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Aufenthaltsbestimmungsrecht

 
 Maxi
(@maxi)
Schon was gesagt Registriert

Ja ich bin eine Mutti, die von ihrem Exmann bis zum heutigen Tag nur schlechtes erfahren musste!!!
Hallo, ich möchte kurz was zu mir und meinem Sohn sagen. Ich und mein Sohn (heute 12)habe vor über 4 Jahren meinen damaligen Mann verlassen. Seit dem Auszug wurde ich bedroht beschimpft usw. Jedenfalls habe ich zum Zeitpunkt des Auszuges im 3-Schicht System gearbeitet. Ist ja ansich nicht schlecht für den Unterhalt für das Kind und sich selber alleine sorgen zu können, dachte ich mir. Falsch gedacht. Wir hatten ca. ein halbes jahr später Verhandlung wegen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes, mein Exmann hat dies eingerührt, und mir ca. 6 Wochen vor der Verhandlung den Jungen entzogen. Ich habe meinen Sohn damals 6 oder 8 Wochen etwa nicht gesehen, erst zu Verhandlung, da hat mein Kind micht angeschaut und dann seinen Vater und gefragt o´b er mit Guten Tag sagen dürfe. Das war wie ein Stich ins Herz. Jedenfalls befand der Richter das ich durch meine Schichtarbeit nicht genug Zeit für mein Kind hätte und es doch wohl unter den Umständen beim Vater besser aufgehoben wäre. Ich muß noch erwähnen, mein Exmann hatte damals eine kleine Firma, die er am nächsten Tag nach meimen Auszug zugemacht hat sich auf dem Sozialamt angemeldet hat, und natürlich eine Klage wegen Unterhalt gegen mich angestrebt hat. Ich hätte damals 530,- DM für ihn jeden Monat zahlen dürfen. Ich bin jedenfalls aus dem Gerichtssaal als gebrochene Frau und Mutter gegangen. Noch zur Info, mein Ex hat sich zur Zeit unserer Ehe durch seine Selständigkeit, will ich mal sagen, nur bedingt wenig um unseren Sohn gekümmert, er hat sich lieber in eine Spielothek gesetzt, mit einer guten Bekannten (die heute komischer Weise bei ihm lebt) und hat doch TÄGLICH MEHRERE STUNDEN verbracht. Aber auf nachfragen meinerseits hatte er in der Firma immer viel zu tun. Nur blöd für ihn, das mir viele Bekannte von uns erzählt haben das er dort (Spielo) täglich ist. Jedenfalls nach dem Urteilsspruch konnte mein Sohn tagsdrauf wieder zu mir, erst nur ein bis zwei mal die Woche und dann relativ schnell jeden Tag nach der Schule und dann auch die ganze Woche usw. Jedenfalls ist er seit ca. 1,5 Jahren nicht nur tagsüber bei mir sondern die ganze Woche tags, wie nachts. Er ist wieder ganz bei mir und möchte es auch so bei behalten. In der Schule sind seine Noten wieder super und auch das Kind ist wieder viel ruhiger, ausgeglichener nicht mehr so aggressiv. Ich muss auch noch erwähnen das mein Exmann mir und meinem neuen Partner viel versucht hat das Leben zur Hölle zu machen, er hat auf dem Gericht Jugendamt überall immer den perfekten Vater raushängen lassen, und mich ständig schlecht gemacht. Ich bekomme auch keinen Pfennig Geld für das Kind da er ja immer noch das Aufenthaltsbest-recht hat keine Anstalten macht das Geld für sein Kind mir bzw. dem Kind zukommen zu lassen. Im Gegenteil er hat vor einer Woche (unser Son ist nun 12 geworden) vom Jugendamt eine Überprüfung zukommen lassen, ob und in welcher Höhe ich Unterhaltspflichtig bin. Ist doch nett oder? Das Kind lebt bei mir, er hat das Geld, was will Man(n) mehr? Ich habe vor meinem Exmann viel Angst er hat es immer geschafft mich und das Kind einzuschüchtern. Ich wollte nun einmal von einem der vielleicht ähnliches durchgemacht hat wissen, ob eine Beantragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes mit einer "Einstweiligen Anordnung" damit es hoffentlich schnell geht, sinnvoll ist oder ? Ich habe jedenfalls viel viel Angst mein Kind ein zweites Mal zu verlieren. Ich danke im voraus für eine Antwort.
Viele Grüße Maxi

[Editiert am 21/6/2004 von Maxi]

[Editiert am 21/6/2004 von Maxi]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2004 19:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Maxi,

dein Beitrag ist nicht in Vergessenheit geraten; bisweilen dauert es ein wenig, bis die Lösung gefunden ist, man zu Ende gedacht hat.

