Ein Gefühl von Ohnm...
 
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Ein Gefühl von Ohnmacht

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LSW,

es ist ja schon ein wenig grenzwertig, denn
je nach sichtweise machen wir ja hier nichts anderes ...

in manchen Fällen mag das so sein, aber im vorliegenden ist es ganz sicher nicht der Fall: Es macht einen Riesen-Unterschied, ob jemand eine Vergewaltigung konstruiert (beispielsweise, um die Ehewohnung zugewiesen zu bekommen oder einen Umgangsboykott zu begründen) oder ob wir jemandem vor der Möglichkeit warnen, dass jemand so eine Schweinerei mit ihm vorhaben könnte. Nicht vergessen: Wer hier erstmals aufschlägt, ist meist noch ziemlich blauäugig...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 03:44
(@bupuhli)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt nicht viel neues. Eventuell lasse ich meine RA noch ein Schreiben mit eidesstattlicher Erklärung ans Gericht aufsetzen. Inhalt ist die Absicht meiner Frau noch solange im Frauenhaus zu bleiben (mit unserer Tochter) bis sie alle möglichen Formulare ausgefüllt und eine Wohnung gefunden hat. Dies kann ja nun nicht der Sinn des Frauenhauses sein. Ausserdem erwähnen wir die logopädische Therapie, welche meine Tochter zur Zeit nicht fortsetzen kann. Dieses Frauenhaus ist ja nicht in Berlin - unserem bisherigen gemeinsamen Wohnort, sonder auch noch in einem kleinen Ort in Brandenburg in der Nähe Berlins (ich fahre jedes mal 45 Minuten hin und noch mal zurück).

Gestern abend erzählt mir meine Frau am Telefon dass sie vielleicht mit ihrer ebenfalls in diesem Frauenhaus lebenden Freundin (+ 2jährigem Sohn) eine gemeinsame Wohnung nehmen möchte. Das kommt ihr natürlich entgegen, weil sie dadurch ihre Unselbstständigkeit wieder vertuschen oder kompensieren kann. Kann man dagegen etwas tun? Ich frage heute auch die RA. Mit dem Freund dieser Frau spreche ich heute auch noch mal. Dessen Freundin ist ja nun schon seit 4 Monaten in diesem Frauenhaus (!!!) und er wird von ihr fix und fertig gemacht - schlimmer als bei mir, sie sind aber auch nicht verheiratet.

Die von ihr angekündigte Probewoche hat sie dann auch im Telefonat erst mal in ein Probewochenende relativiert. Ich überlege mir, ob ich sie nicht schon am Samstag irgendwie loswerde damit meine Tochter und ich alleine das WE verbringen können. Das wird sonst sowieso furchtbar...dann darf ich sie noch bedienen und sie macht garantiert nichts. Naja, wir wollen erst mal ins Schwimmbad gehen am SA.

Gestern war ich auch mal abends bei ihrer Schwester (ist natürlich auch geschieden - auch weil sie damals einen anderen kennengelernt hat), aber ich will sie mir mal warm halten. SIe fährt zumindest gegenüber mir und meinen Eltern voll gegen meine Frau und sagt zu auch vor Gericht (wenn es denn mal nötig sein wird) die Dinge zu sagen, welche eindeutig gegen ein GSR oder ASR meiner Frau sprechen. Ist aber nicht 100%ig sicher, weshalb ich mich auch bei ihr eher bedeckt halte.

Die Abende nach Feierabend sind echt nicht auszuhalten. Meine Kleine hat mir ein Bild gemalt, dass ich mir neben die Fotos ans Bett gestellt habe. Auch ihre selbstgebastelte Kerze, die sie uns zu Weihnachten geschenkt hat brennt abends - ich bin kein Kirchengläubiger, aber ich bete dafür, dass sie es in Zukunft wieder gut haben wird und dass ich immer auch für sie da sein kann.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2007 09:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus bupuhli,

Gestern war ich auch mal abends bei ihrer Schwester (ist natürlich auch geschieden - auch weil sie damals einen anderen kennengelernt hat), aber ich will sie mir mal warm halten.

Alarm: Sei vorsichtig, Du weißt, Blut ist dicker als Wasser... ich würde erst mal die Finger von Ihr lassen und ehrlich gesagt, auch nicht allzuviel bis gar nix über Deiner (geplanten) Vorgehensweise erzählen.

