Angst, einfach nur ...
 
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Angst, einfach nur Angst vor meiner Frau

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(@bagger1975)

Servus DirkF,

auch von mir erst einmal ein Willkommen...

Was wird passieren, wenn ich die Frist, das Haus zu verlassen, verstreichen lasse?

Dann muss sie auf Räumung und Herausgabe klagen u. das wird schwierig, weil Du ja laut Mitteilung selbst Eigentümer zu 1/2 bist. Auch Anwälte sind keine Zauberer. Vor Gericht muss man sein Begehr (Ex soll raus) auf sog. Anspruchsgrundlagen stützen. Bei einem (Mit-)Eigentümer ist das fast unmöglich...denn in keiner(!) BGB-Regelung steht das so drin...

Deswegen bleibe ruhig und lass Dich nicht provozieren. Das deswegen, weil Dich insbesondere @Ingo u. @brille schon aufgeklärt haben, dass es ggfs. Mittel u. Wege gibt, die o.g. Rechtslage auszuhebeln...Stichwort: Gewaltschutz...

Das muss bei Dir nicht so sein, deshalb: Ruhig Blut, ...ggfs. die Diktierfunktion am Handy anmachen u. am Montag zum versierten Fachanwalt für Familienrecht gehen u. die Antwort auf die freche Auszugsforderung besprechen und abstimmen...

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 01:38
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dirk,

auch von mir: gar nichts wird passieren. Das Anwaltsschreiben bzw. das darin gestellte Ultimatum kannst Du inhaltlich getrost vergessen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man seinen Gatten einfach mal schnell mittels Anwalt auf die Strasse setzen kann, wenn man die Trennung wünscht. Selbstverständlich hat keiner von Euch beiden das Recht darauf, den anderen des Hauses zu verweisen. Dabei ist sogar egal, wie die Besitzverhältnisse sind, da es sich um die sogenannte "Ehewohnung" handelt, in der beide Gatten ein Recht auf Verbleib haben.
Das gleiche gilt für das Raumverbot und das Verbot, zusammen mit der Ex und der Tochter zu essen. All das ist nur ein ziemlich plumper Versuch, Dir durch ein hartes Schreiben "Angst" zu machen. Prompt hast Du ja auch "Angst" zum Thema Deines Threads hier gemacht.

Reagiere auf das Schreiben zunächst gar nicht und auf eventuelle Nachfragen der Ex einfach so wie oben bereits von anderen Usern empfohlen.

Aber eine klare Aufteilung der Räume zwischen Euch sowie der Zeiten mit der Tochter (letztere natürlich strikt hälftig, jedenfalls nicht weniger für Dich) dürfte durchaus auch in Deinem Interesse sein. Klare Verhältnisse reduzieren das Streitpotential. Auch für die Tochter dürften die 3-er Situationen nicht angenehm sein.

Emotional scheint es Dir zuzusetzen, dass Deine Tochter in Anwesenheit der KM (Kindesmutter) sich klar zu dieser zu orientieren scheint. Das braucht Dich aber nicht weiter zu beunruhigen. Es ist lediglich ein Zeichen dafür, welcher Elternteil auf das Kind den stärkeren psychischen Loyalitätsdruck ausübt. Es ist kein Indiz dafür, dass Deine Tochter sich für die KM entschieden hat oder die bessere Bindung hat. Vermeide also am besten solche 3-er Situationen, auch im Interesse der Tochter. Loyalitätskonflikte sind sehr belastend für Kinder. Geniesse stattdessen die Zeiten alleine mit Deiner Tochter. Bei den genannten Arbeits- und Telefonzeiten der KM dürfte es kein Problem sein, viel Zeit zu zweit zu verbringen. Aber rede nicht mit der Tochter über den Konflikt zwischen der KM und Dir. Versichere ihr, dass Ihr beide sie weiter liebt und das Beste für sie wollt und jeder von Euch für sie da sein wird. Und dass sie, die Tochter, überhaupt nichts dafür kann, dass ihr Euch trennt. Dass sie aber auch nicht helfen kann, sondern dass Ihr Erwachsene das hinkriegen müsst. Mehr Details sind nicht nötig.

