Moin zusammen,
es geht weiter … und nichts wird besser …
Nachdem der Umgangsbeschluss am 26.05. verkündet wurde, hatte das FG noch geschlagene 2,5 Wochen gebraucht um diesen auch zu schreiben und zuzustellen. Das alleine dadurch wieder 2 Umgangstermine hinten runter gefallen sind, sei nur am Rande erwähnt.
Leider konnte die Richterin sich nicht dazu durchringen eine Umgangspflegschaft zu beschließen. Im Grunde genommen ist es fast der identische Beschluss den sie bereits vor einem Jahr verkündet hatte, nur eben mit etwas anderen Umgangszeiten. Das sich der damalige Beschluss bis heute nicht durchsetzen ließ, scheint der Richterin irgendwie entfallen zu sein.
Zusammengefasst sieht er wie folgt aus:
In den Monaten Juni und Juli alle zwei Wochen von Sa. 10 Uhr bis So. 17 Uhr. Ab August von Fr. 16 Uhr bis So. 17 Uhr. Ostern, Pfingsten und Weihnachten jeweils der 2. Feiertag und in den Sommerferien 2010 eine Woche. Den Parteien wird ein Zwangsgeld von 5.000 € bei schuldhaftem Verstoß gegen den Beschluss angedroht. Für Madame noch der Hinweis, wenn sie weiterhin Übernachtungsumgänge nicht zulässt, durchaus eine Umgangspflegschaft in Betracht kommen kann.
… nun denn … letztes Wochenende war somit das erste Umgangswochenende …
Madame erwartete mich bereits und wie schon zu früheren Gelegenheiten mit einer Videokamera in der Hand. Sie teilte mir mit das der Gerichtsbeschluss für sie „nicht rechtskräftig“ sei. Auf meine Rückfrage was das denn jetzt heißen solle und ob sie Beschwerde eingelegt hätte, wiederholte sie „Für mich ist der Beschluss nicht rechtskräftig.“. Sie hätte schon vor Gericht gesagt das für sie ein Umgang mit Übernachtung nicht in Frage käme, daran hätte sich nichts geändert und deswegen mache sie das auch nicht. Ich könne den Kurzen lediglich für ein paar Stunden haben. Nachdem ich ihr mitteilte, dass ich auf die Übernachtungen bestehe, drehte sie sich mit dem Kommentar „Dann eben nicht!“ um, verschwand ins Haus und verschloss die Tür.
So … da stand ich nun mit meinem kurzen Hemd und einem dämlichen Gesichtsausdruck … Ich war gerade 260 km gefahren um den Kurzen abzuholen und in nicht einmal 15 Sekunden war das Thema abgefrühstückt. Also trat ich die Heimreise an …
Heute morgen habe ich mich entsprechend mit meiner RAin beraten. Sie rief daraufhin die Richterin an, um zu eruieren welcher Antrag denn jetzt wohl der Bessere sei. Zwangsgeld oder Umgangspflegschaft? Sie verständigten sich auf einen Antrag auf Umgangspflegschaft. Dieser wurde somit heute gestellt und zusätzlich im Zuge einer EA ohne mündliche Verhandlung. Schau´n mer mal was jetzt passieren wird …
Gruß durodon
Hi, durudon
Isch leide voll mit, am 06.05..09 war der 2. Termin vor Gericht. Bis heute kam noch nichts, außer Aussagen (JA,BU,RA) wie: " ...abwarten was das Gericht schreibt."!
Meine Befürchtung ist auch, das sich im neuen Beschluss nichts großartiges ändert, nur das da noch eine Aussage einer Therapeutin hinzugezogen wurde.
MfG Dibaa
PS: Glaub auch nicht mehr so recht das etwas besser wird. Aber vielleicht kann man ja irgendwann mal Grillen und die ganzen Beschlüsse als anzünder benutzen.
Moin Dibaa,
hat Dir das Gericht nicht mitgeteilt wann die Beschlussverkündung ist? Setze Deinen RA doch mal darauf an oder rufe selber die Geschäftsstelle an um näheres zu erfahren. Nur still sitzen und abwarten würde ich nicht. In vielen Gerichtsstuben geht es drunter und drüber. Ich hatte einmal einen Antrag gestellt den die Richterin nie zu Gesicht bekam. Hätte meine RAin nicht irgendwann nachgehakt würde ich heute noch warten … nur mal so als Tipp …
Gruß durodon
Hallo Durodon,
da kann, wie immer bei deiner Geschichte kaum was nützliches Beitragen, sondern sich eigentlich immer nur an die Stirn fassen.
Ich bin aber sicher, dass der KM von der Richterin spätestens in 2-3 Jahren eine ernste Ermahnung angedroht wird und im Falle der 387. Wiederholung sogar ein deutliches Stirnrunzeln in Aussicht gestellt!