Die Abende nach Feierabend sind echt nicht auszuhalten.

Versuch Dich abzulenken, gehe aus, treff Dich und rede mit Freunden, mach Sport ... Du wist Kraft und Ausdauer/Geduld brauchen!

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 10:15
(@sandgren)

hy bupuhli,

Gestern abend erzählt mir meine Frau am Telefon dass sie vielleicht mit ihrer ebenfalls in diesem Frauenhaus lebenden Freundin (+ 2jährigem Sohn) eine gemeinsame Wohnung nehmen möchte.

somit erklärt sich auch das hin und her deiner frau.

..... Freundin ist ja nun schon seit 4 Monaten in diesem Frauenhaus (!!!) und er wird von ihr fix und fertig gemacht -

ich erwähnte ganz am anfang das ich den verdacht habe das deine frau ferngesteuert wird,und hier ist der beweis!
bei diesem vorbild muss deine frau nur brav zuhören um "ihren" willen umzusetzen. 😡

wenn du es irgendwie schaffst sie diesem einfluss zu entziehen habt ihr eine chance,
wenn nicht zieh dich besser warm an und mach dich auf das übelste gefasst!

gruss sandgren


AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 10:27
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Gehst du bald mal zum Gericht und stellst den Eilantrag auf ABR-Übertragung und Rückführung des Kindes?!

Das Kind geht noch kaputt dabei, und es ist deine Verantwortung, es zu schützen! Wenn du heute den Eilantrag nicht mehr einbringst, ist diese Woche auch gelaufen. Was hindert dich? Mit dir kann man ja wunderbar auf Zeit spielen...

Wenn du heute auch nichts mehr unternimmst, dann komm nicht nächste Woche jammern. Du hast die Pflicht dir selbst und deinem Kind gegenüber, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das laufende Drama irgendwie noch abzumildern. Das Pferd, auf das du jetzt setzt (abwarten, ob sich die Frau wieder einkriegt), ist zumindest krank, wenn nicht tot. Du mußt die Rechtsmittel, die dir zur Verfügung stehen, schon einlegen - auch wenn es nicht klappt, was nicht gesagt ist, hast du wenigstens ein reines Gewissen. Abwarten und grämen nützt nur deiner Frau, denn die HANDELT im Gegensatz zu dir. Du solltest eigentlich längst deine Arbeitszeit reduziert haben und zwischen Fachanwalt und AG pendeln.

Die Zusage der Schwester deiner Frau, irgendwann in einem fiktiven Prozeß auszusagen, ist nichts wert. Ein unterschriebenes Schriftstück wäre verwertbar, Gemunkel bleibt außen vor.

Also beweg dich mal.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 11:16
(@bupuhli)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure Reaktionen, ihr macht trotz aller Realitäten auch Mut, lasst mich nicht allein mit meinen Problemen und gebt gute Ratschläge!!!!

Zu Skorpion - ja, ich hatte das gestern schon bei der RA erwähnt und noch immer erwarte ich ihre Antwort. Ich hoffe, da passiert jetzt mal was. Habe gerade wieder eine e-mail hingeschickt und es tel. probiert. Eigentlich möchte ich nicht gezwungen sein zum 2. Mal die/den RA innerhalb 2 Wochen zu wechseln. Mann oh mann.

Ehrlich - mit dem Verlust meiner Frau finde ich mich glaube ich seit gestern schon etwas besser ab. Ich will mich nur noch auf meine Tochter konzentrieren. Alles andere wäre dumm.

Bis bald.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2007 11:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Re-Servus!
An Deiner Stelle würde ich mich schleunigst auf die Socken machen, in die Kanzlei fahren und nicht wieder rausgehen, bevor ich eine Kopie der entspechenden Anträge in Händen habe oder zugesehen habe, wie diese via Fax ans Gericht gesendet wurden.
Wenn Frau RAin nicht spurt, auf zum nächsten Fachanwalt ... aber pronto!

Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 11:51
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

DU bist antragsteller, deine RAin lediglich dein "erfüllungsgehilfe"

sie ist spezialistin für SR? hast du sie mal gefragt, wie viele ihrer männlichen mandanten das SR zugesprochen bekommen haben?

meine empfehlung, denk mal drüber nach, ob es nicht vernünftiger ist,
den SR-antrag in einen ABR-antrag umzuwandeln (und vielleicht auch den RA zu wechseln)

ich korrigiere meinen post:

deine RAin ist lediglich deine "erfüllungsgehilfin"

was du brauchst ist ein gehilfe


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 11:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin bupuhli,

Ehrlich - mit dem Verlust meiner Frau finde ich mich glaube ich seit gestern schon etwas besser ab. Ich will mich nur noch auf meine Tochter konzentrieren. Alles andere wäre dumm.