Auch emotional hilfreich für Dich dürfte darüberhinaus auch sein, die Ratschläge in den Trennungs-FAQ hinsichtlich der Sicherung von Konten, Dokumenten, Wertgegenständen etc. zu befolgen.

Das Wichtigste ist aber, gerade bei verbal bereits so aggressiven Ex-Partnern wie Deiner, die Dich dringend aus aus dem Haus haben will: Dich nicht provozieren lassen und nicht den Gewaltschutzparagraphen gegen Dich anwenden lassen. D.h. Konflikten aus dem Weg gehen; freundlich sein; aber auch z.B. selbständig Zeugen hinzurufen, wenn es sich abzeichnet, dass Konflikte inszeniert werden sollen. Also Telefonnummern von neutralen Nachbarn, Freunden etc. bereithaben. Die sollten ruhig auch schon wissen, dass Ihr Euch trennt (keine Details).

Und wie die anderen User bereits geschrieben haben: Ausziehen, bevor die Betreuung des Kindes geklärt ist, ist immer eine sehr, sehr schlechte Idee. Wer sich zum Auszug drängen lässt, wird auch auf die Rolle des Umgangselternteils reduziert.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 02:16
(@dirkf)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Tarek,
danke für diese objektive Stellungnahme. Im Laufe der Meinungen habe ich deutlich festgestellt, dass mich diese beschriebene Angst doch sehr lähmt.
Dass ich so kurz nach der Registrierung so viel Hilfe, Tipps und Kraft gewinnen konnte, hätte ich niemals für möglich gehalten.
Ich beherzige jede einzelne Meinung.

Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2013 03:28
(@dirkf)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Morgen liebe Leute.

Für mich war das gestern ein informationsträchtiger Tag, folglich habe ich auch so gut wie garnicht schlafen können.
Wie oben erwähnt, möchte ich mal den Link zu dem RA-Schreiben hier teilen. Aus rechtlichen Gründen habe ich Namen und Orte geschwärzt. https://www.dropbox.com/s/dr2iopio0r69pe0/rb1_geschw%C3%A4rzt.pdf

Eines möchte ich aber erwähnen, da ich ab Montag nun endlich den nötigen Druck machen will. Vor einigen Tagen hatte mich meine Frau vor meiner Tochter ins Gesicht geschlagen. Tags drauf war ich ja das erste Mal dann beim JA und trug auch dies vor. Macht es Sinn, nun aufgrund dieser Tatsache anwaltlich etwas zu bewegen?

In dem Schreiben ihrer Anwältin kann man erkennen, dass ich im Prinzip für sie nur noch das Dasein eines Parasiten hier im Haus bin.
Aber genau das, was sie von mir verlangt, möchte ich gerne von ihr verlangen. Hat jemand damit Erfahrungen?
Ich würde mich über ein Urteil von Euch sehr freuen.

Wie sollte man hier nun vorgehen, ohne sich ein Eigentor zu schiessen.

Meine Frau ist sehr jähzornig, wenn ihr etwas in die Quere kommt. Alle halten sie für die liebe Mutter von nebenan. Ich habe schon mit dem einen oder anderen geredet, aber vorstellen kann sich das keiner.
Und gerade das macht es mir so schwer. Denn im Grunde stehe ich, abgesehen vom Forum, wirklich allein da.

Gruß
Dirk

Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2013 12:28
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Dirk,

bitte nimm die Klarnamen aus deinem PDF. Deine Tochter wird nicht wollen, dass Fremde ihren Namen im WWW lesen können. Deine Frau wird ihren Anwaltsbrief auch mit den unzureichenden Schwärzungen erkennen.

