Moin,
es laufen bereits zwei Anträge im Umgangsverfahren, einer von mir zwecks Einsetzung eines Ergänzungspflegers und Ausweitung des Umgangs und einer von der KM zwecks Umgangsausschlusses. Bei meinem AG dauert es aber immer etwas länger und jetzt steht auch noch Ostern vor der Tür, da wird es wohl noch länger dauern.
Einen zwangsmittelbewährten Beschluss habe ich bereits. Dieser besagt ein Zwangsgeld von 500,- €, bei schuldhaftem Verstoß gegen den Beschluss. Ihr Vater ist aber Allgemein-Mediziner und das in einem kleinen Ort. Derzeit bekommt sie jedes Artest von allen Ärzten des Ortes, welches sie möchte. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus ...
Heute habe ich noch mit dem VP telefoniert. Er wird am Montag versuchen die Richterin anzurufen, um auf die Dringlichkeit eines Termins hinzuweisen. Er selbst geht davon aus, dass es bis zur nächsten Anhörung so weiter gehen wird.
Bis zur nächsten Anhörung wird wahrscheinlich wieder soviel Zeit ins Land gehen, das danach wieder mit einem Umgang von 2 -3 Stunden begonnen wird, weil mein Sohn sich wieder erst an mich gewöhnen muss.
Ich könnt ko**** ...
Gruß
durodon
Hallo durodon
Du bist sehr weit gekommen und gehst strukturiert und geradlinig vor. Das ist gut so. Ich kann verstehen,
dass dich viele Sachen extrem nerven. Nach meiner Erfahrung ist es aber die Summe aller Dinge,
welche einen Richter aufhorchen lassen und dazu bringen, hinter die Kulissen zu sehen.
Es ist nicht die Anschuldigung, dass " Gefälligkeitsatteste" ausgestellt werden, sondern die beiläufig
fallen gelassene Bemerkung vor Gericht, dass der Großvater des Kindes niedergelassener Allgemeinmediziner
ist und in der Vereinigung der niedergelassenen Ärzte im Ort eine "wichtige" Persöhnlichkeit ist, auf welche die Ärzteschaft
hört.
Merkst du den Unterschied? Mit beidem das gleiche gesagt ohne im letzteren eine Anschuldigung auszusprechen.
Die Wichtigkeit, keine negativen Äußerungen zu bringen, kann man nicht genug hervorheben.
Viele Dinge kann man neutral sagen und der Robenträger wird sich seine Gedanken machen und auf das richtige Ergebnis
kommen. Wichtig ist, das er der Meinung ist, dass er selber darauf gekommen ist.
Ich glaube, du schaffst das :thumbup: .
In jedem Fall, wünsche ich dir alles gute.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Moin
Du könntest auch noch einen Schritt weitergehen...
Da du nicht der Meinung bist, das der Großvater des Kindes als niedergelassener Allgemeinmediziner
seine Position in der Vereinigung der niedergelassenen Ärzte im Ort, wo er eine "wichtige" Persöhnlichkeit ist auf welche die Ärzteschaft hört, dazu mißbraucht um seine Tochter zu unterstützen, machst du dir ernsthafte Sorgen um den Gesundheitszustand des Kindes. Als Tochter eines Arztes müßte sie doch schließlich wissen, wie man Krankheiten vorbeugt, dieses scheint aber nicht zu geschehen.
Damit solltest du jedoch vorsichtig sein, da du ihre Erziehungsfähigkeit damit massiv in Frage stellst.
Hier mußt du entscheiden, wie weit du bereit bist zu gehen.
Gruß
Martin
Es ist nicht die Anschuldigung, dass " Gefälligkeitsatteste" ausgestellt werden, sondern die beiläufig
fallen gelassene Bemerkung vor Gericht, dass der Großvater des Kindes niedergelassener Allgemeinmediziner
ist und in der Vereinigung der niedergelassenen Ärzte im Ort eine "wichtige" Persöhnlichkeit ist, auf welche die Ärzteschaft
hört.
Gefällt mir ...
Ich ziehe nicht aus.
