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danke für sachdienliche Hinweise

 
(@berny)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ich bin neu hier und gebe zu, daß es mir nicht leicht gefallen ist, mein Problem hier niederzuschreiben, aber ich weiß derzeit keinen Rat mehr und vielleicht weiß von euch jemand Rat.
Also - nach der Scheidung von meiner Frau, die mich vor ca. 8 Jahren verlassen hat, entschied sich mein damals 5-jähriger Sohn dazu, bei mir zu bleiben. Meine damalige Frau war auch damit einverstanden, so daß mir das ABR übertragen wurde. Der Kontakt zu meiner Frau gestaltete sich danach recht schwierig, angeblich bereute sie die Entscheidung, daß der Junge bei mir ist. Auf Unterhalt verzichtete ich die ganze Zeit, da ich genug verdiene und nicht wollte, daß sie versuchen würde, mir den Jungen nur wegen des Geldes abspenstig zu machen.
Nach einem Besuchswochenende vor ungefähr 4 Wochen kam mein Sohn nicht mehr nach Hause, meine geschiedene Frau teilte mir lapidar mit, daß der Junge bei ihr bleiben würde.
Etwa eine Woche später dann der Brief, daß sie Unterhaltsforderungen geltend machen würde.
Ich weiß nicht, was sie ihm versprochen hat, daß er bei ihr bleibt, aber - er ist wohl mit dem Umzug einverstanden und besitzt seit Neuem X-Box, DVD-Player, diverse Markenkleidung, etc. etc.

Was kann ich tun ?

Berny

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2004 20:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Berny,

wenn die Trennung vor 8 Jahren war, schrieben wir das Jahr 1996. Vorausgesetzt, die Scheidung lief noch vor dem 01.07.1998, so hast du nicht nur das ABR sondern das ASR.

However...

Was sagt dein Sohn dazu? Hattest du Kontakt zu ihm? Welche Stellen sind involviert? Warum hast du als ABR-Inhaber diesen harten Wechsel zugelassen? Erhältst du noch das KG?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2004 22:37
(@berny)
Schon was gesagt Registriert

Hi Deep Thought,

also - zum Biographischen - Trennung war vor 8 Jahren, Scheidung hat sich dann hingezogen, tatsächlicher Termin war der 19.12.1998.
Habe vor kurzem eine Anwältin eingeschaltet, die mir sagte, daß ich das ABR hätte.
Ich habe dem Wechsel nicht zugestimmt, bin dazu gar nicht gefragt worden - aber - was kann ich tun ?
Versuche seit Wochen (!) einen Termin beim JA zu bekommen. Der Mitarbeiter sagte zu mir zunächst telefonisch lapidar, daß man über die Art und Weise des Wechsels geteilter Meinung sein könne, aber das Kind frei entscheiden könne. Ein persönlicher Termin beim JA steht erst nächste Woche an.
Das mit dem KG ist streitig, die Ex hat umgehend beantragt, es auf sie überzuleiten. Weiß nicht, wie ich mich verhalten soll, es geht mir nicht ums Geld !
Ich liebe meinen Sohn und möchte ihn selbstverständlich zurückhaben. Aber derzeit befindet er sich auf einem Höhenflug und glaubt, daß er die verlorengeglaubte Liebe der Mutter zurückbekommen hat.

Gruß

Berny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2004 22:45
(@romyh)
Registriert

Hi Berny,

so einfach, wie deine Ex es sich macht, ist es nicht.auch

Mein Tipp, auch wenns etwas fies ist: Verklage sie rückwirkend auf Unterhalt. Dann soll se mal zusehen, wie sie 8 Jahre bezahlt bekommt. Soweit ich weiß verjährt KU nicht. Wahrscheinlich überlegt sie sich dann nochmal ganz genau, ob sie euren Sohn will...

Leute, schlagt mich bitte nicht, wenn das ein böser Tipp ist...

LG von Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2004 00:52
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, allerseits,

@romyH: KU kann soweit ich weiss rückwirkend nur eingeklagt werden bis zum datum an dem er GELTEND gemacht wurde (per brief o.ä.). nun hat berny aber, so schreibt er, auf unterhalt verzichtet..... (auch wenn das eigentlich gar nicht geht, weil es ist der anspruch der kinder!).

