Ein langer Kampf .....
 
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Ein langer Kampf ...

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin durodon,

so im Detail hatte ich Deinen Fall nicht auf dem Schirm, aber da läuft das meiste doch offensichtlich doch schon in die richtige Richtung. Deine Ex-Madame scheint von ihren "Beratern" einfach mit mütterlicher Allmacht geimpft worden zu sein und noch nicht zu ahnen, das die Geduld von Familiengerichten endlich ist. Bislang ist sie damit ja auch durchgekommen.

Wenn sich der Wind jedoch (hoffentlich demnächst) gegen sie dreht, solltest Du das für Dein Ziel ausnützen und wirklich 2-Wochen-Umgänge von Freitag bis Sonntag plus Ferienumgänge beantragen. Lieber etwas mehr als zu wenig; irgendwas Unwesentliches kannst Du Dir dann immer noch abhandeln lassen, um Deine Kompromissbereitschaft unter Beweis zu stellen. Und wie gesagt: Ich würde meinen RA hilfsweise einen ABR-Antrag stellen lassen; das ist oft eindrücklicher als Zwangsgeld, das eh nicht einzutreiben ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 18:55
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin Brille,

das mit dem Zwangsgeld kann ich nur bestätigen, zumal es auch nichts bringt und ein völlig zahnloser Tiger ist. In einem meiner zahllosen Beschlüsse (Dez. 2007) wurden 500 Euronen angedroht. Nachdem der Umgang trotzdem nicht funktionierte hat die Richterin die Zwangsgeldandrohung verzehnfacht und 5.000 Euronen daraus gemacht, das war im Mai 2008. Auch im derzeitigen Beschluss stehen diese 5.000 wieder drin. Und? Erstens wird es nicht verhängt (auch auf Antrag nicht) und zweitens hat man dadurch auch nicht mehr Umgang.

Nachdem Madame den derzeitigen Beschluss nun ebenfalls ignoriert, hatte meine RAin die Richterin angerufen und nachgefragt, welchen Antrag sie denn jetzt gerne hätte. Zwangsgeld oder Umgangspflegschaft? Ihre Antwort lautete: Umgangspflegschaft.

Ich habe mit dem Antrag jetzt noch nicht das ABR beantragt. Meine RAin hatte es so formuliert, dass ich „als milderes Mittel zunächst nur eine Umgangspflegschaft beantrage“. Ihre Begründung: Die Richterin ist zwar nicht die Schlechteste, aber eben sehr zögerlich mit konsequenten Ansagen und Entscheidungen. Sollte ich jetzt bereits das ABR beantragen und die Dame in der schwarzen Robe lehnt diesen ab, laufe ich auch selber Gefahr es zu verlieren. Des Weiteren könnte ich einen ABR-Antrag dann nicht so schnell wiederholen. Ich sollte ihn dann stellen, wenn es keine andere Option mehr gibt und/oder er die meiste Aussicht auf Erfolg hat.

Im Dezember 2006 hat Madame versucht das ABR auf sich übertragen zu lassen und das sowohl beim FG, als auch anschließend mit ihrer Beschwerde beim OLG. Beide Gerichte begründeten ihre damalige Entscheidung damit, das es zwischen den Eltern nicht strittig wäre, wo der Kurze seinen Lebensmittelpunkt hätte, mir nichts vorzuwerfen wäre und ihre Behauptungen unsubstanziert wären. Ich muss allerdings noch dazu sagen, dass der Kurze zum damaligen Zeitpunkt auch erst 15 Monate alt war.

Ich hoffe dass die Richterin demnächst diese Umgangspflegschaft beschließen wird und dass das OLG, bei welchem Madame mit Sicherheit Beschwerde einlegen wird, dies dann auch bestätigt. Wenn Madame´s jetzige Beschwerde in Sachen Umgang vom OLG zurückgewiesen würde und Madame sich im Umgangspflegschaftsverfahren hinstellt und sagt „Ok, dann ich mache das jetzt.“, wird die Richterin allerdings vorhersehbar keine Umgangspflegschaft beschließen. Sollte das OLG ihre Beschwerde zulassen und einer anderen Auffassung unterliegen (was ich allerdings nicht glaube), wird es ohnehin keine Umgangspflegschaft geben. Sollte das Eine oder das Andere eintreffen, hätte ein ABR-Antrag ohnehin keine Aussicht auf Erfolg.