Natürlich auf Bewehrung und auf deine Kosten!
Sarkastische Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Sarkasmus und Zynismus sind mittlerweile sehr gute Freunde von mir geworden und ganz ehrlich … auch wenn es für den Kurzen und mich ein einziges Desaster ist, es unendlich schmerzt und das immer wieder, ich mich nie daran gewöhnen werde und auch Angst vor dem habe was noch alles kommen könnte, Angst ihn ganz zu verlieren oder/und welche Auswirkungen das alles auf den Kurzen hat, ich oft eine mordsmäßige Wut verspüre oder einfach nur heulen muss … manchmal muss ich Dank der beiden neuen Freunde auch einfach nur noch lachen …
Und ja … Du hast recht … mal sehen wie lange die Richterin mit Madame noch kuscheln möchte und mit wie viel Euronen ich diese "Liebesbeziehung" noch finanzieren darf ...
Gruß durodon
… aber ein Punkt ist mehr als sicher … ich werde mich nur höchstrichterlich aus den Verkehr ziehen lassen … und so einfach werde ich es niemanden machen … getreu dem Motto "Stand up and fight“ … mich haben die letzten 3,5 Jahre als Gesamtsumme knapp 50.000 € gekostet (ohne KU) … trotzdem … Nein, ich werde erst dann aufgeben, wenn nichts mehr geht ,,,
Gruß durodon
Hi,
laut Gericht hatte gestern die Richterin die Sache zur bearbeitung, leider fehlt noch die Stellungnahme der Therapeutin. Heute habe ich erfahren das "nochmal" eine Frist von 10 Tagen gesetzt wurde wegen der Stellungnahme. Die Beschlußverkündung "sollte" Ende Mai sein. Irgendwas ist da im Busch, das das wieder sooooo weit rausgezögert wird. Kann auch die Therapeutin nicht erreichen. Es muß dazu gesagt werden das die Therapeutin nicht vom Gericht angeordnet wurde, sondern eine von der KM beauftragte, aber die Therapeutin ist auch der Meinung von JA, UB und Richterin. Was ja positiv ist. Dieses warten ist echt die Hölle.
Naja wenigstens habe ich nicht diesen Stress mit der Richterin, denn die hat von der KM ja die Schn... voll.
MfG Dibaa
Moin Dibaa,
ich empfinde dieses permanente Warten auch als unerträglich. Die ganze Zeit zermartert man sich das Hirn, überlegt hin und her, spricht hier spricht dort, reflektiert sich, geht jeden Tag mit einer Anspannung zum Briefkasten, um jedes Mal mit dem gleichen besch… Gefühl wieder davon zu trotten … und wenn dann irgendwann einmal doch etwas ankommt, ist die Ernüchterung meistens groß …
Dann steht man Professionen gegenüber die alle Zeit der Welt haben, und dann auch nur noch mit den Achsel zucken und einer Madame, die dir den ausgestreckten Mittelfinger entgegen hält … ist schon alles sehr frustrierend …
Währenddessen geht unwiederbringliche Zeit ins Land, in der man nicht Elternteil sein darf und in der unsere Kinder einen Teil ihrer Persönlichkeit nicht ausleben dürfen, mit evt. Folge- und/oder Entwicklungsschäden die man noch gar nicht ermessen kann. Der dabei empfundene Schmerz ist mit nichts zu vergleichen, gepaart mit der Angst das/die Kind(er) ganz zu verlieren.
Aber trotzdem … weitermachen … ich wünsche Dir, dass Dich Deine Kraft nicht verlässt …
Gruß durodon
edit: Fehler korrigiert
......beeindruckt mich tief, wie du das durchziehst und das du das durchhältst!!!!
Laß dich nicht unterkriegen, es ist der richtige Weg!
Für eine Zukunft für euch beide!!!
Gruß Amethyst
Moin zusammen,
Geduld ist die Eigenschaft, die am dringendsten benötigt wird, wenn man sie verloren hat. (Carey MacWilliams)
Eigentlich sagt dies schon fast alles aus was bisher geschehen ist – nämlich fast gar nichts.
