Ein langer Kampf .....
 
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Ein langer Kampf ...

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(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin brille,

das ist eine Idee ... ich werde es mal mit meiner RAin durchsprechen. Ich denke das zu erwartende OLG-Verfahren wird, vorausgesetzt es wird nicht von vorne herein zurückgewiesen, erst in ein paar Wochen stattfinden, von daher hat Madame sogar noch etwas Zeit an Ihrem Ast zu sägen.

Ich werde jetzt abwarten, ob der ausgefallene Umgang am kommenden Wochenende nachgeholt wird (wovon ich nicht wirklich ausgehe) und ob sich der reguläre Umgang am darauf folgenden Wochenende realisieren lässt. Sollten beide Termine ins Wasser fallen, folgt der nächste Antrag an das FamG.

Danke für Deine Antwort ...

Gruß durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2008 12:29
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

ich habe noch einen Gedanken, der in meinem Kopf kreist, seitdem ich den Beschluss, insbesondere den Tenor, gelesen hatte. 

Bereits während der Anhörung im Dez. 2007 (also nicht der letzten, die war im April 2008) hat die Richterin sich dahin gehend geäußert, dass sie erwäge ein Sorgerechtsverfahren von Amtswegen einzuleiten, es aber erst noch mal zurückstellt. In dem obigen Zitat aus dem neuen Beschluss, hat die Richterin die KM auf ihre Pflichten hingewiesen und für sie dabei den Begriff „Sorgerechtsinhaberin“ verwendet. Es besteht aber GSR. Wie würdet ihr das jetzt verstehen? Als eine versteckte Drohung? Oder würde ich mit diesem Gedanken da zu viel hinein interpretieren?

Gruß durodon


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Themenstarter Geschrieben : 28.05.2008 12:48
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Durodon,

Oder würde ich mit diesem Gedanken da zu viel hinein interpretieren?

Jepp!

Genau "dein" Krankheits-Problem hatte ich vor einigen Jahren auch gesehen. Glücklicherweise konnte ich die Regelung treffen, dass automatisch das nächste Wochenende Umgang stattfindet, wenn eines ausfällt. Dann muss das Kind für einen Boykott dauerhaft "erkranken" und du kannst die Situation einfacher eskalieren. Dummerweise haben wir das in dem nächsten nicht reinschreiben lassen (aber weiterhin so praktiziert)

Die, meiner Meinung nach, beste Lösung: Ungerade KWs und Nachholtermine an den jeweils nächsten WE, dann noch die halben großen Ferien.

Gruß,
Michael


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Geschrieben : 30.05.2008 14:56
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin,

wie oben erwähnt, hatte ich zwei Ärzte, von denen ich wusste dass sie meinen Sohn behandelt hatten, angeschrieben. Nachdem ich keine Nachricht bekam rief ich den Kinderarzt an. Er teilte mir mit, dass er am Vortag mit dem MA des JA (?) gesprochen hätte und ein Brief an mich heraus gegangen wäre. Heute kam das Schreiben an ...

Ein DIN A5 Blatt quer ... Neben Absender, Adresse und Betreff, eine kurze Auflistung von Terminen der ärztlichen Vorstellungen und die Diagnosen (in Form von einsilbigen lateinischen Begriffen) für dieses Jahr.

Da werde ich wohl noch mal nach haken müssen, denn eigentlich bat ich um eine Kopie der Patientenakte. Außerdem stellt sich mir die Frage, wieso und weshalb er diesbezüglich mit dem MA vom JA spricht ???

Interessant fand ich unter anderem auch die Diagnose „Adenotomie (HNO-Abt. in Ort xxxxx)“. Ein Blick bei wikipedia verrät, dass es sich hierbei um einen operativen Eingriff handelt. Von daher werde ich wohl noch ein weiteres Schreiben an die HNO-Abt. des Klinikums verfassen, um den Sachverhalt mal aufzuklären.

... und ... Umgang fand natürlich nicht statt, auch der Nachholtermin wurde abgesagt, da Sohn immer noch erkrankt ist, Nasennebenhöhlenentzündung, laut KM. Nur merkwürdig, dass die Diagnose vom Kinderarzt Herpangina lautet. Auch hier hilft ein Blick bei wikipedia ...

Morgen werde ich zudem die HNO-Ärztin anrufen und mal höflich nachfragen, ob sie mein Auskunftsersuchen bekommen hat.

Gruß durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2008 20:06
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

damit es nicht langweilig wird ...
Ich habe heute ein Fax bekommen – von einer neuen RAin meiner EX (Wo ist denn die alte hin ??? ). Darin die Bestätigung, das Beschwerde gegen den Beschluss des FG eingelegt wurde und das KM den Umgang in der Form des Beschlusses nicht realisieren wird.