Wenn bei Dir angekommen ist, dass die Nummer mit Deiner Gattin gegessen ist - umso besser. Wie die Indianer sagen: "Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest - steig ab!"

Jetzt solltest Du aber tatsächlich und vor allem ganz schnell (!) verinnerlichen, dass jeder Tag, den Deine Gattin samt Tochter unwidersprochen im Frauenhaus verbringt, es der Gegenseite leichter macht, Sachverhalte zu erfinden und zu konstruieren, nach denen eine "Flucht" ins Frauenhaus unvermeidlich war: Du bestätigst diese schon allein dadurch, dass Du nicht dagegen vorgehst. Wenn Dich jemand des Diebstahls beschuldigen würde - würdest Du auch darauf warten, dass er sich das möglicherweise irgendwann nochmal anders überlegt und von sich aus widerruft?

Fazit: Deine Gattin kann ja wohnen wo sie möchte - aber wenn Du jetzt nicht sehr schnell (!) in die Puschen kommst und Deine Tochter da rausholst, werden demnächst andere entscheiden, ob, wann und wie lange Du sie überhaupt sehen kannst. Dass Deine Rechtsanwältin "noch nicht zurückgerufen hat", wird später keine Sau interessieren! Also fahr da hin und geh nicht wieder weg, bevor kein Eilantrag auf Herausgabe Deiner Tochter gestellt ist. Und sag jetzt nicht "ich habe keine Zeit, ich muss doch arbeiten..."

vatersein.de kann Dich nur beraten (und tut das seit Tagen), aber bewegen kannst Du nur im real life etwas. Also: Bis das erledigt ist, besser nicht mehr hier posten.

Hau rein!
M.


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AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 12:04
(@bupuhli)
Schon was gesagt Registriert

Antwort von meiner RA:

...zu Ihrer Frage nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht: das ist ein Bestandteil des Sorgerechts. In dem Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge ist das schon enthalten. Auch ein Eilantrag ist bereits gestellt. Zusätzliche Anträge auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts sind also nicht erforderlich....

Diese Anträge hatte ich am 02.02.07 zusammen mit der RA beim Familiengericht abgegeben. Am 26.01.07 waren meine Frau und unsere Tochter weggegangen.

Laut meiner RA wird oder wurde meine Frau jetzt vom Gericht wegen einer Stellungnahme kontaktiert - ebenso das JA.

Habt ihr Erfahrungswerte wie schnell das dann weiter geht???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2007 12:09




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Verdammte Hacke!

es geht aktuell nicht um die Übertragung von ABR oder ASR, sondern darum, dass Deine Tochter aus diesem Frauenhaus rauskommt. Schnell, umgehend, sofort, heute oder morgen! Alles andere hat Zeit. Wenn der Eilantrag nicht genau das zum Inhalt hat, hat die Anwältin gepennt.

Heute ist der 8.2. - und Du willst weiterhin tatenlos und ohne Widerspruch dabei zusehen, wie Du allein durch die von Deiner Frau geschaffenen Fakten als Gewalttäter dargestellt wirst, vor dem man vor 2 Wochen (!) ins Frauenhaus flüchten musste? Wundere und beklage Dich dann nicht über die Folgen - sie sind Dir hier ausreichend beschrieben worden!

Verständnislose Grüsse
Martin


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Geschrieben : 08.02.2007 12:16
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Gerichte entscheiden immer nur exakt darüber, was beantragt wurde. Und wenn in Deinem Antrag nicht explizit auf die momentane Situation hin beantragt wurde, wird es dazu auch keine Entscheidung geben. Kannst Du diesen Antrag nicht mal abtippen, anonymisieren und hier einstellen?

Wenn Deine Exe da im FH sogar ne gute Freundin hat, die da ebenfalls "einsitzt", dann ist vieles nun klar. Nicht selten nötigen Freundinnen ihre Freundin dazu in eine ähnliche Situation zu rutschen, wie sie selbst. Geteiltes Leid ist halbes Leid und es machts so viel einfacher wenn man sagen kann "Die macht das ja auch so". Ich wette diese Freundin ist die Hauptkriegstreiberin und somit Dein größtes Problem.

