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Ein Fragezeichen nach dem anderen

 
 ben
(@ben)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal,
da ich neu hier bin möchte ich mich erst einmal vorstellen!
Ich bin 41 Jahre alt habe drei Kinder und bin seit 20 jahren verheiratet!
Meine Frau und ich haben uns so weit auseinander gelebt, das wir beide zu dem Schluß gekommen sind uns besser
zu trennen. Nun habe ich seit dem 1. Dezember meine eigene Wohnung in einem Nachbarort, damit ich immer für meine
Kinder erreichbar bin.
Meine Tochter (20) lebt schon alleine und meine Jungs (18 und 8 ) leben bei der Mutter.
Das ist auch in Ordnung so, da ich als Schichtarbeiter nicht die Möglichkeit habe meine Kinder zu mir zu nehmen.
Die Kinder können ausserdem jederzeit zu mir kommen!Das ist auch mit der Mutter so vereinbart.

Für meine beiden Jungs zahle ich 664 € Unterhalt, für meine Frau nichts, weil Sie selbst recht gut verdient.
Sie hat mit dem Kindergeld Netto genausoviel wie ich, und bekommt dann noch die 664 € von mir.

Jetzt wird es kompliziert:
Meine Frau und ich haben 2003 mit einer weiteren Frau ein Haus gekauft. (je zu einem Drittel)
Wir haben alle gemeinsam in einem Haushalt gelebt. Wir als Ehepaar sind arbeiten gegangen und die
Miteigentümerin hat sich um das Haus und den Haushalt gekümmert.
Die Finanzierung haben somit natürlich ausschließlich meine Frau und ich übernommen.(Blauäugig wie ich war  :knockout:)
Jetzt ist es so das meine Frau das Haus gerne behalten möchte und ich auch prinzipiell nichts dagegen habe,
nur möchte ich dann auch aus der Finanzierung raus.
Die Miteigentümerin hat mitlerweile ein Einkommen von ca.550 €
Einen Termin bei der Bank hat meine Frau auch schon gemacht, aber ich befürchte das die Finanzierung über Sie allein
nicht funktionieren wird.
Mein drittel des Hauses würde ich meiner Frau überschreiben, wenn ich damit keine Verpflichtungen mehr
für das Haus hätte.
Ich bin so unsicher und weiß absolut nicht wie ich vorgehen soll. Ausserdem weiß ich nicht ob der Unterhalt den ich
für die Kinder zahle korrekt ist, oder muß ich auch für meine Frau zahlen???????
Meine Ambition ist es alles so sauber und ordentlich wie möglich durchzuführen, damit es nicht zur
absoluten Schlammschlacht kommt.

In der Hoffnung das Ihr mir bei der ein oder anderen Sache helfen könnt,
wünsche ich Euch allen einen schönen Tag.

Ben

ben

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2007 14:37
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ben!

Die Eigentumssache selbst ist recht einfach. Du müsstest lediglich aus dem Grundbuch ausgetragen werden. Ein Notar wäre dann sowieso notwendig. Damit wären alle Verpflichtungen (Steuer etc.) für dich nicht mehr relevant.

Die Finanzierungssache läßt sich nur im Gespräch mit der Bank klären. Wie du schreibst, war deine Frau schon dort. Wenn sie so gut verdient, könnte es vielleicht auch was werden... Falls nicht hilft vielleicht noch das "geringe" Zusatzeinkommen der zweiten Frau. Kommt natürlich auch auf eure bisherige Kontenführung an, in wie weit die Bank mitzieht! Wenn's funktioniert, geht zusammen hin!

Für den Unterhalt an deine "Ex" kann ich mir trotzdem nicht vorstellen, dass dann plötzlich ein Anspruch entstehen würde. Immerhin funktioniert es bisher auch ohne dein Zutun, oder? Und für den KU ist doch auch nur dein Einkommen interessant. Außer die Tilgung hätte in der Berechnung Einfluß genommen, was ich aber nicht vermute.

