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(@einfachnurpapa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @ alle

Ich bin beu hier und hab so einige Fragen was Rechte des Vaters angehen.

Meine Beziehung ging nach 12 Jahren zuende. Hab mit meiner Ex zusammen einen 9 jährigen Sohn, den ich laut Umgangsrecht alle 14 Tage sehen darf und dies auch tue.
Um meinen Sohn öfter zu erreichen hatte ich ihm ein Handy gekauft, was ihm meine Ex prombt wieder weg nahm. Auf Anfrage warum: Sie möchte dabei sein wenn ich mit dem Junge rede. Finde ich doof Antwort, aber habe es geschluckt.
Nun erzählt mir der Kleine immer das er von dem neuen Freund meiner Ex (er lebt mitlerweile bei meiner Ex) immer geschlagen wird, die Zwillinge des neuen Freundes würden sein Spielzeug kaputt machen und dürfen immer mehr als er (länger fernsehen, mehr Süßes usw.). Auf Anfrage warum er blaue Flecke hat (ich habe sie fotograhiert) bekam ich zur Antwort: passiert halt beim Rumalbern.
Hatte schon Termin auf dem Jugendamt, die wollen oder können nichts machen weil mein Junge dort auch aussagt es wäre alles beim Rumalbern passiert. Ok, bin jetzt habe ich das alles geschluckt, aber es frisst mich absolut auf.
Mein Junge möchte gern bei mir leben, aber so wie es aussieht werde ich es nicht durch bekommen. Vom Jugendamt bekomm ich immer nur "dumme" Kommentare, dem Jungen geht es doch gut und so.

Nun meine Fragen:
1. Darf meine Ex ihm einfach ein Handy verbieten?
2. Kann ich irgendetwas machen das ich meinen Jungen zu mir bekomme?
3. Wie sieht es mit Urlaub aus? Darf ic einen Auslandsurlaub mit ihm machen mit nur Umgangsrecht?
4. Kann man irgendwie bestimmen das ich meinen Jungen wenigstens jedes We sehen kann?

Es wäre echt nett von euch wenn ich ein paar Tips bekommen könnte

Danke

LG Bernd

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2006 20:38
(@sehrtraurig)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Seit ihr verheiratet gewesen? Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?

Wir brauchen ein paar Infos...

LG, Lutz

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2006 21:04
(@einfachnurpapa)
Schon was gesagt Registriert

nein, weder verheiratet noch Sorgerecht. habe nur Umgangsrecht

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2006 21:27
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

1. Darf meine Ex ihm einfach ein Handy verbieten?

Naja..sie kann.. und letztendlich hat sie auch das ASR .. leider kann sie, auch wenn es eher voll daneben ist..

Wie auch besonders der Satz:

Sie möchte dabei sein wenn ich mit dem Junge rede. 

..einfach voll daneben..will sie eignetlich auch beim Umgang dabei sein?!  :thumbdown:

3. Wie sieht es mit Urlaub aus? Darf ic einen Auslandsurlaub mit ihm machen mit nur Umgangsrecht?

Eigentlich kannst du während des Umgangs machen wonach euch ist.... allerdings solltest du es grad bei einem Auslandaufenthalt es schon der Km mitteilen, u du benötigst ja eh den Ausweiß ..

Aber ansich spricht doch nichts dagegen...

4. Kann man irgendwie bestimmen das ich meinen Jungen wenigstens jedes We sehen kann?

Das wohl eher nicht...!

Letztendlich könnte ich sogar da etwas dann die KM verstehen wie die dagegen etwas hätte..denn letztendlich wäre sie dann nur für den Alltag zuständig, u das freie WE wäre euer Sohn bei dir..

Meist mehr als das 14tägige Umgangsrecht wird meist auch bei einer Umgangsklage z.B. nicht wirklich herauskommen...

Aber sprich doch vielleicht mal mit der KM .. wenn sie dem zustimmt, oder vielleicht einem Tag in der Woche ist das doch auch etwas..

