Meine Geschichte "kurz" zusammengefasst als Schreiben an eine offiziele Stelle.
In der Zeit von 1998 bis 2005 in Belgien, war dort selbständig und habe mit der Kindesmutter, Frau .... zusammen gewohnt.
Am 2003 wurde dann unsere Tochter geboren. Während und nach der Schwangerschaft gab es zwei schwerwiegende, falsche ärztliche Einschätzungen. Ich schätze, dass die Schwangerschaft und auch die Krankheit unserer Tochter wahrscheinlich der Auslöser der seelischen Probleme meiner damaligen Lebensgefährtin waren.
Meine Anerkennung der Vaterschaft habe ich sogleich am Tag nach der Geburt meiner Tochter in der Stadtverwaltung von..... abgegeben. So hatte ich das gemeinsame Sorge-und Aufenthaltbestimmungsrecht.
Aus beruflichen Gründen zogen wir dann Anfang 2006 in meine Heimat Deutschland, und zwar unser neu gebautes Einfamilienhaus im Süden von ........
Mein Bruder und ich haben in ........ein kleines Unternehmen.
Leider verlief die Beziehung zwischen der Kindesmutter und mir nicht wie geplant. Die Kindesmutter wollte auch unbedingt in ihre Heimat Belgien zurückkehren und war psychisch sehr labiel. Schließlich trennten wir uns dann Anfang 2008.
Gegen meinen ausdrücklichen Willen zog die Kindesmutter dann im August 2008 mit unserer Tochter nach Belgien und meldete sie dort alleine an. Auch meldete sie meine Tochter eigenmächtig bei der nahe gelegenen Grundschule an, an der die Kindesmutter seit September 2008 auch eine Anstellung als Lehrerin besitzt.
Kurz vor ihrem Umzug versuchte ich vergebens durch eine einstweilige Verfügung beim Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erlangen. Mein Antrag wurde abgelehnt, da ich angeblich in Deutschland kein Sorgerecht hätte. Darüber war ich mir nicht im Klaren, da ich in Belgien auch als unverheirateter Vater das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltbetimmungsrecht mit der Kindesmutter besitze (vgl. Art. 374 CC (Code civil belge)). Auch bei Trennung haben in Belgien unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht. und Abr. Vergleiche hierzu auch www.juridat.be/cgi_loi/legislation.pl. Ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass mir das Sorgerecht durch Umzug nach Deutschland wieder aberkannt werden konnte. Aber dieser Irrsinn ist wahr
Da mir dann die Kindesmutter den alleinigen Umgang mit unserer Tochter versagte und mir auch meine Tochter nicht einmal alle 14 Tage über das Wochenende nach Deutschland mitgeben wollte, war ich gezwungen mir eine Anwältin in Belgien zu suchen, um meine Tochter und meine Rechte gerichtlich geltend zu machen.
Die nämlich in der Anfangszeit gemeinsam mit der Kindesmutter und der Großmutter stattfindenden Umgangskontakte waren katastrophal. Besonders schlimm verlief meine Tochters fünfter Geburtstag. Als ich meine Tochter und die Kindesmutter an der Schule traf, um mit diesen den gemeinsamen Geburtstag zu feiern, redete und schimpfte die Kindesmutter in einem fort auf mich ein. Sie beleidigte meine Geburtstagsgeschenke und auch mich selbst. Die letzte halbe Stunde meines von der Kindesmutter „genehmigten“ Besuchs zählte sie herunter und kam alle fünf Minuten in das Kinderzimmer, um die Zeit anzusagen und wann ich wieder gehen müsse. Schließlich spielten meine Tochter und ich auf dem Fußboden und die Kindesmutter trat mir mit ihrem beschuhten Fuß mit voller Absicht in die Geschlechtsteile. stand sogar auf, um ihrer Mutter zu sagen, dass sie endlich aufhören sollte. Es war schrecklich für meine Tochter und mich. musste viel weinen und dass an ihrem fünften Geburtstag. Ich wusste an diesem Tag, dass ich mich zum Wohle meiner Tochter auf solche gemeinsamen Umgangskontakte nicht mehr einlassen konnte.
Auch die Mutter der Kindesmutter unternahm nichts und saß nur schweigsam daher.
Ich musste einen alleinigen Umgang mit meiner Tochter leider gerichtlich durchsetzen.
Meine Anwältin schlug bei der Sachlage vor, u.a. einen Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht in Belgien anhängig zu machen.
