Als Vater hast Du d...
 
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Als Vater hast Du das Recht....

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(@Jarod48)

Hallo Andreas,

bedenkt man wieviele Aufrufe es hier mit meinem Thread gab, Oh Mein Gott. War mit Sicherheit nicht Sinn und Zweck der Sache und erst Recht nicht über 500 Antworten, wobei aber eigentlich meine abgezogen werden sollten, also wohl mindestens die Hälfte. Etwas zum Besten geben klingt ja fast so, als ob man sich sagt "Erzähl mal einen Schwank aus deiner Jugend, muss ja nicht wahr sein".

Klar lasse ich mir erklären was man für "Fortschritte" gemacht haben soll. Ruhig zuhören sollte ich hinbekommen. Sollte er nicht auf seine Angaben einsteigen, was er der GAin erklärte, würde ich schon gern wissen, was da los gewesen sein soll. Ich habe einen bestimmten Verdacht. Die Gutachterin erklärte bei Gericht ja, Sohni hat gesagt "Mama hat Papa 6 Mal geschlagen". Dies soll nun meinem Verdacht nach relativiert werden, mit der angeblichen Aussage des Psychologen der Förderung. Es würde mich schon interessieren, ob der überhaupt etwas davon weiß, was er gesagt haben soll. Das klingt zwar wieder nach "Verschwörung", aber wir haben ja schon erlebt, dass Ex mir erst einen Termin für die Förderung nannte, den dann ganz großzügig absagte, damit ich mit Sohni schöne Ferien habe und der Psychologe mir sschrieb, es gäbe in den Ferien wegen Umbaumaßnahmen gar keinen Termin, weil ich ihm schrieb, dass die Absage ein Missverständnis war.

Ich hab nun erst mal eine Mail ans Amt geschickt und heut nochmal versucht anzurufen, auf dem AB hinterlassen, dass ich auf eine Antwort warte. Bis Freitag geb ich ihr Zeit, dann is eh Umgang und ich werd sehen, ob ich meinen Sohn bekomme oder eben auch nicht, was ich ganz stark annehme. KM hat sich bisher von niemandem was sagen lassen, wenn sie der Meinung war ihren Willen durchsetzen zu müssen. Wenn ich da an die Familie von Km denke, wird mir auch nicht besser. Die mischen sich sonst auch bei jedem Mist ein und meinen ihre Meinung kund tun zu müssen. Bei der Umgangsverweigerung wegen der Hochzeit in den letzten Herbstferien haben die auf Ex auch nicht eingewirkt "Hey, komm, da frag ihn doch mal ob er Sohni mitfeiern lässt" oder "Mädel, das Kind hat ein Recht darauf jetzt bei seinem Vater zu sein und es ist sogar gerichtlich festgelegt".

Ich glaub dir aber das Du das für das Beste hältst mit dem Brief und wären die Umstände anders, würde ich dir sicher zustimmen.

LG

Jarod


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2015 15:00
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Jarod

auch wenn ich heute nicht wirklich Zeit habe dennoch. Glaubst du ernsthaft das nur du so ein "holdes Frauchen" gesucht und gefunden hast in dieser Republik?
Ich behaupte mal ne da gibt es noch mehr von. Einprügeln kann ich dir das nicht, wird bestimmt auch schmerzhaft für mich. Es gibt bestimmt auch noch schlimmeres als das was ich erlebt habe  (Wobei das schon Hardcore war) aber höre doch einfach mal auf Leute bei denen die Trennung und das danach eben nicht nur glatt durch gelaufen ist. Es ist doch letztendlich immer das gleiche Muster nur die Farben sind manchmal anders.

Andreas       


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2015 15:31
(@Jarod48)

@ Andreas

Glaubst du ernsthaft das nur du so ein "holdes Frauchen" gesucht und gefunden hast in dieser Republik?

Nein, mit Sicherheit nicht. Ich hab vor über 20 Jahren die Trennung von meiner ersten Ex schon für extrem und grenzwertig gehalten und sie war für meine Tochter Horror pur, den sie GsD heil überstanden hat. Zweite Ex schickt sich an, immer wieder neue Dimensionen zu erreichen.

