hallo alle zusammen
meine ist anfang januar abgehauen (wegen neuen ) unser sohn ist 13 jahre alt und will bei mir bleiben und ich muss sagen trotz contischicht ( früh mittag und nachtschicht contenuirlich immer im wechsel ) meistern wir es bis jetzt gut ich bin baujahr 68 und wir kommen aus gelsenkirchen
soweit erstmal wir sind beide fröhliche menschen mein sohn ist besser geworden in der schule und wir sind für jeden spass zu haben
wir wollen uns friedlich trennen was bis jetzt ganz gut klappt sie darf alles mitnehmen was sie will ich helf ihr sogar beim umzug
jetzt aber eine oder mehrere fragen
was muss ich beachten damit es mit der friedlichen trennung klappt
geht sowas auch ohne anwalt wegen kosten sparen
was kostet eine scheidung
ab wann läuft das trennungsjahr
welche behörden und wann muss ich die behördengänge machen
ab wann muss ich steuerklasse ändern
entschuldigt bitte die fülle der fragen aber ich möchte nichts verkehrt machen
ich bedanke mich schonmal im vorraus für eure tips
Moin fdotzi und willkommen bei VS,
Du machst einen erfreulich entspannten Eindruck. Hört sich fast so an, als hättest Du partnerschaftlich mit Exilein abgeschlossen – das ist eine ganz ausgezeichnete Ausgangsposition für besonnenes Handeln. Positiv ist weiterhin, dass Dein Sohn bei Dir bleiben will und KM sich damit abgefunden hat. :thumbup:
Nun zu Deinen Fragen:
1.) Was muss ich beachten damit es mit der friedlichen Trennung klappt?
Das lässt sich nicht so einfach beantworten. Wenn der eine nicht friedlich sein will, hat der andere kaum ´ne Chance. Wichtig ist das Überwinden der Paarebene und Ehrlichkeit gepaart mit gegenseitiger Achtung. Bezüglich Eures Sohnes solltet Ihr Euch nüchtern und emotionsfrei als gleichberechtigte Eltern arrangieren und darauf achten, das der betreuende Elternteil ihm den anderen nicht vorenthält und diesen bei allen wichtigen Entscheidungen mit einbezieht.
Es hört sich aber so an, als wärt Ihr da auf einem ganz guten Weg. :thumbup:
2.) Geht sowas auch ohne anwalt wegen kosten sparen?
Nicht ganz. Anträge vor Gericht, also auch den Scheidungsantrag, dürfen nur Anwälte stellen. Zumindest der, der die Scheidung einreicht, benötigt also einen. Ist das Sorgerecht strittig benötigen meines Wissens beide einen.
Es gibt die Möglichkeit, die meisten Trennungsbelange in einer Scheidungsfolgenvereinbarung von einem Notar beurkunden zu lassen. Diese wird dann in der Regel von den Familiengerichten so übernommen und vereinfacht das Gerichtsverfahren enorm. Die Notare wissen genau, was in so einer Vereinbarung geregelt werden sollte (Gütertrennung, Lebensmittelpunkt der Kinder, evtl. Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner ...) und wie das zu formulieren ist. Bist Du Dir mit Deiner Ex inhaltlich einig, so solltet Ihr diese Variante erwägen. Meine Scheidungsfolgenvereinbarung hat mich damals anteilig ca. 70€ gekostet.
Den KU kann man kostenlos vom Jugendamt berechnen und titulieren lassen.
3.) Was kostet eine scheidung.?
Keine Ahnung. Das geht nach Streitwert. Es gibt hier im Forum, glaube ich, einen Scheidungskostenrechner. (Meine Scheidung hat mich inkl. Scheidungsfolgenvereinbarung nicht ganz 300€ gekostet.)
Wenn man nicht Leistungsfähig ist, so kann man Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen.
4.) Ab wann läuft das trennungsjahr?
Mit dem Auszug eines Partners aus der Ehewohnung oder mit der Einrichtung von getrennten Wohnbereichen in der Ehewohnung.
5.) Welche behörden und wann muss ich die behördengänge machen?
Dein Sohn und Du bleiben ja in der Wohnung. Somit habt Ihr meldetechnisch keinen Handlungsbedarf. Wenn Du Dir mit Deiner Ex in so weit einig bist, dass es so bleiben soll, wie er das will, geht sie mit ihren Einkommensnachweisen der letzten 12 Monat zum Jugendamt und lässt den KU berechnen und titulieren.