Besser ist es in solchen Fällen, den Scan durch eine Texterkennung laufen zu lassen und den reinen Text hier völlig neutral einzukopieren.

Die besten Wünsche von 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 13:18
(@dirkf)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke, werde ich sofort machen.

Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2013 13:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dirk,

man möchte kaum glauben, dass die Anwältin, die Dir da so "nett" schreibt, auch Mediatorin ist, wie in ihrem Briefbogen vermerkt ist. Nun ja...

Rein rechtlich musst Du auf diesen Schmus nicht einmal eingehen; die Dame hat Dir nichts zu sagen und nichts zu verlangen. Ein Anwalt ist nichts anderes als ein bezahlter Schläger, der das wiederholt, was der ihm flüstert, der später mal seine Rechnung bezahlt. Es wird also niemand am 12.1. dastehen und Dich aus dem Haus entfernen.

Allerdings wird Deine DEF dann auch nicht mit den Schultern zucken, sondern die nächste Stufe zünden, um Dich aus dem Haus zu kriegen. Die zivile Version ist das angekündigte Wohnungszuweisungsverfahren (das eine Zeit lang dauern wird); die weniger zivile der bereits erwähnte Versuch, Dich mit Hilfe des Gewaltschutzparagraphen aus dem Haus zu kriegen (das geht ggf. von heute auf morgen). Weiter dasitzen und abwarten ist also keine Option, aber Du gehst ja auch gleich Anfang dieser Woche zu einem (guten) Fachanwalt für Familienrecht. Nach Deiner Schilderung wird Deine DEF gut beraten und geht recht strukturiert vor, während Du recht kopflos ihre Schlechtigkeit beklagst. Verwende Deine Energie lieber darauf ihren Vorsprung zu verkleinern.

Dass Eure Tochter bei Muddi bleibt, ist kein Automatismus. Wenn allerdings bisher Deine DEF den Löwenanteil an Betreuung und Versorgung erbracht hat, weil Du jobbedingt tagsüber sowieso abwesend warst und keine Zeit hattest, wird das bei einer gerichtlichen Klärung voraussichtlich auch nicht in Deine Richtung gedreht. Trennung und Scheidung sind nicht der Zeitpunkt, an dem neue Betreuungsmodelle entwickelt werden. Es werden hier auch keine untreuen Ehepartner abgestraft; mit anderen Kerlen oder Mädels in die Kiste zu hüpfen macht jemanden ja nicht zu einer schlechten Mutter oder einem lausigen Vater. Wenn es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt, wird in der Regel einfach das bisherige Modell fortgeschrieben. Vielleicht würde Eure 10-jährige Tochter auch gefragt, wo sie in Zukunft lieber wohnen möchte, aber wie man eine 10-Jährige dazu bringt, das "Richtige" zu sagen, wird Deine DEF schon wissen.

Natürlich kannst auch Du ein Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung starten. Dessen Ausgang hängt aber unmittelbar mit der Betreuungssituation Eures gemeinsamen Kindes zusammen; es hat nur Sinn, wenn Du schon bisher nachweislich mindestens die Hälfte der Kinderbetreuung geleistet hast. Wenn Du "nur" den Grossteil des Familieneinkommens erwirtschaftet hast, bringt das in dieser Frage keine Fleisskärtchen.

Die "gute" Nachricht in Deinem Fall: Wenn Deine DEF sich aktenkundig für solvent genug hält, das Haus allein weiterzufinanzieren, wird es ziemlich schwierig, gleichzeitig die Bedürftige zu spielen und Unterhalt für sich zu verlangen. Meine Ex-Madame hat das "damals" auch probiert - und sich am Ende für das Haus entschieden. Als Unterhaltsempfängerin hätte ihre Option "Mietwohnung" geheissen.

