Hallo,
ich bin neu hier und habe mal ein paar Fragen in der Hoffnung, daß ihr mir ein wenig weiterhelfen könnt:
Mein Lebensgefährt hat sich nach 15 jähriger Ehe (mit Pausen) von seiner Frau getrennt und ist nun bei mir eingezogen. Seine Frau lebt mit den Kindern und Enkel nach wie vor in seinem Haus. Er bezahlt weiterhin Haus und Hof, sowie prophylaktisch den Unterhalt für den jüngsten Sohn. Seine Ehefrau verweigert sich allerdings mit ihm zu reden und auch den Umgang mit seinem Sohn.
Da derzeit aus beruflichen Gründen seinerseits die Zeit dafür fehlt zum Anwalt zu gehen bzw. zum Fam-Gericht, suche ich erst einmal ein paar Tipps und Hinweise, wie wir uns übergangsweise verhalten sollen, bis eine Regelung gefunden werden kann.
1. Wohnsitzwechsel: Er hat sich nun als Hauptwohnsitz bei mir gemeldet, allerdings die alte
Adresse als Nebenwohnsitz beibehalten. Welche Konsequenzen kann dies haben bei Versicherungsfragen, Krankenkasse, Scheidung, Unterhaltspflichten, Steuer usw, usw.?
2. Unterhalt: Folgender Sachverhalt:
- Ehefrau geht offiziell nicht arbeiten, nur Gelegenheitsjobs
- älteste Tochter, volljährig, verheiratet, in Elternzeit, 1 Kind,
- 2. Tochter, volljährig, Azubi
- Sohn 5 Jahre
Alle wohnhaft in seinem Haus, für das er weiterhin den Abtrag bezahlt sowie derzeit noch alle anfallenden Unkosten (Abtrag, Versicherungen, Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Grundsteuer. Telefon, Internet, Fernsehen usw.)
An wen muß er noch Unterhalt zahlen und wie errechnet sich die Höhe dafür?
3. Kontoführung: Er hat an seinem alten Wohnsitz ein Konto alleine auf seinen Namen, seine Ehefrau hat allerdings noch die Karte sowie alle weiteren Zugriffsberechtigungen. Wir vermuten allerdings, dass sie auch ein eigenes Konto besitzt, da z.B. das Kindergeld nicht auf sein Konto eingeht und auch z.B. die Autoversicherung nicht von seinem Konto aus bezahlt wird. Welche Möglichkeit besteht ohne Anwalt, die Kontonummer der Ehefrau ausfindig zu machen, um zumindest den Unterhalt für den Sohn weiterhin zahlen zu können und sein Konto löschen zu können, damit Sie keinen Unfug damit treiben kann.
4. Was ist der schnellste und günstigste Weg um wenigstens vorerst (bis zur Scheidung) den Umgang mit dem Kleinen zu regeln?
Wer hat zu diesen Fragen ein paar Tipps?
Vielen Dank!
Domtal
Moin Domtal!
Zu den Unterhaltsfragen kann ich nix sagen, da wissen andere mehr. Abe zu dieser:
4. Was ist der schnellste und günstigste Weg um wenigstens vorerst (bis zur Scheidung) den Umgang mit dem Kleinen zu regeln?
Hier gibt es nur einen einzigen Weg, den wir hier bei VS den "Drei-Punkte-Plan" nennen.
1. Gespräch mit der KM und versuchen eine Umgangsregelung zu vereinbaren. Klappt das nicht, dann...
2. Zum Jugendamt und um eine Vermittlung bitten. Dort wird dann ein Elterngespräch abgehalten und versucht auf die verweigernde Mutter einzuwirken. Klappt auch das nicht, dann ...
3. Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung an das zuständige Amtsgericht.
Allerdings sind solche Einstellungen:
Da derzeit aus beruflichen Gründen seinerseits die Zeit dafür fehlt zum Anwalt zu gehen bzw. zum Fam-Gericht,
... vollkommen fehl am Platz in dieser Frage und sofern er sich nicht schnellstens Zeit frei schaufelt um sich um diese Belange zu kümmern, wird er sehr bald feststellen, wie ultrahart und ungerecht das Familienrecht sein kann, wenn der Vater nicht mit ausreichendem Nachdruck seine Ziele verfolgt.
Greetz,
Milan
Vielen Dank für die Antwort!
Daß der Beruf nicht als Ausrede gelten kann, wenn es um die Kinder geht, ist uns auch völlig klar, nur leider ist es im Moment wirklich so, und ich alleine kann ja da nix ausrichten, da muß er schon dabei sein, wenn es um Behördengänge geht. Aber ich hoffe daß sich daß kurzfristig noch ändert.
Gruß Domtal
Hi Dom,
kann mich Milan nur anschließen. Dazu noch der Tipp, dass sich Dein LG hier bitte anmeldet. Es sind im Schwerpunkt "seine" Probleme. Es ist sicherlich löblich, wenn sich die neuen LG hier Gedanken machen, durchführen muss es aber Dein Partner.
Dazu gehört auch, Prioritäten zusetzen. Ausreden bzgl. der Arbeit gehören def. nicht dazu. Vater sein hat 24 Stunden geöffnet, Anwälte richten sich zeitlich auch nach ihren Mandanten.
