Ein langer Kampf .....
 
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Ein langer Kampf ...

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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja durodon,
dann sehe ich keinen anderen Ausweg, als dass Du das Geicht wieder bemühst mirt dem Hintergrund:

Auch bei Krankheit kann der KV den Sohn betreuen. Den Parteien wird bei Zuwiderhandlung gegen diesen Beschluss ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000.- Euronen angedroht.

KM will es nicht anders...

Greetz
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 17:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin durodon,

In diesem Jahr hat Madame 18 von 23 Umgänge abgesagt und 13 mit Krankheit begründet.

Du hast einen Gerichtsbeschluss in der Hand - mach was draus. Niemand sonst ausser Dir kann und wird aktiv werden. Also ab zum Anwalt und Antrag auf Zwangsgeld. Nebenbei könnte der Anwalt noch erwähnen, dass bei einer derartigen Dauer-Erkrankung (das wären ja nicht nur die Umgangswochenenden) die Frage im Raum steht, ob Madame mit der Gesundheitsfürsorge für Euren Sohn möglicherweise überfordert ist - kein "normales" Kind ist mehr krank als gesund.

Im Moment bestimmt (bzw. boykottiert) Deine Ex den Umgang nach Gutsherrenart. Nur wenn Du mit der (virtuellen) Hand auf den Tisch haust und auf Umsetzung des Beschlusses drängst, wird sich etwas ändern. Du bist es Deinem Sohn schuldig!

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 17:24
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Danke @Martin und @Marco,

innerlich war mir auch schon die ganze Zeit danach, zumal sowohl das FG, als auch das OLG (welches nicht einmal eine Anhörung aufgrund ihrer Beschwerde durchführen wollte und sehr kurzfristig beschloss), in den Begründungen der Beschlüsse der Dame sehr eindeutige Worte hinein geschrieben haben. Auf der anderen Seite ist eben oft auch das richtige Timing wichtig.

Aber, so what ...

Ich sehe es ähnlich wie ihr es geschrieben habt und habe deswegen eben meine RAin angerufen. Sie wird noch heute einen Antrag auf Verhängung eines Zwangsgeld stellen. Des weiteren wird sie die Gesundheitsfürsorge ansprechen und bei Gericht anregen, eine Ergänzungspflegschaft einzurichten um den Umgang zukünftig zu sichern.

Nach ihrer Aussage würden wir uns bei einer Ergänzungspflegschaft nicht mehr in einem Umgangsverfahren, sondern in einem Sorgerechtsverfahren befinden. Aus diesem Grund wird sie es nur anregen, weil sie möchte, dass das Gericht dieses von Amtswegen durchführt und nicht aufgrund eines von mir gestellten Antrags. Der damalige VP hatte bereits im letzten Jahr eine Ergänzungspflegschaft angeregt. Außerdem hatte die Richtern Madame bereits während der Anhörung im Dezember 07 mit einem Verfahren von Amtswegen gedroht. Meine RAin ist überzeugt, dass die Richterin dies nun tun wird und wenn nicht, wir immer noch bei der Anhörung einen Antrag stellen können.

So ... der Ball ist gespielt ...

Gruß durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2008 18:40
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey,

neben dem zwangsgeld würde ich eine einstweilige anordnung auf sofortigen umgang stellen. in zirka 14 tagen müsstet ihr beide angehört werden. das zum zeitfaktor. noch mehr WE würde ich mir nicht abnehmen lassen.

mit freundlichen grüssen

marion


AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 23:10
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin Marion,

ich gebe Dir völlig Recht. Ich habe mit meiner RAin zwar nicht explizit über einen EA-Antrag gesprochen, gehe aber ehrlich gesagt davon aus, dass sie ihn in dieser Form einreicht. Ich denke morgen, spätestens übermorgen, kenne ich den genauen Wortlaut. Normalerweise bin ich mit ihrem Handeln und ihren Schriftstücken sehr zufrieden. Wenn also jemand mal eine wirklich gute RAin aus HH, mit einem Radius von ca. 150 km braucht ...

Gruß durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2008 23:51
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

damit es nicht langweilig wird ...

Wie mittlerweile üblich, rief mich die KM unseres Sohnes am Vortag des Umgangs an (letzten Freitag). Diesmal mit einer neuen Variante ... obwohl ... eigentlich kenne diese auch schon ...

Sie teilte mir mit, dass sie einen Antrag auf Aussetzung des Beschlusses gestellt hat, und solange darüber nicht entschieden wurde, sie nur noch einen Umgang an jedem zweiten Samstag von 14:30 - 18:00 Uhr zulassen werde. Sie wird ein Schriftstück aufsetzen, indem ich dieses zu bestätigen und beim Abholen unseres Sohnes zu unterschreiben habe. Sollte ich dem nicht zustimmen, wird sie keinen Umgang zulassen. Das der bisherige Beschluss trotz ihres Antrags Gültigkeit besitzt, interessiert sie nicht. Also friss oder stirb ...  😡

Da ich meine RAin zunächst nicht erreichen konnte, rief ich den ehemaligen VP an. Er war über diese Entwicklung sichtlich fassungslos. Er war entsetzt mit welcher Dreistigkeit sich Madame über die Beschlüsse und alles und jedem hinwegsetzt, und ich mir langsam überlegen sollte das ABR zu beantragen.

