Auch meine Exfrau z...
 
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Auch meine Exfrau zerstört mein Leben

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(@fruchteis)
Registriert

Ich bin deutlich von Familie mit neuem Kind ausgegangen!
Das sind, wenn auch zeitweilig, 4 Personen im Haushalt des TO.
Die wollen und sollen alle vernünftig untergebracht und versorgt werden.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2015 12:16
(@Mrs_Mima)

nagut, aber die Frau des TO ist ja noch nicht mal schwanger!!!!!
Also ist das Leben bis jetzt ganz komfortabel!

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2015 12:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sascha, ich gehe mit deiner Einstellung vollkommen konform und ich bin auch der Meinung, dass man sich weitere Kinder dann "verkneifen" sollte, wenn man seine bereits vorhandenen Kinder damit in die Bedürftigkeit bringt.

Hier aber sorgt das liebe OLG Hamm dafür, dass jemand sich die Familienplanung verkneift, weil er einer anderen erwachsenen Person den Hintern vergoldet. Da hört es auf. Wetten, dass die ARGE der KM nicht unbefristet Unterstützung zusagt sondern sie ganz fix zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit drängt?

Siehst du diesen Unterschied?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2015 12:34
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Liebe LBM,

Wetten, dass die ARGE der KM nicht unbefristet Unterstützung zusagt sondern sie ganz fix zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit drängt?

ich bin in der Ansicht ganz nahe bei Dir. Nur bin ich noch nicht durchgestiegen, wie eine ARGE jemanden zum Arbeiten zwingt, vor allem eine KM. Ich sehe hier soviele Personen, die sich mit ARGE-Leistungen und Schwarzarbeit ein nettes Leben eingerichtet haben, und sehe nicht, dass hier irgendjemand gezwungen wird... Deswegen würde ich darauf nicht bauen.

Die Alleinverantwortung wird nicht gelebt, solange jemand anderes für Zahlungen zur Verfügung steht. So sieht die Emanzipation im 21sten Jahrhundert aus ... (zugeben, nicht für alle, und es gibt auch entsprechende männliche Vertreter.).

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2015 12:39
(@fruchteis)
Registriert

Ergänzung:

Wenn der TO auch seine Vaterschaft zum externen Kind verantwortungsvoll wahrnimmt, dann wird das Familienleben zu diesem Kind auf Standardumgang in Doppelresidenz hinauslaufen, mit übers Jahr gut 30% aller Übernachtungen des Kindes in seinem Bereich.

Komfortabel nur, wenn jetzige Frau mit verdient.
Fällt ihr Einkommen weg und kommt ein weiteres Kind hinzu, dann wird es sehr eng.
Das neue Paar hat Kinderwunsch! Das ist doch das Ziel des Spieles. 😉
Also rechne ich damit.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2015 12:45
(@sascha82)
Schon was gesagt Registriert

Okay... Ich verstehe hier zeitweise nur Bahnhof 🤔

Also die Zahlen wie folgt:
Es ist zugrunde gelegt worden ein monatliches Einkommen von
2400€ netto bei lohnsteuerklasse 4 denn meine Frau arbeitet auch fleißig und verdient gut.

Das heißt ich bezahle derzeit 269€ kindesunterhalt
475€ Betreuungsunterhalt und
150€ unterhaltsnachzahlung an meine Exfrau.
Da die Scheidung meinen finanziellen Ersparnisse bereits aufgebraucht.
Da der gesamte recht Streit mehrere tausend Euro gekostet hat, musste ich mich neu Verschulden.
Wir bezahlen derzeit 600€ Miete plus neben kosten, etwas Altersvorsorge wird auch betrieben. Und Versicherungen usw. Ich habe also derzeit monatliche Ausgaben von 2100€
Da ich berufskraftfahrer bin benötige ich auch hier und da etwas Geld unterwegs um Toilette Dusche und ab und zu Auch mal was zu essen.