Einprügeln kann ich dir das nicht, wird bestimmt auch schmerzhaft für mich.

Ich habe keine Ahnung wie groß die Entfernung zwischen uns ist.

Es gibt bestimmt auch noch schlimmeres als das was ich erlebt habe  (Wobei das schon Hardcore war) aber höre doch einfach mal auf Leute bei denen die Trennung und das danach eben nicht nur glatt durch gelaufen ist. Es ist doch letztendlich immer das gleiche Muster nur die Farben sind manchmal anders.

Sicher gibts immer wieder neue Farben beim gleichen Muster. Ich sags mal so. Beim Kurs Kinder im Blick hat man sich meine Geschichte in wichtigen Punkten angehört und es wurde schwer darüber diskutiert, was die 2 Stunden sogar weit nach hinten ausdehnte. Die Psychologen haben mir geraten, wenn ich denn schon Ex wegen Sohni anschreiben muss/will, dann sollte ich das nur im absoluten Notfall tun oder wenn ich sie über Urlaub im Ausland informieren muss, da sie es ja sonst nicht wünscht. Also eine Mail und fertig, keine weitere Nachfrage zu dem Thema, weil das schon wieder als belästigend empfunden werden könnte. Antwortet sie, is es gut, tut sich nichts, kann ich es auch nicht ändern. Bei dem Brief den Du meinst geht es NUR um meinen Umgang, im Prinzip und der ist, wie wir ja anhand der Verweigerungen festgestellt haben, ihr so überhaupt nicht wichtig. Es geht auch darum, dass damit versucht werden soll (zumindest von meiner Seite her den Anschein zu erwecken) das ganze friedlich zu regeln, keinen neuen Ärger herauf zu beschwören. Alles gut und schön. Wird nur nicht funktionieren, da Ex nur daran interessiert ist, den Umgang auf unbestimmte Zeit aussetzen zu lassen. Oder glaubst Du ernsthaft, weil ihre Anwältin den zweiten Antrag mit dem Hintergrund zurück genommen hat, wird Ex sich damit abfinden? So wie die Frau vom Amt sagte, zeigt sich Ex "gnädig", wenn sie den Umgang weiter gehen lässt, obwohl sie das ihrer Meinung nach nicht muss. Schlussfolgerung daraus, Ex wird sich im Recht wähnen, wenn ich Sohni nicht bekomme und es hat sie bisher noch nie interessiert was ich dazu sage.

Und um dir das ganze mal etwas besser zu veranschaulichen, ein Beispiel. Kurz nach der Trennung, wir hatten beide noch das ABR, weil das Verfahren noch lief. Ex wollte in Urlaub, ich sollte dem zustimmen und könne im Gegenzug erwarten, wenn ich in Urlaub fahren will, würde Ex auch zustimmen. Ich stimmte also zu, Ex fuhr und als ich Wochen später fahren wollte, sagte Ex "Nö". 3 Umgänge später holte ich Sohni ganz normal ab und informierte sie, dass ich am nächsten Tag fahren werde. Interessierte sie kein Stück, ich hätte da zu bleiben. GsD saß Sohni schon im Auto. Als ich dann schließlich fuhr, klingelte bei meinem Vater das Telefon, Ex war dran und schrie ihn an, wenn ich eintreffe hätte er mir auszurichten, ich solle sofort wieder zurück kommen. Stunden später dann noch ein Anruf bei meinem Vater, diesmal ging ich ran und hörte mir an, sie hätte das nicht erlaubt, ich habe zurück zu kommen und wenn ich das nicht tue, schaltet sie die Polizei ein. Seither hat sich eigentlich nur geändert, dass sie das ABR bekommen hat.