Ganz grundsätzlich musst Du selbst wissen, wieviel Zeit, Energie und vor allem Geld Du in den Kampf um dieses Haus investieren willst. Es ist ein Haus, nicht mehr. Für Dich allein vermutlich sowieso zu gross, selbst wenn Töchting bei Dir bleiben würde. Und mit zu vielen negativen Erinnerungen behaftet. Du solltest Dich einem (vernünftigen!) Angebot Deiner DEF zu alleinigen Übernahme daher nicht unbedingt widersetzen, es Dir zumindest einmal anhören. Und natürlich kannst Du Dich auch mal mit dem Thema Teilungsversteigerung befassen - nicht unbedingt, um es tatsächlich zu tun, aber um freundlich damit zu winken.

Grüssles
Martin

***edit: Link korrigiert

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 13:41
(@dirkf)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Martin,
vielen Dank für Deinen Beitrag zur Situation.
Grundsätzlich ist es so, dass das Haus noch längst nicht bezahlt ist.
Aber kampflos übergeben werde ich es in keinem Fall.

Meine Frau macht nur Nachtschicht, von daher wird es nicht gehen,
meine Tochter vernünftig zu betreuen.

Ehegattenunterhalt hat sie bisher nicht verlangt. Aber bezüglich des
geforderten Kindesunterhaltes wird mir ein völlig übertriebener Nettolohn unterstellt.

In etwas besseren Zeiten, vor etwa 3-4 Wochen hatten wir uns geeinigt, dass meine Tochter in den Nachtschichten
meiner Frau sowieso bei mir sein kann.

Damit hätte ich wunderbar leben können.

Ich befürchte, dass diese Möglichkeit von ihr gänzlich zertreten wird.

Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2013 14:08
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dirk,

na, na.. Frauen sind doch niemals gewalttätig, so etwas gibt es doch nur in Märchen.... Dies ist natürlich ironisch gemeint, wird Dir aber so nichts nützen. Viele Exen können sich heute auf ein breites Netzwerk von Einflüsterinnen, wohlgesonnen JAs und Frauenhäusern abstützen. Es bringt hier nichts, noch zusätzlich Öl ins Feuer zu gießen.

Es geht auch nicht darum, dass Du auf Deine Exe "Druck" aufbaust, sondern das ihr zu einer rechtlich sauberen Lösung kommt. Auch wenn das für Dich derzeit noch sehr schwer zu verstehen seind wird, bringen Dir emotionale Ausbrüche in dieser Phase gar nichts. Geh in den Wald, mach Sport und reagiere Dich dort ab. In der rechtlichen Auseinandersetzung (die nun beginnt) brauchst Du einen kühlen Kopf.

P.S. Du kannst im Bereich Unterhalsrecht auch mal einen Beitrag mit Deinen konkreten Zahlen einstellen, dann rechnen auch mal unsere Experten für Dich.

Wie Martin schon geschrieben hat, würde ich auch Deiner lieben Exe die Hütte zu einem angemessenen Anteil geben. Aus meiner Sicht wird sie sich noch schön ins eigene Fleisch damit schneiden. Viele Frauen kommen mit der Vergangenheit so eines Hauses in der Zukunft nicht mehr klar, da jeder Raum auch mit Dir verbunden sein wird. Ich würde mit diesem Kapitel auch abschließen wollen - es bietet Dir die Chance für einen Neuanfang.
So eine Übertragung muss jedoch zwingend anwaltlich und notariell bearbeitet werden, damit hier alles fair abläuft. Hier kann Dein Anwalt auch mit der Gegenseite eine sinnvolle Scheidungsfolgenvereinbarung ausarbeiten, womit ihr auch alle anderen Streitpunkt (Aufenthaltsort des Kindes, Unterhaltszahlungen, Versorgungsausgleich, Familienfahrzeuge etc.) ordentlich regeln könnt.