Da die Konflikte zwischen der Kindesmutter und mir trotz räumlicher Trennung sich weiter zuspitzen und meine Tochter viel weinte, leitete meine Anwältin sogar ein Eilverfahren auf Einräumung von sofortigen Umgangskontakten ein. V.a. war es sehr belastend, dass die Kindesmutter mich bis zu 60 mal am Tag anrief und mich beschimpfte oder irgendwelche Forderungen stellte. Zum Teil bot sie auch an, dass ich mit meiner Tochter sprechen konnte und anschließend eskalierte das Telefonat wieder, da wieder die Kindesmutter auf mich einredete. Darunter litten meine Tochter und ich sehr.
Der Eilantrag wurde abgelehnt, obwohl in der mündlichen Verhandlung alle Anwesenden - u.a. der Richter, die Beisitzerin und auch der gegnerischen Prozessbevollmächtigte – darüber einig waren, dass regelmäßige Besuche zwischen meiner Tochter und mir stattfinden sollten.
Wochen vergingen und das Gericht in Leuven erließ keine Umgangsregelung. Aufgrund dessen meinte die Kindesmutter den Umgang nicht erteilen zu müssen, wenn ich nicht nach ihren „Spielregeln“ spielte.
Meine damalige Anwältin sagte sogar einfach, dass ich meine Tochter doch einfach „entführen“ könnte. Dies wäre momentan legal, da es kein Urteil gebe und beide das Sorgerecht besäßen. Zum Wohle meiner Tochter nahm ich von diesem Vorhaben Abstand.
Da die Gerichte nicht entschieden, sah ich keinen anderen Ausweg, als auf die Kindesmutter und ihren Arbeitgeber Druck auszuüben. Sogleich bot mir die Kindesmutter an, dass ich meine Tochter, sogar ggf. jedes Wochenende bei ihr von Freitag Abend bis Sonntag Abend, jeweils um 18 Uhr abholen und die Zeit mit meiner Tochter in ...... - in Deutschland verbringen könne.
In ....wohne ich nunmehr zusammen mit meiner Lebensgefährtin in einem Einfamilienhaus. Ihre Eltern wohnen nur fünf Minuten entfernt. Ihr Vater ist sogar selbst Richter .
Hier haben wir meiner Tochter auch ein eigenes Kinderzimmer eingerichtet. meine Tochter hat sich bei den Besuchen am 8.11.2008 bis 9.11.2008, 15.11.2008 bis 16.11.2008 sowie vom 5.12.2008 bis 7.12.2008 sehr wohl gefühlt. Sie trug jedes Mal vor der Abfahrt nach Hause ihre Koffer alleine wieder in ihr Zimmer zurück. Außerdem äußerte sie den Wunsch, bei mir in ...... bleiben zu wollen.
Sie sprach dann beim letzen Umgangskontakt von ihrer Mutter nur noch von „Vornahme der Mutter“, nicht mehr von ihrer „Mama“. Dies hat mich völlig überrascht, da sie dies nie zuvor getan hatte. Auch hatten wir in Gegenwart von meiner Tochter stets von „Mama“ gesprochen und keine schlechten Worte über die Kindesmutter gesagt.
Die Übergabe an den erwähnten Besuchswochenenden im November 2008 und Dezember 2008 verliefen katastrophal. Das Verhalten der Kindesmutter und ihrer Eltern war besonders für meine Tochter sehr belastend. Sie weinte viel. Die Kindesmutter nahm keine Rücksicht auf ihre Tochter. Als ich meine Tochter wie vereinbart zurückbrachte, weinte meine Tochter, da sie sich nicht von mir trennen konnte. Ich beteuerte ihr, dass sie uns bald wieder besuchen können, sich ihre Mama doch auf sie freuen würde. meine Tochter war aber total aufgelöst, so dass ich versuchte sie zu trösten. Rücksichtslos riss die Kindesmutter mir dann aber meine weinende Tochter gewaltsam vom Arm und schrie mich an. Sie nahm meine Tochter leider nicht behutsamen im Empfang. Auch die Übergabe mit den Eltern der Kindesmutter verlief nicht viel besser. Auch die Großmutter tröstete meine Tochter nicht, sondern sagte nur trocken, dass dies nun ihr neues Leben sei und (5 Jahre alt!!!) sich daran gewöhnen müsse. Ich fand dies einfach nur schrecklich für meine Tochter und wünschte, dass es eine andere Möglichkeit gebe, die Übergaben zu gestalten.