Nachdem ich meine RAin erreichte und ihr die neuste Entwicklung mitteilte, hörte ich das erste Mal  am anderen Ende nur Stille. Anschließend sagte sie mir, dass wenn ich Sohni gemäß des Beschlusses über Nacht behalten würde, wir Gefahr laufen würden, uns in den nächsten Wochen gar nicht mehr sehen zu können (sehe ich auch so). Dieser Erpressung zustimmen darf ich aber auf gar keinem Fall (sehe ich ebenfalls so). Aufgrund der Tatsache das mein zuständiges FG nicht das Schnellste ist, und ich über sie bereits einen entsprechenden Antrag gestellt habe, empfahl sie mir nach kurzer Überlegung, dass ich ein Schreiben an die Richterin verfassen solle. Sie könne nur formal juristisch schreiben und würde wahrscheinlich nicht viel damit bewirken. Ich hingegen könne meinem Entsetzen Ausdruck verleihen und diese Erpressung auch als solche ansprechen. Also, gesagt ... getan ...

Ich habe noch am Freitagabend ein Schreiben an die Richterin verfasst, gefaxt und per Post versendet. Am nächsten morgen hatte ich Post vom FG (logischer Weise nicht aufgrund meines Schreibens). Ein neuer Beschluss in einem neuen Umgangsverfahren. Kurz und knapp wurde darin der ehemalige VP erneut als VP bestellt.

Den Umgang habe ich letztendlich nur in der Zeit von 14:30 – 18:00 Uhr wahrgenommen. Unterschreiben sollte ich nun doch nichts. Mit Sohni war fast alles super gut. Er nannte mich zwar nur noch fast ausschließlich bei meinem Vornamen und nicht mehr Papa, aber ich denke es liegt an ihrer Beeinflussung und glaube bzw. hoffe es noch wieder gerade zu bekommen. Auch war ihm die Zeit mit mir viel zu kurz und er wollte, dass ich mit ihm (und bei ihm) noch zu Abend esse und er sagte mir, dass ich bei ihm schlafen solle. Ihr Einfluss auf ihn könnte mittelfristig noch zu einem Problem führen ...

Gruß durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2008 02:19
(@fuerzwei)
Schon was gesagt Registriert

Hallo durodon,
ich kann auch nur sagen, geb nicht auf und mache weiter. Echte Tipps kann ich Dir nicht geben.

Aber ich bin auf Deiner Seite, denn ich hasse solche KM die nicht begreifen, dass ein Kind den Vater braucht. Die nicht begreifen, das alles was sie tun dem Kind nur schadet. Die nicht begreifen, dass sie genauso an der trennung schuld sind wie der KV. Denn es gehören immer zwei dazu. Und das sie nicht begreifen das mann nicht mehr ihnen gehört. Beide aber einen Aufgabe haben, nähmlich Eltern zu sein und die Aufgabe zu haben, das "beide" für das Kind da sein müssen.

Ich habe auch ein riesen Problem in Form einer KM an der Backe (siehe mein Eintrag) und ich kann nur sagen "Mach weiter". Dein Kind wird es Dir danken!!

Viel Glück!!!

FürZwei   


AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2008 09:57
 Oll
(@oll)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi durodon!

Ich hab mich gerade durch deine Geschichte gelesen und bin der Überzeugung, dass ich von dir und v.a. von deiner "gezwungen sachlichen" Einstellung zu deiner KM noch viel lernen kann! Ich stehe noch ganz am Anfang dieses Weges und weiß noch nicht, was mich am Ende erwarten wird.

Bereit, um meinen Sohnemann zu kämpfen, bin ich und werde nicht locker lassen bis auch ich ein Ergebnis erziele, welches sowohl meinem Sohnemann als auch mir gerecht wird. Dass zwischen dem Ergebnis/ Urteil und der entsprechenden Umsetzung Welten liegen, hab ich durch deine Posts deutlich verstanden und das spornt mich umso mehr an, dran zu bleiben.

Ich drücke dir die Daumen, dass der alte VP seine Entrüstung vor Gericht auch vorbringen wird und dich in deiner Sache unterstüzt! Du kannst bereits sehr stolz auf dich sein und dein Sohnemann zeigt dir auch über die mittlerweile lange Zeit hinaus, dass er dich braucht und dich liebt.

Bleib dran und lass dich nicht unterkriegen!

Grüße,
Oll


Erinnere dich stets an die Menschen, die einen Eindruck in deinem Leben hinterlassen haben. Notfalls ist nichts so schlecht, dass es nicht zu irgendwas nutzt...

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2008 10:46
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

manchmal glaube ich, ich befinde mich in einem Tollhaus ...

Letzten Freitag bekam ich Post vom FG. Darin Madame´s Antrag auf Änderung des Beschlusses.

