Ein freundliches „Hallo“ an alle,
seit einiger Zeit besuche ich diese Seiten und verfolge sie sehr interessiert. Ich bin beeindruckt über die Breite und Tiefe des hier vorhandenen Know-How´s, sowie eure Ratschläge und Tipps, zumal sich vieles mit meinen bisher gemachten Erfahrungen decken.
Hier ist meine Geschichte ...
Im Januar 2006 trennte ich mich von der KM. Unser Sohn war zu diesem Zeitpunkt 5 Monate. Wir waren nicht verheiratet, aber es besteht GSR.
Nachdem ich unsere Trennung verkündete kam es zur Eskalation, die dazu führte das die KM mit unserem Sohn zu Ihren Eltern zog (280 km entfernt). Ich nahm sofort Kontakt zum dortigen JA auf, da mir bereits angekündigt wurde, das ich unseren Sohn nicht zu Gesicht bekommen würde.
Auf meine Bitte hin, stellte das JA meinem Sohn und mir 5 mal einen Raum zur Verfügung, sodass wir kurzen Umgang (1,5 Std alle 14 Tage im Beisein der KM) haben konnten. Danach ließ sie nur noch Umgang im Garten ihrer Eltern zu und das grundsätzlich nie am Wochenende. In der Regel schlief mein Sohn, egal zu welcher Uhrzeit wir uns trafen. Gespräche lehnte sie grundsätzlich ab, sodass wir meistens 1,5 Std. schweigend im Garten neben meinem schlafenden Sohn verbrachten. Mal war er 10 Min. wach, mal 20 Min., zu Spitzenzeiten waren es 45 Min.. Nachdem sie Mitte 2006 einen mehrwöchigen Umgangsausschluss ankündigte, stellte ich über meine RAin einen Antrag auf Regelung des Umgangs. Mittlerweile durfte ich nur noch meinen Autoschlüssel und ein Taschentuch bei mir haben, wenn ich zum Umgang den Garten ihrer Eltern betreten wollte. Zwischendurch wurde ich mal eingesperrt und körperlich angegangen, aber das überspringe ich jetzt mal. Parallel zum meinem Antrag, stellte die KM einen Antrag auf das alleinige ABR.
Dez. 2006 war die erste Anhörung beim FamG bezüglich beider Anträge. Wie in fast allen anderen Fällen auch, natürlich mit den obligatorischen, plakativen Vorwürfen und Beschuldigungen in meine Richtung. Der Richterin war jedoch schnell klar was hier ab lief. Des öfteren kam die Dame in Richtung KM richtig aus dem Knick. Am Ende (nach ca. 1,5 Stunden) hatte die Richterin den Hals so voll, das Sie die Anhörung mit den Worten beendete „Da hab´ ich jetzt keine Lust mehr zu, das muss ich mir nicht mehr anhören.“ 14 Tage später kamen die Beschlüsse, der erste als EA.:
1.Umgang 2 mal im Monat für 3 Stunden, im Beisein eines VP, ohne KM.
2.Es bleibt beim GSR und gemeinsamen ABR
Gegen den zweiten Beschluss legte KM erwartungsgemäß erst einmal Beschwerde beim OLG ein. Glücklicherweise kam ein Ablehnungsbeschluss vom OLG. Na wenigstens etwas, zumal wenn man weiß, welches OLG und insbesondere welcher Senat damit befasst war. Einige ahnen vielleicht wen ich meine ...
Leider ließ sich aber der Umgangsbeschluss nicht umsetzten. Einige Stichpunkte :
- KM weigerte sich einen Umgang ohne ihre Anwesenheit zu zulassen. Auch der VP konnte sie zu nichts bewegen.
- Teilweise schlief unser Sohn beim Abholen ... auf jeden Fall musste er jetzt nach ca. 1,5 Stunden gestillt werden. In der Regel schlief er danach ein.
- KM wollte nicht das mich unser Sohn „Papa“ nennt, dies wäre mittlerweile ihr neuer Partner, er solle mich bei meinem Vornamen nennen.
- Sie bot mir an, auf alle finanziellen Forderungen, also BU und KU, zu verzichten, wenn ich mich nie wieder melden und auch nie mehr kommen würde.