Denk auch dran, dass sobald der Next bei ihr einzieht (oder sie bei ihm) die Verwirkungsfrist von (unter Umständen zu zahlenden) nachehelichen Unterhalt beginnt (Regelzeit 2 Jahre). Danach steht eine Reduktion / Wegfall von nachhehlichem Unterhalt an. Also bitte hier auch sauber die Ereignisse dokumentieren (so gesehen ist ein Next immer eine ganz "gute" Sache für den Unterhaltspflichtigen).

In spätestens 4 Jahren kann Deine Tochter übrigens vor Gericht mit Gehör entscheiden, wo sie leben möchte. Da hat auch Deine Exe keine Chance mehr. Um dies zu verhinden, setzen manche KMs halt auf massive Manipulation ("Wenn Du bei mir bleibst, schenke ich Dir ein Pony / Reitstunden"). Auch darauf solltest Du dich zumindest gedanklich einstellen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 14:15
(@diskurso)
Registriert

Hallo Dirk,

zunächt einmal scheinst Du auf einem guten Weg zu sein, und Dich bereits einigermaßen emotional von Deiner Partnerin entfernt zu haben.
Das ist äußerst wichtig, um einen klaren Kopf zu behalten, den Du in Zukunft brauchen wirst.

Vor einigen Tagen hatte mich meine Frau vor meiner Tochter ins Gesicht geschlagen. Tags drauf war ich ja das erste Mal dann beim JA und trug auch dies vor. Macht es Sinn, nun aufgrund dieser Tatsache anwaltlich etwas zu bewegen?

Das war sehr gut, denn Deine Aussage könnte möglicherweise demnächst auch die Politei interessieren.
Anwaltlich hat das erst Sinn, wenn Du bereits die Polizei informiert hast.
Beim nächsten gewalttätigem Angriff auf Dich solltest Du sofort die Polizei informieren und Anzeige erstatten ! (und ihr damit möglicherweise auch zuvor zu kommen ...)
Gab es in der Vergangenheit schon einmal solche Angriffe auf Dich ?

Kurz darauf nannte sie mich im Beisein von unserer Tochter sogar Kinderfi..er.

Achtung, höchste Alarmstufe ! (Ich weiß, wovon ich rede...)
Wie kam sie zu dieser Aussage, brachte sie diese Bezeichnung in einen konkreten Zusammenhang ?

Zu den finanziellen Forderungen bezüglich Kindesunterhalt ab sofort gibt es hier in Forum bessere Experten, die Dir sicher rechtsverbindliche Hinweise geben können.

PS
Bitte entferne das leicht identifizierbare Logo aus Deinem PDF!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 14:18




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dirk,

mach Dich frei von der Annahme, es käme auf das an, was Dir "vernünftig" erscheint; das wird so nicht beurteilt und es wird auch niemand dafür bestraft, dass er/sie nicht "lieb" war.

Kinderbetreuung: Was kannst Du beruflich selbst leisten? Kannst Du Deine Arbeitszeit frei einteilen? Beispiel: Was "nachts" während der Nachtschichten Deiner DEF war und ist, ist nicht entscheidend; da schlafen Kinder ja und Du bist bestenfalls ein besserer Babysitter gewesen; das hätte auch Oma machen können. Die Frage ist: Warst Du auch tagsüber da und greifbar, hast Du Essen für Töchting gekocht, eingekauft, Hausaufgaben mit ihr gemacht etc.?

Allerdings lauert da auch noch eine Bombe: Wenn Deine DEF sagt "ich kann jetzt nimmer arbeiten, schon gar keine Nachtschichten; Kindi ist wegen der Aktionen von Papa derart durch den Wind, dass ich mich täglich und persönlich um sie kümmern muss", hast Du ein weiteres Problem.

