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Die Eigentümerin meines Sohnes...

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(@pausbanderi)
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Ja das ist alles klar soweit. Ging hier rein um die "technische" Seite. Ich frage mich nämlich dann, wie ein Urteil aussieht, dass regelt, wer Umgang hat und wer eben der "Chef" ist, wie meine Holde es wohl empfinden würde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2017 16:50
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Der "Chef" wäre der Elternteil, welcher das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vor Gericht eingeklagt und erhalten hat. Will Deine Frau also "Chefin"sein, muss sie genau das tun.

Als Teil des Sorgerechts nach § 1627 Bürgerliches Gesetzbuch gehört das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur Personensorge. Die Bedeutung des Aufenthaltsbestimmungsrechts besteht darin, den räumlichen Aufenthaltsort für das minderjähriges Kind zu bestimmen. Dazu gehört in erster Linie der dauerhafte gewöhnliche Aufenthalt des Kindes, also der Wohnort und die Wohnung des Kindes. (Ihr seid gerade dabei, gemeinsam die Wohnung des Kindes zu bestimmen.)

Sind beide Eltern sorgeberechtigt, üben sie gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Das gilt ebenso bei Trennung und Scheidung. (So ist das in Eurem Fall.)

Nur dann, wenn die getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sich über das Recht über die Aufenthaltsbestimmung nicht einigen können, kann jeder Elternteil beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Maßstab ist dabei das Kindeswohl. Das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile wird davon jedoch nicht berührt. (So weit seid ihr noch nicht.)
Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht muss also beantragt werden. Bis dahin bleibt das gemeinsame Recht der Eltern zur Bestimmung des Aufenthalts bestehen.

Die aufgestellten Behauptungen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht
-gehe automatisch auf denjenigen über, der die Kinder nach der Trennung zuerst aufnimmt, oder
-erhalte immer derjenige, bei dem die Kinder längere Zeit ihren Hauptwohnsitz haben, oder
-stünde generell der Mutter zu
sind daher unzutreffend.

Solange ihr Euch einig seid, habt ihr beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und so solltest Du das der Mutter kommunizieren. Es gibt keinen "Chef".
Je mehr Du in den Alltag des Kindes eingebunden bist (Krabbelgruppe, Schwimmen, Übernachtungen etc. ...), desto besser sind die Chancen im Streitfall nicht entsorgt zu werden. So solltest Du, wenn die räumliche Trennung vollzogen ist, sofort darauf achten, dass das Kind auch bei Dir übernachtet.  

Während der Papazeiten bestimmst Du den Aufenthalt des Kindes. Dazu gehören Besuche bei Freunden, Verwandten,, Ausflüge und Kurzurlaube innerhalb von Deutschland, ggf. auch ins das benachbarte europäische Ausland.
VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2017 19:21
(@mj1977)
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Das Problem dass viele BETs dass nicht kapieren. Die stehen viel zu oft auf dem Standpunkt: Lebensmittelpunkt (50+ % Betreuung) bei mir, also ich Chef. Da wird nicht nach ABR gefragt oder Rücksicht genommen und mit vernünftiger Argumentation hat das auch nix zu tun.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2017 19:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es geht nicht nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht sondern vorallem um den Lebensmittelpunkt des Kindes. Liegt dieser bei der KM, dann kann sie Fragen des Alltags alleine entscheiden und nur für das Kind wesentliche Entscheidungen bedürfen Deiner Zustimmung.

Auf Umgang sollten sich Eltern selbständig einigen können. Können Sie sich nicht einigen wird das ein Gericht entscheiden. Die Frage nach dem Lebensmittelpunkt kann auch gerichtlich geklärt werden. So, wie Du aber den Fall schilderst, sehe ich den Lebensmittelpunkt des Kindes bei der KM und nicht bei Dir. Sprich Chefin ist die KM (siehe auch MJ1977).
Das hat mit der Frage nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht erst einmal nichts zu tun. Das ABR liegt höher und es gibt keinen Grund einem von euch beiden das ABR abzuerkennen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2017 19:34
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi,

Es gibt die gesetzlichen Regelungen und die Art und Weise, wie man sie lebt und damit umgeht.