Also wieder FamG angeschrieben und Juli 2007 nächste Anhörung. Direkt vor der Anhörung kam RAin der KM zu meiner RAin und meinte, das die KM den Beschluss vom Dezember jetzt doch umzusetzen will. Da war die Luft erstmal raus. Der MA des JA´s (der sich 4 Tage zuvor mit der KM und ihrer Mutter traf, allerdings weder mit mir, noch mit dem VP Rücksprache hielt) war zudem noch der Meinung, das 3 Stunden auch eigentlich zu viel seien und maximal 1 – 3 Stunden angemessen wären. Als Ergebnisse kam eine Vereinbarung mit den zunächst gleichen Umgangszeiten und einem gemeinsamen Gespräch mit dem VP zwecks Ausweitung heraus. Nächste Anhörung im Hauptsacheverfahren 12/07. Nach der Anhörung, ich stand noch mit meiner RAin und dem VP im Treppenhaus des Gerichtsgebäudes kam der MA des JA´s und meinte „Eigentlich strebe die KM einen Umgangsausschluss an, aber er habe ihr geraten, dies doch mit ihrer RAin zu besprechen.“. ???
Keine 72 Stunden später wollte KM von der Vereinbarung jedoch nichts mehr wissen. Sie kürzte zunächst auf 2,5 Stunden, dann auf 2 Stunden. Zwischendurch sagt sie Termine ganz ab, sodass mehrfach sechswöchige Umgangspausen stattfanden. Terminverschiebung kamen nicht in Frage. Gespräche (auch das vereinbarte) lehnte Sie ganz ab, weder gemeinsam mit VP, noch mit VP alleine (mit mir alleine sowieso nicht). Sie war der Meinung, ihr Ansprechpartner wäre das JA und sie mache nur was das JA sagt. Mit dem VP redete sie mittlerweile wie mit mir – gar nicht oder sie pampte ihn an. Terminvereinbarungen waren ein Diktat ihrerseits und das in einer von ihr geprägten Atmosphäre die ihres gleichen sucht. Entsprechend sind auch die Berichte des VP´s. In seinem letzten Bericht empfahl er einen Umgangs-/Ergänzungspfleger einzusetzen, der KM das ABR von 1 Std. vor, bis 1 Std. nach Umgang zu entziehen, Zwangsgeld androhen etc., sollte das alles nicht fruchten, sollte das SR debattiert werden.
Dez. 07 nächste Anhörung: KM und ihre RAin wollten wiedermal 3 Stunden Umgang gewähren, nur bestanden sie darauf, das dies ohne VP erfolgen soll, weil KM und KV die Belange des Kindes selber am besten besprechen könnten. Der MA vom JA war nicht erschienen, jedoch hatte die Richterin vorher mit ihm telefoniert und meinte, das es wohl ein Missverständnis zwischen ihm und der KM gegeben hätte. Nachdem der VP hierauf noch etwas erwidern wollte, wiederholte die Richterin - es wäre ein Missverständnis gewesen. Im Laufe dieser Anhörung hatte KM die Richterin dazu gebracht, dass diese ihr mitteilte, das sie überlege von Amtswegen ein SR-Verfahren einzuleiten. Sie wolle aber erst nochmal annehmen, das KM sich nur unglücklich ausgedrückt hätte.
Beschlussverkündung 2 Tage später: KV darf Kind Samstags von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr in allen ungeraden Kalenderwochen, sowie an den zweiten Feiertagen zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten zu sich holen. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung wurde Zwangsgeld angedroht. Die Eltern sollten es kurzfristig schaffen, über die Belange des Kindes zu reden.
Erster Umgangstermin somit 2 Tage später. Meine RAin faxte ihrer RAin den Beschluss und teilte noch mit, das ich pünktlich da sein werde. Ich hatte eine Pension gebucht, alles eventuell Notwendige ins Auto gepackt und 280 km zum Umgang gefahren. Und ... Nix. KM war der Meinung, Umgang wäre an allen ungeraden Wochenenden. Auf meine Frage hin, was denn ungerade Wochenenden seien, sagte sie: Alle Wochenenden an denen der Samstag auf einen ungeraden Wochentag fällt. Rums, war die Tür zu. Ich rief sie dann noch mal an, aber auch das änderte nichts und das Telefonat wurde ihrerseits durch kommentarloses Auflegen beendet.