Außerdem wird um Bestätigung gebeten, dass, solange das Beschwerdeverfahren läuft, der Umgang alle 14 Tage von 10-12 Uhr und 14 – 17 Uhr stattfindet. Die Unterbrechung deshalb, da das Kind noch Mittagsschlaf halten müsse und dies angeblich jedes Mal nicht gewährleistet war, als der Umgang von 11 – 17 Uhr durchgeführt wurde. Beginnend ab übermorgen ...

So was tun?

Nehme ich die Vorgabe an, wird sich KM anschließend wieder haarsträubende Geschichten ausdenken, warum der Umgang ganz eingestellt werden soll, welches ja ihr eigentliches Ziel ist. Außerdem würde ich der Außerkraftsetzung des Beschlusses damit ja quasi zustimmen.

Lass´ ich mich nicht darauf ein und stelle einen Antrag von Festsetzung des angedrohten Zwangsgeldes in Höhe von € 5.000, werden mein Sohn und ich uns wahrscheinlich in den nächsten Wochen nicht sehen. Hinzu kommt das die Akte des FG beim OLG liegen wird und daher fraglich ist, ob das FG hierauf überhaupt reagieren kann bzw. will. Wie lange das Beschwerdeverfahren beim OLG dauert, ist ebenfalls eine Unbekannte.

Ich neige trotzdem zur zweiten Variante ...

Kann mir hierauf jemand ein Feedback geben? Wie seht ihr das?

Gruß durodon


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Themenstarter Geschrieben : 05.06.2008 16:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin durodon,

Außerdem wird um Bestätigung gebeten, dass, solange das Beschwerdeverfahren läuft, der Umgang alle 14 Tage von 10-12 Uhr und 14 – 17 Uhr stattfindet. Die Unterbrechung deshalb, da das Kind noch Mittagsschlaf halten müsse und dies angeblich jedes Mal nicht gewährleistet war, als der Umgang von 11 – 17 Uhr durchgeführt wurde.

Woher weiss Madame, ob und wie lange das Kind geschlafen hat? Hat sie mit der Stoppuhr danebengesessen?

Mal abgesehen davon:
- Kinder (auch kleine) fallen nicht tot um, wenn sie mal keinen oder weniger Mittagsschlaf machen als üblich.
- Kinder sind keine Maschinen; ihr Schlafbedürfnis kann heute anders sein als morgen oder gestern.
- Kinder schlafen auch mal zu ganz unüblichen Zeiten, einfach weil sie müde sind. Meine haben sich dann einfach irgendwo hingelegt und gepennt. Müsste man sie nach Ansicht Deiner Madame dann wachrütteln und sagen "NEIN, das ist jetzt nicht die von mir vorgesehene Zeit zum Schlafen!"?

Lass´ ich mich nicht darauf ein und stelle einen Antrag von Festsetzung des angedrohten Zwangsgeldes in Höhe von € 5.000, werden mein Sohn und ich uns wahrscheinlich in den nächsten Wochen nicht sehen.

Deine KM ist auf Krawall gebürstet; dafür ist ihr jedes Mittel recht. Wenn das "Argument" Mittagsschlaf nicht funktioniert, ist es eben das Essen, der Fernseher, die Luft in Deiner Wohnung oder Deine hochkriminelle Vergangenheit. Du erreichst Dein Ziel am ehesten, indem Du jetzt nicht einknickst, sondern das Verfahren durchziehst und Deiner Ex damit zeigst, wo der Hammer hängt und dass Du kein winselnder Bittsteller bist, der um ein paar Umgangskrümel flehen muss. Wenn sie das zum Anlass für weiteren Boykott nimmt, spricht das ganz sicher nicht für ihre Bindungstoleranz. Dein Sohn ist noch lange klein; ein paar Wochen Umgangsboykott werden Euer Verhältnis nicht beschädigen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 17:05
(@durodon)
Rege dabei Registriert

@Brille

Danke für Deine Antwort. Ich sehe es genauso wie Du es be- und geschrieben hast. Habe aus diesem Grund meiner RAin auch mitgeteilt einen Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes zu stellen und auch auf das Schreiben der Gegenseite entsprechend zu reagieren. Beides ist heute bereits raus gegangen. Im Übrigen teilt sie Deine und meine Auffassung und meinte alles andere würde nichts bringen und wäre ein Rückschritt, den ich so schnell nicht wieder aufholen könnte.

@All
Vorhin hatte ich noch ein kurzes Telefonat mit dem ehemaligen VP. Er ist zwar nicht mehr zuständig, aber wir stehen immer noch in Kontakt (Ich glaube, ich hatte schon erwähnt, dass er ein spezielles Verhältniss zu Richterin des FG hat.) Er hat allerdings die Auffassung vertreten, dass ich jeden mir sich bietenden Umgang annehmen sollte, weil mein Sohn mich bereits seit Mitte Januar nicht mehr gesehen hat. Er bat mich ihm das Schreiben der Gegenseite zukommen zu lassen und würde mich dann nochmal kontaktieren. Mal abwarten ...