Natürlich kann die Kindesmutter in ihren Zeiten die Fragen des Alltags alleine entscheiden. Genauso wie der Kindesvater in seinen Zeiten. Deshalb sollte er, wenn er es will, sich so viel wie möglich einbringen, gerade wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes  bei der Kindesmutter ist.

Und es gibt natürlich auch Gerichtsurteile, welche genau bestimmen, was für Entscheidungen zur Alltagssorge gehören. Ich hoffe aber, dass es für die beiden nie zu einer gerichtlichen Entscheidung zu diesem Thema kommen wird. Denn da kann es um Fragen gehen wie : "Darf der Vater mit dem Kind zum Frisör ? " bis zu "natürlich kann die Mutter ohne den Vater das Kind in der Montessori-Schule anmelden" und auch" zum Fussballspiel jedes Papawochenende". Oder "die Krabbelgruppe ist schlecht für das Kind". Da wird dann plötzlich alles, was das Kind betrifft, Alltagssorge und von einer Person bestimmt.

Meine Nachricht soll den TO darin bestärken, dass er versucht, von dem "es gibt einen Chef"-Modell wegzukommen, es gar nicht erst zu suggerieren  bzw. die Kindesmutter dahingehend zu überzeugen, dass es beim Elternsein eben keinen Chef gibt, sondern beide Elternteile gleichberechtigt sind.

Ansonsten kann es passieren, dass das Kind bald nichts mehr "darf", wenn es um den Vater geht.
VG,
Tsubame. 

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2017 21:00
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Na die Überschrift sagt doch schon, daß es sowas wie ein vernünftiges Diskutieren um solche Dinge mit dieser Frau wohl nicht geben wird...

Neben vielen anderen Dingen ist das auch eine große Sorge von mir. Die nächsten 16 Jahre alle naselang vor Gericht zu müssen, weil man mit Madame nicht vernünftig darüber diskutieren kann, welche Schulhefte er einkaufen soll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2017 00:08
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Da kann ich nur sagen willkommen in meiner Welt. Ich bin eine Etappe weiter, aber das ganze artet mittlerweile zum Kleinkrieg von seiten der KM aus. Sie geilt sich mittlerweile an Kleinigkeiten auf, weil sie nix anderes findet.

Ich mache mir aber ähnliche sorgen was meinen Kampf der nächste 15 Jahre betrifft.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2017 00:12
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen, nach mittlerweile zwei Monaten will ich ein kurzes Update machen:

Die sozialpädagogische Diagnose ist jetzt beendet und wir warten jetzt auf die weiteren Maßnahmen des Jugendamtes. Von seiten der Anwälte ist Ruhe, auch was den Unterhalt angeht.

Die Pädagogen sehen die Situation mit der Isolation des Kindes und der Einschränkung seiner Entwicklung als genauso kritisch an, wie ich es seit Monaten befürchte. Aber auch die häusliche Situation ist noch dieselbe und die Streitereien wirken sich extrem negativ auf das Kind aus.

Es treten Situationen auf, in denen meine Frau neben mir steht und zähnefletschend auf mich einredet und ich Mühe habe, sie vor Handgreiflichkeiten zu bewahren, während mein Sohn in sein Spieltelefon starrend neben mir sitzt. Was er dabei denkt und wie er sich fühlt, wenn er seine Mama so erlebt, ist ihr dann einfach nur sch...egal. Darauf angesprochen kommt dann natürlich die Standardantwort "Du bist natürlich dran schuld, Du hast alles angefangen" In solchen Situationen könnte ich sie packen und in den Schrank sperren, wenn ich ihn da so sitzen sehe.