Hallo liebe VS-Gemeinde,
nachdem Deep so freundlich war meinen Thread aus gegebenen Anlass einige Zeit heraus zu nehmen, kann ich euch heute über die bisherige Entwicklung und die neusten Wasserstandsmeldungen berichten. Da sich in der zwischenzeitlich einiges zugetragen hat, wird es wahrscheinlich ein etwas längeres Statement, aber ich versuche es so kurz wie möglich zu halten.
Nachdem meine KM so freundlich war, die Umgangstermine über zwei Monate (mit der Begründung das unser Sohn krank sei) abgesagt und gleichzeitig einen Antrag auf Umgangsausschluss gestellt hatte, war ich doch schon sehr verwundert, dass ich von ihr für den Termin am Ostermontag (24.03.) keine Absage erhielt. Also fuhr ich meine 280 km zum Umgang.
Nachdem ich klingelte und Madame öffnete, erklärte sie mir sogleich, dass sie versucht hätte mich telefonisch zu erreichen, es ihr aber nicht gelungen sei (iss klar ...) und es heute keinen Umgang geben würde. Außerdem hätte sie mit dem VP telefoniert und beim nächsten Umgang, wann immer dieser auch sein wird, würde sie nur noch einen Umgang von 15 – 19 Uhr zulassen und schwupp war die Tür wieder zu. Völlig irritiert klingelte ich erneut. Sie öffnete mit den Worten „Du bist ja immer noch da!“ und erklärte noch einmal „Umgang gibt es nur von 15 – 19 Uhr, nächste Woche oder wann auch immer, heute nicht!“ und „rums“ war die Tür wieder zu. Vergeblich klingelte ich noch ein paar mal. Also rief ich noch Vorort den VP an. Dieser erklärte mir, das er mit der KM überhaupt nicht telefoniert hätte, sondern lediglich von ihrem Vater angerufen wurde. Dieser wollte ihn dazu bewegen, die Umgänge einzustellen oder zu mindestens die Zeiten reduzieren. Er teilte mir mit das er diesen „Vorschlag“ ablehnte und das die Umgänge, wie im Beschluss festgelegt, stattzufinden haben. Nun denn ... für diesen Tag blieb mir nichts anderes übrig als die Heimreise anzutreten ...
6 Tage später war der nächste reguläre Umgang. Da bis 19 Uhr des Vortages kein Anruf von KM kam, rief ich sie an um die Sachlage zu erörtern. Sie beharrte auf die von ihr veränderten Zeiten. Ich verwies noch einmal auf den zwangsgeldbewerten Beschluss, aber da hätte ich genauso gut mit der Wand reden können. Wie ein Roboter wiederholte sie ihre Zeitvorgaben und legte dann in gewohnter Manier auf.
Da der Beschluss nicht nur explizit ihr ein Zwangsgeld androht, sondern den Parteien, blieb mir kaum etwas anderes übrig, als am nächsten Tag wieder pünktlich um 11 Uhr auf der Matte zustehen. Das tat ich dann auch ... Sie öffnete und erklärte, dass man mit ihr jederzeit über alles reden könne und es immer ein Weg geben würde und man immer einen Kompromiss finden würde. Also versuchte ich mit ihr zu reden. Daraufhin stand sie 15 – 20 Sekunden grinsender Weise vor mir ohne auch nur ein Wort zu sagen und schloss dann stumpf die Tür. Ich klingelte noch mehrmals, aber sie öffnete nicht mehr. Somit rief ich erneut den VP an, erklärte ihm die Situation und er bat mich es um 15 Uhr nochmals hinzufahren.
Also wartete ich bis 15 Uhr und fuhr erneut hin. Nachdem ich das erste mal klingelte, erschien der VP auf einmal hinter mir. Nachdem wir dutzende Male klingelten und klopften, hörte er Geräusche im Garten und machte sich durch lautes rufen bemerkbar. Jetzt öffnete die Mutter der KM, sie war völlig überrascht und im Verhalten unsicher jetzt den VP vor sich zu sehen und teilte mit das Sohn schlafen würde und ob KM da wäre, wisse sie nicht. Nach mehrmaligen bitten des VP doch einmal nachzusehen, tat sie dieses auch. VP wurde herein gebeten und ich stand wie immer vor der Tür. Nach einiger Zeit kam der VP mit der KM diskutierend zurück. Ich hörte sie nur noch sagen, dass er nicht ihr Ansprechpartner sei und sie auch keine Lust hat mit ihm zu sprechen. Ich könne sie jederzeit anrufen, aber jetzt will sie mit mir auch nicht reden oder irgendwelche Absprachen treffen, sie könne die Umgangszeiten nicht immer so verschieben wie es mir den Kram passt und heute wird es keinen Umgang geben. Um die ganze Sache nicht eskalieren zu lassen, blieben dem VP und mir nichts anderes übrig als zu gehen.