Selbst wenn eine Umgangspflegschaft eingerichtet würde, wer sagt denn das Madame sich daran halten würde? Auch dies wurde bereits innerhalb einer Verhandlungsunterbrechung (Madame war gerade mir ihrer RAin und dem JA-Futzi vor der Tür), recht kontrovers zwischen der Richterin, dem VP und meiner Anwältin diskutiert. Soll der Kurze dann per Gerichtsvollzieher und/oder Polizei herausgeholt werden? Oder soll Madame vor dem Kurzen in Handschellen gelegt werden um den Umgang durchzusetzen?

Wie dem auch sei, ich werde was auch immer erleben und euch wissen lassen. Und NEIN, ich scheue mich nicht das ABR zu beantragen, aber wenn, möchte ich es auch bekommen. Da ich Selbstständig bin und meine berufliche Konstellation es zulässt, kann ich plausibel darlegen den Kurzen täglich ab spätestens 14 Uhr zu betreuen. Davor würde er in den Kindergarten gehen (wie heute auch), einen entsprechenden Platz bekomme ich in meiner Gemeinde von heute auf morgen, oder er würde die Zeit bei einer Tagesmutter verbringen. Bei uns im Landkreis gibt es eine Tagesmutterbörse bei der ich schon mal vorgefühlt habe. Alle dort vereinten Tagesmütter und -väter sind vom hiesigen Jugendamt überprüft und zertifiziert. Von dieser Seite habe ich auch bereits eine schriftliche Zusage.

Gruß durodon

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 22:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Durodon, du hast, neben deinem Sohn noch einen starken Verbündeten:

Deine kühl kalkulierende Besonnenheit.

Gruß Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 22:51
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Danke Beppo,

und zugegebener Maßen hat dieses Forum einen Löwenanteil daran, denn ich habe von euch unendlich viel gelernt. Als Madame mir seinerzeit eröffnete schwanger zu sein und ich feststellen musste in welche Richtung der Hase läuft, war ich mehr als dumm und naiv. Es viel mir unendlich schwer die Rechtsrealität im deutschen Familien(un)recht überhaupt zu begreifen und zu verinnerlichen. Bis zum damaligen Zeitpunkt hatte ich noch nie mit Gerichten zu tun und war davon überzeugt in einen Rechtsstaat zu leben. Der wohl größte Irrtum meines Lebens.

Knapp ein Jahr nach der Trennung hatte ich bereits für mich unglaubliche Erkenntnisse mit dem JA, einem Anwalt, dem FG und dem OLG. Die Augen bezüglich des ganzen Ausmaßes hat mir in der Tat dieses Forum geöffnet.

Gruß durodon

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 23:31
(@bronze)
Registriert

Soll der Kurze dann per Gerichtsvollzieher und/oder Polizei herausgeholt werden? Oder soll Madame vor dem Kurzen in Handschellen gelegt werden um den Umgang durchzusetzen?

Weshalb eigentlich nicht?

Guten Morgen durodon,
ich habe lediglich die zusammenfassende Darstellung Deines Falles gelesen, kenne keine Einzelheiten und nicht die näheren Umstände. Klar ist jedoch, dass Deine ehemalige Zuckerschnute putzmunter am Vater-Sohn-Verhältnis herumstranguliert und dabei recht abgebrüht über die Folgenlosigkeit von Justizias wohlfeilem Strafmaß lacht.

Nun scheint mir, zwischen Dich und den Kurzen paßt trotzdem kein Blatt. So wie Du hier schreibst, seid ihr beide trotz der miesen Vorstellung von KM ganz hübsch dicke miteinander, was der guten Mutterseele vielleicht erst recht Ansporn sein dürfte, zu Höchstleistung aufzulaufen. Aber das ist Spekulation. Spekulativ sind übrigens auch Deine Fragen da oben, denn die letzte Antwort darauf liegt allein bei der KM.

So lange Deine Exholde nicht höchstselbst, und angesichts unverzüglich absehbarer Anwendung von Zwangsmitteln, also durch eine Dame in schwarzer Uniform (es würde dann eine Dame sein, da bin ich recht zuversichtlich) vor genau diese Frage gestellt wird, weiß niemand die Antwort.

