Hallo liebe Leute,
ich weiß nicht so recht ob ich hier bei euch richtig bin.
Ich selbst habe nämlich kein Kind.
Aber als ich zufällig auf diese Seite gestoßen bin und eure Kommentare gelesen habe, dachte ich das mir hier bestimmt jemand helfen kann.
Also folgendes.
Ich bin seit juli 1993 verheiratet (noch). Meine Frau und ich haben uns 2004 aus diversen Gründen getrennt. Haus und Hof waren nicht vorhanden und Geld und Möbel sind einigermaßen gerecht aufgeteilt worden.
Seit einiger Zeit hat Sie einen neuen Freund, bei dem Sie auch letztendlich eingezogen ist.
Den Fall Scheidung haben wir u.a. auch aus finanziellen Gründen (z.B. Anwaltskosten etc.) vor uns her geschoben. (Vielleicht blöd).
Obwohl es laut ärztlicher Aussage eigentlich nicht möglich war , bekommt Sie jetzt ein Kind von Ihrem Freund.
Und jetzt weiß ich nicht so recht weiter.
Scheidung einreichen? Wenn ja, geht das auch ohne Anwälte? Was kostet das in etwa? Muß die Scheidung durch sein bevor das Kind auf der Welt ist (Vaterschaftsfeststellung). Gibt es viellecht irgendwelche sonstige Möglichkeiten oder Ansprechpartner?
Wer bezahlt für Kind und Mutter? Wie stehts mit dem Elterngeld?
Sie selbst will auf Geld von mir verzichten, aber was sagt der Staat?
Für jede Antwort wäre ich sehr dankbar.
Es geht nicht darum jemanden in die Pfanne zu hauen, sondern nur darum die Sache für alle Beteiligten (auch für das Kind) vernünftig zu regeln. Die Frage ist nur wie.
Vielen Dank im voraus.
Gratuliere!
Da das Kind zu Ehezeiten geboren wird (gilt auch noch eine gewisse Zeit nach Scheidung) kommt "Euer" Kind ehelich zur Welt. Das ist - soweit ich weiß - sehr aufwendig, mit der Vaterschaftsanfechtung und Du bist erstmal unterhaltspflichtig. Ich würde mal ganz schnell einen RA konsultieren. Sorry, aber hab keine bessere Nachricht. Aber vielleich hast Du Glück und es hat sich da mittlerweile etwas geändert. Diesen Fall hatte ich vor ca. 10 Jahren mal im Bekanntenkreis.
LG
B
Servus Teddy
eigentlich ganz einfach:
der Vater erkennt sein Kind als seines an, Du müßtest aber als noch "verheirateter" amtlich die Vaterschaft ablehnen bzw. anfechten, damit alles seine Ordnung hat (so ists nun mal in Deutschland :knockout:).
EU wird erst fällig, wenn EX diesen einfordert; wobei durch die neue Situation die Karten möglicherweise neu gemischt werden.
Scheidung würde ich einreichen ... dann ists amtlich und Du hast keine Schrerereien in der Zukunft.
Offensichtlich habt Du und Ex ein "gutes Verhältnis", rede daher mit ihr, wie sie sich das alles vorstellt.
Du stehst bei der Angelegenheit eigentlich außen vor, solange Du die Vaterschaft nicht anerkennst.
Dem Staat ists egal, solange alles in trockenen Tüchern ordnungsgemäß gewickelt ist.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi und willkommen,
ob Du hier richtig bist, musst Du schon selbst entscheiden 😉
Ich kann Dir nur erste Informationen geben - Du bist bis zum 302. Tag nach Rechtskraft der Scheidung der Vater. mit allen Konsequenzen, denn Unterhalt für die Kindesmutter wird ja schon vor der Geburt fällig -
und ob es Dein Kind ist, (Doc.hilf) kann man erst sagen wenn das Kind auf der Welt ist. Würde also ein Deiner Stelle schnellstens einen Anwalt aufsuchen.
(Könntest Du es denn sein?)
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hallo Teddy,
es ist auf jeden Fall eine Sache für das Gericht. Wenn der richtige Vater sich zu dem Kind bekennt und Du die Vaterschaft verneinst, könnte ggf. (je nach Richter) auf einen Abstammungstest verzichtet werden. Für diese Sache wird nach Einreichen der Klage sicherlich ein Jährchen ins Land gehen. So lange bist Du der Vater dieses Kindes, es wird in seiner Geburtsurkunde Deinen Nachnamen bekommen und Du wirst als leiblicher Vater darin benannt werden. Nach Abschluss des Verfahrens wird dann der Gebursteintrag berichtigt und neue Urkunden ausgestellt.
Ich hatte das vor gut 15 Jahren für meinen Sohn auch durchmachen müssen. Er wurde zwei Tage vor Rechtskraft der ersten Scheidung meiner Ex geboren.
LG, Uli
...und dazu noch ein Brüller:
ich stand vor Gericht - Kind schon geboren - Kindesmutter (meine Ex (1) hatte den leiblichen Vater angegeben - und der war vergessentlich nicht geladen worden. Neuer Termin für ihn allein!
Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hi,
off topic. ich werde jetzt doch einen kleinen Eingriff machen lassen. Eigentlich mag ich so einen Mist schon nicht mehr lesen. Das deprimiert mich. :headcut:
Gibt es in diesem Land noch was anderes als, wie ziehe ich einem Mann die Kohle aus der Tasche. Naja anscheinend nicht.
Dich Deep werde ich nicht mehr in mein Nachtgebet einschließen. Du bist Schuld an meinem "Elend". Diese Seite hätte Dir auch schon vor 15 Jahren einfallen können. :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Dann wäre mir viel Kummer erspart geblieben. :rofl2:
Wenn Du schon Schuld bist, schicke ich Dir die Kontonummer meiner Ex. Wegen der Unterhaltszahlung. :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Achso wie wäre es mit einer neuen Petition im Bundestag.
Bevor ein Mann heiratet, wird er vom Standesbeamten aufgefordert, eine halbe Stunde bei vs zu surfen. Ich bin der Meinung, auch in diesem Fall hat der Staat eine Fürsorgepflicht. :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Platt
Hi,
oT.
Zitat:
ich werde jetzt doch einen kleinen Eingriff machen lassen.
Zitat Ende
meine diesbezügliche "Unbedenklichkeitsbescheinigung" hängt über`m Bett.
habe aber auch:
einen Sohn gezeugt
ein Haus gebaut
einen Baum gepflanzt
und einen 12-Zylinder gefahren - bin also ein richtiger Mann
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hi Hajoco
OT
ich auch, aber
Sohn bei der KM
Baum gefällt
Haus verkloppt
12 Zylinder gegen Diesel getauscht
Platt
Hi Teddy,
bei uns war das damals so:
das gemeinsame Kind meines LGs und mir kam genau am Tag der Scheidung von meinem Exmann zur Welt. Ich bin am Tag der Krankenhausentlassung mit meinem LG zum Jugendamt gefahren. Dort hat LG die Vaterschaft anerkannt und das gemeinsame Sorgerecht wurde festgelegt. Mein Exmann hat dann vom Jugendamt Post bekommen, das er dem zustimmen soll (hat er auch gleich getan). Dann bin ich mit den Papieren vom Jugendamt und der "alten" Geburtsurkunde zum Standesamt und aus dem ehelichen kleinen A. wurde ein unehelicher kleiner M. Also alles ganz einfach und "fast unbürokratisch".
Soweit ich informiert bin, kann deine Ex dies auch schon vor der Geburt regeln.
Red einfach mal mit deiner Ex, so wie du schreibst könnt ihr doch kommunizieren.
LG
lilli
Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
hallo,
bei mienm lg war alles ganz einfach. kind3 von ex noch während ehe geboren: vor JA hat richtiger vater kind anerkannt und mein lg vaterschaft abgelehnt. urkunden wurden erstellt und fertig.
gruß, romy
Dich Deep werde ich nicht mehr in mein Nachtgebet einschließen. Du bist Schuld an meinem "Elend". Diese Seite hätte Dir auch schon vor 15 Jahren einfallen können.
Wenn Du schon Schuld bist, schicke ich Dir die Kontonummer meiner Ex.
Ich biete ersatzweise an, den bevorstehenden Eingriff bei dir persönlich vorzunehmen. Hab' mich mal schlau gemacht, wie das geht und, ja, ich bin >fündig geworden<.
...nix wie wech
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich biete ersatzweise an, den bevorstehenden Eingriff bei dir persönlich vorzunehmen. Hab' mich mal schlau gemacht, wie das geht und, ja, ich bin >fündig geworden<.
...nix wie wech
Boaaahhh wie eklig...mir wirds schlecht
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Hallo Teddy,
bei uns war es so, dass ich noch zu Ehezeiten ein Kind von meinem LG bekommen habe.
Vor der Geburt hatte ich vom Standesamt die Auskunft erhalten, dass das alles gar kein Problem sei.
Als ich aber dann einen Termin beim Jugendamt für die Vaterschaftsanerkennung vereinbaren wollte, erfuhr ich, dass diese einfache und kostengünstige Variante nur möglich ist, wenn die Scheidung vor der Geburt eingereicht wurde.
Dies hatte uns niemand mitgeteilt (auch nicht meine damalige Anwältin).
Also musste mein Noch-Ehemann die Vaterschaft anfechten. Obwohl wir uns alle einig waren, wer der leibliche Vater des Kindes ist und wer nicht und dies wahrheitsgemäß als Zeugen vor Gericht ausgesagt haben, hat der Richter ein Gutachten angeordnet "um auf der sicheren Seite zu sein". :knockout:
Also: Unbedingt die Scheidung einreichen. Ich meine, dass dich das zunächst nur irgendwelche Gebühren fürs Gericht kostet, damit die überhaupt arbeiten.
Gruß
Lisa