Da bin ich halt ein...
 
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Da bin ich halt einen anderen Weg gegangen.

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 Uli
(@Uli)

Seitdem er weis, dass Mama nicht mehr großen Einfluss nehmen kann, kommen Dinge ans Licht, die ihn immer sehr belastet haben.

Das ist offensichtlich normal! Bei uns kommen noch heute (nach mehr als 5 Jahren!) Dinge ans Licht, die belastend (und schlicht unvorstellbar) waren.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2008 17:31
(@andreadd)
Registriert

Hallo nichtplatt,

Du hast mal sinngemäß zu einem Beitrag von mir geschrieben, das würde dir Mut machen. Den kann ich dir jetzt voll und ganz zurück geben.  :thumbup:

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2008 17:34
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

obwohl alles in trockenen Tüchern ist, wollte meine holde Ex noch einen Termin mit dem JA, außerdem sollten beide Kinder dabei sein. Der war heute.

Alles ganz entspannt und die drei haben mich sogar vom Bahnhof abgeholt.

Da wir noch einwenig Zeit hatten haben wir uns unterhalten. Sohnemann hat sich dann nach der neuen Wohnung informiert. Ich ihm alle Infos gegeben und Ex meinte, wie es geht, dass ich jetzt eine Wohnung in dieser Gegend hätte, dass ist doch normalerweise schier unmöglich.

Töchterchen ganz trocken zur Ex. Du weist doch Papa hat Connection und überall seine Finger drin. Ex nur resigniert, ja stimmt.
Dann kann der nette Herr vom JA. Irgendwie sind die alle gleich.

Der JA MA ganz erstaunt, das Amtsgericht hat ja schon einen Beschluss gefasst und eigentlich ist alles geklärt. Warum dieser Beschluss jetzt doch ohne Bericht des JA gefasst wurde würde er auch nicht verstehen. Der wusste schon warum, wollte nur nicht vor den Kindern meine Ex in die Ecke stellen. Der Beschluss wurde unverzüglich nach meiner schriftlichen Stellungnahme verfasst und in der sahen weder JA noch Ex gut aus und alles war schön belegt.

Ex fragt dann wie lange das ABR für mich denn gilt. Ex war nämlich der Meinung, dass dieses ABR jederzeit und ohne Schwierigkeiten auf sie zurück übertragen werden kann, bzw. ich habe zwar das ABR aber Ex entscheidet in der letzten Konsequenz was mit den Kindern passiert.

Tja Frau R.  Das ABR ist nicht befristet und endet mit der Volljährigkeit, oder sie klagen vor dem Familiengericht auf Rückübertragung.

Werden dann die Kinder gehört?

Ja so wie sich ihre Kids verhalten sicherlich. Aber sie wollen doch zu ihrem Vater und nett durch die Blume meinte er, dass sie wohl nie mehr dass ABR erhalten würde, gerade weil das Familiengericht so schnell entschieden hatte.

Da hat sie rein informativ nachgefragt. Lieber JA MA, hätte ich auch ohne Zustimmung meines Ex mit den Kindern in die Schweiz ziehen können? Die Kinder schön die Ohren aufgesperrt und auf die Antwort gewartet, da diese für beide sehr interessant war.

Beide hatte mir erklärt, was für eine liebe Mama sie ist und ihnen die Entscheidung überlässt ob sie in die Schweiz gehen oder zu mir wollen. Ich hatte damals gesagt, egal wie ihr euch entscheidet, aber ins Ausland geht ihr nicht. Tochter meinte nur, mach kein Stress wir wollen eh zu Dir.

Antwort JA MA wie folgt:   NEIN

Ich hatte das Gefühl, jetzt wusste sie,  dass sie alles verloren hat.

Dann gings ums Umgangsrecht. Ich hatte von mir aus vorgeschlagen genau so zu verfahren wie bei mir. Ich war richtig erstaunt, dass Madame anscheinend ein Umgangsrecht nicht für wichtig erachtet. Wenn sie meint.
Der JA MA naja das wird die KM auch nicht so leisten können wie sie damals. Aber sie wird dafür sorgen, dass die Kids sie auch besuchen können.
Die Strecke Norddeutschland - Schweiz gibt es doch zum Schnäppchenpreis. Ex hat schließlich letztesmal 48,00€ insgesamt für einen Flug gezahlt. Sie hatte aber vergessen zu erwähnen, dass dieses der Preis für den Hinflug war, zurück ist sie mit dem Auto.
Also 2 mal hin und zurück gleich 96,00€ und dass Ganze mal 2 macht knapp 200,00€. Denkt diese Frau eigentlich nie nach? Ist aber auch nicht meine Baustelle.

