Steht das denn so in dem Gutachten oder ist das nur Dein subjektiver Eindruck?
Eine berechtigte Frage. Und es ist müßig nicht zu wissen, ob man sich mit geschriebenem Wort oder Interpretation dessen auseinandersetzt.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Auch wenn ihr immer wieder in Frage stellt, ob das meine Interpretation ist, oder tatsächlich so geschrieben wurde, deswegen wird der Text den ich bisher hier zitiert und in "" gesetzt habe auch nicht anders, da er aus dem Gutachten stammt.
Das ist nun aber auch egal, da ich der Meinung bin, es ist wurscht was ich bei Gericht vor bringe. Die Entscheidung ist längst gefallen, auch wenn die Richterin beteuert hat, dies wäre nicht der Fall. Das sieht man schon alleine daran, dass die Richterin den Termin für die Verhandlung auf den 28.04. gelegt hat. Hier wird im ganzen Verfahren Zeit geschunden. Über drei Monate fürs Gutachten. Genau diese Gutachterin hat als Referentin angegeben, dass die Dauer von Begutachtungen bei Kindeswohlgefährdung Minimum zwei Wochen dauert. Hier stand eine Gefährdung des Kindeswohls durch die Mutter im Raum, wobei ich als Vater bereits ausgeschlossen wurde im Punkt gefährdetes Kind. Die drei Monate die sie Zeit hatte sind Mitte Februar um gewesen und nun wird sich mit der Verhandlung Zeit gelassen, weil das Gutachten eindeutig besagt, dass mein Sohn bei seiner Mutter bleiben soll, die ihn besser Fördern könne. Im Netz hab ich das hier gefunden:
"In Umgangsverfahren lassen zahlreiche Beweisbeschlüsse unzweifelhaft erkennen, dass die betreffenden Richter von vorneherein darauf hinaus wollten, einem Elternteil den Lebensmittelpunkt zuzuweisen und dem anderen Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. das gesamte Sorgerecht zu entziehen. Die von Peter Thiel zitierten Beschlüsse[25] machen deutlich, dass Umgangs¬verfahren vielfach nichts anderes sind als Schauprozesse, die durch den Einsatz von Gutachtern grundlos verteuert und in die Länge gezogen werden. Außerdem zeigen die Zitate auf, dass Familiensachen unter Federführung deutscher Familienrichter häufig nicht zu leugnende Züge absurden Theaters tragen.
In Fragen der Sorge bzw. des Umgangs nach Scheidung/Trennung sind die Verfahren leider nicht selten von tradierten persönlichen Auffassungen des Gerichts zur Verteilung der familialen Aufgaben bestimmt. Für RichterInnen, die noch die althergebrachte Rollenverteilung verinnerlicht haben, kommt als betreuender Elternteil nur die Mutter in Frage. Eine hälftige Betreuung durch Mutter und Vater lehnen sie vehement ab und die Übertragung der Alleinsorge an den Vater erfolgt allenfalls ausnahmsweise. Faktisch steht das Urteil dann schon zu Beginn des Verfahrens fest. Naturgemäß werden von solchen Gerichten stets Gutachter beauftragt, die nach der konventionellen Methodik eine Entscheidung zugunsten der Mutter treffen und diese möglichst eloquent begründen. "
Es spielt genauso keine Rolle wenn ich nachweisen kann, dass im Gutachten weder über die Gewalt vor dem Kind etwas steht, noch über die Umgangsverweigerungen. Ebenso war es ja bezüglich der Frühförderung. Das Gericht hat mich gefragt, ob ich meine Zustimmung zur Förderung gebe. Ich habe diese grundsätzlich NICHT verweigert, aber gesagt, dass ich Psychologen die in ihren Einschätzungen lügen, ablehne. So ein Psychologe soll eine Vertrauensperson sein. Daher kann er nicht her gehen und behaupten, ich würde nach Texas auswandern wollen, nur weil ich auf seine Nachfrage über einen Konflikt Auskunft gab, bei dem die Mutter behauptet hat, ich würde meinen Sohn in die USA entführen wollen.
Gruß
J
LBM
Du hast eine PN, wenn das funktioniert hat.
@Jarod,
ist Dir auch in den Sinn gekommen, dass der Termin zur Verhandlung erst angesetzt werden konnte, nachdem das Gutachten erstellt wurde ... und weiter, dass möglicherweise vor dem Termin einfach nix mehr frei war? Ich betone ausdrücklich: es könnte so sein...