Wichtig ist noch folgendes ...
Der VP hatte gerade einen BU mit einem anderen KV und hat diesen gebeten, ihn mal eben kurz bei meiner KM vorbei zu fahren, damit er evt. vermitteln könne. Während seines Vermittlungsversuches wartete dieser KV mit seiner Tochter außer Sichtweite in der Nähe in seinem Auto. Aber dazu später mehr ...
Eine Woche später bekam ich über meine RAin Post vom FamG. Ein aufschlussreiches Schreiben der RAin der KM. Darin wurde vorgetragen, dass die KM die Umgänge am 24.03. und 29.03. nicht hat stattfinden lassen können, weil ich an beiden Tagen alkoholisiert gewesen wäre. Nachdem KM mich darauf ansprach, hätte ich sie auf das übelste beleidigt und beschimpft. Das müsse sich KM nicht bieten lassen. Aus diesem Grund wird ihr Antrag auf Umgangsausschluss noch einmal bestätigt und bekräftigt. Na klasse ... haben wir das also auch schon, war eh´ nur eine Frage der Zeit.
Am 11.04, also am Abend vor dem nächsten Umgang, rief ich die KM wieder an. Auf Grund der Erfahrung der letzten beiden Umgänge, fragte ich sie, wie sie sich den morgigen Umgang vorstelle. Ihre Antwort „Das habe ich Dir gesagt.“. Ich fragte „Was meinst Du?“. Antwort „Das habe ich Dir gesagt.“. Ich „Also von 15 – 19 Uhr?“. Antwort „Das habe ich Dir gesagt.“. Ich „Vor 14 Tagen hast Du ihn um 15 Uhr nicht herausgeben. Wenn ich morgen um 15 Uhr komme, gibst Du den Jungen dann heraus?“. Antwort „Das habe ich Dir gesagt.“. Ich „Sag´ doch einfach Ja oder Nein.“. Antwort „Das habe ich Dir gesagt.“. Ich „Kannst Du nicht einfach mit Ja oder Nein antworten?“. Antwort „Das habe ich Dir gesagt.“. Nun legte sie den Hörer wie immer auf. Ich versuchte nochmal anzurufen, aber sie ging nicht mehr an das Telefon. Ich rief also den VP an und dieser sagte mir, das es mit dem Umgang wohl nichts werden würde und ich mir überlegen sollte, ob ich wirklich hinfahre. Er gehe davon aus, dass sie mir den Jungen, bis zur nächsten Anhörung, nicht herausgeben wird. Am nächsten Morgen rief ich sie nochmals an. Zunächst um 9 Uhr – da ging keiner an das Telefon. Dann wieder um kurz nach 10. Ich teilte ihr mit, dass wenn sie mir nicht sagen würde, ob und wann sie mir den Kleinen heraus gibt, ich nicht vorbei kommen könne. Und was passierte ... Richtig ... sie legte kommentarlos auf. Also fuhr ich nicht hin.
Eine Woche später ...
Zunächst ein Schreiben vom FamG. Termin zur Anhörung ist der 29.04.2008. Na endlich ...
Dann wieder ein Schreiben von RAin der KM. Was darin stand hat mir erst einmal die Socken weg gehauen. Der KV , der den VP am 29.03. zu meiner KM gefahren hat, kennt meine KM aus irgendwelchen Gründen und hat diese zufällig in einer Gaststätte getroffen und angesprochen, um sie zu bewegen den Umgang nicht weiter zu boykottieren. Nun hätte meine KM gänzlich das Vertrauen zum VP verloren, wenn dieser mit anderen Personen über ihren Fall sprechen würde. Der VP wäre völlig unglaubwürdig und das FamG solle ihn von diesem Fall entbinden und durch einen Neuen ersetzen. Dann hat sie noch mal die „Alkoholproblematik“ richtig aus gewalzt, meine angebliche Unfähigkeit die Bedürfnisse des Kleinen zu erkennen und darauf eingehen zu können. Ich solle doch endlich einsehen, dass ich mit dem Kleinen völlig überfordert wäre, was ja auch nicht schlimm und sogar verständlich wäre, da ich ja nicht soviel Übung in dem Umgang mit ihm hätte. Außerdem hätte ich ja auch nicht wirklich Interesse, da ich ja den Umgang am 12.04. wieder abgesagt hätte. Na prima ... wird ja immer besser ...