Dann kam das Thema Unterhalt und wir haben uns darauf geeinigt, dass wir Eltern ohne Kinder das regeln, er könnte uns aber einen Termin bei der Beistandsstelle besorgen. Ich meinte nur, dass regele ich über das seit dem 1.4.2008 zuständige JA.

Dann sollten beide auf Wunsch der KM noch mit dem JA MA alleine sprechen. Wie meine Kids nunmal so sind, meinten beide. Worüber sollen wir noch sprechen, ist doch alles gut geklärt. Also auch das nicht.

Ex mich alleine zum Bahnhof gefahren und wollte mit mir den Unterhalt besprechen. Ein kleines Scharmützel ansonsten nichts spektakuläres. Ich habe ihr DDT 1 angeboten, sie wollte 300,00€ pro Kind zahlen. Auch gut. Anscheinend hat ihr einer gewaltig den Kopf gewaschen, mit so einer Reaktion hatte ich nicht gerechnet.

Alles wäre gut, wenn Madame nicht wieder ins alte Muster verfallen wäre. Sie wüsste nicht was der Umgang kostet, ob sie den Job bekommt und außerdem kann ihr in der Schweiz auch keiner was.

Nene liebe Ex so ist das nicht. Genau diese Situation hatte ich schon mit dem JA besprochen. Da gibt es ein Abkommen mit der Schweiz. So schnell wie du eine Gehaltspfändung hast kannst Du gar nicht gucken.

Eigentlich wollten wir am Bahnhof noch einen Kaffee trinken, aber das wollte sie dann doch nicht mehr. Naja was solls.

LG

Nichtplatt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2008 00:50
(@jemmy)
Registriert

Hallo

So manches mal, wenn ich im Forum lese, frage ich mich, warum ich mir das antue
und mich mit Problemen anderer beschäftige und das tue ich. Über viele Fälle
denke ich auch nach, wenn ich etwas anderes tue.

Wenn ich dann eine Geschichte wie die deine lese, dann sage ich mir:
Genau deswegen!.

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2008 12:22
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi @ all.

Erst einmal Entschuldigung, dass ich mich seit Mitte April nicht mehr gerührt habe.

Seit April ist eine Menge passiert und manchmal habe ich das Gefühl ich träume. Aber im positiven Sinne. Irgendwie scheint alles zu funktionieren und ich schwebe mittlerweile auf Wolke 7.

Seit wenigen Tagen hat meine lieblings Ex eine Wohnung in der Schweiz und erst jetzt atme ich richtig auf. Natürlich hat es mit dem Job bei der Ex nicht geklappt und somit hat sie ein kleines finanzielles Problem.

Genauso wie alles Negative geballt auf mich eingeprasselt ist, genauso kommt jetzt alles Positive. Ich hoffe, dass der letzte Zustand sehr lange anhält.

Es ist mir gelungen eine sehr schöne und bezahlbare 4 Zimmerwohnung zu finden.
Die Finanzen sind auch geregelt und das sieht alles sehr gut aus. KU läuft natürlich nicht.
Die Kinder sind an den neuen Schulen angemeldet.
Job geht auch wieder voran.
Mein Umzug ist erledigt.

Es gab Situationen in der letzten Zeit wo ich nur noch schmunzeln konnte. Als mein Ex die Kinder von der alten Schule abmelden wollte, wurde ihr mitgeteilt, dass sie dieses gar nicht mehr machen kann. Der Vater (ich) soll bitte die Abmeldung unterschreiben, da sie seit dem 1.4. nicht mehr das ABR hat. Habe ich natürlich gerne gemacht.

Ganz prima fand ich auch die Aktion beim Einwohnermeldeamt. Ich hatte mich schon bezüglich der Ummeldung der Kinder auf eine längere Diskussion eingestellt, aber nachdem ich denen den Beschluss vorgelegt habe, war der Keks ohne Diskussion in 5 Minuten erledigt.
Die Kinder sind seit dem 27.05. bei mir gemeldet und ziehen nächstes Wochenende komplett bei mir ein.

Selbst die Anmeldung der Kinder bei den jeweiligen Schulen war überhaupt kein Problem. Ich konnte den Junior sogar auf dem Gymnasium unserer Wahl unterbringen. Das ging aber nur, weil er hervorragende Noten hat.

Was so ein Beschluss alles so bewirkt.