Deine nicht endenden Verschwörungstheorien á la "alle sind gegen mich" gehen (zumindest mir als User) allmählich auf die Nerven!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Marco,
ich war am Dienstag bei Gericht und habe persönlich nachgefragt, erbat Einblick in das Gutachten. Man sagte mir "Gibts nicht, warten Sie auf die Post, ist seit Freitag unterwegs". Ich fuhr heim und wartete auf die Post. Als die endlich durch war, sah ich nach und ja, es war da. Ebenso wurde mir der Termin mitgeteilt. Die Richterin hatte die Akte samt Gutachten aber spätestens Donnerstag auf dem Tisch, denn diese Auskunft hatte ich ja von der Gutachterin. Dies lässt den Schluss zu, dass die Richterin zumindest die Empfehlung gelesen hat und die lautet nunmal, dass Sohni bei Mama bleiben soll. Ergo spielt es auch keine Rolle, ob die Verhandlung noch im März angesetzt wird, da man ja Zeit hat. Das die Umgangsregelung am 10.3. ausläuft, ich also Sohni 7 Wochen nicht sehen werde, ist auch ein Punkt.
Nachdem ich das Gutachten gelesen habe und Seitenweise Anmerkungen machen kann, was nicht stimmt, war mir endgültig klar, was sich schon während der Verhandlung vom 17.11.2014 abgezeichnet hat. Die Gutachterin hatte nur den Auftrag mich eloquent auszuklammern, Gründe dafür zu konstruieren, warum das Kind bei Mama zu bleiben hat.
In Ihrer Zusammenfassung an das Gericht hieß es ja wortwörtlich: "Ein Aufenthaltswechsel ist aus psychischer Sicht keinesfalls zu befürworten. Auch wenn diese Empfehlung dem vordergründig geäußerten Kindeswillen, nämlich beim Vater zu wohnen, widerspricht, so hat die Begutachtung doch recht eindeutig ergeben, dass Sohni sich bei der Mutter wohl fühlt und im Umgang mit ihr entspannt und locker ist, während er beim Vater unter Druck zu stehen scheint, was aus psychologischer Sicht mit dem Erwartungsdruck zutun hat, den der Vater dem Jungen signalisiert."
Es ist also leider wie es schon vorher gelaufen ist. Es soll Zeit geschunden werden. Von Ende April ist die Zeit nicht mehr lang bis man sagt, er soll in die Schule. Es war ja sogar in der Verhandlung die Rede davon, dass das Kind jetzt länger bei der Mutter ist, als ich die Elternzeit gemacht habe, also der Punkt Kontinuität in die Waagschale geworfen wurde. Dabei spielte absolut keine Rolle, dass nur Momente vorher zur Diskussion stand, warum ich meinen Sohn nicht wie festgelegt zum Umgang erhielt.
Und hiermit prophezeie ich, dass es absolut keine Geige spielen wird, dass ich in der Anhörung vom 28.04. feststelle, dass im Gutachten mit keinem Wort auf die Gewalt vor dem Kind und den Umgang eingegangen wurde, was die eigentlichen Punkte für eine Gefährdung des Kindeswohls sind. DAS wird einfach ignoriert.
Gruß
J
@ inselreif
Auch wenn eine Psychologin die Lügen von Mama zitiert, werden sie dennoch nicht wahr. Das ist daran auszusetzen.
Also wenn die Psychologin nicht einmal mehr alles zitieren darf, was bei der Begutachtung gesagt wurde, wie soll sie dann überhaupt ein Gutachten erstellen? Das gehört zum Sachverhalt, ist sauber wiedergeben und fertig.
Dann ist die Aussage (soweit vom Auftrag her sinnvoll und nötig) gutachterlich zu bewerten und ggf. Schlüsse zu ziehen.
Jede andere Vorgehensweise wäre unprofessionell.
Und hiermit prophezeie ich, dass es absolut keine Geige spielen wird, dass ich in der Anhörung vom 28.04. feststelle
Nein, wird es nicht. Aber nicht weil sich alle gegen Dich verschworen hätten sondern vor allem weil Du alleine da durch willst und dabei absolut unprofessionell vorgehst.
Gruss von der Insel
Ja, ich habe mich aufgeregt, dass die SV Lügen meiner Frau zitiert hat, meine Aussagen verdreht und daraus ihre Schlussfolgerungen gegen mich zog. Ich schrieb aber auch, dass Bilder nicht lügen. Ich gedenke genügend Fotos dabei zu haben, die beweisen das KM nicht die Wahrheit gesagt hat, ich aber schon und somit die Schlussfolgerungen falsch sind. Bevor ich das jedoch mache, werde ich die Richterin erst einmal ganz "professionell" an die Wand nageln, mit ihren eigenen Aussagen. Aber auch das wird die Richterin nicht davon abhalten die bereits feststehende Entscheidung zu beschließen.
