Die ersten Worte.
 
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Die ersten Worte.

 
(@leonhardi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forum - Gemeinde,

mein Name ist L. und bin 24 Jahre alt. Ich bin seit Februar stolzer Vater meines Sohnes und auch überglücklich.
Nun zur ganzen Vorgeschichte...

Ich habe damals vor ca. 2 Jahren meine Ex kennengelernt und bin mit meinen Jugendlichen Wahnsinn auch direkt nach 2 Monaten in Ihre Wohnung eingezogen.
Verlobung folgte auch schon nach 2 Monaten und es war noch alles super und ich bereute daran gar nichts!

Nach ca. 8 Monaten Beziehung und den ersten Geburtstag von mir den Sie voller Eifersucht kaputt gemacht hatte sind wir zusammen gezogen.
Mietkaution, Spülmaschine und Küche wurden von mir gezahlt und gestellt. Kurz darauf verspürten wir beide das Gefühl ein Kind zu wollen.
Ja richtig, beide da die Finanzielle Situation auch in meinen alter so gut war das es locker drin ist das Sie 3 Jahre daheim bleiben hätte können.

Man sagt viel über Schwangerschaften und Ihre Muster, aber kaum war sie schwanger konnte Sie auf einmal nichts mehr machen. Ich weiß es gibt schwere Schwangerschaften
aber was sie gemacht hatte war einfach mich schamlos auszunutzen. Nach einem 9-10 h tag in der Arbeit (ich weiß ist nicht so viel) war ich meistens noch Einkäufe erledigen
kam heim und Sie fuhr zum shoppen. Ich habe wirklich immer alles gemacht das es Ihr gut geht, alles mögliche Vorgeschlagen aber es war nie gut genug.
(Vermutlich durch Ihren Ex, der hatte ihr damals jeden Monat ein Geschenk für 150-300 € gemacht) Das kann ich dann leider doch nicht... :crash:

Die Verlobung löste Sie noch 4 Monate vor der Geburt auf weil sie nicht merken würde das mir was an Ihr liegt... ;(

Nun gut unser kleiner wurde geboren und es lief 4 Wochen wirklich super. Ich war ab der Geburt 3 Wochen daheim und hab geholfen getan wo ich nur konnte.
Wir beide waren mit unserem kleinen nicht überfordert und überglücklich bis Ostern.. Wollte ihr da nochmal einen Antrag machen aber 2 Tage davor machte Sie mich
blöd an warum ich Sie nicht mehr lieben würde und Sie keinen Antrag bekommen würde.. Ich wollte die Situation nur beruhigen aber ging nicht mehr...

Ich wurde kurzer Hand einfach raus geworfen und dazu alle Schlüssel weggenommen.. Sprich ich hatte nicht mal die Chance ihr etwas zu erklären was ich vor habe usw.
Dieses Ein- und Ausziehen ging dann ab März bis Mitte Mai so weiter, nun hocke ich derzeit bei meinen Eltern und such mir fest eine Wohnung weil es mit mir und Ihr
einfach keinen Sinn mehr macht, allein weil Ihre Eltern nur Ihre Story abkaufen und mich dauernd dumm anmachen...

So jetzt kommt der Teil mit dem Geld.. Das ich Kindesunterhalt zahlen muss ist mir völlig klar und ist auch kein Problem. Wir hatten uns auf 500 € geeinigt
sodass Sie nicht zum Anwalt gehen muss bez. des Betreuungsunterhaltes.. Das hat Sie aber aufgrund einer Wutattacke auch wieder über Bord geworfen und jetzt liegt
ein wunderschöner Brief bei mir in dem steht ich müsste den Kindesunterhalt Zahlen in Höhe von 241 € (333€-97€ Abzgl. hälftigen Kindergeltanteil) und aber noch
den Betreuungsunterhalt von 499 €. Das heißt ich müsste jeden Monat 740 € an meine Ex zahlen. Kann das wirklich sein? (Selbstbehalt von 1.1k)

Ich meine ich verdiene im Monat 1900 € Netto
- 740 € Kindergeld
- 400 € Spritkosten
- 400 € Wohnung (Hab zum Glück noch keine eigene)

Wovon soll denn bitte ich Leben? Ich werde natürlich nächste Woche gleich einen Nebenjob antreten, weil es anders gar nicht geht aber ich frage mich nur wo das alles hinläuft...
Fakt ist ich will nur das es meinen Kleinen gut geht und wenn das sich von oben so bestätigt dann ist es so. Ich weiß nur das meine Ex ein Leben über Ihren Ansprüchen lebt und
auf dies glaub nicht Verzichten möchte.. (Ihre Wohnung kostet derzeit 700 € Warm 4 Zimmer)

Gruß, Leonhardi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2013 03:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin, Jungvater.