Gruß

Jarod

Mir is da grad wieder was eingefallen. Das Leben zwingt dich in die Knie, aber Du hast die Wahl. Du kannst unten bleiben, oder wieder aufstehen.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2015 16:33
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

....
Bei dem Brief den Du meinst geht es NUR um meinen Umgang, im Prinzip und der ist, wie wir ja anhand der Verweigerungen festgestellt haben, ihr so überhaupt nicht wichtig. Es geht auch darum, dass damit versucht werden soll (zumindest von meiner Seite her den Anschein zu erwecken) das ganze friedlich zu regeln, keinen neuen Ärger herauf zu beschwören. Alles gut und schön. Wird nur nicht funktionieren, da Ex nur daran interessiert ist, den Umgang auf unbestimmte Zeit aussetzen zu lassen.

Bei dem Satz stößt mir das Wort NUR aber dann doch heftig auf.

§ 1684
Umgang des Kindes mit den Eltern
.

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Das wirst du sicher kennen aber du musst weg von der Aussage "dein Recht auf Umgang" nein es ist kein Recht sondern eine Pflicht.

Andreas


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2015 17:30
(@Jarod48)

Bei dem Satz stößt mir das Wort NUR aber dann doch heftig auf.

Das war auch nicht aus meiner Sicht gemeint, vielmehr aus Sicht meiner Ex und ich meine es auch mit "der ist, wie wir ja anhand der Verweigerungen festgestellt haben, ihr so überhaupt nicht wichtig." unmissverständlich ausgedrückt zu haben.

Ex sind die §§ des Gesetzes vollkommen wurscht. Sie ist sicher, es gab bisher keine Konsequenzen, egal was sie tat, also wird es in Zukunft auch nix geben.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2015 18:10
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

..
Ex sind die §§ des Gesetzes vollkommen wurscht. Sie ist sicher, es gab bisher keine Konsequenzen, egal was sie tat, also wird es in Zukunft auch nix geben.

Nur weil deiner EX die Sachen Wurst sind heißt es ja nicht das das Gesetz für dich keine Bedeutung hat! Das würde ja bedeuten das der Ausgeraubte auch rauben darf weil er bestohlen wurde.

Was Konsequenzen angeht weis ich auch das Geld und Haft nicht durchgesetzt werden. Was ist aber zb. mit der Option Übergabepfleger? Der kommt holt den Jungen bei der Mama ab und bringt ihn dir. (Nicht üblich aber möglich). So etwas geht aber eben nur wenn erkennbar ist das, das Recht des Kindes auf Umgang verhindert wird. Im Ergebnis ist es gleich du siehst dein Sohn nicht. In der Argumentation nimmst du deine Bedürfnisse zurück und lenkst den Focus auf die Rechte des Kindes.

Andreas 


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2015 18:41
(@Jarod48)

Was ist aber zb. mit der Option Übergabepfleger? Der kommt holt den Jungen bei der Mama ab und bringt ihn dir. (Nicht üblich aber möglich).

Ich weiß jetzt nicht ganz seit wann Du dich in diesen Thread eingeklinkt hast. Offenbar noch nicht im November 2014 sondern später. Das Jugendamt hat einen Umgangspfleger gewollt und meine Ex hat dies befürwortet. Das Gericht hat gefragt, wer die Kosten dafür trägt und ich stellte die Frage in den Raum welchen Unterschied es bei Umgangsverweigerungen macht, ob der Umgangspfleger da steht, klingelt und niemand aufmacht, oder ich. Das Gericht entschied, es wird keinen Umgangspfleger geben.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2015 19:24
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich weiß jetzt nicht ganz seit wann Du dich in diesen Thread eingeklinkt hast. Offenbar noch nicht im November 2014 sondern später. Das Jugendamt hat einen Umgangspfleger gewollt und meine Ex hat dies befürwortet. Das Gericht hat gefragt, wer die Kosten dafür trägt und ich stellte die Frage in den Raum welchen Unterschied es bei Umgangsverweigerungen macht, ob der Umgangspfleger da steht, klingelt und niemand aufmacht, oder ich. Das Gericht entschied, es wird keinen Umgangspfleger geben.

Nur ich habe eben nicht von einem Umgangspfleger gesprochen sondern von jemanden der nur die Übergaben begleitet bzw. Organisiert.