Wenn es sein Konto ist: Auf zur Bank und Konto sofort auflösen bzw. Vollmachten sperren lassen. Und Spitzelein bzgl. Kontonummern muss man gar nicht erst anfangen. Die Exe wird sich schon melden, wenn kein Geld mehr eingeht. Dazu könnte noch ein netter Brief mit Einschreiben zur Exe gehen, um Bitte zur Mitteilung der neuen Kontonummer. Gruß Ingo
Hi domtal
Herzlich Willkommen
Ich habe Deinen Thread hierher verschoben, da er thematisch ziemlich breit angelegt ist. Allerdings möchte ich Dich bitten, Umgangssachen unter Umgangsrecht/-pflicht und Unterhaltsangelegenheiten unter Unterhaltsrecht in jeweils neuen Threads zu diskutieren.
Danke
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Domtal,
das Leben ist kein Ponyhof.
Warum möchte jemand, der aus beruflichen Gründen gar keine Zeit für die Belange
seiner Kinder hat, trotzdem Umgang mit den Kindern? Klar würde ich auch lieber meine Zeit auf dem Spielplatz
als im Gerichtssaal oder beim JA verbringen. Diese Zeit sollte man sich aber trotzdem für seine
Kinder nehmen, damit schnellstmöglich eine klare und verbindliche Umgangsregelung herbeigeführt wird. Sonst hat man jahrelang
einen undefinierten Zustand und ist auf das Wohl und Wehe des anderen Elternteils angewiesen.
Dabei zunächst so vorgehen wie von Milan beschrieben.
Die Behörden bzgl. Wohnsitzwechsel informieren und bei der Post Nachsendeauftrag für neue Adresse einrichten.
"Welche Konsequenzen kann dies haben bei Versicherungsfragen, Krankenkasse, Scheidung, Unterhaltspflichten, Steuer usw, usw.?"
Das ist zunächst mal völlig nebensächlich. Die Mutter wird sich schon melden, wenn Sie Unterhalt für sich und das Kind will. Bis dahin
kann man das Geld dafür zur Seite legen.
" Welche Möglichkeit besteht ohne Anwalt, die Kontonummer der Ehefrau ausfindig zu machen, um zumindest den Unterhalt für den Sohn weiterhin zahlen zu können."
Das jemand zum Empang von Unterhalt gezwungen werden musste, wäre mir jedenfalls neu. Ich habe den Eindruck, man möchte das All-inklusive-happy-Paket und zwar am besten gestern. Man muss sich darauf einrichten, das das ganze deutlich länger dauern kann.
So im Groben zum Unterhalt: Maßgeblich sind die Einkünfte der letzten 12 Monate.
Einkommen (aus angestellter oder selbst. Tätigkeit , Gewerbe / Nebengewerbe)
Gratifikationen (Prämien, Boni, geldw. Vorteile wie kostenfreies Wohnen etc.)
- ehebedingte Schulden
- berufsbedingte Aufwendungen
- Altersvorsorge
= bereinigtes Nettoeinkommen
über den Betrag des bereinigten Nettoeinkommens hält man die
Schablone der Düsseldorfer Tabelle und da sieht man, wieviel Kindesunterhalt man
für ein fünfjähres Kind monatlich bezahlt, je nach danach, in welcher Betragszeile man mit
seinem Einkommen landet. Wenn die Azubitochter weniger als den Regelsatz für Erwerbslose
ausgezahlt bekommt, wird man wohl auch an den Unterhaltspflichtigen zwecks weiterer
Zahlungen herantreten. Die Frau hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt für das jüngste Kind.
Wie lange und wieviel Anspruch besteht, richtet sich nach den ehelichen Verhältnissen und
den Betreuungsmöglichkeiten für das Kind. Die Nebenkosten für die Bleibe seiner
Familie kann er möglicherweise vom BU abziehen, nicht jedoch vom Kindesunterhalt.
Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr.
Möglichst alle diese Betriebskosten für Haus und Hof und die gemeinsame Kontoführung umgehend entflechten
und strikt trennen. Kontovollmacht aufheben und Karte sperren lassen. Obacht, besonders solche Sperren vom
Lebenserv sind mitunter heikel für eine anstehende Aussprache, wenn es den Betroffenen in eine peinliche Lage bringt.
Ich würde das schriftlich ankündigen, und zwar so, das die Sperre mit dem postalischen Erhalt der Ankündung zusammenfällt.
Da scheinbar eine Immobilie im Spiel ist: Hier ist von jedweger Aktion ohne kundige Rechtsberatung
abzuraten.
Die billigste Variante wäre möglicherweise, wenn der Mann sich mit seiner Frau zusammensetzen und alles
mit mit EINEM Anwalt von Unterhalt, Eigentumsverhältnissen und Umgang
klären kann. Das setzt aber voraus, das beide miteinander reden wollen.
Das die Frau verstockt ist, ist ja ggf. nachvollziehbar, wenn der Mann zwischendurch mal
Pausen von der Ehe brauchte.
Wenn alles Reden und Schreiben an die Frau nix nützt, muß es eben den Rechtsweg nehmen.
Wahrscheinlich wird es sonst hinterher nur noch teurer, weil man einen Anwalt sparen wollte.
Just my 2 cents
Gruß von hier, Debugged
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Da user domtal seinen Account gelöscht hat - Topic closed.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