Das heißt ich müsste jeden Monat 740 € an meine Ex zahlen. Kann das wirklich sein? (Selbstbehalt von 1.1k)

Ja. Das ist durchaus so.
Eher noch zu optimistisch, denn dir bleiben nach dieser Rechnung ja mehr als.1.100,-€

Richtig ist, dass du KU nach Stufe 2 der DT schuldest und mindestens 800,-€ für die Mutter, begrenzt durch deinen Selbsbehalt von 1.100,-€.

Abzugsfähig sind 0,20 -0,30 € pro gefahrenem Km zur Arbeit.
Wieviel du dann vertankst oder wieviel Miete du bezahlst ist egal.

Vor diesem Hintergrund einen Nebenjob anzufangen wäre sinnlos, weil du dann nur mehr bezahlen müsstest aber nicht mehr behalten dürftest.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2013 11:26
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin leonhardi und willkommen bei vatersein.de!

Das heißt ich müsste jeden Monat 740 € an meine Ex zahlen. Kann das wirklich sein? (Selbstbehalt von 1.1k)

Ich komm zwar auf 705 € , aber im Prinzip ist das richtig. Du bist der Mutter Deines Kindes für die nächsten drei Jahre zu
Unterhalt verpflichtet und sie ist unantastbar, soll heißen, keiner wird sie dazu zwingen, einen Finger zu rühren, wenn sie nicht
will.

Du kannst nur versuchen, Dein unterhaltsrelvantes Einkommen zu senken, indem Du schaust, dass alle möglichen Abzüge,
die in Deiner Situation möglich sind, auch wirklich anerkannt werden.

Hier ist z.B. eine Checkliste zu finden, was dazu gehört und was abzugsfähig ist.

http://www.amg-fachanwaelte.de/fileadmin/pdf/FamR_Checkliste_Einkommen.pdf

Wie kommen die 400 € Spritgeld zustande? Wenn das Fahrtkosten zur Arbeit sind, kannst Du diese berücksichtigen, sofern Du
Deinen Arbeitsplatz schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kannst.

Zum Leben verbleiben Dir u.U. nur die 1100 €, was ehrlich gesagt aus meiner Sicht für für einen 24jährigen machbar sein sollte.
Auch wenn es natürlich erst mal ärgerlich ist, aber der Unterhalt an die Mutter ist ja im Regelfall auf drei Jahre begrenzt.
Hat Deine Ex eine Berufsausbildung oder befindet sich in Ausbildung?

Wichtiger als die Finanzen ist, dass Du siehst, dass Dein Kind mit Vater aufwächst, Du also schauen solltest, möglichst viel
Umgang mit Deinem Kind zu haben. Wie sieht denn da Eure derzeitige Regelung aus?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2013 11:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus leonhardi!

- 400 € Wohnung (Hab zum Glück noch keine eigene)

Sehe ich das richtig, dass Du derzeit die Miete für die Wohnung, in welcher KM mir Eurem Kind lebt, bezahlst? Wenn dem so ist, wer ist eingetragener Mieter der Wohnung?
Sofern KM Mieter ist, evtl. Zahlungen für Miete einstellen, das muss KM aus dem BU, welchen sie von Dir kriegt, zahlen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2013 11:43
(@leonhardi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wie gesagt, wenn es so ist dann ist es so. Werde es nur zur Nachprüfung auch nochmal nen Anwalt geben da ich auch dachte das es nur 705 € sind und
mir die Frage im Kopf rum schwirrt ob Überstunden dazu gehören, sprich das ausgezahlte Geld dafür. (Unterscheidet sich ja immer)

Habe jeden Tag einen Arbeitsweg von 50 km hin und 50 km zurück, sprich 100 km gesamt dazugerechnet noch Autoversicherung.
Wie es wenn ich mit der KM schriftl. festlege das der Mehrverdienst durch den Nebenjob nicht an den bezahlenden Betrag angerechnet wird?

Schließlich lenkt Sie nach und nach ein weil Sie wohl merkt dass Sie alles nur schlimmer mit dem Terror macht.
Kindesumgang ist geregelt. Jedes Wochenende Sonntag von 10-19 Uhr darf ich ihn mitnehmen und jedes zweite
Samstag 12.00 Uhr bis Sonntag 19.00 Uhr. Unter der Woche sporadisch wie ich aus der Arbeit komme bzw. Sie vllt. was unternehmen möchte.