So ... Umgang am 26.04. stand vor der Tür. Was tun? Anrufen? Kann ich mir schenken. Einfach hinfahren? Kann ich mir auch schenken. Meine RAin meinte ich solle auf jeden Fall hinfahren, auch wenn wir wissen, das es nicht zum Umgang kommen wird. So war es auch ... nur mit einer neuen Nuance ...
Als ich ca. 4 km vor dem Wohnort der KM und dem Kleinen auf der Landstraße fuhr, kam mir meine KM entgegen gefahren. Ich habe nicht schlecht gestaunt. Trotzdem lief ich um 11 Uhr bei der KM auf, klingelte und klopfte. Es machte aber keiner auf. Die Hintertür zum Haus ihrer Eltern war geöffnet, so das ich wusste, dass jemand zugegen war. Half aber auch nichts, da keiner öffnete. Also Telefon raus und angerufen. Nach ca. 12 – 15 mal klingeln kam eine Band ansage, dass die Vertretung für den Vater der KM eine Frau Dr. xxx sei. Ach nee ... hat mir die RAin der KM nicht mitgeteilt, dass dies kein Dienstanschluss des Vaters sei. Ich nochmal angerufen. Jetzt kam bereits nach 4 mal klingeln eine Band ansage. Nun hatte auf einmal Frau Dr. yyy Vertretung. Iss klar ...
Ich habe dann noch bis 15 Uhr gewartet und bin erneut hin. Wieder geklingelt, wieder keiner geöffnet und wieder nach Hause gefahren.
Endlich der 29.03. Anhörung beim FamG.
Es fing damit an, dass mich die Richterin fragte wie denn die Umgänge verlaufen sind. Ich teilte ihr das o.g. mit, woraufhin sie die KM fragte warum das denn so gewesen wäre. KM heuchelte ihr wie immer etwas vor (so nach dem Motto, dass sie die Göttin aller Mütter ist und ich ein direkter Nachfahre Satans). Danach wurde das JA befragt. Der eigentliche MA hatte aber Urlaub, sodass eine junge Kollegin, samt Vorgesetzte, anwesend war. Die kannte den Fall nur aus den Akten und erzählte nur das übliche blabla, was wir alle wohl zur Genüge vom JA kennen. Danach war der VP dran. Er kam zügig zum Punkt, sodass sich die beiden Hyänen (KM und ihre RAin) gleich auf ihn stürzten. Er war aber ziemlich souverän und kam gleich auf den eigentlichen Punkt zurück.
Nachdem die beiden Hyänen nun das Alkoholthema auspackten, machte meine RAin den Vorschlag, das die KM doch dann das nächste Mal die Polizei rufen möge, ich dann einen Alkoholtest machen müsste und wenn sich dieses bestätigen würde, könne sie ja gleich Strafantrag stellen und sollte es sich nicht bestätigen, könne ich bei der Gelegenheit einen Strafantrag gegen sie, wegen falscher Verdächtigung, stellen. Ups ... da war Ruhe.
KM und RAin meinten noch, dass sie natürlich den Vater erhalten und die Umgänge auch etablieren wollten. Iss klar ... deswegen ja auch der Antrag auf Umgangsausschluss. Daraufhin konnte ich mir die Bemerkung, warum wir dann hier eigentlich sitzen, nicht verkneifen und habe noch einmal einen kleinen Rückblick auf die vergangen 27 Monate gehalten, mit einem besonderen Augen merk auf die Einhaltung der bisherigen Beschlüsse und Vereinbarungen. Ihre RAin wollte mich dann damit festnageln, was ich denn glauben würde, warum KM sich so Verhalten würde. Daraufhin meinte die Richterin, woher ich den wohl wissen solle, was ihre Mandantin denken würde. Zwischendurch hat die Richterin der KM erklärt, dass sie sehr schlecht rüber kommen würde, weil sie immer nur von „mein“ Kind sprechen würde und das dies in bisher allen Anhörungen so gewesen sei.