Von der Schwester solltest Du Dich fernhalten. Was sie Dir unter 4 Augen verspricht spielt keine Rolle vor Gericht. Du hast im Moment in Deinem Umfeld wenig Freunde aber dafür viele "Spitzel". Nicht jeder, der vorgibt Dein Freund zu sein ist auch einer. Sei auf der Hut. Die Solidaritäten mit einer armen geschundenen Frau allein mit Kind im FH sind groß da draußen in der Welt.

Bei dieser Entwicklung solltest Du das anstehende Wochenende, an dem Deine Exe mit Kind zu Dir kommt, nutzen. Ich verweise noch mal auf mein Post mit der Geschichte von meinem Bekannten. In BRD sitzt meist der am längeren Hebel, der für Tatsachen sorgt. Also sorge für Tatsachen. Deine Exe kann ja gerne wieder ins FH - aber nicht Euer Kind. Das ist dort kein guter Platz für Kinder.

Milan ... der langsam auch das Gefühl hat, als würdest Du viel zu wenig Aktivität zeigen.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 13:37
(@bupuhli)
Schon was gesagt Registriert

Hey, ich habe sowas ja noch nie erlebt und werde auch jeden Tag schlauer. Heute noch werde ich ein weiteres Schreiben bzw. einen Eilantrag mit eidesst. Erklärung zum Thema Grund für Frauenhaus-Aufenthalt, Logopädische Therapie, schnellstmögliche Rückführung des Kindes mit Hilfe der RA fertigstellen und beim AG einreichen.

Der Antrag vom 02.02.07 hatte unter anderem folgenden Wortlaut:

"Namens und im Auftrag des Antragstellers wird beantragt,

die elterliche Sorge für das gemeinsame Kind, die am xx. xxx 200x geborene xx, auf den Antragsteller allein zu übertragen.

Begründung:

Die Parteien sind seit xxx miteinander verheiratet und haben bis vor einer Woche zusammengelebt. xxx ist das einzige Kind der Parteien.

Am Freitag, den 26. Januar 2007, packte die Antragsgegnerin einige Kleidungsstücke, Toilettenartikel, einen Laptop sowie verschiedene Ordner mit Unterlagen zusammen und verschwand vormittags gemeinsam mit dem Kind aus der Wohnung. Der Antragsteller befand sich zu dieser Zeit an seiner Arbeitsstelle. Am Nachmittag erfuhr er durch einen Anruf der Mutter der Antragsgegnerin, dass sich diese mit dem Kind wohl in einem Frauenhaus aufhalte, genaueres wisse sie nicht. Für den Antragsteller war das Verschwinden der Antragsgegnerin völlig überraschend.

Der Antragsteller hat jetzt seit einer Woche sein Kind nicht mehr gesehen. Er hat sich an das Jugendamt gewandt mit der Bitte um Vermittlung eines Gesprächs mit seiner Ehefrau. Wann ein solches Gespräch stattfinden kann, ist unklar. Der Antragsteller hat seit dem vergangenen Freitag einige SMS-Nachrichten mit seiner Ehefrau ausgetauscht und ein längeres Telefonat mit ihr direkt geführt. Bei dieser Gelegenheit hat er auch kurz mit seiner Tochter sprechen dürfen. x tochter x  fragte ihren Vater, wann er endlich komme, sie abhole und nach Hause bringe.

Die gegenwärtige Situation ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar. Die beantragte Regelung ist dringend erforderlich. Der Antragsteller hat deshalb mit gesondertem Schriftsatz auch den Erlass einer einstweiligen Anordnung gleichen Inhalts beantragt.

Die Ehe der Parteien befindet sich etwa seit xxx in einer Krise. Der Antragsteller hat herausgefunden, dass seine Ehefrau über das Internet Kontakt mit einem anderen Mann aufgenommen hatte. Sie versprach, das Verhältnis zu dem anderen Mann zu beenden. Sie hielt jedoch ihr Versprechen nicht. Dies musste der Antragsteller im Dezember 2006 feststellen. Er versuchte daraufhin mehrmals, mit der Antragsgegnerin zu besprechen, ob sie sich trennen sollten. Dies wollte die Antragsgegnerin nicht. Am vorletzten Januarwochenende musste der Antragsteller feststellen, dass seine Ehefrau noch immer Anrufe von dem anderen Mann empfing. Er sprach sie erneut auf eine etwaige Trennung an, zuletzt am Donnerstag, den 25. Januar 2007. Am darauf folgenden Tag verschwand die Antragsgegnerin mit dem Kind. Sie ließ dem Antragsteller lediglich einen Zettel mit der Nachricht zurück, sie brauche Zeit zum Nachdenken, und er solle sie nicht suchen.