Die Situation ist derart nicht hinnehmbar, das ist klar. Und auf jeden Fall ist eine entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen und ggf. dem KV das ABR zu nehmen. Ich denke, es wird ohne Prozess nicht gehen und du brauchst einen guten Rechtsvertreter.

Weiter fiel mir auf, dass du noch erheblich emotional belastet bist; die Trennung oder das, was dir zur Zeit des Zusammenlebens wiederfuhr, nicht verarbeitet hast. All deine Argumente sind deine Argumente und zielen wenig auf Kindeswohl und den Wunsch des Kindes ab. Klar, es ließe sich herleiten, aber nur dem Umweg von dir über deinen Ex zum Kind.

Wenn du derart "geladen" den Fall aufgreifst, wirst du untergehen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2004 16:59
 Maxi
(@maxi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DeepThought, ich freue mich über deine Antwort. Ja das ich einen Guten Rechtsanwalt brauche ist mir klar und ich kann nur hoffen das meine Anwältin in vollem Umfang die Interessen von meinem Sohn und mir durchsetzt. Du schreibst das die Argumente die ich anbringe, meine wären und nicht die des Jungen. Ja sicherlich bringe ich viele Argumente die für eine positive Entwicklung des Jungen sprechen, die er mit seinen 12 Jahren noch nicht abschätzen kann. Für ein Kind ist es normaler Weise da schön wo man alles darf. So war es auch am Anfang bei unserem Sohn, bei Papa darf ich alles, die Mama schimpft auch mal und besteht auf eine Erledigung der Hausaufgaben, beispielsweise. Ich denke ein Kind kann in so einem Alter noch gar nicht wirklich sagen was gut für es ist. Oder? Weiterhin habe ich noch nicht erwähnt, das ich vor einigen Wochen mit ihm auf dem Jugendamt war um seine Meinung dem Mitarbeiter dort zu erzählen, das ich im Falle einer erneuten "Bearbeitung" durch seinen Vater beweisen kann was der Junge will und was nicht. Er hat dort erzählt das er gerne bei mir bleiben möchte, das alles so wie es jetzt ist bleiben soll, also bei mir wohnen und seinen Papa besuchen wie er möchte, so wie es momentan auch der Fall ist. Er kann zu seinem Vater wann er möchte, mal heute 1 Stunde oder 2, das nächste mal eins zwei Tage hintereinander, dann mal wieder eine Woche oder länger nicht zu ihm ....! So sieht es momentan aus, und das ist das was auch das Kind möchte, denn er merkt selber das er in der Schule wieder voll dabei ist, nicht mehr zu spät kommt, kaum Hausaufgaben vergisst (was alles in der Zeit als er bei seinem Vater wohnte so war). Ich denke schon das ich im Interesse von uns beiden hier geschrieben habe, deshalb bin ich etwas verwundert das es anders rüber kommt. Kann natürlich auch sein, das ich noch immer beeinflussbar bin, durch seinen Vater, was auch leider der Fall ist, denn als Druckmittel hatte er immer den Jungen und hat ihn auch immer noch. Denn sobald ihm was der Quere gelaufen ist, hat er den netten Spruch angewandt, "Du weist schon was im Urteil steht, das er alle 2 Wochenenden und 2 mal in der Woche nachmittags zu dir (Mir) darf". Das hält einen sehr oft zurück, um den Jungen nicht wieder zu verlieren um einfach die Füße stille zu halten. Ich habe hoffentlich einen richtigen Schritt getan, ich habe eine Einstweilige Anordnung beantragt, das ich das ABR bekomme. Ich hoffe und bete das es der richtige Schritt war. Ich habe heute von meiner Anwältin erfahren, dass das Verfahren, wenn ich Pech habe, nicht schnell sondern auch ein paar Wochen dauern kann, bis ein Termin festgelegt wird. Und davor habe ich Angst, wenn mein Ex erfährt was ich vorhabe, wird er versuchen, und das Recht hat er, mir den Jungen weg zunehmen. Wie schon einmal. Denn sobald er per Brief einen Termin zu der Verhandlung bekommt, werden mein Sohn und ich wieder durch die Hölle gehen. Er wird wieder "bearbeitet" und ich bedroht, beschimpft usw. Und das bat ich die Anwältin dem Richter zu erklären, das nicht ewig viel zeit vergehen darf bis die Verhandlung stattfindet. Sie macht mir wenig Hoffnung, das dies den Richter interessiert. Ich denke eine Einstweilige Anordnung kann doch nicht ewig dauern oder???
Ich hoffe mir kann noch jemand einen schnellen guten Tipp geben, was ich nun beachten soll usw. Vielen vielen Dank für eure Mühe
Gruß Maxi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2004 20:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Maxi,

da habe ich mich falsch ausgedrückt, sorry.

Meine Anmerkungen basierten z.B. auf deinen Aussagen bzgl. der Spielothek-Aufenthalte und seiner Einstellung zur Arbeit.