Gruß
J
Hi Jarod,
diese Passage aus dem Gutachten macht mich stutzig
.. während er beim Vater unter Druck zu stehen scheint, was aus psychologischer Sicht mit dem Erwartungsdruck zutun hat, den der Vater dem Jungen signalisiert."
ohne dir zu nahe treten zu wollen: Kann es sein, dass du dir in der ganzen Sache selbst soviel Druck aufbaust, dass sogar deine Nächsten drunter leiden ?
Dieser Gedanke kam mir gerade, als ich in deinem letzten Post gelesen habe, wie Rambo - mässig du bei Gericht auftreten willst.
Beherzige den mehrfach geäusserten Rat, dir endlich einen Anwalt zur Seite zu stellen (sofern der keine Angst hat, dann auch noch von dir überrollt zu werden) und lass mal Dampf aus dem Kessel.
Deine Situation scheint schwierig genug, Lächeln ist die beste Art seinem Gegner die Zähne zu zeigen.
Nix für ungut
mekmen
Und genau das habe ich ja voraus gesehen mekmen.
Boah echt jetzt. So gesehen ist das Gutachten schlüssig und macht sogar SINN!!!!!!!! Mein Gott na :exclam: Der Knackpunkt ist aber, dass diese Schlussfolgerungen auf Aussagen von mir beruhen, die so verdreht wurden, dass einem schlecht wird und KM einfach nur in ihren Aussagen gelogen hat, die Gutachterin das selbstverständlich als das einzig Wahre nimmt.
Der Vergleich mit Rambo is scho a bisserl krass. Ich habe vor da ganz gelassen zu argumentieren, was ich auch schon am 17.11. durchgezogen habe.
Und noch einmal. Mein ehemaliger Anwalt ist weg vom Fenster, hat das Mandat niedergelegt. Er hat aber diesen Antrag eingereicht, der jetzt verhandelt wird. VKH wurde zwar bewilligt, jedoch müsste ich einen neuen Anwalt selbst zahlen, weil das kein NEUES Verfahren ist, sondern nur vom Gericht von Amts wegen wieder aufgenommen wurde. Das Geld hab ich nicht.
Gruß
J
Mensch Jarod,
Der Vergleich mit Rambo is scho a bisserl krass. Ich habe vor da ganz gelassen zu argumentieren, was ich auch schon am 17.11. durchgezogen habe.
vs.
Bevor ich das jedoch mache, werde ich die Richterin erst einmal ganz "professionell" an die Wand nageln, mit ihren eigenen Aussagen.
(Ich weiss, dass du das nicht wörtlich meinst)
und
Hi Jarod,
Beherzige den mehrfach geäusserten Rat, dir endlich einen Anwalt zur Seite zu stellen (sofern der keine Angst hat, dann auch noch von dir überrollt zu werden)
vs.
Und noch einmal. Mein ehemaliger Anwalt ist weg vom Fenster, hat das Mandat niedergelegt.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Ich habe mal querklickend die über 14 Seiten Postings angelesen und lese immer nur das Gleiche: Du bist kurz vorm (verbalen und mentalen) Amoklauf und lässt dich nicht beirren.
Stell doch endlich wenigstens die Zusammenfassung des Gutachtens ein, alle lesen hier nur VERSCHWÖRUNGSTHEORIE !!!
Sorry, das war vorhin mein erster Beitrag zu diesem Faden, der Einstieg in deine Antwort darauf spricht Bände
mekmen
Dem ist nichts hinzu zu fügen suggeriert "Selbst dein Anwalt hat keine Lust mehr". Er hat in seinem Antrag betont, dass Gericht möge vor einer Verfahrenseröffnung über die VKH entscheiden. Dies hat das Gericht, indem man die VKH ablehnte. Somit wurde vom Anwalt das Mandat niedergelegt. Das hat nichts damit zutun, dass er mich hängen lässt. Er sieht nur keinen Sinn darin und hat mir erklärt, dass auch wenn ich noch so gute Argumente vor bringe und das Gericht ein Verfahren von Amts wegen durchzieht, sich das Ergebnis nicht ändern wird.