Deine Ex weiß ihrerseits genau, das alle übrigen Beteiligten selbstverständlich vor diesem vermutlich als letztem Mittel empfundenen Schritt zurückschrecken. Es ist aber nicht "das letzte Mittel". Es wäre der letzte Warnschuss vor einem Antrag auf Übertragung des ABR. Mithin eine unmißverständliche und daher faire Aufforderung endlich zur Besinnung zu kommen. Dieser Aufforderung ohne üble Szene Folge zu leisten, liegt dann ganz allein bei KM. Zumal diesem Schritt eine berechenbare Prozedur vorgeschaltet werden würde, die vor dem Klicken der Handschellen KM alle Spielräume zur Besinnungsrückkehr läßt. Sie muß sich nicht in Handschellen abführen lassen. Soll man das doch mal in Ihre Hand legen und schauen, wie weit Sie wirklich gehen will. Vielleicht kann sie erst mit Handschellen vor den Augen den Wunsch des Kindes nach Nähe zu Dir in den engeren Orbit ihres Denkzentrums rücken lassen. Vielleicht aber könnte ihr auch dämmern, dass die Androhung von Zwangsmitteln gegen Umgangsvereitelung kein augenzwinkenderndes DuDu bleiben muß.

Meine morgendliche Überlegung dazu.

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2009 07:18
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

… ganz langsam geht es weiter …

Nach nunmehr fast 7 Wochen, hatte ich heute Post vom OLG meines Vertrauens (bezüglich Madame´s Beschwerde gegen den Umgangsbeschluss). Und Nein … nicht wie erhofft einen Beschluss mit der Zurückweisung ihrer Beschwerde, sondern vielmehr eine nette Einladung für ein kleines Plauschchen mit den Herren in Robe. Und das sogar schon bereits am  5. November. Ach ja … das JA möge doch noch einen neuen Bericht erstellen und, soweit zweckdienlich, zu dem Vorbringen der Kindeseltern in der Beschwerdeinstanz Stellung nehmen.

... ich könnt gerade so was von kot*** ...

Frustrierte Grüße
durodon

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2009 18:45
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Hallo durodon,

ich kannte deine Geshichte nicht. Hab Sie aber bis zu deinem letzten Beitrag verfolgt. Ich kann mir gut vorstellen wie du dich fühlst und immer wieder gegen diese Unverständnis und Ungerechtigkeit kämpfen zu müssen.

Geb nicht auf und halte durch auch wenn du im Moment nur mit kleinen Schritten vorankommst! Kann dir nur wünschen niemals zu resignieren!

Für mich stellt sich immer mehr die Frage, dass so eine Willkür, der Umgangsverweigerer, einfach immer wieder tolleriert wird, obwohl OLGUrteile vorhanden sind. Recht ist nicht gleich recht. Verweigere du Ihr mal ein paar mal den Umgang, das geht wahrscheinlich schneller dann. Und dann dieses andauernde gelaber vorm JA , gericht etc. was bringt das denn.Der Verweigerer zeigt sich einsichtig und alles wieder in ordnung und schon wieder fängt der Spass von vorne an.

geb nicht auf auch wenn du kotzen könntest!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2009 00:17
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

Der Kuss des David
… David besiegte Goliath mit einer Steinschleuder …mein David besiegte Goliath mit einem Kuss …

… aber zunächst die Fortführung in chronologischer Reihenfolge …

Nachdem also nun der Umgang Mitte August wegen „wir sind nicht da“ ausfiel, ein Vor- oder Nachholen nicht „möglich“ war, stand nun der nächste reguläre Umgang an. Nun steht im Beschluss, dass ab August der Umgang am Freitag um 16 Uhr beginnt. Unabhängig davon das sich Madame aus Beschlüssen nun mal rein gar nichts macht, dachte ich mir „Ruf´ mal lieber vorher an.“. Nicht das Madame, wenn ich erst am Samstag erschienen wäre, mir noch erklärt hätte, ich hätte doch bereits am Vortag zum Umgang kommen müssen …

Nun denn … die Überraschung lag dann aber wieder mal auf meiner Seite …

Ich rief Madame also auf der mir von ihr genannten Handy Nr. an und ganz dem Gesetz der Regelmäßigkeit folgend war es natürlich ausgeschaltet. Also versuchte ich es wieder über den Festnetzanschluss ihrer Eltern. Nachdem ich bat Madame zu sprechen, bekam ich von ihrer Mutter zu hören „Wieso? Die sind doch gar nicht da.“ - Wie ich doch wüsste wären Madame und der Kurze zur Kur und da der Kurze in der ersten Woche krank gewesen sei, wäre diese um eine Woche verlängert worden. Sie würden erst am Dienstag zurückkommen und der Umgang fällt nun aus … ???