Also Tatsache ist, ich muss aus der Wohnung. Bzw. sie. Frage an alle: Kennt ihr solche Situationen, kann da das Jugendamt bei der Wohnungsbeschaffung helfen? Und was, wenn sie sich absolut standhaft weigert, auszuziehen? Denn das ist im Moment der Eindruck: Ich muss ausziehen, aber will eigentlich gar nicht. Gleichzeitig bestätigt sie natürlich, daß ich für sie immer der Böse und der ... bleiben werde. Nunja. Ich kann ja gerade nicht ausziehen, weil mich sonst der gemeinsame Mietvertrag finanziell erdrücken würde. Die Privatinsolvenz wäre unabwendbar, wenn sie es drauf anlegt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2017 14:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kannst du die Betreuung des Kindes gewährleisten? Ggf. solltest du dich darüber mal mit deinem Anwalt beraten. Insbesondere, wenn diese Maßnahme das kranke Verhalten der KM darlegt.

LG

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2017 14:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es treten Situationen auf, in denen meine Frau neben mir steht und zähnefletschend auf mich einredet und ich Mühe habe, sie vor Handgreiflichkeiten zu bewahren, während mein Sohn in sein Spieltelefon starrend neben mir sitzt. Was er dabei denkt und wie er sich fühlt, wenn er seine Mama so erlebt, ist ihr dann einfach nur sch...egal. Darauf angesprochen kommt dann natürlich die Standardantwort "Du bist natürlich dran schuld, Du hast alles angefangen" ...

Ja, kenn ich. Nur zu gut.

Das erste Problem, vor dem Du stehen wirst, ist das Dir kaum einer offen glauben wird, dass die KM gewalttätig ist. Hinter vorgehaltener Hand pflichten sie Dir bei, aber es gilt immer noch das Mantra, dass nur Männer (Väter) gewalttätig sind. Ich kenne diese Szenen auch nur zu gut.

Was kannst du tun?

1) Du darfst auf keinen Fall ausziehen!
Denn greift das Hilfesystem und es wird der KM geholfen, an ihr herum gedoktert und vermutlich wirst Du, weil Du Umgang haben willst bzw. Dich um Dein Kind kümmern möchtest, als Störenfried angesehen.
Du musst als Stütze für das Kind präsent bleiben.

2) Betreuung des Kindes.
Sei überall dabei, nehme Termine war, alle die Du schaffen kannst. Sei präsent in der Erziehung Deines Kindes, übernehme alle Aufgaben um der KM das Leben leicht zu machen. Ich vermute, dass sie es dankbar annehmen wird.

3) Wohnung / Auszug!
Schwierige Kiste. Letztendlich geht es nur über ein Gerichtsverfahren.
Du musst die Zuweisung der ehelichen Wohnung beantragen und dies mit der Gefahr für das Kind begründen. Damit ist es aber noch kein Selbstläufer. Ich bin diesen Weg gegangen und beim Familiengericht wurde keine Gefahr gesehen, selbst das JA hat noch einen Bericht abgegeben, dass „keine Gefahr der Kinder durch die Kindesmutter besteht, da der Kindesvater im Haushalt präsent ist!“. Die Worte des Senatsvorsitzenden beim OLG klingen mir auch nach 6 Jahren immer noch in den Ohre: „mit diesem Wisch kann man sich den Arsch abwischen…“.
Du wirst es nur hinbekommen, wenn Du die Gefahr für das Kind darlegen kannst und die Betreuung sicherstellen kannst. Weiterhin solltest Du es so darstellen, dass es auch darum geht, der KM zu einem vernünftigen Kontakt zum Kind zu ermöglichen und die Probleme durch einen Umgang zu schmälern. Denn ich denke nicht, dass Du Kindesunterhalt bekommen wirst, also fällt die finanzielle Komponente weg. Aber durch die Entlastung in der Erziehung und Betreuung hilfst Du der KM sich zu regulieren und sich auf die wesentlichen Dinge zu besinnen. Du hilfst ihr also, aus Konfliktsituationen herausgelassen zu werden und vielleicht, wenn sie es selber will, sich therapeutische Hilfe zu suchen. Diese Punkte sind auf lange Sicht die erfolgversprechenden.