Also ersten Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes gestellt (Beschluss steht noch aus). In einem Schreiben ihrer RAin, wurde es als Missverständnis ihrer MA und der KM hingestellt und die KM hätte den schriftlichen Beschluss erst am Nachmittag des Umgangstages erhalten.
Die nächsten beiden Umgänge fanden, unter der von ihr üblichen Atmosphäre und den üblichen Schikanen bei den Übergaben, statt. Ich versuche die Übergaben daher so kurz wie möglich zu halten, damit unser Sohn so wenig wie möglich davon mitbekommt. Interessanterweise ist uns beide Male das gleiche Auto gefolgt und das zu unterschiedlicher Zeit und bei unterschiedlicher Strecke. Aber egal ... es war mehr als toll. Erstmalig nach fast 2 Jahren konnten mein Sohn und ich innerhalb von 4 Tagen, zweimal sechs Stunden miteinander verbringen. Wir beiden hatten soviel Freude und Spaß, das er nicht nach Hause wollte, sondern immer weiter spielen. Papa sollte immer da sein - spielen, kuscheln, toben, Bücher angucken und vorlesen - und danach ... alles wieder von vorne. Es bricht mir jedes Mal das Herz, ihn wieder abzugeben ... Puhh ...
8 Tage später und somit 2 Tage vor dem dritten Umgang rief mich KM an und teilte mir mit, das unser Sohn Durchfall hätte und somit der Umgangstermin ausfallen würde. Auf meine Frage nach einer Terminverschiebung, bekam ich keine Antwort. Dafür schlug sie mir vor, die Umgangszeiten auf 4 Stunden zu verkürzen, weil sie nach den letzten beiden Umgangsterminen feststellte, das unser Sohn aggressiv gewesen wäre, Nachts nicht schlafen konnte und auch sonst auffällig war. Ich lehnte ab und erwiderte das er sich während des Umgangs sehr wohl fühlen würde, gar nicht aufhören wolle zu spielen und nicht nach Hause wolle. Vielleicht wären die von ihr bemerkten Auffälligkeiten darin begründet, das er Papa, auf den er bereits solange weitestgehend verzichten musste, nicht wieder loslassen will, ihn vermisst und wir vielleicht eine Umgangsausweitung in Betracht ziehen sollten. Rums ... Mitten im Satz wurde das Gespräch durch Auflegen ihrerseits beendet.
Am nächsten Tag versuchte ich sie anzurufen. Es nahm aber keiner ab. Dazu muss ich vielleicht noch ausführen, das ich dieses nur über einen Telefonanschluss ihrer Eltern, der selten bedient wird und zudem aufgezeichnet und abgehört wird, versuchen kann. Der eigentliche Privatanschluss ihrer Eltern ist nicht mehr geschaltet und sie verfügt, nach Ihrer Aussage, über kein Telefon. Nur merkwürdig, das sie während der BU´s mit ihrem Handy hantierte und sie im Jan. 06 einen Handyvertrag über 2 Jahre abgeschlossen hatte. Dieser Anschluss ist immer noch geschaltet, nur hört man dort eine nette Stimme, das der Teilnehmer nicht antwortet.
Nun denn ... es gibt ja noch die gute alte Post. Also habe ich ihr einen netten Brief geschrieben, mit der Bitte, um Mitteilung wie es unserem Sohn gehen würde. Außerdem hätte ich gerne die Adresse des Kinderarztes, Kopien der U-Untersuchungen, ob er Allergien hat, wenn ja welche und was er gerne mag und was gar nicht. Da ich durch ein Schreiben ihrer RAin erfahren hatte, das er in den KG geht, habe ich auch danach gefragt. Ich habe einen Freiumschlag und Geld für Kopien beigefügt.
In ihrem Antwortschreiben hat sie nicht eine Frage beantwortet. Im Gegenteil. Sie behauptet sie wollte und will mit mir nur zum Anfang der Umgänge darüber reden. Außerdem hätte ich in der Vergangenheit kein Interesse bekundet. Des weiteren würde ich ihr nicht mitteilen, wo wir uns während des Umgangs uns aufhielten etc.
