der KV verloren. Der Auszug aus dem Beschluss liest sich wie folgt:

Zwar hat sich der Antragsgegner schlüssig darauf berufen, dass die von der Antragstellerin unter dem 25.Juni 2004 erstattete Strafanzeige die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1579 Nr. 4 BGB erfüllen könnte. Der Senat kann aber die Frage, ob diese Strafanzeige von der Antragstellerin in Wahrnehmung berechtigter Interessen im Hinblick auf die fehlende Unterhaltszahlungen erstattet werden durfte (Stuttgart, Fam. Rz 1979, 40; Wendl/Staudig/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis*, §4 Rn 700) oder ob hier der Vortrag von Tatsachen in der Strafanzeige, die zugleich den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen könnten, die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1579 Nr. 4 BGB festgestellt werden würden, käme es hier nicht zu einer Versagung des Unterhaltsanspruchs. Die Antragstellerin betreut den am xx.xx.2001 geborenen Sohn J. Würde der mit monatlich 712 € ausgeurteilte Unterhaltsanspruch herabgesetzt oder zum Fortfall kommen, so wäre die Betreuung des Kindes durch die Mutter nicht mehr gewährleistet und somit die Kindesbelange nicht mehr gewahrt.

Fazit: Die KM kann lügen und betrügen. Durch die Betreuung des Kindes geht sie sanktionslos nach Hause. Schließlich wird dem Kind genommen. So geschehen am OLG Celle. Das Urteil folgt im Volltext neben Antragsschrift sobald mir dieses vollständig vorliegt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2006 12:42