Sicherlich wird von Seiten der KM, sprich ihrer neuen Ratte (die glaube ich besser bewandert ist als die Alte und u. a. Mitglied im Vorstand des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer des Bundeslandes und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des DAV ist), in die Richtung argumentiert werden, dass es mir nicht wichtig sei unseren Sohn zu sehen, weil ich ja ansonsten der Umgangsvorgabe gefolgt wäre, aber das ist denke ich ein nachgelagertes Problem. Vielleicht hat ja jemand von euch eine mir helfende Argumentation diesem Vorwurf zu begegnen.

Ansonsten richte mich darauf ein, dass Sohn und ich uns erst in ein paar Wochen/Monaten wieder sehen werden.  ;(
Hat vielleicht jemand Erfahrung wie lange es dauern kann, bis sich beim OLG etwas bewegt. Es ist OLG von SA. Habe gehört, das 6 Monate keine Seltenheit sind ...

LG
durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2008 22:55
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin Forum,

ich bitte euch um ein paar Ratschläge, Tipps oder auch nur Anregungen oder etwas Hirnschmalz ...

Wie erwartet, hat die Gegenseite auf meine Ablehnung ihrer Umgangsvorgabe reagiert. Sie äußert sich dahingehend, das es mir gar nicht um den Umgang gehen würde, „sondern vielmehr, wie das in dieser Angelegenheit bereits deutlich wurde, um Interessendurchsetzung“ meinerseits.

Madame will sich gar nicht gegen eine Umgangsregelung stellen, der Umgang kann durchgeführt werden, nur ohne Übernachtung und eine außer gerichtliche Auseinandersetzung wäre für alle Beteiligten bis zur Endentscheidung sicherlich sinnvoll.

So ... was tun? Darauf reagieren oder es einfach so im Raum stehen lassen und eine Entscheidung des OLG wegen ihrer Beschwerde und die des FG, wegen meines Antrags auf Festsetzung eines Zwangsgeldes abwarten?

Ich habe jetzt sicherlich nicht die Hosen voll, so ist es nicht ... aber ich möchte auch keine unnötigen Fehler machen, denen ich womöglich später Tribut zollen muss.

Hat jemand von euch eine Meinung?

Gruß durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2008 22:50
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Durodon,

ich habe leider Deinen kompletten Thread nicht gelesen, trotzdem ein paar Anmerkungen von mir.

Wie erwartet, hat die Gegenseite auf meine Ablehnung ihrer Umgangsvorgabe reagiert. Sie äußert sich dahingehend, das es mir gar nicht um den Umgang gehen würde, „sondern vielmehr, wie das in dieser Angelegenheit bereits deutlich wurde, um Interessendurchsetzung“ meinerseits.

Was die Gegenseite meint, ist für Dich unerheblich, wichtig ist was für ein Eindruck der Richter/in in einem Verfahren von Dir gewinnt. Also abheften, Dich mit DEINER Strategie beschäftigen.

Madame will sich gar nicht gegen eine Umgangsregelung stellen, der Umgang kann durchgeführt werden, nur ohne Übernachtung und eine außer gerichtliche Auseinandersetzung wäre für alle Beteiligten bis zur Endentscheidung sicherlich sinnvoll.

 

Wie ich Dich verstanden haben, existiert bereits eine gerichtl. Umgangsregelung? Sonst würdest Du ja nicht von Zwangsgeld reden, nehme ich mal an. Also, diese ist zu befolgen. Auch wenn Madame meint, dass sie da Einwände hat. Die muss sie halt gerichtlich durchsetzen. Bis zu einem neuen Urteil gilt die gerichtliche Umgangsregelung. Fertig. 

So ... was tun? Darauf reagieren oder es einfach so im Raum stehen lassen und eine Entscheidung des OLG wegen ihrer Beschwerde und die des FG, wegen meines Antrags auf Festsetzung eines Zwangsgeldes abwarten?

Was tun? Ist nicht einfach! Ich habe versucht, die bestehende Umgangsregelung so umzusetzen wie in dem Urteil stand und begleitend Zwangsgeldanträge gestellt. Mich ansonsten auf keine Diskussion mit der KM eingelassen. Bei mir kam erleichternd hinzu, dass die KM nicht komplett boykottiert hat, sondern nur was ihr nicht in den Kram passte.