So im Groben war es das eigentlich ... Kleinigkeiten wie Strafantrag gegen mich etc. habe ich jetzt erstmal nicht erwähnt, ist sowieso ins Leere gelaufen ...
Das einzige was mich wirklich durchhalten und kämpfen lässt, ist mein Sohn. Er hat sich bisher durch nichts beeindrucken lassen. Trotz des nun fast zweijährigen mehr oder minderen Umgangsboykotts und der bisher mehr als dürftigen Umgangszeiten, freut er sich riesig mich zusehen. Wenn er beim Abholen hinter dem Tor steht und meine Stimme hört, ruft unaufhörlich „Papa ... Papa auf ... Papa auf“. Wenn er mich sieht rennt er mir in die Arme (es sei denn KM hält ihn schnell fest um genau das zu verhindern). Wenn die Umgangszeit zu Ende ist, will er nicht weg und will bei mir bleiben, weiter spielen oder auf meinen Arm. KM zerrt ihn dann weg und er weint unaufhörlich. Wir können uns nicht einmal richtig verabschieden ...
Das war jetzt der Mega-Schnell-Durchlauf in einer extrem komprimierten Form. Es wäre für mich sehr interessant eure Meinung und Gedanken zu erfahren. Auch eure Fragen würden mich interessieren.
Ich denke nicht das von der KM in Zukunft eine Kooperation zu erwarten ist und bin mir da zu 99,99% sicher. Es stellt sich für mich die Frage, ob und wenn ja, wann ich einen evt. erfolgreichen Antrag auf das ABR stellen könnte? Wie würdet ihr vorgehen?
Mit freundlichem Gruß
durodon
Weitermachen !
Ich ziehe nicht aus.
Moin
Puh... Hammerlänge aber trotzdem Gut komprimiert.....
Zum Angfang schon mal gut, das GSR besteht.
Zur Frage ob ein ABR-Antrag sinnvoll wäre möchte ich mich erst äußern, wenn du etwas näheres über die Lebensverhältnisse des Sohnes geschrieben hast. Komplikationen mit dem LG der EX, und was dir sonnst noch einfällt mit dem du den Antrag begründen würdest. Die Richterin hat das schon ganz gut erkannt, das die KM die Bindungstolleranzen verkennt.
Sorgen macht mir das OLG (Hamm??). Hierzu mal die Frage um welchen Senat es sich handelt.....
Die KM handelt bisweilen so, das du bei einem Gutachten evtl. gute Chancen hättest. Wenn du aus dem Großraum MS kommst, kann ich dir nen guten empfehlen.
Gruß
Martin
Danke für die Antworten ! 🙂
Beim OLG handelt es sich um 14. Senat des OLG Naumburg. Ich selber komme aus dem PLZ-Bereich 28xxx.
Ob die KM einen neunen LG hat bzw. jemals hatte, ist mittlerweile sehr fraglich, auch der VP glaubt nicht wirklich daran. Vielleicht hatte sie einen und jetzt nicht mehr. Keine Ahnung. Ist mir aber auch eigentlich egal, solange es meinem Sohn gut geht. Beide wohnen derzeit im Gästehaus ihrer Eltern auf dem gleichen Grundstück.
Gruß
durodon
Mach Sie fertig 😡
Nein, jetzt mal im Ernst....
Ich ziehe meinem Hut vor Dir, aber noch mehr beeindruckt mich Dein Sohn. Er zeigt Dir das Du weitermachen mußt.
Wie genau, dazu kann ich Dir leider keine Tipps geben, stehe gerade selber erst am Anfang.
Aber ich drücke Euch die Daumen!!
Beide wohnen derzeit im Gästehaus ihrer Eltern auf dem gleichen Grundstück.
Keine Ahnung - aber spontan hört sich dieses sehr gut an für Deinen Sohn.
Solide Wohnverhältnisse, Rundumbetreuung durch die Grosseltern.
Evtl. erst mal weitermachen wie bisher und die Datenlage verfestigen ...
Später dann irgend wann einmal drauf hauen ...
Ich ziehe nicht aus.
Hallo durodon,
herzlich willkommen hier bei vatersein.de!
