Als Vater hast Du d...
 
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Als Vater hast Du das Recht....

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(@psoidonuem)
Registriert

Mit euch hier diskutiere ich, aber dem Gericht muss ich beweisen...........

Und genau da liegt Dein Denkfehler. Du musst nicht beweisen, dass die Mutter böse ist. Und auch nicht dass es bei Dir besser ist. Du musst beweisen, dass es bei Dir gut ist.

Solange ihr aufeinander rumhackt, wird früher oder später ein Gericht das Kind einem von Euch zuweisen. So ist das halt bei völlig zerstrittenen Eltern. Und da wir Deine Ex nicht kennen, sondern nur wie Du Dich hier präsentierst, sieht es nicht aus, als ob Du das wärst.

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Geschrieben : 24.03.2015 12:48
(@superpapa)

Geduld war eines der Dinge, die ich beim Bund eingeimpft bekommen habe. Fällt aber momentan schwer das umzusetzen

Jarod,
Geduld wächst eigentlich mit zunehmendem Alter. Das, was du so nennst, wird von anderen eher als Borniertheit und Sturheit wahrgenommen.
Da ich auch beim Bund war, habe ich gesehen, dass einige Hohlbratzen wenigstens ein paar Monate damit gut gefahren sind. Danach haben selbst die Uffze gemerkt, dass diese Leute selbstverschuldet unmündig sind. Fortan wurden sie als Fußabtreter behandelt.
Wenn du wirklich die Ausbildung als Minentaucher (oder was sonst) durchlaufen hast, musstest du dich wohl auch auf Selbstbeherrschung und Selbstreflexion verstehen. Das geht dir aber irgendwie ab.

Seinen Erzählungen nach ist mein Opa - Gott habe ihn selig - in jungen Jahren ähnlich verbissen und stur wie du gewesen. Solange, bis er im August 1942 bei Kalatsch am Donbogen lebensprägende Erfahrungen gemacht hat, die ihn noch jahrzehntelang in Albträumen peinigten. Nach anschließenden Aufenthalten in diversen Lazaretten hat er wohl gelernt, was Geduld ist. Mein Opa war Schlosser, hatte also keine hohe Bildung.
Und du, als Endvierziger(!), erzählst was von Geduld als eine Tugend, die man dir beim Bund "eingeimpft" haben soll. Was für ein Quatsch.            

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Geschrieben : 24.03.2015 13:16
(@Jarod48)

Das lese ich ja jetzt erst. Tu Dir selbst den Gefallen und sage die Wohnung ab, denn..
1. Machst du Dich ggü Exe total lächerlich, wenn Du ihr so hinterher ziehst.
2. Kann sie Dir dann bei allem, was Du machst, auf die Finger gucken. Egal, ob Du im Schwimmbad, auf dem Spielplatz oder im Eiscafe sitzt, stets musst Du damit rechnen, dass der Drache hinter Dir steht. Die treibt Dich dann endgültig in den Wahnsinn.
Bei allem Verständnis, in der Nähe Deines Kindes zu wohnen, aber eine gewisse Entfernung hat auch seine Vorteile.

Ich denke Du siehst das falsch.

Sollte ich die Wohnung bekommen, sage ich sie nicht ab. Bis Ende April muss ich aus der Wohnung hier raus und der Wohnungsmarkt lässt keine große Wahl. Irgendwie läuft alles auf ein Datum raus. 30.04. sowohl der eigentlich letzte Tag in dieser Wohnung und die Termine bei Gericht.

Der Drache wird nicht ständig hinter mir stehen. Sie will ja nicht die selbe Luft wie ich atmen, laut ihrer Aussage. Nimmt man sie wörtlich, müsste sie eigentlich die Erde verlassen, sonst wohin. Andererseits hat sie in der Weihnachtszeit gezeigt, dass ihr vollkommen egal ist ob ich Umgang habe. Sie war trotzdem auf dem Markt und hat Sohni verunsichert.

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Geschrieben : 24.03.2015 14:10
(@Jarod48)

Mahlzeit die Schaulustigen,

heute gab es ein persönliches Gespräch mit der Ganztagsschule. Ex hat wohl mit dem Direktor einen Termin gehabt, am Tag der offenen Tür, laut Sekretariat. Seis drum. Die Anmeldung macht nicht der Direktor, sondern die Sekretärin und das am 15.4. und keinen Tag eher. Soweit erst mal sehr beruhigend. Sie erklärte mir auch, dass beide ETs unterzeichnen müssen und das die Ganztagsschule für die KLassen 1-6 nicht verpflichtend ist. Die Privatschule ist zwar staatlich gefördert, aber kostet trotzdem monatlich Geld und da bin ich mir sicher, wird Ex wieder ankommen. Irgendwo hab ich mal gelesen, wer die Schule aussucht, hat sich auch um die Kosten zu kümmern. Wir werden es erleben.