Ok … der Kurze und ich haben uns nun doch schon zweimal gesehen, einmal für 7 und das andere Mal für 6 Stunden, aber dazu später mehr …
14 Tage nach dem letzten gescheiterten Umgangsversuch, hatte ich erneut mein Glück herausgefordert. Ich hatte wieder meine 260 km abgerissen und war somit wieder pünktlich bei Madame um den Kurzen zum Umgang abzuholen. Und da hatte ich es wieder … mein ganz persönliches Déjà-vécu. Wenn Madame 14 Tage zuvor noch ca. 15 Sekunden benötigte um mich abzufertigen, schaffte sie es diesmal unter die 10 Sekundenmarke zu bleiben. Rekordverdächtig … Ansonsten waren es die gleichen Worte und die gleiche Vorgehensweise. Tür zu und gut …
Ein paar Tage später erhielt ich dann Post vom OLG meines Vertrauens. Madame hatte am letzt möglichen Tag erwartungsgemäß Beschwerde gegen den Beschluss des FG eingelegt. Gegen die paar Stunden an den jeweils zweiten Feiertagen hätte sie ja nichts, aber Übernachtungen und eine Woche in den Sommerferien im nächsten Jahr, das kann man dem Kurzen nun wirklich nicht zumuten. Begründung? Das Gleiche dumm dämliche Gefasel, mit dem sie bereits zweimal beim FG und im letzten Jahr vor dem OLG gescheitert ist. Mal sehen wie das weiter geht … und vor allem wann?
Ach ja … gegen die Einsetzung des VP´s hat sie auch Beschwerde eingelegt. Ok … mit Beschluss des FG und somit der Beendigung des Verfahrens, gibt es zwar gar keinen VP mehr, aber da ihre damalige Beschwerde als unzulässig verworfen wurde, kann man ja noch einen zweiten Anlauf nehmen. Was Recht ist, muss eben auch Recht bleiben …
Nun stand das nächste Umgangswochenende vor der Tür. Leider, oder in diesem Fall muss ich eigentlich sagen „Gott sei Dank“, bekam ich in der Nacht vor dem Umgang höllische Zahnschmerzen, die es mir unmöglich machten zum Umgang zu fahren, sondern mich zwangen den zahnärztlichen Notdienst aufzusuchen. Ich rief also Madame an, erklärte ihr die Lage und fragte ob ich den Kurzen am Sonntag zum Umgang abholen könnte. Zu meinem Erstaunen hatte sie dem zugestimmt und (man(n) mag es kaum glauben) auch eingehalten.
Als ich ihn abholte, teilte ich ihr (auf Anfrage) mit das wir in ein Spielhaus fahren werden. Daraufhin wies mich Madame im Beisein des Kurzen an, ihm dort nicht die Schuhe auszuziehen. Um vor ihm jetzt nicht eine Diskussion zu führen und es sowieso nichts gebracht hätte, hatte ich das mal unkommentiert gelassen. Im Spielhaus angekommen zog ich ihm seine zwei Jacken und zwei seiner drei Shirts aus. Daraufhin schlug mir der Kurze vor: „Wir können doch auch meine Schuhe ausziehen, aber das müssen wir Mama ja nicht sagen …“. Da war ich baff ... Auch wenn ich innerlich schmunzeln musste, hatte es mich doch erschrocken …
Auf jeden Fall hatten wir einen super schönen Tag … barfuß …
Letzte Woche erhielt ich dann noch Post vom FG. 5 Wochen nach meinen Antrag (EA) auf eine Umgangspflegschaft, war die Richterin immerhin so freundlich ein Verfahren zu eröffnen und der Gegenseite meinen Antrag zukommen zu lassen. Und weil sie wohl noch ein weißes Blatt Papier hatte, hatte sie dieses kurzerhand benutzt um den VP halt wieder als VP einzusetzen. Na ja … mir soll es recht sein, ich komme sehr gut mit ihm aus …
Wie berichtet gibt Madame den Kurzen nur an mich heraus, wenn ich die von ihr aufgesetzte Vereinbarung unterschreibe. Darin steht das Umgang nur ohne Übernachtung stattfindet und ist so formuliert, dass ich dadurch den Beschluss aufheben würde. Geht also nicht … Wenn der Kurze und ich uns aber wieder länger nicht sehen, fangen wir wieder bei Adam und Eva an. Geht also auch nicht … Aus diesem Grund habe ich eine Erklärung aufgesetzt, die bestätigt, dass ich den Kurzen um 17 Uhr zu ihr zurück bringe. Sie gilt allerdings nur für diesen einen Tag.
So … letzten Samstag war wieder Umgang … Ich also wieder hin …
Als mich Madame wieder in gewohnter Manier abfertigen wollte, zeigte ich ihr meine Erklärung. Ohne auch nur einen Blick darauf zu werfen lehnte sie diese ab und bestand auf meine Unterschrift auf die von ihr vorbereite Vereinbarung. Tür zu und gut …
Nachdem ich sie daraufhin über ihr Handy nicht erreichen konnte, rief ich über den Festnetzanschluss ihrer Eltern an. Zunächst nahm ihre Mutter den Hörer ab, aber anschließend hatte ich sie am Telefon. Beharrlich bestand sie weiterhin auf meine Unterschrift auf ihrer Vereinbarung, sodass auch dieses Telefonat ergebnislos beendet wurde.