Ich hoffe, dass es noch einige User gibt, die Dir ein wenig Mut machen, denn ne konkrete Prognose wird Dir hier leider keiner geben können.
Aus deinen Schilderungen entnehme ich ein sehr konsequentes Handeln in Bezug auf die Durchsetzung Deines Umgangsrechts und dem Deines Kindes :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Leider hast Du Dir ein sehr schwieriges Exemplar von KM angelacht....(ich mir auch!!) 😡
Als Tipp kann ich Dir nur geben, konsequent den Dir zugesprochenen Umgang gerichtlich durchsetzen zu lassen und den Weg weiter zu gehen. Dass die Richterin schon SR-Entzug angedroht hat,
zeigt doch, dass Du auf dem richtigen Weg bist.
Halt durch....
Liebe Grüße,
Mux
Bisher dachte ich auch immer das es ihm gut geht, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher. Von außen betrachtet mag das sicherlich alles gut aussehen, wenn ich aber meinen Sohn erlebe, habe ich da so meine bedenken. Er wirkt sehr angepasst und wenig kindlich, er isst kaum etwas und ist ein sehr schmales Hemd. Erst nach einer gewissen Zeit wird er ganz locker und völlig gelöst.
Zudem befürchte ich, das die KM in Zukunft ihren Einfluss auf ihn noch mehr gegen mich einbringt und das geht zu Lasten meines Sohnes. Nur weiß ich nicht, wie ich es verhindern kann. Auch der VP hat die gleichen Befürchtungen, sagt jedoch selber, das er sich gescheitert sieht, ihm keine Lösung einfällt, er es dem FamG berichtet hätte und es an diesem liegen würde.
Es ist so als hätte man die Wahl zwischen Pest und Cholera. Auf der einen Seite Umgang, mit negativem Einfluss der KM auf den Kurzen und ich kann ihn nicht schützen, auf der anderen Seite keinen Umgang, mit evt. fatalen Folgen für seine Entwicklung.
durodon
Hi durodon,
herzlich willkommen...du Kämpfer 😉
Dann so weitermachen, wie auch die anderen Vorredner schon gesagt haben.
Tagebuch führen, wenn du das nicht schon machst.
Bestehe auf die Umgänge, wenn EX zickt, Klage !
Wenn sie immernoch nicht die Umgänge einhält, Antrag auf ABR.
Ich denke das ist der schnellste Weg. Du könntest natürlich versuchen gleich den ABR-Antrag zu stellen.
Dann wird höchstwahrscheinlich auch ein GA beauftragt.
Mangelnde Bindungstoleranz ist ja -im Prinzip- schon bewiesen.
Ist zwar alles nervenaufreibend, aber ich sehe nur so die Chance für deinen Sohn....meine Meinung.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo Durodon,
Ich würde auch sagen, erstmal 2-3 Magazine auf sie leer feuern und wenn das nicht hilft, zu ernsten Mitteln greifen.
Vielleicht kannst du ja auch vor Gericht eine einstweilige Erschiessung beantragen :gunman: :gunman: :gunman:
Bleib am Ball, ich bin sicher, dass dir hier von den entsprechenden Spezialisten der richtige Weg aufgezeit wird.
Deine sachliche Art zu schreiben, zeigt, dass du den Kampf besonnen aber nachdrücklich führen kannst.
Tue das.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Willkommen!
Mit wenigen Abweichungen meine Geschichte.
Ich kann Dir versichern, Du hast noch ne Menge Optionen offen. Auch wenn es momentan schwierig ist, es läuft bestens für Dich.
Mit dem Beschluß, den Du hast, sind hier nicht alle gesegnet. Ich hatte ihn aber auch.
Also, macht die Frau so weiter, Stranantrag nach § 235 STGB ( Kindesentziehung ) Kommt vielleich nix bei rum, aber Mama merkt, das es Dir ernst ist.
Bleibe mit den Zwangsmitteln am Ball. Lass Dich da nicht mehr becircen. Im Ergebnis wird irgendwann mal tatsächlich die Erziehungsfähigkeit der Mutter eine Frage sein, und Du hast das alleinige Sorgerecht. So war es bei mir.
Lass Dich um Himmels willen auf keinen Abänderungsbeschluss ein.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo erstmal.......