Andreas


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2015 19:30
(@Jarod48)

Meine Rede, Umgangspfleger. NICHT begleiteter Umgang. Nur die Übergaben, abholen und zu mir, sowie zurück. Wurde aus gutem Grund abgelehnt.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2015 19:36
(@Jarod48)

Update,

ich erhielt nun endlich eine Mail vom JA, mit den genauen Umgangsdaten, zumindest wie Exi sich das vorstellt. Im Prinzip hat Exi wohl schonmal einen Blick in die Zukunft gemacht, denn von der GAin wurde genau das zum normalen Umgang vorgeschlagen. Fr. - Mo. und nicht mehr. Wegen der anstehenden Osterferien hatte ich das Gefühl "Man hat mich ja schonmal veralbert, warum sollte es dieses Mal nicht auch klappen" Exi will Sohni schon Ostersonntag Abend haben. Ich sagte "Okay, sofern bei der bisherigen Regelung (also das Sohni bei Mama wohnt) Sohni ab Chr. Himmelfahrt für das Umgangswochenende bei mir ist, hab ich damit kein Problem. Nun will Exi definitiv Sohni Ostersonntag Abend, ABER das ich Sohni an Chr. Himmelfahrt bekomme, würde erst in der Verhandlung vom 30.04. entschieden. Ähm, nö. Also nimmt man das Telefon und verweist die nette Dame vom Amt auf den Beschluss. Und wie nicht anders zu erwarten wurde, da ja die Dame vom JA auf Mama gepolt ist, nun herum diskutiert und versucht mir einzureden, dass im Kontext des Beschlusses genau das was man da von sich gab drin stünde. Hallo? Ein Beschluss ist ein Beschluss. Da gibts keinen Kontext.

Gruß

J


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2015 13:48




(@Jarod48)

Ich schrieb ja schon, dass ich mich mit einer Psychologin zusammen setzen wollte und durch diese das Gutachten mal auf den "Prüfstand" stellen will, sofern das überhaupt geht. Heute war es soweit.

Fazit der Psychologin: Ein Familiengericht entscheidet grundsätzlich nach der Empfehlung aus dem Gutachten. Sie meinte zu mir, ich solle endlich mit der Sache abschließen, nehmen was ich bekomme und in 4 Jahren, wenn mein Sohn 10 Jahre alt ist, es noch einmal versuchen. Dann würde seinem Willen auch mehr Gewicht beigemessen. Da er nach 4 Jahren noch immer bei diesem Willen geblieben ist, stünden die Chancen sehr gut, dass dies sich auch in vier weiteren Jahren nicht ändert. Sie macht hierbei eine Rechnung auf, die nur funktioniert wenn KM mitspielt und genau das will KM nicht.

Eine Kindeswohlgefährdung hat sie nach diesem Gutachten natürlich nicht finden können. Wie sollte sie auch. Vielmehr stellte die Psychologin fest, dass hier beurteilt wurde, wie die Elternteile mit dem Kind spielen, es an gestellte Aufgaben heran führen oder motivieren diese zuende zu bringen. Praktisch könnte man sagen, hier wurde geprüft wie man das Kind auf die Schule vorbereiten kann. Hier ist KM natürlich im Vorteil, weil sie es ja angesprochen hat, Sohni auf eine Ganztagsschule zu geben. Ich hingegen will ja das er nach dem Unterricht Zuhause ist.

Die Psychologin meinte allerdings auch, nachdem was dem GA zu entnehmen ist und was sie aus meiner subjektiven Erklärung schlussfolgert, dass Ex zwar den Eindruck vermitteln will sich von mir zu distanzieren (das siezen), sie aber noch immer auf Paarebene agiert. Das ist mir in den vergangenen Jahren oft aufgefallen, wenn Ex mir diktieren wollte, was ich Sohni zu Essen und zu Trinken zu geben habe und noch vieles mehr. In Bezug auf mich meinte die Psychologin, dass ich mich auch noch nicht aus der Paarebene lösen konnte, was meine Wortwahl beweist. Leider muss ich zugeben, sie hat recht. Aber wie soll man sich nach 15 gemeinsamen Jahren, erlebten Höhen und absoluten Tiefschlägen daraus lösen? Ich habe darauf keine Antwort.