Werde vermutlich mit einem guten Spezl zusammen ziehen damit die Mietkosten entsprechend auch weniger werden, dann dürfte es klappen.
Bezüglich der Wohnung ist auch schon alles geregelt. Waren davor beide als Mieter eingetragen obwohl ich Depp die volle Kaution geleistet habe.
Sprich = 1000 € Kaution kann sie derzeit nicht bezahlen bleibt auf der Bank eingefroren...

Es ist soweit geregelt das ich noch für diesen Monat die Miete zahle und dann der Mietvertrag automatisch auf die KM vom Vermieter übergeht.
Dann werde ich die 740 € bzw. 705 € die davon übrig bleiben Monatlich überweisen.

Gruß,

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2013 11:52
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Autoversicherung kannst du nicht absetzen, die ist in den berufsbedingten Aufwendungen inbegriffen.

Den Nebenjob würde ich jetzt nicht anfangen, diese kann ebenfalls angerechnet werden und im Zweifelsfall hast du den Job und behältst davon nichts.
Vor allem wenn Sozialträger (Arge, Jugendamt etc.) gefragt sind weil die Mutter deines Kindes nicht alle Kosten selbst stemmen kann ist eine Vereinbarung zwischen euch zu lasten der Allgemeinheit nichtig.

Wenn du den Unterhalt überweist, bitte genau trennen: Kindesunterhalt für xx für Monat xx.xx, Betrag xxx, Betreuungsunterhalt für Mutter für Monat xx.xx, Betrag xxx

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2013 12:14
(@leonhardi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ging mir hier auch nicht um das Absetzen sondern um die Kosten im allgemeinen, werde mir die Liste aber nachher mal genauer anschauen wenn ich daheim bin.
Schließlich zahle ich auch noch Handyvertrag, Ratenkauf für Iphone und Ipad sowie Internet / Festnetz für Sie was wir auch schriftl. festhalten und Sie mir zurück überweist..

Das heißt nichtmal wenn ich es mit ihr vereinbare das der Betrag durch den Nebenjob erhöht wird kann immer noch das Jua sagen du musst trotzdem mehr zahlen :question:
Da bleibt einem ja fast nichts anders übrig als Schwa** zu arbeiten  😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2013 12:32
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sie soll die Verträger übernehmen oder du übernimmst die Geräte...das ist alles nichtig, wenn sie an öffentliche Gelder will.

Ja, wenn sie Geld vom Staat will wirst du Einkommensauskunft erteilen müssen und dann wird nach deinem Einkommen berechnet.
Nein, du musst nicht schwarz arbeiten, aber warum soll der Staat für die Mutter deines Kindes aufkommen, wenn du die ersten drei Jahre dazu verpflichtet bist und dies finanziell auch könntest?

Wichtig ist bei dir eine Aufdröselung dieser Verträge und der Klärung wer nutzt was und wer muss die entsprechenden Verträge bedienen. Und Festnetz kann man ummelden; Ratenkäufe für Geräte die du nicht nutzt halte ich nicht für zielführend. Das ist jetzt ihre Sache.

Zumal ich vermute, dass sie auf Dauer die große Wohnung sowieso nicht halten kann, da du ihr ja nur insgesamt 700 € überweist. Da müssten Mutter und Kind vom Kindergeld leben. Das kann nicht funktionieren.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2013 12:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ging mir hier auch nicht um das Absetzen sondern um die Kosten im allgemeinen, werde mir die Liste aber nachher mal genauer anschauen wenn ich daheim bin.
Schließlich zahle ich auch noch Handyvertrag, Ratenkauf für Iphone und Ipad sowie Internet / Festnetz für Sie was wir auch schriftl. festhalten und Sie mir zurück überweist..

Das müsst ihr alles entflechten.
Außer Unterhalt zahlst du ihr nichts mehr sonst zahlst du doppelt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2013 12:41
(@leonhardi)
Schon was gesagt Registriert

Angenommen ich könnte ich nur Kinderunterhalt zahlen, was würde dann passieren? Übernimmt dann der Staat die Kosten ?
Würde mich nur interessieren...  :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2013 15:03




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dann würde deine Ex vermutlich Leistungen von der Arge bekommen.
Und hier ist es dann so, dass Kindergeld und dar Kindesunterhalt für das Kind für den Regelsatz des Kindes verwandt werden und alles was darüber hinaus geht wird deiner Ex zugerechnet.