Völlig unerwartet stand sie ca. 5 Minuten später in der Einfahrt und wollte nun meine Erklärung sehen. Nachdem ich sie ihr gab, drehte sie sich ohne ein weiteres Wort um und ging zurück ins Haus. Nach weiteren 5 Minuten kam sie wieder heraus und teilte mir mit, dass sie eine weitere Vereinbarung verfassen würde und wenn ich diese unterschreiben würde, würde sie den Kurzen herausgeben. Allerdings würde es etwas dauern, weil sie ihn erst noch vorbereiten müsse. Nach nochmaligen 10 Minuten kam sie wieder zurück und ich unterschrieb IHRE Vereinbarung. Nach weiteren 5 Minuten kam sie erneut heraus und meinte, dass auf dem eben unterschriebenen Blatt Farbe verschüttet wurde, sie es noch mal geschrieben hätte und ich noch einmal unterschreiben müsse.
Während ich also gerade ein zweites Mal unterschrieb, öffnete sich das große Gartentor und wer kam hinaus? Der Kurze. Gott hatte er sich gefreut mich zu sehen … er war völlig aus dem Häuschen … aus gefühlten 5 Metern sprang er mir in die Arme, drückte mich immer wieder und wollte sofort los. Nachdem ich ihn wieder auf den Boden stellte, lief er völlig aufgeregt hin und her, es konnte ihm nicht schnell genug gehen. Nachdem Madame mir eine Kopie der Vereinbarung und eine Plastiktüte mit Klamotten für den Kurzen übergeben hatte, flitzte er auch schon los. Madame rief ihm noch hinterher, ob er sich nicht von ihr verabschieden wolle, woraufhin er ihr einen Handkuss zu warf um so schnell wie er nur laufen konnte zu meinem Auto zu kommen.
Der ganze Zinnober hatte 1 Stunde und 15 Minuten gedauert, aber egal, ich hatte endlich den Kurzen … und wir hatten wieder ein paar traumhaft schöne Stunden zusammen …
Als ich ihn um 17 Uhr zurück brachte, teilte mir Madame mit, dass der Umgang in 14 Tagen ausfallen würde - sie wären im Urlaub. Den Umgang vorholen oder am darauf folgenden Wochenende nachholen, ist leider nicht möglich, das müsse man dann noch sehen. Zur Erinnerung: Im Beschluss steht, dass ausgefallene Umgänge am nächst möglichen Wochenende nachgeholt werden.
Also … Nur Geduld! Mit der Zeit wird aus Gras Milch …
Gruß durodon
Mann Durodon, das hast du ja mal wieder so geschrieben, dass man wirklich absolut nichts mehr hinzu fügen kann.
Auf jeden Fall freue ich mich, dass du wenigstens in Minischritten voran kommst und dass du deinen kleinen Helden so bedingungslos auf deiner Seite hast.
Er ist wirklich dein bester Verbündeter, denn er gibt dir die Kraft, das durchzustehen.
Gruß Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja Beppo, Du hast Recht …
Dieser noch nicht einmal 4 Jahre alter kleiner Zwerg, zeigt uns Erwachsenen wie es zu laufen hat … und das mit einer für mich unglaublichen Kraft und Bedingungslosigkeit … und ja … er allein gibt mir nicht nur die Kraft, sondern auch den Auftrag weiter für uns zu kämpfen …
Dieser kleine Mann beeindruckt mich extrem und ich habe leider keine Ahnung, wie er es für sich auf die Reihe bekommt … aber er hat bisher einen Weg für sich gefunden. Während eines Umgangs stelle ich immer wieder fest, dass er auch manchmal ein kleines Weichei ist, aber im Grunde ist er ein nicht zu unterschätzender Tiger. Wie er das alles in seinem kleinen Kopf für sich zu Recht legt, um alles auf die Reihe zu bekommen, ist für mich mehr als erstaunlich, beeindruckend und insbesondere, wenn ich darüber nachdenke wie viel Zeit wir beide bisher miteinander verbringen konnten und wie viel Druck Madame auf ihn ausübt, schier unglaublich.
Sorge macht mir allerdings seine Vorgehensweise. Auch beim letzten Umgang hat er mir mehrfach mitgeteilt, dass wir doch Dinge machen könnten, die Mama ihm verboten hat und wir es ihr doch nicht sagen müssten. Leider bin ich momentan nicht in der Position diesen gordischen Knoten für ihn aufzulösen. Dafür brauchen wir schnellstens mehr Umgangszeit, damit ich versuchen kann, ihm diesen Druck zu nehmen und seinen Loyalitätskonflikt zu absorbieren.
