Hi,
da ich neu bin schreib ich mal grob meine Geschichte und würde von euch gerne wissen wie meine Chancen stehen.
Ich hab meiner Frau im Mai gesagt das sie bitte gehen sollte was sie auch tat mit meinem Auto und sie ließ beide Kinder bei mir ,2 Tage später kam sie um ihre Koffer zu packen und fuhr wieder (zu ihrer Mutter) ohne die Kinder überhaupt gesehen zu haben , nochmal 2 Tage später das gleiche .
Sie holte die Kinder nur jedes 2.Wochenende von Freitag bis Sonntag und wo-ende drauf nur einen Tag .
Das ging so lange gut bis August , dann J-Amt wo meine Frau eine Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt der Kinder unterschrieben hat das sie bei mir bleiben .
Soweit so gut .
Dann verlangte das Amt das ich die Mutter selber auffordern soll Unterhalt für die Kinder zu zahlen ansonsten würde es das Amt selbst machen .
Als ich die Forderung mit dem J-Amt geschrieben habe und ihr schickte kam sofort der Brief ihres Anwalts das sie nicht zahlen kann weil sie "nur "1500€ verdiene .
und eine Woche später forderte sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht .
Anhörung vor Gericht kam nur raus das die Kids einen Verfahrensbeistand bekommen und das ein Gutachten her muss das eine Psychologin macht . Termin bei der Dame steht schon ( 1Monat ) Kann mir jemand sagen wie so ein Gespräch mit der Gutachterin aussieht und wieviel Chancen ich habe das die Kinder bei mir bleiben dürfen . Die kinder wollen nicht weg weil hier ihr Zuhause ist .Sie sind 5 und 3
Moin.
Die kinder wollen nicht weg weil hier ihr Zuhause ist .Sie sind 5 und 3
Zunächst: Ich glaube nicht, dass die Kinder in diesem Alter schon ein solchen Wunsch äußern. Taugt auch so,nicht als Argument in dem nun folgenden Verfahren . Was die Kinder idR wollen ist liebevollen Kontakt zu und von beiden Elternteilen!
Habt ihr schon mal über ein WM nachgedacht? Also eine etwa gleiche Aufteilung der Betreuungszeiten, zB im wöchentlichen Wechsel?
Ansonsten stehen Deine Chance, dass Du zum BET wirst besser als für manchen anderen Vater, da ihr dies - zumindetstens für einen kurzen Zeitraum - so gelebt habt die Mutter nun offensichtlich vordergründig (auch) aus finanziellen Aspekten aktiv wird. Naja, und das zumindetstens Profis wohl eruieren werden, welches ET besser geeignet ist, ist auch schon mehr als andere Väter die Chance bekommen. Um Deine Chancen noch besser beurteilen zu können, wären Details zu Euren Lebensumständen sehr hilfreich.
Wie so ein Gespräch abläuft kann ich Dir leider nicht sagen.
Gruß. Toto
Womit genau begründet sie denn ihren ABR Antrag?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kann mir jemand sagen wie so ein Gespräch mit der Gutachterin aussieht und wieviel Chancen ich habe das die Kinder bei mir bleiben dürfen .
Hallo Anton,
bei uns war das so, dass die Werdegänge und Familienverhältnisse der Eltern, die Beziehungsphasen von Anfang bis zur Trennung bzw. bis dato, die Lebensumstände der Kinder, etc., eruiert wurden.
Neben der Interviews mit den Eltern gab es auch Gespräche des Gutachters mit den Kindern, sowie Interaktionsbeobachtungen der Elternteile mit den Kindern.
Wie Toto sehe ich Deine Chancen bislang nicht schlecht (v.a. wegen des Stichworts Kontinuitätsprinzip), wobei die Antwort auf Beppos Frage nach der Begründung des Antrags hier weitere Indizien geben könnte.
Gruss,
gardo
Dann verlangte das Amt das ich die Mutter selber auffordern soll Unterhalt für die Kinder zu zahlen ansonsten würde es das Amt selbst machen .
Da hast Du einen Fehler gemacht. Bzw das Amt, denn das geht die zunächst mal gar nichts an, wenn Du Deine Kinder alleine versorgen kannst und keine Beistandschaft eingerichtet hast. Damit hättest Du warten sollen, bis sich das ganze verfestigt hat.