Haus: Wenn die Hütte sowieso noch grösstenteils noch der Bank gehört: Warum willst Du Dein Herz daran hängen? Vielleicht will der neue Lover in Deine Schulden einsteigen. Wenn Du nach einer Übertragung Deiner Eigentumsanteile also vielleicht einen kleinen Ausgleichsbetrag für den bereits abbezahlten Teil bekommst und gleichzeitig Deine Schulden loswärst: Was spräche dagegen? Irgendwann gibt es eine neue Frau an Deiner Seite - aber die wird vielleicht gar nicht unbedingt in einem Haus wohnen wollen, in dem in jeder Ecke noch ihre Vorgängerin sitzt...

By the way: "Ich mach das für das Kind, damit es seine Umgebung behält" ist kein echtes Argument, um sich ein Haus ans Bein zu binden. Zum einen dürfte dann niemand mehr in Urlaub fahren oder gar berufsbedingt mehr umziehen, um seine Kinder zu schonen; zum anderen lieferst Du Deiner Ex ein 1a-Argument, warum Du ihr das Haus zur alleinigen Nutzung überlassen solltest und keinesfalls eine Teilungsversteigerung anleiern dürftest.

Ich an Deiner Stelle würde der Hausfrage daher eher offen gegenübertreten und sie von der Einrichtung eines Wechselmodells, einer zügigen Scheidung auf der Basis einer Scheidungsfolgenvereinbarung und einer Schuldhaftentlassung abhängig machen.

Es ist nur ein Haus; davon gibt es in Deutschland Millionen. Man kann jederzeit ein neues kaufen oder bauen...

Grüssles
Martin

***edit: Ergänzung

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 14:26
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Vor einigen Tagen hatte mich meine Frau vor meiner Tochter ins Gesicht geschlagen. Tags drauf war ich ja das erste Mal dann beim JA und trug auch dies vor.
...
Meine Frau ist sehr jähzornig, wenn ihr etwas in die Quere kommt.

Hallo Dirk,

solche häuslichen Szenen waren vor fast 30 Jahren der Grund, weshalb mein damaliger Lebensgefährte nach der Scheidung das Sorgerecht für seine damals sechsjährige Tochter bekommen hat. Mehr als einmal habe ich die Wunden und Hämatome des Vaters versorgt und ihn in seinem Bestreben unterstützt, seine Kinder auf gar keinen Fall ohne väterlichen Schutz in der Obhut einer solchen Mutter zurück zu lassen. 

Das Jugendamt war anfangs zögerlich aber mit der Aussage der Kinder irgendwann auf der Seite des KV.

Wenn du die Sache jetzt klug anfängst, kann dir aus den jähzornigen Ausfällen deiner Frau, die dir jetzt solche Angst machen, sogar noch ein Vorteil erwachsen.

Schlägt deine Frau im Zorn auch das Kind?

1986 war das Schlagen von Kindern einfach nur "nicht nett", aber gleichwohl weit verbreitet. Dank der Verschärfung des § 1631 BGB von 2000 ist das heute anders. Ihr Jähzorn könnte deiner derzeit noch Angetrauten im Zusammenhang mit dem ABR ganz böse auf die mütterlichen Füße fallen - falls deine Tochter gegenüber dem Jugendamt klar und eindeutig Stellung bezieht.

Viel Erfolg wünscht euch 🙂 Biggi 

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 15:45
(@dirkf)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich werde mit der KM nachher darüber sprechen. Ich versuche es zumindest. Nachher werde ich brühwarm an dieser Stelle berichten.

Vielen Dank für die wichtige Gedankenteilung!

Gruss
Dirk

Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2013 15:49
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich werde mit der KM nachher darüber sprechen.

Was willst du mit der KM besprechen, Dirk?
Sie ist nicht mehr deine Vertraute. Sie ist jetzt deine Gegnerin.

Sprich erst mit deinem Anwalt.
Halt dich von der KM möglichst fern.
Triff sie nur vor Zeugen.

Wenn du sie jetzt warnst, ist dein Vorteil dahin.
Halt dein Pulver trocken, bis dein Anwalt es verwendet.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 16:01
(@dirkf)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Biggi,
ich meine bezüglich des Hauses.
Aber Du hast recht.

