Nabend
So nach erneutem Briefwechsel der RAs und Ämtern mit dem OLG:
Ich darf darauf hoffen, das das OLG alsbald eine Entscheidung im sogenannten schriftlichen Verfahren treffen wird, wobei ich optimistisch dahingehend bin, das das OLG die Entscheidung vom AG bestätigen wird.
Begründung:
a) Das JA hat auch dem OLG geschildert, das das Wohl des Kindes am besten gewährt ist, wenn das Kind in meinem Haushalt verbleibt.
b) Ich konnte die komplette Begründung meiner EX in der Luft zerreißen, so das sie das Papier nicht mehr Wert waren, auf dem sie geschrieben standen.
c) Mein RA ist einfach der bessere. Wenn der Zeugen vorladen lassen will, gibt der Namen und Adressen korrekt an und verbessert die RAin meiner EX in Ihren Angaben. :rofl2:
MFG
Martin
Moin
Kurzes Update.
Heute wieder ein OLG Beschluss:
In der Familiensache betr. das Kind XY werden die Gegenvorstellungen der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Senats vom 29.August2006 zurückgewiesen.
Bla Bla Bla
...Es besteht daher keinerlei Aussicht, das XY trotz der durch Sachverständigengutachten festgestellten gravierenden Einschränkung der Erziehungsfähigkeit der Mutter in deren Haushalt zurückkehren kann.
Die Antragstellerin mag nunmehr innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses mitteilen, ob sie das Beschwerdeverfahren auf eigene Kosten durchführen möchte.
Hamm, den XXXXXXX
Gruß
Martin
Wenn das durch ist kann ich mehr berichten, als bisher. Sollte meine Ex das lesen würde ich mir sonst ein Ei legen.
Moin
Auf die nächste Verhandlung darf ich mich jetzt schon freuen. Am Mittwoch hatten wir wieder ein Hilfeplangespräch.
Das Hilfeplangespräch wurde von unseren 2 Sozialpädagogen und der Jugendamtsmitarbeiterin die jetzt für uns zuständig ist durchgeführt. Die Zuständigkeit des JA hat sich seit meine Tochter in meinem Haushalt lebt geändert. Für das ABR-Verfahren ist jedoch noch unsere alte JA-Sachbearbeiterin zuständig. Leider habe ich bis heute nichts mehr vom OLG und von meinem RA gehört (was ich jedoch nicht als negativ bewerte).
In diesem HPG kahm der Tonus, das ich jetzt die Gesundheitsfürsorge für meine Tochter beantragen soll. (zur Erinnerung die alte JA-Sachbearbeiterin hatte schon in der Verhandlung vorgeschlagen das mir das alleinige SGR zugesprochen wird. Darauf hatte ich aber aus tacktischen Gründen verzichtet). Jetzt ist das neue JA auch zu dem Schluß gekommen, das ich meine EX rechtlich aus dem Leben meiner Tochter radieren soll.
Mir wurde in dem HPG immer wieder gesagt, das ich keine Chance hätte meine EX zu ändern und das sie sich nie um die Belange des Kindes kümmern würde. Dieses wäre jetzt ausschließlich meine Sache und die meiner LGin.
Auch den Zusatz in dem ABR Urteil, das ich meine Tochter zum Wohnort meiner EX zu bringen und wieder abzuholen habe soll ich "anfechten". Begründung: "Wenn die Mutter ihr Kind sehen will, soll sie sich selbst bemühen."
Ich habe jetzt ganze 3 Tage gebraucht um das zu verarbeiten.
Gruß
Martin
Moin
Ab heute bin ich alleininhaber des ABR's für meine Tochter. :mirrorjump:
Heute kam endlich der Brief vom OLG in dem mir mitgeteilt wurde, das meine EX die Berufungsbeschwerde zurückgezogen hat, da sie das Verfahren nicht auf eigende Kosten durchziehen möchte. Trotzdem wurden ihr die bisher angefallenden Kosten des Verfahrens auferlegt. Streitwert 3000 Euronen, was sonst. :aetsch:
Am Montag hab ich Termin bei meinem RA wegen der Übertragung der Gesundheitsfürsorge auf mich. Denke das sollte kein Problem sein, da inzwischen 2 JAs und die sozialpädagogische Familienhilfe das befürworten, bzw mich zur Beantragung aufgefordert haben.
Gruß
Martin
🙂 :thumbup: 🙂
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
da sie das Verfahren nicht auf eigende Kosten durchziehen möchte.
Schon spannend wie die Streitlust abnimmt, wenn sie an
der eigenen Geldbörse knabbert.
Dass das die offiziellen Stellen nicht wachrüttelt und nach-
denklich stimmt. Vieles würde und davon bin ich fest über-
zeugt, erst gar nicht passieren und ebenso vielen, allen
voran den Kindern wäre damit mehr als gedient.
Nicht, daß ich PKH nicht gut finde, manchmal ist sie nötig
und viele blieben ohne auf der Strecke.