Nachdem ich mir die Schreiben ihrer RAin durchgelesen hatte, war ich schon reichlich verwundert. Es sind fast ausschließlich nur die gleichen, völlig substanzlosen, Behauptungen und Unterstellung aufgeführt, die sie bereits vor einem halben Jahr aufstellte und welche zudem während der letzten Anhörung bereits diskutiert wurden. Dieses ist in den Begründungen der Beschlüsse vom FG und OLG nachzulesen. Beide Gerichte haben ihr daraufhin eindringlich nahe gelegt den Umgang in der beschlossen Form konsequent umzusetzen.

Wie dem auch sei ...

Madame hat dem Schreiben ihrer RAin eine eidesstattliche Versicherung beigefügt. Dort steht nichts anderes drin, als in den Schreiben selber. Hier eine Zusammenfassung:

  • Sohnemann würde mit großem Appetit vom Umgang zurückkehren. Deshalb ist davon auszugehen, dass er bei mir Nahrung verweigert bzw. nicht ausreichend Nahrung erhält. Im Übrigen wäre ich mit der Situation überfordert, da ich sie vor dem ersten Übernachtungsumgang fragte, was der Kleine zum Frühstück isst.
  • Sie würde mir ja gerne entgegenkommen, um mir zu zeigen, wie ich mich dem Kind gegenüber zu verhalten habe und den Umgang und spätere Übernachtungskontakte gestalten kann und muss.
  • Umgangskontakt über Nacht ist mit ihrem Kind noch nicht angebracht und kann ihm nicht zugemutet werden. Der Kleine hätte bisher zu keinem Zeitpunkt außerhalb ihres Haushaltes übernachtet. Er würde sehr an ihr hängen und sie wäre die Hauptbezugsperson. Übernachtungen werden auch vom zuständigen MA des JA nicht befürwortet, welcher nach Kenntnis der Sachlage ebenfalls derzeitige Übernachtungskontakte für verfrüht hält.

Erstaunt hatte mich zunächst das ihre RAin diesen Schwachsinn aus ihrer EV einfach übernommen hat und das auch noch mit gleichem Wortlaut. Ihre RAin hat nichts Eigenes oder Weiterführendes dazu geschrieben. Aber wie sagte mir meine RAin „Es gibt auch in meinem Berufsstand Gebührenhuren.“.

Meine RAin hat dann den MA des JA angerufen, um zu eruieren, ob er sich in der Tat bezüglich der Übernachtungen so geäußert hat. Seine Antwort: Er hatte zwar ein Gespräch mit Madame, aber das Thema Übernachtungen sei nicht angesprochen worden.

Ist das jetzt einfach nur dumm oder gibt es eine Taktik die ich noch nicht verstehe!? Madame verfasst eine EV in der sie angibt, über deren Bedeutung und Strafbarkeit belehrt worden zu sein und erklärt dann nachweisbar die Unwahrheit. Und das nicht nur was den Knilch vom JA betrifft, sondern auch bezüglich der Übernachtung in ihrem Haushalt und beim Thema Nahrung.

Na mal sehen ... heute ist Freitag und morgen wäre Umgang ... bin schon gespannt was wieder passieren wird ...

Gruß durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 16:56
(@jemmy)
Registriert

Hallo durodon

Ich würde derartige Aussagen als Steilvorlage nutzen, zum Beispiel das Thema Essen:

Ja ja, das ist schon richtig, das Kind möchte mehr Zeit mit mir verbringen, es ist nicht leicht, durch die kurzen Umgänge bedingt, dass in den Griff zu bekommen. Aber wenn es bei mir übernachtet, hat sich das ja erledigt.

Thema entgegenkommen:

Na das ist doch klasse. Sie würde gerne entgegenkommen, das nehme ich doch gerne an. Jetzt müssen wir nurnoch festlegen, wann Kiddy das erste WE bei mir übernachtet.

Thema angeblicher Kommentar JA:

Sehen sie Herr Richter, so schnell kann man etwas falsch verstehen, so kommt es halt zu Mißverständnissen. Aber gut das wir das Aufgeklärt haben. EX sagte ja, dass sie mir entgegen kommen möchte, bezüglich der Übernachtungen. Sie sehen, ein kleines Mißverständniss zwischen JA und EX. Schön, dass wir das klären konnten.

Was die EV angeht, der Anwalt setzt sein Schriftstück mit den Angaben der EX auf und verfasst danach die EV, welche dann nurnoch unterschrieben werden muss.
Das ist eigentlich der Weg.
EX können irgendwie lügen, das sich die Balken biegen. Konsequenzen müssen sie kaum fürchten.  😡 :gunman:

LG Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 18:41




(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

... mal eine kleine Wasserstandsmeldung ....

Die letzten beiden Umgänge fanden ebenfalls nur in dem von Madame „zugestandenen“ Zeitrahmen statt, also von 14:30 – 18 Uhr. Trotz der Kürze der Zeit, und massiver Proteste des Kurzen zum Ende des Umgangs, hatten wir ein paar schöne Stunden.