Und es gibt ja letztendlich nicht nur die WE`s .. sondern eben auch die Wochentage...

2. Kann ich irgendetwas machen das ich meinen Jungen zu mir bekomme?

 

Hm..und da wird es jetzt schwierig ....

"Irgendetwas machen" ?? ..nein nicht wirklich.. viel machen kannst du nicht,  du kannst mit der KM sprechen, ob sie dem zustimmen würde, das euer sohn bei dir lebt...

Aber ansonsten hast du da ansich keinerlei Chancen, denn du hast kein SR..d.h. das es erstmal ansich sowieso nicht geht..

Was wäre denn überhaupt der Grund dafür, das euer Sohn den Lebensmittelpunkt zu dir verlegen soll...

Aber wie schon erwähnt, ohne SR, werden dir auch erstmal gute Gründe nicht sehr viel nützen...

Warum hast du überhaupt kein SR?? ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2006 21:50
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Warum hast du überhaupt kein SR?? ..

nicht verheiratet? Nicht übertragen worden? Nicht dran gedacht?

Fakt ist leider, dass die Möglichkeiten ohne SR sehr begrenzt sind. Als "Verantwortliche" hat Deine EX auch das Recht, bei Gesprächen zuzuhören. Ist leider so.

Die Chancen, dass Du Deinen Jungen zu Dir holen kannst sind minimal, da alles mit dem ABR/SR steht und fällt. Es müssten schon besondere Umstände eintreten, die diese Möglichkeit entstehen lassen, die selbst bei einer augenscheinlichen Misshandlung nicht immer dem Vater den Vorzug gewährt wird.
Das Mobiltetlefon kann sie (leider) verbieten. Größere Erfolgsaussichten bestehen leider erst in einem älteren Lebensjahr.

Das Umgangrecht wird in einer entsprechenden Verhandlung festgelegt. Auch wenn es kein Gesetz gibt, dass den 14 Tägigen Umgang vorschreibt, so hat er sich doch als schlechter Standard durchgesetzt. Meist aus der Erkenntnis, dass Familienrichter den Anschein erwecken, dass sie sich nicht mit neuen Dingen beschäftigen wollen.
Einem Auslandsaufenthalt dürfte eigentlich nichts im Wege stehen, wenn keine besondere Gefahr gesehen wird. Bist Du deutscher Nationalität?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2006 22:08
(@einfachnurpapa)
Schon was gesagt Registriert

@Jens @Kasper

ich wollte mit meinem Jungen in die Türkei fahren, ne Woche Urlaub dort machen. Habe der KM das auch mitgeteilt und diese ist voll dagegen. Sie hat sich anschließend auch vom Jugendamt bescheinigen lassen das ein Auslandsurlaub bei nur Umgangsrecht nicht rechtskräftig ist bzw. möglich ist.

ich mein, ich würde gern das Sorgerecht für meinen Jungen haben ( habe es wohl bei seiner Geburt irgendwie verpasst es zu bekommen), weiß aber nicht wie und was ich tun soll. Habe des auf dem Jugendamt schon angesprochen und diese meinten ich soll es sein lassen. Hat doch eh keinen Sinn. Soll warten bis mein Sohn 12 jahre ist und er dann selbst entscheiden kann. Nur, kann er dann selbst entscheiden? Geht das dann so einfach wenn ich kein Sorgerecht hab?

Mit der KM reden wegen Wochentage blieb 1 Jahr lang erfolglos. Habe ich versucht. Momentan hab ich einen Job als LKW Fahrer und bin die Woche über eh net heim, von daher wäre das grad problematisch. Bin aber anbei immer auf der Suche nach einem Job zu Hause.

Ich mein. mein Junge wird da irgendwie fertig gemacht. Geschlagen, misshandelt, nicht richtig versorgt. Gibt es denn keine Möglichkeit ihn aus dieser Hölle da raus zu holen?