Ich finde es schon fast niedlich, welche Unterstützung ein allein erziehender Vater so erhält. Anscheinend traut gerade der weibliche Teil dieser Gesellschaft einem Mann nicht zu 2 Kinder ohne weibliche Hilfe anständig zu betreuen. Diese Einstellung kann man(n) auch für sich hervorragend nutzen. Da mach ich doch einmal auf nichts wissend und schon zeigt sich die Damenwelt geneigt dem armen Vater helfend unter die Arme zu greifen. 😉

Die Kinder und das ist das Wichtigste, freuen sich auf den Einzug und somit können wir gemeinsam unsere Zukunft planen.

Meine Ex hatte mich vor kurzem darum gebeten mit der Tochter zu reden. Ex bekam wohl die härteste Strafe die eine Mutter bekommen kann. Tochter hat ihr gesagt, dass sie an dem Tag, an dem sie in der Schweiz ist für sie gestorben ist.

Damit es mir auch richtig gut geht, habe ich auch noch einen neuen Hasi. Natürlich hatte ich am Anfang bezüglich der Kinder Bedenken, aber es hat den Anschein, dass gerade Töchterchen diesen Umstand sehr begrüßt und beide Kinder ihrer Mutter mitgeteilt haben, dass die „Neue“ sehr nett ist.

Da soll es erst einmal gewesen sein.

LG

Nichtplatt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2008 16:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lieber Nichtplatt,

Deine Erzählung bestärkt mich in meinem etwas fatalistischen Lieblingsspruch:

"Jeder bekommt, was er verdient, man muss nur manchmal etwas länger darauf warten!"

Das gilt hier sowohl für Dich als auch für Deine Ex!

Meinen Glückwunsch!!!!

GLG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2008 16:27
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Platt,

Ex bekam wohl die härteste Strafe die eine Mutter bekommen kann. Tochter hat ihr gesagt, dass sie an dem Tag, an dem sie in der Schweiz ist für sie gestorben ist.

Zu zynisch, um schön zu sein. Daran solltest Du was ändern. Einfach nur die Vorzeichen zu ändern, sollte Dir doch nicht genügen.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2008 18:18
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Michael,

Hi Platt,Zu zynisch, um schön zu sein. Daran solltest Du was ändern. Einfach nur die Vorzeichen zu ändern, sollte Dir doch nicht genügen.

Ich muss zugeben, ich verstehe das nicht wirklich. Falls Du aber damit meinst, dass ich mich über solche Aussagen freue, dann ist dieses wohl falsch rüber gekommen. Natürlich habe ich mit der Kleinen darüber gesprochen und sie gebeten mit ihrer Mutter das Thema anständig zu behandeln.

Weder der Ex, den Kindern oder mir nützt es etwas, wenn sich die Kids mit ihrer Mutter nicht verstehen und den Kontakt eventuell nicht halten. Ich möchte einfach nicht den faden Beigeschmack erzeugen, dass ich es klasse finden, wenn die KM Stress mit den Kids hat und ich letztendlich durch mein Verhalten dazu beitrage. Ich würde mir wünschen, wenn die Kinder sich auf ihre Mutter freuen und regelmäßigen Umgang haben.

Mit dieser Aussage wollte ich nur darlegen, wie Kinder reagieren können, wenn sie das Gefühl haben, dass ein Elternteil ohne auf die Belange der Kinder rücksicht zu nehmen einfach ihren eigen Storch braten.

Vielleicht habe ich Dich doch verstanden.

Gruß

nichtplatt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2008 20:21
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Platt,

Vielleicht habe ich Dich doch verstanden.

Haste!

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2008 21:48
(@jemmy)
Registriert

Hallo nichtplatt

Ich freue mich für euch! Es ist schön, dass die ganze Sache jetzt für euch in trockenen Tüchern ist. :applaus2: :applauskopf:

Alles Gute

LG Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2008 14:04




(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

mir war klar, dass in meinem Fall noch was kommen musste.

Wie es sich gehört habe ich nun Kindergeld für beide beantragt. Das Ganze zieht sich etwas hin und so habe ich einmal bei der Familienkasse angerufen. Es hatte mich gewundert, dass ich jetzt auf einmal einen EU Antrag stellen muss.

Jetzt die Rätsels Lösung. Meine Ex geht in die Schweiz und kann dort für beide Kinder, obwohl sie nicht bei ihr leben einen Familienzuschlag benatragen. Einzige Voraussetzung ist eine Monatsarbeitszeit von 80 Stunden. Der Zuschlag wird bis zur Vollendung des 16`Lebensjahr gezahlt, es sein denn die Kinder befinden sich danach noch in der Schulausbildung.