Es folgte die obligatorische Frage nach einer Vereinbarung, die ich dankend ablehnte. Also die Frage nach den Anträgen. Meine RAin beantragte von Freitag bis Sonntag, um den Kleinen den Stress der Übergaben, nur in einem zeitlich größerem Abstand zuzumuten und dies dem Kindeswohl am besten entsprechen würde. Der VP beantragte im Grunde das Gleiche, mit zunächst nur einer Übernachtung und ab Juli eben 2, zusätzlich im Herbst eine Woche und das ausgefallene Termine nachgeholt werden. Das JA meinte nur, dass Aufgrund der nun seit 4 Monaten nicht stattgefundenen Umgänge, zunächst eine stundenweise Annäherung erfolgen sollte. Die RAin der KM beantragte Umgangsausschluss. War klar ... Die Richterin fragte mich noch, ob es zeitlich für machbar ist, den Kleinen Freitags am frühen Nachmittag zu holen, was ich bejahte. Beschlussverkündung im Hauptsacheverfahren am 20.05.
So das war´s ... eigentlich ... allerdings nicht ganz.
Ich habe da noch mal ein paar Fragen und vielleicht können die Wissenden unter euch, mir etwas Feedback geben. Mein Antrag auf Regelung des Umgangs, stammt vom Juli 2006 und alle bisherigen Beschlüsse und Vereinbarungen sind als EA gelaufen, das Hauptsacheverfahren wird jetzt mit Beschluss am 20.05. abgeschlossen. Meine RAin meinte, das die Richterin der KM jetzt den Weg zum OLG freimacht, um den „Status Quo“ zu zementieren. Eine Umgangs- oder Ergänzungpflegschaft wird es wohl nicht geben. Da der letzte Beschluss schon Zwangsmittel bewährt war und sich nicht umsetzten ließ, frage ich mich, wie sich dann wohl der neue Beschluss umsetzten lässt und ich befürchte, dass er das Papier nicht wert ist auf dem er steht.
Ich würde gerne eure Gedanken, nicht nur zu meiner Schlussbemerkung, sondern auch über die ganze Geschichte hören. Ich weiß, es ist wieder furchtbar lang geworden. Sorry dafür ...
LG durodon
Hallo durodon,
warum werden denn die Zwangsmittel nicht angewendet?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
na wenn ich das mal wüsste. Ein Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes wurde von mir gestellt, nur entschieden wurde bisher nichts. Ich habe keine Ahnung was da läuft ...
Gruß durodon
Hallo Forum,
nach der Anhörung vom 29.04. habe ich ein Einschreiben mit Rückschein von meiner KM bekommen. Darin wiederholte sie ihre Alkoholvorwürfe und kündigte an, daher derzeit keine Umgänge zulassen zu können.
Daraufhin schrieb´ ich ihr ein nettes Schreiben zurück. Ich bezog darin noch einmal eine klare Position zu ihrer Wahrnehmung der Realität. Des weiteren verwies ich auf die bereits ausgiebige und abschließende Erörterung der Thematik bei der Anhörung und das ihr ein Weg aufgezeigt wurde, wie sie verfahren kann, wenn sie zukünftig einer ähnlichen Wahrnehmung unterliegt. Beide Schreiben zur Kenntnis und für Akte an das JA.
Heute Nachmittag rief sie mich an ...
Sie müsse den morgigen Umgang absagen. Der Kurze hätte seit gestern Abend einen fiebrigen Infekt und wenn sie mich nicht mehr anrufen würde, wäre auch der Umgang Pfingstmontag „gelaufen“. Sprechen ... Nee sprechen könne ich ihn nicht, er würde schlafen. Iss klar ...
Auch wenn ich nicht wirklich daran geglaubt habe ihn morgen zu sehen, ist es trotzdem wieder niederschmetternd und frustrierend. Das erzeugt in mir gerade so eine Leere ...