LG
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2007 15:32
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Ambition ist es alles so sauber und ordentlich wie möglich durchzuführen, damit es nicht zur absoluten Schlammschlacht kommt.

Sauber und gerecht fände ich folgendes:

  • Deine Frau betreut (formal) Dein Kind, hat daher Anspruch auf einen Betreuungsbonus für Kinderbetreuung bei der Berücksichtigung Ihres Einkommens.
  • Die dritte im Bunde macht den Haushalt (und betreut wahrscheinlich faktisch das Kind an Schulnachmittagen?), für sowas gibts normaleweise eine Einkommensfiktion von 390 Euro.
  • Die dritte im Bunde bewohnt aber auch das Haus und müsste eigentlich zu den Finanzierungskosten beitragen.

Der Kreis schliesst sich! Nimm mal der Einfachheit an, dass Betreuungsbonus, Einkommensfiktion für Haushaltsführung und Finanzierungskostenanteil alles etwa gleiche Beträge sind, dann wäre eine Unterhaltsberechnung "gerecht", in der sich das alles aufhebt und in der Ihr beide (also Du und Deine Frau) wie gehabt die Finanzierungskosten tragt und Deiner Frau der angemesse Wohnwert für sich und die Jungs (ca 600 ?) angelastet wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2007 17:08
 ben
(@ben)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Nico, hallo Pappasorglos,
mit der Bank hat leider nicht geklappt, habe ich eben erfahren.
Die wollen mein Einkommen als Sicherheit nicht preisgeben.

Ist die Betreuungsberechnung nicht doppelt gerechnet, wenn meine Frau und die Miteigentümerin des Hauses berücksichtigt werden?

Pappasorlos, kannst Du mir den letzten Absatz in Deiner Antwort bitte nochmal verdeutlichen?

Dank und Gruß Ben

ben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2007 17:54
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Die wollen mein Einkommen als Sicherheit nicht preisgeben.

War fast abzusehen, denn welche Bank gibt freiwillig einen Schuldner frei. Dann wird es schwer, aus dem Darlehen herauszukommen!!

Mit der Betreuung hab ich grad etwas Verständnisprobleme. Du zahlst doch an sie KU...... Und mehr auch nicht

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2007 18:08
 ben
(@ben)
Schon was gesagt Registriert

Klar, es ging dabei um den letzten Absatz in der Antwort von Pappasorglos,
denn habe ich nicht so ganz verstanden!

ben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2007 18:13
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich meinte folgendes:

Sie kann bei der Unterhaltsberechnung einen Betreuungsbonus von ihrem Einkommen abziehen. Oder ihr Einkommen wird nur teilweise angerechnet. Oder wie auch immer.

Jedenfalls führt die Tatsache, dass Dein jüngster erst 8 ist und sie trotzdem Vollzeit arbeiten geht dazu, dass sie einen "Bonus" bekommt. Das führt normalerweise dazu, dass Du EU-pflichtig wirst, auch wenn Ihr nach Abzug des KU gleiche verfügbare Einkommen habt -> Ihr Vorteil.

Jetzt sagst Du, Du willst nicht die halbe Hütte finanzieren, auch wenn Du garnicht da wohnst, sondern sie, und noch dazu zusammen mit einer dritten Person, die ihr auch noch den Haushalt schmeisst. -> Dein Vorteil

Meine Überlegung war, dass sich das alles aufhebt. Unterm Strich besteht dann der Betreuungsbonus darin, dass ihr dieser dritten Person kostenloses Wohnen ermöglicht, die dafür aber auch die Betreuung faktisch übernimmt. Das ist trotzdem nur einmal Betreuungsbonus.

Du kommst trotzdem gut dabei weg, denn wenn es diese dritte Person nicht gäbe, würde Deiner Frau ja trotzdem nur der angemessene Wohnwert angerechnet.