Das Kind sollte in die trennungsbedingten Auseinandersetzungen der Eltern möglichst nicht einbezogen werden. Dem Kind sollte möglichst schnell die Rückkehr nach Hause in die gewohnte Umgebung ermöglicht werden. Das Kind hat zu seinem Vater eine enge und liebevolle Bindung. Viele Rituale des täglichen Lebens nimmt der Antragsteller wahr.

xxx besucht halbtags den Kindergarten. Der Antragsteller hat bereits mit seinem Arbeitgeber über eine Reduzierung seiner Arbeitszeit gesprochen. Er kann also gut die Betreuung und Versorgung des Kindes wahrnehmen. Vor dem Hintergrund der Trennung ist das Kind in der nächsten Zeit ganz besonders auf stabile Verhältnisse in seiner häuslichen Umgebung angewiesen sowie darauf, die Bindung zu beiden Elternteilen aufrechterhalten zu können. Dies kann die Antragsgegnerin derzeit nicht gewährleisten, anders als der Antragsteller. Die unverzügliche Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsteller allein entspricht daher dem Kindeswohl am besten.

Beweis: kinderpsychologisches Sachverständigengutachten

Dies wird bereits der einzuholende Bericht des Jugendamtes bestätigen.

Der Antragsteller geht davon aus, dass sich die Antragsgegnerin derzeit in einem Frauenhaus befindet, dass sie aber gleichwohl postalisch über die Anschrift ihrer Mutter, frau XXXX, erreicht wird."

Mittlerweile liegt dem AG auch die Frauenhaus-Anschrift vor.

Ich habe nun schon mit drei Fachanwälten Kontakt gehabt und 1 davon ganz ausgeschlossen, die andere nach 3 Tagen "gefeuert" und schliesslich den RA-Tipp eines anderen RA aus einem anderen Fachbereich wahrgenommen. Natürlich könnte ich noch einmal wechseln, aber ich weiß halt auch oft nicht im voraus mit wem ich mich da einlasse.

Wenn hier jemand aus Berlin ist und einen RA empfehlen kann werde ich gerne noch einmal einen weiteren Rat einholen.

Danke für Euer Feedback!!!

bitte anonymisiere die texte zukünftig vollständig 🙂
sandgren


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2007 14:27
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hm, glaube da steht alles drin. Ab jetzt liegts am Richter. Oder eben an Dir, wenn Du für neue Tatsachen sorgst. Denn es besteht die Gefahr, daß der Richter erstmal nicht in die Hufe kommt. Wäre nicht das erste Mal. Und dann läuft die Zeit definitiv gegen Dich. Die Uhr tickt bereits.

Rein rechtlich bist Du -wie die Mutter- mit GSR selbstverständlich dazu berechtigt die Kurze zu nehmen. Zwar nicht gegen den Willen des anderen Elternteils, aber das ist innem Rechtsstreit ja gar nicht erst möglich.

Ich glaube ich würd versuchen die Kurze zu nehmen und zusehen, dass Exe sie nicht wieder abholen kann. Dann auf Zeit spielen, ggf Urlaub nehmen um rund um die Uhr da zu sein und auf das Kontinuitätsprinzip hinarbeiten. Bei Dir zu Hause ist sie allemal besser aufgehoben als innem Frauenhaus. Und Du entführst sie ja nicht, so wie Exe es getan hat, sondern Du stellst damit lediglich sicher, daß sie im gewohnten Umfeld bleibt bis der Rechtsstreit geklärt ist.

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 15:55
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo,

ich denke das Schreiben ist prinzipiell nicht schlecht.

Die alleinige Sorge auf einen Elternteil zu übertragen, ist normalerweise das letzte Mittel.

Wieso hat die Anwältin nicht hilfsweise das ABR oder nur das ABR beantragt?

Du kannst natürlich noch nen 4. Rechtsanwalt befragen - die Frage ist was das noch bringt?