Grundsätzlich:
Dies ist ein langer Weg, der schlimmsten Fall über Jahre gehen kann. Weiterhin ist es abhängig davon, wie die Beteiligten ticken und denken (FamG, JA, Verfahrenbeistand, Therapeuten, etc.). Wenn diese pro-KM eingestellt sind, dann kann es in alle Richtungen gehen, selbst dass Du selber als Provokateur dastehst. Sind diese sachlich orientiert, dann glauben die zwar immer noch nicht alles, aber schauen genauer hin und bilden sich ein (eigenes) Urteil und handeln dann entsprechend.

Ein einfacher Weg wird das vermutlich nicht.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2017 15:09




(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

nach über einem halben Jahr möchte ich mal wieder ein Update machen.

In den Monaten nach meinem letzten Post wurde der Zustand immer schlimmer. Der Kontakt zu meinem Sohn war zwar geprägt von einer sehr lockeren Haltung der KM, aber der Kleinkrieg dauerte leider an und wurde von Tag zu Tag übler. Im Januar fand sie dann endlich eine Wohnung und plante den Umzug, der zog sich dann aber immer länger hin. Im Februar wurde die Situation dann so unerträglich, daß das Jugendamt einen Schlußstrich ziehen wollte: Entweder KM zieht bis Ende März aus, oder das Kind wird in Obhut genommen, um ihn vor dem Streit der Eltern zu schützen. Unser Sohn sollte mit ausziehen und bei ihr bleiben, mir sollte ein großzügiger Umgang gewährt werden. Ich habe mich mit Händen und Füßen gewehrt, aber stieß auf taube Ohren. Man wollte dann die Eltern getrennt beobachten. Gleichzeitig soll ein Gutachten anlaufen. Gleichzeitig haben wir das ABR beantragt. Die Gegenseite wollte es natürlich auch, der Vater kann das Kind nicht versorgen, er ist selbst schwer krank, hat keine Ahnung, die Mutter stillt noch, das Kind wird traumatisiert und und und.

Etwa eine Woche später kam dann der Tag, an dem alles ganz anders wurde... An einem Freitagmittag klingelte das Telefon: Eine kreischende und jammernde KM, ob ich unseren Sohn von der Krippe abholen kann. Ihr Vater (zu dem sie eine sehr innige Beziehung hatte, besonders seit der Ehe-Krise) ist tot. Ich habe den Hörer aufgelegt, meinen PC ausgemacht und hab im Auto erstmal den Akku meines Handys leer telefoniert: Familienhilfe, Psychologen, Freunde etc. Es gibt Zeiten, da hält man die Schnauze und tut was getan werden muß, egal wie oft einem weh getan wurde - meine Meinung.

Nach einem sehr emotionalen Abend konnten sie dann Freunde und Psychologin doch überzeugen, daß die Idee, mit dem Kind nach Hause zu fliegen und die Beerdigung zu organisieren, keine gute Idee ist. Sie war dann doch damit einverstanden, ohne unseren Sohn zu fliegen. Zwei Tage später stieg sie dann ins Flugzeug und ich war mit dem Filius alleine.

Drei Wochen lang klappte alles sehr gut. Er hat sich extrem positiv entwickelt, ist viel selbstständiger geworden. Die Mama hat sich einmal pro Woche per SMS gemeldet, ob er gut schläft. Ich hab derweil sein Zimmer eingerichtet und die Wohnung war wieder ein Nest für mich. Das Jugendamt schaute zweimal die Woche rein und verfolgte alles mit.

Am Osterwochenende stand sie dann nachts um zehn in der Wohnung. Ignorierte mich, war aggressiv und motzig ohne Ende. Unser Sohn war ab dem nächsten Tag wie ausgewechselt, die Erfolge der letzten Tage waren zunichte gemacht. Ich habe mich sofort wieder an Jugendamt & Co gewandt, am nächsten Tag kam schon die Einladung zum Gespräch, welches aber wegen des straffen Terminplans meiner Holden (...) erst am Folgetag statt fand. Inhalt: Der Zustand der KM wird als sehr kritisch angesehen, die Trennung müsse jetzt sofort vollzogen werden. Wenn die KM am Montagmorgen noch nicht ausgezogen ist, wird das Kind sofort in Obhut genommen. Das Kind hat momentan einen stabilen Lebensmittelpunkt beim Papa und dort sollte er dann auch bleiben. In den letzten Wochen hat sich die Betreuung durch den KV als sehr zuträglich bewiesen und die Bedenken zerstreut, ob das gut gehen würde. Das Jugendamt legte mir danach auch nahe, übers Wochenende erstmal mit unserem Sohn aus der Wohnung zu gehen, um ihn aus der Schußlinie zu halten.