Gruß durodon
Edit: Rechtschreibung korrigiert.
Moin durodon,
Auch beim letzten Umgang hat er mir mehrfach mitgeteilt, dass wir doch Dinge machen könnten, die Mama ihm verboten hat und wir es ihr doch nicht sagen müssten. Leider bin ich momentan nicht in der Position diesen gordischen Knoten für ihn aufzulösen. Dafür brauchen wir schnellstens mehr Umgangszeit, damit ich versuchen kann, ihm diesen Druck zu nehmen und seinen Loyalitätskonflikt zu absorbieren.
Meines Erachtens erwächst aus dem "Mama macht es so, und Papa macht es anders" kein direkter Loyalitätskonflikt. Zumindest, solange man diese Unterschiedlichkeit eher beiläufig erklärt und keine Verschwörungen und/oder Aufforderungen zum Lügen einbaut. Einen Loyalitätskonflikt würdest Du eher dann auslösen, wenn Du Dich ihm gegenüber despektierlich über seine Mutter äussern würdest. Und ganz ehrlich: Auch meine Kinder und ich haben ihrer Mutter nie alles erzählt, was wir gemacht und erlebt haben. Auch nicht, als ihre Mutter und ich noch verheiratet waren; sowas ist kein "Privileg" getrennter Eltern.
Die Gestaltung des Umgangs obliegt Dir; als Sorgerechts-Mitinhaber bist Du zudem längst nicht so rechtlos wie ein nichtsorgeberechtigter Vater. Wenn Dir also mal danach ist, mit Junior zum Mittagessen bei Ronald McDonald vorbeizuschauen, tust Du das eben; auch wenn Deine Ex etwas dagegen haben könnte. Sie unterrichtet Dich sicher auch nicht haarklein darüber, was Junior wo bei wem zu essen bekommt. Man muss nicht bei allem um Erlaubnis fragen; man begibt sich mit zu vielen Fragen eher unter die Knute des anderen Elternteils, der dann glubt, er müsse auf alles eine Antwort und eine Vorschrift haben. Nicht vergessen: Es handelt sich nicht um "ihr" Kind, sondern um Eures.
Dein Fernziel sollte sein, das Deine Ex Respekt vor Dir als Vater hat und dass Ihr einfach wechselseitig davon ausgeht, dass jeder von Euch in "seiner" Zeit das Beste für Euer gemeinsames Kind will und tut. Vielleicht druckst Du ihr bei Gelegenheit einmal >>>DIESES<<< Dokument aus; da steht das Wesentliche drin, was Euer Sohn von Euch beiden braucht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo durodon,
ich sehe darin auch kein Problem, solange man daraus kein Drama alá "Das ist unser großes Geheimnis" macht.
Dass die Dinge bei dir durchaus anders sein können als bei Mama, ist völlig normal und nichts traumatisierendes.
Väter sind keine zweiten Mütter. Deswegen gibt es ja auch Väter.
Damit können Kinder auch gut umgehen. Im Kindergarten ist ja auch nicht alles wie zu hause.
Meine Tochter (10) war auch mal völlig entsetzt, als meine beiden Jungs (mal wieder) aufeinander los gegangen sind und ich nicht dazwischen gegangen bin.
Für sie war völlig klar, dass ich die beiden auseinander zerren muss.
Habe ich aber nicht.
Kurz danach bekam ich wieder Meldung von meiner Ex, dass sowas ja nun gar nicht gehen würde.
Ich habe ihr dann den Unterschied zwischen Jungs und Mädchen sowie den Unterschied zwischen Vätern und Müttern erklärt und, siehe da, sie hat es sogar eingesehen!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi durodon,
Sorge macht mir allerdings seine Vorgehensweise. Auch beim letzten Umgang hat er mir mehrfach mitgeteilt, dass wir doch Dinge machen könnten, die Mama ihm verboten hat und wir es ihr doch nicht sagen müssten.
ein großes Drama sehe ich auch nicht, allerdings solltest du dir im Klaren sein, welches Bild, welche Werte du ihm in Zukunft mitgeben willst. Auch wenn jetzt die Umgangsstunden zu gering sind, und zu wertvoll, um "rumzuerziehen". Ein bißchen mittelfristig würde ich das betrachten, dein Sohn soll ein korrektes Bild von dir bekommen. Wenn "nicht lügen" dazu gehört, solltest du seine Mini-Verschwörung nicht unbedingt so im Raum stehen lassen. So würde ich ihm evtl. mitteilen, dass du mit ihm zwar jetzt die "verbotenen Dinge" machen wirst, weil es eben Unterschiede zwischen Mama und Papa gibt, und weil du genug Verantwortung hast, das zu entscheiden (kindgerecht formuliert), dass er aber, wenn Mama fragt, es ihr ruhig sagen soll. Denn lügen darf man nicht. Sonst belügt er seine Mama, und schlittert voll rein in einen immer größer werdenen Loyalitätskonflikt.