Vielleicht suchst du so lange bis du einen findest, der dir sagt, wir machen das mit der und der Strategie, und damit sind wir auf jeden Fall erfolgreich. Dies entspricht jedoch nicht der Realität! Mir persönlich ist ein Anwalt lieber, der mir sagt welche Möglichkeiten ich habe und was passieren kann bzw. normalerweise passiert (bester bzw. schlechtester Fall).

Um dir bzgl. einer Entscheidung für oder gegen einen neuen Rechtsanwalt weiterhelfen zu können, wäre mal wichtig, warum du Nr. 1 von vornherein ausgeschlossen hast, Nr. 2 nach 3 Tagen gefeuert hast und warum du mit Nr. 3 auch nicht so recht zufrieden bist.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 16:08
(@bupuhli)
Schon was gesagt Registriert

Danke noch mal für die Antworten und Stellungnahmen.

Wegen den RA´s - die erste hat nach 5 Tagen immer noch dazu geraten weiter abzuwarten. Dem Kind ginge es ja erst einmal gut...der männliche RA war mir absolut unsympathisch und die erste Frage von ihm war, "Wie siehts denn mit ihren Einkommensverhältnissen aus. Als erstes machen wir mal einen Honorarvertrag." Tja, und dann die jetzige RA, mit der ich prinzipiell schon zufrieden bin. Ich habe halt gemerkt, dass man die RA auch drängen muß. Ich meine sie kennen ja die Frau nicht so gut wie der Ehemann.

Dann ist es ja auch so, dass man z.B. vom JA gesagt bekommt, dass man einen Antrag auf das ASR nicht gleich stellen soll, da sich hierdurch ja alles verschärfe. Und man selbst schwankt ja am Anfang auch, ob man wirklich immer das Böseste von seiner Frau erwarten muss oder ob manches vielleicht doch so gemeint ist, wie es im ersten Augenblick erscheint...ich denke der schnelle Antrag auf das ASR geht schon in Ordnung, schliesslich hat sie ja mit dem Gang in ein Frauenhaus als erste die Lage verschärft. Ein paar Tage bei Verwandten oder Bekannten hätten es zum Ruhe finden und Nachdenken vielleicht auch getan. Oder einfach mal ein klärendes Gespräch mit mir, einfach mal in die Augen schauen und die wahren Gefühle und Wünsche in Worte formen, aber nein, lieber flüchten ohne über die Konsequenzen nachzudenken bzw. berechnend gleich dem Ehepartner und Vater mit so einem Schritt Tatsachen aufzwingen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2007 16:36
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

aber nein, lieber flüchten ohne über die Konsequenzen nachzudenken

Ne ne - die hat sehr wohl die Konsequenzen im Auge gehabt dabei. Mit der Flucht in ein FH untermauert sie den Vorwurf, den sie Dir machen will. Nämlich Gewalt. Nach dem Motto "Ich würd ja wohl nicht ins FH gehen, wenn es dafür keine triftigen Gründe gäbe." Und um dem noch einen drauf zu setzen "Als gute Mutter lass ich mein Kind ja wohl nicht alleine bei dem Gewalttäter zurück."

Is ne Sauerei. Wissen wir alle. Aber so isses immer und immer wieder.

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 17:08
(@bupuhli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, habe heute noch mal ein Schreiben mit EV beim AG eingereicht. Was denkt ihr? Ist es zu viel blabla...?

"...wird auf den gerichtlichen Hinweis vom x. Februar 2007 wie folgt ergänzend vorgetragen:

Eine Gefährdung des Kindes ist in der drohenden Entfremdung des Kindes von seinem Vater zu sehen. Es sind jetzt zwei Wochen vergangen, seit die Antragsgegnerin das Kind völlig unvermittelt aus seinem Zuhause herausgerissen hat. Dem Antragsteller wurde gestern von dem Sachbearbeiter des Jugendamts, mit dem er in Kontakt steht, gesagt, dass das Kind nach Angaben der Antragsgegnerin nicht mehr bei dem Antragsteller übernachten wolle. Der Antragsteller muss daher zu Recht befürchten, dass die von der Antragsgegnerin herbeigeführte Trennung und ihr Weggang in das Frauenhaus ganz erhebliche Schwierigkeiten für das weitere Vater-Kind-Verhältnis entstehen lässt.

