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Alleiniges Sorgerecht (unehelicher Vater)

 
(@papaanteportas)
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Hallo zusammen,

ich grüße alle und  versuche mich kurz zu fassen.
Über pappa.com bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden.
Ich habe seit gut 1,5 Jahren das alleinige Sorgerecht für meinen mittlerweile 14 jährigen Sohn.
Ich bin ein so genannter unehelicher Vater, hatte nie gemeinsame Sorge.

Das Sorgerecht wurde der KM gem. § 1666 entzogen und mir gem. § 1680 übertragen. Vorausgegangen war auf dem Wege der Einstweiligen Anordnung eine Übertragung der ABR, dem Recht zur Regelung von schulischen Angelegenheiten sowie zur medizinischen Sorge auf mich.

Die Kindeswohlgefährdung bestand größtenteils darin, dass es seitens der Mutter zu mangelnder medizinischer Sorge trotz bestehender Allergien kam, dass mein Kind keinerlei Unterstützung geschweige denn Förderung in der Schule erhielt und er kaum soziale Kontakte hatte.
Also keine „Klassiker“ wie Drogen- und/oder Alkoholprobleme, keine körperliche Gewalt.

Ich hielt jahrelang (10, 11 Jahre?!) Kontakt zum Jugendamt, bedingt durch diverse Umzüge der KM innerhalb der Stadt auch zu wechselnden Mitarbeiterinnen. Nach anfänglicher Skepsis erhielt ich von seitens des JA Unterstützung in Form von Gesprächen mit der KM, sowie Befürwortung in einem Umgangsprozess, als mein Kind 3 Jahre war (Umgang wurde mir damals aus an den Haaren herbeigezogenen Gründen kurzerhand gestrichen).
Letztendlich signalisierte mir die Dame vom JA dann, dass sie einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts durch mich unterstützten werde.
Bitte nicht falsch verstehen- dies hier soll kein Lobgesang auf Jugendämter generell werden- ich persönlich kann mich allerdings wirklich nicht beklagen. Übrigens war es das JA Düsseldorf.

Ich hielt zu der damaligen Klassenlehrerin sehr guten Kontakt, diese wurde auch in einem Gespräch mit dem JA hinzugezogen (neben mir und der KM). Diese unglaublich tolle Frau hatte mir dankenswerterweise einen persönlichen Brief, in dem sie ihre Sicht der Dinge aus dem leben meines Sohnes schilderte, zur Verfügung gestellt. Ebensolches tat die Halbschwester meines Kindes. Diese Schreiben fügte ich (bzw. meine Anwältin) dem Antrag bei, die Schreiben spielten bei beiden Verhandlungen allerdings keine Rolle.

Zwischenzeitlich wurde seitens des Amtsgerichts das damalige Urteil gem. § 1696 überprüft. Dies geschah in der Form, dass eine Mitarbeiterin des nun zuständigen JA (nicht mehr Düsseldorf) zu Besuch kam, sich mit meinem Kind und mir unterhielt und sich ein Bild vom gemeinsamen leben machte. Auch diese Stellungnahme war (für mein Kind und mich) positiv.

Ich erzähle dies, weil ich immer mal wieder lese, dass ein unehelicher Vater nicht mal berechtigt sei, einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts zu stellen. Ich meine, eine entsprechende Stelle auch in den Trennungs FAQs gelesen zu haben.
Ich halte diese Aussage in ihrer Absolutheit für falsch!
Betroffene Väter sollten sich nicht entmutigen lassen! Ich wurde von einem, auch in rechtlichen Fragen, sehr versierten Mitglied bei pappa.com darauf hingewiesen, dass bei mir sicherlich sehr glückliche Umstände vorlagen, die dieses Urteil erst ermöglichten.
Aber es zeigt auch: Es ist möglich!!!
Ich habe über 10 Jahre gekämpft, habe Nerven und Gesundheit ohne Ende gelassen (geschweige denn vom Geld), aber letztendlich hat mein Kind und ich gewonnen!

Nicht aufgeben!!!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2009 13:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pappaanteportas,

erstmal willkommen bei vs.

Ich meine, eine entsprechende Stelle auch in den Trennungs FAQs gelesen zu haben.
Ich halte diese Aussage in ihrer Absolutheit für falsch!

2 Dinge hierzu.

Zum einen sind die Trennungs-FAQs hier nur verlinkt und zum anderen irrst du mit deienr Aussage.

Dort ist die Rede davon, das es keine Möglichkeit gibt das Gemeinsame Sorgerecht als unehelicher Vater zu bekommen. Die wurde auch von diversen Gerichten bestätigt und für gut befunden.

Eine andere Sache ist sicherlich das ASR, denn dazu wird ja der KM dieses entzogen und völlig auf eine andere Person übertrage, wenn für eine solche Maßnahme genügend Gründe vorleigen. Dann ist es aber im Prinzip egal, ob das SR auf den vater, die Oma, das JA oder den netten Nachbarn von nebenan übertragen wird.

Für dich natürlich ein glücklicher Ausgang, mit dem du auch nicht alleine bist. Aber es gibt keinen Vater, der das GSR gegen den Willen der KM erhalten hat und so schnell wird das auch nicht passieren.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2009 14:05
(@papaanteportas)
Schon was gesagt Registriert

Zum einen sind die Trennungs-FAQs hier nur verlinkt und zum anderen irrst du mit deienr Aussage.

Dort ist die Rede davon, das es keine Möglichkeit gibt das Gemeinsame Sorgerecht als unehelicher Vater zu bekommen. Die wurde auch von diversen Gerichten bestätigt und für gut befunden.

Gruß Tina

Hallo Tina,

danke für die freundliche Begrüßung.
Ich weiß, dass die (guten) Trennungs- FAQs hier nur verlinkt sind.
Allerdings steht da,
Zitat: "§ 1666 ist zwar weit gefasst, wird aber fast nie angewandt, wenn es die Mutter ist, der die Sorge entzogen werden müsste. Väter, die bei Jugendamt und Gericht auf die Vernachlässigung der Kinder, grobe Erziehungsfehler oder andere Kindeswohl gefährdende Umstände hinweisen, blitzen damit regelmässig ab. Eigene Klagen sind nicht zulässig.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2009 14:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Papaanteportas,

auch von mir ein herzliches Willkommen und danke, dass du deine wechselhafte aber anscheinend gut endende Geschichte hier vorstellst.

So etwas kann tatsächlich Mut machen, den Mann manchmal dringend braucht. Auch wenn Fälle wie deiner immer noch sehr selten sind.

Wir hatten hier übrigens auch mal einen, dem nach einer wirklich atemberaubenden Geschichte alle Teilrechte des SR zugewiesen hat aber nicht die, ansonsten leere Hülle.
In seinem Fall sogar gegen das beteiligte JA.

Wäre schön, wenn du bleiben würdest, und deine Erfahrungen (auch) hier mit Anderen teilen würdest.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2009 22:51