Trotz allem hier mal was ganz lustiges bez. des Briefes von der AW der KM (siehe Link ein paar Nachrichten zurück)
Da heisst es, dass die KM in Zukunft ohne mich mit Tochter im Wohnzimmer die Mahlzeiten einnehmen wil. Und was soll ich sagen...Meine Tochter hat bei einer Freundin in der Nachbarschaft übernachtet. Ist auch alles super gelaufen. Um 11Uhr wurde sie gebracht. Nun, da KM, es ist halb 3 durch, immer noch im Bett liegt, habe ich mir die Frechheit rausgenommen, für Tochter zu kochen. So, jetzt ist sie satt, ich auch- und gegessen haben wir im Wohnzimmer!!! Liebe Leute, ich habe vor 24 Stunden erst diesen Brief von der AW der KM erhalten.
Gruss
Dirk

Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2013 16:45
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun, da KM, es ist halb 3 durch, immer noch im Bett liegt, habe ich mir die Frechheit rausgenommen, für Tochter zu kochen. So, jetzt ist sie satt, ich auch- und gegessen haben wir im Wohnzimmer!!! Liebe Leute, ich habe vor 24 Stunden erst diesen Brief von der AW der KM erhalten.

Hi Dirk,

ich will Deine Heiterkeit ja nicht bremsen...aber halte Dich nicht mit solchen "Scheinerfolgen" auf!
Lass Dich nicht einlullen!

Das alles ist Pipifax angesichts der schweren Geschütze, die Deine Ex bereits jetzt schon gegen Dich in Stellung gebracht hat:
- Handgreiflickeitein Dir gegenüber!!!
- Verbale Unerstellung als Kinderfi...!!!
- Schreiben der Anwältin zum Auszug etc.
Die Gute will Krieg....und DU sollst dabei alles verlieren, wenn es nach ihr geht.

Beginne HEUTE mit den Vorbereitungen, die Dir die User bzw. die FAQ-Liste Dir nahelegen.
Fornuliere für Dich DEINE Strategie und setze sie um.
Das bedeutet nicht, dass Du Dich auf die gleiche Ebene herabbegeben musst, wie Deine Ex - aber ein schlauer Mann sagte mal sinngemäß: "Wer den Frieden will, muss bereit für den Krieg sein".

Du kannst und solltest durchaus versuchen, einvernehmliche Lösungen mit Deiner Ex zu finden, zB bzgl. Hausverkauf.
Aber eben nur dort, wo dies möglich scheint...

Bei allen anderen Themen hat @Biggi62 Dir bereits den entscheidenden Tip gegeben:
Deine Ex ist nicht mehr Deine Partnerin, sondern - angesichts der o.a. Geschütze - Deine Feindin.
Verschiess nicht Dein Pulver, indem Du sie über Deine Schritte informierst oder Dich gar mit ihr abstimmen willst.

Good Luck
Wegnachvorn

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 16:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dirk,

bezüglich des Hauses gibt es derzeit nichts mit Deiner DEF zu besprechen; das lässt Du Deinen Anwalt machen (selbst wenn dieser die Formulierungen hier aus dem Forum verwendet). Mit einem coolen "dazu hörst Du demnächst von meinem Anwalt" stellst Du viel eher Augenhöhe und Waffengleichheit her als mit einer sinnlosen Diskussion darüber, wer nun von wem zu welchem Preis was übernehmen soll. Es sind in dieser Frage so viele Unbekannte zu klären, das Amateur-Diskussionen darüber derzeit überhaupt keinen Sinn machen.