Ich habe wahrscheinlich eine etwas krassere aber trotzdem sehr ähnliche Geschichte.
Ich kann Hessentoms Meinung nur unterstreichen.
Allerdings:
Meine Erfahrung ist, solange der Kindesvater die Füße stillhält und kooperiert,
sieht rein NIEMAND (JA,Behörden,Richter,Gerichtspsychologen etc.) handlungsbedarf.
Im Gegenteil-
wer will sich denn hier unnötig Arbeit schaffen?
Und das Wohl des Kindes..........
solange das Kind noch lebt ist doch alles gut (bitte entschuldige meinen Sarkasmus).
Meine Anwälte haben mir immer wieder geraten ruhig abzuwarten und kooperativ
zu bleiben, mit dem Ergebniss dass meine Ex seit über 3 Jahren ihr krankes Spiel spielen kann!
Die Anwälte der Mütter wissen halt ganz genau dass die Zeit der Entfremdung immer
zu Gunsten der Mutter tickt, und die Mühlen der Justiz mahlen hierzulande SEHR langsam.
Also,wenn deine Ex wieder anfangen sollte die UK in irgendeiner Form zu boykottieren, nutze dies knallhart gegen SIE!!!!
Bleibe auf jeden Fall mit dem JA in Kontakt und berichte über deine Schwierigkeiten,
sonst steht später vor Gericht Aussage gegen Aussage.
Auf einen gesunden Menschenverstand kannst Du leider bei den wenigsten Beamten hoffen.
Meiner Ex ist genau 1 Tag vor dem 1. gerichtlich angeordneten Annäherungskontakt eingefallen dass ich meine Kinder missbraucht habe!
Über 6 Monate nach Ihrem ASR Antrag wo sie dies mit keinem Wort erwähnt hatte.
Trotzdem hatte Sie damit wieder eine wochenlange verzögerung erwirkt 🙁
Und noch ein Tip:
"KV darf Kind Samstags von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr in allen ungeraden Kalenderwochen, sowie an den zweiten Feiertagen zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten zu sich holen."
Ist bei 280 KM Entfernung doch wohl Nonsens.
Also bei mir waren es nur 1,5Std. pro Fahrt, aber ich konnte die lange Fahrt immer
gut als Argument zum Ausweiten der Umgangskontakte nutzen (immer auf den Stress für die Kinder berufen!).
Meine Kinder waren damals 1,5 und 4,5J:
1. UR :jeden 2. Samstag 10:00 bis 18:00
2. Testweise Ausweitung auf Samstag 10:00 bis Sontag 18:00
3. Freitag 14:00 bis Sonntag 18:00 (endgültige UR laut Gerichtsurteil )
Übrigens, mein Sohn ist durch die kranken Aktionen seiner Mutter selbst Krank geworden.
Für ihn habe ich bereits das alleinige ABR erwirkt, meine Tochter lebt nach wie vor bei meiner Ex mit der Begründung:
Die Mutter könnte noch mehr durchticken wenn mann ihr die Tochter auch noch nimmt, "sind natürlich nicht die originalen Worte der Richterin" aber,
SOVIEL ZUM THEMA KINDESWOHL ! ! ! !
Entschuldigung wenn ich hier ein bisschen unsortiert schreibe,
ich stecke halt selbst noch zu tief in meinem Kampf.....
Und das ist auch eigentlich alles was ich dir raten möchte:
"Kämpfe und gebe nicht auf, denn dein Sohn kann noch nicht für sich kämpfen!!!!!"
Ich dücke dir dir Daumen
Daniel
Hallo Forum,
ich möchte mich zunächst für eure Kommentare zu meinem Thread bedanken. Eure Meinungen und Kommentare sind aufmunternd, helfen mir mich zu reflektieren und dazu, das ich auf dem richtigen Weg bleibe.
... heute ein kleines Update ...
Mitte Januar fand nun der bisher letzte Umgang statt. Bei diesem Termin besuchte uns auch der VP und war mehr als begeistert von der Bindung und dem Verhältnis zwischen mir und meinem Sohn. Auch von der Pension war er sehr beeindruckt und meinte, nach dem nächsten Umgang in zwei Wochen würde er dem FamG empfehlen mit Übernachten zu beginnen.