Jetzt kann ich eigentlich nur noch abwarten, was bei der ganzen Sache raus kommt.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2015 17:45
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt kann ich eigentlich nur noch abwarten, was bei der ganzen Sache raus kommt.

Na das hier wird rauskommen:

Ein Familiengericht entscheidet grundsätzlich nach der Empfehlung aus dem Gutachten.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2015 17:51
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Jarod,
scheint was auf dem Kasten zu haben, deine Psychologin.

Aber wie soll man sich nach 15 gemeinsamen Jahren, erlebten Höhen und absoluten Tiefschlägen daraus lösen?

Mit Entschlossenheit und Willenskraft. 
So wie du dir das Rauchen abgewöhnst. Oder Nägelbeissen. Oder was andres was dir nicht guttut.
So wie du dich als Couchpotatoe dran gewöhnst 3 x die Woche Sport zu machen.
Langsam und ausdauernd und mit Toleranz für Rückschritte.
Vielleicht kann die Psychologin dir auch helfen.

Gruss Horst


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2015 18:39
(@Jarod48)

Nehmen was kommt und damit abfinden, jaaa, dass hab ich praktiziert, bis ich 18 war.

Warum sollte das Familiengericht anders entscheiden, als was das Gutachten empfielt? Das habe ich mich auch gefragt. Es war schließlich schon das letzte Mal so, dass man nach Empfehlung entschieden hat.

Aus welchem Grund hat die Richterin also dann von Amts wegen den Antrag meines ehemaligen Anwalts wieder aufgenommen? Man hat doch erst im Juli 2014 zu Gunsten von KM entschieden. Es ist auch bekannt, dass die GWG vorrangig Gutachten nach dem Wunsch der Richter ausfallen lässt. Also warum hat die Richterin den Antrag aus der Versenkung geholt, wenn sie für Km entscheiden will?

Ich habe in meinen Akten mal nachgesehen und die chronologie verfolgt. Ich hatte das Gericht per Fax am 24.10. von der letzten Umgangsverweigerung in Kenntnis gesetzt. Das Verfahren von Amts wegen wurde am 27.10. vom Gericht in Gang gesetzt. Offenbar nachdem ich bei Gericht war und dort erklärte, dass ich meinen Sohn noch immer nicht wie festgesetzt zum Umgang bekommen habe. Das Schreiben vom Jugendamt, wo eine Umgangspflegschaft beantragt wurde, ist datiert mit 30.10. Es kann also nicht sein, dass das Gericht das Verfahren wegen des Antrags des Jugendamts wieder aufgenommen hat.

Auf Grund des aktuell zweiten Verfahrens wegen Umgang hab ich nun auch mal in den Akten nachgesehen und festgestellt, dass dieses Aktenzeichen wegen Umgangs mit einem Verfahren zusammenhängt, wo Ex den Umgang wiederholt verweigert hat.

Ein Show-Verfahren wäre echt makaber.

@ HoWie64

Ja, ich bin auch der Meinung, die Psychologin hat was auf dem Kasten. Sonst hätte ich sie nicht um ihre Meinung gefragt.

Entschlossenheit und Willenskraft. Ja, damit kann ich was anfangen. Aber das hilft mir bei diesem Problem nicht weiter. Alles andere wird durch mich alleine, meinen Willen bestimmt. Dieses Problem ist aber von Ex mit abhängig und betrifft meinen Sohn. Damit hab ich ein gewaltiges Problem.

Gruß

Jarod


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2015 20:04
(@Jarod48)

Wer sagte das mal hier? Und täglich grüßt das Murmeltier. Wir sind aber nicht in Punxsutawney 😉 sondern im tiefsten Bayern.

Endlich macht möglicherweise das JA mal die Augen auf, so glaube ich.