Unabhängig davon kannst Du Dich ein wenig entspannen, die Hürden für alleiniges ABR sind schon eher hoch.
die Hürden für alleiniges ABR sind schon eher hoch.
Die Hürden für alleiniges ASR sind hoch. Das ABR wird auf Antrag einem Elternteil zugewiesen; die Kinder müssen ja irgendwo ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Gruss,
gardo
@Gardo, das ist zwar richtig, aber die Hürden für die Übertragung des ABR auf denjenigen, bei dem das Kind gerade nicht ist, sind auch hoch.
Ob sie genauso hoch sind wie die, einem Vater das ASR zu übertragen, bleibt allerdings abzuwarten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Hürden für alleiniges ASR sind hoch. Das ABR wird auf Antrag einem Elternteil zugewiesen; die Kinder müssen ja irgendwo ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Gruss,
gardo
Das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge und was Du da schreibst ist mMn sachlich falsch.
Das alleinige ABR zu bekommen ist nur knapp weniger schwierig als das alleinige SR.
Hallo,
das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Bestandteil des Sorgerechts. Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, dann haben auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Eine Übertragung des ABR erfolgt deshalb auch nur auf Antrag, wenn sie sich die Eltern eben zum Bsp. nicht auf den Lebensmittelpunkt einigen können.
Die Frage ist deshalb warum die KM (lt. Antrag) das ASR bzw. ABR haben wil. Gibt es denn Gründe für eine Kindswohlgefährdung? Ist denn der Lebensmittelpunkt der Kinder strittig? Wenn ja ist das natürlich ein Grund, aber auch hier gilt das Kontinuitätsprinzip und die Bindungstoleranz. Der KV könnte ja ein großzügiges Umgangsrecht einräumen.
Für eine Alleinsorge der KM sehe ich keine Gründe, komplizierter ist die Frage nach dem ABR.
Aus meiner Sicht ist der Antrag auf ASR bzw. ABR nur deshalb gestellt worden, weil die KM keinen Unterhalt zahlen will und nun die Kinder als Einkommensquelle entdeckt hat. Vielleicht ergibt sich eine Lösung, wenn der KV auf (einen Teil) des Unterhalts verzichtet. Mit 1500 Euro ist sie für 2 Kinder hart der Grenze zur Leistungsfähigkeit.
VG Susi
@Gardo, das ist zwar richtig, aber die Hürden für die Übertragung des ABR auf denjenigen, bei dem das Kind gerade nicht ist, sind auch hoch.
Ob sie genauso hoch sind wie die, einem Vater das ASR zu übertragen, bleibt allerdings abzuwarten.
Dieser Sichtweise kann ich mich auch anschließen.
Gruss,
gardo
"Antrag" hört sich an wie etwas, auf das man ein Recht hat, man füllt ein Formular aus und bekommt es. So wie Kindergeld.
Auch das ABR will jedoch eingeklagt werden. Und ohne massive Gründe bekommt es nicht mal der, bei dem das Kind lebt, geschweige denn der andere, ganz egal ob das ein Vater oder eine Mutter ist.
Das ABR wird zwingend immer dann einem zugewiesen, wenn keine Einigkeit über den regelmäßigen Aufenthalt besteht.
Es ist also nicht schwer, die Übertragung zu erzwingen.
Es ist nur schwer, wenn das mit einem Wechsel des Aufenthaltsortes einher gehen soll oder wenn der andere dem Aufenthalt zustimmt.
Immer wenn am Ende der Verhandlung Uneingkeit über den Aufenthalt besteht, wird einem das ABR zugeteilt.
Das ist beim ASR definitiv anders.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
oder wenn der andere dem Aufenthalt zustimmt.
:knockout:
Das klingt nur :knockout: ist aber gängige Praxis.
Der Richter erklärt dem Antragsteller, dass sein Antrag keine Erfolgsaussicht hat und überredet ihn, seinen Antrag zurück zu ziehen und dem Aufenthalt beim anderen zuzustimmen.