Ich habe LBM zugriff auf das Gutachten gegeben, im Original, mit ein paar Anmerkungen. Gleichsam habe ich sie informiert, wenn man dieses Gutachten liest, liest man nur, was die Gutachterin zitierte und selbst äußert/interpretiert. Das hat aber nichts damit zutun, was wirklich geschehen ist.
Gruß
J
VKH wurde zwar bewilligt, jedoch müsste ich einen neuen Anwalt selbst zahlen, weil das kein NEUES Verfahren ist, sondern nur vom Gericht von Amts wegen wieder aufgenommen wurde.
Ich verstehe nicht, wieso Du einen neuen Anwalt selbst zahlen müsstest, vor allem wenn nie einer beigeordnet war. Denn der alte hat ja nach Deiner Schilderung das Mandat vor Bewilligung der VKH niedergelegt. Damit war er in dem Verfahren noch gar nicht tätig.
Im Übrigen gibt es in begründeten Ausnahmefällen auch Möglichkeiten zum Anwaltswechsel im Rahmen der VKH.
Gruss von der Insel
Am besten wird sein, ich frage mal einen Anwalt. Wenn es doch möglich ist, bekommt der/die die Unterlagen, darf sich für mich "bestellen" und fertig.
Gruß
J
Hi Jarod,
dafür kannst du dir nichts kaufen, aber du tust mir sehr leid.
Warum soll denn der Umgang reduziert werden? Gibt es eine Tendenz auf was?
Und warum es besser sein soll, vom Kind so wenig zu fordern, anstatt es zu animieren, verstehe ich auch nicht ganz.
Naja, ich war eben nicht dabei, aber nachdem was du schreibst klingt es fast so, als sei das Kind bei der Mama nur besser aufgehoben, weil es dort ohne Druck aufwächst.
Durch deine Förderung setzt du es unter Druck, also bist du nicht der Richtige... komisch.
Ich wünschte, ich könnte dir helfen.... mekmen hat irgendwo Recht, du bist auf dem Weg, völlig durchzudrehen.
Vielleicht ist es besser, jetzt auszusteigen und nur noch um vernünftigen Umgang zu kämpfen?!
Außerhalb des Umgangs einfach KM ignorieren, dein Leben leben, Zeit wieder mit Sohnemann verbringen und fertig... was ist eigentlich mit der Tochter? Auch deine? Kontakt zu ihr?
Einige Elternteile machen den Fehler und richten ihr komplettes Leben nach den Kindern.
Vielleicht ist es Zeit, jetzt mal an dich zu denken.
LG Daniel
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Warum soll denn der Umgang reduziert werden? Gibt es eine Tendenz auf was?
Wenn der Umgang nicht funktioniert, so die Damen der Schöpfung, muss er verändert werden. Es spielte dabei keine Rolle, warum KM den Umgang verweigert hat. Ausschlaggeben war, dass von meiner Seite bei Gericht beantragt wurde, den Umgang nachzugeben. Die Tendez geht in Richtung, dass KM ja nicht zum ersten Mal beantragt hat, dass Umgang ausgeschlossen wird.
Und warum es besser sein soll, vom Kind so wenig zu fordern, anstatt es zu animieren, verstehe ich auch nicht ganz.
Nach der Gutachterin soll ich wie alt hergebracht der Spasspapa sein, der das Feld räumt und sich in Belange von Mama nicht einmischt. Im Prinzip heißt das ugs, dass ich am Besten das SR abgebe. Es ist nur doof, dass Mama eben nichts tut. Äh, stimmt so auch nicht ganz. Sie macht ja was. Deligieren. Die Erziehung übernimmt KiGa und die Defizite werden durch 2 Stunden/Woche von einem Psychologen angegangen. Kommt er in die Schule, ist er ganztags dort. So muss sich keiner um die Hausaufgaben kümmern. Wobei ich nicht weiß, wer das in der Schule für "Problemkinder" macht. Soweit ich von meiner Tochter weiß, ist das eine Schule für schwer erziehbare Kids.
Naja, ich war eben nicht dabei, aber nachdem was du schreibst klingt es fast so, als sei das Kind bei der Mama nur besser aufgehoben, weil es dort ohne Druck aufwächst.
Also wenn Druck machen bedeutet, dass sich mein Sohn bei mir ausschlafen kann und Kind sein darf, dann bin ich schuldig. Es gibt keine Fragen über seine Mutter, weil ich uns die Zeit nicht verderben will. Wenn er was erzählen will, dann höre ich zu.