20 Minuten später rief mich Madame an. Mit einem höhnischen Lachen meinte sie nur „Na jetzt weißt Du es ja schon … aber ich wollte es Dir auch noch mal persönlich sagen. Der Umgang fällt aus.“. Und den Umgang am kommenden Wochenende nachholen geht leider auch nicht „Da haben wir schon etwas anderes vor. Also dann bis in zwei Wochen zu der zwischen uns vereinbarten Zeit.“. Soso …

Nun hatte der Kurze am 02.09. Geburtstag ... seinen Vierten. Ich rief um 18:15 Uhr in der üblichen Reihenfolge, also erst Handy dann Festanschluss ihrer Eltern, an und bat darum den Kurzen zu sprechen. Madame´s Antwort: „Das geht nicht … er ist nicht da und sie wüsste weder wo er wäre, noch wann er wiederkommen würde.“. Soso … ein Vierjähriger … an seinem Geburtstag … um 18:15 Uhr … und sie weiß nicht wo er ist … Nee, iss klar … und das ich ihn im Hintergrund gehört hatte, entsprang meiner Einbildung …

In dem am nächsten Tag folgenden Telefonat riet mir meine RAin, das Gespräch mit dem MA des JA zu suchen. Aufgrund des OLG Verfahrens müsse dieser ohnehin noch eine Stellungnahme schreiben. Ich rief ihn also an und wir vereinbarten einen Termin für den gestrigen Tag. Mit Madame hätte er schon gesprochen, sie hätte ihn bereits aus der Kur angerufen, und er habe sie gebeten, den Kurzen zu diesem Termin mit zubringen. Des Weiteren würde er das JA an meinem Wohnsitz um Amtshilfe bitten, damit diese sich mein häusliches Umfeld ansehen, mit mir ein Gespräch führen und ihm einen entsprechenden Bericht zukommen lassen. Aha …

Zum hiesigen JA pflege ich bereits seit Anfang 2006 immer wieder einen sporadischen Kontakt. Mit der zuständigen Dame bin ich bisher auch immer ganz gut zu Recht gekommen … also so what …

Mittlerweile waren wieder 14 Tage vergangen und letzten Samstag wäre somit wieder reguläres Umgangswochenende gewesen. Wie immer hatte ich alles vorbereitet - die Pension war gebucht, das Essen vorbereitet, die Geburtstagsgeschenke eingepackt, das Auto bis unterm Dach gepackt und ich stand pünktlich um 10 Uhr auf der Matte. Madame öffnete die Tür und an ihrem rechten Handgelenk baumelte ihre mittlerweile obligatorische Videokamera .. deren Sinn sich mir bis heute nicht erschließt, aber wenn sie Spaß daran hat …

Um ihr linkes Handgelenk hatte sie mehrere Kräuselbänder geknotet an deren anderen Ende sich eine oben zugeklebte Klarsichthülle befand. Darin wieder ihre Umgangsvereinbarung welche den derzeitigen Beschluss außer Kraft setzten würde. In der Gewissheit, dass ich diese Vereinbarung nicht unterschreibe würde, bestand sie beharrlich auf meine Unterschrift. Auf mein mehrfach wiederholtes Angebot den Kurzen um 17 Uhr zurück zubringen, ich ihr dies auch für den heutigen Tag schriftlich geben würde, ging sie nicht ein. Tür zu und gut …

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Themenstarter Geschrieben : 17.09.2009 18:57
(@durodon)
Rege dabei Registriert

.. so … und jetzt kommen wir zu zum „Kuss des David“ …

Gestern also Termin beim JA. Ich war wie immer pünktlich zur Stelle, nur von Madame war nichts zu sehen. Nach 10 Minuten sind wir dann ohne sie angefangen. Zunächst mit seinen üblichen einleitenden Worten, aber anschließend habe ich meine Sichtweise und meinen Standpunkt dargelegt - insbesondere zum Thema Übernachtung. Mit 20 Minuten Verspätung kam dann Madame mit dem Kurzen auf dem Arm hinein. Im ersten Moment schaute er noch etwas irritiert, aber nachdem ich aufstand und ihn freudestrahlend begrüßte, wollte er auf meinen Arm und freute sich merklich.