Nur so könne es beim beiderseitigen ASR bleiben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also ich weis nicht genau was MIT Lebensumstände Gemeint sein soll , Ich habe ein Haus mit eigenem Garten ,jedes der Kinder hat sein eigenes Zimmer .Ich bin mit der Arbeit von 40 auf 30 std in der Woche runtergegangen und hab wegen der Kinder komplett gleitende Arbeitszeiten .
Ich bringe die Kinder Täglich in den Kindergarten , holen tun sie meine Eltern aber nur weil ich es manchmal nur knapp schaffen würde und um die Kids nicht zu verwirren und das es a bißchen gleichmäßig läuft hole ich sie nicht sondern bin oder komme gleich heim .
Umgang hat sie jedes Wochenende , einmal von Freitag abend bis Sonntag und das WE darauf einen tag von früh bis spät .
Alles womit es Probleme mit den Kindern gibt wälzt sie auf mich ab
" meine Tochter wollte vor ein paar Wochen nicht mit zu ihr fahren, und um unnötig Stress zu vermeiden versuchte ich sie zu überreden doch mitzufahren .
Von ihr kam nur der Spruch : Das hast du toll hinbekommen und kümmer dich darum wie wir das bei ihr wieder gut machen .
Oder auch : Ich glaube das Kind hat ein loch im Zahn , sag das mal dem Zahnarzt usw .
Und Jetzt brauche ich auch nicht mehr mit dem Unterhalt zurückgehen weil sie eh nicht zahlt , und es auf a Klage meines Anwalts anlegt .
Ich hoffe echt es gibt auf der Welt noch etwas Gerechtigkeit , denn die Kinder brauchen Zuneigung und Geborgenheit und keinen Fernseher .
Moin Anton,
Also ich weis nicht genau was MIT Lebensumstände Gemeint sein soll
... das hast Du mit Deiner Antwort gut dargestellt.
Und Jetzt brauche ich auch nicht mehr mit dem Unterhalt zurückgehen weil sie eh nicht zahlt , und es auf a Klage meines Anwalts anlegt .
Häh ? Dein Eingangsthread hörte sich so an als hättest Du eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet. Für die Unterhaltsgeschichte brauchst Du aktuell keinen Anwalt, bei 1.500 EUR sollte die Beistandschaft durchaus eine - zumindest teilweise - Leistungsfähigkeit erkennen und auch durchsetzen können. Hast Du parallel auch Unterhaltsvorschuß beantragt ?
Zum Sorgerechtsthema fehlt nach wie vor eine Aussage zu den Argumenten Deiner Ex.
Wer hat die Kinder nach der Geburt überwiegend betreut ?
Auf den ersten Blick stehen Deine Chancen auf ABR wirklich nicht schlecht ... warst Du diesbezüglich anwaltlich vertreten ?
Gruß
United
Hallo,
wenn Du keine Beistadnschaft beim JA hast, dann solltest DU sie umgehend einrichten. Dann musst Du Dich nicht um den Unterhalt mit der KM streiten sondern das JA macht das.
Unterhaltsvorschuss ist weniger als Unterhalt und wird maximal 6 Jahre längstens bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Wenn Du Unterhaltsvorschuss beantragst kümmert sich die UVKasse auch darum wie sie ggf. das Geld von der KM wieder bekommt.
Beim ABR kommt es auf Kontinuität (wer hat wie lange hauptsächlich betreut, wie ist die momentane Situation), die Bindung der Kinder, die Bindungstoleranz der Eltern und die Betreuungsmöglichkeiten an. Dein Betreuungskonzept ist in Ordnung und funktioniert.
Um die Sache wirklich einschätzen zu können, müssten wir natürlich auch wissen wie die KM ihren Antrag begründet.
VG Susi
Nein ich habe keine Beistandschaft vom Jugendamt , aber das Jugendamt hat mir empfohlen weil meine Frau wegen Unterhalt ( das sie nicht zahlen will) einen Anwalt genommen hat auch einen Anwalt zu suchen was ich auch gemacht habe und der übernimmt den kompletten Fall bis zur Scheidung .
Wegen der Aussage vor Gericht sagte sie :
Sie findet es schade das eine Mutter in Deutschland um ihre Kinder kämpfen müsse .