Das ist alles für den Fall, dass sich an den Eigentumsverhältnissen nichts ändert.

Noch ein Rechenbeispiel mit geratenen Zahlen

Dein Netto: 2440
Ihres:          1580

angemessen Wohnkosten für sie und die Jungs: 600
Kreditkosten: 1000, angenommen 200 von Dir und 800 von Ihr.

Dein bereinigtes Einkommen nach Kindesunterhalt (664+154), Werbungskosten (122) und Kreditkosten (200) = 1300 Euro

Ihr bereinigtes Einkommen nach Werbungskosten (79), Kreditkosten (800), aber zuzüglich angemesser Wohnwert (600) = 1580-79-800+600 =  1301

Also keine EU-pflicht mehr (steckt ja dann in Deinem Kreditanteil schon drin).

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2007 18:45
 ben
(@ben)
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OK. Wie problematisch ist es denn, wenn sich an den Eigentumsverhältnissen nichts ändert,
wir aber ja trotzdem getrennt leben?

ben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2007 19:04
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

OK. Wie problematisch ist es denn, wenn sich an den Eigentumsverhältnissen nichts ändert, wir aber ja trotzdem getrennt leben?

Ist glaubich mehr ein emotionales Problem. Schliesslich steckt ein Teil Deiner Altersvorsorge in diesem Haus (oder zumindest dann, wenn das jetzt noch 10 Jahre so läuft).

Wenn Du nachts nicht schlafen kannst bei dem Gedanken, die Frauen lassen das Haus verschimmeln, wirst Du klare Verhälnisse wollen, aber wenn Du die Ruhe selbst bist, wird's egal sein.

Du hast glaubich auch bei 3 Eigentümern jederzeit die Möglichkeit, per Teilungsversteigerung eine Klärung zu erzwingen, also auch in 10 Jahren noch.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2007 21:02
 ben
(@ben)
Schon was gesagt Registriert

Bis hierhin komme ich glaube ich klar.
Danke Euch! Melde mich bei Problemen wieder.

Gruß Ben

ben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2007 12:54




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ben,

herzlich Willkommen bei Vatersein.

Als erstes würde ich dringend davon abraten Deinen Eigentumsanteil (Grundbucheintrag) abzugeben, ohne auch die finanzielle Verpflichtung bei der Bank los zu sein. Wenn die Bank Dich nicht loslässt, zahlst Du für ein Haus, welches Dir dann nie gehören wird.

Zum Zwecke der Eigentumsauseinandersetzung kannst Du, und natürlich auch Deine Ex und die Dritte, jederzeit eine Zwangsversteigerung einleiten. Hierbei oblig es den jeweils anderen, sich um die Finanzierung zu kümmern und evtl. mitzusteigern.

Da Deine Frau bereits während der Ehe arbeitete, kann diese als Eheprägend angesehen werden, wo das ihr Einkommen nicht unbedingt überobligatorisch ist und somit voll angerechnet wird.

Nach meiner Ansicht würde ich Deinen Anteil am Haus belassen und die Kreditbelastung zumindest Teilweise auf Dein zu zahlenden Unterhalt anrechnen (Wohnvorteil). So kann das Haus für alle gehalten werden und wenn das Haus bezahlt ist, spring vielleicht sogar eine kleine Miete heraus. In jedem Fall würde ich versuchen, die Dritte an der Finanzierung zu beteiligen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2007 13:05
 ben
(@ben)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper,
muß ich dann bei der Überweisung des Unterhalts
etwas auf dem Überweisungsträger vermerken?

Gruß Ben

ben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2007 13:16
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ben,

vielleicht "Unterhalt"?  😉
Wenn Du jeden Monat seperat überweist, dann vielleicht noch den Monat. Ich würde nicht KU oder ähnliches Schreiben.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2007 13:32
 ben
(@ben)
Schon was gesagt Registriert

Alles klar, Danke Dir.

Ben

ben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2007 13:41