Und spätestens da schaust du in die Röhre, weil sie dann die Ratenkredite nicht mehr bedienen kann und du diese weiterzahlen musst....

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2013 15:41
(@leonhardi)
Schon was gesagt Registriert

Der Grund warum ich so blöd frage ist weil ein guter bekannter vor mir damals "vor 7 Jahren" gesagt hat:
Kindergeld kann ich zahlen, Unterhalt aber nicht.

Dann haben die hier: Jobcenter ARUSO Erding einen Wohnzuschuss von 423 € gezahlt und der Unterhalt entfiel somit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2013 15:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin leonhardi,

Der Grund warum ich so blöd frage ist weil ein guter bekannter vor mir damals "vor 7 Jahren" gesagt hat:
Kindergeld kann ich zahlen, Unterhalt aber nicht.

Dann haben die hier: Jobcenter ARUSO Erding einen Wohnzuschuss von 423 € gezahlt und der Unterhalt entfiel somit.

nur "mal eben was" in der Richtung sagen wird sicher nicht genügen; da musst Du Dich schon komplett nackig machen, Einkommens- und Steuerbelege vorlegen etc. Nur wenn Du nachweislich (!) leistungsunfähig bist, macht die ARGE das Portemonnaie auf. Es ist ja nicht die Aufgabe der Steuerzahler, hier Deine Unterhaltspflichten zu übernehmen, solange Du leistungsfähig bist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2013 16:24
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Leonhardi,

Kindesumgang ist geregelt. Jedes Wochenende Sonntag von 10-19 Uhr darf ich ihn mitnehmen und jedes zweite
Samstag 12.00 Uhr bis Sonntag 19.00 Uhr. Unter der Woche sporadisch wie ich aus der Arbeit komme bzw. Sie vllt. was unternehmen möchte.

Na ja, gut dass ihr schon mal eine Regelung gefunden habt. Denk aber auch daran, dass Du eine Vaterrolle hast und nicht der billige Babysitter für Deine Exe bist. Davon lassen sich gerade junge Väter doch gerne blenden "Du kannst ihn immer haben, wenn Du willst" - das klappt in der Realität aber nicht. Sondern nur dann, wenn es der KM in den Kram passt.

Denk auch daran, dass Du genauso Anrecht auf ein freies WE hast wie die KM (und so auch die Möglichkeit hast, eine neue Beziehung aufzubauen).
In Eurem jetzigen Modell spendierst Du der KM einen freien Sonntag zusätzlich. Warum keinen Umgang unter der Woche und den Wochendumgang alle 2 Wochen dann auch von Fr 16:00 - So 18 Uhr? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2013 21:48
(@leonhardi)
Schon was gesagt Registriert

Na ja, gut dass ihr schon mal eine Regelung gefunden habt. Denk aber auch daran, dass Du eine Vaterrolle hast und nicht der billige Babysitter für Deine Exe bist. Davon lassen sich gerade junge Väter doch gerne blenden "Du kannst ihn immer haben, wenn Du willst" - das klappt in der Realität aber nicht. Sondern nur dann, wenn es der KM in den Kram passt.

Denk auch daran, dass Du genauso Anrecht auf ein freies WE hast wie die KM (und so auch die Möglichkeit hast, eine neue Beziehung aufzubauen).
In Eurem jetzigen Modell spendierst Du der KM einen freien Sonntag zusätzlich. Warum keinen Umgang unter der Woche und den Wochendumgang alle 2 Wochen dann auch von Fr 16:00 - So 18 Uhr? Gruß Ingo

Ja ich weiß und da hast du völlig recht. Wir haben auch vorab schon ein paar freie Wochenenden ausgemacht (für uns beide) was bist jetzt ganz gut funktioniert.
Leider schreibt Sie mir jeden tag was ich ihr jetzt gesagt habe das sie es nicht machen soll da es mir alles nur noch schwerer wird loszulassen.... ;( (Außer es geht um den kleinen)

Unter der Woche ist bei mir leider Beruflich fast unmöglich da ich meistens von 7.00 in der früh bis 20-22 Uhr unterwegs bin.. Wir rufen uns wenn dann sporadisch unter der Woche zusammen
bzw. schreiben spontan und wenn es klappt dann habe ich auch nichts dagegen.

Danke schonmal an alle für euer zuhören und euren Tipps

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2013 14:47