LG Bernd

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2006 22:25
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Gibt es denn keine Möglichkeit ihn aus dieser Hölle da raus zu holen?

hallo bernd,

paß auf, dass du dich da nicht in etwas hineinsteigerst

ich bin als kind bald täglich mit blauen flecken nach hause gekommen
(hab mich halt des öfteren mal gern geprügelt)

"misshandelt" ?  "hölle" ?

bist du dir dessen wirklich sicher?

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2006 23:37
(@einfachnurpapa)
Schon was gesagt Registriert

@Lone

wenn er am We ist das dann fängt er nach ner Weile von alleine an zu erzählen. Er wird geschlagen, bekommt nicht wirklich geregelt essen und wenn der Neue raus bekommt das er es irgendwo erzählt dann schlägt er ihn tot... wortwörtlich..
Wenn ich ruckartige Bewegungen mache dann zuckt er zusammen und nimmt automatisch die Hände vor den Kopf.

Ich mein, ok, vielleicht steiger ich mich da echt etwas zu sehr rein

Im Endeffekt möchte ich ja nur das es meinem Kleinen gut geht.

LG

Bernd

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2006 23:43
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also entweder ist es die Hööle dort..dann soltest du handeln..und nicht lange abwarten..allerdings ist das schon eben etwas schwer ohne SR ...
Dennoch kann es dann nicht so bleiben wenn es so ist wie du es beschreibst..

Handel...oder du bist der Meinung du steigerst dich in etwas hinein....

Nur abwarten kann wohl nicht das richtige sein...

  ich mein, ich würde gern das Sorgerecht für meinen Jungen haben ( habe es wohl bei seiner Geburt irgendwie verpasst es zu bekommen), weiß aber nicht wie und was ich tun soll. Habe des auf dem Jugendamt schon angesprochen und diese meinten ich soll es sein lassen. Hat doch eh keinen Sinn. Soll warten bis mein Sohn 12 jahre ist und er dann selbst entscheiden kann. Nur, kann er dann selbst entscheiden? Geht das dann so einfach wenn ich kein Sorgerecht hab?

Das SR kannst du im Moment nur mit Zustimmung der Km bekommen..eine wirklich andere Möglichkeit gibt es nicht..das ist wohl derzeit leider das Problem..

Warten bis dein Sohn 12 ist? Und dann sol er selbst entscheiden? Was denn? Ob du das SR bekommst? Oder das er bei dir lebt?
Beides wird er nicht entscheiden können...auch nicht ob er bei dir leben kann, weil du hast dafür erstmal leider eh nciht das SR...

Daran hängt leider hier schon mal einiges.

Dennoch solltest du im Moment nicht nur zusehen, wenn es dort für ihn wirklich die Hölle ist...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2006 23:58
(@einfachnurpapa)
Schon was gesagt Registriert

@ Jens

ich will ja handeln, war schon beim Jugendamt, die wollen oder können mir nicht helfen, wie auch immer. Die meinen halt immer wieder: Warten Sie bis der Junge 12 Jahre ist, dann kann er entscheiden wo er wohnen möchte.
Das Sorgerecht von der KM bekomm ich nicht. Sie ist der Meinung sie hat mich besser im Griff wenn sie es allein behält.
Ich mein sie kümmert sich nicht um ihn, er macht alles allein. Sie ernährt ihn nicht wirklich, lässt ihn nicht zu Freunden, macht keine Hausaufgaben mit ihm usw.

Bringt Gericht was? Will da mal hin und mich da erkundigen. Vielleicht fühlen die sich ja zuständig

LG

Bernd

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2006 00:24




(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

  Die meinen halt immer wieder: Warten Sie bis der Junge 12 Jahre ist, dann kann er entscheiden wo er wohnen möchte.

Also das klingt eher als wenn das JA etwas unkompetent ist...
Euer Sohn kann da gar nichts wirklich entscheiden, wenn wäre 18, wäre das was anderes..
Und letztendlich kann er auch nicht ohne Einverständnis der KM bei dir leben, weil sie das alleinige SR hat ...da kann dir im Moment auch erstmal kein Gericht helfen..

Wenn müßte das JA erstmal auch handeln ..