Leider ist Zwangsgeld eher ne theoretische Sache, wird kaum angewendet. Trotzdem ist es richtig, Zwangsgeldanträge zu stellen.
Hier mein thread zur info: http://www.vatersein.de/Forum-topic-11981-start-msg122457.html#msg122457 

Gruß,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2008 13:37
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

@Mux
Danke für Deine Antwort. Ich habe Deinen Thread gelesen und gratuliere Dir zu Deinem Erfolg. Hat sich denn seitdem die Situation entspannt? Und könnt ihr das jetzt so umsetzen?

@All
Ich bin immer noch am überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, der KM einen Gegenvorschlag in Sachen Umgang, bis zur Entscheidung des OLG über ihre Beschwerde, zu machen. Sohni und ich haben uns seit Mitte Januar nicht mehr gesehen. Wenn jetzt noch weitere Wochen oder Monate ins Land gehen, weil weder das FG, noch das OLG, kurzfristig eine Entscheidung treffen, befürchte ich, wieder mit ein paar Stunden anfangen zu müssen, mit der Argumentation, das eine Entfremdung schon fortgeschritten ist.

Wem ist dann damit geholfen?

Gruß durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2008 14:44




(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

ein größeres Update ...

Nachdem KM über ihre neue RAin mitteilen ließ, trotz zwangsgeldbewährten Beschluss (€ 5.000, Sa. 15 Uhr – So. 16 Uhr), nur einen Umgang am Sa. von 10-12 Uhr und 14-17 Uhr zuzulassen und mein Sohn und ich uns seit Mitte Januar nicht mehr gesehen hatten, stimmte ich einem Umgang von 14 – 17 Uhr zu. Dies zum einen um einer Entfremdung vorzubeugen und zum anderen ohne Präjudiz für die Beschlußlage und das weitere Verfahren.

Postwendend kam die Antwort:
Dem Umgang wird zugestimmt, aber nur in Gegenwart der KM.  😡

Da sich die Gerichtsakte zur Zeit irgendwo auf dem Weg vom FG zum OLG befindet, das OLG aber gleichzeitig über die beantragte Aussetzung des FG-Beschlusses befinden muss/soll/will, rief einer der OLG-Richter bei meiner RAin an. Er ließ durchblicken das er zwei Probleme hat. Zum einen wegen der langen Umgangspause und zum anderen wegen meiner Möglichkeit, unseren Sohn mit zu mir (280 km) zunehmen. Daraufhin teilte ihm meine RAin mit, dass ich aufgrund der Entfernung und der geringen Umgangszeit, beabsichtigte den Umgang in der Nähe des Wohnortes von Sohni durchzuführen und dort auch bereits eine Ferienwohnung angemietet hatte. Mir empfahl sie, den Umgang trotz allem, auch unter diesen Umständen wahr zunehmen.

Ok ... dem habe ich dann auch noch zugestimmt.  😡

So ... letzten Samstag kam es dann nun zum besagten Umgang. Nach über 5 Monaten haben Sohni und ich uns das erste Mal wiedergesehen. Ich war ziemlich nervös und angespannt wie er auf mich reagieren würde, wie viel Zugang ich zu ihm finden würde und wie sich die KM verhält.

Als unser Sohn mich sah - er saß gerade im Buggy und hatte eine Tüte Kekse in der Hand - lächelte er mich an, hielt mir die Tüte hin und sagte „Hier, guck mal ...“. Man war ich erleichtert ... ich konnte es sofort erkennen ... kein Problem ... ohne zu fremdeln ... ganz locker und selbstverständlich ...  🙂

Wir fuhren dann in den Zoo. Während der Fahrt war er zunächst noch etwas zurückhaltend, zumal ich ihm auch noch nicht so viel Aufmerksamkeit schenken konnte da ich fuhr. Dort angekommen, war seine Zurückhaltung wie verflogen. Ich sollte seinen Buggy schieben, wir spielten fangen, fütterten zusammen Tiere, er wollte auf meinen Arm, wir tobten im Sand, spielten auf dem Klettergerüst, er konnte einfach nicht genug bekommen. Als ich ihn auf dem Arm hielt, drückte er mich ganz kräftig und lehnte seinen Kopf an meine Schulter. Es war ein unbeschreibliches Gefühl.  🙂 ;( 🙂

Und KM ... bis auf ein paar Kleinigkeiten, hielt sie sich meistens zurück. Bis zur Rückfahrt ...