Ich hatte in einer großen Tasche seinen Lieblings-LKW und zwei große Bagger mitgebracht, die ich nun auf den Boden stellte und er diese auch sofort auspackte. Er spielte, machte dabei Geräusche und schaute mich immer wieder lachend an. Zwischendurch kam er immer wieder zu mir, um mir dies und jenes zu zeigen oder um mir etwas zu erzählen. In der Zwischenzeit unterhielten wir uns weiter … ok, ich jetzt weniger … aber der Herr vom JA und Madame.

Als Madame gerade wieder mitten in ihrem Element war und aus allen Rohren schoss, stand der Kurze wortlos auf, kam lächelnd zu mir, gab mir demonstrativ einen Kuss auf den Mund, drehte sich genauso wortlos um und ging zurück zum Spielen. Jetzt war Stille im Raum … nur ich hätte fast geheult …

Nachdem das Gespräch dann doch fortgesetzt wurde, kam der Kurze zu mir, setzte sich auf meinen Schoss, blieb dort sitzen, erzählte dies und das, holte anderes Spielzeug, setzte sich wieder auf meinen Schoss, alberte mit mir rum und wich nicht mehr von meiner Seite. Getreu seiner Erfahrung … wenn Papa da ist, gehört er mir …

An dieser Stelle brachen wir das Gespräch dann auch ab, zumal zwei Versuche den Kurzen im Nebenraum zu bespielen, kläglich scheiterten. Als wir uns verabschieden wollten, stand der Kurze traurig an der Zimmertür, sodass ich ihn wieder auf den Arm nahm und ihm versprach, ihn nach unten zu tragen. Da ging es ihm dann schon wieder besser …

Das Gespräch selber brachte wenig bis nichts. Madame will keine Übernachtungen, will nicht über einen Zeitpunkt nachdenken ab wann sie es sich evt. vorstellen könnte, verweigert ein vom JA angeregtes gemeinsames Gespräch mit dem VP, will keine Umgänge nachholen etc. pp. Das einzige was ich noch erreichen konnte sind drei Umgangstermine bis zur OLG Anhörung, jeweils Samstag von 10 – 17 Uhr, damit die dämliche Zettelwirtschaft beim Abholen aufhört und der Kurze und ich Kontakt halten können. Mal sehen was daraus wird …

Abgesehen davon, dass ich es für äußerst unprofessionell halte das Kinder während eines solchen Gespräches anwesend sind, hat der Kurze seine Antwort gegeben …

Gruß durodon

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2009 19:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup: :thumbup: :thumbup:
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
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Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2009 19:15




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mensch Duro! Jetzt hab ich echt feuchte Augen! Einen tollen Jungen hast Du da und ich glaube, das wird dem SB mehr Informationen gegeben haben, als ihr beiden "Alten" zusammen in Worte hättet fassen können!

*schnief*

LG LBM, die sich für dieses Erlebnis mit Dir freut!

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2009 19:45
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Danke LBM,

und ja ... ich sehe es genauso ...

Da wird gestritten, behauptet, gelogen, dummes Zeug gequatscht, vorgetragen was alles nicht geht, wie sehr ihn die Umgänge belasten würden, er weinend vom Umgang zurück kommen würde und er Madame darum bitten würde, nicht mehr zu mir zu müssen, er sich wieder einnässen würde und in der Kita auffällig wäre etc. pp.

So viele Antworten hätte ich gar nicht geben können, wie er es mit seinem Verhalten getan hat ...

Gruß durodon

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2009 19:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Abgesehen davon, dass ich es für äußerst unprofessionell halte das Kinder während eines solchen Gespräches anwesend sind, hat der Kurze seine Antwort gegeben …

Die Anwesenheit des Kindes werte ich als pädagogisches Unvermögen des JA-Verweiblichten. Euch Erwachsenen mache ich den Vorwurf, dass jeder auf für sich nutzbare Reaktionen des Kindes wartete.