Zwischenzeitlich hat Madame Beschwerde gegen die Einsetzung dieses VP´s eingereicht. Ihrer Meinung nach hätte er in der Vergangenheit seine Schweigepflicht verletzt und daher lehnt sie ihn ab. Aufgrund dieses Beschwerdeverfahrens liegt die Gerichtsakte nun beim OLG und somit kann das Umgangsverfahren beim FG derzeit nicht fortgeführt werden. Auch wenn ich denke das ihre Beschwerde zurückgewiesen wird, insbesondere da sich das OLG in dem Beschluss vom Juli diesen Jahres noch explizit auf den VP berufen hat, gehen wieder Wochen oder Monate ins Land. Außerdem dürften die Herren OLG-Richter nicht sonderlich erfreut sein, das ihr Beschluss trotz deutlicher Worte keine 2 Monate bestand hatte. Mal abwarten ...

Nichtsdestotrotz hat uns der VP beim letzten Umgang besucht und wird einen Bericht an das FG schreiben. Nach seiner Aussage wird er dem Gericht die Durchsetzung der Übernachtungsumgänge empfehlen. Bei dieser Gelegenheit habe ich ihn bereits auf eine kurzfristige Ausdehnung der Übernachtungsumgänge von Sa. 10 Uhr bis So. 17 Uhr angesprochen, damit Sohnemann und ich zu mir fahren können. Seine Antwort: „Warum nicht gleich von Freitag bis Sonntag? Ich würde es unterstützen.“. Ok .. und ich habe nichts dagegen ...

Diese Woche hatten Madame und ich dann noch einen gemeinsamen Termin beim JA. Im Vorfeld hatte Madame bereits einen alleinigen Termin mit dem MA, bei dem u.a. wohl (so vermute ich) ihre Behauptung, der MA des JA wäre gegen eine Übernachtung, erörtert wurde. Wie dem auch sei ... auf jeden Fall hatte sich der MA für den gemeinsamen Termin noch eine Kollegin zur „Unterstützung“ dazu geholt.

Madame lehnte Übernachtungen weiter kategorisch ab und beim Thema Nachholtermine war auch nur „Schweigen im Walde“. Auf der einen Seite bestand ich auf Übernachtungen und kündigte auch bereits meine Absicht auf Ausweitung an, auf der anderen Seite kam ich ihr entgegen, indem ich ihr für die nächsten 3 Termine anbot, einen Umgang Sa. von 10- 17 Uhr und zusätzlich noch eine gewisse Zeit am Sonntag zu akzeptieren. Na da war was los ...

Nach fast 2 Stunden harter Arbeit und Lügen ihrerseits (dabei haben sich nicht nur meine Fußnägel hoch gerollt) hatten wir eine Vereinbarung. Die nächsten 3 Termine „gestattet“ Madame einen Umgang von Sa. 10 – 16:30 Uhr und kurz vor Weihnachten haben wir einen 2-stündigen, gemeinsamen Umgang mit Sohnemann, alles weiterführende lehnte sie ab. Der Herr vom JA wird nun einen Bericht an das FG verfassen und u.a. unsere Vereinbarung mitteilen.

Parallel dazu habe ich meine RAin über dieses Gespräch und der Vereinbarung informiert. Dieses hat sie sofort dem FG mitgeteilt, meinen Zwangsgeldantrag als erledigt erklärt und gleichzeitig einen Antrag auf auf Umgang ab März 2009 von Freitag (Abholung Kindergarten) bis Sonntag 17 Uhr gestellt.

So  ... jetzt heißt es wieder warten und hoffen, dass sich das OLG nicht zu viel Zeit lässt und das FG danach kurzfristig terminiert. Und gespannt bin ich, ob Madame sich an die Vereinbarung hält ...

Gruß durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2008 15:47
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

... still ruht der See ...

Das OLG hat die Beschwerde von Madame gegen den VP als unzulässig zurückgewiesen. Eigentlich hatte ich nichts anderes erwartet, aber dadurch, dass die Damen und Herren Richter sich zwei Monate Zeit ließen, war beim FG natürlich auch Stillstand der Rechtspflege. Wer jetzt  glauben sollte, das es dort nun weitergehen würde, der wird genauso enttäuscht sein wie ich. Es passiert einfach nichts ... nothing ... nada ...

Nachdem die drei beim JA vereinbarten Umgänge stattfanden, teilte mir Madame mit, das der Umgang am 2. Weihnachtstag ausfallen würde. Sie hätte schon etwas anderes vor und wäre im übrigen auch gar nicht da. Der Gerichtsbeschluss? Nö ... der Gerichtsbeschluss interessiere sie nicht. Nachholen? Jaaah ... das müsse man dann mal sehen. Und Übernachtungen würde sie auch in Zukunft nicht zulassen. Wir hätten ja beim JA diese drei Umgänge vereinbart und das man danach erst einmal schaue wie es dann weiter geht ... und ich müsse ja zugeben, das der Kleine bei so viel Umgang überfordert wäre, das hätte ich doch bestimmt auch gemerkt. Also ... bis in zwei Wochen .. von 10 bis 16:30 Uhr ...