Ich telefonierte heute mit JA und man informierte mich, eine Nachricht auf dem AB von KM gehabt zu haben. Sie teilte dem JA mit, Sohni wird Freitag nicht im KiGa sein. Ex bringt ihn zu mir. Das JA konnte mir nur nicht sagen zu welcher Zeit. Man versprach mir, einen Versuch zu unternehmen KM zu kontaktieren und ich schickte eine Mail, wo ich darauf hin wies, Sohni hat in jedem Fall 13.45 Uhr bei mir zu sein, weil ja gerichtlich so festgelegt. Das JA war offenbar gefrustet und meinte "Das muss doch endlich mal klappen!!!", worauf hin ich ein wenig sarkastisch feststellte "Ja, da hat die richtige das ABR."

Bin gespannt ob Sohni morgen 10 Uhr im KiGa ist. Wenn nicht und ich auch keine Mail oder SMS hab, dann bin ich auf dem Weg zum Gericht, denn 13:45 ist bei Gericht keiner mehr da.

Jarod


AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2015 20:34
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jarod,

ich wollte auf deine Frage, ob ich es ernst meinte oder nicht, bereits geantworte haben, aber leider fiel ich selber in ein sehr tiefes Loch nach meinem OLG Beschluss, so dass ich an keinem Thread Anteil nahm.

Mir geht es wieder gut und ja, ich meinte es ernst.
Der Beitrag las sich wirklich viel viel besser im Vergleich zu den davor gewesenen.

Stolperfallen und unangenehme Ausrutscher wie diese hier versuch bitte zu vermeiden:

.. worauf hin ich ein wenig sarkastisch feststellte "Ja, da hat die richtige das ABR."

Das kommt nicht gut an.

Das hier kann ich nicht nachvollziehen:

Bin gespannt ob Sohni morgen 10 Uhr im KiGa ist. Wenn nicht und ich auch keine Mail oder SMS hab, dann bin ich auf dem Weg zum Gericht, denn 13:45 ist bei Gericht keiner mehr da.

Laut JA und KM ist das Kind nicht im KiGa. Wieso willst du dahin? Ein Anruf tut's auch.
Warte doch zu Hause, vielleicht verpasst du sonst KM und Sohn.

Wenn sie bis 13:45 Uhr Zeit hat, dir das Kind zu bringen, was nutzt dir ein Gang zum Gericht schon vorher?


"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2015 21:16
(@Jarod48)

Hi Daniel,

das mit dem tiefen Loch kenne ich auch. In sowas falle ich nach jedem Umgang und arbeite mich langsam wieder raus.

Auch wenn das nicht gut ankommen mag, ich habe die vom JA im Nachinein drauf hingewiesen wie ich das gemeint habe und sie hat verstanden, stimmt mir sogar noch zu.

Natürlich rufe ich um 10 Uhr im KiGa an und fahr nicht hin. Ich bin allerdings zwischen 11 und 12 Uhr auf jeden Fall bei Gericht, denn Exi hat mir bereits bestätigt, dass es irgendwann nach 14 Uhr wird, dass sie Sohni bei mir abladen will. Irgenwann ist ein dehnbarer Begriff, vor allem, wenn man 11 Uhr einen Pseudotermin hat, zu dem man keine Auskunft gibt.

Wenn das Gericht um 12 Uhr zu macht, bin ich vorher dort und hab die schriftliche Info mit, dass Ex macht wie sie will, obwohl ich ihr grad eben noch mal geschrieben habe, dass sie solche Termine so zu legen hat, dass sie den Umgang nicht berühren, oder, wenn das nicht anders geht, dann hat sie eben Sohni eher an mich zu übergeben, bzw, gibts bei dem Termin einen fliegenden Wechsel. Punkt.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2015 22:30
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jarod,
auf deine Frage

Aus welchem Grund hat die Richterin also dann von Amts wegen den Antrag meines ehemaligen Anwalts wieder aufgenommen?

gibt es eine (aus deiner Sicht schlimme, aus Sicht des Gerichts unvermeidliche) Antwort:

Es ist wahrscheinlich, dass dir das ABR endgültig entzogen werden soll, damit du das Gestänker gegen KM endlich aufgibst.