Das einzige worauf ich hoffen kann, ist das die Richterin sich für ihren Beschluss am 20.05. etwas einfallen lässt, wie er sich auch durchsetzten lässt.
Gruß durodon
Moin,
Daraufhin schrieb´ ich ihr ein nettes Schreiben zurück. Ich bezog darin noch einmal eine klare Position zu ihrer Wahrnehmung der Realität.
Das hättest du dir sparen können. Es ist typisch, dass Mann in derart angespannten Situationen seine Sicht der Dinge darstellen will und auf Einsicht bei anderen hofft. Das wird nicht eintreten! Nächstens lässt du es einfach.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Furbie30!
Sollte KM jetzt mit Krankheiten den Umgang Boykotieren würde ich für jede angebliche Krankheit ein Atest vom Kinderarzt verlangen.
Meine Fragen dazu:
1. Kann man das so einfach verlangen?
2. Was sie, wenn sie dem nicht nachkommt?
3. Was ist, wenn nicht Kind krank ist sondern KM oder weitere Angehörige?
4. Bei falsch Aussage liegt dann eine Straftat gemäß §235 StGB (Entziehung Minderjähriger) vor?
Gruß
Zauberlehrling
@Deep
Grundsätzlich sehe ich das genauso und ich weiß, das es der KM gegenüber keinen geistigen Nährwert hat. Ich habe auch lange mit mir gerungen und mir diverse Meinungen von verschiedenen Seiten eingeholt – die, zugegebener Maßen, auch sehr unterschiedlich waren. Letztendlich hatte ich es für wichtig gehalten, dem JA gegenüber eine eindeutige und klare Position zu beziehen, weil die KM nach ihren Aussagen, angeblich einen engen und kommutativen Kontakt zum JA pflegt, der MA mich aber an der ausgestreckten Leine verhungern lässt. Auf drei Themen reagiere ich besonders sensibel und ohne Kompromisse – Alkohol, Gewalt und Missbrauch. In der Summe umfasste mein Schreiben neun Absätze und einer befasste sich mit Ihren Vorwürfen. Aber wie gesagt – ich gebe Dir völlig Recht und das nächste Mal werde ich mich wahrscheinlich mehr zurück halten oder zu mindestens hier einen Rat erfragen.
@ Furbie30
Ärztliche Atteste werden mich nicht weiter bringen – ihr Vater ist Allgemein Mediziner im Ort und ich weiß aus der Vergangenheit, wie es dort unter der Ärzteschaft läuft. Ein Anruf unter Kollegen und schon werden die Dinge auf dem kleinen Dienstweg geregelt. Es ist perfide, aber so ist es ...
@All
Meine RAin sagte mir, ich solle mich nach der Beschlussverkündung am 20.05., an die behandelnden Ärzte wenden und eine Kopie der Patientenakte meine Sohnes verlangen (GSR ist vorhanden). Nach ihrer Aussage hätte jeder Arzt an meinen Sohn eine Körperverletzung begangen, der Untersuchungen vorgenommen hat (die über die U-Untersuchungen hinausgehen würden), wenn er/sie ihm eine Spritze gegeben hätten oder ihm auch nur Blut entnommen hätten, weil ihr/ihm meine Einwilligung fehlen würde. Sollte ich diese Kopien nicht erhalten, würde sie an die Ärztekammer schreiben. Was haltet ihr davon? Es wird ein größeres Fass sein, welches ich auf machen würde ...
Auf der anderen Seite rät mir meine RAin davon ab, mich an den Kindergarten zu wenden. Ihrer Meinung nach könnte ich nicht viel gewinnen und würde mich in das Risiko begeben, den Vorwurf zu bekommen, den Konflikt in den KiGa zu tragen. Ich selber denke, das die Tatsache, dass mein Sohn, ohne meine Zustimmung in einem Kindergarten angemeldet wurde, die Leitung ins Hintertreffen bringen wird (so zu mindestens die Aussage, befreundeter Erzieherinnen aus meinem Bekanntenkreis). Ich hätte auch nicht vor, hier eine Welle zu schlagen. Trotzdem wäre ich gerne über die Entwicklung meines Sohnes (Entwicklungsbericht / Elternsprechtag) und eventueller Aktionen des KiGa´s informiert. Auch hierüber würde mir etwas Feedback oder Diskussion von euch helfen ...