Außerdem hat die Kindesmutter nicht meine Einwilligung eingeholt, als unsere Tochter vor kurzem operiert werden musste. Eigenmächtig hat sie diese Entscheidung getroffen. Auch hat sie mich anschließend auch nicht – weder schriftlich noch mündlich - über das Wohlbefinden meiner Tochter informiert. Es scheint, als wolle die Kindesmutter alle Entscheidungen meiner Tochter betreffend ,alleine treffen. Dabei vergisst sie, dass trotz ihrer Trennung sie Eltern bleiben und wichtige Entscheidungen, wie z.B. ein ärztlicher Eingriff gemeinsam treffen müssen. Es wäre möglich gewesen mich über den Arzttermin schriftlich zu informieren. Auch hätte sie mir dies über unsere Anwälte mitteilen können. Die Kindesmutter möchte nicht mit mir kooperieren und das halte ich nicht für richtig.
Die Kindesmutter hat – wohl aufgrund traumatischer Erlebnisse in ihrer Kindheit und Jugend - seelische Probleme, was sich v.a. während unseren gemeinsamen Lebens in Deutschland zuspitzte. Es folgten Termine beim Psychiater, Besuche der Polizei, Eskalationen beim Kindergarten, Wutausbrüche und Weinkrämpfe der Kindesmutter in der Gegenwart der Familie, Freunden und Nachbarn.
Bereits während unseres Lebens in Belgien, rieten ihr drei verschiedene Ärzte sich stationär behandeln zu lassen. Aber sie wollten sich nicht helfen lassen, lehnte jede Behandlung ab. Auch ihre Eltern lehnten eine Behandlung ab und halfen ihrer Tochter nicht.
Die Situation zu Hause in ......... spitzte sich immer mehr zu: Die Kindesmutter weinte fast jede Nacht oder verlor die Fassung, verhielt sich wie ein kleines Kind. Sie wollte sich aber nicht behandeln lassen. Ich war sehr mitgenommen und nahm Anfang 2008 selbst Kontakt zu einem Psychiater auf. Er sollte mir helfen, mit der häuslichen Situation besser klar zu kommen. Über dieses informelle Gespräch gab es auch eine Rechnung, da ich privat krankenversichert bin. Aus einem Versehen der Post wurde mein gesamter Schriftverekhr nach Belgien, zu der Kindesmutter umgeleitet. Völlig entrüstet war ich dann als ich dann von der Kindesmutter selbst erfahren musste, dass sie unerlaubt all meine Post geöffnet hatte. Sie hat dabei auch die besagte Rechnung des Psychiaters gefunden. Sie legte sodann diese Rechnung sogar dem Gericht in Belgien vor, als Beweis dafür, dass ich angeblich eine Gefahr für sei. Das anschließend von meinem Arzt ausgearbeitet und mir dem Gericht vorgelegte Gutachten, wonach sich ergab, dass es sich um informelles Gespräch handele und ich nicht erkrankt sei, wurde durch das Gericht nicht berücksichtigt, da es auf Deutsch war. Die Rechnung, die allerdings auf deutsch war, hatte es aber berücksichtigt.
Dann erging am 2.12.2008 das katastrophale Urteil: Meine Tochter darf mich lediglich alle 14 Tage für bis zu drei Stunden unter Aufsicht in einem Raum des Sozialdienstes CAW Regio - sehen. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kindesmutter darf ich meine Tochter nicht nach Deutschland mitnehmen.
Zur Begründung dieses schrecklichen Urteils, mit dem weder die Rechtsanwälte noch die Kindesmutter selbst gerechnet hatten, führte das Gericht an: Ich sei eine Gefahr für meine Tochter (vorgelegte Rechnung über angebliche „Notbehandlung“) und ich hätte nicht nachgewiesen, dass ich in dem 1 ½ - stündig entfernten wohne.Und das Norddeutschland zu weit weg wäre, und nicht zumutbar wäre für meine Tochter.
Sogar die Kindesmutter gab an, dass sie dieses Urteil für zu „hart“ hielt. Da sie sich aber angeblich daran halten müssen, dürfe meine Tochter mich nicht besuchen.
Für mich und meine Tochter ist es erniedrigend, dass wir uns nur unter Aufsicht für ein paar Stunden in einem geschlossenen Raum sehen dürfen. Meine Tochter und ich haben ein sehr enges Verhältnis, da wir seit ihrer Geburt viel Zeit miteinander verbracht haben. Es wird uns aber nunmehr sogar per Gericht verboten, schöne Dinge gemeinsam zu unternehmen, wie z.B. Tierpark besuchen, Reiten, Skifahren, Familie und Freunde besuchen etc..