Ihn davon entlasten kannst du nur, indem du selbst der Mutter beim abgeben mitteilst, dass ihr zB. barfuß gelaufen seid. So entlädt sich ihr Zorn auf dich, und nicht auf deinen Sohn. Ob das so sinnvoll ist weiß ich nicht. Eher wahrscheinlich nicht. Aber du schützt deinen Sohn dadurch davor, ausgefragt zu werden, und ggf doch zu lügen.
Was meinen die anderen?
ligr ginnie
PS: ein bißchen hat seine "Verschwörungsfreude" aber auch mit dem Alter zu tun: wenn ich mich richtig erinner, ist das etwa das Alter, wo die Kids mitbekommen, dass die Erwachsenen doch nicht allwissend sind, sondern Dinge, die sie nicht sehen, gar nicht unbedingt wissen (ein ca. 2 jähriger denkt ja noch, die Eltern können hellsehen). Somit kann es auch einfach die Freude deines Sohnes sein, diesen Entwicklungsschritt herausgefunden zu haben 😉
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin ginnie & durodon,
solltest du seine Mini-Verschwörung nicht unbedingt so im Raum stehen lassen. So würde ich ihm evtl. mitteilen, dass du mit ihm zwar jetzt die "verbotenen Dinge" machen wirst
man darf dabei als Erziehungsberechtigter eines nicht vergessen: Ein Vater, der Dinge als einseitig-mütterliche "Verbote" bezeichnet, schickt dem Kind damit auch die Botschaft, diese als solche zu akzeptieren: "Mama ist der Bestimmer; wir beide dürfen nur, was sie erlaubt!" Das führt beim Kind mit der Zeit zu einem ziemlich schiefen Vaterbild, denn gerade mit 4-6 Jahren ist die "Bestimmer"-Frage sehr entscheidend. Ein Vater, der erkennbar und ständig unter der Knute von Mama steht (und damit hackordnungsmässig auf der gleichen Stufe wie das Kind) taugt nicht wirklich zum Vorbild.
Wenn Muddi den Umgang boykottiert oder erschwert, weil während der Umgangszeit nicht alles nach ihrem Stiefel läuft, muss (und kann) man als Sorgeberechtigter andere Wege gehen als einfach zu buckeln. Ich hätte mich jedenfalls nie vor meinen Kindern kleingemacht, nur um Konflikten aus dem Weg zu gehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin, brille
meine Antwort bezog sich ja darauf, dass der Kleine von sich aus sagt: komm, wir machen das, obwohl Mama es verboten hat. Ich brauche es ihr ja dann einfach nicht zu erzählen. Er hat es also selbst thematisiert.
Natürlich stimme ich dir zu, dass durodon von selbst nicht sagen sollte zum Kind, nein Sohn, Mama hat das verboten, deshalb können wir es nicht machen.
Aber wie ich es verstanden habe, macht er das nicht. Sondern das Thema ging vom Kind aus.
Darauf finde ich, sollte man reagieren, und zwar auf beides.
Erstens, ja klar wir machen was ich will (was uns Spaß macht...ect.), weil ich ja gerade die Verantwortung habe, und weil Mama uns nichts verbieten kann, weil ich selbst weiß, was in der zeit wo wir zusammen sind, gut für dich ist
und zweitens, aber wenn Mama fragt, ob du es gemacht hast, belüg sie nicht, denn lügen ist doof.
Lässt du zweitens (ich belüge Mama wenn sie fragt) im Raum stehen, dann hast du deine kleine Verschwörung, und einen Loyalitätskonflikt. Und du vermittelst dem Kind, dass es ruhig auch seinen engsten Bezugspersonen gegenüber lügen kann. Die Frage, ob man das will, muss sich jeder selbst beantworten.
Zu zweitens kann ich allerdings mangels Erfahrung mit Umgangsboykott nicht beurteilen, wie man es rüberbringt. Oder eben, ob man es im Raum stehen lassen sollte, aber dann dem Kind irgendwie vermittelt: ja klar, Kleiner. Lügen ist schon in Ordnung.
Denn auch durch Nicht-Reagieren handelt man ja bekanntlich, und das wollte ich "zu Bedenken geben" und zur Diskussion stellen.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin Ginnie, Brille & Beppo,
Zunächst einmal vielen Dank für eure Worte, Gedanken und Hilfe !!