Der Antragsteller hat der Antragsgegnerin keinerlei Anlass gegeben, fluchtartig die Wohnung zu verlassen und sich und das Kind vor ihm zu verstecken. Er hat niemals die Hand gegen seine Frau oder das Kind erhoben oder so etwas auch nur angedeutet.

Glaubhaftmachung: eidesstattliche Versicherung des Antragstellers
    vom x. Februar 2007

Entsprechende Vorwürfe wären völlig haltlos und sind von der Antragsgegnerin auch nicht zu erwarten. Wie der Antragsteller inzwischen erfahren hat, hat die Antragsgegnerin nämlich das Frauenhaus ganz bewusst deshalb aufgesucht, weil sich dort gerade ihre langjährige Freundin aufhält. Diese hat einen Sohn etwa in xxx Alter. Die Kinder kennen sich gut und spielen zusammen.

Glaubhaftmachung: wie zuvor

Es bleibt der Antragsgegnerin unbenommen, eine räumliche Trennung der Parteien voneinander herbeizuführen. Darunter darf aber das Kind nicht leiden, indem es von einer Seite vereinnahmt, aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen und ihm der andere Elternteil weggenommen wird. Dieser Entwicklung muss im Interesse des Kindes dringend entgegengewirkt werden.

xxx ist mit ihren viereinhalb Jahren nicht nur auf die persönliche Nähe zu ihrer Mutter angewiesen, sondern auch auf die persönliche Nähe zu ihrem Vater, zu ihrem Zuhause und dessen näherer Umgebung. Dazu gehört auch die Kita, in der sie sich gut integriert und Freundschaften zu anderen Kindern geknüpft hat.

Glaubhaftmachung: wie zuvor

An dieser Stelle ist auch darauf hinzuweisen, dass das Kind seit xxx 2006 auf Betreiben des Antragstellers eine Therapie bei einer Logopädin absolviert. Der Antragsteller hatte festgestellt, dass xxx mit der Aussprache bestimmter Buchstaben Schwierigkeiten hat. Er hat deshalb für xxx einen Therapieplatz in einer Praxis in der Nähe der Wohnung gesucht und auch gefunden. Die Therapie ist im Interesse des Kindes fortzusetzen, da xxx zwar schon gute Fortschritte gezeigt hat, ein Wiedereinstieg in nächster Zeit nach Auskunft der Logopädin aber angezeigt ist.

Glaubhaftmachung: wie zuvor

Trotz sporadischen telefonischen Kontakts mit dem Antragsteller teilt die Antragsgegnerin ihm nicht mit, welche konkreten Pläne und Vorstellungen sie für die nähere Zukunft hat. Sie sprach etwa davon, sich mit der Freundin eine Wohnung zu suchen, aber auch davon, noch längere Zeit im Frauenhaus zu bleiben. Der Antragsteller befürchtet unter diesen Umständen, dass die Antragsgegnerin die Beziehung zu dem anderen Mann, die sie im letzten Jahr begonnen hat, fortsetzt und zu diesem Mann, der in xxx (!) lebt, geht und xxx einfach mitnimmt. Bereits im Dezember 2006 hatte die Antragsgegnerin den Mann in xxx besucht und ein Wochenende mit ihm verbracht. In dem bisher einzigen zwischen dem Antragsteller und diesem Mann geführten Telefonats, welches aus gegebenem Anlass nach dem Besuch seiner Frau in xxx stattfand, äußerte dieser Mann auch seine Bereitschaft, die Frau des Antragstellers und auch dessen Tochter jederzeit aufnehmen zu wollen.

Glaubhaftmachung: wie zuvor

Dem Antragsteller ist bewusst, dass die Parteien das Scheitern ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft nicht auf dem Rücken des Kindes austragen dürfen. Ihm ist sehr daran gelegen, zunächst für die gemeinsame Tochter Bedingungen zu schaffen, die trotz der Trennung der Eltern für das Kind den Kontakt mit beiden Eltern weiterhin sicherstellen und dem Kind das Gefühl von Stabilität, Sicherheit und Vertrauen möglichst belassen. Das vor allem verlangt gegenwärtig das Wohl des Kindes. Der Antragsteller ist derzeit besser in der Lage und bereit, dem Kind die genannten Bedingungen zuhause zu bieten, als die Antragstellerin, die sich gerade in einer Orientierungsphase befindet, also für sich selbst erst einmal Stabilität suchen muss."