Das Gespräch hätte so nicht stattfinden dürfen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2009 21:50
(@augentierchen)
Rege dabei Registriert

Guten Abend,

ich finde es auch höchst ungewöhnlich daß das so stattgefunden hat. Ich war gestern auch beim JA mit KV und Kindern ( in meinem Fall war es KV der die Kinder ohne Aufforderung und ersichtlichen Grund mitgebracht hat ) , beim eigentlichen Gespräch mußten diese aber draussen im Spielbereich bleiben. Lediglich gegen Ende als soweit alles geklärt war, durften sie mit herein und die SB hat ein paar freundliche Worte an sie gerichtet.

Persönlich kann ich dich verstehen, du hast dich riesig gefreut den Kleinen zu sehen.

Grüße,

das Augentierchen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2009 22:04
(@durodon)
Rege dabei Registriert

... Euch Erwachsenen mache ich den Vorwurf, dass jeder auf für sich nutzbare Reaktionen des Kindes wartete.

Das Gespräch hätte so nicht stattfinden dürfen.

Von außen betrachtet lässt es sich sicherlich entsprechend kommentieren und ich gebe Dir auch durchaus Recht. Die Bewertung eines Gespräches ist im nach hinein auch für mich einfacher, als in der Vorschau. Während meines damaligen Telefonats mit dem MA vom JA, hatte ich ihm gegenüber sehr wohl meine Bedenken diesbezüglich geäußert. Nur abbringen konnte ich ihn von seinem Vorhaben nicht wirklich. Auch auf meinen Vorschlag den Kurzen und mich während eines Umgangs zu besuchen, ist er damals genauso wenig eingegangen wie gestern. Er hatte nach eigener Aussage noch einen Tag vor dem gestrigen Gesprächstermin bei Madame angerufen, um sie daran zu erinnern den Kurzen mitzubringen. Wenn Du mir vorwirfst als Mitsorgerechtsinhaber nicht ausreichend interveniert zu haben um es entsprechend hartnäckig zu verhindern, muss ich mir diesen Vorwurf gefallen lassen. Es wäre dem Kurzen kurzfristig sicherlich etwas erspart geblieben ... und was wäre dann?

Der Herr vom JA ist extrem mütterlastig. Aus welchem Grund das so ist entzieht sich leider meiner Kenntnis ... es mag aus Überzeugung sein oder weil Madame´s Vater ein angesehener Arzt in dem Ort ist oder aus alter Stasi-Verbundenheit - ich habe keine Ahnung. Was ich aus eigener Erfahrung mittlerweile allerdings definitiv weiß, ist das es in dem Ort eine Vielzahl von "kleinen Dienstwegen" gibt.

Den Vorwurf, das ich "auf für mich nutzbare Reaktionen des Kindes gewartet hätte" weise ich deswegen auch von mir. Denn genau das habe ich nicht - im Gegenteil - genau vor dieser Situation hatte ich mich im Vorfeld gefürchtet. Das die Reaktion des Kurzen von außen gesehen u.U. positiv in Bezug auf unsere Beziehung gewertet werden könnte, lag nicht an mir. Nur wie hätte ich diese Situation verhindern können? In dem ich mich deutlich gegen das Vorhaben des JA-Mitarbeiters gestellt hätte? Welcher im Übrigen Sachgebietsleiter ist, dessen Ehefrau für die Kindereinrichtungen des Ortes zuständig ist -sprich auch für die KiTa in die der Kurze geht oder wo der Kinderarzt aufgrund meiner Bitte um Auskunft (trotz Zusendung der Sorgerechtsbescheinigung), erst einmal ihn anruft, um dieses, allen Datenschutzbestimmungen zum Trotz, erst einmal zu prüfen und damit ich danach in seinem Bericht an das OLG nachlesen kann, dass ich mich verweigern würde? Wem wäre damit wie weit geholfen und welchen Belastungen würde ich den Kurzen dann damit aussetzen?

Und ja ... du kannst mir an diesem Punkt vorwerfen, dass ich in letzter Konsequenz aus meiner Sicht das kleinere Übel gewählt habe, aber dann ist es so ...