Am Samstag vormittag saß sie noch plaudernd am Telefon, mittags ging dann die Geschäftigkeit los, jetzt ziehe sie um. Ich bin mit dem Kleinen weg, habe ihn zu meinen Eltern gebracht, während sie einer Mitarbeiterin der Familienhilfe vollkommen überzeugte sagte, unser Sohn würde selbstverständlich mit ihr ausziehen. Am Abend dann war sie weg, mit all seinen Sachen. Mir blieben ein paar Windeln und das was er am Leib hatte. Zum Glück haben meine Eltern für ihn noch etwas gekauft, sonst hätte er in meinen Unterhosen schlafen müssen. Die Schlüssel schmiß sie mir wutschnaubend vor die Füße.

Am Montag kam ein Treffen beim Jugendamt, wo sie mal wieder in Gegenwart des Kleinen so giftig wurde, daß die SPFH das Gespräch abgebrochen hat und ihr androhte, sie dürfe das Kind jetzt bis auf weiteres nicht mehr sehen.

Mittwoch war dann die Anhörung wegen des ABR. Mit viel viel Bauchschmerzen seitens SPFH, Jugendamt, Verfahrensbeistand usw. einigten wir uns auf ein Wechselmodell alle 3-4 Tage für den Zeitraum der Begutachtung. Wenn es zu Problemen kommt, wird das Kind sofort zu mir in Obhut genommen. Die KM wird eine dreiwöchige Therapie beginnen und auch noch ein bis zweimal in die Heimat reisen. Währenddessen wohnt der Kleine bei mir. Wir hoffen jetzt alle, daß das so funktioniert.

Das war jetzt mal der Status quo. Drückt mir die Daumen, daß die KM sich irgendwie fängt, so dass es zu einer vernünftigen Lösung kommt.

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Themenstarter Geschrieben : 17.04.2018 15:15
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Vielen Dank für Deine Nachricht.

Deine Geduld und Dein Engagement haben sich gelohnt. Es hat sich auch gelohnt, dass Du "dem grosszügigen Umgang" nicht zugestimmt hast.

Du hattest immer das Kindeswohl im Blick. Leider brauchten die Behörden wesentlich länger um die Defizite der Kindesmutter richtig einzuschätzen und konsequent zu reagieren.

Ich drücke Dir und dem Kind die Daumen, dass Ruhe einkehrt und Ihr Euer Leben leben könnt. Und der Kindesmutter wünsche ich, dass sie es schafft, auf den Boden der Tatsachen zurückzukehren.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2018 16:00
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, es hat sich gelohnt. Insbesondere das Ausharren, denn wäre ich früher aus der Wohnung ausgezogen, es hätte sich bis heute nichts getan.

Gestern war der erste Besuch bei der Gutachterin. Der Weg ist also noch nicht ganz zu Ende. Aber der "Papa und Betreuung geht nicht unter einen Hut"-Falle bin ich jetzt zum Glück entkommen!

Ich werde also weiter berichten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2018 13:38
(@pausbanderi)
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Wieder gingen zwei Monate ins Land...

Mittlerweile haben wir ein theoretisches Wechselmodell. Die Übergaben liefen zuerst gut, dann immer schlechter. Aktuell werden wir das nur noch in der Krippe machen, sie bringt, ich hole. Es gibt die verschiedensten Gedanken, warum der Kleine immer ein totales Drama macht, wenn ich ihn von ihr hole. Ob und wie sie ihn beeinflusst, weiss ich nicht. Aber Tatsache ist, daß er halt keinen beständigen Kontakt mehr zu ihr hat. Mal drei Wochen Heimaturlaub, dann eine Woche, dann mal drei Wochen Kuraufenthalt. Natürlich macht der bei ihr dann ein Riesendrama, aber wenn er sich umgekehrt von mir verabschiedet, wird sich umgedreht und aus. Da hab ich mir vorher extreme Sorgen gemacht, aber jetzt sehe ich halt auch, daß ich von ihm bis dato nur immer ein paar Tage getrennt war. Drei Tage lang waren das absolute Maximum, sogar bei den jetzigen Wechselmodellabwesenheiten haben wir uns immer wieder getroffen.