In meinem Fall bekäme sie 170,00 Sfr für Sohnemann und 195,00 Sfr. für Töchterchen.

Jetzt der Oberburner. Natürlich zieht die Familienkasse den schweizer Sozialzuschlag von meinem Kindergeld ab. Also für den Sohn 106,00 € und für die Tochter 121,00 €.

Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Kinder bei ihr in der Schweiz leben, oder bei mir in Deutschland.

So lernt man jeden Tag etwas dazu.

Ich bin echt begeistert.

Tip des Tages: Da angeblich in der Schweiz alles viel besser und schöner ist, vorallem die Einkommen, empfehle ich jedem Unterhaltsklaven seinen Job in Deutschland zu schmeissen und in der Schweiz einen neuen zu nehmen.
Dann schön schweizer Kinderzuschlag beantragen und die eigenen Einkünfte verschleiern. So lässt es sich gut leben.

Achja. Frankreich soll auch eine gute Adresse sein.

Bevor ich mecker bekomme, dass letzte war natürlich nicht ernst gemeint.

Und was mache ich nun. Bei ALG 2 ist das alles kein Problem, da diese natürlich nur das wirklich gezahlte Kindergeld gegenrechnen können, aber bei einem Job ohne Anspruch auf ALG 2 macht man lange Nase.

Leicht irritierte Grüße

nichtplatt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2008 11:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber es muß doch ne Rolle spielen, ob dieser Zuschalg auch wirklich gezahlt wird. Wenn Frau in der Schweiz eben nicht arbeitet, dann kann sie ja auch keinen Zuschlag bekommen.. und selsbt wenn sie ihn bekommt, wie komsmt du da dran.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2008 11:33
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Tina,

Aber es muß doch ne Rolle spielen, ob dieser Zuschalg auch wirklich gezahlt wird. Wenn Frau in der Schweiz eben nicht arbeitet, dann kann sie ja auch keinen Zuschlag bekommen.. und selsbt wenn sie ihn bekommt, wie komsmt du da dran.

Tina

Sie geht doch in die Schweiz um zu arbeiten. Wenn sie arbeitet wird der Zuschlag gezahlt. An den Zuschlag komme ich gar nicht ran. Vielleicht mit vielen Gerichtsverfahren und dann dauert es Jahre bis dann endlich gezahlt bzw. nachgezahlt wird.

Gruß

nichtplatt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2008 11:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm nichtplatt,

ich hatte es jetzt so im Kopf das sie zwar dort hinzieht, aber noch keine Arbeit hat.

Liese sich die KG-KAsse dazu "überreden" das sie das gesamt KG dir auszahlt und sich den schweizer Betrag von deiner holden Ex direkt holt?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2008 11:55
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nichtplatt,

mich wundert die Auslegung ein wenig.
Noch ist Kindergeld eine steuerliche Leistung und dann wird das KG an den Betreuungselternteil ausgezahlt.

Auf grund welcher Rechtsgrundlage wird diese Kürzung vorgenommen? Lass Dir das mal "bescheiden" und dann auch noch gleich die Anfrage starten, wie das KG den Kindern den Kindern zu gute kommt, wenn der Schweizerische Elternteil nicht zahlt?
Da fällt mir auch noch ein, schriebst du nicht, dass es mit dem Job nicht geklappt hätte? Dann kommt sie zur Zeit auch nicht auf die 80 Stunden im Monat. Dann wiederum fließt auch dort kein Geld.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2008 12:03
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Tina,

mit ihrem Wunschjob, der von ihrem Lover eingefädelt wurde hat es nicht geklappt. Sie bewirbt sich weiter und muss einen Job haben um dauerhaft ihren Wohnsitz in der Schweiz zu bekommen. Was für krumme Dinger Madame abzieht weis ich nicht. Ganz ehrlich es interessiert mich auch nicht, denn ich habe die Kinder.

Die einzige Möglichkeit an das Geld zu kommen ist m.E. nur eine Unterhaltsklage, denn hier gilt deutsches Recht und dieser Kinderzuschlag müsste dann als Einkommen gewertet werden.