Am Anfang des Umgangs nannte mein Sohn mich meistens bei meinem Vornamen, später fast nur noch „Papa“, es sei denn KM hatte ihn wieder korrigiert. Auf dem Weg zum Auto, fragte er mich „Papa, wo fährst Du hin?“. Ich erklärte ihm, das wir jetzt nach Hause fahren. Im Auto fing KM mit ihm ein Gespräch über, ich nenne ihn mal „X“, an. Er fragte ob X auch ein Auto hätte. Sie antwortete „Ja, X hat auch ein Auto.“. Nach einer kurzen Pause des Schweigens, rief er auf einmal „Papa ...“. Ich reagierte, blickte zu ihm und antwortete. Daraufhin korrigierte ihn KM mit der Nennung meines Vornamens. Ohne hoch zu schauen, wiederholte er „Papa“. Sie wiederholte meinen Vornamen. Er wieder „Papa“. Diese Szene wiederholte 12-15 Mal. Zwischendurch sagte ich zur KM „Lass es gut sein.“, doch sie hörte nicht auf.  Dann sagte KM zu ihm „Wir fahren heute Abend zu Papa.“. Freudestrahlend sah er mich an und war völlig aufgeregt. Daraufhin korrigierte KM und sagte „Nein, das ist nicht Papa. Das ist -mein Vorname-“. Nun war er gänzlich irritiert. Seine Traurigkeit, Enttäuschung und Irritation war so groß, das er  nur noch still war. Ich hätte ihr den Hals umdrehen können ...  😡

Nachdem wir angekommen waren, hielt ich ihn auf dem Arm um mich zu verabschieden. Er war immer noch irritiert. KM forderte ihn auf mir das kleine mitgebrachte Auto zurückzugeben. Das tat er auch. Ich gab es ihm zurück und sagte er könne es behalten, ich würde bald wieder kommen und gab ihm einen Kuss. Daraufhin forderte KM mich auf ihn nicht zu küssen. Ohne weiter darauf einzugehen verabschiedete ich mich von ihm.

Abschließend erklärte mir KM, dass der nächste Umgang in der Zeit von 15 – 18 Uhr stattfinden würde. Es würde ansonsten nicht mit seinem Mittagsschlaf funktionieren und sie hätte dies mit ihrer RAin so vereinbart.

Gruß durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2008 17:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Verdammte Kiste,

da hast du aber ne **tsts - ID 29** an den Hacken.

Ich überlege schon wie du es schaffen kannst, dein Kind zum Umgang ab zu holen und die "Y", Mutter kann man sie ja offensichtlich nicht nennen, ab zu hängen. z.B. über ein Herrenklo mit Hintertür.

Erst dachte ich an deine Wohnung, in der du ja Hausrecht hast aber dafür ist die wohl ein bisschen weit weg.

Dein Auto ist allerdings auch so was wie dein Refugium, in dass sie dir nicht folgen kann und darf.

Was sie mit ihrer RA abgemacht hat, spielt natürlich überhaupt keine Rolle. Du kannst ihr ja sagen, dass du mit deinem RA eben was Anderes abgemacht hast.

Auf jeden Fall solltest du diesen "angebotenen Umgang wahrnehmen um ihr nicht den "Entfremdungsjoker" zu überlassen.
Versuche noch einen Zeugen aufzutreiben.

Viel Erfolg

Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2008 18:30
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin Beppo.

ich gebe Dir völlig Recht, dem „Entfremdungsjoker“ muss ich wirklich entgegen wirken, aus diesem Grund habe ich mich auch soweit herunter dividieren lassen.

Ich befürchte, dass das OLG den Beschluss des FG´s zu mindestens in Teilen aussetzen wird, da es keinen logischen Grund gibt, diesen bis zu einer Anhörung aufrecht zu erhalten, um ihn danach zu kippen, denn dann würde es ja schlicht keinen Grund mehr dafür geben. Okay, logisches Denken und Familienrecht ist ein Widerspruch in sich, aber trotzdem ...

Laut meiner RAin wäre es juristisch gesehen nicht möglich, dass wenn der letzte FG-Beschluss ausgesetzt wird, automatisch der Beschlusses vom Dez. 07 wieder Gültigkeit erlangt (Umgang jeden zweiten Sa. von 11 – 17 Uhr ohne KM). Sie hat heute einen – ich sage mal,  emotional neutralen - Schriftsatz an das OLG verfasst. Sie ist der Meinung, dass das OLG den Beschluss nicht komplett aussetzen wird, sondern, wenn überhaupt, nur in Teilbereichen. Diese Teilbereiche dürften hauptsächlich auf die Übernachtung bezogen sein und dann, so mutmaßt sie, wird das OLG eine neue Zeitvorgabe, die evt. dem FG-Beschluss von Dez. 07 entspricht, verfügen. Ich denke und hoffe, dass ich in dieser bzw. spätestens bis Mitte nächster Woche, Nachricht vom OLG bekommen werde.

Des weiteren teilte mir meine RAin mit, dass sie am letzten Freitag einen Anruf der neuen RAin meiner KM erhalten hatte. Sie hatte den Eindruck, dass diese RAin, ohne es explizit auszudrücken, der Meinung wäre, das meine KM von ihrer bisherigen RAin schlecht beraten und geführt wurde und sie grundsätzlich die Meinung vertreten würde, Kindern beide Elternteile erhalten zu wollen. Mal abwarten ... bisher hat ihr Schriftwechsel eine andere Sprache gesprochen.