Gruß durodon
Moin,
Es wird ein größeres Fass sein, welches ich auf machen würde ...
Allerdings. Die Körperverletzung sehe ich allerdings anders. Wenn die KM mit dem Lütten zum Arzt geht und sagt, der atmet so schwer oder wasweißich, dann ist eine Behandlung in diesem Rahmen ärztlich legitim. Akten sichten und Schlüsse ziehen ist aber soweit ok.
den Konflikt in den KiGa zu tragen.
Stimmt. Mach ein anderer User gerade mit.
Trotzdem wäre ich gerne über die Entwicklung meines Sohnes (Entwicklungsbericht / Elternsprechtag) und eventueller Aktionen des KiGa´s informiert.
Jep, vollkommen legitim. Geh einfach mal hin, stell dich vor und hinterlasse deine Anschrift mit eben deinen Bitten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Durodon,
ich muss mal kurz reingrätschen, weil ich der User bin, den Deep meinte.
Mein Tipp: Schenk dir das Angehen gegen die ausbleibende gemeinsame Gesundheitsvorsorge und das Anmelden im Kindergarten. Zumeist herrscht keinerlei Unrechtsbewusstsein vor.
Anders würde ich das übrigens bei diskutablen Operationen sehen. Bei einem Notfall musst du allerdings auch nicht einbezogen werden. Ich denke, hier besteht aber auch Konsens.
Auch bei der Einschulung auf eine weiterführende Schule würde ich mich einmischen wollen. Dafür hast Du aber noch etwas Zeit.
Im Kindergarten gibt es meist keinen Elternsprechtag oder einen Entwicklungsbericht. Es werden meist, nach (z.B. telefonischer) Absprache, Entwicklungsgespräche geführt. Also anrufen, Termin machen, hingehen, fertig.
Fraglich ist allerdings, was Du mit der Info machst, als WE-Papa. Und sei Dir sicher, dass Du direkt nach dem Gespräch als Außerirdischer betrachtet wirst. Vielleicht wird man dir auch deshalb nachsagen, dass du mit dem Gespräch den Konflikt in den Kiga trägst.
Ich habe übrigens "den Konflikt in den Kindergarten getragen", weil ich mich dagegen gewehrt habe, dass ich nicht zu meinem Kind durfte, obwohl ich entsprechend eines Gerichtsbeschluss gehandelt habe.
Meine Eltern sagten mir mal, dass es einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen gibt. Ich hatte immer verstanden, dass sie damit die Unsicherheit vor Gericht meinten. Heute sehe ich das etwas breiter. Selbst mit einem Gerichtsbeschluss in der Hand bedeutet das nicht, dass Du dein Kind aus dem Kiga abholen darfst, wenn das nur die KM nicht will.
Gruß,
Michael
Hallo VS-Gemeinde,
zunächst einmal vielen Dank für eure Reaktionen auf meine Postings. Auch das Lesen anderer Threads hilft mir meinen Horizont in Sachen „deutsches Familienunrecht“ zu erweitern. Aus diesem Grund bewege ich mich auch fast täglich hier im Forum und eure Statements, auch in anderen Geschichten und zu anderen Themen, helfen (zu mindestens mir) die notwendige Sensibilität für dieses Schlangennest zu entwickeln.
@weisnich
Danke für Deine „Grätsche“. 🙂
Gruß durodon
Moin zusammen,
Ende letzter Woche habe ich nun den neuen Beschluss erhalten. Er fiel weitestgehend aus wie erwartet, auch wenn er nicht überragend ist, die Richtung stimmt jedenfalls.
KV darf Sohn alle 14 Tage, in den ungeraden KW, von Sa. 15 Uhr bis So 16 Uhr zu sich zunehmen, außerdem am jeweils zweiten Feiertag zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten in der Zeit von 10 bis 17 Uhr. Sollte ein Umgangswochenende ausfallen, so ist der Umgang am nächstmöglichen Wochenende nachzuholen. Den Parteien wird ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 EUR für den Fall angedroht, dass die Verpflichtungen aus den Beschluss schuldhaft verletzt werden.