Gruß

nichtplatt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2008 12:08
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nochmal;

§ 3 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
(1) Für jedes Kind wird nur einer Person Kindergeld und Kinderzuschlag gewährt.
(2) Erfüllen für ein Kind mehrere Personen die Anspruchsvoraussetzungen, so werden das
Kindergeld und der Kinderzuschlag derjenigen Person gewährt, die das Kind in ihren
Haushalt aufgenommen hat.
Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem
Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden,
bestimmen diese untereinander den Berechtigten. Wird eine Bestimmung nicht getroffen,
bestimmt das Vormundschaftsgericht auf Antrag den Berechtigten. Antragsberechtigt
ist, wer ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat. Lebt ein
Kind im gemeinsamen Haushalt von Eltern und Großeltern, werden das Kindergeld und der
Kinderzuschlag vorrangig einem Elternteil gezahlt; sie werden an einen Großelternteil
gezahlt, wenn der Elternteil gegenüber der zuständigen Stelle auf seinen Vorrang
schriftlich verzichtet hat.

§ 4 Andere Leistungen für Kinder
(1) Kindergeld wird nicht für ein Kind gewährt, für das eine der folgenden Leistungen
zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre:
1. Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kinderzuschüsse aus den
gesetzlichen Rentenversicherungen,
2. Leistungen für Kinder, die außerhalb Deutschlands gewährt werden und dem Kindergeld
oder einer der unter Nummer 1 genannten Leistungen vergleichbar sind,

3. Leistungen für Kinder, die von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung
gewährt werden und dem Kindergeld vergleichbar sind.

So, nun wird es dahingehend interessant, wie dieses nachgewiesen werden kann. Auch ist hier klar der Interessenskonflikt zu sehen, dass Du als Anspruchsbegehrender hier auf Geld verzichten sollst - im Namen der Kinder, was Du aber nach Gesetzeslage gar nicht darfst.

Du verzichtest damit auf 2.724 Euro im Jahr ...

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2008 12:12
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi @ Kaspar,

sie muss in der Schweiz irgendwie einen Job bekommen. Steuerlich gesehen ist mein Kenntnisstand wie folgt. Bei der Steuererklärung wird überprüft, ob die KU Zahlung oder die Steuererstattung höher ist. Wenn die Steuererstattung höher ist, dann zahlt das Finanzamt Steuern zurück. Das ganze funktioniert aber nur, wenn auch ausreichend Steuern gezahlt werden müssen. Bei Selbständigen kann es da anders aussehen.

Das Ganze ist mehr oder weniger ein zeitlicher Aspekt. Die Geschichte kann sich auch über Jahre hinziehen und bis dahin ist nichts mit KU.

Kürzung § 64 Abs. 3 Estg

Da warst Du jetzt schneller. Danke
Gruß

Nichtplatt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2008 12:22
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Nichtplatt;

aber mal weitergedacht ...
es steht ausdrücklich

Leistungen für Kinder

Sprich es muss sichergestellt sein, das diese Leistung auch beim Kind ankommt, ansonsten ist es eben keine Leistung mehr für das Kind. Da Argumentiere ich im Umkehrschluss, da nicht bekannt ist, ob überhaupt und wie, muss das KG voll gezahlt werden.
Wenn der Schritt nicht geht, würde ich der KM soviel Feuer unter dem Hintern machen, dass sie das Geld pünktlich jeden Monat überweist. Zur not würde ich Ihr den §170 STGB um die Ohren hauen ... dann kann sie in der Schweiz versauern.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2008 12:34
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Kaspar,

natürlich kommt die schweizer Leistung den Kindern zu Gute. Erst einmal hat Madame doch die Fahrt - / Flugkosten und außerdem kosten die Kinder beim Umgang in der Schweiz doch auch Kohle. Die müssen doch auch essen und schlafen.  😉

Das Problem ist die Familienkasse. Statt sofort den Antrag zu bearbeiten und mir das Kindergeld auszuzahlen, machen die erst einmal folgendes Konstrukt. Madame wohnt schon in der Schweiz und ist dort auch gemeldet. Zum Abgabe Zeitpunkt war sie noch in Deutschland.

Ob sie überhaupt einen Anspruch auf schweizer Zulagen hat wird jetzt erst einmal überprüft. Ich gehe einfach davon aus, dass die Ex generell in diesen Belangen mich angelogen hat. Ich denke, dass sie schon einen Job hat, diesen aber nicht angibt, da sie sonst sofort Unterhalt bezahlen müsste.

Ich werde wohl doch jetzt sofort Unterhalt für die Kids ab Rechtskraft des Beschlusses gerichtlich einfordern. Ich muss mir langsam die Frage gefallen lassen, warum ich immer noch irgendwie an der Wertigkeit der Aussagen meiner Ex glaube.

Aber das Ganze System finde ich schon genial.

Gruß

nichtplatt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2008 13:01




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