Gruß durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2008 02:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

sie grundsätzlich die Meinung vertreten würde, Kindern beide Elternteile erhalten zu wollen.

Ja klar, nur natürlich nicht in der momentanen Situation und wenn, auch nur für einige Minuten und im Beisein der liebevollen Mutter.  :gunman:

Mann, ich bewundere dich, dass du so lange durch gehalten hast.

Frage an die AEs, müsste das nicht bald mal genug Pulver für einen ABR-Antrag sein?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 03:57
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Hallo Foris,

es gibt News ... gute News ... für mich schon fast unglaubliche News ...  🙂

gestern bekam ich über meine RAin ein Fax, welches sie ebenfalls gerade gefaxt bekam ... vom OLG! Einen Beschluss vom 02.07., fertig geschrieben und einen Tag später sofort per Fax versendet. Die hatten den Turbo drin ...

Und nein, nicht einen - wie ich befürchtete - über die Aussetzung des Beschlusses des FG´s. Sondern die Zurückweisung ihrer Beschwerde. Ohne mündliche Verhandlung, da der Sachverhalt schon im ersten Rechtszug hinreichend und sorgfältig geklärt worden wäre. Eine Änderung haben sie allerdings vorgenommen. In den Monaten Juli und August findet der Umgang lediglich Sa. in den ungeraden Kalenderwochen in der Zeit von 10 – 18 Uhr statt. Danach wie vom FG beschlossen von Sa. 15 Uhr bis So. 16 Uhr. Ok ... damit kann ich Leben ...

In dem Tenor schließt sich der Senat, nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage, den Ausführungen des FG´s an. Des weiteren wurden noch deutlichere Worte gegenüber KM gefunden, als die, die bereits vom FG aufgeführt wurden. Der jetzige Beschluss müsse nicht unbedingt auf Dauer so bleiben, mit zunehmenden Alter und nach dem sich die Besuchskontakte bewährt haben, kommt durchaus eine Erweiterung in Betracht. Hierfür sollten die Eltern eine einvernehmliche Regelung suchen, so dass eine erneute Inanspruchnahme des FG´s vermieden wird. (Da müsste sich aber jemand vom Saulus zum Paulus wandeln.)  :rofl2:

Ach so, noch etwas ... KM trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, da dieses nur zu einer unmaßgeblichen Abänderung des Beschlusses geführt hat und PKH wird ihr nicht bewilligt.  🙂

So ... Morgen ist Umgang ... Mal sehen was meine KM nun noch so im Programm hat.

Freudige Grüße
durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2008 13:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tataaa,

Glückwunsch mein Lieber!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2008 14:33
(@durodon)
Rege dabei Registriert

@Beppo

Danke Dir! Ich weiß, ich bin noch lange nicht durch, aber ich denke es der erste handfeste Schritt in die richtige Richtung.

@All

Ich kann nur jedem umgangsberechtigten ET, bei dem Umgang erschwert oder boykottiert wird, nahe legen am Ball zu bleiben, nicht locker lassen und zu kämpfen. Versucht immer ruhig, sachlich, konstruktiv und kommunikatiosfreudig zu sein. Lasst euch auf gar keinen Fall provozieren, vom wem und wann auch immer. Tretet nicht auf die herumliegenden Mienen. Das schwierige ist oftmals, dass man(n) diese Mienen selber gar nicht als solche erkennt. Dieses Forum und/oder ein wirklich guter RA helfen, zu mindestens mir, dass genau dieses nicht passiert.

Ich selber vergleiche es oft damit, das Sohni und ich uns in einer Schlangengrube befinden. Er in der einen Ecke, ich in der anderen. Zwischen uns eine unendliche Anzahl von Schlangen. Meine Aufgabe ist es zu ihm in seine Ecke zu kommen und das ohne einen Schlangenbiss, insbesondere deswegen, weil man nicht weiß, ob diese giftig war oder nicht, und wenn, welche Art von Giftschlange es nun war. Also ... be careful

Glaubt mir ich weiß das es alles andere als einfach ist und das logisches Denken und ein normales Rechtsempfinden - höflich ausgedrückt - arg strapaziert werden. Auch ich wurde beschimpft, beleidigt, körperlich angegangen, gedemütigt und es wurde permanent versucht, meine Person zu diffamieren und zu diskreditieren. Es wurden Lügen (Achtung: allein dieses Wort ist nicht nur gerichtlich gesehen so eine Miene, also nie in den Mund nehmen) über mich, meine Familie und meinem Umfeld verbreitet.