Durch deine Förderung setzt du es unter Druck, also bist du nicht der Richtige... komisch.
Offenbar war es falsch ihn "sauber" zu bekommen, vom Schnuller zu entwöhnen, ihm Rad fahren beizubringen, schwimmen zu lernen, Feinmotorik zu trainieren mittels Lego und malen, tanzen, ein oder zwei Musikinstrumente spielen zu lernen. Ich weiß es nicht.
Ich wünschte, ich könnte dir helfen.... mekmen hat irgendwo Recht, du bist auf dem Weg, völlig durchzudrehen.
Jetzt musste ich glatt schmunzeln. Lustig.
Vielleicht ist es besser, jetzt auszusteigen und nur noch um vernünftigen Umgang zu kämpfen?!
Und mir jeden Umgang die Frage anhören zu müssen, warum mein Sohn nicht bei mir wohnen darf? Ich steh so garnicht auf seelische Qualen bis zum Abwinken.
Außerhalb des Umgangs einfach KM ignorieren, dein Leben leben, Zeit wieder mit Sohnemann verbringen und fertig... was ist eigentlich mit der Tochter? Auch deine? Kontakt zu ihr?
Wäre schön wenn das funktionieren würde. Das es dies nicht tut, dafür sorgt KM. Meine Tochter aus erster Ehe ist erwachsen und ja, Kontakt hab ich, fahr auch wenn ich kann zu ihr hin, meist mit Sohni, denn er hängt auch sehr an ihr.
Vielleicht ist es Zeit, jetzt mal an dich zu denken.
Das tu ich doch. Ich bin dabei abzunehmen, meditiere jeden Tag einige Zeit. Allerdings muss ich zugeben, es ist verdammt schwer den Kopf frei zu bekommen. Ne neue Wohnung such ich auch grad.
J
Mein Gott Jarod,
Du schreibst und schreibst.. in der Zeit hättest Du auch das Gutachten abtippen können.
Jetzt stell das doch mal ein.
Und hast Du diesen Mohr angerufen??:?
Und geh am Wochenende mal Fussball gucken. Kann man sich wunderbar abreagieren. Mach ich auch ab und zu.
BP 😉
Ich hab das Gutachten LBM zugänglich gemacht.
Ja, den Herrn Mohr habe ich angerufen. Er wohnt nicht mehr in München.
Hallo Jarod,
Ja, den Herrn Mohr habe ich angerufen. Er wohnt nicht mehr in München.
Ähm, wo er wohnt ist eigentlich völlig schnuppe, solange seine Kanzlei noch in der Münchner Leonrodstraße ist - oder hab' ich was verpasst, und seine Homepage ist veraltet?!?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Die Gutachterin empfiehlt keinen Umgangsausschluss sondern Übergaben ohne Begegnungen der Eltern.
Der Knackpunkt ist einfach, dass sie das Kind im Umgang mit der Mutter und dem Opa als entspannt erlebt und im Umgang mit dem Vater als angespannt. Die Kita sieht das ebenso.
Der Wunsch des Wohnens beim Vater wird von ihr bestätigt, aber sie findet, es gäbe eine Diskrepanz zwischen gesprochenem Wort und Verhalten des Kindes. Dass das Kind das sagt, weil der Vater es so hören will.
Ich selbst habe beim Lesen den Eindruck entwickelt, dass Jarod aufhören soll das Thema "wohnen" zu thematisieren bzw. auch dem Jungen zu signalisieren, dass es okay ist, wenn er bei Mama wohnt, um ihm den Konflikt abzunehmen.
Beide Eltern sind erziehungsfähig und ich lese aus dem GA weder raus, dass die Mutter den Umgang unterbinden will noch dass die Gutachterin einen Umgangsausschluss empfiehlt. Die Aussage würde nahe legen, Umgang alle 14 Tage Freitag nach Kita bis Montag zur Kita zu fordern und 1x pro Woche mit Übernachtung. Damit sich die Eltern aus dem Weg gehen können.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Egänzung: Die im GA genannte Schule ist eine staatlich anerkannt Grund- und Hauptschule, bei der entweder nach der 4. Klasse der Übertritt auf die weiterführenden Schulen möglich ist oder der Erwerb des Hauptschulabschlusses. Die Schule arbeitet inklusiv, d. h., sie ermöglicht das gemeinsame Lernen von nicht-behinderten und behinderten Schülern. Sie hat Hortbetreuung und macht auch Internatsbetreuung für Kinder möglich, die weiter weg wohnen (teilweise mehr als 200km).
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."