In der Scheidungsfolgenvereinbarung steht dann diesbezüglich z.B., dass der Lebensmittelpunkt des gemeinsamen Sohnes beim Vater sein soll und er somit für die Belange des täglichen Lebens verantwortlich ist, dass der Umgang mit der Mutter z.B. 14-tgl. von Freitag 17.00 bis Sonntag 18.00 und hälftig nach Terminabsprache in den Ferien stattfindet sowie, dass der KU entsprechend der als Anlage beigefügten Jugendamtsurkunde gezahlt wird.
Ist das Trennungsjahr dann fast vergangen und habt Ihr alles im Vorfeld schon geregelt, so reicht einer von Euch die Scheidung via Anwalt beim Familiengericht ein und alles geht relativ schnell von statten. Die Zeit bis dahin solltet ihr dazu nutzen, Eure Rentenkonten bei der BfA oder sonst wo klären zu lassen und Eure Unterlagen evtl. privater Altersabsicherungen auf Vordermann zu bringen. Der Ausgleich gegenseitiger Rentenansprüche ist nämlich dann fast das einzige, was bei Gericht dann noch zu klären ist.
6.) Ab wann muss ich steuerklasse ändern?
Diese Antwort muss ich Dir schuldig bleiben und sie lässt sich ohne weiter Informationen (wer verdient wie viel und wie sind die jetzigen Steuerklassen) auch nur schwer beantworten.
Eigentlich müsste auch die Frage eher heißen, ab wann Du die Steuerklasse ändern lassen solltest?
entschuldigt bitte die fülle der fragen aber ich möchte nichts verkehrt machen
Dafür ist VS ja da. Ich beneide Dich darum, das Forum schon so früh gefunden zu haben. Bei mir war es viel später – tlw. zu spät! So konnte ich hier so nach und nach lesen, was ich hätte alles anders machen sollen.
Ich hoffe, ich habe alle Fragen so einigermaßen richtig beantwortet. Wenn nicht, wird sich da sicher noch jemand berichtigend einklinken. :redhead:
Gruß Holger
hallo Holger
erstmal vielen dank für deine antworten diese waren schon sehr hilfreich
mit der steuerklasse hab ich von einer steuerberaterin erfahren dass ich diese erst wechseln muss wenn die scheidung durch ist sprich anfang 2011
da wir das jahr 2010 noch als ehepaar versteuern können
ich hab diese seite von jemanden bei wkw empfohlen bekommen
mfg
fiete
Hallo Fdotzi (ich muss mich immer bemühen, das "d" nicht zu überlesen :heu: )
Wenn Du jetzt noch Steuerklasse 3 hast, solltest Du die schleunigst wechseln, weil:
1. der Unterhalt nach dem höheren Netto berechnet wird und hinterher oft großes Theater entsteht, wenn er dann passend zur neuen Stkl. angepasst werden soll.
2. wenn Deine Ex arbeitet und Stkl. 5 hat, hat sie sehr hohe Abzüge (und Du sehr niedrige). Sie könnte also am Jahresende auf die Idee kommen, dass sie sich allein veranlagt und einen dicken Batzen Geld zurück bekommt. Und dann musst Du - Du ahnst es vielleicht - einen dicken Batzen nachzahlen. Selbst wenn ihr gemeinsam veranlagt, kann sie hinterher die Aufteilung der Steuerschuld /des Erstattungsbetrages verlangen. Das heißt unterm strich das gleiche, was ich im zweiten Satz beschrieben habe. Dann bleiben zwar die Vorteile der gemeinsamen Veranlagung bestehen, aber die Abrechnung der festgesetzten Steuer erfolgt dann im Verhältnis der persönlichen Verhältnisse von jedem Einzelnen von euch. Das kannst Du steuerlich nicht verhindern und müsste auf zivilrechtlichem Weg geklärt werden.
Außerdem spart man unter dem Strich mit Stkl. 3/5 keine Steuern. Nur der Vorwegabzug ist "anders" als bei 4&4. Also solltet ihr in Stkl. 1/2 wechseln oder wenigstens 4/4.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
hallo lausebackesmama
vielen dank für deinen tip
und wenn du das d vergisst nehm ich das als kompliment der persöhnlichen art 😉 :winkewinke:
lg
fiete