Ein EA-Verfahren geht normalerweise recht flott. Nun laufen wir aber mit Schwung auf die Sommerpause zu und da sind alle im Urlaub - der Antrag wird terminlich verzögert bearbeitet werden.

Auf der anderen Seite ist ja schon eine gewisse Eilbedürftgkeit da. Du könntest im Wege der EA noch die vorläufige Übertragung beantragen. Diesem Punkt wird sicherlich ohne Anhörung und Verfahren entsprochen werden können, da dein Sohn ja eh bei dir lebt.

Eine kleine Bitte am Schluss: Es erleichtert das Lesen, wenn du gelegentliche Absätze machst.

DeepThought

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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2004 20:20
 AJA
(@aja)
Registriert

Für ein Kind ist es normaler Weise da schön wo man alles darf. So war es auch am Anfang bei unserem Sohn, bei Papa darf ich alles, die Mama schimpft auch mal und besteht auf eine Erledigung der Hausaufgaben, beispielsweise.

Unterschätze das mal nicht! Meine Tochter hat mich neulich mit folgendem Ausspruch überrascht: "was mich stört am Papa ist, dass er mich nicht dazu anhält Hausaufgaben zu machen und zu lernen."
Gut, dass ich schon gesessen bin, denn das ist bei uns hier Streit- und Nervpunkt Nummer eins. So habe ich ihr das auch gesagt: Dich stört bei ihm, was dich bei uns nervt?

Ja, meinte sie, es muss ja sein und ich kann das nicht so gut alleine.

Meine Tochter ist 10, noch zwei Monate lang.

Dass dein Sohn bei dir leben will zeigt doch, dass er dein Verhalten besser findet, oder?

Das nur aus der Gefühlsebene, rechtlich habe ich keine Ahnung, da gibt es hier Leute, die sich besser auskennen 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2004 00:36
 Maxi
(@maxi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo AJA,

von der Seite gesehen habe ich es noch nie betrachtet. Vielleicht nervt es ihn, zumindestens ist das bei uns auch fast täglich Punkt eins, dann kommen eben solchen Sprüche, "och mensch kann ich die nicht später machen" oder "schon wieder die blöden HA". Aber vielleicht ist er ja indirekt froh das ich ihn anhalte HA zu machen. Er sieht ja auch das es in der Schule prima klappt und die Noten besser werden, wenn man auch mal übt, zwar meistens nicht gerne aber er macht es.

Ja darüber muß ich wohl mal nachdenken, und du hast sicher recht, wenn es ihm bei mir nicht gefallen würde, dann wäre er sicher bei seinem Vater geblieben. Das ist auch die meinung vieler, mein Lebensgefährte ist auch der Ansicht, das er es jetzt besser versteht als vor über 4 Jahren. Mit ihm kommt er super aus, manchmal bin ich sogar ein bisschen neidisch
(vorsichtig ausgedrückt), da er ihm des öfteren mehr zu Rate zieht als mich. Aber ich bin heilfroh das die beiden so gut auskommen.

Na gut ich hoffe mal ich habe trotzdem richtig gehandelt, mit der Einsweil. Anordnung das ABR auf mich zu übertragen. Von Tag zu Tag werde ich nervöser, da ich weiss , irgendwann in den nächsten Tagen wird er (sein Vater) einen Brief bekommen, mit der gerichtlichen Ladung und dann weiss er bescheid was ich vorhabe.
Mir wird Angst und Bange bei dem Gedanken. Ich hoffe mein Sohn und ich werden standhaft bleiben und uns nicht wieder fertig machen lassen.
So dann wollen wir mal hoffen und warten.

Viele Grüße Maxi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2004 10:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Maxi,

noch ein Nachtrag:

Rein rechtlich, und dahin geht ja deine Befürchtung, könnte der KV das Kind aus deinem Haushalt herausholen; notfalls mit der Polizei.

Wenn dein Sohn jedoch anl. dieses Besuches knallhart deutlich macht, dass er bei dir bleiben will und nicht festgehalten wird, werden die Herren in Grün unverrichteter Dinge wieder abziehen.

Unterstzützend könnte hierbei für dich der § 42 SGB VIII (hier) wirken. Wenn du bzw. dein Sohn das JA hierüber um Unterstützung anruft, können die bis zur Entscheidung seitens des Gerichtes den vorläufigen Aufenthalt bei dir bestimmen. Sprich mit deinem Anewalt mal drüber, ob ihr unterstützend zum EA-Antrag nach der genannten Rechtsvorschrift einen Antrag beim JA stellt.