Armer kleiner Kerl, aber ich hoffe es wird jetzt im Sommer besser werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2018 16:45
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus,

ich kann nur sagen bei uns läuft es ähnlich. Bin auch jedes Mal froh wenn die Übergabe im KiGa erfolgt und nicht bei KM oder mir (wenn KiGa geschlossen oder Kindkrank) vor der Tür, da gibt es auch gerne mal Drama. Auch ob die KM Kind „impft“ oder beeinflusst kann ich nicht sagen, auch wenn die Vermutung naheliegt. Sie hat konsequent gegen das WM gekämpft, wie der Teufel gegen das Weihwasser.

Auch dass Kind sich bei Papa verabschiedet, rumdreht und gut ist kenne ich. Da ja meine KM sich zu Anfang auch ohne zu verabschieden vom Kind aus der Wohnung entschwunden ist und weder Kind noch ich wusste wann sie wieder aufschlägt, hat jemand zu mir gemeint evtl. hat das Kind in Bezug auf KM Verlustängste und klammert deshalb bzw. macht Drama. Papa war immer da also bestand aus Kindersicht hier evtl. keine Gefahr dass Papa verschwindet. Ehrlich gesagt hab ich keinen Schimmer ob da tatsächlich was dran ist, aber ganz unplausibel klingt es nicht. Wenn etwas bei KM nicht rundläuft sind die Väter wahrscheinlich die letzten die davon erfahren, weil nicht sein kann was nicht sein darf.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2018 14:19
(@nadda)
Registriert

Hi,

diese Verabschiede - Dramen liegen meistens am Elternteil. Meiner Beobachtung nach ist es oft auch gar keine Absicht, aber eine Unsicherheit bei der Mutter. Väter haben prinzipiell fast nie so ein Drama bei Verabschiedungen im Kindergarten. Vermutlich kommt es einfach häufiger vor das Mütter sich nicht gut trennen können.

Kinder die sich bei ihren Eltern absolut sicher sind und wissen das Mama es gut findet wenn sie jetzt in den Kindergarten gehen machen nur sehr selten Drama. Und diese Beobachtungen sind einfach morgens im Kindergarten, keine Trennungssituation!

Bei getrennten Eltern spielen ja bei den Eltern noch viel mehr Emotionen mit rein. Kinder spüren unsere Emotionen auch wenn wir sie vielleicht gar nicht ausdrücken. Das bedeutet dann, dass ein Kind fühlt, wenn Mama es nicht gut findet das es jetzt zum Papa geht und das überträgt sich aufs Kind.

Wenn Mama dann noch zögert bei der Übergabe und nicht konsequent handelt ist das Drama vorprogrammiert.

Perfekt für das Kind ist es wenn beide Eltern das Wechselmodell gut finden. In allen anderen Fällen sind Übergaben an neutraler Stelle ohne den anderen Elternteil die beste Möglichkeit. Einfach weil das Kind dann diese Emotionen nicht mit bekommt und deshalb nicht verunsichert wird. Schlechte Übergaben belasten die Kinder, ganz klar. Auch hier haben wir eine Form von Loyalitätskonflikt, unsere Kinder lieben immer beide Elternteile, wenn ein Elternteil dann mit der Situation nicht einverstanden ist leiden sie darunter.

Also bleibt einem Vater nur ruhig und gelassen zu bleiben in diesen Situationen. Wenn wenigstens einer versucht die Übergabe stressfrei zu gestalten hilft das dem Kind schon mal weiter.

Gute Nerven euch beiden.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2018 08:01
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