Achso. Merkwürdig fand ich, dass Ex dort einen anderen Vornamen in Bezug auf Sohnemann angegeben hat. Da wird die Sekretärin aber noch einmal nachfragen.

J

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Geschrieben : 25.03.2015 16:08
(@Jarod48)

Jetzt hab ich mir tatsächlich mal die Flyer angesehn und stellte fest, dass dieses Schulgeld für Kinder die ganztags betreut werden 152 Euro pro 11 Monate beträgt. Elternbeiträge für den KiGa zahlt das Jugendamt. Das war mir schon vor 20 Jahren klar. Zahlen die auch Schulgeld? Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese staatlich geförderte Privatschule Ex das Schulgeld erlässt.

Und nun bitte ich mal um "Erleuchtung", denn ich weiß ehrlich gesagt nicht, wo ich im Netz dazu Auskunft finde.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2015 01:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das klingt doch nicht wie Schulgeld, sondern wie normale Hortkosten? Und die sind ja nicht mal hoch.

Schulgeld könnte steuerlich abgesetzt werden, Hortkosten ebenfalls.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 26.03.2015 09:56
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Das klingt doch nicht wie Schulgeld, sondern wie normale Hortkosten?

Das sehe ich auch so. 152 Euro monatlich für eine Ganztagsbetreuung in einer Privatschule erscheinen zu wenig. Das ist eher in dem Rahmen, den ich für die nachschulische Hortbetreuung entrichte.

Gruss,
gardo

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Geschrieben : 26.03.2015 10:05
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin J.

Zunächst solltest Du Dir eine fundierte und abschließende Meinung bilden
- ob Ganztagsschule (oder "nur"  nachmittagliche Hortbetreuung) wichtig ist [meine Meinung: Ja! grs. und bei Euch (wg. der Streitigkeiten und der mangelhaften Unterstützung) sowie dem Kind (Förderbedarf!) im speziellen!]
- ob dazu eine Privatschule notwendig ist [Frage: welche Alternativen an staatlichen Schulen gäbe es sonst bei Euch im Süden?]

Und dann natürlich gemeinsam mit KM eine Lösung erarbeiten und wenn gemeinschaftlich beschlossen wird, dass es Privatschule und/ oder kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung nach sich zieht, dann gemeinsame Kostentragung!

Ja, ja, ich weiß, da taucht mehrfahr das Wort gemeinsam auf - aber es geht schließlich auch um Euer gemeinsames Kind.

Gruß, toto

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Geschrieben : 26.03.2015 11:01
(@bester-papa)
Registriert

Moin Jarod.

Mahlzeit die Schaulustigen,

Schön, dass Du nach dem Bashing hier Deinen Humor nicht verloren hast.

Jetzt hab ich mir tatsächlich mal die Flyer angesehn und stellte fest, dass dieses Schulgeld für Kinder die ganztags betreut werden 152 Euro pro 11 Monate beträgt. Elternbeiträge für den KiGa zahlt das Jugendamt. Das war mir schon vor 20 Jahren klar. Zahlen die auch Schulgeld? Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese staatlich geförderte Privatschule Ex das Schulgeld erlässt.

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt das JA auch die Kosten einer Privatschule. Grundlage ist §35a SGB VIII
http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/35a.html

Es muss also die seelische Gesundheit über einen längeren Zeitraum gefährdet sein. Zudem müsste erst einmal ein Gutachten erstellt werden. Die Hürden sind, wie Du Dir denken kannst, hoch.

Ohne Dein Kind genau zu kennen, glaube ich daher nicht, dass das JA die Kosten der Privatschule übernimmt.

Ich stimme auch den anderen zu, dass die 150 Euro für eine Privatschule viel zu niedrig sind. Die müssten mindestens doppelt so hoch sein. Mittagsverpflegung nicht mitgerechnet.

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2015 11:06
(@Jarod48)

Moin,

nein, meinen Humor habe ich noch nicht verloren. Also die 152 Euro sind Schulgeld und Hort, soweit ich aus dem Flyer entnehmen konnte, wobei 54 Euro davon Schulgeld sind.