Es war wie Ginnie es geschrieben hat, er hatte es immer selber thematisiert. Ich werde ihm mit Sicherheit nicht sagen, dass er etwas nicht erzählen darf und ihn damit zum Lügen erziehen. Im Gegenteil … ich werde ihm erklären, dass er mir alles sagen kann und er vor mir nichts verheimlichen muss. Auch werde ich mich ihm gegenüber nicht despektierlich über Madame äußern, ich mache genau das Gegenteil. Mich hat seine Verhaltensweise aber sehr überrascht und ich frage mich, wo er das gelernt hat. Denn ich glaube nicht, dass er dieses Verhalten nur bei mir zeigt … dafür haben wir meines Erachtens viel zu wenig Zeit miteinander.
Die erste dieser Situationen hatte ich weiter oben beschrieben. Drei weitere Situationen verhielten sich folgendermaßen:
Nachdem ich den Kurzen von Madame abgeholt hatte und ihn im Autositz anschnallte, war er überschwänglich vor Freude, alberte rum, streichelte meinen Arm und tätschelte mein Gesicht. Als ich ihm einen Kuss gab sagte er mir, Mama hätte ihm gesagt ich dürfe ihn nicht küssen … aber das müssen wir Mama ja nicht sagen. Ich erklärte ihm daraufhin, dass ich sein Papa bin und das Papa´s das auch dürfen, genauso wie Mama´s.
Später aßen wir gemeinsam jeder ein Eis. Nachdem er seins irgendwann nicht mehr weiter essen wollte, gab er es mir. Wenig später hatte er es sich wieder anders überlegt und aß sein Eis weiter. Nachdem er es aufgegessen hatte, teilte er mir mit, das Mama ihm gesagt hätte er dürfe kein Eis essen, an dem ich schon gegessen hätte … aber das müssen wir Mama ja nicht sagen.
Jedes Mal wenn sich die Umgangszeit dem Ende neigt, versucht er immer noch irgendwie etwas Zeit zu schinden. Wir könnten doch noch dies oder jenes spielen oder noch hier oder dorthin fahren. Manchmal setzt er sich auch einfach auf einen Stein und teilt mir mit, „Ich bleibe jetzt hier sitzen.“. Ein anderes Mal bettelte er, er könne doch mit zu mir nach Hause fahren und bei mir essen und schlafen.
Beim letzten Umgang (wir saßen bereits im Auto und die Zeit bis zur Rückgabe war schon ziemlich knapp) wollte er noch mit mir zu McDonald´s. Ich erklärte ihm, dass wir heute keine Zeit mehr hätten, aber wir beim nächsten Mal dorthin fahren könnten. Er bettelte immer weiter, wurde abwechselnd traurig und weinte oder wurde bockig und zornig. Wiederholt erklärte ich ihm, dass es heute nicht mehr gehen würde. Daraufhin schlug er vor … aber wir müssen es Mama ja nicht sagen. Ich sagte ihm daraufhin, dass wir Mama immer sagen können wenn wir zu McDonald´s fahren und konnte ihm dann erfolgreich einen Apfel anbieten.
Das Problem liegt meiner Meinung nach darin, dass wir uns öfter über längere Zeit nicht sehen, er sich aber während dieser Zeit weiter entwickelt und wir dann vielleicht mal 6 oder 7 Stunden Umgang haben. Da Madame ziemlich in der Pampa wohnt, gehen von diesen paar Stunden noch mindestens 1,5 Stunden mit Fahrerei drauf. Bei mehr Umgang könnte ich mich viel besser überhaupt als Vater positionieren, aber genau das versucht Madame (bisher erfolgreich) zu verhindern. So nennt er mich nur noch bei meinem Vornamen, weil Mama ihm verbietet Papa zusagen. Zu meiner Mutter sagt er auch nicht Oma, sondern Tante.
Und selbstverständlich gestalte ich den Umgang nicht nach Madame´s Vorstellungen oder Vorgaben. Das entscheide alleine ich und bringe es ihm auch rüber. Aber auch hier tritt das Zeitproblem zu Tage. Diese paar Stunden reichen dem Kurzen genauso wenig wie mir. Wie und was erkläre ich ihm, warum wir uns jetzt trennen müssen? Bisher hatten wir zwei Umgänge mit Übernachtung und am zweiten Tag war er viel ruhiger und ausgeglichener. Es gab da auch keine Diskussionen oder Aktionen seinerseits als ich ihn zurück brachte.
Wenn wir zusammen sind weicht er nicht eine Sekunde von meiner Seite. Wir müssen alles zusammen machen und zwar nur wir. Während dieser Zeit gibt es bei ihm kein Platz für Dritte.