Da ich nun schon seit längerem weiß, das Madame ihre ganz eigene Wahrnehmung der Realitäten hat und sie sich während dieses „Dialogs“ bereits 3 – 4 Meter rückwärts gehend von mir entfernte, bis zum Punkt als sie die Tür schloss,  blieb mir nichts anderes übrig als die Heimreise anzutreten. Am darauf folgenden Montag hat meine RAin einen neuen Antrag Festsetzung eines Zwangsgeldes gestellt. Zunächst einmal wegen des bevorstehenden 2. Weihnachtstages ...

Eineinhalb Wochen später, am 29.12., bekam meine RAin ein Fax von Madame´s RAin mit ganzen zwei Sätzen. Sie möge mir bitte folgende Umgangstermine mitteilen:
03.1. von 10 – 16:30 Uhr
04.1. von 10 – 12:00 Uhr
17.1. von 10 – 16:30 Uhr
31.1. von 10 – 16:30 Uhr

Am gleichen Tag hat meine RAin ein weiteres Schreiben an das FG verfasst. Diesmal etwas deutlicher ... Zum einen hat sie angemerkt das der Umgang am 2. Weihnachtstag wie befürchtet ausgefallen wäre und das Gericht untätig zusehen würde. Zum anderen hat sie den Zwangsgeldantrag erweitert, da Madame überhaupt nicht daran denken würde sich an den Beschluss zu halten. Das Schreiben endet mit der Frage, ob das Gericht überhaupt noch Willens ist, dem eigenen Beschluss Wirkung verschaffen zu wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird um richterlichen Hinweis gebeten (der Beschluss um den es hier geht, stammt vom 28.05.2008, also von vor fast 8 Monaten).

Und es passiert nichts ... na gut ... vielleicht ist Frau Richterin jetzt eingeschnappt, aber die letzte Reaktion des FG´s stammt von Anfang November. Ich weiß das sowohl der VP, als auch der MA vom JA einen Bericht geschrieben haben, deren Inhalt ich bis heute nicht kenne, da sie bisher nicht zugestellt wurden. Von Schreiben der Gegenseite mal ganz zu schweigen ...

Also ... still ruht der See ...

Gruß durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2009 18:17
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin liebe Leute,

... es tut sich etwas ...

Zunächst einmal habe ich mittlerweile den Bericht des JA´s zugestellt bekommen. Inhaltlich überwiegend das übliche bla bla, aber es endet mit der Empfehlung die Beschlüsse doch nun umzusetzen und somit auch die Übernachtungen.

Hinter dem Bericht waren noch Kopien zweier Beschlüsse getackert (ich dachte zunächst von meiner RAin). Einen vom OLG Frankfurt und einen vom BverfG. In beiden Beschlüssen geht es um die Einrichtung einer Umgangspflegschaft und einem teilweisen Sorgerechtsentzug zur Durchsetzung eines Umgangsrechts. In einem Gespräch mit meiner RAin stellte sich allerdings heraus, das nicht sie, sondern die Richterin die Kopien beigefügt hat.

Auch hatte der VP mit der Richterin gesprochen. In dem Gespräch äußerte sie die Hoffnung, das KM diesen Fingerzeig verstehen wird. Parallel dazu hat sie nun endlich einen Anhörungstermin bestimmt, nächsten Dienstag und der Kleine soll persönlich angehört werden.

... und was macht KM ?

Richtig ... nach Zustellung der Ladung rief sie mich am Vorabend des Umgangs an, um abzusagen. Der Kurze wäre krank, 40 Fieber, Husten und Schnupfen. Und nein, einen Nachholtermin kann sie nicht anbieten, man wisse ja nicht wie lange er krank sei. Morgen wäre wieder Umgang und der VP hat sich zu einem Alibibesuch angekündigt ... ich bin gespannt ...

Das KM den Kleinen bearbeitet wird immer deutlicher, aber er hält sich noch tapfer. Beim vorletzten Umgang ist er im Auto für knapp 1,5 Stunden eingeschlafen und erst ca. 20 Minuten vor dem Zurückbringen aufgewacht. Das erste was er KM schon aus einer Entfernung von ca 4 Metern zurief „Mama ich habe nicht bei xxx geschlafen.“. Es gibt Momente, in denen es mir sehr schwer fällt wenigstens äußerlich ruhig zu bleiben ...

Die Unterhaltsverfahren sind nun auch abgeschlossen. Auf Grund der Tatsache das mein Einkommen fiktiv um 700€ erhöht wurde (AFA für Haus und KFZ), konnte ich während der Anhörung schon abschätzen in welche Richtung der Zug fährt. Nach heftigen Verhandlungen mit KM und insbesondere mit ihrer Kampfhündin habe ich einen Vergleich durchsetzen können. Ich weiß grundsätzlich sollte man in Unterhaltsverfahren keine Vergleiche schließen, aber für mich ist es in der Summe das günstigste Ergebnis ... auch wenn es mehr als nur weh tut.