Ich könnte mir schon vorstellen, dass das JA die Kosten trägt. Es geht ja um eine alleinerziehende Mama, die den ganzen Tag arbeiten muss.....und keine Zeit hat sich um die Belange des Kindes zu kümmern. Auch vorstellbar wäre, dass vom Amt gesagt wird "Frau ..., der Vater ist als Betreuung verfügbar und in der Lage das Kind zu fördern". Das sowas kommt, halte ich aber für sehr unwahrscheinlich.

Ja Toto, da taucht sehr oft "gemeinsam" auf und genau das wird KM nicht wollen. Sie will ja ALLES alleine entscheiden und hätte demnach irgendwo auch alles alleine zu tragen. Mich würde zudem interessieren, warum damals die Richterin nicht auch gleich schulische Dinge in alleinige Gewalt von KM gelegt hat. Ist noch nicht mal ein Jahr her. Aber ich mach mir glaub ich schon wieder zu viele Gedanken.

Steuerliche Absetzbarkeit wird KM nicht interessieren.

J

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2015 11:46




(@Jarod48)

Und die Hascherei geht in eine weitere Runde...

Ich bekomm irgendwo das Gefühl, als wäre ich für meine Ex der Butler. "James, fahren Sie mit Master ..... zu dieser Veranstaltung und falls nötig zu dem Zahnarzt unter der Adresse." Und nun greift wieder die Regel "Dazu gehören immer zwei" Die Person wo macht und die wo machen lässt. Wie lernt sie ein für alle mal, dass sie mir nichts mehr vorzuschreiben hat? Ich habs mehrfach mit ner klaren Ansage probiert, mit Ignoranz, nichts hat was genutzt. Sie macht fröhlich weiter. Wenn man sie höflich fragt ob das alles war, wird man noch dumm angemacht, als ob mir die Belange von Sohni ja ohnehin egal wären. Ein Patentrezept gibts nicht, aber irgendwann muss diese Person doch mal schnallen, dass sie mir nichts mehr zu sagen hat und erst recht nicht vorschreiben kann zu welchem Arzt ich mit Sohni gehe falls notwendig. So dumm kann sie doch nicht sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2015 02:01
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein Patentrezept gibts nicht, aber irgendwann muss diese Person doch mal schnallen, dass sie mir nichts mehr zu sagen hat und erst recht nicht vorschreiben kann zu welchem Arzt ich mit Sohni gehe falls notwendig. So dumm kann sie doch nicht sein.

Nein, sie hat Dir natürlich nichts mehr zu sagen. Aber ein verantwortungsbewusster, kindsorienter Elterteil würde (sofern nichts wirklich gravierendes dagegen spricht) die gleichen Ärzte konsultieren, wie der andere Elternteil.  :phantom:

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2015 09:58
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das Schulgeld 54 € beträgt ohne Hortgebühren und Essen, dann wäre dieser Betrag nach Einkommen der Eltern zu qouteln.

Sollte die KM mit dem Thema kommen würde ich eine grundsätzliche Bereitschaft erklären, allerdings benötigst du dafür die Einkommensunterlagen etc. von ihr um die Qoutelung korrekt berechnen zu können.

Mein Ex wollte irgendwann auch mal Mehrbedarf, 50 % von dem was an Kosten angefallen ist. Darauf habe ich ihm erklärt, dass der Mehrbedarf nach Einkommen geqoutelt wird und ich zur Berechnung seine Unterlagne benötige. Damit war das Thema durch.
Solltest du aber Schulgeld zahlen, evtl. sogar das ganze, achte zum einen darauf, dass du die Bescheinigung von der Schule über das Schulgeld bekommst bzw. achte in deiner Steuererklärung darauf, dass du deinen Anteil vom Gesamtschulgeld angibst.

Was die Hortgebühren angeht, da kenne ich die genaue Rechtslage im Moment nicht, aber ist das nicht Teil der KM, weil ein Hort nicht pädagogisch wertvoll ist?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2015 10:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

wenn das Schulgeld 54 € beträgt ohne Hortgebühren und Essen, dann wäre dieser Betrag nach Einkommen der Eltern zu qouteln.