Was Eure Trennung innerhalb des Hauses angeht (und um einem Wohnungs-Zuweisungsverfahren kein Futter zu geben) solltet Ihr die Räume aufteilen in "meine", "Deine" und "zur gemeinsamen Benutzung, aber zu unterschiedlichen Zeiten". Am besten schriftlich. Auch im Kühlschrank und bei den Lebensmitteln sollte es "meine" und "Deine" geben. Grenzüberschreitungen sind hier tatsächlich zu vermeiden; Du hast in "ihren" Räumen nichts zu suchen und umgekehrt. Eure Tochter kann sich natürlich frei bewegen. Und denk an die bereits empfohlene Sicherung der Unterlagen.

Unterhaltszahlungen für's Kind sind derzeit nicht erforderlich: Das Kind wohnt im Haus (für das Du allein oder Ihr beide Raten an die Bank sowie Nebenkosten bezahlt), und die Versorgung mit Lebensmitteln, Klamotten etc. könnt Ihr ebenfalls beide leisten. Ihr könnt sogar einen Betreuungsplan machen, wie Ihr Euch abwechselnd ums Kind kümmert. Immer freundlich und friedlich und an der Sache orientiert; Du hast keinerlei Grund, mit Deiner DEF zu streiten; schon gar nicht laut.

Mit Coolness kannst Du Deine DEF derzeit viel mehr verunsichern als mit Angst. Geh an Deinen "freien" Abenden unter Leute, mit Kumpels einen (!) trinken, mach Sport, hab Spass. Und wenn Du besonders kess sein willst: Sorge dafür, dass Deine DEF über Dritte mitbekommt, dass es Dir mit Deiner neuen Freiheit gut geht und dass an solchen Abenden auch nette Frauen dabei sind. Am besten schlankere, blondere mit grossen Hupen... 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 17:06
(@dirkf)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen Dank, Wegnachvorn, ich merke, dass ich die Situation immer noch verkannt habe.
Ich sehe aber erst hier im Forum, welche Fehler ich machen könnte oder würde ohne Euch!

Ich muss lernen, konsequenter auf die Sache zuzugehen.

Ja, es stimmt, nun ist sie meine Feindin. Nun will ich mich morgen erstmal com AW beraten lassen.
Vielen Dank dass ich hier so nachhaltig wachgerüttelt werde!!

Gruss
Dirk

Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2013 17:11
(@dirkf)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen Dank, Martin, das nehme ich mir zu Herzen.

Gruss
Dirk

Wer nicht kämpft, hat verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2013 17:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich habe den Schrieb jetzt auch mal gelesen.

Es ist die übliche, unverschämte Zumutung die diesen Leuten zu eigen ist.

Ich würde darauf zunächst überhaupt nicht eingehen. Auch nicht antworten.

Und schon gar nicht solltest du auf diesen Teilungsplan eingehen.

Lege ihr statt dessen einen eigenen Plan vor in dem du deine Vorstellungen zur Grundlage machst.

Dabei ist es wichtig, dass du möglichst genau mittig teilst aber deine "Hälfte" keinesfalls kleiner ist als ihre.

So ganz grob in dem Tenor:

"Vorname, da du offenb ar beabsichtigst aus unserer, bisher intakten Ehe auszubrechen, fordere ich dich auf, unser ehemals gemeinsames Schlafzimmer nicht mehr zu betreten.
Ebenso nehme ich die Räume a,b und c für mich in Anspruch. Die Räume d, e und f stehen dir zur Verfügung. Ich werde diese ebenfalls nicht mehr betreten. Du kannst entweder diese nutzen oder zu deinem neuen Freund oder in eine andere Wohnung deiner Wahl ziehen. In jedem Fall wird xy weiter hier wohnen und ihre und meine Räume nach ihrem Belieben nutzen können. Um das Zugangsverbot durchzusetzen und zur Vermeidung von Missverständnissen, behalte ich mir vor geeignete Maßnahmen einzuleiten, z.B. die Überwachung meiner Räume.
"

Vielleicht findet ja jemand noch diplomatischere Töne aber in Sache solltest du auf jeden Fall vermeiden, dich an den Rand drängen zu lassen.
Du solltest auch so oft wie möglich zuhause sein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 18:36




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