Leider rief mich die KM wieder 2 Tage vor diesem Umgang an und teilte mir mit, das „Ihr Sohn“ krank sei und der Umgang ausfallen würde. In der darauf folgenden Woche versuchte ich sie mehrfach telefonisch zu erreichen. Ohne Erfolg. Einmal hatte ich ihre Mutter am Telefon. Diese meinte, mein Sohn und KM wären sehr krank und würden schlafen. Daher könne ich sie nicht sprechen. Zurückrufen würde sie mich nicht.
Wie ich in meinem ersten Thread schrieb, hatte ich die KM schriftlich gebeten mir Auskunft über unseren Sohn zu gegeben. Da sie dem nicht nachgekommen ist, habe ich ihr, auf Anraten meiner RAin, einen zweiten freundlichen Brief geschrieben. Wieder per Einschreiben, wieder mit Freiumschlag und wieder mit Geld für Kopien. Ergebnis: Der Brief kam mit dem Postvermerk „Annahme verweigert“ zurück.
Mittlerweile stand der nächste Umgangstermin vor der Tür. Und ... 1 Tag vor dem Umgang bekam ich einen Anruf der KM mit einer erneuten Absage. Der Kleine wäre erneut erkrankt (wieder Bronchitis) und der Umgang müsse ausfallen. Ich drückte meine Besorgnis aus, dass er nun seit Anfang des Jahres durchgehend krank sei. Ihre Antwort: „Ich könne mir auch Sorgen machen.“. Wie üblich legte sie dann wieder kommentarlos auf.
Daraufhin schrieb meine RAin der RAin der KM mit der Bitte um Auskunft. Ergebnis: Nix. Keine Antwort. Keine Reaktion. Gar nichts.
Wieder versuchte ich die KM anzurufen. Wieder erfolglos. Auch hierbei hatte ich einmal die Mutter der KM am Telefon. Diese meinte „Ich könne KM nicht sprechen, da sie mit xxxx beim Arzt.wäre. In ca. 1 Stunde wären sie wohl zurück.“. Mehrfach versuchte ich an diesem und am Folgetag die KM zu erreichen, aber das Telefon wurde nicht abgenommen.
Dummerweise ist die Richterin seit Anfang des Jahres erkrankt und eine andere Richterin hat derzeit ihre Fälle übernommen. Aus diesem Grund empfahl meine RAin, den MA des JA mit ins Boot zu nehmen und schrieb diesen mit der Bitte um kurzfristige Vermittlung an. Das war letzte Woche ... eine Antwort steht noch aus. Sollte auch dies erfolglos sein, bleibt wieder mal nur der Gang zum Gericht, diesmal dann wohl bei der neuen Richterin.
Mein Sohn und ich haben uns nun wieder seit 6 Wochen nicht gesehen. In diesem Jahr sind 3 von 4 Umgangsterminen ausgefallen, in den letzten 6 Monaten 8 von 15. Nächster Umgangstermin wäre kommendes Wochenende. Ich bin gespannt ...
Ich weiß konkrete Hilfe ist oft schwierig, trotzdem würde ich gerne einige Kommentare und Gedanken von euch dazu hören.
durodon
Hallo liebe VS-Gemeinde ...
... ein kleines Update mit der Bitte um Rat ...
Wie bereits befürchtet, hat meine KM auch den Umgangstermin vor 14 Tagen telefonisch gecancelt, der Dritte in Folge. Begründung: „xxx hat einen fiebrigen Infekt.“. Ich konnte im Hintergrund ihre Mutter hören, die im Stile einer Souffleuse ihr zuflüsterte, was sie mir sagen sollte. Nachdem sie das tat, legte sie wieder ohne weiteren Kommentar den Hörer auf.
Nachdem ich den VP darüber informierte, teilte mir dieser mit, dass die Richterin wieder in Amt und Würden steht. Also rief ich meine RAin an und sie schrieb an das Gericht. Somit wurde ein Antrag auf eine Umgangspflegschaft gestellt und die Ausdehnung des Umgangs ab Mai mit einer Übernachtung und ab September von Freitag bis Sonntag.
Nachdem der MA des JA immer noch nicht reagiert hatte, rief ich ihn an. Er stammelte wieder nur rum, aber unternommen hatte er noch nichts. Ich solle in ein paar Tagen noch mal anrufen ...