Ich habe gelernt, Beschimpfungen, Beleidigungen und Demütigungen an mich abgleiten oder durch mich hindurch gehen zu lassen - sie treffen mich nicht mehr. Auf die meisten Unwahrheiten muss auch nicht unbedingt reagiert werden, sie enttarnen sich oftmals selber, anderen kann kurz und knapp widersprochen werden.

Auch wenn ich eigene Gefühle habe, die immer noch oft schmerzen und weinen, war es für mich hilfreich, nicht aus meiner Sicht zu argumentieren, sondern aus der Position meines Sohnes. Das hat zum einen dazu geführt, das die Gegenseite versuchte mir genau das abzusprechen, weil ja nur sie weiß was gut für ihn ist. Allein das, hat schon einen tiefen Einblick gewährt. Auf der anderen Seite habe ich dadurch eine Position besetzt, in der ich nur schwer angreifbar bin.

Nur ein Beispiel:
Wie bereits erwähnt, hat der Herr vom JA eine - ich nenne es mal - eigenwillige und recht einseitige Auffassung seiner Tätigkeit. Während einer Anhörung vor dem FG zelebrierte er seinen Vortrag mit den üblichen Plattitüden und unterstellte mir schlussendlich das ich nur beabsichtigen würde meine eigenen Interessen und Rechte durchsetzten zu wollen. Ruhig, relativ gelassen (nicht überheblich), aber verwundert (zu mindestens so tuend) sprach ich ihn direkt an und erklärte ihm, dass meiner Auffassung nach, das Kind ein Recht auf beide Elternteile hat und die Eltern zunächst Pflichten gegenüber ihrem Kind. Aus diesem Grund würden evt. Rechte meinerseits hinten anstehen. Da hat er dann gelinst und war sichtlich sprachlos. Der anwesende VP und die Richterin schmunzelten, bis sie dann die eingetretene Ruhe mit einem Themenwechsel beendete.

Meine RAin sagte mir einmal, wir sind die Guten und wenn wir einmal deutlicher werden müssen, dann macht sie das. Sie darf schon mal die Böse sein, ich nie.

Also ... haltet euch senkrecht und verhaltet euch taktisch klug - mir hat es bisher geholfen - und verliert nie den Fokus: Euer Kind

LG durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2008 17:53
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

hier mal ein Update ... leider wieder etwas länger ...

Wie bereits geschrieben, habe ich seit Juli einen vom OLG bestätigten Beschluss des Umgangs betreffend. Umgang jeden Samstag in ungeraden KW für die Monate Juli und August von 10 – 18  Uhr und ab September von Sa. 15:00 bis So. 16:00 Uhr ... also mit Übernachtung. Ausgefallene Umgänge sind am nächst möglichen Wochenende nachzuholen. Auch bei Krankheit kann der KV den Sohn betreuen. Den Parteien wird bei Zuwiderhandlung gegen diesen Beschluss ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000.- Euronen angedroht.

Soweit die Theorie ... und jetzt zur Praxis ...

Das OLG war so freundlich den Beschluss an beide Parteien zu faxen. Zwei Tage später sollte der nächste Umgang stattfinden. Ich hatte alles vorbereitet und organisiert (Pension, Essen etc.) und bin 260 km zum Umgang gefahren. Geklingelt ... und noch mal geklingelt ... nur geöffnet hat niemand. Ich also Madame angerufen und sie erklärte mir, dass sie nichts von einen Beschluss wissen würde. Und nein, an die Tür würde sie auch nicht kommen. Daraufhin habe ich ihr den Beschluss in den Briefkasten gesteckt und 2 Stunden später noch einmal angerufen. Brachte aber auch nichts, Madame war stur. Also bin ich wieder gen Heimat gefahren.

Zwei Wochen später fand tatsächlich der erste Umgang nach 6 Monaten statt (außer dem vor 4 Wochen durch sie begleiteten). Bis auf die Kleinigkeit das sie beim Abholen mein Auto inspizieren musste und krampfhaft versuchte mich zu provozieren, um einen Streit vom Zaun brechen zu können, war es ein super Tag für Sohni und mich. Es war so als hätte es diese lange Unterbrechung überhaupt nicht gegeben. Im Gegenteil: In der Pension fragte er mich ob ich dort wohnen würde. Nachdem ich das verneinte, sagte er mir, das er bei mir spielen möchte und zwar jetzt. Wir einigten uns darauf, das ich ein paar Bilder von meinem Haus machen werde und wir uns diese beim nächsten Mal erst einmal anschauen würden.

Weitere zwei Wochen später sprang er mir schon beim Abholen vor Freude in die Arme und wir hatten wieder einen tollen Tag zusammen. Als wir in einem Bällebad spielten, erklärte er den anderen Kindern besitzergreifend „Das ist mein Papa.“. Wie vor 14 Tagen sagte er mir auf dem Rückweg, dass er bei mir bleiben möchte und nicht nach Hause.