Interessant ist auch der Tenor. Zunächst wird auf die positive Entwicklung zwischen KV und Sohn hingewiesen und gleichzeitig die ablehnende Haltung der KM erwähnt, ohne das hierfür nachhaltige Gründe ersichtlich wären. Danach folgt fast eine ganze Seite über §1684 BGB, insbesondere Abs. 4, und die Erläuterung der Richterin über dessen Auslegung, Anwendung und ihre Interpretation.
Des weiteren ... Zitat
„Es ist erforderlich, dass die sich aus dem Tenor dieses Beschlusses ergebende Besuchsregelung in der nächsten Zeit durchgeführt wird. Es ist hier bei Sache der Antragsgegnerin, dafür Sorge zu tragen, dass es, auch wenn diese Umgangsregelung von ihrem Willen nicht mehr getragen wird, nicht zu Auseinandersetzungen mit dem Antragsteller kommt, insbesondere nicht in Gegenwart des Kindes. Sie ist als Sorgerechtsinhaberin im Interesse des Kindes verpflichtet, alles zu tun, damit eine gute emotionale Bindung zum Vater nicht nur aufgebaut wird, sondern auch erhalten bleibt.“
Wenn sich diese Besuchskontakte bewährt haben, kommt durchaus die angestrebte Erweiterung des Besuchsrechts in Betracht, hierfür sollten die Parteien eine einvernehmliche Regelung suchen, um eine erneute Inanspruchnahme des Gerichts zu vermeiden.
Diesen Beschluss habe ich letzten Freitag erhalten. Am darauf folgenden Samstag wäre also der nächste Umgang gewesen. Und was passiert ... Richtig ... um 19:45 Uhr ruft mich KM an und teilt mir mit das Sohn krank ist, grippalen Infekt. Nachdem ich fragte ob sie den Beschluss bekommen hätte und sie es bejahte, schlug ich vor den Umgang am kommenden Wochenende nachzuholen. Ihre Antwort: „Wenn ich Dich nicht mehr anrufe, dann in 14 Tagen. Du kannst Dich ja informieren, meine Festnetz-Nr. ist Dir ja bekannt.“ und schwupps aufgelegt. Iss klar was passieren wird, oder?
Die Dame will es wirklich wissen. Ich gehe auch davon aus das sie Beschwerde beim OLG einlegen wird oder es bereits getan hat, aber das macht mir zur Zeit noch keine großen Sorgen (hoffentlich nicht zu unrecht).
Da Sohn in diesem Jahr angeblich bereits 3 von 5 Monaten krank war, habe gestern zunächst einmal den Kinderarzt und die HNO-Ärztin, mit der Bitte um eine Kopie seiner Patientenakte, angeschrieben. Mal sehen was kommt oder besser, ob überhaupt was kommt ...
Momentan hadere ich noch mit mir, ob ich jetzt schon zusätzlich noch beim KiGa anrufe. Das wäre wahrscheinlich die zweite Lawine die ich los treten würde. Aber vielleicht mache ich das gleich noch ...
Gruß durodon
Moin durodon,
Da Sohn in diesem Jahr angeblich bereits 3 von 5 Monaten krank war, habe gestern zunächst einmal den Kinderarzt und die HNO-Ärztin, mit der Bitte um eine Kopie seiner Patientenakte, angeschrieben. Mal sehen was kommt oder besser, ob überhaupt was kommt ...
Du solltest Deinen Anwalt - möglicherweise auch erst im Zusammenhang mit einem OLG-Verfahren - schriftsätzlich einmal laut die Frage in den Raum stellen lassen, ob die Dame überhaupt in der Lage ist, die Gesundheitsfürsorge für Euer Kind verantwortungsvoll auszuüben - oder ob nicht im Interesse des Kindeswohles eine gerichtliche Übertragung des ABR an Dich überlegt werden sollte. Die Hälfte der Zeit unter Banal-Erkrankungen wie grippalen Infekten leiden zu müssen ist für ein kleines Kind weder ein Vergnügen noch ist es seiner Entwicklung (Kindergarten etc.) förderlich.
Ich würde fast wetten, dass Euer Kind allein durch solche laut geäusserten Überlegungen schlagartig "gesundet". 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.