Allerdings sind eben deine Rechte etwas sehr beschränkt leider, ohne SR ...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 01:31
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Also das klingt eher als wenn das JA etwas unkompetent ist...
Euer Sohn kann da gar nichts wirklich entscheiden, wenn wäre 18, wäre das was anderes..
Und letztendlich kann er auch nicht ohne Einverständnis der KM bei dir leben, weil sie das alleinige SR hat ...da kann dir im Moment auch erstmal kein Gericht helfen..

Diese Aussage ist schlicht falsch.

Mit spätestens 14, in der Regel ab 12 Jahren, ist ein Kind bei erneuter Festlegung des Lebensmittelpunktes richtlerlich zu hören. Ab 14 kann es den Lebensmittelpunkt auch bestimmen, d.h. die Anhörung ist absolut verpflichtend und hat in der Regel die Auswirkung, dass das Kind wechseln kann (siehe auch in den Aufsätzen).

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 02:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Xe,

Mit spätestens 14, in der Regel ab 12 Jahren, ist ein Kind bei erneuter Festlegung des Lebensmittelpunktes richtlerlich zu hören. Ab 14 kann es den Lebensmittelpunkt auch bestimmen, d.h. die Anhörung ist absolut verpflichtend und hat in der Regel die Auswirkung, dass das Kind wechseln kann (siehe auch in den Aufsätzen).

Bei fehlendem Sorgerecht - wie in diesem Fall - muss der Lebensmittelpunkt nicht verhandelt werden; deshalb wird auch niemand dazu gehört. Üblicherweise würde ein Kind bei der Gefahr der Verwahrlosung in dieser Konstellation eher in einem Heim landen als beim leiblichen Vater. Als nichtsorgeberechtigter Vater hat man nun mal kaum mehr Möglichkeiten als einen regelmässigen Umgang einzuklagen - that's it. Rein rechtlich ist man ein Fremder und hat nicht mehr zu melden als ein netter Nachbar...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 02:44
(@einfachnurpapa)
Schon was gesagt Registriert

@all

Was heißt das nun im Klartext?

Stillschweigend da sitzen und warten das nicht mehr passiert?

Ich mein, was ist wen mein Jnge beim Jugendamt sagt das er geschlagen wird und dies nicht sagen darf weil er Angst hat, deshalb nicht mehr nach Hause will, sondern zu mir? Kommt er dann auch rstmal in ein Heim bevor entschieden wird? Kann man dem Jugenamt nicht mal bissel Feuer unterm Hintern machen?

LG

Bernd

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2006 08:57
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin ihr Frühaufsteher,

ich nehme jetzt einfach `mal an die Schilderungen vom Starter stimmen so -

wäre es da nicht sinnvoll, die gemachten Vorhalte "aktenkundig zu machen" ? Ich möchte nicht in der Haut eines JA-Mitarbeiters stecken, wenn mir die Schilderungen bekannt waren - ich im Vertrauen auf was auch immer, keinen entsprechenden Nachweis über die Klarstellung erbringen könnte, und das Kind dann irgendwann wörtlich im Brunnen liegt.
In jüngster Vergangenheit hat es wohl einige "Fälle" gegeben, bei denen dann plötzlich das gesamte Umfeld aus allen Wolken gefallen ist.

GSR - Antrag geht nicht ? Zumindest würde ich mir davon mehr versprechen als einem JA Mitarbeiter den Handlungsbedarf zu vermitteln - aber die Sensibilisierungsschwelle dürfte wohl nach meiner Einschätzung jüngst deutlich gesunken sein.
Aber:
s. o.

LG Jochen
edit: Moin brille, auch früh wach

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 09:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dem JA gegenüber solltest du schriftlich (Einwurdeinschreiben oder persönliche abgeben mit Empfangsbestätigung) deine Beobachtungen und die Aussagen des Lütten mitteilen. Rein sachlich, kein emotionales "Geschwalle". Lege keine Bilder bei - dies würde dir zum Nachteil ausgelegt werden.