Die Bilder hatte ich in ein kleines Album zusammengefasst und wir schauten sie uns einige Male an. Anschließend wollte er sie mitnehmen. Nachdem ich ihn zurück gebracht hatte, kam Madame mit dem Album wieder heraus und warf es mit der Bemerkung „Das gehört mir nicht.“ auf den Bürgersteig. Sohnemann kam hinterher, sah es und rief laut „Das ist mein Buch.“ und forderte es von mir zurück. Als Madame es ihm wieder nehmen wollte, drückte er es mit der Bemerkung „Nein Mama, das ist mein Buch.“ an sich und lief hinein.

KM teilte mir noch mit, dass der nächste Umgang ausfallen würde. Sie wären im Urlaub. Eine Woche später nachholen – Fehlanzeige – da wären sie immer noch im Urlaub. Nächste Woche vorholen – Fehlanzeige -  da wären sie auch im Urlaub. Also erst wieder in 4 Wochen.

4 Wochen später, also Ende August, war der bisher letzte Umgang. Wieder ein richtig schöner Tag. Mit jedem Umgang wird unsere Beziehung immer inniger und vertrauter. Das Tempo, welches er dabei vorgibt, erstaunt mich immer wieder. Ich habe keine Ahnung wo er das her nimmt. Ok die Umgänge sind toll und wir haben viel Spaß, es sind auch noch keine Tränen geflossen, aber wir haben uns in diesem Jahr gerade 5 mal gesehen. Auch an diesem Tag forderte er mit zu mir nach Hause zu wollen. Insbesondere auf dem Rückweg „Papa ich will nicht nach Hause. Ich will mit zu Dir nach Hause kommen.“. Das geht nahe ...

Und Madame ... Ja, wir werden den ausgefallenen Umgang nachholen – nur wann kann sie noch nicht sagen.

Am Vorabend des ersten Umgangs mit Übernachtung rief mich KM an. Der Kleine wäre krank ... leider ... Nachholen? „Ja“, aber sie kann noch nicht sagen wann. Nächstes Wochenende? „Nein, da haben wir schon was vor.“. Irgendwann im Oktober oder November? Das kann sie auch noch nicht sagen und im Übrigen, wird sie Übernachtungen auch in Zukunft nicht zulassen. Es kann nicht sein, das ich nur meine Interessen durchsetze. Es geht um das Wohl des Kindes und deswegen wird es keine Übernachtungen geben.

Nun denn, das war dann wohl der Gong zur nächsten Runde ...

Weitere 14 Tage später ...

Erneut bekam ich am Vortag zum Umgang einen Anruf von Madame. Sohni wäre wieder krank und ich brauche nicht zu kommen. Zu Nachholtermine kann sie noch nichts sagen, auch nicht bis zum Ende des Jahres. Nächstes Wochenende geht nicht, da hätten sie schon etwas vor, sie haben ja auch mal etwas vor. Telefonieren mit ihm? Nein, das geht nicht ... er schläft. Später? Nein, das geht auch nicht, da wären sie nicht da. Wie jetzt ??? Ich dachte er wäre krank und hätte 40 Grad Fieber ??? Vor dem zu Bett gehen? Nein, das geht auch nicht. Morgen? Nein, er telefoniert ja auch nicht so gerne.

Das war letzten Freitag ...

Papier ist halt geduldig und Beschlüsse sind dazu da, damit das Papier nicht ganz so weiß ist ...

Gruß durodon


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Themenstarter Geschrieben : 30.09.2008 16:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus durodon!
Bei der nächsten "Krankmeldung" an Deinem Umgangs-WE würde ich erst mal kontern, dass Du Dir sicher bist, dass Sohni bei Dir genauso gut genesen wird wie bei KM und Du daher Sohni beschlusskonform abholen wirst.
Weiter würde ich zukünftige Krankmeldungen durch Attest bestätigen lassen, sonst heissts möglicherweise irgend wann mal, Du hältst Dich nicht an den Beschluss...

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 17:04
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Danke @Marco,

Atteste wird sie mehr als genug liefern können. Ihr Vater ist Arzt und das in einem 7.000 Seelen Ort. Da GSR besteht hatte ich Anfang des Jahres sowohl den Kinderarzt, als auch die HNO-Ärztin zwei mal angeschrieben. Von der HNO-Ärztin kam nicht mal eine Antwort. Durch den Kinderarzt habe ich erfahren, dass der Kleine im März operiert wurde. Es war keine Notoperation. Davon hat Madame allerdings nicht eine Silbe erwähnt. Im Gegenteil: Sie hat bei der Einlieferung, trotz Hinweis mit ASR unterschrieben. In diesem Jahr hat Madame 18 von 23 Umgänge abgesagt und 13 mit Krankheit begründet.

Gruß durodon


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2008 17:18




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