KM bekommt in 6 Raten insgesamt 10.000 € (sie wollte 26.000 €) ... dafür bin ich die Zecke aber für immer los. Ein Beschluss wäre eventuell so um 2.000 € günstiger geworden, aber der wahrscheinliche und bereits angekündigte Gang zum OLG wiederum teurer, nervenaufreibender und das Thema hätte sich wohl noch bis ins nächste Jahr gezogen. Von den Untiefen beim OLG mal ganz zu schweigen. Des weiteren hätte ich eine ausgeurteilte Summe sofort zahlen müssen.

KU freiwillig 300 € außerhalb der DDT ohne Anerkennung einer Rechtspflicht über die Höhe und keine Nachzahlungen für die letzten 3 Jahre. Bei der Höhe der Zahlungen macht es für KM keinen Sinn erneut Einkommensnachweise zu fordern, nach der derzeitigen DDT u.U. nicht einmal bei der nächsten Altersstufe. Mit großer Wahrscheinlichkeit wäre ich ohnehin bei 278 € gelandet und die Differenz beträgt 264 € p.a.. Ein Beschluss hätte zudem noch Nachzahlungen zwischen 1.200 und 1.500 € zur Folge gehabt. Ich erhoffe mir für die nächsten Jahre Auseinandersetzungen und weitere RA-Gebühren zu ersparen.

Also Kröte schlucken, Mund abputzen und gut is ...

Mal sehen was uns jetzt der kommende Dienstag bringt ...

Gruß durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2009 15:52
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,
nur mal zu dem Vergleich:
ich kann dich gut verstehen:
Es gibt Situationen und Exen, da bleibt einem nichts anderes übrig als einen "Vergleichstod" zu sterben --> danke Wolkenhimmel, für diese Wortschöpfung  😉
Und sich Ruhe, und ein überschaubares finanzielles Desaster zu erkaufen.

Also, Kopf hoch, die Entspannung, weil es eine Riesenbaustelle weniger in deinem Leben gibt, überwiegt!

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2009 19:15
 xyz
(@xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

oh je - wenn ich das lese - die Überschrift sagt ja alles - dann wird es mir Angst und Bange bzgl. einer gerichtlichen Umgangsregelung und deren Umsetzung.

Irgendwie scheint es so zu sein, egal ob mit oder ohne Umgangsregelung, der betreuende Elternteil, der den Umgang boykottiert, kann alles tun ohne irgendwelche Konsequenzen zu befürchten.

Gruß, xyz
die ihren dreijährigen Kurzen in diesem Jahr genau drei Mal jeweils 1-2 Stunden gesehen hat  ;(


AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2009 19:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mensch Durodon, du gehörst ja auch wirklich zu den besonders gebeutelten.

Ich staune, dass du immer noch so gefasst klingst.

Ginnie,  ich finde ja einen Vergleich nicht grundsätzlich schlecht.
Das ist er nur für den, der das kürzere Ende der Wurst erwischt hat und daran nun fest hängt.

Das Hauptproblem ist einfach, dass den meisten nicht klar ist, was ein Vergleich für Konsequenzen hat und worauf man achten muss.
Viele machen den Fehler einen Vergleich für eine Art Urteil-Light zu halten, den man nicht so ernst nehmen muss.
Das ist falsch.

Durodon, ich halte deine Entscheidung für den Vergleich auch für richtig.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2009 19:50
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

beppo,
ich bin 1000 % einer Meinung mit dir.

Ich zB habe hier im Forum die wichtigen Hinweise bekommen, wie mit so einem Vgl umzugehen ist, und deshalb genau gewußt dass es gut war für meinen Lg, einen abzuschließen. Und einige Punkte in dem Vgl würden ohne eure Hilfe nicht drinstehen! Ich konnte ihn dank euch gut beraten und bin jetzt, ca. 3 Wochen danach, sowas von erleichtert, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!

Deshalb wollte ich durodon etwas Mut zusprechen, dass er es (aus seiner Sicht) richtig gemacht hat.
Nach so einem Vgl gibt es ja auch viele Stimmen, zB Freunde oder Familie die sich mit dem Thema wenig beschäftigt haben, die es kritisieren.
Da tut doch ein wenig Zuspruch gut, weil es ja auch wehtut, und am Selbstbewußtsein nagt, solche Zugeständnisse zu machen.

@durodon, sei echt froh, dass du eine Baustelle weniger hast. So hast du für die anderen Baustellen noch Kraft und Mut übrig, die wirst du brauchen.