Darüber das dieses Gespräch in dieser Form nicht stattfinden dürfen, gibt es zwischen uns keine zwei Meinungen ...

Gruß durodon

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2009 03:18
(@bronze)
Registriert

Wißt Ihr, das ist alles richtig mit dem hätte so nicht stattfinden dürfen und der Erwartung an die Eltern Übersicht und Kontenance zu wahren.
Aber ich hab Duros Augen gesehen als er am Tag nach der Zettel-am-Handgelenk-Geschichte zum UT kam, 70 km weit her, und uns erzählte, was er hier schreibt. Der hat einfach die Gelegenheit ergriffen und den "Schutzraum" JA genutzt, um endlich mit seinem Kind sein zu dürfen. Mehr steckte nicht dahinter. Und ich gönne ihm den Fehler des SB.
Grüße
Till

edit tippfehler

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 04:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das denke ich auch.

In der Situation und nach dem Kampf geht keiner hin und zeigt seinem Sohn die kalte Schulter.

Auch die Botschaft die sich daraus ergeben würde, wäre keineswegs positiv für Durodon.

Auch wenn "man" das nicht so macht.

Wenn der JA-SB das so haben will. warum soll man sich dagegen stemmen?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 09:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

prima, ich habe die erhoffte Kommentierung erhalten. Allerdings, und das meine ich mahnend, sollten wir uns klar vor Augen führen, dass hier die Gratwanderung zwischen "Kind sehen wollen" und "Kind hat beim Gespräch nicht anwesend zu sein" zu bewältigen war. Wir wissen heute nicht, ob durodon seine Akzeptanz der Anwesenheit des Kindes nicht noch um die Ohren fliegt. Der JA-Verweiblichte kann dir hiermit auch eine Falle gestellt haben, gerade angesichts der vorherigen Hinweise von dir. Ich traue keinem JA, selbst wenn es sich fürsprechend äußert.

Verständlich und erklärbar handelt man bei Eintritt in die zuvor durchdachte Situation u.U. anders als geplant. Es siegt das Herz über das Hirn. Bei einem derart wichtigen Gespräch über Kind und Mutter hingegen, hat ein "wehrloses" Kind nichts zu suchen. Das wusstest du vorher und hinterher. Nur mittendrin bist du deinem Plan nicht gefolgt.

Mir geht es nicht um Vorwürfe. Mein Ansinnen ist es, auch an deinem Beispiel aufzuzeigen, welches Verhalten adäquat und zielführend ist.

Ich habe den unschätzbaren Vorteil, aus einer gänzlich neutralen Position heraus zu argumentieren.Ich bin unbeeidruckt von Erscheinungswahrnungen/-deutungen und stets bemüht, dies auch in der persönlichen Betreuung völlig außen vor zu lassen. Es kann leicht den Blick verwässern und man fühlt sich zu Einschätzungen hingerissen, die nicht zwingend förderlich sind.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 11:17
(@bronze)
Registriert

Moin,
gern geschehen, deep  🙂

Gibt's hier Eselskappen-Smilies? Kann ich mir dann ins Ava kopieren
Später keimte auch in mir Zweifel auf, ob ich mit der Annahme eines Fehlers des SB richtig lag.
Wie auch immer, ziehen wir die Lehre daraus, dass Sentimentaliäten im Kerngeschäft des ganzen Trennungs- und Scheidungszinnobers nichts verloren haben. Was kann Durodon jetzt tun? Wäre es ratsam, im Nachhinein eine mißbilligende Klarstellung zu veranlassen um die kleinen Spiel-Szene im JA später nicht gegen sich verwendet zu sehen?

Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 14:40
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

… ein etwas längeres Update …

Wie beim JA vereinbart fanden bis zum OLG Termin am 05.11. zumindest zwei von drei Umgänge, in der Zeit von Samstag 10 - 17 Uhr, statt. Am 24.10. übergab mir Madame den Kurzen jedoch nicht an der Tür, sondern ging, ihn auf dem Arm tragend, wortlos an mir vorbei zu meinem Auto. Dort angekommen konnte ich ihn begrüßen, ihm Jacke, Mütze, Schal ausziehen und ihn in seinem Sitz anschnallen. Während ich um das Auto ging und auf dem Fahrersitz platz nahm, beugte sich Madame in das Auto und meinte es würde „merkwürdig“ riechen. Sie versperrte den Einstieg der Beifahrerseite und wiederholte permanent es würde „merkwürdig“ riechen. Dem Kurzen war bereits ziemlich unwohl. Madame zog ihr Handy aus der Tasche und rief ihre Mutter, mit der Bitte herauszukommen, an.