Daher habe ich eine andere Anwältin beauftragt, gegen dies Urteil vom 2.12.2008 vorzugehen, damit dieser Irrsinn endlich ein Ende hat.
Nach mehreren Gespräche mit meiner neuen Anwältin in Belgien und Rechtskundigen in Deutschland kommen alle zu dem Ergebnis, dass diese Urteil wohl gegen die Menschenrechte, vor allem aber gegen die Rechte meiner fünf Jahre alten Tochter sprechen. Es muss daher dringend etwas unternommen werden.
Seit 7.12.2008 habe ich meine Tochter nur noch einigemale wieder gesehen, und zwar kurz in ihrer Schule und im CAW. Ihr Schuldirektor, , zu dem ich ein sehr gutes Verhältnis habe, da ich ihn noch von früher – als ich noch in Belgien lebten - kenne, versteht die Kindesmutter auch nicht und ist damit einverstanden, dass ich meine Tochter auch während der Schulzeit besuchen darf. Er hat schon mehrmals erfolglos versucht, mit der Kindesmutter zu sprechen, da sie exakt an der Schule auch noch als Lehrerin arbeitet.
Gegenüber ihrem Rechtsanwalt hat die Kindesmutter zuletzt den Umgang zwischen meine Tochter und mir untersagt, da ich angeblich Ärger in der Schule von meiner Tochter mache und die Schulleitung sich beschwert habe. Nach anschließender Rücksprache mit dem Schuldirektor hat dieser mir aber einen solchen Vorwurf nicht bestätigt, sogar im Gegenteil, er war seht wütend, dass die Kindesmutter so etwas behaupte und gab an, dies auch vor Gericht oder einer Behörde zu bestätigen.Ist inzeischen passiert. Der Vorwurf der Kindesmutter ist daher völlig unberechtigt. Vielmehr rundet es das Bild von ihr, dass ich mir in den letzten Wochen von ihr machen musste nur ab: Sie versucht immer wieder neue Ausreden zu suchen, damit mich meine Tochter nicht besuchen kann und sie mir immer mehr entfremdet wird. Alles vor dem Hintergrund mir weh zu tun. Das kann nicht so weiter gehen, dass die Kindesmutter auf dem Rücken unserer Tochter einen „Krieg“ gegen mich führt. So verhält sich in meinen Augen keine Mutter zum Wohle ihres Kindes. Leider denke ich, dass niemand außer dem Gericht auf sie einwirken kann, damit diese schreckliche Situation endlich ein Ende hat. Denn seit dem Urteil vom 2.12.2008 ist die Situation zwischen der Kindesmutter und mir nicht besser geworden: Sie lässt mich nicht alleine mit meiner Tochter telefonieren. Auch ruft sie weiter ständig an, um mir zu erzählen, dass sie gegen mich noch viele Prozesse – wegen dem gemeinsamen Haus, dem Hausrat etc. – führen werde. Dabei ist sie immer völlig hysterisch.
Vor meinem Termin bei dem Sozialen Dienst am 28.2.2009, wo ich meine Tochter unter Aufsicht von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr treffen darf, hat sie mir telefonisch gesagt, dass sie mir gestatte, dass ich mit deutsch sprechen dürfe.Ohne ihre Zusage hätte ich nicht meine Tochter sehen können. Da dies soziale Zentrum daran gehalten gespräche zwischen mir und meiner Tochter mitanzuhören. Das ist alles völlig irrsinnig, schließlich spricht gut Deutsch. Als deutscher Staatsbürger wird es mir wohl erlaubt sein, mit meiner Tochter – die sowohl Deutsche als auch Belgierin ist - deutsch zu sprechen, auch vor dem Hintergrund, dass sie die Sprache nicht verlernt. Schließlich leben ihre Verwandten väterlicherseits alle in Deutschland und beherrschen nicht die belgische Sprache (flämisch).