Wie mein Lg sagt, man sieht sich immer zweimal 😉

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2009 23:21
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

zunächst möchte ich mich für Euer Interesse, allein durchs Lesen meiner Beiträge bedanken und insbesondere bei denen, Dir mir ihr Statement geschrieben haben und das obwohl ich keine Fragen gestellt habe. Meiner Seele tut es verdammt gut … Ich versuche sicherlich immer rational zu bleiben und rational zu denken. Als ich anfangs mit diesem Dilemma konfrontiert wurde, stand ich davor wie der sprichwörtliche Ochs vorm Berg. Dank diesem Forum habe meinen Horizont erweitern können und die Realitäten im deutschen Familien(un)recht erkennen müssen. Dieses Forum war und ist für mich von unschätzbarem Wert  …

@ginnie

danke für Dein Statement. Und ja, Wolkenhimmel hat Recht. Es ist ein „Vergleichstod“, aber es ist genau so wie Du es geschrieben hast, lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Ich weis noch nicht wie, aber ich werde es irgendwie hin bekommen und überle-ben …

@xyz

Ein Bekannter, der ein ähnliches Problem wie ich und viele andere hier hat, hat mir einmal gesagt „Du hast zwar die besseren Beschlüsse, aber ich habe Umgang.“. Darin steckt sehr viel Wahrheit. Beschlüsse haben nur dann einen Sinn, wenn sie auch umsetzbar sind. Die des Kur-zen mir waren es bisher leider nicht …

@Beppo

Ich Danke Dir sehr für Deine Einschätzung. Deine Beiträge und Kommentare verfolge ich immer mit großem Interesse und haben für mich Gewicht.

@all

Madame hat heute erwartungsgemäß den morgigen Umgang abgesagt. Der Kleine hat Durch-fall und erbricht. Auf meine Bemerkung dass er nun bereits das dritte Wochenende in Folge erkrankt sei, dementierte sie. Letztes Wochenende wäre er gesund gewesen, aber ich hätte mich ja nicht gemeldet (habe ich schon, aber es ist keiner ans Telefon gegangen). Sie bietet mir an, den Umgang am kommenden Dienstag, nach der Anhörung bei Gericht, nachzuholen.

Gruß durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2009 00:56
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
ich habe auch gerade ins Forum geschrieben, leider habe ich es nicht geschafft das so super zu verfassen. Dazu muss ich einfach "respekt" schreiben.
Eigentlich könnte ich auch meinen Namen darunter schreiben, denn es ist exakt die selbe Geschichte.
Ich finde es gut das Du diesen Kampf weiterführst, mein Kampf geht auch weiter aber ich kann leider nicht genau sagen wie lange man es noch durchhalten soll.
Alles Gute Dibaa


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 00:42
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

nach der Anhörung ist vor der Anhörung …

Die erwähnte Anhörung im Umgangsverfahren hat also nun stattgefunden. Es wird jetzt leider wieder etwas länger, aber der ganze Spaß hat auch fast 3 Stunden gedauert.

Zunächst klärte mich Richterin über ihre Anhörung des Kurzen auf. Er hätte mit Autos und einem Angelspiel gespielt und auf Nachfrage vom Kindergarten und ein paar Mädels erzählt. Nachdem sie ihn fragte was er denn mit Mama spielen würde, schwieg er nur. Die gleiche Reaktion zeigte er auch auf die Frage was er denn mit Papa spielen würde. Die Richterin kommentierte dies mit einem Blick in Richtung KM, das er bereits mitten in unserem Konflikt stecken würde.

Nachdem die Richterin fragte wann denn der letzte Umgang stattfand, verteilte die RAin von Madame diverse Atteste und ärztliche Bescheinigungen, allesamt ausgestellt von zwei Ärzten. Besonders interessant wird es bei einem genaueren Blick auf die „Götter in weiß“. Pikanterweise ist der eine der Vater von Madame und die andere eine Internistin, eine Frau xxx. Frau xxx hat im letzten Jahr die Praxis von Madame´s Vater übernommen und er ist seitdem dort angestellt. Nachdem ich auf diesen Umstand hinwies verlor Madame das erste Mal ihre Fassung. Schon halb über den vor ihr stehenden Tisch springend schrie sie mich an.

Frau Internistin hat also eine ärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei Gericht ausgestellt. Ich kommentiere das jetzt erstmal nicht, aber dazu später mehr …

Zitat:

Bei Sohnemann besteht eine sehr starke Mutter-Kind-Bindung. Das Kind hat noch niemals in einer anderen Umgebung geschlafen. Selbst Schlafversuche bei den vertrauten Großeltern in 50m Entfernung mussten abgebrochen werden, da das Kind nicht zu beruhigen war.
Eine „Zwangsübernachtung“ bei dem Kindsvater ohne Mutterkontakt in völlig fremder Umgebung wird bei dem erst 3,5 jährigen sensiblen Jungen sicherlich zu erheblichen psychischen Problemen führen, so dass dies ärztlicherseits nicht zu vertreten ist.

Daraufhin fragte die Richterin ob Frau Internistin den Kurzen denn überhaupt untersucht hätte. Ohne zu antworten guckte Madame nur wie ein Frosch ins Uhrwerk. Nachdem die Richterin ihre Frage noch zweimal wiederholte und dabei das gleiche Ergebnis erntete, legte sie die geistigen Auswüchse der „Götter in weiß“ kommentarlos beiseite.