@ berny: du sagst, du hast das alleinige ABR, dann ist das, was deine ex macht, in meinen augen (und gemäss meinem RA) 'kindesentzug'!!!!! warum tut deine anwältin nix??????

kindergeld: soweit ich weiss, muss derjenige, der das KG bislang bekommen hat, zustimmen, wenn's jemand anders kriegen soll. also: nicht zustimmen! (auch wenns dir nicht ums geld geht....)

das wichtigste am schluss: war in letzter zeit gelegenheit, dass dein filius dir in ruhe und ohne anwesenheit der KM sagen konnte, ob er mit der aktuellen situation glücklich ist?? oder druckst er nur 'rum? umgekehrt: was möchte er??? und warum??? spätestens wenns zum JA/gericht geht, wird er sicher gefragt werden, und dann wärs gut, wenn du vorher schon weisst, was er sagen wird...

viel glück!!
ulli (erst seit 3 jahren AE - da steht mir ja vielleicht auch noch sowas bevor??!!??)

[Editiert am 18/12/2004 von ulliberne]

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2004 01:39
(@romyh)
Registriert

Hallo Berny,

hast Du denn jemals irgendwas mit Unterhalt regeln lassen und dann nur verzichtet, heißt, hast Du eigentlich einen Titel oder JA-Urkunde o.ä., hast aber Zahlungen ignoriert?

Gruß Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2004 14:30
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@ulliberne,
man kann schon für 8 Jahre KU rückwirkend bekommen bzw geltend machen 🙂

@RomyH das is wirklich böse von Dir :cul: 😎 but nobody is perfect 😉

Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2004 17:12
(@romyh)
Registriert

Naja, ich weiß schon, ich bin böse, aber ich bin mir sicher, wenns ums Geld geht, hört bei vielen Exen der "Spaß" auf. Selber wolln se imma habm, aber selber geben? Nö, ach wieso denn?

Gruß, Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2004 19:32
(@berny)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für eure Antworten.
Ich habe die von mir beauftragte Anwältin danach befragt, ob man KU rückwirkend geltend machen kann. Sie will sich erkundigen. Der Kindergeldüberleitung auf meine Ex habe ich erst mal widersprochen.
Nun aber zum Wesentlichen: Ich hatte vor kurzem Gelegenheit, mit meinem Sohn zu sprechen. Ich habe ihm gesagt, daß ich ihn trotzdem lieb habe und denke, daß meine Ex viel falsch macht, für das er aber nichts kann. Er hat mir dann erzählt, daß der neue Freund der Ex sie in ihrem Wunsch bestärkt hätte, ihn zu sich zu nehmen. Da er recht gut betucht sei, würde er dann X-Box, DVD-Anlage, etc. bekommen. Das hat er bei uns alles nicht gehabt. Meine Ex will wohl ihre Halbtagsstelle aufgeben, um sich um den Jungen zu kümmern. Der ist jetzt 13 Jahre alt und geht vormittags in die Schule ???!!!
Da der Kontakt zwischen meinem Sohn und meiner Ex immer recht problematisch war, habe ich den Eindruck, daß er jetzt (endlich) ein Herz und eine Seele mit der Mutter sein will und glaubt, daß er die verlorengegangen geglaubte Liebe der Mutter für sich hat.
Gruß

Berny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2004 10:08
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Berny!

Das klingt ja wie Bestechung. Jetzt werden die Kids sogar schon gekauft, um sie zu bekommen. Vielleicht hast du die Möglichkeit, deinem Sohn die "Geschenke" auszureden. Zeige ihm, dass es nicht alles ist, was zählt. Gehört sicher eine große Portion Fingerspitzengefühl dazu! Es wäre aber ein guter Weg, die Sache ohne viel Aufwand wieder in die geregelten Bahnen zu führen. Habt ihr ein so gutes Vater-Sohn-Verhältniss?

Ansonsten würde ich schon über den Anwalt gehen und die Regelungen (dein ABR) durchsetzen. Wozu werden sonst diese Vereinbarungen geschlossen, wenn sie jeder nach Lust und Laune untergraben kann? Ich würde knallhart durchgreifen. (Denke aber immer zum Wohle des Kindes!!!!!)

Grüße
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2004 10:18