Wenn ich nun noch ein Kind mit meiner Frau bekäme, wäre es doch so:

2400€ Einkommen
- 322€ Kind 1
- 269€ Kind 2
- 1080€ Selbstbehalt

Bleiben 729€
Dies teilen sich ex und Frau jede 364,50€

Also bedeutet ja das dann in meinem Haushalt nach Beendigung des elterngeldes würde es ja folgendes bedeuten:

1080€ für mich
364,50€ für Frau
189€ Kindergeld
269€ kindesunterhalt

Okay sind dann doch 1902,50€

Für 2 erwachsene und ein Kind....
Und dabei ist nicht berücksichtigt das ich stundenzahlen reduziere oder ggf. Einen Arbeitgeber wechseln muss und somit weniger verdiene....

Dann ist das doch alles absolut indiskutabel 😔

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2015 12:55
(@fruchteis)
Registriert

Nächstes Szenarium:

Wenn unter dem moralischen Druck der Gemeinschaft der TO auf weitere Nachkommen verzichtet, dann könnte seine jetzige junge Frau rasch das Weite suchen wollen, um ihren Kinderwunsch mit geeignetem Partner und unter bessern Umständen verwirklichen zu können, OHNE einen Partner - wie jetzt - für die Altlasten mit fremdem Kind nur zu bezuschussen.

Die Zahlen sagen mir, daß der TO dann mit einem Umgangskind und im Wohnklo sein Auskommemn haben könnte, Unterhalt an die Ex aber uU steigen.

Geht die Ex und Mutter des gemeisamen Kindes voll arbeiten, dann sinkt zwar ihr Anspruch auf Unterhalt, steigt uU aber der Kindesunterhalt um eine Stufe und die Mutter könnte finanz. Beteiligung an der Fremdbetreuung in ihrem Bereich verlangen. Wie man es dreht und wendet...

Mehr Eigenbetreuung sprich Umgang durch den TO ist mit Arbeit 60 Std/Woche kaum vorstellbar, das wird auch den Standardumgang zuverlässig zu organisieren schon schwierig genug. 

W. 

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2015 13:19
(@fruchteis)
Registriert

Sascha,

was genau ist für Dich indiskutabel?

Du gehst in Deinen Berechnungen von den OLG-Leitlinien aus.
Diese sind aber wenig bis grob unrealistisch und hätten, wären sie Gestez, mE vor dem BVerfG nicht eine Minute Bestand.
Es fehlen einfach gewisse Größen, andere sind unrealistisch, nicht individualisiert, mE kompletter und familienfeindlicher Murks.

Das Sozialrecht ist mE wesentlich realistischer, gerechter, transparenter und vor allem auf dem Boden des Grundgesetzes und einfacher Gesetze, weil es 
- den Schutz von getrennten Familien und ihr Familienleben ernst nimmt und
- Trennungsfamilien NICHT in Bar- bzw Naturalunterhalt fixiert.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2015 13:42
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sascha,

gegenüber den Frauen hast Du einen Selbstbehalt von 1200 Euro. Außerdem wird der Anspruch der Frauen nicht einfach halbiert sondern gemäß dem Anspruch gequotelt.

VG Susi

P.S.: Letzlich wirst Du am Ende nicht mehr als 425 Euro mehr haben können.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2015 13:49
(@Mrs_Mima)

hi,

wenn der TO jetzt ein Kind in die Welt setzt ist die Lage durch das Elterngeld ja erstmal weiterhin komfortabel. Und nach 1 Jahr geht die Next halt wieder arbeiten, dann ist auch noch weit genug Kohle vorhanden.
Oft kann man sich halt nicht leisten mehr als 1 Jahr zuhause zu bleiben. Konnte ich auch nicht. Was auch okay ist.

Und bei alledem sollte man immer folgendes Szenario bedenken (was gerade hier in dem Forum immer bedacht werden sollte):

wenn Next mit Kind jetzt zuhause bleibt und bis vor der Geburt gut verdient hat und sich trennt, wenn das neue Kind z.B. 1,5 Jahre alt ist geht das Spiel mit dem TU/BU wieder von vorne los. Vorausschauender ist es da, dass der TO die Next animiert, 1 Jahr nach Geburt wieder Teilzeit arbeiten zu gehen sonst erlebt er u.U. ein Deja vu (was ich ihm natürlich nicht wünsche).

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2015 16:39




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Bleiben 729€
Dies teilen sich ex und Frau jede 364,50€

Kleiner Randeinwurf: Ganz so einfach ist es nicht ... es kriegen nicht beide das gleiche, sondern es muß geschaut werden, was jeder einzelne schon hat.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2015 10:19
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