Gruß durodon
Moin durodon,
ich kenne jetzt nich die Einzelheiten des letzten Umgangsurteils. Fakt ist aber: Du hast halbtagesweise unbeaufsichtigten Umgang mit Sohnemann, der funktioniert. Also spricht nichts gegen eine Ausweitung mit Übernachtung; vor allem angesichts der Entfernung zwischen Euren Wohnorten. Junior ist ebenfalls alt genug für solche Wochenendumgänge von Freitag bis Sonntag.
Genau das würde ich der Ex jetzt schriftlich vorschlagen, nach dem zu erwartenden Kopfschütteln kurzfristig einen Vermittlungstermin beim zuständigen JA anstreben und nach erfolgloser Vermittlung das nächste Umgangsverfahren mit dem Ziel von Wochenend- und Ferienumgängen anleiern. Offenbar bist Du noch zu sehr dem Verhalten verhaftet, den Vorgaben Deiner Ex entsprechen zu wollen, um wenigstens einen Minimal-Umgang sicherzustellen. Auf Dauer ist dieser "runde Rücken" aber der falsche Weg, wenn Du weiterkommen und mehr erreichen möchtest. Es gibt KEINEN Grund, Dir den "üblichen" 2-Wochen-Umgang mit Übernachtungen zu versagen. Wärest Du eine Gefahr für das Kindeswohl, wärst Du das auch während der wenigen Stunden, die Ihr heute habt. Das wird auch ein angerufenes Gericht erkennen. Und irgendwelche Äusserungen von wegen "das Kind ist nach den Umgängen immer so durcheinander" sind Kokolores: Wenn das tatsächlich so ist, kann es ja auch daran liegen, dass es keinen Bock hatte, nach hause gebracht zu werden. Wirklich justiziabel ist das nicht.
Ggf. solltest Du auch überlegen, das Ganze mit der Ankündigung eines ABR-Antrages (Stichwort: Bindungstoleranz) zu würzen für den Fall, dass Madame sich querstellt. Als Sorgerechts-Mitinhaber ist das eine hohe, aber keine unüberwindliche Hürde. Es könnte Madame zumindest dazu bringen, sich gut zu überlegen, wie hoch sie pokern möchte. Ihre Anwältin wird sie beraten...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Brille,
Madame pokert hoch … sehr hoch … denn …
Es existierte ein Beschluss des FG von Mai 2008 mit Übernachtung, von Sa. 15 Uhr bis So. 16 Uhr. Dagegen hat Madame Beschwerde beim OLG eingelegt. Das OLG hat mit Beschluss von Juli 2008 diese weitestgehend zurückgewiesen. Lediglich für die Monate Juli und August 2008 sollte ein Umgang von Sa. 10 – 18 Uhr stattfinden, ab September 2008 mit Übernachtung. Nachdem Madame die Umgänge im August 2008 wegen Urlaub komplett und anschließend im September 2008 wegen Krankheit abgesagt hatte (und auch nicht bereit war Umgänge nachzuholen, obwohl auch dies in den Beschlüssen steht), reduzierte sie den Umgang auf 3,5 Stunden und beantragte im Oktober 2008 beim FG eine Abänderung des Beschlusses.
Anfang März 2009 haben wir eine Vereinbarung für 2 Monate geschlossen und die Richterin hatte einen neuen Termin für Anfang Mai gesetzt. Vereinbart hatten wir vier Übernachtungen von Sa. 10 Uhr bis So. 17 Uhr. Das ließ ganze zweimal realisieren. Danach hatte Madame den Umgang wieder komplett boykottiert.
Mit dem darauf folgenden aktuellen FG Beschluss von Mai 2009 können der Kurze und ich uns in den Monaten Juni und Juli 2009, in der Zeit von Sa. 10 Uhr bis So. 17 Uhr sehen. Ab August 2009 von Fr. 16 Uhr bis So. 17 Uhr. Die Richterin hatte ihr bereits mehrfach eine (auch beantragte) Umgangspflegschaft angedroht, aber es leider nicht durchgezogen, sondern lediglich in den Beschluss aufgenommen, dass bei weiterer Weigerung eine solche in Betracht kommt.
Am letzt möglichen Tag hat Madame wiederum Beschwerde beim OLG eingelegt (das war vor vier Wochen) und gleichzeitig von mir gefordert, mit ihr einen neue Vereinbarung zu schließen, der den FG Beschluss außer Kraft setzten würde. Da ich das nicht unterschreiben kann und werde, hat sie erst einmal den Umgang wieder komplett boykottiert. Daraufhin habe ich einen Antrag auf eine Umgangspflegschaft gestellt und dieses Verfahren, welches nun ein Sorgerechtsverfahren ist, wurde auch vor 3 Wochen eröffnet.
Jetzt heißt es wieder warten …
Gruß durodon