Das sie die Kinder bis Anfang Mai ganz alleine großgezogen hätte (was Blödsinn ist )
Und auf die Frage des Richters warum sie das Schreiben über den lebensmittelpunkt der Kinder beim Vater (mir) im Jugendamt unterschrieben habe sagte sie nur :
mir blieb nichts anderes übrig , man lies mir keine andere Wahl .
Ich sagte vor Gericht das ich mich wegen einer Krankheit ( Schulter OP ) über ein Jahr um die Kinder gekümmert habe , Meine Frau ließ mir die Tochter 2 Monate alleine und sie arbeitete weiter weg und kam nur Wochenenden . Ich arbeitete die letzten 2 Jahre 40 Std und war spätestens um 17-17:30 zuhause und außschlieslich für die Kinder da , Der kleine lies sich nichtmal den Schlafanzug von ihr anziehen geschweigedenn ins Bett bringen . Und sie hatte die Kinder obwohl sie den Ganzen Tag zuhause war im Kindergarten bis 16:30 angemeldet und ich denke auch so lang dort gelassen .
Beweisen konnte ich an dem Gerichtstermin nicht alles aber ich habe alles schriftlich eingeholt und meinem Anwalt gegeben . Zudem haben mir meine Nachbarn weil sie es auch unmöglich finden das sie die Kinder will schriftliche Stellungnahmen geschrieben wie sie mit den kindern und der Erziehung klargekommen ist : nämlich alleine überhaupt nicht .
Danke schonmal für eure Antworten .
Moin Anton,
Zudem haben mir meine Nachbarn weil sie es auch unmöglich finden das sie die Kinder will schriftliche Stellungnahmen geschrieben wie sie mit den kindern und der Erziehung klargekommen ist : nämlich alleine überhaupt nicht .
Fange bitte nicht an, eine Strategie auf Basis irgendwelcher Aussagen von Nachbarn aufzubauen.
Es geht nicht um einen Wettstreit, wer der bessere Elternteil ist.
Dein Fokus ist einzig und allein: Die Kinder sind bei mir und sie bleiben bei mir, weil es ihnen hier gut geht und ich ihnen die Verläßlichkeit geben kann, die sie brauchen.
Nein ich habe keine Beistandschaft vom Jugendamt , aber das Jugendamt hat mir empfohlen weil meine Frau wegen Unterhalt ( das sie nicht zahlen will) einen Anwalt genommen hat auch einen Anwalt zu suchen
... das Geschäftsgebahren einiger Jugendämter schnall ich nicht. Hat man Dich zumindest darüber aufgeklärt, daß es die Möglichkeit einer Beistandschaft gibt ? Hast Du Unterhaltsvorschuß beantragt ?
Gruß
United
Ich habe keinen Unterhaltsvorschuss beantragt .Und es geht mir nicht um ein Machtgehabe oder irgendwas anderes . es geht mir einzig und alleine um die Kinder , sie sind hier bei mir daheim und das schon immer . Ich versuche so gut es geht für die Kinder eine Gleichmäßigkeit rein zu bringen . Ich lasse es den Kids auch nicht merken das mich der Termin beim Psychologen echt stresst weil ich keine Ahnung hab was auf mich zukommt . Mich belastet es so sehr weil ein " Fremder" zuletzt entscheiden wird was das beste für die Kinder ist .Und ich fühl mich den zwei gegenüber verantwortlich .
Sie hat es vorher mit den Kindern nicht geschafft und ich bin mir sicher das sie es alleine auch nicht schaffen wird und die kinder dabei "kaputt" gehen !!!!
Ihre ständigen Anrufe und sms machen mich langsam mürbe . "ein Wochenende will sie die Kinder unbedingt länger und bringt sie erst nachts um 19:30 zurück obwohl 17:30 ausgemacht ist . Das nächste Wochenende will sie die Kinder überhaupt nicht obwohl sie die beiden das ganze Wochenende hätte."
Ich versteh das bald nicht wirklich mehr und ich habe kein Problem wenn die Kinder bei mir bleiben .Aber ein Wochenende nur Stress und das nächste kein Interesse .
Was soll das ???