Schließlich fand dann am Samstag, den 28.2.2009 von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr der Umgangskontakt in den Räumlichkeiten der CAW in .... statt. Ich war pünktlich da und hatte noch Zeit der zuständigen Ansprechpartnerin, zu sprechen. Ich erzählte ihr, dass die Kindesmutter angab, mir ausdrücklich zu genehmigen, dass ich mit meiner Tochter deutsch sprechen dürfte. Sie sagte, dass dies in Ordnung sei, da wenn ich flämisch nicht beherrsche, ein Treffen über den CAW nicht möglich sei. Das halte ich für sehr merkwürdig, schließlich handelt es sich bei der CAW um eine soziale staatliche Einrichtung eines EU-angehörigen Staates. Und die Begründung, dass ich meine Tochter in dem bis zu dreistündigen Gespräche auf Deutsch gegen die Kindesmutter aufhetzen könnte, ist doch mehr als fragwürdig. Die Kindesmutter, bei der unsere Tochter lebt, hat hierzu doch unbeaufsichtigt Tag für Tag diese Möglichkeit. Das halt ich alles für sehr irrsinnig. Auch trifft es auch gar nicht auf meinen Fall zu, da ich nie etwas schlechtes im Beisein meiner Tochter über die Mutter erzählen würde. Es ist doch völlig klar , dass ich damit meine Tochter schädigen würde. Es scheint mir, dass trotz meines ausführlichen Einführungsgesprächs in Anwesenheit meiner Lebensgefährtin am 23.2.2009, 14:00 Uhr nicht zwischen den einzelnen Fällen differenziert wird, sondern zunächst die Position der Kindesmutter eingenommen wird. Dies finde ich doch sehr bedenklich.
Weiter teile ich mit, dass das Treffen mit am letzten Samstag auf der einen Seite schön war, da ich meine Tochter endlich wieder gesehen habe. Auf der anderen Seite war dieser Tag für uns beide sehr traurig, da wir doch nur sehr wenig Zeit in sehr begrenzten Verhältnissen verbringen konnten. Meine Tochter wurde in der letzten halben Stunde vor Ende des Treffens sehr nervös. Sie wollte mit mir am Liebsten alles auf einmal machen. Das war sehr traurig. Auch gab sie an, zu hause zu weinen, da sie mich vermisse. Sie verstehe nicht warum sie nicht zu mir dürfe.
Inzwischen habe ich die dritte !! Anwältin
und das CAW gewährt mir sogar 7 Stunden "Ausgang" mit meiner Tochter........
Als mir jetzt von mehrern Juristen in Belgien gesagt wurde, dass ich als deutscher bei der Richterin "niemals" Recht bekommen werde, gehe ich jetzt an die Öffentlichkeit:
Auszüge aus meinen Schreiben an offizielle Regierung-Stellen:
Seit nunmehr 8 Monaten wird einem deutschen Vater, durch ein Flämischen Gericht ohne jegliche, rechtstaatliche Grundlage in Leuven sein Umgang mit seiner deutschen Tochter auf nur einige Stunden im Monat gestattet.
Juristen in Belgien und Deutschland sind entsetzt wie dieses Gericht diese Entfremdung einer deutschen Tochter von ihrem deutschen Vater vorantreibt.
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Er hatte seit der Geburt seiner Tochter zusammen mit seiner Lebensgefährtin das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungrecht.
Beim Umzug nach Deutschland verlor er diese Rechte in dem Moment als er sich am Wohnort anmeldete. Niemand wies ihn darauf hin, dass er in dieser Sekunde alle Rechte an seiner Tochter verlor, die er kurz zuvor noch besaß.
Die Lebensgefährtin zog gegen seine Willen 2 Jahre später mit der Tochter zurück Belgien.
Da die Mutter Ihm Verbot, die Tochter am Wochenende und teils in den Ferien mit nach Deutschland in Ihre alte Heimat mitzunehmen und natürlich zurückzubringen, klagte er vor dem Gericht in Löwen.
Nach über 10.000 Euro an Gerichts-, Anwalts- und Reisekosten darf er seine Tochter, nur Stundenweise sehen und obvwohl es Internationale Verträge wie das Haager Abkommen gibt, darf er mit seiner Tochter nicht nach Deutschland Reisen.
Abgesehen davon, dass seine Tochter ihr perfektes deutsch inzwischen beinahe verlernt hat und der Kontakt mit der restlichen Familie faktisch unterbrochen worden ist, kann es sein das dieses kleine Mädchen ihre deutschen Grosseltern in Hamburg nie wiedersehen werden kann , da diese schwer erkrankt sind und nicht für 3 Stunden nach Belgien Reisen können.
Durch unglaubliche Vorgänge und "Manöver" der gegnerischen Seite, die scheinbar im Einklang mit der zuständigen Richterin erfolgen wird eine Aufklärung diese Falles immer weiter hinausgezögert.