Nachdem die Gegenseite ihre Umgangsvorstellungen äußerte (Samstags ein paar Stunden und vielleicht könne man das ja vielleicht noch auf ein paar Stunden am Sonntag ausweiten), verwies meine RAin auf den seit 9 Monaten bestehenden Beschluss mit Übernachtung, dieser nun endlich umgesetzt werden müsse und ich eine Ausweitung auf zwei Übernachtungen bereits beantragt hätte. Dies hatte tumultartige Szenen auf der anderen Seite zur Folge.

Es folgte ein 20-25 Min. langes Plädoyer des VP´s, welches darin endete, das er seinen Terminkalender herausholte, 2 – 3 Termine mit einer Übernachtung (Sa. 10 Uhr – So. 17 Uhr) und danach mit zwei Übernachtungen vorschlug. Madame grinste die ganze Zeit den VP an und schnitt spöttische, höhnische und verachtende Grimassen. In der Hoffnung noch etwas rausreißen zu können, beantragte ihre RAin den Herrn vom JA zu hören. Dieser gab zunächst den üblichen Dünnpfiff von sich, wollte dem VP aber in nichts nach stehen und versuchte sich von daher ihm gegenüber zu profilieren. Im Ergebnis war er aber auch für Umgänge mit zumindest einer Übernachtung.

Madame war wie immer neben der Spur und verweigerte nach wie vor Übernachtungen. Gemeinsam versuchten der VP und der Herr vom JA Madame davon zu überzeugen, diesen Schritt nun endlich zugehen und meinten, wenn erst einmal eine Übernachtung stattgefunden hätte, wäre danach alles leichter. Teilnahmslos saß Madame nun da und tat so, als wenn sie gar nicht gemeint wäre. Wenn sie angesprochen wurde oder Fragen gestellt wurden, schaute sie nur schweigend im Raum umher. Das war schon skurril  …

Ihre  RAin war zunächst sichtlich irritiert, merkte aber dann wo der Hase lang läuft. Sie fragte die Richterin in welche Richtung ein Beschluss gehen würde. „Gutachten?“. Die Richterin verneinte dies und erklärte das ein Beschluss über den Vorschlag des VP´s hinausgehen würde.

Daraufhin bat Madame´s RAin um eine Verhandlungspause um mit ihrer Mandantin zu sprechen. Beim hinausgehen erinnerte die Richterin noch einmal ausdrücklich an ihre Kopien (gemeint war ihr Hinweis auf eine Umgangspflegschaft). Nach ca. 20 Min. kamen die beiden Grazien wieder hinein und waren nun bereit den Beschluss vom letzten Jahr umzusetzen (Sa. 15 Uhr – So. 16 Uhr). Allerdings mit der Einschränkung das die Übernachtungen nur im Wohnort von Madame stattfinden dürfen. Sowohl der VP als auch ich lehnten dies ab.

Nach einigem hin und her, bat Ihre RAin um eine erneute Verhandlungspause und gleichzeitig den Herr vom JA mit hinaus zu kommen. Nach 15 Min. kamen die Drei wieder hinein und der Herr vom JA schlug folgendes vor:

In dem Monaten März und April Umgang alle 14 Tage von Sa. 10 Uhr bis So. 17 Uhr. Übernachtung nicht an meinem Wohnort (wäre aufgrund der Entfernung zeitlich eh kritisch), sondern in der Pension, welche ich bisher meistens angemietet habe. Danach einen neuen Termin zur Anhörung.

Nachdem die Richterin den 5. Mai vorschlug und alle Beteiligten dem zustimmten, fügte sie noch hinzu „Prima, dann können wir danach ja gleich am 8. mit den Umgängen weiter machen.“. Ein Blick auf den Kalender verrät - der 8. Mai ist ein Freitag …

Nun denn … es ist zwar nicht mein Wunschergebnis und die Zeit bis Mai wird zeigen ob sich diese Vereinbarung umsetzen lässt. Es ist für Madame die allerletzte Chance einen Eingriff in das Sorgerecht zu verhindern. Nach dem Verlauf dieser Anhörung hat sich allerdings eine Überzeugung verfestigt: Der juristische Begriff „Kindeswohl“ ist nur eine Argumentationshilfe um Väter auszugrenzen. Für Mütter gilt dies nicht, denn sie haben das schützende Mäntelchen Namens „Mamawohl“ … (in Ausnahmefällen mag das auch mal anders sein)

Und was Frau Internistin angeht ... Noch bin ich mir nicht sicher und muss es noch taktisch abwägen, aber vielleicht sollte ich mich mal mit der Ärztekammer unterhalten. Denn wenn die Dame meint, als Internistin psychologische Gefälligkeitsbescheinigungen ausstellen zu müssen und das ganze noch von Madame´s Vater gedeckelt wird, erahne ich welche Kämpfe noch vor mir liegen  ...

Wenn ich diesen Weg gehe sollte, dann allerdings nicht vor dem 5. Mai ...

Gruß durodon

*edit* Fehler korrigiert


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2009 19:01




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