Morgen bekomme ich die Kleine und ich habe der KM gesagt, dass sie uns gerne alleine lassen kann wenn sie will. Am Dienstag haben wir dann den unvermeidlichen Termin für eine Partnerberatung. Da sie auch gestern wieder nichts mit mir über die Trennung und die Zukunft reden wollte gehe ich davon aus, dass uns das nicht so viel weiterbringen wird. Aber sie hat mir mit breitem Grinsen erzählt, wie sie unserer Kleinen jetzt Radfahren ohne Stützräder beigebracht habe und wie gut es ihr doch gänge. Naja, ich verhalte mich ruhig.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2007 13:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin bupuhli,

Hallo, habe heute noch mal ein Schreiben mit EV beim AG eingereicht. Was denkt ihr? Ist es zu viel blabla...?

Ja, ist es. Auf diese Weise verwässerst Du das Ganze nur zur üblichen Sosse; in diesen Fällen bekommt man dann auch nur die übliche "Lösung".

Der andere Knabe beispielsweise spielt keine Rolle; Deine Ex kann sich treffen oder p*ppen mit wem sie will. Auch die vermuteten Motive mit der Freundin im Frauenhaus sind Pipifax.

Es würde im Moment einzig und allein darum gehen, Deine Tochter SOFORT aus diesem Frauenhaus herauszubekommen und bis zu einer gerichtlichen Klärung in Obhut zu nehmen. Damit würdest Du gleichzeitig auch die ganze Gewaltnummer entkräften. Mit einem derartigen Elaborat wirst Du das aber vorhersehbarerweise nicht erreichen; es wird niemand zu einer umgehenden Aktivität animieren, denn es liest sich für die involvierten Stellen nicht anders als das übliche Trennungsgeplänkel. Kein Grund, aktiv zu werden.

Morgen bekomme ich die Kleine und ich habe der KM gesagt, dass sie uns gerne alleine lassen kann wenn sie will.

Springst Du auch von der Brücke, wenn die Ex "das will"? Kein Wunder, dass im Moment irgendwelche Knaben aus dem Internet interessanter sind... Die Dame fährt gerade mit Dir Schlitten, unter der Regie des Frauenhauses, und Du spielst begeistert mit...

Wenn Du Eier in der Hose hast, fährst Du morgen beim Umgang mit der Lütten nach hause und bleibst mit ihr da (neue Schlösser einbauen nicht vergessen!). Deine Ex kann ja im Frauenhaus bleiben, solange sie möchte - aber Deine Tochter? Du sagst vor allem viel über Dich selbst aus, wenn Du sie freiwillig wieder dort ablieferst. Das muss dann ja auch aus Deiner Sicht so in Ordnung sein...

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2007 14:51
(@bupuhli)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die kritischen Anmerkungen.

Die RA meint, dass ich meine Tochter nicht gegen den Willen der KM bei mir behalten solle, da ich im dem Fall ähnlich der KM handeln würde...

Das Gelaber von wegen Eier in der Hose und ich müsse mich nicht wundern, dass meine Frau zu einem anderen geht kannst Du Dir absolut sparen. Dann kann ich mich gleich mit dem Kerl unterhalten und glaube mir, aus der Nummer kommt er nicht ungestraft raus. Das ist aber jetzt 10rangig und hat keine Eile.

Du meinst vielleicht wenn ich meiner Frau immer bestimmend und herrschsüchtig gegenübergetreten wäre, würden wir jetzt glücklich miteinander sein? Naja, ich weiß nicht, ob sie dann nicht tatsächlich Gründe für den Frauenhaus Gang hätte.

Sie bringt mir ja die Kleine vorbei. Ich bin am überlegen, ob ich meine Tochter auch über den Sonntag hinaus bei mir behalte, aber ich werde es nicht mit Schlossaustausch und Rausschmiss meiner Frau machen - was würde das wohl für das Kind bedeuten? Und wie schnell wären die Bullen in diesem fairen Rechtsstaat an der Wohnungstür?? Da bräuchte sie nur erzählen, dass ich meine Tochter geschlagen habe und wenn die Nachbarn dann noch bezeugen dass meine Kleine auch nur für 1 Minute geweint hat (weil ich ihre Mama aussperre) verweisen sie mich noch gleich meiner Wohnung....

Wegen des Schriftstücks werde ich aber noch mal schnell mit der RA sprechen, denn sie wird es erst heute nachmittags abgeben. Hier steht wohl in der Tat zuviel Blabla drinne.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2007 15:12




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