Aber solange Mütter und manchmal auch Väter auf Teufel
komm raus klagen und prozessieren weil sie selbst nie
die Zeche dafür bezahlen müssen, wird weiter Schindluder
getrieben werden.
Naja, vielleicht klingelt's ja doch noch mal bei denen, die
damit so großzügig umgehen.
Für Dich PhoeniX freut es mich sehr - ich hätte vor ein paar
Jahren nicht gedacht, daß das so ausgehen könnte.
Gruß
Marina
:thumbup: 🙂
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
Hi Martin,
:thumbup: SAUBER :thumbup:
gruß balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
Ich hoffe ihr feiert das heute auch mit nem Rieseneis.
Schon spannend wie die Streitlust abnimmt, wenn sie an
der eigenen Geldbörse knabbert
Wie Recht du damit hast. PKH ist sicher eine sinvolle Sache, nur sollte eben viel genauer geprüft werden, wo sie sinnvol ist und wo nicht. Vielleicht wäre ein vorgeschalteter notweniger Versuch der außergerichtlichen Einigung bei einem Mediator oder Streitschlichter sinnvoll. Bei Nachbarschaftstreitigkeiten gibts da ja auch (wenn glaub ich auch nicht vorgeschrieben)
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
freut mich sehr zu lesen, dass auch mal ein mann "gewinnen" kann. und der gesunde menschenverstand. und dass recht auch manchmal recht ist.
freue mich für dich. sicherlich gibt dein bericht auch anderen mut!
Moin
Und weiter gehts.
Eigentlich wollte ich ja nur die Gesundheitsfürsorge beantragen, aber mein RA meinte, ein kompletter SGR Amtrag hätte in meinem Fall eher eine Erfolgschance. Außerdem muß ich dann nicht in 1-2 Jahren noch mal vors Gericht wenn meiner Ex die Schule nicht passt (meine Tochter zählt zur Zeit aufgrund der Vernachlässigungen der KM als eine von behinderung bedrohte Person / deswegen kommt sie evtl anstatt in eine Grundschule auf eine Sonderschule / aber das ist eine andere Geschichte / möchte jetzt noch nicht auf ungelegten Eiern brüten). Die Richterin ist wieder diejenige, die mir bereits das ABR übertragen hat und mir eigentlich schon das SGR übertrage wollte. Besagte Richterin hat sich übrigens auch bei meinem RA erkundigt, was es beim OLG gegeben hat. :puzz: (Denke nicht das das normal ist, das eine Richterin beim RA anruft und wissen möchte wie es beim OLG ausgegangen ist....)
Was mich gerade im Bauch rumort ist, das meiner EX zwar auferlegt wurde, die Kosten des OLG Verfahrens zu tragen, ich aber jetzt bei meinem RA mit 373 Euro in Vorleistung treten soll/muß. Sollte meine EX das irgendwann bezahlen würde ich das Geld wieder bekommen.......
Gruß
Martin
Moin Martin!
zu Beginn: Glückwunsch für den Etappensieg! Das hast wirklich verdient! :thumbup:
Deine Einstellung hat schon mir schon immer gefallen! Kar, am Anfang hast du viel auf deine Ex geschimpft. Aber ich hab immer mehr gemerkt, dass dein Hauptaugenmerk bei deinen Kindern liegt :thumbup:
Was ich aber mit den Gerichtskosten nicht verstehe, warum DU dabei Leistung bringen musst???
Bis später
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Moin
Was ich aber mit den Gerichtskosten nicht verstehe, warum DU dabei Leistung bringen musst???
An den Gerichtskosten muß ich mich nicht beteiligen. Lediglich die Kosten meines RA (373€) muß ich solange meine Ex nicht zahlt vorstrecken. Da bei meiner EX nichts pfänbar ist, bleibe ich aber wohl auf den Kosten hängen.
Gruß
Martin
Mißverständnis! Nun ist es klar!
Aber lieber auf den Kosten sitzen bleiben und dafür einen Riesenerfolg feiern - meine Meinung :thumbup: Mit so einem Anwalt kann man sich auch einigen.
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Moin
Anscheinend sind hier 2 Toppics von mir zusammengefügt worden. :puzz: Na egal.
Heute hatte ich mit meiner Exe ein Elterngespräch bei einem Therapeuten damit endlich die Therapie meiner Tochter beginnen kann.
In diesem Gespräch eröffnete mir meine Ex, das sie jetzt einen Sorgerechtsantrag gestellt hat, mit der Begründung: "Ich würde ihr nicht alles erzählen." Angeblich sollte ich sie nicht über das erste Elterngespräch informiert haben.
Ich suche schon einen Therapeuten, der in der nähe meiner Exe ist damit sie teilnehmen kann und jetzt so was. Außerdem wurde sie auch vom JA und der SPFH zur abgabe der Unterschriften aufgefordert und es zeigt sich immer wieder das sie wichtige Dinge verzögert oder Unterschriften verweigert. Aber das JA lügt ja auch.
Abgesehen davon läuft mein SGR-Anrag gestützt von 2 JA's und der SPFH.
Bin mal gespannt wie es weiter geht.
Gruß
Martin