Auszug von Vorgängen beim letzten Anhörungstermin in Löwen am 12.05.09. So wird ein deutscher Vater von einem flämischen Gericht behandelt der seit 8 Monaten darum kämpft, seine Tochter nur einmal wieder ins Bett bringen zu können , wie er es früher hundertemal getan hat:
"Ich fuhr heute morgen um 06.00Uhr von Düsseldorf nach Löwen, sagte alle beruflichen Termine ab, obwohl ich dringend Geld verdienen muss um die Kosten für Anwälte und Gericht noch bezahlen zu können.
Aber ein Nichterscheinen würde ja wider gegen mich ausgelegt werden.
So kam ich nach 2,5 Stunden fahrt um 08.40Uhr beim Gericht in Löwen an und meldete mich sogleich beim Gerichtsdiener, da mein Termin für 09.00Uhr !! festgesetzt war. Dieser konnte mir über eine Wartezeit keine Aussage machen.
Das Gerichtsgebäude war voll mit wartenen Parteien und Anwälten.
Gegen 09.30Uhr sah ich den gegnerischen Anwalt und dachte, ich werde gleich aufgerufen. Ab 10.30 Uhr begann ich nachzufragen, aber der gegenerische Anwalt war wieder nicht zu finden.
10.30 Uhr. Inzwischen waren die Hälfte der wartenden Menschen und Anwälte in Ihrem Anhörungen gewesen und verschwunden. Ich warte.......
11.30 Uhr Ich frage wieder nach und ich werde wieder darauf hingewiesen das der gegnerische Anwalt in einem anderen Prozess ist und ich noch weiter warten müsste.
12.00 Uhr Der gegnerische Anwalt erscheint und geht in "mein" Verhandlungszimmer.............. mit einer anderen Partei.
12.20 Uhr Der Gerichtsdiener teilt mir mit, dass ich wohl der nächste wäre, da der gegnerische Anwalt ja schon im Zimmer sitzt.
12.30 Uhr Der gegnerische Anwalt kommt aus dem Verhandlungzimmer, unterhält sich kurz mit der Kindesmutter und verschwindet.
13.00 Uhr Nach fast 4,5 stündiger Wartezeit und mittlerweile, scheinbar letzter Besucher, sitze ich alleine in der Gerichtshalle und werde ich ins Verhandlungszimmer gebeten.
Die Richterin teilte kurz mit, dass der gegnerische Anwalt mit einem anderen Prozess zu tun hat und heute nicht teilnehmen kann und somit die Sitzung um 4 Monate, auf Mitte .............. September !!!!!!! vertagt wird.....................
Ich bat darum mich doch wenigstens meine Schriftsatz vorlesen zudürfen, da ich doch heute alles aufklären könnte.Auch meine Frage , was passiert , wenn am 2 Juni der gegnerische Anwalt wieder nicht erscheint wurde mit einem Schulterzucken, seitens der Richterin quitiert
Mehrmals bat ich darum , da es doch für entscheidender Wichtigkeit sei und es doch um meine kleine Tochter ging, die mir jetzt schon seit 8 Monaten genommen wurde........die "Richterin lehnte jedes Gesuch ab und "schmiss" mich nach 4 Minuten zurück in die inzwischen menschenleere Gerichtshalle.
Ich fuhr zurück nach Deutschland."
PS. Am Sonnabend darf ich wieder ein paar Stunden mit meiner Tochter durch Belgien fahren.....an der deutschen Grenze ist Schluss........ es würden noch 60 Kilometer bis zu Ihrem Zuhause in Deutschland sein ...................das alles im Europa 2009
Fortsetzung folgt:
Anm.: Realnamen und Daten enternt. Bitte Forenregeln beachten
Hallo diesterer,
habe gerade deine Geschichte gelesen.
Sie setzt mal wieder Maßstäbe.
Und ich dachte, sowas gäbe es nur in DACH.
Es zeigt aber doch, dass diese Gender Mainstream Sch* keineswegs eine deutsche Erfindung ist, sondern sich diese Pest als Pandemie über die ganze Welt ausbreitet.
Eine Frage hast du ja nicht gestellt, so bleibt mir nur, dir viel Kraft in deinem Kampf zu wünschen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo diesterer,
es macht einen traurig und wütend zugleich wenn man sowas liest.
Hast du schon mal daran gedacht an den Europäischen Gerichtshof zu gehen. Oder zum belgischen Stern TV wenn es sowas gibt.
Aufmunternde Grüße
Bart