Nachdem ihre Mutter am Auto angekommen war, zog Madame den Kurzen aus dem Auto. Er begann sofort an fürchterlich zu weinen. Ihre Mutter beugte sich ebenfalls ins Auto und kommentierte dass sie nichts riechen würde. Ich war zwischenzeitlich wieder ausgestiegen und versuchte den Kurzen zu beruhigen. Dies gelang auch nach einiger Zeit und wir konnten uns auf den Weg zur Pension machen. Wir hatten danach gemeinsam noch einen schönen Tag …

Die Überraschung kam für mich eineinhalb Wochen später, also zwei Tage vor dem OLG Termin … ich hatte Post … von der Staatsanwaltschaft ... Madame hatte Strafantrag wegen Körperverletzung gegen mich gestellt. Ich soll ihr mehrfach mit der Rückenlehne des Beifahrersitzes die Kopfstütze an den Kopf geschlagen haben. Sie hätte eine Schwellung an der rechten Wange und sich mehrfach übergeben müssen. Aus diesem Grund musste sie sich von ihrer Mutter zu einer Ärztin fahren lassen. Diese wiederum attestierte ein Hämatom, welches völlig glaubhaft von Schlägen mit einer Kopfstütze herrühren könnte. Madame musste daraufhin von ihr eine Woche krank geschrieben werden und bräuchte sowohl eine Physiotherapie als auch eine psychische Behandlung. Als Zeugin des angeblichen Vorfalls tritt hier ihre Mutter auf …

Das ganze wurde selbstverständlich auch noch einen Tag vor der Anhörung an das OLG geschickt und wurde mir und meiner Anwältin vor Beginn übergeben. Den OLG-Richtern hatte dies allerdings nicht interessiert und es wurde auch mit keiner Silbe weiter kommentiert.

Die Anhörung fing damit an das alle drei Richter ihre Sichtweise der Sachlage darstellten und  ihre Position zum Umgang deutlich machten. Wenn ich vorher ziemlich angespannt und aufgeregt war … ab dem Moment nicht mehr. Wenn allerdings Madame´s Blicke hätten töten können, wäre die Welt jetzt um drei OLG-Richter ärmer.

Nach 25 Minuten erteilten sie zunächst ihr das Wort. Madame´s erster Kommentar: „Schön das ich jetzt auch mal was sagen darf!“ kam nicht ganz so gut an und ihre anschließenden Äußerungen veranlassten das Gericht ihr ins Wort zu fallen und sie deutlich in die Schranken zu weisen. Nachdem ich noch zu Wort kam, unterbrach das Gericht die Anhörung damit Madame sich den anfänglichen Vorschlag des Gerichtes überlegen konnte. Nach mehreren Anläufen wurde die Anhörung nach über einer Stunde fortgesetzt. Madame´s anschließender Gegenvorschlag wurde sowohl vom Gericht als auch von mir abgelehnt. Die Richter wurden sehr deutlich, betonten aber eine Vereinbarung herbeiführen zu wollen. Nach zähem Ringen mit ihr und ihrer Kampfhündin kam es zu folgender, gerichtlich genehmigter Vereinbarung: Im November 2009 Samstags und Sonntags von 10 – 17 Uhr, Dezember 2009 und Januar 2010 von Samstag 10 Uhr bis Sonntags 17 Uhr und ab Februar 2010 von Freitags 16 Uhr bis Sonntags 17 Uhr, ausgefallene Umgänge sind am nachfolgenden Wochenende nachzuholen und eine Zwangsgeldandrohung von 5.000 Euro bei Zuwiderhandlung. Madame´s Kampfhündin wollte noch das ich meinen Umgangspflegschaftsantrag beim FG zurückziehe, welches meine Anwältin ablehnte und lediglich ein „Ruhen“ dieses Verfahrens anbot.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2010 20:30




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