Das tat ich dann auch ...
Letzten Dienstag hatte er nun ein Gespräch mit der KM. Laut seiner Aussage würde sie die Sachlage anders schildern und ich würde nicht kommunizieren wollen. Er wäre aber bereit noch einmal ein Gespräch zu dritt zu führen, ich solle dazu meine KM bis Donnerstag anrufen und einen Termin zu vereinbaren. Den VP, der schon mehrfach ein Gespräch zu viert angeregt hatte, möchte er aber nicht dabei haben. Außerdem solle ich mit der KM über den Umgang am kommenden Samstag reden, da mein Sohn und ich uns seit nunmehr 2 Monaten nicht gesehen hätten, sollte wir darüber reden den Umgang zu verkürzen.
Nachdem Telefonat rief ich meine RAin an. Diese informierte mich, dass sie soeben ein Schreiben vom Gericht erhalten hätte. Einen vor zwei Wochen gestellten Antrag der KM auf Umgangsausschluss. Ihre Begründung: Der Kleine würde während des Umgangs weder essen, noch trinken, noch schlafen. Dies wäre seine Protestreaktion, die einzige zu dem er in seinem Alter fähig wäre. Wenn er zurückgebracht wird, wäre er weinerlich und verlangt auf den Arm genommen zu werden. Er zeige übertriebenes Anhänglichkeitsverhalten, welches augenscheinlich seine Verlustängste widerspiegeln. Er würde sich nach den Umgängen einnäßen und nicht durch schlafen. Ich wäre überhaupt nicht zugänglich und würde keine Absprachen während des Umgangs zulassen.
Das war mal wieder ein Hammer. Es ist schon unglaublich, was sich meine KM (wie einige andere Exemplare auch) so alles einfallen lässt. Mit Wahrheit oder Realität hat das nicht einmal nichts zu tun. Sicherlich kann ich durch Bilder oder Videoaufnahmen nachweisen, wie sich die Umgänge gestalten, das er sehr wohl isst und trinkt, wir viel Spaß haben etc. . Auch der VP, der uns beim letzten Umgang besucht hatte, kann und wird einen Bericht an das Gericht verfassen. Trotzdem bin seitdem sehr angespannt, nervös und besorgt und es kriecht eine Angst in mir hoch, von der ich dachte, sie überwunden zu haben.
Hat jemand von euch Erfahrungen in dieser Richtung ?
LG
durodon
Hallo durodon
Diese Angst kenn eich zu gut, auch wenn man immer gesagt bekommt man bräuchte keine Angst zu haben , weil das Gesetz dir ja vor schreibt das du als Vater Umgang mit deinem Kind haben darfst, aber du genau weisst wie Km drauf ist um dir sämtlichen Umgang zu verwehren.
Ich habe solchne beschuldigungen ect auch schon durch gemacht un dmusste sehr viele male niederlagen auch bei Gericht verarbeiten.
Halte durch dein Sohn dankt es dir später mal.
Hallo VS-Gemeinde,
heute Nachmittag erhielt ich wieder einen Anruf der KM. Erneut sagte sie den morgigen Umgang ab. Ihre Begründung: Der Junge wäre krank ... leider und ich bräuchte nicht zu kommen.
Das ist der vierte Termin in Folge. 😡
Letzten Freitag hat der MA vom JA die KM mit unserem Sohn zufällig auf der Straße getroffen. Nach seiner Aussage ging es ihm zu dem Zeitpunkt gut und ich solle mir keine Sorgen machen. Is klar...
Eine Woche davor Absage wegen Krankheit, dann ist er Gesund, um pünktlich eine Woche später zum Umgang wieder krank zu sein.
Ich könnt´ grad platzen ...
LG
durodon
Moin
Langsam solltest du dir Gedanken darüber machen, ob du nicht schnellstmöglich eine Umgangsklage einreichen möchtest.
Beachte hierbei die Komplexibilität. Feiertage, Ferien, Ausfalltermine (Arztbescheinigungen), Zwangsmittelbewährung etc.
Deine Ex katapultiert sich gerade ins aus, also freue dich darüber.
Gruß
Martin