Alles Gute weiterhin

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2004 10:54
 Maxi
(@maxi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep Thought,

vielen Dank für deinen Hinweis. Ich kann ja fast nicht glauben das mein Ex Mann dazu berechtigt ist. Aber ich habe eben mit meiner Anwältin gesprochen und sie hat mir dies bestätigt. Sie wollte mir dies nur nicht sagen, weil ich dann noch nervöser werde, meint sie. Ja sowas kann einen ganz schön schocken, aber ich danke dir ganz vielmals, das du mich gewarnt hast.
Ich hoffe trotzdem für den Jungen, das sein Vater dies hoffentlich nicht tun wird, das wäre ja der nächste Schock für den Jungen.
Aber es wäre ihm zu zutrauen. Leider.
Dann nochmals danke und ich berichte sobald ich was neues und hoffentlich positives weiss.

Viele Grüße Maxi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2004 17:10
 mel
(@mel)

hi Maxi,
desweiteren greifen die § 42 und 43 kjhg.

nur sollte sich dringend das kind ans JA wenden damit dir keine beeinflussung nachgesagt werden kann.
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2004 21:42
 Maxi
(@maxi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal,

vielen dank für eure Hinweise. Werde am Montag mit meinem Kind beim Jugendamt anrufen und werde dort bescheid geben, wie bzw. was eventuell auf den Jungen (und sicher in erster Linie auf mich) zukommen kann (ich hoffe zwar immer noch auf ein bisschen Verstand seitens seines Vaters aber ...). Mit dem Jugendamt bespreche ich die ganze Sache und hoffe das die mir helfen können, so wie es auch den Paragraphen hervor geht, sollten sie das können.
So dann hoffe ich das alles sich zum Guten wendet, im Sinne des Jungen das er endlich Ruhe in sein Leben bekommt und sich auf sein Kind sein wieder freuen kann.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2004 14:31




 mel
(@mel)

hi Maxi,

nochmal!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

nicht du sondern euer kind muss sich beim JA melden.

mache keine fehler
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2004 15:57
 Maxi
(@maxi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo mel,

ja ich habe es zwar richtig verstanden, das sich mein Sohn dort melden soll, habe es nur hier falsch interpretiert. Nur was ich daran nicht verstehe, wieso er alleine? Welches Kind, und das wird sein Vater bei Gericht sicherlich ansprechen, hat eine Jugendamt Tel nummer, oder weiss wo das Jugendamt ist.
Er ist zwar 12 geworden, aber seiner kindlichen kleinen Seele noch lange nicht so weit. Also sein Vater wird mir in jedem Fall unterstellen, das er durch mich nur an eine Tel Nummer usw. gekommen ist. Was ja auch so wäre. Und alleine kommt doch ein Kind in dem Alter nie auf so eine Idee dort anzurufen oder? Jedenfalls unser Sohn nicht.
Na gut, ich werde, sollte es notwendig werden die erforderlichen Schritte ihn gehen lassen.
Ich kann nur hoffen und wünschen das sein Vater einmal Verständnis hat und dem Kind seine Meinung respektiert. Ich hoffe es so sehr.

viele Grüße und erst mal vielen Dank für alle Antworten von allen
Ich hoffe der Junge und ich haben genug Kraft das durch zustehen

[Editiert am 29/6/2004 von Maxi]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2004 22:31
 Maxi
(@maxi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an euch,

ich habe nun einen Termin wegen des ABR in den nächsten Tagen beim Gericht. Ich hoffe und wünsche das sein Vater diesmal dem Jungen seine Wünsche berücksichtigt, und nicht seine Eigenen wieder mal in den Vordergrund stellt. Ich frage mich nun schon, seit dem ich den Termin zugeschickt bekommen habe, ob es das richtige war was ich getan habe? Ich habe sehr große Bedenken (Angst) das er den Richter wiedermal mit seinen Unwahrheiten überzeugt.

Den Jungen versucht er seit dem er (scheinbar) den Termin bekam, mit sehr viel Betonung in der Stimme, zu sich zu holen (telefonisch). Der Junge möchte nicht, getraut es sich seinem Vater aber nicht zu sagen. Er hat Angst das sein Vater ihm dann wieder mit solch netten Sätzen kommt, wie': "Wenn du bei deiner Mutter bleiben willst, dann sage es, dann kannst du dort bleiben und brauchst nicht mehr zu mir zu kommen."

Wie kann er denn dem Jungen solch harten Worte an den Kopf hauen? Der Junge hat seinen Vater genau so gern wie mich und er möchte zu ihm gehen können, wann immer er Lust hat. Aber nach solchen Worten ist doch klar, das ein Kind dann lieber garnichts sagt und versucht, ohne irgendwo anzuecken, so weiter lebt wie bisher. Ich habe das bis heute nicht verstanden, wie man, wenn man sein Kind liebt, so mit ihm reden kann.

Also ich hoffe das mir ein paar hier die Daumen drücken, das alles gut geht und der Junge sowie ich ein ruhigeres Leben nach dem Termin haben.

Viele Grüße Maxi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2004 22:28