Kann sein, dass man "von Amts wegen" zu dem Schluss gekommen ist, das du anders keine Ruhe geben und das Kind bei jedem Umgangstermin immer weiter verunsichern wirst. "Verfahren von Amts wegen" klingt schwer nach einer bei Gericht vermuteten "Kindeswohlgefährdung". Eine abschließende Entscheidung - ggf. verstärkt durch eine Reduktion des Umgangs - würde dem Kind die Chance geben "zur Ruhe zu kommen". Dieses Totschlagargument ist ein Klassiker in der einschlägigen Rechtsprechung ... und seitdem

Hoffentlich irre ich mich ... denn mit der Entscheidung wäre diese Tür

wenn mein Sohn 10 Jahre alt ist, es noch einmal versuchen.

auch für die Zukunft sichtbar blockiert.

LG Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 09:29
(@psoidonuem)
Registriert

Sorry, aber Du überdrehst. Ständig. Es kann Dir doch völlig wurscht sein, ob Kind im Kindergarten ist und hat mit Deinem Umgang nicht das Geringste zu tun.

Dein Problem ist nicht Deine Frau, sondern dass Du über jedes Stöckchen springst, das sie Dir hinhält. Und allein deswegen bist Du heute auch in der heutigen Situation. Jedes Stöckchen und noch dazu nicht die Klappe halten können. Den Spruch beim JA hättest Du Dir sparen können. Entweder sie wissen das bereits oder sie finden den Spruch provokant. Dazwischen gibt es nichts.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 11:29
(@Jarod48)

Hallo Biggi,

ich weiß nicht, wie soll ich das jetzt sagen, aber das alleinige ABR hat KM ja schon. Das kann mir nicht mehr entzogen werden. Die GAin sagte bei Gericht bereits aus, dass Umgang in jedem Fall NICHT das Kindeswohl gefährdet.

Das Gericht wollte die Frage klären lassen, ob eine Gefährdung besteht. Aus der zusammenfassenden Erklärung an das Gericht ist aber nichts in der Art zu entnehmen.

Das Gericht war zunächst der Meinung zum Wohle des Kindes den Umgang in einem Block zusammen zu fassen, damit es nicht SO OFT hin und her muss. Also Freitag 13.45 Uhr bis Dienstag 8.45 Uhr. Aber hier haben wir ja das Übel. Exi boykottiert und damit das nicht mehr so oft vorkommen kann, wird der Umgang reduziert. Und nun kommt dieser ominöse Termin.

Jetzt rief das JA noch einmal an und teilte mir mit, dass man Exi nicht erreicht. Dann gab es noch eine kleine Diskussion wegen der Handynummer von KM, die ich angeblich haben soll. Das JA sollte mir die Nummer von Exi mitteilen. Machte man aber nicht. Egal. Man bat mich darum, das JA zu informieren, wann ich Sohni heute erhalten habe. Nebenbei bemerkt hat das JA gestern und heute mehrfach versucht KM zu erreichen. Nix. Da die Nummer vom Amt übermittelt wird, kann Exi auch nachvollziehen wer da angerufen hat. Ich hab mir gestern Abend die Zeit genommen und bin zum Wohnsitz von Exi gefahren um zu sehen ob überhaupt und wenn ja, wieviel Licht brennt. Es war wohl jemand Zuhause, aber offenbar nur eine Person. Exi wird sich also mit Absicht nicht weiter über den Termin ausgelassen haben, weil es keinen Termin gegeben haben wird. Sie ist einfach nur weg gefahren.

@ psoidonuem

Es kann Dir doch völlig wurscht sein, ob Kind im Kindergarten ist und hat mit Deinem Umgang nicht das Geringste zu tun.

Das hat mit meinem Umgang in soweit zutun, dass ich meinen Sohn vorrangig aus dem KiGa abhole. Ergo kann mir das nicht völlig wurscht sein.

Jarod


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 11:51




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