Sollte die KM mit dem Thema kommen würde ich eine grundsätzliche Bereitschaft erklären, allerdings benötigst du dafür die Einkommensunterlagen etc. von ihr um die Qoutelung korrekt berechnen zu können

Dafür müsste die weiter zurück liegende Frage, ob Jarod überhaupt Unterhalt zahlt, erst mal geklärt werden. Die Antwort auf die Frage hat er nämlich dezent unter den Tisch fallen lassen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2015 10:55
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber ein verantwortungsbewusster, kindsorienter Elterteil würde (sofern nichts wirklich gravierendes dagegen spricht) die gleichen Ärzte konsultieren, wie der andere Elternteil.  :phantom:

Das geht ja nicht, weil diese Ärzte Teile des Komplotts sind. Da kann man keine Rücksicht drauf nehmen, dass das Kind bei einem vertrauten Arzt wäre.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2015 11:09
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Das sowas kommt, halte ich aber für sehr unwahrscheinlich.

Da zeigt sich ja sowas wie Einsicht. Prima, weiter so! :applaus1:
Gruss Horst :urlaub:

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2015 11:15
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Das geht ja nicht, weil diese Ärzte Teile des Komplotts sind. Da kann man keine Rücksicht drauf nehmen, dass das Kind bei einem vertrauten Arzt wäre.

:mestupid: :sorry: das hatte ich nicht bedacht.

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2015 11:16
(@Jarod48)

Okay, wieder einmal zeigt sich, dass niemand hier auch nur im Traum dran denkt, dass Sohni ja nicht erst seit der Trennung auf dieser Welt wandelt und es vorher schon Ärzte gab, zu denen KM aber nicht mehr hin geht, aus Gründen die einfach nur ... sind.

Der Zahnarzt zudem ich mit Sohni hin soll ist so ne halbe Stunde entfernt und der Zahnarzt der vorher bereits da war, ist ausm Haus raus, um die Ecke, über die Straße und schon is man praktisch vor der Haustür. Ich gehe nicht so weit, dass die Ärzte die KM mit Sohni besucht Komplottteil sind. Aber was soll man davon halten? KM hat was vor, will Sohni nicht zum Ferienumgang heraus geben, also geht sie zum KiA und lässt Sohni ansehen. Der KiA stellt fest, Sohni hat ne leichte MOE und teilt auch mir das nach telefonischer Rücksprache mit. Man stellt aber klar, den Umgang gefährdet das nicht. KM wird von mir aufgefordert Sohni raus zu geben, tut das nicht, ruft die Polizei. Die Beamten fordern mich auf nach Hause zu fahren, sonst verbringe ich die Nacht im Arrest. Also verschwinde ich und das Gericht bekommt einen Antrag auf Ordnungsgeld. Das Gericht gibt KM natürlich Zeit für eine Stellungnahme und jetzt kommt was ganz erstaunliches. KM hat auf einmal eine ärztliche Bescheinigung, die Tage später ausgestellt wurde, welche bescheinigt das Sohni eben nicht nur leicht erkrankt sei. Der KiA bei dem ich mit Sohni hingeh, würde sowas nicht tun. Das Gericht legt kein Ordnungsgeld fest, beschließt aber, dass Sohni Bettruhe verordnet sein worden muss, damit der Umgang ausfällt. KM kam also durch mit ihrem "Nein, ich geb Sohni nicht raus"

Die Veranstaltung hat was mit Kirche und KiGa zutun und ist wohl im Freien, also Wetterabhängig. Frag ich Sohni, will er ohnehin nicht dort hin, auch wenn ich die ganze Zeit dabei bleibe und es soll laut Wettervorhersage regnen. Ob es wirklich regnet werden wir sehen.

HoWi, schönen Urlaub.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2015 12:12
(@superpapa)

Was für eine Kinderkacke von initiierte Spirale du da beschreibst... :againstwall:
Mit deiner Einstellung erreichst du nicht mal ein Teilziel. Bei euch spielt tatsächlich Not gegen Elend.

Der Zahnarzt zudem ich mit Sohni hin soll ist so ne halbe Stunde entfernt

dann mach das doch einfach...

Die Beamten fordern mich auf nach Hause zu fahren, sonst verbringe ich die Nacht im Arrest.

Die Jungs kennen dich sicher ganz gut.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2015 12:30
(@Jarod48)

dann mach das doch einfach...

Mich regt es auf, dass KM meint bestimmen zu können, zu welchem Zahnarzt ich mit Sohni zu gehen habe. 

Die Jungs kennen dich sicher ganz gut.

Die haben mich das erste Mal gesehen und ich habe auch keine Anstalten gemacht zu randalieren oder sonst was. Von denen bekam ich ja dann zu hören "Und wenn das Gericht das 10 Mal festgelegt hat, dass sie jetzt Umgang haben. Die Mutter gibt das Kind nicht raus. Finden Sie sich damit ab."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2015 12:56




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