Du als Elternteil hast einen Schutzauftrag für dein Kind. Diesem wirst du zunächst wie oben beschrieben gerecht. Die Einbehaltung des Kindes ist eine knifflige Sache. Theoretisch könntest du, wenn der Lütte bei dir ist, den Notdienst des JA über die Polizei verlangen (die rufen dann zurück), die Situation schildern. Weiteres wird sich dann finden. Entweder Rückführung des Kindes, Inobhutnahme oder er bleibt bei dir. Die JA-"Meinung" ist dann höherwertiger als das ASR der KM. Ziehst du das durch, wird es die Hölle auf Erden für dich - egal wie das JA sich platziert. Sollte das Gericht dann gegen dich entscheiden, musst du mit Umgangsausschluss rechnen.

Hilfsweise/Unterstützend kann auch ein Strafantrag gegen den LG der KM erfolgen. Dieser wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wegen mangelndem öffentlichem Interesse abgeschmettert. Aber es ist dann aktenkundig und das JA solltest du hierüber auch informieren.

So ist das halt in Deutschland, wenn man sich um seine Kinder sorgt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 10:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Blöde Situation!

Aber mal zum Thema blaue Flecken. Mein Kleiner kam neulich mit einem langen blauen Striemen aus dem Kindergarten nach Hause. Das sah aus wie mit dem Stock geschlagen oder auf eine Kante gedonnert. Ich habe es beim Baden abends gesehen. Ich hab ihn auch gefragt, was passiert ist, aber er konnte sich nicht erinnern.

Am nächsten Tag habe ich im Kindergarten gefragt, ob er irgendwie gefallen ist oder so. Keiner wußte was. Aber ICH hatte das blöde Gefühl, wenn die den für den Mittagschlaf fertig machen, dann denkt jeder, ich hab ihn mit was verprügelt.

Das ist echt ka**e, wenn da plötzlich ein verräterischer Fleck ist und man nicht weiß, wo er her kommt und man auch natürlich nicht als der "Verursacher" dastehen will.

Ich finde das ganz schwierig, da das Richtige zu machen!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 10:33
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo bernd,

körperliche misshandlungen sind nach dem gesetz verboten, die ausnahmen bestätigen aber die regel.

ich kenne die reaktionen von deinem sohn, mein haben genauso reagiert. teilweise kam es zu völligen entleerungen des körpers.

ich habe darauf reagiert und einen strafantrag gestellt, dieser wurde eingestellt.

rede mit deinem sohn über die misshandlunegn, frage ihn direkt was abläuft.

dann rufst du bei der olizei an, diese sollen eine/n beamtin/en schicken der sich in ziviel bei euch meldet, in jedem krei gibt es speziell ausgebildete kripo beamte die sich mit misshandlungen auskennen.

wenn du mehr infos brauchst schick mir eine PN mit deiner rufnummer.

carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 15:03
(@einfachnurpapa)
Schon was gesagt Registriert

@all

hatte meine ganzen bedenken und Erfahrungen ja schon meinem Anwalt gesagt. Im Brief von ihrem Anwalt kam zurück das ich mir das alles nur einbilde und doch gar keine Beweise hätte.

Ist doch alles....

LG

Bernd

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2006 21:07
(@PhoeniX)

Nabend

Der erste Schritt zum SGR ist das Handeln. Zeige auf das es dir allein ums wohl des Kindes geht. Was Du deine EX oder JA denken sollte dabei unrelevant sein. Wichtig ist das es dem Kind gut geht. Ob es in Zukunft bei dir deiner EX oder in einer Pflegefamilie ist sollte dich jetzt noch nicht Jucken. So zeigst du Erziehungskompetenz was deine Chancen darauf erhöhen das das Kind zu dir kommt.
Ließ dir noch mal die Antworten von Deep und carsten durch. Melde dich bei carsten!!!

Nicht kleckern sondern klotzen.

Gruß

Martin

:bodybuilder: bereite dich auf eine Schlamschlacht vor

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2006 01:29




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